Richtig versichert

Mitten im Leben – welche Policen nun wichtig sind

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Richtig versichert - Welche Versicherungen Sie sich sparen können

Wichtig: Versicherung gegen Einkommens­ausfall durch Krankheit oder Unfall. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Nach dem Berufs­start gilt es, wichtige Lebens- und Haftungs­risiken abzu­sichern. Dazu gehören Krankheit und Einkommens­ausfall. Auch Schutz fürs Haus ist wichtig.

Falls das Erwerbs­einkommen wegfällt

Wer allein von seinem Einkommen lebt, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie springt ein, wenn das Einkommen infolge einer dauer­haften Berufs­unfähigkeit wegfällt. Der Versicherer zahlt eine Monats­rente bis zum Ende der Vertrags­lauf­zeit, im Ideal­fall bis zum 67. Geburts­tag. Wer sich in jungen Jahren um den Schutz gekümmert hat und zum Beispiel eine Monats­rente von 700 Euro oder 1 000 Euro vereinbart hat, sollte prüfen, ob dieser Betrag später noch ausreicht, um einen Verdienst­ausfall auszugleichen. In guten Verträgen ist eine Aufstockung der Rente im Rahmen der Nach­versicherungs­garantie bei bestimmten Ereig­nissen möglich. Wer nicht erhöhen kann, sollte sich um einen zweiten Vertrag kümmern.

Unfall­versicherung zweite Wahl

Für diejenigen, die keinen Berufs­unfähigkeits­schutz bekommen, ist eine private Unfallversicherung sinn­voll. Sie leistet jedoch nur, wenn eine dauer­hafte Invalidität durch einen Unfall einge­treten ist. Eine Alternative kann etwa auch eine Grund­fähig­keits- oder Funk­tions­invaliditäts­versicherung sein (Test Arbeitsunfähigkeit und Invalidität).

An das Kostenrisiko Pflege denken

Auch wenn es mitunter schwerfällt, sich Gedanken über die Pflege im Alter zu machen: Eine private Pflegetagegeldversicherung ist sinn­voll. Die gesetzliche Pflege­versicherung deckt im Regelfall nicht alle Pflege­kosten für eine professionelle Pflege zu Hause oder im Pfle­geheim ab. Wer im Alter sein Vermögen nicht aufzehren will, kann mit einer Pfleg­etagegeld­police vorsorgen. 45-Jährige zahlten für einen guten Tarif ab 57 Euro im Monat, das zeigte unser Test aus dem Jahr 2020. Die Beiträge sind seitdem aber gestiegen.

Unser Rat

Verbessern. Liegt ein Vertrag schon mehrere Jahre oder gar Jahr­zehnte in der Schublade, fragen Sie beim Versicherer nach, ob eine Vertrags­umstellung oder Erweiterung des Schutzes möglich ist. Bestands­kunden bekommen manchmal einen neuen Vertrag mit besseren Leistungen angeboten, teil­weise sogar güns­tiger.

Ordentlich kündigen. Einige Verträge, etwa die Auslands­reisekranken- oder Auto­versicherung können Sie jähr­lich zum Ende der Lauf­zeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Für Hausrat-, Privathaft­pflicht- oder Unfall­schutz gilt eine dreimonatige Frist. Eine private Kranken-, Berufs­unfähigkeits- oder Privathaft­pflicht­versicherung sollten Sie keinesfalls ohne neuen Vertrag kündigen. Mehr zum Thema Kündigungs­fristen finden Sie in unserem Special Versicherungen.

Wohn­gebäude­versicherung anpassen

Haus­eigentümer brauchen eine Wohn­gebäude­versicherung. Sie springt bei Schäden durch Feuer, Leitungs­wasser, Sturm und Hagel ein. Viele Eigentümer können einen hohen Gebäudeschaden – etwa nach einem Brand – finanziell nicht ausgleichen.

Bei Stark­regen, Über­schwemmung, Lawinen, Erdbeben und anderen Naturgefahren greift die Gebäude­versicherung nicht auto­matisch. Haus­besitzer müssen prüfen, ob ihre Police solche Schäden abdeckt. Falls nicht, sollten sie sich an den Versicherer wenden. In Deutsch­land fehlt aktuell jedem zweiten Gebäude dieser Naturgefahren­schutz, auch Elementarschaden­schutz genannt.

Hausrat­police prüfen

Geht es um Möbel und Wert­sachen, ist eine Hausrat­versicherung sinn­voll. Passt die Versicherungs­summe noch? Kunden sollten Unter­versicherung vermeiden. Sind Naturgefahren mitversichert? Finanztest hat zudem fest­gestellt, dass ein neuer Vertrag oft bessere Leistungen bietet. Beispiels­weise kürzt der Versicherer nicht die Leistung, wenn ein Kunde einen Schaden grob fahr­lässig herbeiführt. Wir raten, einen Altvertrag umzu­stellen.

