
Umfassender Schutz. Eine Hausratversicherung sollte auch zahlen, wenn ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Bei älteren Verträgen ist das oft nicht so. © Getty Images / Andrew Brookes
Bei Einbruch, Feuer oder Wasser hilft die Hausratversicherung. In unserem Vergleich sind 247 Tarife. Teure Verträge sind oft viermal so teuer wie preisgünstige.
Alle Testergebnisse für Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung braucht fast jeder Haushalt. Ein Brandschaden zum Beispiel kann dazu führen, dass Sie fast alles, was Sie besitzen, neu kaufen müssen. Da kommen schnell Zigtausende Euro zusammen. Eine gute Hausratversicherung übernimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung komplett. Die Policen sind keinesfalls alle gleich gut. Wir sagen Ihnen, welche Tarife preisgünstig sind und zu Ihrem persönlichen Versicherungsbedarf passen.
Teure Verträge kosten viermal so viel wie günstige, leisten dann allerdings oft auch mehr. Es gibt jedoch auch günstige leistungsstarke Tarife. Ein Wechsel der Hausratversicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Hinzu kommt, dass alte Verträge zwar die meisten Schäden abdecken, viele neue Policen in Details aber besser sind: Überspannung ist jetzt oft inklusive, Entschädigungsgrenzen für Bargeld und Wertpapiere sind höher. Gegenstände wie Markisen oder Antennen, die Sie als Mieter, Mieterin oder Wohneigentümer eingebaut haben, sind inzwischen oft mitversichert, auch maßangefertigte Einbauküchen.
Das bietet Ihnen der Hausratversicherung-Vergleich
Testergebnisse
Nach dem Freischalten erhalten Sie Zugang zu unserer Untersuchung von 247 Hausratversicherungen von 98 Versicherern.
Die beste Hausratversicherung für Sie
Die Testergebnisse der Stiftung Warentest zeigen: Zwischen dem günstigsten und teuersten Angebot für die gleiche Wohnung können viele Hundert Euro liegen. Kostenlos mitnutzen können Sie unseren stets aktuellen individuellen Vergleichsrechner.
Modellrechnung
Hausratpolicen müssen nicht teuer sein. In unserem Modellfall einer 100-Quadratmeterwohnung im zweiten Stock kostet der Jahresbeitrag für das günstigste Angebot nur 52 Euro.
Leistungsbestandteile
Sie können in unserer Untersuchung nach vielen Leistungsbestandteilen und günstigen Angeboten für unsere Modellfälle filtern. Dazu gibt es hilfreiche Tipps – etwa zur Frage, wie Fahrräder am besten versichert werden oder bei welchen Versicherern auch Diebstahl aus dem Auto eingeschlossen ist.
Heftartikel als PDF
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Alle Testergebnisse für Hausratversicherung
Was am häufigsten Schäden am Hausrat verursacht

© Stiftung Warentest
Unterschiede bei den Leistungen der Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt bei Feuer, Einbruch, Raub, Blitzschlag, Leitungswasserschäden sowie Sturm und Hagel. Dazu gibt es Erweiterungen, die zusätzlich kosten – zum Beispiel eine Versicherung gegen Glasbruch oder gegen Fahrraddiebstahl. Wir erläutern für viele Teilaspekte, was versichert ist und was nicht.
Das können Sie vor dem Freischalten sehen
In der Übersicht zu unseren Untersuchungsergebnissen zeigen wir Ihnen schon vor dem Freischalten, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben. Sehen können Sie auch, nach welchen Kriterien Sie die Ergebnisse filtern können.
Wichtig: Keine Kürzung bei grober Fahrlässigkeit
Versicherer sollten sich nicht die Kürzung bei der Entschädigung vorbehalten, wenn ein Kunde grob fahrlässig gehandelt hat. Mit diesem Vorwurf sind einige Anbieter schnell bei der Hand: Ein Fenster auf Kipp, die Tür nur einmal abgeschlossen, den Herd nicht ausgeschaltet – da kann es Ärger geben. Wir empfehlen nur Tarife mit dem Einschluss grober Fahrlässigkeit. In unserem Test erfahren Sie, bei welchen Tarifen Sie immer die volle Leistung erhalten. Vor allem Kunden, die schon seit langer Zeit eine Hausratversicherung haben, sollten ihren Vertrag checken.
