Kfz-Versicherungs­vergleich Sparen Sie Geld mit einem Wechsel der Auto­versicherung

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Kfz-Versicherungs­vergleich - Sparen Sie Geld mit einem Wechsel der Auto­versicherung

Kfz-Versicherung. Wer ein Auto kauft, muss sich um Versicherungs­schutz kümmern. Es gibt riesige Preis- und Leistungs­unterschiede. © Westend61 / Frank Röder

Kfz-Haft­pflicht, Teilkasko, Voll­kasko: Der Kfz-Versicherungs­vergleich der Stiftung Warentest zeigt die güns­tigsten Angebote. Tarife vergleichen, wechseln, Geld sparen!

Kfz-Versicherungs­vergleich Alle Testergebnisse für Kfz-Ver­sicherungen

Bei der Kfz-Versicherung Preise zu vergleichen, lohnt sich. Das kann häufig mehrere Hundert Euro sparen – im Einzel­fall sogar mehr als Tausend Euro, wie die Beispiele unten zeigen.

Der Preis­vergleich bringt derzeit besonders viel, weil Auto­versicherungen teurer werden. Grund sind die gestiegenen Kosten für Werk­statt und Reparaturen. Hinzu kommen höhere Strom- und Gaspreise. Um so wichtiger ist es, dass Sie einen güns­tigen Tarif finden. Unser Vergleich bezieht nahezu alle Kfz-Versicherungen am Markt ein.

Der Vergleich der Stiftung Warentest funk­tioniert für Verbrenner wie Elektro­autos, egal ob Hybrid oder voll­elektrisch. Einige Versicherer haben für diese Modelle spezielle Tarife entwickelt, andere stocken die Policen für herkömm­liche Verbrenner um typische Leistungen für E-Autos auf.

Warum sich der Kfz-Versicherungs­vergleich für Sie lohnt

Test­ergeb­nisse für 158 Tarife

Mit Hilfe unserer Tabelle können Sie auf einen Blick und ohne komplizierte Eingaben erkennen, welche Angebote für verschiedene Alter der Fahrenden besonders günstig sind – und trotzdem umfassende Leistungen beinhalten.

Die besten Tarife für Sie

Der Vergleich enthält fast alle Tarife, die am Markt sind. Dabei sind Internet­tarife und Tarife mit Werk­statt­bindung – auch für E-Autos.

Modell­rechnung

Eine güns­tige Auto­versicherung zu suchen, bringt bares Geld. So kann eine Familie in unserem Modell­fall 725 Euro im Jahr sparen, wenn sie einen güns­tigen Tarif mit den Mindest­anforderungen der Stiftung Warentest nimmt statt eines teuren. Führer­scheinneulinge können sogar über 1 100 Euro sparen.

Individuell

Über unseren Rechner können Sie zusätzlich pass­genaue Tarife mit konkreten Preisen für sich finden. Es gibt hier keine Voreinstel­lungen wie etwa für eine Insassen­unfall­versicherung. Die Stiftung Warentest erhält keine Provision von Versicherern und behandelt Ihre Daten vertraulich. Sie erhalten später keine Werbemails von Versicherern.

Kfz-Versicherungs­vergleich Alle Testergebnisse für Kfz-Ver­sicherungen

Sparbei­spiele: Das bringt der Wechsel

Alle Beispiele nur für Tarife mit von uns empfohlenen Leistungen.

Beispiel 1, Familie – Ersparnis: 725 Euro: Angestellte, Zweit­besitzende, 45 Jahre alt, ein Kind, wohn­haft in Münster. Pkw: VW Touran 2.0 TDI, 110 kW, 7 Monate alt, keine Garage, SF-Klasse 20, Selbst­beteiligung in ­Voll­kasko 300 Euro, in Teilkasko 150 Euro. Kunde ist Halter, Nutzung privat, letztes Jahr schadenfrei, 15 000 km pro Jahr, inklusive Auto­schutz­brief, auch Werk­statt- und Internet­tarife.

Das preisgüns­tigste Teilkasko-Angebot für diesen Modell­fall kostet nur 272 Euro im Jahr. Der teuerste Tarif würde 997 Euro kosten.

