
Putzhilfe. Dienstleistungen rund ums Heim ermöglichen bis zu 5 710 Euro Steuerermäßigung im Jahr. © Getty Images
Reparieren, putzen, pflegen – führen Profis Arbeiten in und um Haus und Wohnung durch, gibt es dafür Steuerrabatt. 20 Prozent der Kosten gehen von der Steuerlast ab.
Das Wichtigste in Kürze
Haushaltshilfen absetzen – Das Wichtigste in Kürze
Handwerker. Übernehmen Handwerker in Ihrer Eigentumswohnung, Ihrem Eigenheim oder Grundstück Arbeiten wie Dach- oder Asbestsanierung, Maler- oder Montagearbeiten oder Möbelaufbau, können Sie 20 Prozent der Arbeitskosten sowie Anfahrtkosten und Verbrauchsmaterialen direkt von Ihrer Steuerlast abziehen. Sie dürfen maximal 6 000 Euro pro Jahr abrechnen. Das ergibt eine maximale Steuerersparnis von 1 200 Euro im Jahr.
Haushaltsnahe Dienstleistungen. Wenn Sie Arbeiten, die normalerweise Mitglieder Ihres Haushalts übernehmen, an einen Dienstleister auslagern, können Sie Ihre Kosten von der Steuer abziehen. Die haushaltsnahen Dienstleistungen wie Babysitting, Gartenarbeiten, Haushaltskraft, Fenster putzen oder Pflegedienste, müssen im Haushalt erbracht werden. Sie können Arbeits- und Fahrtkosten bis zu maximal 20 000 Euro pro Jahr zu einem Fünftel in Ihre Steuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Steuerabzug von maximal 4 000 Euro jährlich.
Auch Mieter sparen. Auch als Mieter können Sie Teile Ihrer Nebenkostenabrechnung als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerkosten geltend machen.
Minijobber. Im Haushaltsscheckverfahren angemeldete Minijobber können haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa Babysitting, Blume gießen, Bügeln oder Putzen, steuerbegünstigt in Ihrem Haushalt übernehmen. Pro Jahr können Sie dafür 2 550 Euro in der Steuererklärung abrechnen. Das ergibt einen Steuerabzug von maximal 510 Euro pro Jahr.
Keine Barzahlung. Das Finanzamt vergibt den Steuerabzug nur, wenn Sie die Rechnung überwiesen haben. Barzahlung zählt auch dann nicht, wenn Sie eine Quittung einreichen. Einzige Ausnahme: Im Haushaltsscheck angemeldete Minijobber dürfen Sie bar bezahlen.
Kombinieren. Die Steuerermäßigung für Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen und die Beschäftigung von Minijobbern können Sie nebeneinander geltend machen, sprich von der Steuer abziehen (siehe Grafik weiter unten). Das ergibt pro Jahr einen maximalen Steuerbonus von 5 710 Euro.
Neue Steuerformulare. Ab der Erklärung 2019 tragen Sie Kosten für Helfer im Haushalt in die neue Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen zur Steuererklärung ein. Im Ratgeber Steuern von Finanztest lesen Sie alle Details. Hier zeigen wir Ihnen auch, wie Sie diese Kosten korrekt eintragen.
Handwerker und Haushaltshilfen

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Ob Sie zwei linke Hände oder einfach keine Zeit haben − manche Arbeiten überlässt man lieber Profis. Das unterstützt auch das Finanzamt und fördert jede Menge Dienstleistungen. Begünstigt sind etwa Arbeitskosten für den Anschluss eines Hauses an die Ver- und Entsorgungsnetze sowie Messungen und Reparaturen an Gastherme, Ölheizung, Kaminofen oder Schornstein. Nimmt ein Handwerker für Sie erstmalig eine Feuerstätte ab, prüft Dichtungen von Abwasserleitungen oder wartet routinemäßig Aufzug oder Blitzschutzanlage, können Sie sogar Wartungsarbeiten absetzen.
Lassen Sie Ihren Hund von jemandem Gassi führen (BFH, Az. VI B 25/17) oder Ihre Katze während eines Urlaubs in Ihren vier Wänden betreuen, können Sie die Rechnungen für den Service ebenfalls absetzen. Auch Kosten für ein Notrufsystem, mit dem Senioren beim betreuten Wohnen rund um die Uhr nach Hilfe rufen können, fördert das Finanzamt (BMF-Schreiben vom 09.11.2016, Haushaltsnahe Dienstleistungen).
