
Kfz-Versicherung. Wer ein Auto kauft, muss sich um Versicherungsschutz kümmern. Es gibt riesige Preis- und Leistungsunterschiede. © Westend61 / Frank Röder
Kfz-Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: Der Kfz-Versicherungsvergleich der Stiftung Warentest zeigt die günstigsten Angebote. Tarife vergleichen, wechseln, Geld sparen!
Alle Testergebnisse für Kfz-Versicherungen
Bei der Kfz-Versicherung Preise zu vergleichen, lohnt sich. Das kann häufig mehrere Hundert Euro sparen – im Einzelfall sogar mehr als Tausend Euro, wie die Beispiele unten zeigen.
Der Preisvergleich bringt derzeit besonders viel, weil Autoversicherungen teurer werden. Grund sind die gestiegenen Kosten für Werkstatt und Reparaturen. Hinzu kommen höhere Strom- und Gaspreise. Um so wichtiger ist es, dass Sie einen günstigen Tarif finden. Unser Vergleich bezieht nahezu alle Kfz-Versicherungen am Markt ein.
Der Vergleich der Stiftung Warentest funktioniert für Verbrenner wie Elektroautos, egal ob Hybrid oder vollelektrisch. Einige Versicherer haben für diese Modelle spezielle Tarife entwickelt, andere stocken die Policen für herkömmliche Verbrenner um typische Leistungen für E-Autos auf.
Warum sich der Kfz-Versicherungsvergleich für Sie lohnt
Testergebnisse für 158 Tarife
Mit Hilfe unserer Tabelle können Sie auf einen Blick und ohne komplizierte Eingaben erkennen, welche Angebote für verschiedene Alter der Fahrenden besonders günstig sind – und trotzdem umfassende Leistungen beinhalten.
Die besten Tarife für Sie
Der Vergleich enthält fast alle Tarife, die am Markt sind. Dabei sind Internettarife und Tarife mit Werkstattbindung – auch für E-Autos.
Modellrechnung
Eine günstige Autoversicherung zu suchen, bringt bares Geld. So kann eine Familie in unserem Modellfall 725 Euro im Jahr sparen, wenn sie einen günstigen Tarif mit den Mindestanforderungen der Stiftung Warentest nimmt statt eines teuren. Führerscheinneulinge können sogar über 1 100 Euro sparen.
Individuell
Über unseren Rechner können Sie zusätzlich passgenaue Tarife mit konkreten Preisen für sich finden. Es gibt hier keine Voreinstellungen wie etwa für eine Insassenunfallversicherung. Die Stiftung Warentest erhält keine Provision von Versicherern und behandelt Ihre Daten vertraulich. Sie erhalten später keine Werbemails von Versicherern.
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Sparbeispiele: Das bringt der Wechsel
Alle Beispiele nur für Tarife mit von uns empfohlenen Leistungen.
Beispiel 1, Familie – Ersparnis: 725 Euro: Angestellte, Zweitbesitzende, 45 Jahre alt, ein Kind, wohnhaft in Münster. Pkw: VW Touran 2.0 TDI, 110 kW, 7 Monate alt, keine Garage, SF-Klasse 20, Selbstbeteiligung in Vollkasko 300 Euro, in Teilkasko 150 Euro. Kunde ist Halter, Nutzung privat, letztes Jahr schadenfrei, 15 000 km pro Jahr, inklusive Autoschutzbrief, auch Werkstatt- und Internettarife.
Das preisgünstigste Teilkasko-Angebot für diesen Modellfall kostet nur 272 Euro im Jahr. Der teuerste Tarif würde 997 Euro kosten.
Haftpflicht plus Teilkasko |
Jahresbeitrag (Euro) |
Günstigster Tarif |
272 |
Teuerster Tarif |
997 |
Ersparnis |
725 |
Stand: 1. September 2022
Beispiel 2, Fahranfänger – Ersparnis: 1 103 Euro: Fahranfänger, 20 Jahre alt, wohnt in Heidelberg, Pkw: Opel Adam Jam 1.2, 51 kW, 8 Jahre alt, keine Garage, SF-Klasse 1, Selbstbeteiligung in Teilkasko 150 Euro.
Kunde ist Halter. Nutzung privat. Letztes Jahr schadenfrei. 8 000 km pro Jahr. Inklusive Autoschutzbrief. Auch Werkstatt- und Internettarife.
Der preisgünstigste Tarif für diesen Modellfall kostet 483 Euro jährlich. Dagegen würde der teuerste Tarif 1 586 Euro kosten.
Haftpflicht plus Teilkasko |
Jahresbeitrag (Euro) |
Günstigster Tarif |
483 |
Teuerster Tarif |
1 586 |
Ersparnis |
1 103 |
Stand: 1. September 2022
Beispiel 3, E-Auto – Ersparnis: 762 Euro: Angestellte, 30 Jahre alt, wohnt in München, Neuwagen: Renault Zoe E-Tech R 110, 43 kW, Tiefgarage, Schadenfreiheitsklasse (SF) 10, Selbstbeteiligung in Vollkasko 300 Euro, in Teilkasko 150 Euro, Kundin ist Halterin, Nutzung privat, letztes Jahr schadenfrei, 8 000 km pro Jahr, inklusive Autoschutzbrief. Keine Werkstatttarife.
