Gesetzliche Kranken­versicherung Alle Infos zum Thema Krankenkassen

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Gesetzliche Kranken­versicherung - Alle Infos zum Thema Krankenkassen

Arzt, Kranken­haus, Reha. Worauf Sie bei der Kranken­versicherung achten sollten. © Plainpicture / DEEPOL

Beiträge, Leistungen, Kosten – das gilt für Kinder, Studenten, Berufs­tätige und Rentner, wenn sie bei einer Krankenkasse versichert sind.

Viele sind Pflicht­mitglied der Kranken­versicherung

Jeder muss sich hier­zulande kranken­versichern. Viele Menschen haben jedoch gar nicht die Wahl zwischen gesetzlicher Kranken­versicherung (GKV) und privater Absicherung. Sie sind aufgrund ihrer beruflichen Tätig­keit und ihres Gehalts auto­matisch Pflicht­mitglieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Andere können sich freiwil­lig gesetzlich kranken­versichern oder sind sogar beitrags­frei über ihren Ehepartner oder bei ihren Eltern mitversichert.
Mitgliedschaft Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung ist

Das müssen Versicherte zahlen

Die Krankenkassen können die Höhe ihrer Beiträge selbst bestimmen. Zwar gilt für alle Kassen der allgemeine Beitrags­satz von 14,6 Prozent. Dazu kommt bei allen Kassen ein Zusatz­beitrag in unterschiedlicher Höhe. Je nach finanzieller Situation kann dieser Wert nied­riger oder höher ausfallen. Beides zusammen ergibt den Beitrags­satz einer Kasse. Wichtig für Versicherte daher: Durch einen Kassen­wechsel von einer teuren zu einer güns­tigeren Krankenkasse lassen sich im Jahr 100 Euro oder mehr an Beiträgen sparen. Versicherte sollten dabei aber auch die Extra­leistungen im Blick haben. Alle wichtigen Details sowie einen Beitrags­rechner finden Sie im Krankenkassenvergleich.

Neben den monatlichen Beitrags­zahlungen müssen Versicherte auch für verordnete Leistungen, etwa für Medikamente, Reha-Maßnahmen oder Kranken­haus­auf­enthalte eine Zuzahlung leisten. Erreicht die Summe der Zuzah­lungen im Laufe eines Jahres aber einen bestimmten Betrag, sind Versicherte von weiteren Zuzahlungen befreit.

Gesund­heits­versorgung

Egal ob Grippe, Rücken­beschwerden oder eine Operation: Im Leistungs­katalog der gesetzlichen Kranken­versicherung sind alle notwendigen Behand­lungen enthalten. Und zu etwa 95 Prozent sind diese Leistungen bei allen Krankenkassen gleich, weil sie gesetzlich geregelt sind. Anders als bei den Billigtarifen in der privaten Kranken­versicherung müssen Kassenpatienten keine Leistungs­lücken befürchten. Die meisten Krankenkassen nutzen aber die Möglich­keit, ihren Versicherten Zusatz­leistungen anzu­bieten, die über das vorgeschriebene Maß hinaus gehen. Gerade wenn jemand besonderen Wert auf ein bestimmtes Extra legt, lohnt ein Krankenkassenvergleich.
Leistungs­katalog Das dürfen Krankenversicherte erwarten

Die Krankenkasse wechseln und sparen

Wer mit dem Service seiner gesetzlichen Kranken­versicherung oder dem Beitrags­niveau nicht zufrieden ist, bestimmte Extra­leistungen vermisst oder sich aus einem anderen Grund nicht gut aufgehoben fühlt, kann seine Krankenkasse wechseln. Der Wechsel selbst ist unkompliziert. Und: Keine neue Kranken­versicherung darf Versicherte ablehnen, auch nicht, wenn sie schon älter oder krank sind. Versicherte sollten aber sicher­stellen, dass die neue Krankenkasse auch das bietet, was sie wünschen.
Kassen­wechsel So klappt der Wechsel der Krankenkasse

So können Sie um Ihre Leistungen kämpfen

Immer wieder kommt es vor, dass eine Kranken­versicherung für bestimmte Leistungen nicht zahlen will. Das müssen Versicherte aber nicht hinnehmen. Sie haben das Recht, Wider­spruch einzulegen, wenn sie mit Entscheidungen ihrer Krankenkasse unzufrieden sind. In vielen Fällen lohnt die Mühe. Hilfe bei Ärger mit der Kasse gibt auch der Patienten­beauftragte. Zahlreiche Infos erhalten Versicherte auch bei ihrer Kasse oder dem Gesund­heits­ministerium oder den Kassen­ärzt­lichen Vereinigungen.
Wider­spruch Wenn die Krankenkasse nicht zahlt

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Profilbild Stiftung_Warentest am 29.12.2022 um 13:00 Uhr
Kassenwechsel / geplanter Arzttermin

@werug: Auch nach dem Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse können Sie einen zuvor vereinbarten Arzttermin in Anspruch nehmen und über die (neue) Krankenkassenkarte abrechnen. Handelt es sich um die Inanspruchnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkasse, hat ein Kassenwechsel keinen Einfluss auf die Kostenübernahme.
Nur im Bereich der freiwilligen Zusatzleistungen, wozu zum Beispiel die Kostenübernahme für eine Zahnprophylaxe zählt, kann der Kassenwechsel dazu führen, dass die Krankenkasse die Kosten nur zum Teil oder gar nicht übernimmt.

werug am 18.12.2022 um 09:45 Uhr
Abwarten und dann kündigen

Ich habe im Februar einen wichtigen Untersuchungstermin beim Gastroenterologen und diesen möchte ich auf gar keinen Fall verschieben. Kann es beim Wechsel zur anderen GKV zu Problemen kommen während einer Ärztlichen Untersuchung?

Profilbild Stiftung_Warentest am 19.09.2022 um 09:50 Uhr
Aufenthalt im Nicht-EU-Ausland

@cdorfner: Der vorübergehende Aufenthalt im Ausland führt nicht dazu, dass die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung für Rentner entfällt.

cdorfner am 17.09.2022 um 18:37 Uhr
Beitragspflicht b. Aufenthalt im nicht-EU-Ausland?

Wie ist das, wenn man sich einige Zeit (also länger als einen Monat) im nicht-EU-Ausland aufhält? Normalerweise gilt ja: Wenn eine Versicherung nicht leistet, dann sollte auch keine Prämie fällig sein. Muß man dennoch (z.B. als Rentner, oder als vorübergehend freiwillig Versicherter) Beiträge bezahlen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 31.08.2022 um 14:56 Uhr
Wahltarif Kostenerstattung

@wwreg50: Es geht darum, dass man auch im Tarif Kostenerstattung nur Leistungen anteilig erstattet bekommt, die im Katalog der GKV enthalten sind. Für bestimmte Leistungen, deren Kosten die PKV zwar übernehmen würde, die GKV aber nicht, müssen GKV-Versicherte die Kosten komplett aus der eigenen Tasche bezahlen.
Es kann aber auch vorkommen, dass Versicherte nur zu Ärzten gehen dürfen, die auch eine Kassenzulassung haben und nicht zu reinen Privatärzten. Ob das der Fall ist, regelt meist der Tarif.
Und manchmal sind die Leistungen in der Kostenerstattung auch auf einzelne Leistungsbereiche wie Zähne/Zahnbehandlungen oder Krankenhaus oder ambulante Behandlungen beschränkt.