
Richtung einschlagen. Privat Krankenversicherte können zwischen Dutzenden von Tarifen wählen. Wichtig ist es, sich Vor- und Nachteile genau anzusehen. © Erwin Wodicka
Um den Beitrag zu senken, kann es helfen, in einen anderen Tarif bei ihrer privaten Krankenversicherung zu wechseln. Wir zeigen, wie der Wechsel läuft.
Private Krankenversicherung wechseln: neuer Tarif beim gleichen Anbieter
Wer in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert ist, muss regelmäßig eine Beitragserhöhung verkraften – das kann vor allem dann zum Problem für die Kunden werden, wenn ihre Einkünfte im Rentenalter sinken. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann in der Regel nicht mehr möglich und auch der Wechsel zu anderen Unternehmen hat meist keinen Sinn. Kunden der privaten Krankenversicherung (PKV) können aber bei ihrem Versicherer in einen günstigeren „gleichartigen“ Tarif wechseln und behalten dabei alle im bisherigen Vertrag erworbenen Rechte – vor allem die Rückstellungen, die der Versicherer für höhere Krankheitskosten im Alter gebildet hat.
Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung
Rechte kennen. Wir erklären, welche Rechte Sie als Versicherungskunde haben und wie Sie sich Ihre Rechte sichern.
Fallstricke umgehen. Wir sagen, auf welche Vor- und Nachteile Sie achten müssen, damit Sie nach einem Wechsel nicht nur günstiger, sondern immer noch gut versichert sind.
Richtig vorgehen. Unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, die für Sie geeignete Lösung zu finden.
Wechsel-Dienstleister. Wir sagen, welche Profis zum Tarifwechsel beraten und worauf Sie bei der Auswahl des geeigneten Dienstleisters achten sollten.
Standard- und Basistarif. Wir erläutern, wer Zugang zu Standard-, Basis- und Notlagentarif der PKV hat und für wen diese Sozialtarife eine gute Lösung sind.
Datenstand. Einmal im Jahr legt die Bundesregierung neue Rechengrößen für die Sozialversicherung fest. Bei dieser Gelegenheit aktualisieren wir jeweils die Höchstbeiträge für den Standardtarif und Basistarif.
Rechte durchzusetzen ist für PKV-Kunden manchmal mühsam
Dieses Wechselrecht ist im Versicherungsvertragsgesetz garantiert. Für Leistungen, die bereits im jetzigen Vertrag enthalten sind, darf es im neuen Vertrag keine neuen Wartezeiten, Risikozuschläge oder Ausschlüsse geben. Doch ein Wechsel in der privaten Krankenversicherung kann mühsam sein, berichten Finanztest-Leser. Damit ein PKV-Tarifwechsel sich auch langfristig lohnt, kommt es nämlich nicht nur auf die Höhe des Beitrags, sondern auch auf die Leistungen an. Das Wechselrecht in „gleichartige“ Tarife bedeutet nicht, dass die Verträge identisch sind. Es heißt lediglich, dass jemand zum Beispiel von einem Tarif, der ambulante, stationäre und Zahnleistungen umfasst, in einen anderen wechseln darf, der ebenfalls diese Leistungsbereiche abdeckt.
Unser Rat
Rechte nutzen. Wenn Sie schon etliche Jahre privat krankenversichert sind, können Sie möglicherweise Ihren Beitrag senken, indem Sie in einen anderen Tarif Ihrer PKV wechseln. Dazu haben Sie jederzeit das Recht, unabhängig von einer Beitragserhöhung.
Selber machen. Sie können einen Tarifwechsel selbst hinbekommen, müssen aber Zeit und Mühe investieren. Das Wichtigste ist, dass Sie Ihren Vertrag Punkt für Punkt mit Wechselangeboten vergleichen. Stellen Sie sich darauf ein, dass Sie mehrmals nachfassen müssen, bis Sie den für Sie optimalen Tarif bekommen. Unsere Anleitung "Wechseln Schritt für Schritt" zeigt Ihnen, wie‘s geht.