Haft­pflicht plus Teilkasko

Jahres­beitrag (Euro)

Güns­tigster Tarif

272

Teuerster Tarif

997

Ersparnis

725

Stand: 1. September 2022

Beispiel 2, Fahr­anfänger – Ersparnis: 1 103 Euro: Fahr­anfänger, 20 Jahre alt, wohnt in Heidel­berg, Pkw: Opel Adam Jam 1.2, 51 kW, 8 Jahre alt, keine Garage, SF-Klasse 1, Selbst­beteiligung in Teil­kasko 150 Euro.

Kunde ist Halter. Nutzung privat. Letztes Jahr schadenfrei. 8 000 km pro Jahr. Inklusive Auto­schutz­brief. Auch Werk­statt- und Internet­tarife.

Der preisgüns­tigste Tarif für diesen Modell­fall kostet 483 Euro jähr­lich. Dagegen würde der teuerste Tarif 1 586 Euro kosten.

Haft­pflicht plus Teilkasko

Jahres­beitrag (Euro)

Güns­tigster Tarif

483

Teuerster Tarif

1 586

Ersparnis

1 103

Stand: 1. September 2022

Beispiel 3, E-Auto – Ersparnis: 762 Euro: Angestellte, 30 Jahre alt, wohnt in München, Neuwagen: Renault Zoe E-Tech R 110, 43 kW, Tiefgarage, Schadenfrei­heits­klasse (SF) 10, Selbst­beteiligung in Voll­kasko 300 Euro, in Teilkasko 150 Euro, Kundin ist Halterin, Nutzung privat, letztes Jahr schadenfrei, 8 000 km pro Jahr, inklusive Auto­schutz­brief. Keine Werk­statt­tarife.

Der güns­tigste Voll­kasko-Tarif für diesen Modell­fall kostet 330 Euro, der teuerste 1 092 Euro.

Haft­pflicht plus Voll­kasko

Jahres­beitrag (Euro)

Güns­tigster Tarif

330

Teuerster Tarif

1 092

Ersparnis

762

Stand: 1. September 2022­­

Wann Sie die Auto­versicherung wechseln können

Während des Jahres gibt es mehrere Möglich­keiten, bei denen sich ein Sonderkündigungs­recht eröffnet. Bei einer solchen außer­ordentlichen Kündigung müssen Sie auch den Grund nennen. Der Kündigungs­brief sollte Name, Adresse, Kfz-Kenn­zeichen und Vertrags­nummer enthalten: So gelingt der Wechsel leicht.

Wechsel des Fahr­zeugs. Beim Wechsel des Pkw gilt ein Sonderkündigungs­recht. Wer sein altes Auto verkauft und ein anderes anschafft, darf den bisherigen Vertrag sofort beenden und zu einem anderen Kfz-Versicherer wechseln. In diesem Fall gilt keine Kündigungs­frist. Die Kfz-Versicherung endet, sobald das Fahr­zeug bei der Zulassungs­stelle abge­meldet ist. Denn der Versicherungs­schutz bezieht sich auf das Auto, nicht auf die Person, die es besitzt oder den Versicherungs­vertrag abschließt. Wichtig ist es, den Kfz-Versicherer umge­hend über den Verkauf zu informieren. Dann ist der Weg frei, einen neuen Vertrag mit güns­tigeren Preisen und Leistungen zu wählen. Ein gründlicher Preis­vergleich lohnt sich fast immer.

Nach einem Unfall. Auch nach einem Schadens­fall besteht das Sonderkündigungs­recht, egal ob der Versicherer den Fall reguliert hat oder nicht. Die Kündigungs­frist beginnt mit der Nach­richt des Versicherers, dass er den Unfall bezahlt oder nicht bezahlt. Wer kündigen möchte, kann die bestehende Kfz-Versicherung inner­halb eines Monats beenden, nachdem der Schaden bearbeitet wurde. Das Sonderkündigungs­recht gilt allerdings auch für den Versicherer: Auch er kann die Police nach einem Unfall kündigen.

