Versicherungs­antrag Mit Gesund­heits­fragen optimal umgehen

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Versicherungs­antrag - Mit Gesund­heits­fragen optimal umgehen

Mühsam, aber wichtig. Kunden müssen Gesund­heits­fragen, die der Versicherer ihnen stellt, voll­ständig und wahr­heits­gemäß beant­worten. © Getty Images, Westend61 / Valentina Barreto

Kunden müssen Gesund­heits­fragen vor Abschluss einer Versicherungs­police korrekt beant­worten. Sonst können sie später ihren Schutz verlieren. So klappt die Beant­wortung.

Das Wichtigste in Kürze

So bereiten Sie sich auf Gesund­heits­fragen vor

Ehrlich sein. Bei Versicherungen rund um Leben, Unfall, Krankheit stehen im Antrag viele Gesund­heits­fragen. Antworten Sie ehrlich und voll­ständig. Sonst können Sie später Ihren Schutz verlieren.

Zusammentragen. Kontaktieren Sie alle infrage kommenden Haus- und Fach­ärzte, Krankenhäuser und Reha­einrichtungen, um Informationen zu relevanten Unter­suchungen, Behand­lungen, Diagnosen, Medikamenten, Klinik­aufenthalten und Krank­schreibungen zu bekommen. Die Versicherer fragen unterschiedliche Zeiträume ab: Geben Sie immer nur die verlangten Daten an. Wichtig: Machen Sie eine Kopie des Antrags für Ihre Unterlagen.

Helfen lassen. Ihre Krankenkasse stellt Patientenquittungen über Behand­lungen der vergangenen 18 Monate aus. Die zuständige Kassenärztliche Vereinigung kann Gesund­heits­daten der vergangenen vier bis fünf Jahre bereit­stellen.

Absichern. Vereinbaren Sie die „partielle Schwei­gepflichtentbindung“. Dann braucht der Versicherer jedes Mal Ihre Einwilligung für eine Auskunft. Der Arzt sollte Sie vor jeder Auskunft informieren.

Nach­fragen. Können Sie Fragen nicht beant­worten, fragen Sie beim Versicherer nach. Lassen Sie sich dessen Antwort schriftlich geben.

Die Fragen sind wichtig, es geht um viel Geld

Sich für den Ernst­fall zu versichern, das wünschen sich viele. Etwa mit einem Berufs­unfähigkeits­schutz, der das Einkommen bis zur Rente ausgleicht, wenn jemand wegen Unfall oder Krankheit nicht so lange arbeiten kann (siehe Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung). Doch es gibt eine große Hürde auf dem Weg zu Versicherungen rund um Leben und Krankheit: den Antrag. Denn der Interes­sierte muss sehr viele Fragen beant­worten, die meisten davon zu seiner Gesundheit. Anhand der Antworten schätzt ein Versicherungs­unternehmen ab, wie gesund oder krank jemand ist, und davon hängt ab, ob und welchen Vertrag es anbietet. Verständlich, denn wird ein Kunde zum Beispiel später berufs­unfähig, geht es um viel Geld.

Fast alle Fragen sind erlaubt

Versicherer dürfen fast alles fragen – und der Kunde muss alles wahr­heits­gemäß und voll­ständig beant­worten. Von seinen Antworten hängt ab, ob ein Versicherer ihn einfach akzeptiert, ihm Risiko­zuschläge auferlegt, bestimmte Erkrankungen vom Schutz ausschließt oder ihn ablehnt. Regel­mäßig abge­lehnt werden zum Beispiel Menschen, die Behand­lungen wegen Depressionen in den vergangenen Jahren angeben.

Antrag­steller sollten Fragen weder ausweichend noch lückenhaft beant­worten – selbst wenn sie dann den Vertrag gar nicht bekommen oder mehr zahlen müssen. Anderenfalls könnte ihr Versicherer ihnen später, wenn sie die Rente benötigen, den Vorwurf machen, im Antrag zu oberflächliche Angaben gemacht oder sogar gelogen zu haben. Im schlimmsten Fall zahlt das Unternehmen gar nicht. Dann gerät der Versicherte, durch seine Erkrankung ohnehin in schwieriger Lage, auch noch finanziell in Not.

