Sach­schäden versichern Güns­tige Hausrat­versicherungen im Vergleich

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Sach­schäden versichern - Güns­tige Hausrat­versicherungen im Vergleich

Umfassender Schutz. Eine Hausrat­versicherung sollte auch zahlen, wenn ein Schaden grob fahr­lässig herbeigeführt wurde. Bei älteren Verträgen ist das oft nicht so. © Getty Images / Andrew Brookes

Bei Einbruch, Feuer oder Wasser hilft die Hausrat­versicherung. In unserem Vergleich sind 247 Tarife. Teure Verträge sind oft viermal so teuer wie preisgüns­tige.

Sach­schäden versichern Alle Testergebnisse für Hausrat­versicherung

Eine Hausrat­versicherung braucht fast jeder Haushalt. Ein Brand­schaden zum Beispiel kann dazu führen, dass Sie fast alles, was Sie besitzen, neu kaufen müssen. Da kommen schnell Zigtausende Euro zusammen. Eine gute Hausrat­versicherung über­nimmt die Kosten für die Wiederbeschaffung komplett. Die Policen sind keinesfalls alle gleich gut. Wir sagen Ihnen, welche Tarife preisgünstig sind und zu Ihrem persönlichen Versicherungs­bedarf passen.

Teure Verträge kosten viermal so viel wie güns­tige, leisten dann allerdings oft auch mehr. Es gibt jedoch auch güns­tige leistungs­starke Tarife. Ein Wechsel der Hausrat­versicherung kann sich in vielen Fällen lohnen. Hinzu kommt, dass alte Verträge zwar die meisten Schäden abdecken, viele neue Policen in Details aber besser sind: Über­spannung ist jetzt oft inklusive, Entschädigungs­grenzen für Bargeld und Wert­papiere sind höher. Gegen­stände wie Markisen oder Antennen, die Sie als Mieter, Mieterin oder Wohn­eigentümer einge­baut ­haben, sind inzwischen oft mitversichert, auch maßangefertigte Einbauküchen.

Das bietet Ihnen der Hausrat­versicherung-Vergleich

Test­ergeb­nisse

Nach dem Frei­schalten erhalten Sie Zugang zu unserer Untersuchung von 247 Hausratversicherungen von 98 Versicherern.

Die beste Hausrat­versicherung für Sie

Die Test­ergeb­nisse der Stiftung Warentest zeigen: Zwischen dem güns­tigsten und teuersten Angebot für die gleiche Wohnung können viele Hundert Euro liegen. Kostenlos mitnutzen können Sie unseren stets aktuellen individuellen Vergleichsrechner.

Modell­rechnung

Hausrat­policen müssen nicht teuer sein. In unserem Modell­fall einer 100-Quadrat­meter­wohnung im zweiten Stock kostet der Jahres­beitrag für das güns­tigste Angebot nur 52 Euro.

Leistungs­bestand­teile

Sie können in unserer Unter­suchung nach vielen Leistungs­bestand­teilen und güns­tigen Angeboten für unsere Modell­fälle filtern. Dazu gibt es hilf­reiche Tipps – etwa zur Frage, wie Fahr­räder am besten versichert werden oder bei welchen Versicherern auch Diebstahl aus dem Auto einge­schlossen ist.

Heft­artikel als PDF

Nach dem Frei­schalten erhalten Sie den Heft­artikel aus Finanztest 07/22 zum Download.

Sach­schäden versichern Alle Testergebnisse für Hausrat­versicherung

Was am häufigsten Schäden am Hausrat verursacht

Sach­schäden versichern - Güns­tige Hausrat­versicherungen im Vergleich

© Stiftung Warentest

Unterschiede bei den Leistungen der Hausrat­versicherung

Die Hausrat­versicherung schützt bei Feuer, Einbruch, Raub, Blitz­schlag, Leitungs­wasser­schäden sowie Sturm und Hagel. Dazu gibt es Erweiterungen, die zusätzlich kosten – zum Beispiel eine Versicherung gegen Glasbruch oder gegen Fahr­raddiebstahl. Wir erläutern für viele Teil­aspekte, was versichert ist und was nicht.

Das können Sie vor dem Frei­schalten sehen

In der Über­sicht zu unseren Untersuchungsergebnissen zeigen wir Ihnen schon vor dem Frei­schalten, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben. Sehen können Sie auch, nach welchen Kriterien Sie die Ergeb­nisse filtern können.

