
Displayschäden. Sie sind die häufigste Schadensursache. Handyversicherungen übernehmen in der Regel die Reparaturkosten. © Getty Images / Oscar Wong
Handyversicherungen versprechen Schutz, wenn etwa Smartphones durch einen Sturz Schaden nehmen. Unser Vergleich der Handyversicherungen zeigt: Angebote haben oft Haken.
Testergebnisse für 19 Handyversicherungen 2022
Das Handy fällt vom Tisch, das Smartphone landet in der Toilette, der Akku gibt seinen Geist auf. Jeder kennt solche Situationen – und hat schon einmal geflucht, wenn er erfahren hat, was die Reparatur des Schadens kostet. Handyversicherungen versprechen, die Reparaturkosten zu übernehmen. Oft werden die Versicherungen gleich beim Handykauf mit angeboten. Die Versuchung, den Versicherungsschutz fürs teure Mobiltelefon gleich mit zu bestellen, ist groß. Aber das sollte gut überlegt sein. Die Preisunterschiede der Angebote sind enorm und im Kleingedruckten der Versicherungspolicen schlummert so manche böse Überraschung. Die Stiftung Warentest hat 19 Handyversicherungen unter die Lupe genommen und zeigt ihre Stärken und Schwächen.
Warum sich der Vergleich von Handyversicherungen für Sie lohnt
Testergebnisse
Die Stiftung Warentest hat 19 Handyversicherungen verglichen und nennt im Testergebnis den Leistungsumfang der Produkte sowie die Stärken und Schwächen der Angebote.
Tabletversicherung
Die meisten der untersuchten Angebote können auch für Tablets abgeschlossen werden.
Schutz für Schäden durch eigene Unachtsamkeit
Eine Handyversicherung übernimmt in erster Linie die Kosten der Reparaturen, die nach Schäden durch eigene Unachtsamkeit (etwa Sturzschäden oder Flüssigkeitsschäden) nötig sind. Wird das Handy ganz zerstört oder ist die Reparatur unwirtschaftlich teuer (Totalschaden), stellt die Versicherung ein Ersatzgerät oder bezahlt als Ersatz eine Geldsumme aus. Oft werden Handyversicherungen beim Kauf eines neuen Mobiltelefons abgeschlossen. Einige Handyversicherungen können aber auch für Handys abgeschlossen werden, deren Kauf schon länger zurückliegt.
Versicherung nach Schaden abschließen?
In der Regel versichern die Policen nur Schäden, die nach ihrem Abschluss entstehen. Ein Angebot im Test macht davon eine Ausnahme und versichert bereits existierende Displayschäden.
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Testergebnisse für 19 Handyversicherungen 2022
Wie sinnvoll ist eine Handyversicherung?
Die Stiftung Warentest zählt die Handyversicherung nicht zu den wichtigen Versicherungen. Eine Privathaftpflichtversicherung zum Beispiel ist unvergleichlich wichtiger, weil sie Millionenschäden abdeckt, die unser Fehlverhalten im Alltag bei anderen Menschen anrichten kann. Ist das Display kaputt, betragen die Kosten für eine Reparatur zwar schnell über hundert Euro. Und natürlich ist auch der Verlust eines Handys schmerzhaft. Aber finanziell sind diese Schäden überschaubar. Eine Handyversicherung ist daher eher ein Wohlfühlprodukt der Kategorie: „Kann man abschließen, muss man aber nicht“. Das gleiche gilt für eine Tabletversicherung.
Wer sich eine Versicherung fürs Handy oder Tablet leisten will, sollte wissen, welche Schwächen diese Versicherungsvariante hat, damit es im Schadensfall nicht zu Enttäuschungen kommt. Der Vergleich der Handyversicherungen von Finanztest klärt über den Leistungsumfang der Produkte sowie die Stärken und Schwächen der Angebote auf. Im Test erfahren Sie auch, warum die Stiftung Warentest vom Diebstahlschutz, der bei einer Handyversicherung oftmals dazu gebucht werden kann, eher abrät.
Ist ein Handy bereits über die Hausratversicherung versichert?