So prüfen Sie Ihren Altvertrag
Unterversicherung. Passt Ihre Versicherungssumme noch? Oft kommen über die Jahre hochwertige Anschaffungen hinzu. Dann kann es knapp werden. Am besten vereinbaren Sie den pauschalen Unterversicherungsverzicht mit 650 Euro pro Quadratmeter.
Wertsachen. Meist sind sie nur bis 20 Prozent der Versicherungssumme geschützt. Schmuck bis 20 000 Euro, Wertpapiere und Sparbücher bis 2 500 Euro. Wer geerbt hat, liegt eventuell darüber. Wählen Sie dann höhere Grenzen.
Kürzung. In vielen alten Verträgen darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit seine Zahlung kürzen. Wir raten, den Vertrag umzustellen und dies auszuschließen.
Naturgefahren. Den zusätzlichen Elementarschutz haben viele Versicherte mit Altverträgen nicht eingeschlossen. Besonders Starkregen kann überall auftreten. Wertige Sachen im Keller, etwa eine Taucherausrüstung, können dabei schwer beschädigt werden.
Elektrorad. Wer sich ein E-Bike angeschafft hat, sollte prüfen, ob die Versicherungssumme für den Zusatzschutz „Fahrrad“ noch reicht.
Extraleistungen. Vielen Kunden sind Zusatzleistungen wichtig. Wer zum Beispiel auf Kreuzfahrt geht, möchte Schutz bei Einbruch in die Schiffskabine. Campingurlauber wollen den Einbruch in ein an der Straße geparktes Auto versichert wissen. Andere Zusätze greifen bei undichten Aquarien, bei Diebstahl von Gartenmöbeln auf der Terrasse oder von Rollatoren und Kinderwagen aus dem Hausflur. In neuen Tarifen ist dies oft ohne Aufpreis enthalten.
Weitere wichtige Leistungen in der Hausratversicherung
Viele Kunden haben spezielle Wünsche, was Ihre Police abdecken soll, zum Beispiel:
- Aquarien und Wasserbetten,
- Diebstahl von Kinderwagen oder Rollatoren aus dem Hausflur,
- Einbruch ins Wohnmobil,
- Einbruch in die Schiffskabine auf einer Kreuzfahrt,
- Schäden an Sachen, die im Keller oder in der Garage liegen.
Mit unserer Untersuchung erfahren Sie, welche Tarife welche Zusatzleistungen beinhalten.
Tipp: Achten Sie auch auf eine leistungsstarke Wohngebäudeversicherung.
Alle Testergebnisse für Hausratversicherung
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- Große Unterschiede bei Preis und Leistung zeigen 195 Wohngebäudeversicherungen im Vergleich mit Elementarschadenschutz. Ältere Verträge haben oft gefährliche Lücken.
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- Heftige Unwetter, Stürme und Starkregen treffen immer häufiger viele Regionen in Deutschland. Wir erklären, welche Versicherungen einspringen, wenn ein Schaden entsteht.
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@lin0r: Bei der aktuellen Untersuchung Hausratversicherung wurde dieser Aspekt nicht berücksichtigt.
Im Rahmen einer nachträglichen Befragung der Versicherer hat sich als Ergebnis jedoch ein uneinheitliches Bild zum Versicherungsumfang in den Tarifen der Hausratversicherung ergeben. Bei vielen Hausratversicherungstarifen gehören die mobilen Balkon-Solaranlagen zum Hausrat. Wichtig ist, dass die Anlage nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Feuer- und Leitungswasserschäden sind dann über die Hausratversicherung abgedeckt. Sollte die Anlage auf dem restlichen Versicherungsgrundstück aufgestellt sein, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.