Wichtig: Keine Kürzung bei grober Fahr­lässig­keit

Versicherer sollten sich nicht die Kürzung bei der Entschädigung vorbehalten, wenn ein Kunde grob fahr­lässig gehandelt hat. Mit diesem Vorwurf sind einige Anbieter schnell bei der Hand: Ein Fenster auf Kipp, die Tür nur einmal abge­schlossen, den Herd nicht ausgeschaltet – da kann es Ärger geben. Wir empfehlen nur Tarife mit dem Einschluss grober Fahr­lässig­keit. In unserem Test erfahren Sie, bei welchen Tarifen Sie immer die volle Leistung erhalten. Vor allem Kunden, die schon seit langer Zeit eine Hausrat­versicherung haben, sollten ihren Vertrag checken.

So prüfen Sie Ihren Altvertrag

Unter­versicherung. Passt Ihre Versicherungs­summe noch? Oft kommen über die Jahre hoch­wertige Anschaffungen hinzu. Dann kann es knapp werden. Am besten vereinbaren Sie den pauschalen Unter­versicherungs­verzicht mit 650 Euro pro Quadrat­meter.

Wert­sachen. Meist sind sie nur bis 20 Prozent der Versicherungs­summe geschützt. Schmuck bis 20 000 Euro, Wert­papiere und Sparbücher bis 2 500 Euro. Wer geerbt hat, liegt eventuell darüber. Wählen Sie dann höhere Grenzen.

Kürzung. In vielen alten Verträgen darf der Versicherer bei grober Fahr­lässig­keit seine Zahlung kürzen. Wir raten, den Vertrag umzu­stellen und dies auszuschließen.

Naturgefahren. Den zusätzlichen Elementar­schutz haben viele Versicherte mit Altverträgen nicht einge­schlossen. Besonders Stark­regen kann über­all auftreten. Wertige Sachen im Keller, etwa eine Taucher­ausrüstung, können dabei schwer beschädigt werden.

Elektrorad. Wer sich ein E-Bike ange­schafft hat, sollte prüfen, ob die Versicherungs­summe für den Zusatz­schutz „Fahr­rad“ noch reicht.

Extra­leistungen. Vielen Kunden sind Zusatz­leistungen wichtig. Wer zum Beispiel auf Kreuz­fahrt geht, möchte Schutz bei Einbruch in die Schiffs­kabine. Camping­urlauber wollen den Einbruch in ein an der Straße geparktes Auto versichert wissen. Andere Zusätze greifen bei undichten Aquarien, bei Diebstahl von Gartenmöbeln auf der Terrasse oder von Rollatoren und Kinder­wagen aus dem Hausflur. In neuen Tarifen ist dies oft ohne Aufpreis enthalten.

Weitere wichtige Leistungen in der Hausrat­versicherung

Viele Kunden haben spezielle Wünsche, was Ihre Police abdecken soll, zum Beispiel:

  • Aquarien und Wasser­betten,
  • Diebstahl von Kinder­wagen oder Rollatoren aus dem Hausflur,
  • Einbruch ins Wohn­mobil,
  • Einbruch in die Schiffs­kabine auf einer Kreuz­fahrt,
  • Schäden an Sachen, die im Keller oder in der Garage liegen.

Mit unserer Unter­suchung erfahren Sie, welche Tarife welche Zusatz­leistungen beinhalten.

Tipp: Achten Sie auch auf eine leistungs­starke Wohngebäudeversicherung.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 30.09.2022 um 09:34 Uhr
Balkon-Solaranlage / Schutz Hausratversicherung

@lin0r: Bei der aktuellen Untersuchung Hausratversicherung wurde dieser Aspekt nicht berücksichtigt.
Im Rahmen einer nachträglichen Befragung der Versicherer hat sich als Ergebnis jedoch ein uneinheitliches Bild zum Versicherungsumfang in den Tarifen der Hausratversicherung ergeben. Bei vielen Hausratversicherungstarifen gehören die mobilen Balkon-Solaranlagen zum Hausrat. Wichtig ist, dass die Anlage nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist. Feuer- und Leitungswasserschäden sind dann über die Hausratversicherung abgedeckt. Sollte die Anlage auf dem restlichen Versicherungsgrundstück aufgestellt sein, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.
Die Risiken Sturm und Hagel im Freien werden oftmals ausgeschlossen, bei einigen Anbietern sind sie über die Premium-Tarifen abzusichern.
Bei einigen Versicherern können Überspannungsschäden durch Blitz oder weitere Naturgefahren zusätzlich versichert werden.
Aufgrund des sehr unterschiedlichen Versicherungsumfangs in den Tarifen, raten wir Ihnen, sich direkt bei Ihrem Hausratversicherer zu erkundigen, welche Risiken in Ihrem Tarif mit versichert sind. Vereinzelt kann auch eine Sondervereinbarung zum Einschluss der Anlage abgeschlossen werden.

lin0r am 29.09.2022 um 13:43 Uhr
Kleine Balkon-Solaranlage bei Hausrat inklusive?