Rat suchen. Haben Sie den Vertrag über ein Versicherungsmaklerbüro abgeschlossen, muss dieses Sie beraten. Sie können auch einen professionellen Wechseldienstleister beauftragen, der Ihnen Arbeit abnimmt. Wichtig: Prüfen Sie auch diese Vorschläge kritisch.
Nicht kündigen. Bei einem anderen Versicherer einen neuen Vertrag zu schließen, lohnt sich in der Regel nicht. Haben Sie Ihren Vertrag vor dem 1. Januar 2009 geschlossen, verlieren Sie bei Kündigung die gesamten beim bisherigen Versicherer gebildeten Rückstellungen.
Unisex meiden. Sind Sie schon lange privat versichert, dürfen Sie in allen Tarifen Ihres Versicherers nach Alternativen suchen. Dieses Recht verlieren Sie, sobald Sie in einen Unisex-Tarif wechseln, der ab dem 21. Dezember 2012 auf den Markt gekommen ist. Seitdem dürfen Versicherer keine Bisex-Tarife mit geschlechtsabhängig kalkulierten Beiträgen mehr verkaufen. Von einem Unisex-Tarif dürfen Sie nicht zu einem Bisex-Tarif zurück, auch nicht in den Standardtarif.
Private Krankenversicherung. Sie suchen generelle Informationen zur privaten Krankenversicherung? Alles, was Sie wissen müssen, finden Sie im großen, kostenlosen Special Private Krankenversicherung. Sie wollen neu in die private Krankenversicherung? Die Stiftung Warentest hat im Jahr 2019 PKV-Angebote für Angestellte, Selbstständige und Beamte getestet. Zum Vergleich Private Krankenversicherung.
Leistungen in Ruhe vergleichen
Um den Umfang der Leistungen müssen sich Kundinnen und Kunden selber kümmern. Dazu müssen sie ihren eigenen Vertrag gut kennen und mögliche Alternativen Punkt für Punkt vergleichen: Bis zu welcher Höhe zahlt der Versicherer etwa Zahnersatzkosten oder Arzthonorare? Wäre es akzeptabel, statt des Einbettzimmers im Krankenhaus ein Zweibettzimmer zu nehmen? In welchem Umfang sieht der Vertrag Leistungen für Heilpraktikerbehandlung oder teure Hörgeräte vor? Wie hoch ist der jährliche Selbstbehalt – also der Betrag, bis zu dem ein Kunde Kosten aus eigener Tasche tragen muss?
Checklisten für Angestellte, Selbstständige und Beamte
Unsere Checklisten Private Krankenversicherung für Angestellte, Selbstständige und Beamte unterstützen Wechselwillige dabei. Mit der Checkliste können Sie Punkt für Punkt ihren jetzigen Vertrag und mögliche Alternativen durchgehen. So sehen Sie, welche Mehrleistungen ein anderer Tarif im Vergleich zum derzeitigen Vertrag bietet und an welcher Stelle Sie auf Leistungen verzichten müssten.
Keine Angst vor Gesundheitsfragen
Sieht der neue Tarif Mehrleistungen vor, stellt der Versicherer hierfür erneut Gesundheitsfragen und darf für Erkrankungen einen Risikozuschlag verlangen oder Leistungen ausschließen. Verlangt der Versicherer einen zu hohen Risikozuschlag, hat der Kunde das Recht, die Mehrleistungen auszuschließen. Aus Angst vor der Gesundheitsprüfung von vorneherein pauschal auf alle Mehrleistungen zu verzichten, ist falsch. In vielen Fällen bekommen Kunden den Vertrag mit besseren Leistungen nämlich ohne Probleme. Verlangt der Versicherer einen Risikozuschlag, muss er mitteilen, welches medizinische Risiko dazu geführt hat. Auch das ist noch nicht das letzte Wort – bleibt ein Versicherter hartnäckig, wird er den Zuschlag unter Umständen noch los.