Die Risiken Sturm und Hagel im Freien werden oftmals ausgeschlossen, bei einigen Anbietern sind sie über die Premium-Tarifen abzusichern.
Bei einigen Versicherern können Überspannungsschäden durch Blitz oder weitere Naturgefahren zusätzlich versichert werden.
Aufgrund des sehr unterschiedlichen Versicherungsumfangs in den Tarifen, raten wir Ihnen, sich direkt bei Ihrem Hausratversicherer zu erkundigen, welche Risiken in Ihrem Tarif mit versichert sind. Vereinzelt kann auch eine Sondervereinbarung zum Einschluss der Anlage abgeschlossen werden.
Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken, mir ein kleines Balkon-Solarkraftwerk (2 Panels) zu kaufen. Ist die Hausrat dazu die richtige Versicherung und wurde das ggf. mit untersucht bzw. sind solche Solaranlagen in der Regel gegen Blitzschlag und Hagel mitversichert? Danke :)
@Sven8: Auf Seite 26 der Bedingungen der Waldenburger für den Tarif Waldenburger Hausrat Premium befinden sich Regelungen zur Deckungserweiterung "Unbenannte Gefahren". In Punkt A 8.2. wird zuerst definiert, welche zusätzliche Leistungen unter diese Deckungserweiterung fallen. Und unter A.8.3.-A.8.5. steht, welchen Einschränkungen diese Deckungserweiterung unterliegt.
Das kommt bei vielen Deckungserweiterungen vor. Zuerst gibt es eine Regelung, die den Versicherungsschutz auf eine Gefahr ausdehnt, die vom Grundschutz der Police nicht abgedeckt wird. Und im nächsten Schritt definiert der Versicherer dann, für welche Fälle die Erweiterung des Versicherungsschutzes nicht gilt.
Die Beschränkung der Deckungserweiterung „Unbenannte Gefahren“ hat nicht zur Folge, dass Schäden an mobilen Endgeräte nicht zum versicherten Hausrat der Versicherung gehören.
Alle im Test vertretenen Hausratstarife ersetzten Schäden an mobilen Endgeräten, die durch die folgenden Gefahren verursacht werden:
- Brand, Blitzschlag
- Explosion/Implosion
- Einbruch/Vandalismus
- Raub
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
Ich habe ihren Artikel gelesen und den Tarifvergleich genutzt. Als ich die detaillierten Versicherungsbedingungen der Waldenburgischen Hausrat Premium las, entdeckte ich auf Seite 26, dass mobile elektronische Geräte wie Laptops, Handys, Kameras etc. grundsätzlich nicht mitversichert sind. Das ist für mich ein absolutes KO-Kriterium, wo man doch heute immer mehr solcher Geräte besitzt. Schade, dass ich unnötig 28 Seiten Vertragsbedingungen lesen musste, um darauf zu stoßen. Für mich wäre das als Filterkriterium im Tarifvergleich sehr hilfreich gewesen und es müsste meiner Meinung nach auch im Artikel erwähnt werden, dass es sowas überhaupt gibt!
@Mü4: Die grobe Fahrlässigkeit kann mehrere Bereiche betreffen: Sicherheitsvorschiften und Obliegenheitsverletzungen sowie die Herbeiführung des Versicherungsfalls. Beispielsweise wird bei der Verletzung von Sicherheitsvorschriften tatsächlich nur der Versicherungsnehmer in Anspruch genommen. Die namentliche Nennung im Versicherungsschein führt nicht dazu, dass die zweite Person auch zum Versicherungsnehmer wird. Die Herbeiführung des Versicherungsfalls handhaben die Versicherer unterschiedlich in ihren Bedingungen. Hier empfehlen wir aber ohnehin Tarife auszuwählen, die auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten. Nicht alle Versicherer verlangen die Nennung des Partners. Es ist im Zweifel immer besser, sich vom Versicherer bestätigen zu lassen, wie im konkreten Fall vorzugehen ist.