
Wichtig: Versicherung gegen Einkommensausfall durch Krankheit oder Unfall. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Nach dem Berufsstart gilt es, wichtige Lebens- und Haftungsrisiken abzusichern. Dazu gehören Krankheit und Einkommensausfall. Auch Schutz fürs Haus ist wichtig.
Falls das Erwerbseinkommen wegfällt
Wer allein von seinem Einkommen lebt, braucht eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie springt ein, wenn das Einkommen infolge einer dauerhaften Berufsunfähigkeit wegfällt. Der Versicherer zahlt eine Monatsrente bis zum Ende der Vertragslaufzeit, im Idealfall bis zum 67. Geburtstag. Wer sich in jungen Jahren um den Schutz gekümmert hat und zum Beispiel eine Monatsrente von 700 Euro oder 1 000 Euro vereinbart hat, sollte prüfen, ob dieser Betrag später noch ausreicht, um einen Verdienstausfall auszugleichen. In guten Verträgen ist eine Aufstockung der Rente im Rahmen der Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen möglich. Wer nicht erhöhen kann, sollte sich um einen zweiten Vertrag kümmern.
Unfallversicherung zweite Wahl
Für diejenigen, die keinen Berufsunfähigkeitsschutz bekommen, ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie leistet jedoch nur, wenn eine dauerhafte Invalidität durch einen Unfall eingetreten ist. Eine Alternative kann etwa auch eine Grundfähigkeits- oder Funktionsinvaliditätsversicherung sein (Test Arbeitsunfähigkeit und Invalidität).
An das Kostenrisiko Pflege denken
Auch wenn es mitunter schwerfällt, sich Gedanken über die Pflege im Alter zu machen: Eine private Pflegetagegeldversicherung ist sinnvoll. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Regelfall nicht alle Pflegekosten für eine professionelle Pflege zu Hause oder im Pflegeheim ab. Wer im Alter sein Vermögen nicht aufzehren will, kann mit einer Pflegetagegeldpolice vorsorgen. 45-Jährige zahlten für einen guten Tarif ab 57 Euro im Monat, das zeigte unser Test aus dem Jahr 2020. Die Beiträge sind seitdem aber gestiegen.
Unser Rat
Verbessern. Liegt ein Vertrag schon mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte in der Schublade, fragen Sie beim Versicherer nach, ob eine Vertragsumstellung oder Erweiterung des Schutzes möglich ist. Bestandskunden bekommen manchmal einen neuen Vertrag mit besseren Leistungen angeboten, teilweise sogar günstiger.
Ordentlich kündigen. Einige Verträge, etwa die Auslandsreisekranken- oder Autoversicherung können Sie jährlich zum Ende der Laufzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen. Für Hausrat-, Privathaftpflicht- oder Unfallschutz gilt eine dreimonatige Frist. Eine private Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Privathaftpflichtversicherung sollten Sie keinesfalls ohne neuen Vertrag kündigen. Mehr zum Thema Kündigungsfristen finden Sie in unserem Special Versicherungen.
Wohngebäudeversicherung anpassen
Hauseigentümer brauchen eine Wohngebäudeversicherung. Sie springt bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel ein. Viele Eigentümer können einen hohen Gebäudeschaden – etwa nach einem Brand – finanziell nicht ausgleichen.
Bei Starkregen, Überschwemmung, Lawinen, Erdbeben und anderen Naturgefahren greift die Gebäudeversicherung nicht automatisch. Hausbesitzer müssen prüfen, ob ihre Police solche Schäden abdeckt. Falls nicht, sollten sie sich an den Versicherer wenden. In Deutschland fehlt aktuell jedem zweiten Gebäude dieser Naturgefahrenschutz, auch Elementarschadenschutz genannt.
Hausratpolice prüfen
Geht es um Möbel und Wertsachen, ist eine Hausratversicherung sinnvoll. Passt die Versicherungssumme noch? Kunden sollten Unterversicherung vermeiden. Sind Naturgefahren mitversichert? Finanztest hat zudem festgestellt, dass ein neuer Vertrag oft bessere Leistungen bietet. Beispielsweise kürzt der Versicherer nicht die Leistung, wenn ein Kunde einen Schaden grob fahrlässig herbeiführt. Wir raten, einen Altvertrag umzustellen.