Um den Steuervorteil nutzen zu können, müssen Sie allerdings einige Regeln beachten:
Ausgaben für Maler oder Putzhilfe mindern direkt die Steuerlast
Anders als Werbungskosten, die von Ihren steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen werden und sich über den persönlichen Steuersatz auswirken, reduzieren Ausgaben für Dienstleistungen im Haushalt unmittelbar Ihre Steuerschuld samt Soli. Auch geringere Beträge wirken sich deshalb aus.
Pro Jahr sind insgesamt um bis zu 5 710 Euro Steuerermäßigung drin. Dafür müssten Sie allerdings alle Höchstbeträge ausgeschöpft und insgesamt 28 550 Euro investiert haben. Wie hoch die Abzugsbeträge im Einzelnen sind, hängt von Art und Umfang der Tätigkeiten ab (siehe Grafik weiter unten).
Für Haushalts- und Gartenhilfen, Pflege- und Betreuungsdienste und Handwerker können Sie Lohn- und Arbeitskosten sowie Maschinen- und Fahrtkosten plus Mehrwertsteuer abrechnen. Zudem zählen Ausgaben für Verbrauchsmittel wie Streugut, Reinigungs- und Schmiermittel.
Keinen Steuerrabatt gibt es für Materialkosten. Wichtig für die Abrechnung in Ihrer Steuererklärung ist daher, dass die Rechnung diese extra ausweist. Es genügt, wenn Arbeits- und Materialkosten nach einem bestimmten Prozentsatz aufgeteilt sind. Bei Wartungsverträgen akzeptiert das Finanzamt anteilige Arbeitskosten, die sich aus einer Mischkalkulation ergeben, wenn sie aus einer Anlage zur Rechnung hervorgehen.
Steuern sparen bei Buchung über Handwerkerportal
Egal, ob Sie Helpling, Book a Tiger oder My Hammer nutzen: Wenn Sie Handwerker und Haushaltshilfen über ein Onlineportal bestellen, muss die Rechnung bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit das Finanzamt sie anerkennt. Sie muss Angaben zum Kunden und zum Dienstleister enthalten. Name, Anschrift und Steuernummer des Handwerkers oder Dienstleisters müssen ausgewiesen sein. Auch muss die Rechnung Art und Zeitpunkt der Arbeiten benennen. Außerdem sollten der Inhalt der Leistung sowie der dafür anfallende Rechnungsbetrag nach Arbeitszeit und Material aufgeteilt sein. Der Kostenabzug ist auch möglich, wenn Sie das Geld nicht an den Dienstleister direkt, sondern an den Portalbetreiber zahlen. Das Finanzamt erkennt die Rechnung trotzdem an (BMF-Schreiben vom 09.11.2016, Haushaltnahe Dienstleistungen). Allerdings gilt auch bei Buchungen über Onlineportale: Die Rechnung muss per Überweisung beglichen werden, Barzahlungen akzeptiert das Finanzamt nicht.
Steuerbonus gibt es auch für Zweitwohnung
Sie haben noch eine Zweitwohnung oder mieten für Ihre studierenden Kinder eine Wohnung? Rechnungen können Sie für alle Haushalte einreichen, nicht nur in Deutschland, sondern in allen EU-Ländern, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Tipp: Unter welchen Voraussetzungen auch der Nachwuchs trotz Volljährigkeit weiter Kindergeld bekommt, haben unsere Steuerexperten zusammengefasst.
Diese Posten können Sie abrechnen
Für sozialversicherte Haushaltshilfen und 450-Euro-Hilfen erkennt das Finanzamt steuerlich folgende Zahlungen an: Den Bruttolohn oder das Arbeitsentgelt, Sozialversicherungsbeiträge, Lohn- und Kirchensteuer, Solizuschlag, Unfallversicherung und Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz.
Lohn für Minijobber
Arbeitet eine 450-Euro-Kraft mit Haushaltsscheck für Sie, können Sie die einzelnen Posten für Ihre Steuererklärung der Bescheinigung der Minijobzentrale entnehmen. Mit Minijobbern im Haushalt, die putzen, kochen, bügeln oder Essen zubereiten, lassen sich bis zu 510 Euro (20 Prozent von 2 550 Euro Kosten) Steuern sparen. Private Arbeitgeber müssen am Haushaltsscheckverfahren teilnehmen, also Hilfen bei der Minijobzentrale anmelden (minijobzentrale.de). Bei Privatleuten akzeptiert das Amt auch, dass sie ihre angemeldete Hilfe bar bezahlen. Für Hilfen in Gewerberäumen oder von Wohnungseigentümergemeinschaften kommt das Haushaltsscheckverfahren dagegen nicht infrage.