Jein. Schäden am eigenen Eigentum, die durch eigene Unachtsamkeit entstanden sind, versichert niemand – außer der Handyversicherung. Wird das eigene Handy aber aus der Wohnung durch einen Einbruchdiebstahl gestohlen oder etwa durch einen Wohnungsbrand zerstört, ist der Schaden durch die Hausratversicherung des Wohnungsbesitzers abgedeckt. Außerhalb der Wohnung ist der Raub (also Diebstahl unter Gewaltanwendung) versichert: Entreißt also ein Dieb dem Handybesitzer in der Fußgängerzone die Handtasche samt Handy, würde die Hausratversicherung die Wiederbeschaffungskosten für das Telefon auszahlen. Aber: Ein Trickdiebstahl wie etwa der Handyklau aus der Jacke im Gemenge ist rechtlich kein Raub. Daher zahlt die Hausratversicherung hier nicht.
Tipp: Sie sind an einer guten Hausratversicherung interessiert? Im Vergleich der Hausratversicherungen der Stiftung Warentest finden Sie günstige Angebote.
Ist ein Displayschaden über meine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt?
Nein, wenn Sie durch eigene Unachtsamkeit einen Schaden an Ihrem Handy verursachen, zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht. Nur wenn Sie ein fremdes Handy beschädigen, wäre das ein Fall für Ihre Privathaftpflicht. Sie würde dem Geschädigten die Reparaturkosten ersetzen, wenn das Gerät noch reparabel ist. Ist das fremde Handy durch Sie zerstört worden, zahlt Ihre Privathaftpflichtversicherung dem Geschädigten den Zeitwert des Geräts aus. Das ist der Wert, den das Handy zum Zeitpunkt des Schadensfalls noch hatte. Da der Wert von Elektrogeräten wie Smartphones nach dem Kauf recht schnell verfällt, erhalten Geschädigte in der Regel also nur noch einen Bruchteil des Kaufpreises.
Tipp: Empfehlenswerte Privathaftpflichtversicherungen finden Sie im Vergleich der Privathaftpflichtversicherungen der Stiftung Warentest.
Was kostet eine Handyversicherung?
Die Kosten einer Handyversicherung hängen insbesondere von zwei Faktoren ab: dem Handykaufpreis und der Laufzeit der Versicherung. Die Preise für die untersuchten Angebote liegen zwischen 6 und 20 Prozent des Kaufpreises. Konkrete Zahlen: Ein 1 300-Euro-Smartphone für zwei Jahre zu versichern, kostet beim günstigsten Anbieter in unserem Test 127 Euro, beim teuersten Versicherer 312 Euro. Der Kunde kann oftmals wählen zwischen einer monatlichen und einer jährlichen Zahlweise. Viele werden die monatliche Zahlweise wählen, weil sich 5,30 Euro pro Monat besser anfühlen als zum Beispiel 127 Euro auf einen Schlag. Aber Vorsicht bei Handyversicherungen ohne feste Laufzeit, die sich automatisch immer weiter verlängern. Hier verschleiern die geringen Monatsbeiträge die Gesamtkosten, die auf Dauer für den Versicherungsschutz entstehen können. Beispiel: Wer die Kündigung vergisst und fünf Jahre lang monatlich 5,30 Euro zahlt, hat nach fünf Jahren insgesamt 318 Euro Versicherungsbeiträge gezahlt.
Kann ich eine Handyversicherung nachträglich abschließen?
Grundsätzlich nein. Ausnahme: Ein Versicherungsprodukt im Handyversicherungs-Vergleich von Finanztest versichert sogar Displayschäden, die vor Abschluss der Versicherung entstanden sind. Das Produkt hat aber seine Tücken.
Testergebnisse für 19 Handyversicherungen 2022
Widerruf, wenn Ihnen eine Handyversicherung aufgeschwatzt wird
Die Handyversicherungen werden gerade in Elektrogeschäften mitunter sehr aggressiv empfohlen. Wer unter Druck abgeschlossen hat und das zu Hause bereut, kann die Police wieder loswerden. Jede Handyversicherung kann 14 Tage lang kostenfrei widerrufen werden. Die Frist läuft erst, nachdem der Kunde alle Versicherungsunterlagen wie etwa den Versicherungsschein erhalten hat. Der Widerruf sollte schriftlich per Einschreiben erklärt werden. Wichtig: Der Widerruf geht nicht an die Adresse des Elektrogeschäfts (das vermittelt die Versicherung nur), sondern an die Versicherungsgesellschaft selbst. Die Adresse steht in den Versicherungsunterlagen.
