Private Kranken­versicherung Wechseln spart Geld

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Private Kranken­versicherung - Wechseln spart Geld

Richtung einschlagen. Privat Kranken­versicherte können zwischen Dutzenden von Tarifen wählen. Wichtig ist es, sich Vor- und Nachteile genau anzu­sehen. © Erwin Wodicka

Um den Beitrag zu senken, kann es helfen, in einen anderen Tarif bei ihrer privaten Kranken­versicherung zu wechseln. Wir zeigen, wie der Wechsel läuft.

Private Kranken­versicherung wechseln: neuer Tarif beim gleichen Anbieter

Wer in der privaten Kranken­versicherung (PKV) versichert ist, muss regel­mäßig eine Beitrags­erhöhung verkraften – das kann vor allem dann zum Problem für die Kunden werden, wenn ihre Einkünfte im Renten­alter sinken. Eine Rück­kehr in die gesetzliche Kranken­versicherung ist dann in der Regel nicht mehr möglich und auch der Wechsel zu anderen Unternehmen hat meist keinen Sinn. Kunden der privaten Kranken­versicherung (PKV) können aber bei ihrem Versicherer in einen güns­tigeren „gleich­artigen“ Tarif wechseln und behalten dabei alle im bisherigen Vertrag erworbenen Rechte – vor allem die Rück­stel­lungen, die der Versicherer für höhere Krank­heits­kosten im Alter gebildet hat.

Tarifwechsel in der privaten Kranken­versicherung

Rechte kennen. Wir erklären, welche Rechte Sie als Versicherungs­kunde haben und wie Sie sich Ihre Rechte sichern.

Fall­stricke umgehen. Wir sagen, auf welche Vor- und Nachteile Sie achten müssen, damit Sie nach einem Wechsel nicht nur güns­tiger, sondern immer noch gut versichert sind.

Richtig vorgehen. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, die für Sie geeignete Lösung zu finden.

Wechsel-Dienst­leister. Wir sagen, welche Profis zum Tarifwechsel beraten und worauf Sie bei der Auswahl des geeigneten Dienst­leisters achten sollten.

Stan­dard- und Basis­tarif. Wir erläutern, wer Zugang zu Standard-, Basis- und Notlagentarif der PKV hat und für wen diese Sozial­tarife eine gute Lösung sind.

Daten­stand. Einmal im Jahr legt die Bundes­regierung neue Rechengrößen für die Sozial­versicherung fest. Bei dieser Gelegenheit aktualisieren wir jeweils die Höchst­beiträge für den Stan­dard­tarif und Basis­tarif.

Rechte durch­zusetzen ist für PKV-Kunden manchmal mühsam

Dieses Wechselrecht ist im Versicherungs­vertrags­gesetz garan­tiert. Für Leistungen, die bereits im jetzigen Vertrag enthalten sind, darf es im neuen Vertrag keine neuen Warte­zeiten, Risiko­zuschläge oder Ausschlüsse geben. Doch ein Wechsel in der privaten Kranken­versicherung kann mühsam sein, berichten Finanztest-Leser. Damit ein PKV-Tarifwechsel sich auch lang­fristig lohnt, kommt es nämlich nicht nur auf die Höhe des Beitrags, sondern auch auf die Leistungen an. Das Wechselrecht in „gleich­artige“ Tarife bedeutet nicht, dass die Verträge identisch sind. Es heißt lediglich, dass jemand zum Beispiel von einem Tarif, der ambulante, stationäre und Zahn­leistungen umfasst, in einen anderen wechseln darf, der ebenfalls diese Leistungs­bereiche abdeckt.

Unser Rat

Rechte nutzen. Wenn Sie schon etliche Jahre privat kranken­versichert sind, können Sie möglicher­weise Ihren Beitrag senken, indem Sie in einen anderen Tarif Ihrer PKV wechseln. Dazu haben Sie jeder­zeit das Recht, unabhängig von einer Beitrags­erhöhung.

