Soll ich mich privat krankenversichern? Wir sagen, für wen das sinnvoll ist, und in welchen Ausnahmefällen der Weg zurück in die gesetzliche Krankenkasse möglich ist.
Gesetzlich und privat: Die wichtigsten Unterschiede
Spätestens mit Mitte 30 stellt sich für Beamte, Selbstständige und gut verdienende Angestellte die Frage nach der richtigen Krankenversicherung: Soll es wie bei rund 90 Prozent der Menschen in Deutschland die gesetzliche Krankenkasse sein? Ein System, in dem jeder nach seinem Einkommen Beitrag zahlt und die Leistungen für alle gleich sind?
Oder doch die private Krankenversicherung, in der Kunden unter vielen Angeboten höhere, aber auch geringere Leistungen wählen können, als die gesetzliche Versicherung vorsieht? Wer diesen Schritt geht, übernimmt die Verantwortung für seinen Versicherungsschutz und dafür, die Beiträge lebenslang aufzubringen. Die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Systemen zeigt unsere Tabelle.
Dieser Artikel soll bei der Entscheidung helfen. Wer schon sicher ist, welche Versicherungsform er möchte, findet hier Vergleiche der jeweiligen Angebote:
Die Leistungen sind zu mehr als 90 Prozent gesetzlich vorgeschrieben und damit bei allen Kassen gleich. Der Gesetzgeber kann diese Leistungen auch streichen oder ändern.
Kunden vereinbaren Art und Umfang der Leistungen vertraglich mit dem Versicherer. Es sind höhere, aber auch geringere Leistungen möglich als in der gesetzlichen Versicherung. Die vertraglichen Leistungen sind bis ans Lebensende garantiert.
Patienten erhalten Behandlungen und Medikamente ohne Rechnung über die Versichertenkarte und zahlen nur die gesetzlichen Zuzahlungen. Mit der ärztlichen Abrechnung haben sie nichts zu tun.
Patienten erhalten von Ärzten, Therapeuten oder in der Apotheke Rechnungen, die sie bezahlen. Der Versicherer erstattet dann die Kosten bis zu der Höhe, wie sie im Vertrag vorgesehen ist.
Beiträge
Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Sinkt das Einkommen, sinkt auch der Beitrag. Selbstständige mit geringen Einkünften zahlen einen Mindestbeitrag. Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen sind beitragsfrei mitversichert.
Der Beitrag richtet sich nach dem Leistungsumfang des Tarifs sowie nach dem Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsschluss. Der Beitrag sinkt daher nicht, wenn das Einkommen geringer wird. Jedes Familienmitglied benötigt einen eigenen Vertrag.
Der Beitrag steigt, wenn der allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen per Gesetz angehoben wird oder die eigene Kasse ihren Zusatzbeitragssatz erhöht. Für Gutverdiener steigt der Beitrag auch durch die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
Der Beitrag steigt immer dann, wenn die Ausgaben der Versicherer oder die Lebenserwartung der Kunden dauerhaft über den Werten liegen, mit denen die Versicherer kalkuliert hatten.
Wechsel zwischen den Anbietern
Der Wechsel zu einer anderen allgemein geöffneten Krankenkasse ist jederzeit möglich. Ihr Gesundheitszustand spielt keine Rolle.
Private Versicherer können Kunden ablehnen, zum Beispiel wegen Vorerkrankungen. Beim Wechsel zu einer anderen Gesellschaft verlieren Versicherte außerdem immer einen Teil ihrer Alterungsrückstellung.
Recht im Streitfall
Widerspruch gegen Entscheidungen der Krankenkasse ist kostenlos. Klage nach Sozialrecht. Geringeres Prozesskostenrisiko: Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare richten sich nicht nach dem Streitwert, sondern sind gesetzlich begrenzt.
Kein gesetzlich geregeltes Widerspruchsrecht. Klage nach Zivilrecht. Höheres Prozesskostenrisiko: Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare richten sich nach dem Streitwert, ohne Begrenzung.
Verliert der Versicherte vor Gericht, muss er nur seine eigenen Kosten tragen, nicht die der Krankenkasse.
Verliert der Versicherte vor Gericht, muss er die eigenen und die Kosten des Gegners tragen, zum Beispiel auch für teure Gutachten.
Entscheidung fürs Leben
Die Wahl der privaten Krankenversicherung ist meist eine Entscheidung fürs Leben: Wer die gesetzliche Kasse einmal verlassen hat, kommt nicht so leicht wieder hinein. Ab dem 55. Geburtstag ist eine Rückkehr, von wenigen Ausnahmen abgesehen, ausgeschlossen.
Unser Rat
Abwägen.
Die private Krankenversicherung bietet in der Regel bessere Leistungen als die gesetzliche. Ein Nachteil: Auch wenn im Alter Ihre Einkünfte sinken, bleiben die Beiträge hoch. Angestellte und Selbstständige sollten sie daher nur in Betracht ziehen, wenn sie wohlhabend sind oder sich bis zur Rente genug Vermögen aufbauen können (siehe Faustregel: So errechnen Sie Ihren Geldbedarf).
Beamte.
Für Beamte ist die private Versicherung meist günstiger als die gesetzliche. Für Pensionäre erhöht sich zudem in der Regel die Beihilfe, das heißt die Unterstützung durch ihren Dienstherrn. Das gleicht Beitragssteigerungen teilweise aus.
