
Neue Risiken. Eine Familie mit Kindern braucht unbedingt eine Privathaftpflichtversicherung. Wichtig sind auch Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Für Familien mit Kindern gilt: Sind die Eltern für den Krankheitsfall, Todesfall und Haftungsrisiken gut versichert, ist im Ernstfall auch genug Geld für ihre Kinder da.
Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll
Im Hinblick auf Kinder ist vor allem eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Kann ein Elternteil krankheits- oder unfallbedingt dauerhaft nicht mehr zu mindestens 50 Prozent im Beruf arbeiten, hilft eine Monatsrente vom Versicherer, den Lebensstandard zu sichern.
Keine finanzielle Not nach Todesfall
Wer für Kinder sorgt, braucht eine Risikolebensversicherung – ob junge Familie oder Alleinerziehende. Mit dieser Police sind Kinder finanziell abgesichert. Stirbt der Hauptverdiener, gleicht das Geld vom Versicherer eine Zeit lang den Einkommensverlust aus. Beim Tod der oder des Versicherten erhalten Angehörige die vereinbarte Todesfallsumme, zum Beispiel 250 000 Euro. Die Versicherung kostet nicht die Welt, die günstigste gibt es schon für 245 Euro im Jahr. Wer ein Haus oder eine Wohnung per Kredit finanziert, muss diese Versicherung in der Regel ohnehin abschließen, weil viele Kreditinstitute das verlangen. Faustregel: Die Versicherungssumme sollte etwa beim Drei- bis Fünffachen des Jahresbruttoeinkommens liegen, in den meisten Fällen sind das zwischen 200 000 und 300 000 Euro.
Sinnvoller Schutz für Kinder in der Privathaftpflicht
Mit kleinen Kindern kann es Veränderungsbedarf bei der privaten Haftpflichtversicherung geben. Der Grund dafür: In manchen Tarifen zahlt die Versicherung nicht bei Schäden durch eigene Kinder unter sieben Jahren. Sie sind nach dem Gesetz „deliktunfähig“, weil sie die Auswirkungen ihres Handelns noch nicht richtig abschätzen können. Im nicht ruhenden Straßenverkehr liegt die Grenze bei zehn Jahren. Die Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das bedeutet: Zerkratzen zwei sechsjährige Freundinnen mit Steinen den 1-er BMW des Nachbarn und verursachen einen Schaden von rund 3 250 Euro inklusive Mietwagenkosten für vier Tage, bleibt der Nachbar auf dem Schaden sitzen. Es sei denn, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Dieser echte Fall landete vor Gericht. Die Eltern der Sechsjährigen wollten nicht zahlen. Die Richter stellten fest, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, weil ein Elternteil nur alle 45 Minuten aus dem Fenster geschaut hatte, um die spielenden Mädchen zu beobachten. Vorschulkinder sollten jedoch etwa im Abstand von 15 bis 30 Minuten überwacht werden. Die Eltern hafteten (Landgericht Detmold, Az. 10 S 17/13). Es gibt heute Haftpflichttarife, die solche Schäden einschließen. Auf die Aufsichtspflicht kommt es dann nicht mehr an. Wer Streit vermeiden will, sollte eine Familienhaftpflichtpolice mit diesem Zusatzschutz abschließen. Es gibt günstige Versicherungen ab 50 Euro im Jahr.
Tipp: Mit dem kostenlosen Schnellcheck der Stiftung Warentest können Sie Ihren bestehenden Haftpflichttarif überprüfen: Schnellcheck Haftpflichtversicherung.
Unser Rat
Todesfallschutz. Wenn Sie für andere sorgen, brauchen Sie eine Risikolebensversicherung mit ausreichender Versicherungssumme. Mit der Vertragsvariante „verbundene Leben“ können sich Paare gegenseitig absichern.
Invaliditätsschutz fürs Kind. Für Kinder ist eine Kinder-Invaliditätsversicherung sinnvoll. Sie leistet, wenn ein Kind durch Unfall oder Krankheit nachweislich schwerbehindert ist. Wenn Sie für Kinder preiswerteren Unfallschutz abschließen, achten Sie auf eine hohe Progression. Dann zahlt der Versicherer bei schweren Schäden mehr.