Problem: Unkonkrete Fragen

Ein Problem: Wer eine Frage falsch versteht, antwortet auch falsch – selbst wenn er ehrliche Angaben macht. Eine falsche Antwort muss also nicht einmal Absicht sein. Die 42-jährige Julia M. (Name der Redak­tion bekannt) aus Hamburg hat vor vier Jahren eine Berufs­unfähigkeits­versicherung abge­schlossen und erinnert sich: „Viele Fragen sind schwierig formuliert. Man weiß nicht genau, was man angeben soll und was nicht.“ Auch den Weg zum Vertrag fand sie sehr aufwendig. „Insgesamt hat es ein halbes Jahr bis zum Abschluss gedauert.“

Gute und schlechte Anträge

Unklare Antrags­fragen sind auch in unseren Tests von Berufsunfähigkeitsversicherungen Thema. Wir bewerten dabei auch die Formulare der Anbieter und prüfen, wie kundenfreundlich und verständlich sie sind. Positiv ist, wenn es nur Fragen nach objektiven Krankheiten, Unfällen oder Behin­derungen gibt, nicht allgemeine nach „Beschwerden“.

Das liest sich bei einem Versicherer mit „sehr gutem“ Antrag zum Beispiel so: „ Sind Sie in den letzten fünf Jahren untersucht, beraten oder behandelt worden hinsicht­lich der Atmungs­organe (z. B. Asthma, chro­nische Bronchitis, Emphysem, Schlaf­apnoe)? Ein nur „ausreichender“ Antrag fragt dagegen neben Krankheiten wachs­weich nach „Störungen und Beschwerden der Atmungs­organe“. Der Antrag­steller weiß wohl kaum, was er angeben soll. Auch den Husten? Nur das, was er beim Arzt gesagt hat oder jedes Zipperlein?

Klinken putzen bei den Ärzten

Oft lassen sich Interes­sierte beim Antrag helfen. Ohne vertragliche Bindung an einen Versicherer tun das Versicherungs­makler, die zwischen verschiedenen Produkten vieler Anbieter auswählen. Gegen Honorar helfen unabhängige Versicherungs­berater. Sie verkaufen keine Policen, sondern beraten neutral (Adressen unter bvvb.de).

Julia M. hat sich vom unabhängigen Berater Rüdiger Falken helfen lassen. Er schickt seine Mandanten immer zu ihren Ärzten, um die eigene Erinnerung mit den Notizen in den Patienten­akten abzugleichen. Denn selbst wenn man sich an die Ärzte der vergangenen Jahre erinnert, ist nicht sicher, ob man alle in der Akte dokumentierten Beschwerden kennt.

Manche Beschwerden schrieb ein Arzt vielleicht auf, weil ein Patient nebenbei von einem kleinen Leiden berichtete, etwa von „Rücken­schmerzen nach einer langen Wanderung in Südtirol“. Anderes hat der Mediziner vielleicht ein wenig über­trieben, um so bestimmte oder bessere Medikamente verschreiben oder eine außer­ordentliche Vorsorgeunter­suchung begründen zu können.

Patientenquittungen angefragt

Wir haben eine kleine Probe aufs Exempel gemacht: Eine unserer Mitarbeite­rinnen hat recherchiert, was ihr Arzt abge­rechnet hat. Bei der Krankenkasse können gesetzlich Kranken­versicherte eine Patientenquittung anfordern. Sie enthält alle Leistungen, die Ärzte in den vergangenen 18 Monaten mit der Kasse abge­rechnet haben. Und siehe da, die Über­sicht mit Angaben zu Behand­lungen, Diagnosen und Kosten enthielt auch Unerwartetes: Schmerzen im Mittel­fuß und eine Behand­lung zur Einrenkung von Fehl­stel­lungen der Wirbelsäule. Davon war unserer Mitarbeiterin nichts bekannt.