Wollen Sie sich privat krankenversichern, nehmen Sie sich Zeit für die Tarifwahl. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern vor allem auf die Leistungen. Sind Sie erst einmal erkrankt, können Sie die Leistungen bei Ihrem Versicherer in der Regel nicht mehr aufstocken.
Ärzte lieben Privatpatienten
Noch immer sind Privatpatienten bei vielen Ärzten beliebter. Das liegt an der Vergütung: Ärzte können jede Untersuchung und Behandlung nach der amtlichen Gebührenordnung abrechnen und für schwierige Eingriffe deutlich höhere Honorare ansetzen. Bei gesetzlich Versicherten dagegen müssen sie wirtschaftlich im Sinne der Kassen handeln. Sowohl beim Honorar als auch bei den Rezepten, die sie ausstellen, etwa für Medikamente oder für Physiotherapie, gelten Budgets und andere Kostenbremsen.
Vertragliche Leistungen sind garantiert
Privat Versicherten kann es außerdem nicht passieren, dass Leistungen per Gesetz gekürzt werden. Ihre vertraglichen Leistungen – von der Chefarztbehandlung im Krankenhaus bis zur Erstattung für Zahnersatz – sind garantiert und meist umfangreicher als die der Kassen. Einen tabellarischen Überblick über alle Leistungen von gesetzlicher und privater Krankenversicherung bietet unsere Checkliste: Kasse oder privat?.
Die Kehrseite: Steigende Beiträge
Um nicht nur besser, sondern auch dauerhaft günstiger versichert zu sein als in der gesetzlichen Kasse, taugt die private Versicherung nur für Beamte. Selbstständige und Angestellte müssen für hohe Beiträge im Alter von Anfang an Geld zurücklegen. Denn die Beiträge in der privaten Versicherung steigen regelmäßig und bleiben auch im Rentenalter hoch.
Andere Regeln für Beamte
Beihilferegelung. Beamte dagegen brauchen sich solche Sorgen wegen der im Alter steigenden Beiträge nicht zu machen, da sie nur einen Teil ihrer Heilkosten versichern müssen und außerdem die Unterstützung durch ihren Dienstherrn, die Beihilfe, in der Regel steigt, sobald sie pensioniert werden. Für die große Mehrheit von ihnen ist die Kombination aus privater Krankenversicherung und Beihilfe günstiger, da sie ansonsten den Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung alleine tragen müssten.
Wahlmöglichkeit. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen können neue Landesbeamte seit gut einem Jahr statt der anteiligen Erstattung ihrer Gesundheitskosten durch die Beihilfe einen Zuschuss des Dienstherrn zu den Beiträgen der gesetzlichen Kasse wählen (siehe Meldung Freie Wahl für Hamburger Beamte).
Einschränkung. Finanziell interessant ist die gesetzliche Krankenversicherung nach diesem Modell vor allem für Beamte der unteren Besoldungsgruppen und für kinderreiche Familien. Wechseln sie allerdings in ein Bundesland, in dem es keine „pauschale Beihilfe“ gibt, müssen sie den Kassenbeitrag wieder komplett selbst zahlen.
Früh mit dem Sparen beginnen
Angestellte und Selbstständige müssen anders planen. Sie brauchen im Rentenalter die nötigen Mittel, um sich ihre private Krankenversicherung weiter leisten zu können. Wer nicht von Hause aus wohlhabend ist, muss dafür vorsorgen. Die Faustregel gibt dafür eine grobe Orientierung. In Zeiten niedriger Zinsen ist es wichtig, eine Mischung aus langfristig sicheren und renditestärkeren Anlageformen zu finden. Dafür bietet sich unser Anlagekonzept Pantoffel-Portfolio an.
Arbeitnehmer dürfen erst ab einem Jahreseinkommen von 64 350 Euro brutto (5 362,50 Euro im Monat, Werte für 2022) die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich privat versichern.
Wer zahlt den Beitrag?
Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags, derzeit jedoch höchstens 348,58 Euro monatlich. An einem Selbstbehalt beteiligt sich der Arbeitgeber nicht.
Rentner. Der Rentenversicherungsträger zahlt einen Zuschuss zur Krankenversicherung. Er beträgt die Hälfte des Beitrags, den ein gesetzlich Versicherter auf seine gesetzliche Rente zahlen müsste. Das macht meist deutlich weniger als die Hälfte des privaten Beitrags aus.
Wie sind Kinder versichert?
Jedes Kind benötigt einen privaten Vertrag. Bei günstigen Anbietern ist pro Kind mit etwa 100 bis 200 Euro im Monat zu rechnen. Falls der maximale Zuschuss des Arbeitgebers mit dem eigenen Versicherungsbeitrag noch nicht aufgebraucht ist, kann bis zur Hälfte des Kinderbeitrags davon bezahlt werden.
Zurück in die Gesetzliche
Sinkt das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze oder wird jemand arbeitslos, wird er wieder gesetzlich versichert.
Das gilt aber nur, solange jemand noch nicht 55 Jahre alt ist. Ab dann bleiben Kunden privat versichert, selbst wenn sie Hartz IV beziehen.
Fazit: Ratsam nur für Gutverdiener
Angestellte sollten sich nur privat versichern, wenn sie eine langfristig sichere und sehr gut bezahlte Stelle haben. Sie sollten von Anfang an regelmäßig Geld für die später höheren Beiträge zur Seite zu legen. Wer eine Familie gründen will, sollte bedenken, dass jede Person einen eigenen Vertrag braucht.