Spezielle Versicherungen für Kinder
Zudem bietet der Markt Policen, die speziell auf Kinder zugeschnitten sind. Eltern können sie teils schon für Babys abschließen. Manche laufen bis zu einem bestimmten Alter – etwa bis 18 oder 21 Jahre –, andere ein Leben lang. Die Stiftung Warentest stellt drei Policen vor:
Kinder-Invaliditätsversicherung
Was ist, wenn das Kind einen Unfall hat oder schwer erkrankt und infolgedessen mit einer Behinderung lebt? In Deutschland leben mehr als 180 000 Kinder und Jugendliche mit einer Schwerbehinderung. Die meisten Behinderungen entwickeln sich nach einer schweren Erkrankung. Die Invalidität und Pflegebedürftigkeit eines Kindes kann das ganze Leben auf den Kopf stellen. Eine Versicherung kann dazu beitragen, dass für solch einen Fall genügend Geld zur Verfügung steht. Es gibt Angebote mit einer lebenslangen Monatsrente für das Kind, zum Beispiel 1 000 Euro, teils mit einmaliger Kapitalleistung. Ein guter Tarif mit Monatsrente kostet ab 275 Euro im Jahr. Die finanzielle Unterstützung kann existenziell sein, etwa wenn ein Elternteil den Job aufgibt, um zu Hause das Kind zu versorgen. Eventuell steht ein rollstuhlgerechter Wohnungsumbau an. Vor allem gilt es, langfristig den Lebensstandard des Kindes abzusichern. Unter Umständen kann es aufgrund der Invalidität nie in einem Beruf arbeiten und ein eigenes Einkommen haben.
Kinder-Unfallversicherung
Es gibt wenig Angebote für eine Kinder-Invaliditätsversicherung, hingegen ist die private Unfallversicherung weit verbreitet. Etwa 40 Prozent der Eltern haben Unfallschutz für ihr Kind abgeschlossen. Geld gibt es nach einem Unfall, der zu einer bleibenden Schädigung führt. Tritt diese als Folge einer Erkrankung auf, ist sie jedoch nicht versichert. Kinder-Unfallversicherungen, die 100 000 Euro bei 50 Prozent dauerhafter Invalidität zahlen, gibt es für unter 50 Euro im Jahr.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Schülerinnen und Schüler
Schon ab zehn Jahren ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitspolice abzuschließen. Der Schutz gilt ab Schulalter und läuft idealerweise bis zum Rentenbeginn. Wird ein Vertrag bereits für Schüler abgeschlossen und läuft bis zum 67. Geburtstag, ist er über die gesamte Laufzeit oft nicht teurer als bei einem späteren Abschluss mit etwa 25 Jahren. Die Stiftung Warentest empfiehlt, die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen.
-
- Die Stiftung Warentest hat Makler-Apps getestet. Mit ihnen soll der Versicherungsvergleich bequem auf dem Smartphone gelingen – wie auch die Optimierung des eigenen...
-
- Bei der Suche nach einer Versicherung unterstützen Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter oder Versicherungsberater. Wir erklären die Unterschiede.
-
- Immer wieder berichten uns Leser davon, dass es gar nicht so einfach ist, einen von Finanztest empfohlenen Versicherungstarif auch tatsächlich abzuschließen. Die...
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Nico3417: Wir empfehlen Ihnen, vor einer Kündigung des Versicherungsschutzes Ihre Versicherungsbedingungen zu prüfen. Versicherer mit verbraucherfreundlichen Bedingungen bieten in der Regel Versicherungsschutz bis zum Ende der Vertragslaufzeit, wenn Versicherungsnehmer nicht nur vorübergehend, sondern auch endgültig aus dem Berufsleben ausscheiden. Grundlage ist dann die zuletzt vor Ausscheiden aus dem Beruf ausgeübte Tätigkeit.
Als Vorruheständler noch nötig oder kann ich sie kündigen?
Sie haben Recht das man die Versicherung auf jemand jüngeres Übertragen kann,
es geht auch einfacher: Gute Unternehmen bieten "Pauschaltarife" an, da sollte man sich mit dem Makler/Vertreter seines Vertrauens zusammen setzten, Nicht mit der VZ ! Die Kollegen haften auch für Ihre Beratung. Was die Prämie/den Beitrag wirklich hoch jagt ist der Nutzer, nicht der VN und da gehts ums Geburtsjahr.
Zu mir : bin Mehrfachvertreter sowie Einfirmenvertreter
Zur Haftpflichtversicherung und Schäden durch Kinder sollte m.E. unbedingt darauf geachtet werden, dass duese nicht den Passus „sofern keine andere Versicherung eintritt“. Unser Sohn hat mal ein Auto leicht zerkratzt (3 Jahre alt), das vollkaskoversichert war und somit hat die immer so gut getestete Huk (mit grünen Haken in den Testberichten bei Schäden durch Deliktunfähigkeit) nicht gezahlt. Haben dann die Haftpflicht gewechselt zu einer ohne dieser Einschränkung…
@1851135769: Vielen Dank für Ihre Ergänzungen, die wir an die Redaktion weiterleiten. Zu den hohen KFZ-Prämien Älterer berichteten wir in Finanztest und gaben dort auch Spartipps
https://www.test.de/Autoversicherung-wie-aeltere-Fahrer-zur-Kasse-gebeten-werden-4964853-0/