Hallo zusammen,
ich spiele mit dem Gedanken, mir ein kleines Balkon-Solarkraftwerk (2 Panels) zu kaufen. Ist die Hausrat dazu die richtige Versicherung und wurde das ggf. mit untersucht bzw. sind solche Solaranlagen in der Regel gegen Blitzschlag und Hagel mitversichert? Danke :)

Profilbild Stiftung_Warentest am 19.09.2022 um 16:56 Uhr
Versicherung mobiler elektronischer Geräte

@Sven8: Auf Seite 26 der Bedingungen der Waldenburger für den Tarif Waldenburger Hausrat Premium befinden sich Regelungen zur Deckungserweiterung "Unbenannte Gefahren". In Punkt A 8.2. wird zuerst definiert, welche zusätzliche Leistungen unter diese Deckungserweiterung fallen. Und unter A.8.3.-A.8.5. steht, welchen Einschränkungen diese Deckungserweiterung unterliegt.
Das kommt bei vielen Deckungserweiterungen vor. Zuerst gibt es eine Regelung, die den Versicherungsschutz auf eine Gefahr ausdehnt, die vom Grundschutz der Police nicht abgedeckt wird. Und im nächsten Schritt definiert der Versicherer dann, für welche Fälle die Erweiterung des Versicherungsschutzes nicht gilt.
Die Beschränkung der Deckungserweiterung „Unbenannte Gefahren“ hat nicht zur Folge, dass Schäden an mobilen Endgeräte nicht zum versicherten Hausrat der Versicherung gehören.
Alle im Test vertretenen Hausratstarife ersetzten Schäden an mobilen Endgeräten, die durch die folgenden Gefahren verursacht werden:
- Brand, Blitzschlag
- Explosion/Implosion
- Einbruch/Vandalismus
- Raub
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel

Sven8 am 17.09.2022 um 20:50 Uhr
Versicherung mobiler elektronischer Geräte

Ich habe ihren Artikel gelesen und den Tarifvergleich genutzt. Als ich die detaillierten Versicherungsbedingungen der Waldenburgischen Hausrat Premium las, entdeckte ich auf Seite 26, dass mobile elektronische Geräte wie Laptops, Handys, Kameras etc. grundsätzlich nicht mitversichert sind. Das ist für mich ein absolutes KO-Kriterium, wo man doch heute immer mehr solcher Geräte besitzt. Schade, dass ich unnötig 28 Seiten Vertragsbedingungen lesen musste, um darauf zu stoßen. Für mich wäre das als Filterkriterium im Tarifvergleich sehr hilfreich gewesen und es müsste meiner Meinung nach auch im Artikel erwähnt werden, dass es sowas überhaupt gibt!

Profilbild Stiftung_Warentest am 16.08.2022 um 14:12 Uhr
Bei unverheirateten Paaren beide Namen nötig?

@Mü4: Die grobe Fahrlässigkeit kann mehrere Bereiche betreffen: Sicherheitsvorschiften und Obliegenheitsverletzungen sowie die Herbeiführung des Versicherungsfalls. Beispielsweise wird bei der Verletzung von Sicherheitsvorschriften tatsächlich nur der Versicherungsnehmer in Anspruch genommen. Die namentliche Nennung im Versicherungsschein führt nicht dazu, dass die zweite Person auch zum Versicherungsnehmer wird. Die Herbeiführung des Versicherungsfalls handhaben die Versicherer unterschiedlich in ihren Bedingungen. Hier empfehlen wir aber ohnehin Tarife auszuwählen, die auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit verzichten. Nicht alle Versicherer verlangen die Nennung des Partners. Es ist im Zweifel immer besser, sich vom Versicherer bestätigen zu lassen, wie im konkreten Fall vorzugehen ist.