Zusammen leben, zusammen versichern
Ziehen zwei zusammen, wird der zweite Kühlschrank oder Herd überflüssig. Auch bei einigen Versicherungen reicht dann ein Vertrag. Für unverheiratete Paare gelten zum Teil andere Regeln als für verheiratete Paare.
Versicherung |
Unverheiratetes Paar |
Verheiratetes Paar/ eingetragene Lebenspartnerschaft |
Privathaftpflicht |
Eine Police reicht. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden. Der neuversicherte Partner muss namentlich im älteren Vertrag genannt werden. |
Eine Police reicht. Der Ehepartner ist meist automatisch mitversichert. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden. |
Hausrat |
Eine Police reicht. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden. Die Versicherungssumme muss an den neuen Hausrat angepasst werden. |
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Rechtsschutz |
Eine Police reicht. Der Partner kann in vielen Policen mitversichert werden, muss aber im Vertrag genannt sein. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden. |
Eine Police reicht. Der Ehepartner ist in vielen Policen mitversichert. Der jüngere Vertrag kann meist aufgehoben werden. |
Autoversicherung |
Nutzen beide das Auto, sollte die Person mit dem höchsten Schadenfreiheitsrabatt das Auto versichern. Eine Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts bei gemeinsamer Nutzung des Wagens ist meist möglich. |
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Unfallversicherung |
Einige Versicherer gewähren einen „Paarbonus“, wenn beide Partner bei ihnen abschließen. |
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Auslandsreise-Kranken-versicherung |
Familienpolice oft nur möglich, wenn das Paar einen gemeinsamen Hausstand nachweist. |
Ehepartner können einen Familien- oder Paarvertrag abschließen. |
Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung |
Partner kann nicht beitragsfrei in der Familienversicherung abgesichert werden. |
Beitragsfreie Mitversicherung des Ehepartners möglich, wenn ein Partner nur geringfügig verdient. |
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@Nico3417: Wir empfehlen Ihnen, vor einer Kündigung des Versicherungsschutzes Ihre Versicherungsbedingungen zu prüfen. Versicherer mit verbraucherfreundlichen Bedingungen bieten in der Regel Versicherungsschutz bis zum Ende der Vertragslaufzeit, wenn Versicherungsnehmer nicht nur vorübergehend, sondern auch endgültig aus dem Berufsleben ausscheiden. Grundlage ist dann die zuletzt vor Ausscheiden aus dem Beruf ausgeübte Tätigkeit.
Als Vorruheständler noch nötig oder kann ich sie kündigen?
Sie haben Recht das man die Versicherung auf jemand jüngeres Übertragen kann,
es geht auch einfacher: Gute Unternehmen bieten "Pauschaltarife" an, da sollte man sich mit dem Makler/Vertreter seines Vertrauens zusammen setzten, Nicht mit der VZ ! Die Kollegen haften auch für Ihre Beratung. Was die Prämie/den Beitrag wirklich hoch jagt ist der Nutzer, nicht der VN und da gehts ums Geburtsjahr.
Zu mir : bin Mehrfachvertreter sowie Einfirmenvertreter
Zur Haftpflichtversicherung und Schäden durch Kinder sollte m.E. unbedingt darauf geachtet werden, dass duese nicht den Passus „sofern keine andere Versicherung eintritt“. Unser Sohn hat mal ein Auto leicht zerkratzt (3 Jahre alt), das vollkaskoversichert war und somit hat die immer so gut getestete Huk (mit grünen Haken in den Testberichten bei Schäden durch Deliktunfähigkeit) nicht gezahlt. Haben dann die Haftpflicht gewechselt zu einer ohne dieser Einschränkung…
@1851135769: Vielen Dank für Ihre Ergänzungen, die wir an die Redaktion weiterleiten. Zu den hohen KFZ-Prämien Älterer berichteten wir in Finanztest und gaben dort auch Spartipps
https://www.test.de/Autoversicherung-wie-aeltere-Fahrer-zur-Kasse-gebeten-werden-4964853-0/