Diebstahlschutz nicht empfehlenswert
Wer eine Handyversicherung abschließt, hat in der Regel die Möglichkeit, zusätzlich einen Diebstahlschutz für das Handy mit abzuschließen. Davon rät die Stiftung Warentest ab. Der Diebstahlschutz macht die Police natürlich noch teurer. Und vor allem: Der Schutz ist im Kleingedruckten in der Regel an so strenge Bedingungen geknüpft, dass die Versicherung nach einem einfachen Diebstahl oftmals nicht zahlt. In folgenden Fällen hatten Kunden beispielsweise erfolglos auf Diebstahlschutz gehofft:
- Aus der Umkleidekabine: Eine junge Frau probiert in einem Geschäft Kleider an. Während sie sich im Spiegel betrachtet, wird ihre in der Umkleidekabine aufgehängte Jacke samt dem in der Jackentasche aufbewahrten Smartphone geklaut. Obwohl Diebstahl in ihrer Police mitversichert war, muss der Versicherer nicht für das gestohlene Handy aufkommen, entscheidet das Landgericht Bremen (Az. 6 S 14/14).
- Während des Sportunterrichts. Ein Schüler lässt sein Handy während des Sportunterrichts in seinem Rucksack. Die Umkleidekabine ist nicht verschlossen. Das Handy wird gestohlen. Die Handyversicherung zahlt nicht – zu Recht, sagt das Amtsgericht Wiesbaden (Az. 93 C 193/11 [34]).
- In der vollen S-Bahn. Eine Frau fährt in einer voll besetzten S-Bahn. Ihr Handy liegt in der Handtasche, die sie über ihre Schulter gehängt hat. Daraus wird das Gerät während der Fahrt gestohlen. Das Landgericht Berlin entscheidet: Der Handyversicherer muss nicht zahlen (Az. 7 S 26/10).
- Am Strand. Eine Frau sitzt im Urlaub mit ihrem Tauchlehrer nachts am Strand in Thailand auf einer Liege. Neben sich hat sie ihre verschlossene Handtasche abgestellt, darin befindet ihr Handy. Die Handtasche ist mit einem Handtuch verdeckt. Als sie in den frühen Morgenstunden den Strand verlässt, ist die Handtasche weg. Laut Amtsgericht Frankenthal ist der Diebstahl über ihre Handyversicherung nicht versichert (Az. 3a C 252/16).
- Beim Einkaufsbummel. Eine Frau bummelt durch eine Fußgängerzone, ihr Handy befindet sich in der Handtasche, die sie über der Schulter trägt. Beim Gang durch die Einkaufsstraße oder in einem Ladengeschäft wird ihr das Handy aus der Tasche gestohlen. Die Handyversicherung muss nicht zahlen (Amtsgericht Borken, Az. 12 C 201/13).
Handyversicherungen versichern in der Regel nur dann Diebstahl, wenn dieser geschieht, obwohl der Kunde das Telefon eng am Körper getragen hat oder nie aus Augen gelassen hat („gesteigerter persönlicher Gewahrsam“). Unter solchen Umständen geschehen aber viele Diebstähle nicht, wie die Beispielsfälle zeigen. Also ist der Diebstahlschutz der Handyversicherung verzichtbar. Sollte es einmal zu einem Diebstahl unter Gewaltanwendung (Raub) kommen, wäre dies ein Fall für die Hausratversicherung des Bestohlenen.
Wann Verkäufer und Hersteller für Mängel haften
- Sachmängelhaftung („Gewährleistung“). Für Produktmängel wie eine nicht mehr funktionierende Taste oder der Bildschirm, der plötzlich nicht mehr angeht, benötigt man in den ersten beiden Jahren nach Kauf keine Handyversicherung. Für solche Mängel haftet der Verkäufer nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Er muss den Mangel entweder durch eine Reparatur beheben oder Kunden ein neues Ersatzgerät stellen („Nacherfüllung“). Verweigert der Händler die Nacherfüllung, kann der Kunde vom Kauf zurücktreten. Folge: Er erhält den Kaufpreis zurück. Tipps für das richtige Reklamieren eines Mangels finden Sie im PDF nach Freischalten des Artikels.