Zusammen leben, zusammen versichern

Ziehen zwei zusammen, wird der zweite Kühl­schrank oder Herd über­flüssig. Auch bei einigen Versicherungen reicht dann ein Vertrag. Für unver­heiratete Paare gelten zum Teil andere Regeln als für verheiratete Paare.

Versicherung

Unver­heiratetes Paar

Verheiratetes Paar/ einge­tragene Lebens­part­nerschaft

Privathaft­pflicht
Privathaftpflicht

Eine Police reicht. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden. Der neuversicherte Partner muss namentlich im älteren Vertrag genannt werden.

Eine Police reicht. Der Ehepartner ist meist auto­matisch mitversichert. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden.

Hausrat
Hausratversicherung

Eine Police reicht. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden. Die Versicherungs­summe muss an den neuen Hausrat angepasst werden.

Rechts­schutz
Rechtsschutz

Eine Police reicht. Der Partner kann in vielen Policen mitversichert werden, muss aber im Vertrag genannt sein. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden.

Eine Police reicht. Der Ehepartner ist in vielen Policen mitversichert. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden.

Auto­versicherung
Autoversicherung

Nutzen beide das Auto, sollte die Person mit dem höchsten Schadenfrei­heits­rabatt das Auto versichern. Eine Über­tragung des Schadenfrei­heits­rabatts bei gemein­samer Nutzung des Wagens ist meist möglich.

Unfall­versicherung
Private-Unfallversicherung

Einige Versicherer gewähren einen „Paarbonus“, wenn beide Partner bei ihnen abschließen.

Auslands­reise-Kranken-versicherung
Auslandsreise-Krankenversicherung

Familien­police oft nur möglich, wenn das Paar einen gemein­samen Hausstand nach­weist.

Ehepartner können einen Familien- oder Paar­vertrag abschließen.

Gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung

Partner kann nicht beitrags­frei in der Familien­versicherung abge­sichert werden.

Beitrags­freie Mitversicherung des Ehepart­ners möglich, wenn ein Partner nur gering­fügig verdient.

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20 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 23.06.2023 um 13:33 Uhr
Berufsunfähigkeitsversicherung?

@Nico3417: Wir empfehlen Ihnen, vor einer Kündigung des Versicherungsschutzes Ihre Versicherungsbedingungen zu prüfen. Versicherer mit verbraucherfreundlichen Bedingungen bieten in der Regel Versicherungsschutz bis zum Ende der Vertragslaufzeit, wenn Versicherungsnehmer nicht nur vorübergehend, sondern auch endgültig aus dem Berufsleben ausscheiden. Grundlage ist dann die zuletzt vor Ausscheiden aus dem Beruf ausgeübte Tätigkeit.

Nico3417 am 21.06.2023 um 21:39 Uhr
Berufsunfähigkeitsversicherung

Als Vorruheständler noch nötig oder kann ich sie kündigen?

hansen75 am 20.10.2022 um 10:42 Uhr
Hohe KfZ-Beiträge für ältere Autofahrer Einwand

Sie haben Recht das man die Versicherung auf jemand jüngeres Übertragen kann,
es geht auch einfacher: Gute Unternehmen bieten "Pauschaltarife" an, da sollte man sich mit dem Makler/Vertreter seines Vertrauens zusammen setzten, Nicht mit der VZ ! Die Kollegen haften auch für Ihre Beratung. Was die Prämie/den Beitrag wirklich hoch jagt ist der Nutzer, nicht der VN und da gehts ums Geburtsjahr.
Zu mir : bin Mehrfachvertreter sowie Einfirmenvertreter

thomas_muc am 19.10.2022 um 18:19 Uhr
Haftpflichtversicherung

Zur Haftpflichtversicherung und Schäden durch Kinder sollte m.E. unbedingt darauf geachtet werden, dass duese nicht den Passus „sofern keine andere Versicherung eintritt“. Unser Sohn hat mal ein Auto leicht zerkratzt (3 Jahre alt), das vollkaskoversichert war und somit hat die immer so gut getestete Huk (mit grünen Haken in den Testberichten bei Schäden durch Deliktunfähigkeit) nicht gezahlt. Haben dann die Haftpflicht gewechselt zu einer ohne dieser Einschränkung…

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.02.2022 um 18:31 Uhr
Hohe KfZ-Beiträge für ältere Autofahrer/innen

@1851135769: Vielen Dank für Ihre Ergänzungen, die wir an die Redaktion weiterleiten. Zu den hohen KFZ-Prämien Älterer berichteten wir in Finanztest und gaben dort auch Spartipps
https://www.test.de/Autoversicherung-wie-aeltere-Fahrer-zur-Kasse-gebeten-werden-4964853-0/