Versicherungs­antrag Wie Sie Gesund­heits­fragen korrekt beant­worten

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Versicherungs­antrag - Wie Sie Gesund­heits­fragen korrekt beant­worten

Mühsam, aber wichtig. Kunden müssen Gesund­heits­fragen, die der Versicherer ihnen stellt, voll­ständig und wahr­heits­gemäß beant­worten. © Getty Images, Westend61 / Valentina Barreto

Kunden müssen Gesund­heits­fragen vor Abschluss einer Versicherungs­police korrekt beant­worten. Sonst können sie später ihren Schutz verlieren. So klappt die Beant­wortung.

Sich für den Ernst­fall zu versichern, das wünschen sich viele. Etwa mit einem Berufs­unfähigkeits­schutz, der das Einkommen bis zur Rente ausgleicht, wenn jemand wegen Unfall oder Krankheit nicht so lange arbeiten kann (siehe Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung).

Doch es gibt eine große Hürde auf dem Weg zu Versicherungen rund um Leben und Krankheit: den Antrag für die Versicherung. Interes­sierte müssen sehr viele Fragen beant­worten, die meisten davon zu ihrer Gesundheit. Anhand der Antworten schätzt ein Versicherungs­unternehmen ab, wie gesund oder krank jemand ist, und davon hängt ab, ob und welchen Vertrag es anbietet. Verständlich, denn wird ein Kunde zum Beispiel später berufs­unfähig, geht es um viel Geld. Die Versicherungs­expertinnen der Stiftung Warentest erklären, um welche Fragen es geht und wie Antrag­stel­lerinnen und Antrag­steller am besten vorgehen sollten.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.08.2023 um 10:41 Uhr
    Wie lange zurück?

    @ Fritzi_123: Der Versicherer darf bis auf wenige Ausnahmen alles fragen, was er für die Risikobeurteilung für erheblich hält. Eine zeitliche Beschränkung gibt es nicht. In der privaten Krankenversicherung darf er z.B. nicht nach Gentests fragen.

  • Fritzi_123 am 09.08.2023 um 06:28 Uhr
    Wie lange zurück?

    Ich soll einen Ausschluss für Wirbelsäulenerkrankungen unterschreiben, da ich vor 20, 18 und 11 Jahren Bandscheibenvorfälle hatte. Darf der Versicherer überhaupt nach solange zurückliegenden Erkrankungen fragen?

  • Mortyr am 11.12.2022 um 17:51 Uhr
    Gesundheitsfragen und deren Prüfung

    Ich bin vor dem Abschluss einer PKV. Laut Fragebogen ist für einen Zeitraum bis 10 Jahren zurück anzugeben, ob eine psychiatrische Behandlung erfolgt ist. Diese waren vor ca. 4,5 Jahren. Der Vermittler meinte, man kann diese Frage auch verneinen, wenn man später auf Nummer sicher geht und nie solche Rechnungen bei der PKV einreicht. Dann würde keiner prüfen. Ist das seriös bzw. machbar???

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 28.06.2021 um 15:59 Uhr
    Familienanamnese

    @kunuub: Uns liegen keine Anträge mit solchen Gesundheitsfragen vor. Sie können uns Ihr Antragsformular gern zusenden. Dann schauen wir uns das an. finanztest@stiftung-warentest.de
    (maa)

  • kunuuub am 24.06.2021 um 20:26 Uhr
    Familienanamnese

    Mir stellt sich die gleiche Frage nach der Familienanamnese, können Sie die Antwort auch mir per Mail schicken?