Selbstständige: Die Gesetzliche bietet mehr Sicherheit
Selbstständige und Freiberufler dürfen sich unabhängig von ihrem Einkommen privat krankenversichern.
Wer zahlt die Beiträge?
Selbstständige zahlen in der privaten so wie in der gesetzlichen Versicherung den gesamten Beitrag selbst. Für sie kann sich ein Selbstbehalt daher besonders lohnen: Die monatliche Beitragsersparnis liegt für sie oft deutlich höher als der durch zwölf geteilte Selbstbehalt.
Auch im Ruhestand zahlen Selbstständige den Beitrag komplett selbst.
Wie sind Kinder versichert?
Jedes Kind benötigt einen eigenen privaten Vertrag. Für günstige Angebote liegt der Beitrag bei etwa 100 bis 200 Euro im Monat.
Zurück in die Gesetzliche
Selbstständige können nur in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, wenn sie ihre hauptberufliche Selbstständigkeit aufgeben und eine sozialversicherungspflichtige Anstellung finden. Das gilt aber nur bis zum 55. Geburtstag. Ab dann ist der Rückweg in die gesetzliche Kasse so gut wie ausgeschlossen.
Fazit: Riskant bei stark schwankenden Einkünften
Für alleinstehende Selbstständige mit hohen Einkünften kann die private Krankenversicherung beim Eintritt mit Mitte 30 zwar zunächst günstiger sein als die gesetzliche. Sie ist trotzdem nur für diejenigen zu empfehlen, die dauerhaft in der Lage sind, die nötigen Rücklagen für die höheren Beiträge im Alter zu bilden. Schwanken die Einkünfte stark oder sind sie ohnehin eher niedrig, ist die private Versicherung riskant. Junge Selbstständige mit Familienwunsch sollten auch daran denken, wie teuer eine private Krankenversicherung für die ganze Familie werden könnte.
Beamte: Für die meisten passt die private Versicherung besser
Beamte dürfen sich unabhängig von ihrem Einkommen privat krankenversichern. Selbst mit einer Vorerkrankung, die normalerweise zur Ablehnung führen würde, erhalten sie laut Informationen des Verbands der privaten Krankenversicherung bei 16 Versicherern einen Vertrag mit maximal 30 Prozent Risikozuschlag.
Wer zahlt die Beiträge?
Ihr Dienstherr zahlt statt eines Arbeitgeberzuschusses einen Teil der Gesundheitskosten als Beihilfe. Bei Bundesbeamten und in den meisten Ländern sind das 50 Prozent, mit mehreren Kindern im Haushalt teilweise mehr. Sie brauchen dann also nur eine Versicherung für den Rest der Heilkosten. Als Pensionäre erhalten sie später in der Regel eine Beihilfe von 70 Prozent.
Wie sind Kinder versichert?
Beihilfeberechtigte Kinder erhalten in der Regel 80 Prozent Beihilfe, Ehepartner 70 Prozent. Sie müssen dann also nur eine private Versicherung über die restlichen 20 oder 30 Prozent abschließen.
Zurück in die Gesetzliche
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ausgeschlossen, solange jemand Beamter ist. Ab 55 Jahren kommen Beamte auch dann nicht mehr in die Krankenkasse zurück, wenn sie den Staatsdienst verlassen und eine versicherungspflichtige Anstellung finden.
Fazit: Für Geringverdiener und Kinderreiche ist die GKV eine Alternative
Durch die Beihilfe brauchen sich Beamte weniger Gedanken um die Finanzierbarkeit ihrer privaten Krankenversicherung im Alter zu machen. Für die meisten ist es sinnvoll, sich privat zu versichern. In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen haben Neu-Beamte die Möglichkeit, statt der regulären Beihilfe eine „pauschale Beihilfe“ als Zuschuss des Dienstherrn zu ihrem gesetzlichen Krankenkassenbeitrag zu wählen. In den übrigen Bundesländern sollten lediglich Beamte der unteren Besoldungsgruppen und Familien mit mehr als drei Kindern prüfen, ob die gesetzliche Versicherung für sie vorteilhafter ist.
Faustregel: So errechnen Sie Ihren Geldbedarf
Angestellte und Selbstständige, die im Rentenalter voraussichtlich nicht auf ein größeres Vermögen oder auf hohe Einkünfte zurückgreifen können, sollten überlegen, wie sie dann die privaten Krankenversicherungsbeiträge bis zu ihrem Lebensende finanzieren.
Rücklagen fürs Alter bilden
Denn der Beitrag steigt über die Jahre, und Versicherte müssen ihn weiter in voller Höhe aufbringen, auch wenn ihre Einkünfte im Ruhestand geringer werden. Es ist daher sinnvoll, von Anfang an monatlich zu sparen. Aber wie viel?
Wie viel Geld jeden Monat ansparen?
Dazu haben wir eine Faustregel entwickelt: Wir nehmen an, dass der private Beitrag im Rentenalter mindestens dreimal so hoch ist wie bei Vertragsschluss mit Mitte 30. Zwei Drittel davon sollte man dann aus dem Ersparten finanzieren können. Zwei Drittel deshalb, weil Versicherte auch in der gesetzlichen Kasse Beiträge zahlen müssten. Für unsere Faustregel haben wir die Entwicklungen der Vergangenheit zugrunde gelegt. Eine exakte Vorhersage über mehr als 30 Jahre ist natürlich nicht möglich.
