Machen Sie eine Bestandsaufnahme. Welche Versicherungen haben Sie? Welche brauchen Sie? Nutzen Sie die Tabelle der Stiftung Warentest für Ihren persönlichen Check.
Versicherungen1 |
Bedeutung |
Wer braucht sie? |
für Schadenersatzforderungen |
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Privathaftpflichtversicherung |
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Jeder. Unverheiratete Kinder sind in der Regel bis zum Ende ihrer Ausbildung über den Vertrag der Eltern mitversichert. |
Kfz-Haftpflichtversicherung |
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Kraftfahrzeughalter, sie ist Pflicht. |
Tierhalter-Haftpflichtversicherung |
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Hunde- und Pferdebesitzer, für Hundehalter in manchen Bundesländern Pflicht. |
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung |
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Öltankbesitzer. |
Bauherren-Haftpflichtversicherung |
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Bauherren. |
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht |
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Eigentümer und Vermieter von Immobilien und von unbebauten Grundstücken. |
für Krankheit und Pflegebedürftigkeit |
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Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung |
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Jeder, sie ist Pflicht, sofern sich jemand nicht privat krankenversichern kann oder will oder einen anderen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hat (zum Beispiel freie Heilfürsorge). |
Private Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung |
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Beamte, weil für sie die Privatversicherung meist günstiger ist als die gesetzliche. Für alle freiwillig gesetzlich Versicherten überlegenswert, wenn sie bessere Leistungen als die der gesetzlichen Kasse wünschen und bereit sind, dafür langfristig viel zu zahlen und sich Beiträge im Rentenalter leisten können. |
Krankentagegeldversicherung (Zusatzversicherung) |
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Gesetzlich versicherte Selbstständige und Angestellte mit hohen Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze. Angestellte sollten die Zahlung von Krankentagegeld erst ab dem Ende der Lohnfortzahlung vereinbaren. Für privat versicherte Selbstständige ist das Krankentagegeld unbedingt notwendig, wenn es die einzige Absicherung gegen Verdienstausfall bei längerer Krankheit ist. |
Stationäre Zusatzversicherung |
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Gesetzlich Krankenversicherte, die im Krankenhaus Chefarztbehandlung und ein Ein- oder Zweibettzimmer wünschen. |
Pflegezusatzversicherung |
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Jeder, um die Leistungen der Pflegeversicherung aufzustocken. |
Zahnzusatzversicherung |
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Gesetzlich Krankenversicherte, die eine höherwertige Zahnversorgung wünschen, als sie die Kassen bieten. |
Krankenhaustagegeld-Versicherung |
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Niemand. Der Verdienstausfall bei Krankenhausaufenthalt wird durch das Krankengeld der Kasse, bei Privatversicherten durch eine private Krankentagegeldversicherung (siehe oben) abgedeckt. |
für den Todesfall |
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Risikolebensversicherung |
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Alle, die für andere sorgen. |
Sterbegeldversicherung |
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Sie ist für die meisten zu teuer. Besser anders für die Beerdigung sparen. |
für Berufsunfähigkeit und Invalidität |
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Berufsunfähigkeitsversicherung |
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Alle, die von ihrem Arbeitseinkommen leben. |
Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits-, Funktionsinvaliditäts- und Dread-Disease-Versicherung |
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Alle, die auf ein Arbeitseinkommen angewiesen sind und aus Kostengründen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können oder wegen ihres hohen Risikos keine bekommen. |
Kinderinvaliditätsversicherung |
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Kinder und Jugendliche bis zum Ende ihrer Ausbildung. Anschließend Berufsunfähigkeitsschutz sichern. |
Unfallversicherung/Senioren-Unfallversicherung |
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Kinder und Jugendliche, sofern keine Kinderinvaliditätsversicherung vorhanden, sowie Erwachsene, wenn sie weder Berufs- noch alternativen Schutz bekommen, um ihr Arbeitseinkommen abzusichern. Eine Senioren-Unfallversicherung mit Hilfeleistungen ist sinnvoll für ältere Menschen, die nach einem Unfall niemanden haben, der sich um sie kümmert. |