Sonderfall unterjäh­rige Verträge. Es gibt auch Verträge, die unterjäh­rig enden – nämlich immer genau ein Jahr nach Vertrags­abschluss. In diesen Fällen müssen wechselwil­lige Kunden im Vertrag nach­sehen, zu welchem Termin ein Ausstieg möglich ist. Es handelt sich dann um eine normale, vertrags­gemäße Kündigung, im Fachjargon eine „ordentliche“ Kündigung. Danach sollte man einen Preis­vergleich machen, um die güns­tigste Kfz-Versicherung zu finden.

Kündigen nach Beitrags­erhöhung oder teurerer Typklasse

Darüber hinaus gibt es ein Sonderkündigungs­recht, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht. Dann müssen Betroffene allerdings in der Regel mit vier Wochen Frist nach Erhalt der Rechnung aussteigen. Achtung: Eine Erhöhung liegt oft sogar dann vor, wenn die Rechnung nied­riger ausfällt als im Vorjahr. Denn häufig liegt eine verdeckte Beitrags­erhöhung vor. Dafür steht in der neuen Rechnung der sogenannte Vergleichs­beitrag. Ist er nied­riger als der künftige Preis, können Sie kündigen.

Auch bei Beitrags­erhöhungen wegen einer Änderung der Regionalklasse oder Typklasse – das geschieht in der Regel zu Beginn des neuen Jahres – gilt das Sonderkündigungs­recht von vier Wochen ab Erhalt der Rechnung. Wurde nur der Beitrag für einen Teil der Police erhöht – beispiels­weise für die Voll­kasko, aber nicht für die Kfz-Haft­pflicht –, gilt das Kündigungs­recht trotzdem für den ganzen Vertrag.

In diesen Fällen gibt es kein Sonderkündigungs­recht

Das Sonderkündigungs­recht gilt nicht, wenn der Vertrag teurer wird,

  • weil der Schadenfrei­heits­rabatt (SF-Rabatt) nach einem Unfall des Kunden zurück­gestuft wird,
  • weil man mehr Kilo­meter mit dem Wagen gefahren ist als vereinbart,
  • weil man umge­zogen ist und der neue Zulassungs­bezirk in der Regional­statistik teurer ist (zum Beispiel aufgrund höherer Unfall­zahlen).

Üblicher­weise laufen die Verträge bis 31. Dezember

Ansonsten gilt in der Kfz-Versicherung, dass die meisten Verträge bis zum Jahres­ende laufen, egal an welchem Datum sie abge­schlossen wurden, und sich auto­matisch um ein weiteres Jahr verlängern, wenn man nicht kündigt. Bei einer solchen „ordentlichen“ Kündigung muss das Schreiben bis 30. November des Jahres beim Versicherer sein. Der Vertrag endet dann zum 31. Dezember.

Kfz-Versicherung für E-Autos berechnen

Wenn Sie ein Elektro­auto fahren, sollten Sie darauf achten, dass E-Auto-spezifische Schäden gut abge­sichert sind, vor allem Akku und Lade­kabel. Immer mehr Versicherer bieten inzwischen an, bestimmte Leistungen für diesen Bedarf in die Kfz-Versicherung einzuschließen. Unsere Übersichtstabelle zeigt Ihnen beim jeweiligen Tarif, welche Versicherer hier welche besonderen Leistungen anbieten. Einige der E-Auto-spezi­fischen Leistungen gibt es nur bei Abschluss einer Voll­kasko­versicherung. Für neue E-Autos empfehlen wir wegen der hohen Anschaffungs­kosten aber ohnehin den Voll­kasko­schutz.

Der Deckungs­umfang für Schäden am Akku ist je nach Vertrag sehr unterschiedlich. Wir berück­sichtigen bei Folge­kosten von Tierbiss­schäden und Kurz­schluss­schäden die für E-Autos geltenden Werte, die in der Regel höher sind als für herkömm­liche Verbrenner.

Rabatt­schutz weg nach Versicherer­wechsel

Wer die Auto­versicherung wechselt, zahlt danach manchmal einen höheren Beitrag als vorher. Das passiert, wenn der neue Versicherer bisherige individuelle Rabatte oder Sonder­einstufungen des alten Versicherers nicht anerkennt und Kunden in eine ungüns­tigere Schadenfrei­heits­klasse einsortiert. Auto­besitzern ist manchmal nicht klar, dass sie beim alten Versicherer Sonder­konditionen vereinbart haben, die unter­nehmens­gebunden sind.