Der günstigste Vollkasko-Tarif für diesen Modellfall kostet 330 Euro, der teuerste 1 092 Euro.
Haftpflicht plus Vollkasko |
Jahresbeitrag (Euro) |
Günstigster Tarif |
330 |
Teuerster Tarif |
1 092 |
Ersparnis |
762 |
Stand: 1. September 2022
Wann Sie die Autoversicherung wechseln können
Während des Jahres gibt es mehrere Möglichkeiten, bei denen sich ein Sonderkündigungsrecht eröffnet. Bei einer solchen außerordentlichen Kündigung müssen Sie auch den Grund nennen. Der Kündigungsbrief sollte Name, Adresse, Kfz-Kennzeichen und Vertragsnummer enthalten: So gelingt der Wechsel leicht.
Wechsel des Fahrzeugs. Beim Wechsel des Pkw gilt ein Sonderkündigungsrecht. Wer sein altes Auto verkauft und ein anderes anschafft, darf den bisherigen Vertrag sofort beenden und zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln. In diesem Fall gilt keine Kündigungsfrist. Die Kfz-Versicherung endet, sobald das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet ist. Denn der Versicherungsschutz bezieht sich auf das Auto, nicht auf die Person, die es besitzt oder den Versicherungsvertrag abschließt. Wichtig ist es, den Kfz-Versicherer umgehend über den Verkauf zu informieren. Dann ist der Weg frei, einen neuen Vertrag mit günstigeren Preisen und Leistungen zu wählen. Ein gründlicher Preisvergleich lohnt sich fast immer.
Nach einem Unfall. Auch nach einem Schadensfall besteht das Sonderkündigungsrecht, egal ob der Versicherer den Fall reguliert hat oder nicht. Die Kündigungsfrist beginnt mit der Nachricht des Versicherers, dass er den Unfall bezahlt oder nicht bezahlt. Wer kündigen möchte, kann die bestehende Kfz-Versicherung innerhalb eines Monats beenden, nachdem der Schaden bearbeitet wurde. Das Sonderkündigungsrecht gilt allerdings auch für den Versicherer: Auch er kann die Police nach einem Unfall kündigen.
Sonderfall unterjährige Verträge. Es gibt auch Verträge, die unterjährig enden – nämlich immer genau ein Jahr nach Vertragsabschluss. In diesen Fällen müssen wechselwillige Kunden im Vertrag nachsehen, zu welchem Termin ein Ausstieg möglich ist. Es handelt sich dann um eine normale, vertragsgemäße Kündigung, im Fachjargon eine „ordentliche“ Kündigung. Danach sollte man einen Preisvergleich machen, um die günstigste Kfz-Versicherung zu finden.
Kündigen nach Beitragserhöhung oder teurerer Typklasse
Darüber hinaus gibt es ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht. Dann müssen Betroffene allerdings in der Regel mit vier Wochen Frist nach Erhalt der Rechnung aussteigen. Achtung: Eine Erhöhung liegt oft sogar dann vor, wenn die Rechnung niedriger ausfällt als im Vorjahr. Denn häufig liegt eine verdeckte Beitragserhöhung vor. Dafür steht in der neuen Rechnung der sogenannte Vergleichsbeitrag. Ist er niedriger als der künftige Preis, können Sie kündigen.
Auch bei Beitragserhöhungen wegen einer Änderung der Regionalklasse oder Typklasse – das geschieht in der Regel zu Beginn des neuen Jahres – gilt das Sonderkündigungsrecht von vier Wochen ab Erhalt der Rechnung. Wurde nur der Beitrag für einen Teil der Police erhöht – beispielsweise für die Vollkasko, aber nicht für die Kfz-Haftpflicht –, gilt das Kündigungsrecht trotzdem für den ganzen Vertrag.
In diesen Fällen gibt es kein Sonderkündigungsrecht
Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht, wenn der Vertrag teurer wird,
- weil der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) nach einem Unfall des Kunden zurückgestuft wird,
- weil man mehr Kilometer mit dem Wagen gefahren ist als vereinbart,
- weil man umgezogen ist und der neue Zulassungsbezirk in der Regionalstatistik teurer ist (zum Beispiel aufgrund höherer Unfallzahlen).
Üblicherweise laufen die Verträge bis 31. Dezember
Ansonsten gilt in der Kfz-Versicherung, dass die meisten Verträge bis zum Jahresende laufen, egal an welchem Datum sie abgeschlossen wurden, und sich automatisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn man nicht kündigt. Bei einer solchen „ordentlichen“ Kündigung muss das Schreiben bis 30. November des Jahres beim Versicherer sein. Der Vertrag endet dann zum 31. Dezember.