Selber machen. Sie können einen Tarifwechsel selbst hinbe­kommen, müssen aber Zeit und Mühe investieren. Das Wichtigste ist, dass Sie Ihren Vertrag Punkt für Punkt mit Wechse­langeboten vergleichen. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie mehr­mals nach­fassen müssen, bis Sie den für Sie optimalen Tarif bekommen. Unsere Anleitung "Wechseln Schritt für Schritt" zeigt Ihnen, wie‘s geht.

Rat suchen. Haben Sie den Vertrag über ein Versicherungs­maklerbüro abge­schlossen, muss dieses Sie beraten. Sie können auch einen professionellen Wechsel­dienst­leister beauftragen, der Ihnen Arbeit abnimmt. Wichtig: Prüfen Sie auch diese Vorschläge kritisch.

Nicht kündigen. Bei einem anderen Versicherer einen neuen Vertrag zu schließen, lohnt sich in der Regel nicht. Haben Sie Ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen, verlieren Sie bei Kündigung die gesamten beim bisherigen Versicherer gebildeten Rück­stel­lungen.

Unisex meiden. Sind Sie schon lange privat versichert, dürfen Sie in allen Tarifen Ihres Versicherers nach Alternativen suchen. Dieses Recht verlieren Sie, sobald Sie in einen Unisex-Tarif wechseln, der ab dem 21. Dezember 2012 auf den Markt gekommen ist. Seitdem dürfen Versicherer keine Bisex-Tarife mit geschlechts­abhängig kalkulierten Beiträgen mehr verkaufen. Von einem Unisex-Tarif dürfen Sie nicht zu einem Bisex-Tarif zurück, auch nicht in den Stan­dard­tarif.

Private Kranken­versicherung. Sie suchen generelle Informationen zur privaten Kranken­versicherung? Alles, was Sie wissen müssen, finden Sie im großen, kostenlosen Special Private Krankenversicherung. Sie wollen neu in die private Kranken­versicherung? Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2019 PKV-Angebote für Angestellte, Selbst­ständige und Beamte getestet. Zum Vergleich Private Krankenversicherung.

Leistungen in Ruhe vergleichen

Um den Umfang der Leistungen müssen sich Kundinnen und Kunden selber kümmern. Dazu müssen sie ihren eigenen Vertrag gut kennen und mögliche Alternativen Punkt für Punkt vergleichen: Bis zu welcher Höhe zahlt der Versicherer etwa Zahn­ersatz­kosten oder Arzt­honorare? Wäre es akzeptabel, statt des Einbett­zimmers im Kranken­haus ein Zweibett­zimmer zu nehmen? In welchem Umfang sieht der Vertrag Leistungen für Heilpraktikerbe­hand­lung oder teure Hörgeräte vor? Wie hoch ist der jähr­liche Selbst­behalt – also der Betrag, bis zu dem ein Kunde Kosten aus eigener Tasche tragen muss?

Check­listen für Angestellte, Selbst­ständige und Beamte

Unsere Checklisten Private Krankenversicherung für Angestellte, Selbst­ständige und Beamte unterstützen Wechselwil­lige dabei. Mit der Check­liste können Sie Punkt für Punkt ihren jetzigen Vertrag und mögliche Alternativen durch­gehen. So sehen Sie, welche Mehr­leistungen ein anderer Tarif im Vergleich zum derzeitigen Vertrag bietet und an welcher Stelle Sie auf Leistungen verzichten müssten.

Keine Angst vor Gesund­heits­fragen

Sieht der neue Tarif Mehr­leistungen vor, stellt der Versicherer hierfür erneut Gesund­heits­fragen und darf für Erkrankungen einen Risiko­zuschlag verlangen oder Leistungen ausschließen. Verlangt der Versicherer einen zu hohen Risiko­zuschlag, hat der Kunde das Recht, die Mehr­leistungen auszuschließen. Aus Angst vor der Gesund­heits­prüfung von vorneherein pauschal auf alle Mehr­leistungen zu verzichten, ist falsch. In vielen Fällen bekommen Kunden den Vertrag mit besseren Leistungen nämlich ohne Probleme. Verlangt der Versicherer einen Risiko­zuschlag, muss er mitteilen, welches medizi­nische Risiko dazu geführt hat. Auch das ist noch nicht das letzte Wort – bleibt ein Versicherter hartnä­ckig, wird er den Zuschlag unter Umständen noch los.

