Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen keine Erklärung abgeben, weil bei ihnen keine der Ausnahmen zutrifft, die eine Pflicht auslöst. Verzichten sie dann auf eine Abrechnung, verschenken sie allerdings oft bares Geld. Denn der Aufwand, die Steuererklärung freiwillig auf sich zu nehmen, lohnt sich meistens: Zuletzt brachte die Abrechnung im Schnitt 1 063 Euro zurück, so das Statistische Bundesamt.
Gute Aussicht auf Erstattung
Besonders gute Karten haben Steuerzahler, denen übers Jahr zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde. Beispielsweise, weil sich ihr Gehalt geändert hat oder sie nicht in der optimalen Lohnsteuerklasse waren. Auch hohe Ausgaben übers Jahr erhöhen die Erstattung:
Beispiel: Petra Müller ist Betriebswirtin. Sie ist alleinstehend und hat keine Kinder. Sie könnte zwar auf eine Steuererklärung verzichten, macht sie aber freiwillig. Müller hat 2024 an 100 Tagen im Homeoffice gearbeitet. Für jeden dieser Tage setzt sie die Homeoffice-Pauschale an – 2024 sind das 6 Euro pro Tag, insgesamt 600 Euro. An den anderen 120 Arbeitstagen ist sie täglich 35 Kilometer zur Arbeit gefahren. Für die ersten 20 Kilometer des Weges zwischen Wohnung und Büro stehen ihr jeweils 30 Cent Pendlerpauschale zu, ab Kilometer 21 sind es 38 Cent. So kommt sie für den Arbeitsweg auf 1 404 Euro Werbungskosten. Im vergangenen Jahr hat sie ein Notebook für 700 Euro gekauft, das sie zu 50 Prozent beruflich nutzt. Sie gibt also 350 Euro für das Notebook an. Frau Müller ist Mitglied in der Gewerkschaft und setzt die Mitgliedsbeiträge in Höhe von 360 Euro ebenso von der Steuer ab wie pauschal 16 Euro für die Kontoführung.
Fazit: Insgesamt kommt sie auf berufliche Ausgaben von 2 730 Euro. Damit überspringt sie den für 2024 geltenden Werbungskostenpauschbetrag von 1 230 Euro um 1 500 Euro. Bei einem Grenzsteuersatz von 38 Prozent bringt ihr das eine Erstattung von 570 Euro.
Großzügige Frist bei freiwilliger Steuererklärung
Freiwillig abgebenden Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern bleibt extra viel Zeit. Ihnen winkt eine Erstattung, sofern sie innerhalb von vier Jahren nach Ende des Kalenderjahres mit dem Finanzamt abrechnen. Eine freiwillige Steuererklärung für 2024 muss also spätestens Ende 2028 eingehen.
Tipp: Die freiwillige Steuererklärung bringt im Normalfall keine Nachteile mit sich. Falls wider Erwarten doch eine Nachzahlung herauskommt, kann man die Erklärung einfach im Einspruchsverfahren zurückziehen. Sie gilt dann als nicht abgegeben.
Steuerangelegenheit schnell abhaken
Außerdem ist die Abrechnung schnell erledigt. Oft genügt es, den Hauptvordruck und die Anlage N auszufüllen, Eltern geben noch die Anlage(n) Kind ab. Selbst wenn dabei etwas durchrutscht, ist es noch nicht zu spät. Bis zum Ende der einmonatigen Einspruchsfrist akzeptiert das Finanzamt korrigierte Erklärungen, fehlende Nachweise und die Abrechnung zusätzlicher Posten.