So rechnen Freiberufler
Beispiel mit Werten aus dem PKV-Vergleich von 2019: Ein Freiberufler zahlt beim Eintritt mit 35 Jahren im Tarif Exklusiv 2 der Signal Iduna 457 Euro im Monat bei einer Selbstbeteiligung von 960 Euro im Jahr. Seine maximale monatliche Belastung beträgt aktuell also rund 537 Euro (457 Euro + 960 Euro/12).
Steigt er später wie ein Angestellter mit 67 Jahren aus dem Erwerbsleben aus, muss er nach unseren Annahmen mindestens das Dreifache zahlen, also 1 611 Euro im Monat. Um dann für weitere 23 Jahre jeden Monat zwei Drittel dieses Betrags, also 1 074 Euro, finanzieren zu können, muss er bis zum 67. Lebensjahr 251 156 Euro ansparen, wenn man von einer jährlichen Verzinsung von 1,5 Prozent ausgeht. Dafür müsste er 32 Jahre lang jeden Monat 510 Euro sparen.
So rechnen Angestellte
Angestellte brauchen etwas weniger, da sie als Rentner einen Beitragszuschuss vom gesetzlichen Rentenversicherungsträger erhalten. Wir nehmen an, dass dieser mit 300 Euro um rund 40 Prozent über dem Zuschuss liegt, der heute maximal möglich ist. In der Faustregel ziehen Angestellte daher vom Dreifachen der aktuellen monatlichen Belastung noch die 300 Euro Zuschuss ab, um ihren monatlichen Geldbedarf einzuschätzen.
So viel müssen Sie für später ansparen
Ein Modellkunde versichert sich mit 35 Jahren privat, geht mit 67 in Rente und wird 89 Jahre alt. Die Tabelle zeigt, wie viel er je nach späterem Bedarf über 32 Jahre ansparen muss.
Monatlicher Geldbedarf für Beitrag im Alter (Euro)
Zinssatz (%)
Anzusparender Gesamtbetrag (Euro)
Monatlicher Sparbetrag (Euro)
600
1,0
148 078
327
1,5
140 310
285
2,0
133 126
248
800
1,0
197 438
436
1,5
187 081
380
2,0
177 502
331
1 000
1,0
246 797
546
1,5
233 851
475
2,0
221 877
414
1 200
1,0
296 157
655
1,5
280 621
570
2,0
266 253
496
Checkliste: Gesetzlich oder privat?
Unsere Tabelle (siehe unten) stellt die Leistungen von gesetzlicher und privater Krankenversicherung einander gegenüber. Angestellte und Selbstständige sollten sich einen Wechsel allerdings gut überlegen. Der Rückweg in die gesetzliche Krankenkasse ist nämlich unter normalen Umständen ausgeschlossen.
Nur wenn die folgenden Punkte auf Sie zutreffen, sollten Sie als Angestellter oder Selbstständiger einen Wechsel in Betracht ziehen:
Einkommen. Als Arbeitnehmer muss Ihr regelmäßiges Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung liegen. Derzeit sind das 64 350 Euro brutto im Jahr, das entspricht 5 362,50 Euro im Monat (Werte für 2022). Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kasse endet mit Ablauf des Jahres, in dem Ihr Verdienst die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat.
Familie. Sie wollen weder Ehepartner noch Kinder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichern. Das geht nur in der gesetzlichen Kasse. Ihnen ist bewusst, dass in der privaten Versicherung jede Person einen eigenen Beitrag zahlen muss.
Gesundheit. Sie sind bei guter Gesundheit. Kunden, die schon beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung Erkrankungen haben, zahlen Risikozuschläge oder erhalten gar keinen Vertrag.
Alter. Sie sind nicht älter als Mitte Vierzig. Beim Einstieg in höherem Alter wird es viel teurer. Ab 55 Jahren ist eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse nahezu ausgeschlossen.
Sparen. Sie sind bereit und in der Lage, Geld für steigende Beiträge von Anfang an privat anzusparen. Im Rentenalter kann der Beitrag ein Vielfaches des ursprünglichen Eintrittsbeitrags betragen. Er sinkt auch nicht, wenn Sie nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ein deutlich geringeres Einkommen haben.
Abrechnung. Sie scheuen keinen Papierkram. In der privaten Krankenversicherung schickt der Arzt die Rechnung direkt an Sie. Sie zahlen und lassen sich das Geld von der Versicherung erstatten. Das kann sehr aufwendig sein, vor allem wenn man häufig krank ist und zu vielen Ärzten muss.
Bessere Leistungen und günstigere Beiträge – mit diesen Versprechen versuchen die Versicherer, freiwillig gesetzlich Versicherte zu einem Wechsel zur privaten Krankenversicherung zu motivieren. Beides stimmt so aber nicht immer. Nicht jeder Tarif der privaten Krankenversicherung (PKV) bietet tatsächlich mehr als die gesetzlichen Krankenkassen. Genaues Vergleichen ist hier gefragt. Die Tabelle gibt einen Überblick über alle Leistungen von Arztbesuch bis Zahnersatz und zeigt, was gesetzliche und private Versicherung üblicherweise bieten.
Checkliste
Leistungen in der privaten Krankenversicherung
Regelleistungen1 in der gesetzlichen Krankenversicherung
Krankenhaus
Auswahl des Krankenhauses
Wahl unter allen Krankenhäusern, einschließlich Privatkliniken.