Dass solche „unbe­kannten“ Diagnosen oder Behand­lungen im Ernst­fall ausschlag­gebend sein können, zeigte der Fall eines Zimmerermeisters und Restaurators, über den wir bereits berichteten. Als er wegen einer chro­nischen Atemwegs­erkrankung seine Berufs­unfähigkeits­rente beantragte, wollte sein Versicherer nicht zahlen. Begründung: Der Mann habe erhöhte Leber­werte und den Verdacht auf eine Leberschädigung damals im Antrag nicht angegeben. Glück für den Restaurator: Sein Arzt konnte vor Gericht darlegen, dass sich der Verdacht nicht bestätigt und er deshalb auch nicht mit seinem Patienten darüber gesprochen hatte. (Hier lesen Sie, wie Sie einen Leistungsantrag in der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen).

Ärzte haben die Daten

Ein Blick in die Patienten­akten ist also Pflicht, bevor man den Antrag auf eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ausfüllt. Ärzte und Kliniken müssen Patienten­daten bis zehn Jahre nach Abschluss einer Behand­lung aufbewahren, Patienten jeder­zeit Akten­einsicht gestatten und eine Kopie der Akte anbieten. Für Kopien dürfen sie bis zu 50 Cent pro Seite verlangen. Bei einer dicken Kranken­akte kann einiges zusammen­kommen. Patienten sollten die Kosten vorher erfragen.

Ärzte können auch helfen, wenn Interes­sierte Fragen im Antrag nicht verstehen oder nicht genau wissen, welche Diagnosen zu welcher Frage gehören. Ein Beispiel aus der Patientenquittung unserer Redak­teurin: Hinter „Krankheit des Weich­teilgewebes durch Bean­spruchung, Über­beanspruchung und Druck verursacht“ steckte eine „akute Schleimbeutel­entzündung des Hand­gelenks“. Das sollte man wissen, um sie in den Antrags­fragen korrekt angeben zu können. Bei zurück­liegenden und bereits ausgeheilten Krankheiten können Mediziner in der Patienten­akte dokumentieren, dass die Beschwerden erfolg­reich therapiert sind.

Zur kassen­ärzt­lichen Vereinigung

Um ein voll­ständiges Bild zu bekommen, sollten Antrag­steller zu allen Ärzten des betreffenden Zeitraums Kontakt aufnehmen, Nach einem Umzug lässt sich das vielleicht nicht mehr einfach nach­voll­ziehen. Dann kann jeder auch bei der für ihn zuständigen Kassen­ärzt­lichen Vereinigung (KV) recherchieren. Finanztest hat bei zwei Kassen­ärzt­lichen Vereinigungen nach­fragt, über welchen Zeitraum sie Auskunft geben können. Bei der KV Bayern und der KV Baden-Württem­berg reichen Informationen zu Praxen, Leistungen und Diagnosen vier bis fünf Jahre zurück.

Falsche Diagnosen machen Probleme

Problematisch können falsche Diagnosen sein. So etwas gibt nicht jeder Mediziner gern zu. „Wir haben das häufiger erlebt. In einigen Fällen gab es Ärger, weil Ärzte das nicht streichen wollten“, berichtet Berater Falken. Weigert sich ein Arzt, eine falsche Diagnose zu korrigieren, können Patienten sich eine Zweitmeinung einholen oder gleich den Arzt wechseln. Der neue Arzt kann die falsche Diagnose nach erneuter Unter­suchung gegebenenfalls korrigieren. Außerdem gibt es Gutachter­kommis­sionen und Schlichtungs­stellen bei den Ärztekammern. Sie unter­suchen den Streitfall anhand von schriftlichen Aufzeichnungen und der Patienten­akte.