zum Wohnen und Leben |
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Wohngebäudeversicherung mit Naturgefahrenschutz |
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Jeder Eigentümer eines Wohnhauses. |
Hausratversicherung |
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Haushalte, deren Hausrat einen höheren Wert erreicht. |
Rechtsschutzversicherung |
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Selbstständige, Angestellte, Mieter, Privatleute je nach Rechtsschutzpaket. Preiswerteren Rechtsschutz als die Versicherer bieten für spezielle Probleme oft Gewerkschaften (Arbeitsrecht) oder Vereine (Mietrecht). |
Verkehrsrechtsschutz |
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Jeder Verkehrsteilnehmer. |
Handy- und Tabletversicherung |
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Meist lohnt sich der Abschluss nicht. Im Schadensfall zahlen Kunden oft einen hohen Eigenanteil. |
für das Auto und Reisen |
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Auslandsreise-Krankenversicherung |
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Gesetzlich Krankenversicherte. Privatversicherte, wenn der Schutz für die Kostenübernahme für medizinisch notwendige Rücktransporte aus dem Ausland fehlt oder der versicherte Zeitraum nicht ausreicht. |
Kfz-Vollkaskoversicherung |
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Besitzer neuer und teurer Fahrzeuge. |
Kfz-Teilkaskoversicherung |
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Besitzer höherwertiger älterer Autos. |
Reiserücktrittsversicherung |
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Urlauber, die teure Pauschalreisen lange im Voraus buchen, vor allem Ältere und Reisende mit kleinen Kindern. |
Autoschutzbrief |
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Autofahrer. Preisgünstig beim Kfz-Haftpflichtversicherer abzuschließen. |
Insassenunfallversicherung |
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Niemand. Mitfahrende sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers versichert, der Fahrer besser über eine Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung. |
Reisegepäckversicherung |
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Niemand. Meist lohnt sich der Abschluss nicht. Reisegepäck ist weitgehend über die Hausratversicherung und zum Teil über Reiseveranstalter geschützt. |
Tierkrankenversicherung |
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Alle, die ein Pferd, einen Hund oder eine Katze haben und für medizinische Notfälle gewappnet sein wollen. |
= Unbedingt notwendig.
= Sehr zu empfehlen.
= Sinnvoll.
= Mit Einschränkung sinnvoll.
= Nicht notwendig.
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- Lebens- und Rentenversicherungen zur Altersvorsorge nennen wir in dieser Tabelle nicht.
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@1851135769: Vielen Dank für Ihre Ergänzungen, die wir an die Redaktion weiterleiten. Zu den hohen KFZ-Prämien Älterer berichteten wir in Finanztest und gaben dort auch Spartipps
https://www.test.de/Autoversicherung-wie-aeltere-Fahrer-zur-Kasse-gebeten-werden-4964853-0/
Im Rentenalter: Prüfen, wechseln, sparen Jährlich die Autoversicherung prüfen
Ein großes Einsparpotenzial für ältere Autofahrer bzw.
KfZ-Versicherungsnehmer habe ich in Ihrem Artikel vermisst.
Auch wenn ihre Kunden bis zum Rentenalter unfallfrei unterwegs waren, erhöhen die Versicherer die Beiträge ab einem bestimmten Alter nicht unwesentlich.
Begründung ist nicht die Zahl der Unfälle, sondern die Höhe der Schäden.
Mein Tipp: Den Versicherungsvertrag auf ein Kind (beim selben
Versicherer) übertragen. Das spart altersbedingt einen gehörigen Batzen Euros. PkW und Brief bleiben wie bisher beim Senior, auch die Abbuchung kann wie bisher vom Konto des Halters erfolgen. Nur die Jahresrechnung läuft beim Junior ein. Der wiederum hat keinerlei Nachteile.
@cyperuser: Der Wegfall der Beitragsreduzierung aufgrund der Beitragsverrechnung mit angefallen Überschüssen stellt kein Recht zur außerordentlichen Kündigung dar.
Es geht um eine Kinderinvaliditätsversicherung. Der Versicherer hat mir mitgeteilt, dass sich durch den Wegfall der Überschussbeteiligung der zu zahlende Beitrag im neuen Versicherungsjahr erhöht. Der "garantierte jährliche Tarifbeitrag netto" hat sich nicht geändert. Auch die Leistungen haben sich nicht verändert.
Besteht auch bei dieser Konstellation ein Sonderkündigungsrecht?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Kommentar vom Autor gelöscht.