Kurkliniken jedoch häufig nur nach Genehmigung durch die Versicherungsgesellschaft.
Behandlung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus.
Privatkliniken nur im Notfall. Geht der Versicherte in ein teureres Krankenhaus, muss er die Mehrkosten selbst zahlen.
Unterbringung
Im Einbett- oder Zweibettzimmer.
In einigen wenigen Tarifen nur im Mehrbettzimmer.
Meistens im Mehrbettzimmer.
Behandelnder Arzt
Chefarzt.
In wenigen Tarifen: diensthabender Krankenhausarzt.
Ärzte rechnen nach der privaten Gebührenordnung (GOÄ) ab.
Je nach Tarif Erstattung bis zum 2,3-fachen Satz (Regelhöchstsatz), bis zum 3,5-fachen Satz (Höchstsatz) oder darüber hinaus.
Liegt das Honorar höher als im Vertrag vorgesehen, trägt der Patient den Restbetrag selbst.
Die Arzthonorare sind in der diagnoseabhängigen Vergütung enthalten, die die Krankenkasse dem Krankenhaus für die gesamte Behandlung pauschal zahlt.
Zuzahlungen im Krankenhaus
Bei den meisten Tarifen: keine Zuzahlungen.
Bei wenigen Tarifen: Zuzahlungen zum Beispiel 15 Euro pro Tag in den ersten sieben Tagen.
Für Erwachsene ab 18 Jahre: 10 Euro je Behandlungstag für maximal 28 Tage im Jahr.
Stationäre Vorsorge- und Rehakuren
In den meisten Tarifen Leistung nur für Anschlussheilbehandlungen.
In einigen Tarifen Leistung für stationäre Kuren alle zwei oder drei Jahre, teilweise mit Leistungsobergrenzen von 1 000 bis 2 000 Euro je Kur.
Vorsorge- und Rehakuren (auch Mütter- bzw. Väter-Kind-Kuren).
Maximal für 3 Wochen.
Maximal alle 4 Jahre.
Versicherte ab 18 Jahre zahlen 10 Euro je Behandlungstag zu.
Hospiz
In vielen Unisex-Tarifen 90 oder 100 Prozent der Kosten
In den älteren Bisex-Tarifen meistens keine Leistung
Die Kasse trägt 90 Prozent der Kosten (bei Kindern 95 Prozent).
Ambulante Leistungen
Auswahl des Arztes und Zahnarztes
Wahl unter allen Ärzten bzw. Zahnärzten.
In den meisten Tarifen: Kostenerstattung auch für Behandlungen durch Heilpraktiker.
Unter allen Ärzten und Zahnärzten mit Kassenzulassung.
Keine Kostenübernahme für Behandlungen durch Heilpraktiker.
Versorgungsgarantie
Keine Versorgungsgarantie: Ärzte und Zahnärzte sind nur in Notfällen zur Behandlung verpflichtet.
Ärzte und Zahnärzte mit Kassenzulassung sind zur Behandlung von Kassenpatienten verpflichtet.
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte und Zahnärzte
Ärzte rechnen nach der privaten Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab, Zahnärzte nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
Je nach Tarif Erstattung bis zum 2,3-fachen Satz (Regelhöchstsatz), bis zum 3,5-fachen Satz (Höchstsatz) oder darüber hinaus.
Liegt das Honorar höher als im Vertrag vorgesehen, trägt der Patient den Restbetrag selbst.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Behandlungen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog vollständig.
Der Arzt rechnet seine Leistungen über die kassenärztliche Vereinigung ab, der Zahnarzt über die kassenzahnärztliche Vereinigung. Keine Rechnung für den Patienten.
Arzneimittel
In fast allen Tarifen volle Kostenerstattung für alle verordneten apothekenpflichtigen Arzneimittel, auch für rezeptfreie Medikamente ohne Begrenzung auf Höchstbeträge.
Bei einigen Tarifen jedoch Selbstbeteiligung von 20 Prozent, wenn ein Originalpräparat statt eines Generikums verwendet wird.
Bei einigen Tarifen Selbstbeteiligung von 20 Prozent, wenn das Arzneimittel nicht über den Versicherer bezogen wurde, obwohl dies möglich war.
Bei einzelnen Tarifen auch eine generelle Selbstbeteiligung für Arzneimittel in Höhe von 10 Prozent oder 20 Prozent der Kosten.
Für Patienten unter 12 Jahren: verordnete apothekenpflichtige Arzneimittel – also auch rezeptfreie Medikamente.
Für Patienten ab 12 Jahre: nur verordnete verschreibungspflichtige Medikamente.
Kostenübernahme nur bis zu festgelegten Höchstbeträgen (Festbeträgen).
Nicht bezahlt werden Lifestyle-Arzneien oder unwirtschaftliche Medikamente, für Versicherte ab 18 Jahren auch keine Mittel gegen Bagatellerkrankungen.
Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent der Kosten zu, jedoch je Packung mindestens 5, maximal 10 Euro.
Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Rollstühle oder Prothesen)
Je nach Tarif:
Hilfsmittel nach tariflichem Hilfsmittelkatalog. Vor allem in den alten Bisex-Tarifen sind diese Hilfsmittelkataloge teilweise abschließend, das heißt, Neuerungen finden keinen Eingang.
Unterschiedliche Leistungsobergrenzen für einen Teil der Hilfsmittel oder Beschränkung auf die einfache Ausführung.