- Haftung des Herstellers bei Garantie. Hersteller haften nur dann für Produktmängel, wenn sie dem Käufer eine Garantie gegeben haben und der Mangel in der Garantiezeit aufgetaucht ist. Die Laufzeit und die Bedingungen einer Garantie können vom Hersteller grundsätzlich frei gestaltet werden. Viele Hersteller geben kostenfrei zwei Jahre Garantie, manche wie etwa Apple nur ein Jahr.
- Handyversicherung. Viele Handyversicherungen leisten zwar auch bei Produktmängeln, in der Regel aber nur „subsidiär“. Das heißt: Nur wenn die Sachmängelhaftung des Händlers und die Herstellergarantie nicht greifen, übernehmen sie Reparaturen, gewähren ein Ersatzgerät oder zahlen Geldersatz aus.
- Tipp: Weitere Fragen zum Thema Reklamation beantwortet die Stiftung Warentest im Artikel Gewährleistung und Garantie: Mangelhafte Ware richtig reklamieren.
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- Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? Wir beantworten Fragen zu Garantie und Sachmängelhaftung.
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Ich habe ein iPhone 11 seit ungefähr 3 Jahren. Keine Schäden nichts. Keine Versicherung abgeschlossen und es wird jetzt wieder verkauft. Hätte ich eine Versicherung abgeschlossen hätte das den Gewinn für den Verkauf gefressen.
Habe meine iPhone's seit Jahren mit einer Handyversicherung abgesichert und nur positive Erfahrungen gemacht.
Nach zwei Jahren ging induktives Aufladen nicht mehr, eingeschickt, neuwertiges Austauschgerät bekommen.
bezahle im Jahr etwas über Hundert Euro, mit Diebstahl ohne Selbstbeteiligung, ist viel aber bei Apple Reparaturpauschalen von mittlerweile 590 Euro finde ich es angemessen.
@astrauss68: Sie können sich über den Versicherer Allianz beim Versicherungsombudsmann beschweren, indem Sie dort einen Schlichtungsantrag stellen (https://www.versicherungsombudsmann.de/das-schlichtungsverfahren/schlichtungsantrag/?oc_antworten=jnnnj). Der Schlichter kann die Allianz zur Bewilligung der Versicherungsleistung aus der Handyversicherung verpflichten. Für Sie ist das Schlichtungsverfahren kostenfrei. Wir raten Ihnen, es zu versuchen und würden uns über eine Rückmeldung darüber freuen, wie der Ombudsmann in Ihrem Fall entschieden hat (E-Mail: m.sittig@stiftung-warentest.de). (dda)
Habe bei der Allianz Global Assistance eine Handyversicherung abgeschlossen.
Nach 3 Monaten ist mir mein Iphone runtergefallen und ich habe den Schaden gemeldet.
Nach mehreren Aufrufen konnte ich es endlich ( 2 Wochen später) zum Reparieren nach Polen schicken. Nach 8 Wochen( in denen ich mehrmals die Versicherung anschrieb)
kam es promt zurück: D E F E K T !!! Es lag da einfach nur rum !!!
Seitdem meldet sich keiner mehr, obwohl wir mit dem Anwalt gedroht haben.
Diese Firma ist einfach der volle Betrug !!!! Hände weg davon !!!!
Ich war so "schlau" und habe mich hinreißen lassen bei Media Markt eine Zusätzliche Versicherung für mein IPhone abzuschließen. Aber schließt auf keinen Fall eine ab. Versichert nur hochpreisige Geräte und keine 200 Euro Handys! Auch die Kosten sind bei Media Markt viel zu Hoch:
Media Markt Handyversicherung:
Gerätepreis: 501 EUR bis 750 EUR
Selbstbeteiligung: 50 EUR je Versicherungsfall
Kosten auf 2 Jahre Laufzeit: 180 EUR
Konkurenz-Handyversicherung, z.B Schutzklick
Gerätepreis: 501 EUR bis 750 EUR
Selbstbeteiligung: 60 EUR je Versicherungsfall
Kosten auf 2 Jahre Laufzeit: 99,84 EUR
Quelle: www.finanz-erfahrung.de/media-markt-handyversicherung
Lasst euch nicht von den Verkäuferen hinreißen!