Kfz-Versicherung für E-Autos berechnen
Wenn Sie ein Elektroauto fahren, sollten Sie darauf achten, dass E-Auto-spezifische Schäden gut abgesichert sind, vor allem Akku und Ladekabel. Immer mehr Versicherer bieten inzwischen an, bestimmte Leistungen für diesen Bedarf in die Kfz-Versicherung einzuschließen. Unsere Übersichtstabelle zeigt Ihnen beim jeweiligen Tarif, welche Versicherer hier welche besonderen Leistungen anbieten. Einige der E-Auto-spezifischen Leistungen gibt es nur bei Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Für neue E-Autos empfehlen wir wegen der hohen Anschaffungskosten aber ohnehin den Vollkaskoschutz.
Der Deckungsumfang für Schäden am Akku ist je nach Vertrag sehr unterschiedlich. Wir berücksichtigen bei Folgekosten von Tierbissschäden und Kurzschlussschäden die für E-Autos geltenden Werte, die in der Regel höher sind als für herkömmliche Verbrenner.
Rabattschutz weg nach Versichererwechsel
Wer die Autoversicherung wechselt, zahlt danach manchmal einen höheren Beitrag als vorher. Das passiert, wenn der neue Versicherer bisherige individuelle Rabatte oder Sondereinstufungen des alten Versicherers nicht anerkennt und Kunden in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse einsortiert. Autobesitzern ist manchmal nicht klar, dass sie beim alten Versicherer Sonderkonditionen vereinbart haben, die unternehmensgebunden sind.
Tipp: Hatten Sie einen Schaden und nutzten Sie dafür einen Rabattschutz oder Rabattretter, fragen Sie einen möglichen neuen Versicherer, ob er Ihre Sondereinstufung übernimmt. Das wird durchaus gemacht, ist aber keinesfalls selbstverständlich. Werden Sie schlechter eingestuft, sollten Sie den Wechsel überdenken.
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Fragen zur Kfz-Versicherung?
Vor einem Versicherungswechsel wollen Sie sich grundlegend informieren? Verständliche Infos, wodurch sich – außer durch den Wechsel zu einem günstigeren Anbieter – Geld in der Autoversicherung sparen lassen könnte, finden Sie in unseren Spartipps.
„Sie sollten Ihre Kfz-Versicherung jedes Jahr überprüfen. Der Markt ist immer stark in Bewegung, es gibt hier besonders viel Konkurrenz unter den Versicherern. Sogar mit einem bereits günstigen Vertrag kann Ihnen ein Wechsel bessere Leistungen für weniger Geld bringen.“
Beate Kathrin Bextermöller, Projektleiterin Autoversicherung bei der Stiftung Warentest
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@Dosdos: Der Tierbissschaden ist in dem Tarif in der Teilkasko bis 20.000 Euro versichert. Lassen Sie einen darüber liegenden Schaden über die Allgefahrendeckung einer Vollkasko regulieren, werden sie in der Vollkasko entsprechend schlechter eingestuft.
Hallo, wenn in der Teilkasko Tierbisschäden am Akku bis z.B. 20.000 Euro gedeckt sind ich aber eine Unbegrenzte Allgefahrendeckung des Akkus habe (z.B. wie bei ADAC Premium) bekomme ich dann bei einem Tierbisschaden von 30.000 Euro die 10.000 Euro differenz dann von der Volkasko erstattet?
Schade, dass Motorräder nicht im Versicherungsvergleich dabei sind.
Ein entsprechender Test liegt Jahre zurück.
Hubert Gierhartz ehem. Versicherungsmakler, heute Rentner, 72 Jahre
Das Schadensbild erweitere ich dahingehend, dass nicht nur die Familienkutsche einen Totalschaden erlitten hat, sondern es auch zu erheblichen Personenschäden gekommen ist. Bewusst verzichte ich darauf ein worst case szenario zu beschreiben, sondern beschränke mich darauf, die Leistungen im Auslandschutz (erweitere Schutzbrief) darzulegen.
Der Auslandschutz reguliert den Schaden nach dem deutschen Recht für Sach- und Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wie sie in der eigenen Kfz-Versicherung besteht.
z.B. Hinterbliebenen Versorgung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen, Pflegegelder etc.
Kosten für den Auslandschutz je nach Anbieter zwischen 20 – 50 € im Jahr.
@Caroline1: Ihre Kündigung wird mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Versicherer wirksam, nicht erst mit dem Erhalt des Bestätigungsschreibens vom Versicherer. Wenn der Versicherer sich nicht meldet, können Sie versuchen, telefonisch nachzuhaken.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Doppelversicherung aufgrund der elektronischen Versicherungsbestätigung kaum möglich. Lässt der alte Versicherung Sie nicht aus dem Vertrag, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, tritt der neue Versicherer vom Vertrag zurück.