Für Brillen und Kontaktlinsen zumeist Höchstbeträge von 100 bis 500 Euro jährlich oder alle zwei Jahre; in einigen Tarifen auch gar keine Erstattung.
Übernommen werden Kosten für:
Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis enthalten sind, in einfacher Ausführung bis zu festgelegten Höchstbeträgen (z.B. Festbeträge)
Für Brillengläser: Zuschuss nur für Kinder oder bei starker Fehlsichtigkeit.
Versicherte ab 18 Jahre zahlen 10 Prozent der von der Kasse übernommenen Kosten – mindestens 5, höchstens 10 Euro zu.
In einigen Tarifen nur für die im jeweiligen Heilmittelverzeichnis aufgeführten, verordneten Heilmittel.
Viele Tarife sehen Selbstbeteiligungen zwischen 10 bis 25 Prozent vor.
Übernommen werden Kosten für:
Die Kasse zahlt für zugelassene, verordnete Heilmittel.
Versicherte ab 18 Jahre zahlen 10 Prozent der Kosten, sowie 10 Euro je Verordnung zu.
Psychotherapie
Je nach Tarif:
Mit unbegrenzter Sitzungszahl im Jahr.
Oder begrenzt auf 20 bis 50 Sitzungen im Jahr.
Zum Teil nur nach vorheriger Genehmigung durch die Gesellschaft.
Vor allem in den alten Bisex-Tarifen zum Teil nur durch Ärzte und nicht durch psychologische Psychotherapeuten.
In einigen wenigen Tarifen auch gar keine Leistungen für Psychotherapie.
Kostenübernahme für zugelassene Therapieverfahren durch Ärzte und psychologische Psychotherapeuten.
Je nach Therapieverfahren bis zu 160 Sitzungen je Behandlung; in Ausnahmefällen auch bis zu 300 Sitzungen.
Nur nach Genehmigung der Krankenkasse.
Vorsorgeuntersuchungen
In vielen Tarifen: Leistungen analog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Teilweise jedoch ohne Altersbegrenzungen.
Teilweise zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen für häufige schwere Erkrankungen wie zum Beispiel Krebs.
In einigen Tarifen auch alle zur Früherkennung von Krankheiten notwendigen Vorsorgeuntersuchungen.
Untersuchungen zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen, Diabetes oder Hautkrebs einmalig zwischen 18 und 35 Jahren, ab 35 Jahren alle drei Jahre.
Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs an den Genitalien für Frauen ab 20 und für Männer ab 45 Jahren (Anspruch jährlich), sowie von Darmkrebs für Männer und Frauen ab 50 (Anspruch jährlich, ab 55 alle zwei Jahre).
Häusliche Krankenpflege
In einigen Tarifen Leistungen für Behandlungspflege und – sofern ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird – auch für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung.
In einigen Tarifen Leistungen nur für Behandlungspflege.
Zusätzlich auch Leistungen für Grundpflege (z.B. Körperpflege) und hauswirtschaftliche Versorgung, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt vermieden oder verkürzt wird.
Versicherte ab 18 Jahre zahlen 10 Prozent der Kosten für maximal 28 Tage im Jahr, sowie 10 Euro je Verordnung zu.
Haushaltshilfe
In einigen Tarifen Leistung analog zu denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Oder Leistungen nach Genehmigung durch den Versicherer.
In den meisten Tarifen keine Leistung.
Kostenübernahme wenn Versicherte im Krankenhaus oder zur Kur sind oder häusliche Krankenpflege benötigen und zu Hause ein Kind unter 12 Jahren zu versorgen haben, um das sich sonst niemand kümmern kann.
Versicherte ab 18 Jahre 10 Prozent der täglichen Kosten, mindestens 5, höchstens 10 Euro zu.
Ambulante Vorsorge- und Rehakuren
In vielen Tarifen Kostenerstattung für die Kurbehandlung (ärztliche Leistungen, Arzneimittel, Heilmittel).
Alle zwei oder drei Jahre.
Teilweise mit Leistungsobergrenzen von zum Beispiel 1 500 oder 1 800 Euro je Kur.
Ambulante Vorsorgekuren maximal alle drei Jahre.
Ambulante Rehakuren: maximal 20 Behandlungstage alle vier Jahre; Versicherte ab 18 Jahre zahlen 10 Euro am Tag zu.
Spezialisierte ambulante Palliativversorgung
In vielen Tarifen Leistungen analog denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Einige Tarife leisten nur, wenn der Versicherer die Versorgung organisiert.
Vor allem in den älteren Bisex-Tarifen in der Regel keine Leistung.
Betreuung von Sterbenden mit besonders hohem Versorgungsbedarf (zum Beispiel wegen starker Schmerzen) in ihrem familiären Umfeld.
Durch besonders qualifizierte Ärzte und Pfleger.
Zahnarzt
Zahnbehandlung (z.B. Füllungen, Inlays)
Je nach Tarif:
Erstattung von 50 bis 100 Prozent der Kosten – auch für Inlays.
Vollständige Kostenübernahme für zugelassene Leistungen (z.B. Amalgamfüllungen).
Zuschuss für Inlays in Höhe der Kosten für eine normale Füllung.
Bei einigen Tarifen zusätzliche Obergrenzen für die zahntechnischen Leistungen (Laborkosten).
Bei einigen Tarifen Leistungsobergrenzen für Implantate.
Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent der gesetzlichen Regelversorgung, ab 1. Oktober 2020 beträgt der Festzuschuss 60 Prozent der Regelversorgung. Diese enthält eine festgelegte, kostengünstige Versorgung für jeden Befund, zum Beispiel eine Brücke in metallischer Ausführung für einen fehlenden Zahn.
Bei regelmäßiger Zahnpflege und Vorsorge Festzuschuss von bis zu 65 Prozent des Betrages für die Regelversorgung, ab 1. Oktober 2020 bis zu 75 Prozent.
Verblendung von Kronen außerhalb des Frontbereichs und Implantate gelten nicht als Regelversorgung, Versicherte erhalten aber den Festzuschuss für die Regelversorgung.
Kieferorthopädie
Je nach Tarif:
50 bis 100 Prozent der Kosten.
Manche Tarife leisten nur für Kinder unter 18 Jahren.
Für Kinder unter 18 Jahren mit einer Zahnfehlstellung mindestens des Schweregrades KIG 3.
Für Erwachsene nur bei schweren Kieferanomalien.
Kostenübernahme für zugelassene Verfahren.
Verdienstausfall
Krankengeld / Krankentagegeld
Der Leistungsbeginn für das Krankentagegeld wird vertraglich vereinbart, zum Beispiel ab dem 29. Krankheitstag – bei Arbeitnehmern ist frühestens der 43. Tag möglich.
Krankentagegeld in Höhe des vereinbarten Tagessatzes, zum Beispiel 110 Euro am Tag, maximal jedoch in Höhe des Nettoeinkommens plus Krankenversicherungsbeitrag.
Kein Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes.
Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag.
In Höhe von 70 Prozent des Bruttoeinkommens bis zur Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 4 687,50 Euro im Monat), – bei Arbeitnehmern jedoch maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens.
Krankengeld auch bei Erkrankung eines Kindes.
Selbstständige müssen eine Wahlerklärung abgeben, um Krankengeld zu beziehen. Alternativ oder zusätzlich können sie auch einen Wahltarif mit anderer Höhe oder früherem Beginn des Krankengeldes wählen.
Stand: 15.07.2019
1
Gesetzlich festgelegte Mindestleistungen. Die Krankenkassen können in ihren Satzungen für bestimmte Leistungsbereiche (z.B. bei ambulanten Kuren, häuslicher Krankenpflege oder Haushaltshilfe) in begrenztem Umfang auch über diese Mindestleistungen hinausgehen.
- Wer darf in die private Krankenversicherung (PKV) – und für wen lohnt sich das? Wie finde ich eine gute PKV-Police? Was tun, wenn die Beiträge zu hoch werden?
- Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Krankenversicherung bleiben 2022 gleich, in der Rentenversicherung zahlen Gutverdiener im Osten mehr, im Westen weniger als 2021.
Ich bin noch mit 57 Jahren nach 30 Jahren freiwilliger GKV in die private KV gewechselt und habe es bis heute - seit 10 Jahren Rentner - nicht bereut. 1. Auch in der KV der Rentner wäre mein Beitrag höher als in der PKV , da die Betriebsrente nach der gesetzlichen Rente noch bis zur Beitragsbemessungsrenze voll mit fast 20 % herangezogen würde. 2. Die Leistungen sind überhaupt nicht vergleichbar, besonders bei ambulanten Behandlungen/Labor und im Zahnarztbereich liegen Welten dazwischen. Im Krankenhaus gibt es auch für den GKV-Standard häufig nur noch 2-Bett-Zimmer, und den Chefarzt brauche ich auch nur in ganz besonderen Fällen, dann kann ich ihn selbst bezahlen. Also diese beiden Positionen rausnehmen und Kosten sparen! 3. Der langfristige Kostenvergleich geht eindeutig zugunsten der Privaten KV aus, siehe hierzu den Beitrag des Finanzanalytikers V. Loomann in der FAZ.
@Der Thomas: Zeitschriftabonnenten finden in Finanztest 11/2019, Seite 78 zu den Unterschieden der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Wenn Sie wissen möchten, in welchem Finanztest-Heft sich eine Berichterstattung Krankenversicherung befindet, zeigt Ihnen das Stichwortregister am Ende des Heftes die Themen der letzten zwei Jahre. Länger zurückliegende Themen suchen Sie im Stichwortverzeichnis älterer Hefte. Es ist nicht mehr so wie bei den Anfängen von test.de, dass die Inhalte aus dem Print 1:1 ins Internet getragen werden. test.de ist eine eigenständige Informationsplattform geworden, die sich nicht mehr allein aus den Inhalten den Zeitschriften test und Finanztest bespeist. Online-Artikel, die Sie über google aufrufen, stellen also kein genaues Abbild von Artikeln dar, die zuvor in Print veröffentlicht wurden. Bei manchen Online-Artikeln hängen wir die PDF-Dateien der Artikel aus Finanztest mit an, aber auch deren Inhalt ist nicht identisch mit dem Online-Artikel. Online haben wir mehr Platz, können thematisch ähnliche Artikel miteinander verbinden und / oder schnelle Ergänzungen oder Aktualisierungen hinzufügen.