Standard- und Basistarif
Wenn Ihnen Beiträge dauerhaft über den Kopf wachsen, brauchen Sie eine andere Lösung. Infrage kommen die sogenannten Sozialtarife der privaten Krankenversicherung. Für die meisten bringt der Standardtarif für Rentner eine deutliche Beitragsentlastung. Der Basistarif ist nur in Ausnahmefällen geeignet. Hier erfahren Sie im Detail, wer Zugang zu diesen Tarifen hat und welche Leistungen sie bieten.
Unterstützen Sie die Stiftung Warentest
Sind Sie privat krankenversichert im Basistarif, im Standardtarif oder im Notlagentarif? Oder kennen Sie jemanden, der in einem dieser Tarife ist? Uns interessiert, wie es Versicherten in diesen „Sozialtarifen“ der privaten Krankenversicherung ergeht.
Welche Erfahrungen machen Sie, wenn Sie zur Ärztin oder zum Arzt gehen? Wie läuft die Abrechnung mit dem Versicherer?
Bitte schreiben Sie uns an: pkv-sozialtarife@stiftung-warentest.de
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- Wer darf in die private Krankenversicherung (PKV) – und für wen lohnt sich das? Wie finde ich eine gute PKV-Police? Was tun, wenn die Beiträge zu hoch werden?
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- Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.
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@Fazzo97: Die Beantwortung der Gesundheitsfragen obliegt dem Versicherungsnehmer, wenn Unklarheiten bestehen, ist es ratsam, seinen Arzt oder Ärztin zu befragen. Eventuelle Risikozuschläge oder Ausschlüsse betreffen bei einem Wechsel nur die Mehrleistungen gegenüber dem Bestandstarif. Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse können Versicherte bei einem Tarifwechsel vermeiden, indem sie pauschal auf alle Mehrleistungen des neuen Tarifs verzichten. Rechtsgrundlage hier ist § 204 Versicherungsvertragsgesetz. Wir raten aber, das nicht von vorneherein zu tun, sondern es erst einmal auf die Gesundheitsprüfung ankommen zu lassen und herauszufinden, aufgrund welcher Diagnosen welche Risikozuschläge erfolgen – manchmal irrt sich auch der Versicherer und man kann das noch ausräumen, oder zumindest eine Befristung des Risikozuschlags rausverhandeln. Auf Mehrleistungen verzichten kann man dann immer noch, wenn die Konditionen trotz „Nachverhandlung“ nicht passen.
Gibt es gegebenenfalls bei einem Wechsel mit besseren Leistung im Zusammenhang mit Gesundheitsfragen einen Anspruch, dass der Versicherer anhand der Krankheitshistorie die Fragen selbst beantwortet oder muss der Versicherte hierzu die Ärzte abfragen?
@Jaguar.1: Wir leiten Ihre Kritik an die Fachabteilung weiter. Die ursprünglich hier verlinkten Informationen zu den Wechseldienstleistern waren nicht mehr auf dem aktuellen Stand. Der übirge Teil des Artikels wurde regelmäßig aktualisiert. Wir haben Ihnen den Betrag von 1,50 Euro erstattet. (TK)
Hallo liebes Team,
in Ihrem Artikel "Mit einem Tarifwechsel viel Geld sparen" schrieben Sie :
Hilfe finden. Spezielle Dienstleister bieten Hilfe an. In welcher Form sie arbeiten und wie sie dafür bezahlt werden, ist unterschiedlich. Wir geben einen Überblick.
Daraufhin kaufte ich im Moment den Artikel für 1,50 € , um dann zu erfahren:
Wechseldienstleister
@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist
Ich empfinde dies als eine Frechheit und Bauernfängerei, denn genau wegen dieser Liste habe ich den Artikel gekauft. Zumal in der Kopfzeile der 1.1. 2021
und kein Wort, dass der Artikel 4 Jahre alt ist.
MfG
@alle: Wir können Ihnen im Moment mit keiner Liste von Wechseldienstleistern dienen. Der Markt hat sich hier verändert, sodass unsere Darstellung aus 2017 nicht mehr dem aktuellen Marktauftritt der Anbieter entspricht und zur Auswahl eines Dienstleisters nicht mehr geeignet ist. (maa)