Stan­dard- und Basis­tarif

Wenn Ihnen Beiträge dauer­haft über den Kopf wachsen, brauchen Sie eine andere Lösung. Infrage kommen die sogenannten Sozialtarife der privaten Krankenversicherung. Für die meisten bringt der Stan­dard­tarif für Rentner eine deutliche Beitrags­entlastung. Der Basis­tarif ist nur in Ausnahme­fällen geeignet. Hier erfahren Sie im Detail, wer Zugang zu diesen Tarifen hat und welche Leistungen sie bieten.

Unterstützen Sie die Stiftung Warentest

Sind Sie privat kranken­versichert im Basis­tarif, im ­Stan­dard­tarif oder im Not­lagen­tarif? Oder kennen Sie jemanden, der in einem dieser Tarife ist? Uns interes­siert, wie es Versicherten in diesen „Sozial­tarifen“ ­der privaten Kranken­versicherung ergeht.

Welche Erfahrungen machen Sie, wenn Sie zur Ärztin oder zum Arzt gehen? Wie läuft die Abrechnung mit dem Versicherer?

Bitte schreiben Sie uns an: pkv-sozialtarife@stiftung-warentest.de

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42 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Profilbild Stiftung_Warentest am 10.05.2023 um 11:28 Uhr
Wechsel in einen anderen Tarif

@Fazzo97: Die Beantwortung der Gesundheitsfragen obliegt dem Versicherungsnehmer, wenn Unklarheiten bestehen, ist es ratsam, seinen Arzt oder Ärztin zu befragen. Eventuelle Risikozuschläge oder Ausschlüsse betreffen bei einem Wechsel nur die Mehrleistungen gegenüber dem Bestandstarif. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse können Versicherte bei einem Tarifwechsel vermeiden, indem sie pauschal auf alle Mehrleistungen des neuen Tarifs verzichten. Rechtsgrundlage hier ist § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Wir raten aber, das nicht von vorneherein zu tun, sondern es erst einmal auf die Gesundheitsprüfung ankommen zu lassen und herauszufinden, aufgrund welcher Diagnosen welche Risikozuschläge erfolgen – manchmal irrt sich auch der Versicherer und man kann das noch ausräumen, oder zumindest eine Befristung des Risikozuschlags rausverhandeln. Auf Mehrleistungen verzichten kann man dann immer noch, wenn die Konditionen trotz „Nachverhandlung“ nicht passen.

Fazzo97 am 09.05.2023 um 16:19 Uhr
Wechsel in einen anderen Tarif beim VersichererPKV

Gibt es gegebenenfalls bei einem Wechsel mit besseren Leistung im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen einen Anspruch, dass der Versicherer anhand der Krankheitshistorie die Fragen selbst beantwortet oder muss der Versicherte hierzu die Ärzte abfragen?

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.08.2021 um 14:43 Uhr
Wechseldienstleister

@Jaguar.1: Wir leiten Ihre Kritik an die Fachabteilung weiter. Die ursprünglich hier verlinkten Informationen zu den Wechseldienstleistern waren nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Der übirge Teil des Artikels wurde regelmäßig aktualisiert. Wir haben Ihnen den Betrag von 1,50 Euro erstattet. (TK)

Jaguar.1 am 06.08.2021 um 11:54 Uhr
Bauernfängerei

Hallo liebes Team,
in Ihrem Artikel "Mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen" schrieben Sie :
Hilfe finden. Spezielle Dienst­leister bieten Hilfe an. In welcher Form sie arbeiten und wie sie dafür bezahlt werden, ist unterschiedlich. Wir geben einen Über­blick.
Daraufhin kaufte ich im Moment den Artikel für 1,50 € , um dann zu erfahren:
Wechseldienstleister
@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist
Ich empfinde dies als eine Frechheit und Bauernfängerei, denn genau wegen dieser Liste habe ich den Artikel gekauft. Zumal in der Kopfzeile der 1.1. 2021
und kein Wort, dass der Artikel 4 Jahre alt ist.
MfG

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.04.2021 um 14:22 Uhr
Wechseldienstleister

@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist. (maa)