Leute, macht Euch nicht unglücklich! Bleibt in PKV
Das sagt ein Ex-Selbständiger, der es noch rechtzeitig geschafft hatte, zurückzukehren. Anfangs Colonia, diese wurde dann von AXA geschluckt. Und gegen die ist die M.... ein Kindergarten. Man hat es nicht in der Hand und ist denen ausgeliefert. Soviel kann man garnicht sparen gegenüber der OKV in den Anfangsjahren (und wer legt dieses Geld schon zurück!). Außerdem: Wieviel die Rentenkasse zahlt mitnichten 50% Eurer PKV-Prämie als Zuschuss, sondern max. den Betrag, den ein GKV-Rentner kriegt. Und dieses ganze Abrechnungs-Gewese ist ein Graus und frisst Zeit. Wer will das im (hohen) Alter machen (für einen). VG Carsten
Ich möchte hier einige Punkte aufführen, die ihrem Beitrag widersprechen. Sie basieren auf eigener Erfahrung. 1. Beiträge steigen in beiden Kassenarten, bei der PKV stark abhängig von der Gesellschaft. Im Durchschnitt der letzten 12 Jahre waren es bei mir ca.3%. Und ich bin 70 Jahre alt. Bei der GKV stiegen die Beiträge aber auch nicht weniger! 2. Wenn man auch als Nichtbeamter ein hohes Alterseinkommen hat, liegen die Beiträge auf gleicher Höhe wie in der PKV, sofern dort die richtige Gesellschaft ausgewaehlt und eine sinnvolle Tarifkombination festgelegt würde. 3. Der Leistungsumfang ist in der PKV allen Sticheleien von GKV-Funktionaeren zum Trotz signifikant höher und muss nicht entsprechend teurer sein (s.o.) 4. Alles Aussagen beziehen sich auf eine Einzelperson, bei Ehepaaren ohne eigene KV des Ehegatten sowie erst Recht bei Familien ohne Beihilferegelung des Hauptverdieners ist das natürlich anders. Die Beihilfe würde inzwischen in vielen Punkten auf GKV-Niveau abgese
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Ich bin noch mit 57 Jahren nach 30 Jahren freiwilliger GKV in die private KV gewechselt und habe es bis heute - seit 10 Jahren Rentner - nicht bereut.
1. Auch in der KV der Rentner wäre mein Beitrag höher als in der PKV , da die Betriebsrente nach der gesetzlichen Rente noch bis zur Beitragsbemessungsrenze voll mit fast 20 % herangezogen würde.
2. Die Leistungen sind überhaupt nicht vergleichbar, besonders bei ambulanten Behandlungen/Labor und im Zahnarztbereich liegen Welten dazwischen. Im Krankenhaus gibt es auch für den GKV-Standard häufig nur noch 2-Bett-Zimmer, und den Chefarzt brauche ich auch nur in ganz besonderen Fällen, dann kann ich ihn selbst bezahlen. Also diese beiden Positionen rausnehmen und Kosten sparen!
3. Der langfristige Kostenvergleich geht eindeutig zugunsten der Privaten KV aus, siehe hierzu den Beitrag des Finanzanalytikers V. Loomann in der FAZ.
@Der Thomas: Zeitschriftabonnenten finden in Finanztest 11/2019, Seite 78 zu den Unterschieden der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Wenn Sie wissen möchten, in welchem Finanztest-Heft sich eine Berichterstattung Krankenversicherung befindet, zeigt Ihnen das Stichwortregister am Ende des Heftes die Themen der letzten zwei Jahre. Länger zurückliegende Themen suchen Sie im Stichwortverzeichnis älterer Hefte.
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Das sagt ein Ex-Selbständiger, der es noch rechtzeitig geschafft hatte, zurückzukehren.
Anfangs Colonia, diese wurde dann von AXA geschluckt. Und gegen die ist die M.... ein Kindergarten. Man hat es nicht in der Hand und ist denen ausgeliefert. Soviel kann man garnicht sparen gegenüber der OKV in den Anfangsjahren (und wer legt dieses Geld schon zurück!).
Außerdem: Wieviel die Rentenkasse zahlt mitnichten 50% Eurer PKV-Prämie als Zuschuss, sondern max. den Betrag, den ein GKV-Rentner kriegt.
Und dieses ganze Abrechnungs-Gewese ist ein Graus und frisst Zeit. Wer will das im (hohen) Alter machen (für einen).
VG Carsten
Ich möchte hier einige Punkte aufführen, die ihrem Beitrag widersprechen. Sie basieren auf eigener Erfahrung.
1. Beiträge steigen in beiden Kassenarten, bei der PKV stark abhängig von der Gesellschaft.
Im Durchschnitt der letzten 12 Jahre waren es bei mir ca.3%. Und ich bin 70 Jahre alt. Bei der GKV stiegen die Beiträge aber auch nicht weniger!
2. Wenn man auch als Nichtbeamter ein hohes
Alterseinkommen hat, liegen die Beiträge auf gleicher Höhe wie in der PKV, sofern dort die richtige Gesellschaft ausgewaehlt und eine sinnvolle Tarifkombination festgelegt würde.
3. Der Leistungsumfang ist in der PKV allen Sticheleien von GKV-Funktionaeren zum Trotz signifikant höher und muss nicht entsprechend teurer sein (s.o.)
4. Alles Aussagen beziehen sich auf eine Einzelperson, bei Ehepaaren ohne eigene KV des Ehegatten sowie erst Recht bei Familien ohne Beihilferegelung des Hauptverdieners ist das natürlich anders. Die Beihilfe würde inzwischen in vielen Punkten auf GKV-Niveau abgese