Tipp: Hatten Sie einen Schaden und nutzten Sie dafür einen Rabatt­schutz oder Rabattretter, fragen Sie einen möglichen neuen Versicherer, ob er Ihre Sonder­einstufung über­nimmt. Das wird durch­aus gemacht, ist aber keinesfalls selbst­verständlich. Werden Sie schlechter einge­stuft, sollten Sie den Wechsel über­denken.

Kfz-Versicherungs­vergleich Alle Testergebnisse für Kfz-Ver­sicherungen

Fragen zur Kfz-Versicherung?

Vor einem Versicherungs­wechsel wollen Sie sich grund­legend informieren? Verständliche Infos, wodurch sich – außer durch den Wechsel zu einem güns­tigeren Anbieter – Geld in der Auto­versicherung sparen lassen könnte, finden Sie in unseren Spartipps.

„Sie sollten Ihre Kfz-Versicherung jedes Jahr über­prüfen. Der Markt ist immer stark in Bewegung, es gibt hier besonders viel Konkurrenz unter den Versicherern. Sogar mit einem bereits güns­tigen Vertrag kann Ihnen ein Wechsel bessere Leistungen für weniger Geld bringen.“

Beate Kathrin Bexterm­öller, Projektleiterin Auto­versicherung bei der Stiftung Warentest

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1026 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 25.08.2023 um 10:12 Uhr
Allgefahrendeckung Akku und Tierbiss

@Dosdos: Der Tierbissschaden ist in dem Tarif in der Teilkasko bis 20.000 Euro versichert. Lassen Sie einen darüber liegenden Schaden über die Allgefahrendeckung einer Vollkasko regulieren, werden sie in der Vollkasko entsprechend schlechter eingestuft.

Dosdos am 21.08.2023 um 17:54 Uhr
Allgefahrendeckung Akku und Tierbiss

Hallo, wenn in der Teilkasko Tierbisschäden am Akku bis z.B. 20.000 Euro gedeckt sind ich aber eine Unbegrenzte Allgefahrendeckung des Akkus habe (z.B. wie bei ADAC Premium) bekomme ich dann bei einem Tierbisschaden von 30.000 Euro die 10.000 Euro differenz dann von der Volkasko erstattet?

Siegmar.Reiss am 27.04.2023 um 06:31 Uhr
Versicherung für Motorräder

Schade, dass Motorräder nicht im Versicherungsvergleich dabei sind.
Ein entsprechender Test liegt Jahre zurück.

Gierhartz am 07.02.2023 um 09:25 Uhr
Auslandschutz

Hubert Gierhartz ehem. Versicherungsmakler, heute Rentner, 72 Jahre
Das Schadensbild erweitere ich dahingehend, dass nicht nur die Familienkutsche einen Totalschaden erlitten hat, sondern es auch zu erheblichen Personenschäden gekommen ist. Bewusst verzichte ich darauf ein worst case szenario zu beschreiben, sondern beschränke mich darauf, die Leistungen im Auslandschutz (erweitere Schutzbrief) darzulegen.
Der Auslandschutz reguliert den Schaden nach dem deutschen Recht für Sach- und Personenschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme, wie sie in der eigenen Kfz-Versicherung besteht.
z.B. Hinterbliebenen Versorgung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Umbaumaßnahmen, Pflegegelder etc.
Kosten für den Auslandschutz je nach Anbieter zwischen 20 – 50 € im Jahr.

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.12.2022 um 10:37 Uhr
Wechsel Kfz-Versicherung

@Caroline1: Ihre Kündigung wird mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Versicherer wirksam, nicht erst mit dem Erhalt des Bestätigungsschreibens vom Versicherer. Wenn der Versicherer sich nicht meldet, können Sie versuchen, telefonisch nachzuhaken.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Doppelversicherung aufgrund der elektronischen Versicherungsbestätigung kaum möglich. Lässt der alte Versicherung Sie nicht aus dem Vertrag, weil die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, tritt der neue Versicherer vom Vertrag zurück.