Richtig versichert

Beim Versicherungs­ombuds­mann beschweren

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Gibt es Ärger und kommt es zum Streit mit dem Versicherer, können Kunden sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Das Streit­schlichtungs­verfahren ist kostenlos.

Anlauf­stelle bei Ärger mit der Versicherung

Will die Versicherung im Schadens­fall nicht oder nicht den vollen Beitrag zahlen, haben Kunden oft das Nach­sehen. Doch aussichts­los ist eine Auseinander­setzung nicht. Die Versicherungs­bedingungen regeln genau, wann die Versicherung zahlen muss. Daher sollte sich jeder Kunde diese Vorschriften genau durch­lesen. Ist der Versicherte im Recht, sollte er sich zunächst an die Gesell­schaft wenden. Auf jeden Fall sollten sich Kunden Zusagen, die etwa ein Sach­bearbeiter am Telefon macht, schriftlich geben lassen. Nur so können sie später Beweise vorlegen. Wenn das Gespräch mit dem Versicherer keine Klärung bringt, können sich Betroffene an den unabhängigen Versicherungs­ombuds­mann wenden. Das Streit­schlichtungs­verfahren ist kostenlos. Bei Streit­werten von bis zu 10 000 Euro ist der Schieds­spruch für die Versicherer bindend, darüber hinaus (Streit­werte bis zu 100 000 Euro) gibt der Ombuds­mann Empfehlungen ab. Informationen zur Schlichtungs­stelle für Versicherungen gibt es auf der Webseite des Versicherungs-Ombudsmanns. Die privaten Kranken- und Pflege­versicherer haben eine eigene Schlichtungsstelle. Der Ombuds­mann dort spricht für beide Seiten nur unver­bindliche Schlichtungs­vorschläge aus.

Auch die Bafin könnte helfen

Neben dem Ombuds­mann können sich Kunden auch an die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) wenden, wenn sie ihren Anspruch beim Versicherer erfolg­los geltend gemacht haben. Wichtig: Die Bafin prüft nur, ob der Versicherer gegen verbindliche gesetzliche Vorgaben oder maßgebliche Urteile (etwa des Bundes­gerichts­hofs) verstoßen hat. Die Bafin ist aber keine Schieds­stelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden. Trotzdem kann eine Beschwerde bei der Bafin dazu führen, dass das Unternehmen einlenkt. Versicherte müssen allerdings damit rechnen, dass sie erst nach durch­schnitt­lich acht Wochen eine Antwort erhalten. Außerdem müssen sie bedenken: Der Ombuds­mann schlichtet nicht, wenn die Fälle bereits bei der Bafin gemeldet sind. Mehr Informationen auf der Internetseite der Bafin.

Letzte Chance Gerichts­verfahren

Sind Versicherungs­kunden mit dem Schlichtungs­vorschlag des Versicherungs­ombuds­manns oder der Mitteilung der Bafin nicht einverstanden, können sie ihren Versicherer verklagen. Die Fristen für die Verjährung eines Anspruchs sind durch das oft mehrere Monate dauernde Ombuds­mann-Verfahren gehemmt. Umge­kehrt mischt sich der Ombuds­mann in laufende Gerichts­verfahren nicht mehr ein.

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hansen75 am 20.10.2022 um 10:42 Uhr
Hohe KfZ-Beiträge für ältere Autofahrer Einwand

Sie haben Recht das man die Versicherung auf jemand jüngeres Übertragen kann,
es geht auch einfacher: Gute Unternehmen bieten "Pauschaltarife" an, da sollte man sich mit dem Makler/Vertreter seines Vertrauens zusammen setzten, Nicht mit der VZ ! Die Kollegen haften auch für Ihre Beratung. Was die Prämie/den Beitrag wirklich hoch jagt ist der Nutzer, nicht der VN und da gehts ums Geburtsjahr.
Zu mir : bin Mehrfachvertreter sowie Einfirmenvertreter

thomas_muc am 19.10.2022 um 18:19 Uhr
Haftpflichtversicherung

Zur Haftpflichtversicherung und Schäden durch Kinder sollte m.E. unbedingt darauf geachtet werden, dass duese nicht den Passus „sofern keine andere Versicherung eintritt“. Unser Sohn hat mal ein Auto leicht zerkratzt (3 Jahre alt), das vollkaskoversichert war und somit hat die immer so gut getestete Huk (mit grünen Haken in den Testberichten bei Schäden durch Deliktunfähigkeit) nicht gezahlt. Haben dann die Haftpflicht gewechselt zu einer ohne dieser Einschränkung…

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.02.2022 um 18:31 Uhr
Hohe KfZ-Beiträge für ältere Autofahrer/innen

@1851135769: Vielen Dank für Ihre Ergänzungen, die wir an die Redaktion weiterleiten. Zu den hohen KFZ-Prämien Älterer berichteten wir in Finanztest und gaben dort auch Spartipps
https://www.test.de/Autoversicherung-wie-aeltere-Fahrer-zur-Kasse-gebeten-werden-4964853-0/

1851135769 am 24.02.2022 um 17:28 Uhr
Hohe KfZ-Beiträge für ältere Autofahrer/innen


Im Rentenalter: Prüfen, wechseln, sparen Jährlich die Autoversicherung prüfen
Ein großes Einsparpotenzial für ältere Autofahrer bzw.
KfZ-Versicherungsnehmer habe ich in Ihrem Artikel vermisst.
Auch wenn ihre Kunden bis zum Rentenalter unfallfrei unterwegs waren, erhöhen die Versicherer die Beiträge ab einem bestimmten Alter nicht unwesentlich.
Begründung ist nicht die Zahl der Unfälle, sondern die Höhe der Schäden.
Mein Tipp: Den Versicherungsvertrag auf ein Kind (beim selben
Versicherer) übertragen. Das spart altersbedingt einen gehörigen Batzen Euros. PkW und Brief bleiben wie bisher beim Senior, auch die Abbuchung kann wie bisher vom Konto des Halters erfolgen. Nur die Jahresrechnung läuft beim Junior ein. Der wiederum hat keinerlei Nachteile.

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.08.2021 um 17:06 Uhr
Wegfall der Überschussbeteiligung

@cyperuser: Der Wegfall der Beitragsreduzierung aufgrund der Beitragsverrechnung mit angefallen Überschüssen stellt kein Recht zur außerordentlichen Kündigung dar.