Ausführ­liche Antworten mitgeschickt

Beim Ausfüllen ihres Antrags auf einen Berufs­unfähigkeits­schutz ging Julia M. systematisch vor. Gemein­sam mit ihrem Ehemann, der ebenfalls so eine Versicherung abschließen wollte, erstellte sie eine Excel-Datei, die alle Ärzte und alle verordneten Medikamente und Diagnosen für die betreffenden Zeiträume enthielt. Sie sagt: „Wir haben dem Versicherer zusammen mit dem Antrag die Gesund­heits­fragen auf einem gesonderten Beiblatt ausführ­lich beant­wortet.“

Falsche Angaben im Antrag – die Folgen

Leistungs­einbußen. Egal, ob mit voller Absicht oder aus Versehen – wer Fragen im Antrag einer Versicherungs­police falsch oder unvoll­ständig beant­wortet, muss mit Leistungs­einbußen rechnen. Das gilt übrigens für alles, was der Versicherer wissen möchte – nicht nur für die Gesund­heits­fragen.

Fehler werden gefunden. Kunden können davon ausgehen, dass der Versicherer Fehler bemerkt: Beantragen sie Leistungen aus ihrer Versicherung, kann die Gesell­schaft bei Ärzten, anderen Versicherern und der Krankenkasse nach­fragen und die Patienten­akten anfordern. Spätestens dann fallen falsche Angaben auf.

Die Anfechtung des Vertrages. Wenn Kunden absicht­lich gelogen haben, um den Vertrag zu bekommen – zum Beispiel Krankheiten, nach denen gefragt wurde, verschwiegen haben – kann der Versicherer bis zu zehn Jahre nach Abschluss den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Länger aber nicht. Anfechten geht selbst, wenn die verschwiegene Krankheit nicht relevant für den Versicherungs­fall ist. Vertrag und gezahlte Beiträge sind weg. Hat ein Kunde schon Leistungen erhalten, muss er diese zurück­zahlen.

Versehentliche Falsch­angaben. Auch wer aus Versehen, etwa durch Schlud­rigkeit, falsche Angaben gemacht hat, muss mit Konsequenzen rechnen. Diese reichen von der Kündigung des Vertrags über Risiko­zuschläge, die Kunden auch rück­wirkend zahlen müssen, bis zu einer reduzierten Versicherungs­leistung. Dann kann der Versicherer zum Beispiel eine geringere Rente zahlen oder „vergessene Krankheiten“ vom Schutz nach­träglich ausschließen. Was zum Tragen kommt, hängt von der Schwere der Fahr­lässig­keit ab und davon, ob und zu welchen Bedingungen der Versicherer den Vertrag über­haupt geschlossen hätte, wenn er von Anfang an von den verschwiegenen Beschwerden gewusst hätte.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Mortyr am 11.12.2022 um 17:51 Uhr
Gesundheitsfragen und deren Prüfung

Ich bin vor dem Abschluss einer PKV. Laut Fragebogen ist für einen Zeitraum bis 10 Jahren zurück anzugeben, ob eine psychiatrische Behandlung erfolgt ist. Diese waren vor ca. 4,5 Jahren. Der Vermittler meinte, man kann diese Frage auch verneinen, wenn man später auf Nummer sicher geht und nie solche Rechnungen bei der PKV einreicht. Dann würde keiner prüfen. Ist das seriös bzw. machbar???

Profilbild Stiftung_Warentest am 28.06.2021 um 15:59 Uhr
Familienanamnese

@kunuub: Uns liegen keine Anträge mit solchen Gesundheitsfragen vor. Sie können uns Ihr Antragsformular gern zusenden. Dann schauen wir uns das an. finanztest@stiftung-warentest.de
(maa)

kunuuub am 24.06.2021 um 20:26 Uhr
Familienanamnese

Mir stellt sich die gleiche Frage nach der Familienanamnese, können Sie die Antwort auch mir per Mail schicken?

Profilbild Stiftung_Warentest am 14.06.2021 um 14:12 Uhr
Familienanamnese

@Moditest: Pauschal kann man das nicht sagen. Wir haben Ihnen per Mail geantwortet. (PH)

Moditest am 07.06.2021 um 19:34 Uhr
Familienanamnese

In manchen Versicherungsanträgen wird auch nach Krankheiten von Familienangehörigen gefragt. Allerdings kann ich doch solche Auskünfte nicht ohne deren Einwilligung geben. Muss ich solche Fragen trotzdem wahrheitsgemäß beantworten?