Angestellte ohne Haushaltsscheck
Beschäftigen Sie eine Vollzeitkraft oder eine Hilfe, die nicht als Minijobber eingestellt werden kann, erhalten Sie ebenfalls Unterstützung vom Finanzamt. Vorausgesetzt, die Hilfe übernimmt Aufgaben, die gewöhnlich Mitglieder des Haushalts erledigen, wie etwa waschen, bügeln, putzen, kochen und andere Arbeiten, die anfallen. Zusammen mit den Kosten für Pflege- und Betreuung zählen 20 Prozent Ihrer Kosten von maximal 20 000 Euro. Damit ist eine Steuerermäßigung von 4 000 Euro pro Jahr drin.
Kosten für die Pflege
Unabhängig von Pflegegrad, einer ärztlichen Verordnung und davon, ob Sie zu Hause oder im Heim leben, fördert das Finanzamt Pflege- und Betreuungsleistungen, allerdings vorrangig als außergewöhnliche Belastungen. Für Ihren Eigenanteil aber, also die Kosten, die Sie selbst tragen müssen (zumutbare Belastung), können Sie eine Steuerermäßigung für Dienstleistungen im Haushalt fordern — allerdings nur bei Ausgaben für Ihre Pflege oder die Ihres Ehepartners. Das Finanzamt berücksichtigt pro Haushalt 20 000 Euro – inklusive der Kosten für andere Haushaltshilfen. Leistungen einer Pflegeversicherung darf das Amt nur für Sachleistungen abziehen, Pflegegeld gar nicht. Ihre Steuer mindert sich um 20 Prozent der Ausgaben, also maximal 4 000 Euro. Beantragen Sie den Behindertenpauschbetrag, ist kein zusätzlicher Steuerrabatt für Pflege und Betreuung möglich.
Ausgaben für die Pflege von Dritten zählen nach Rechtssprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht mehr als Dienstleistung im Haushalt (BFH, Az. VI R 19/17).
Kosten für Handwerkerarbeiten
Auch Wartungsarbeiten oder das Einbauen einer Wallbox fürs Laden eines E-Autos zählen und werden bis maximal 1 200 Euro pro Jahr anerkannt. Das entspricht 20 Prozent von 6 000 Euro Gesamtausgaben für Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten. Sie bauen? Während die Schaffung neuer Wohn- oder Nutzflächen in bestehenden Haushalten begünstigt ist, gilt dies nicht für Handwerkerarbeiten bei Neubaumaßnahmen. Sie können sich aber die Steuervorteile für Handwerker sichern, wenn Sie so früh wie möglich in Ihr neues Heim umziehen. Beschäftigen Sie nach dem Umzug Handwerker, etwa für Außenanlagen, Bau eines Carports, Wintergarten, Dachausbau oder die Installation einer Solaranlage, werden die Kosten gefördert. Das Amt spielt aber nur mit, wenn das Haus vor dem Umzug schon so weit fertig ist, dass Türen, Fenster, Treppen, Geländer, Innenputz, Estrich, Heizung und Bad schon vorhanden und Strom und Wasser angeschlossen sind. Begünstigt sind auch Bewohner älterer Häuser und Wohnungen, wenn sie das Bad renovieren oder Dielen abschleifen lassen.
Das rechnen Haus- und Wohnungsmieter ab
Als Mieter können Sie eine Steuerermäßigung für Handwerkerarbeiten geltend machen, wenn Sie auf Ihre Kosten Wände streichen, Türen oder Dielen abschleifen oder andere Schönheitsreparaturen durchführen lassen.
Nebenkostenabrechnung
Viel Geld wert ist die jährliche Nebenkostenabrechnung Ihres Vermieters oder Verwalters für Ihre Wohnung. Sämtliche Kosten, die Sie anteilig zahlen müssen – etwa für Gartenarbeit, Reinigung, Hausmeister, Schornsteinfeger und Wartungen –, können Sie als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerkosten steuerlich geltend machen.
Was aber tun, wenn die Nebenkostenabrechnung erst im Briefkasten liegt, wenn Sie bereits Ihre Steuererklärung abgegeben haben? Dann können Sie wählen:
- Entweder Sie rechnen die Kosten nachträglich ab, nachdem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben. Ausnahmsweise muss das Finanzamt auch Ihren Steuerbescheid außerhalb der Einspruchsfrist ändern. Das entschied das Finanzgericht (FG) Köln (Az. 11 K 1319/16).
- Oder Sie setzen die Kosten in dem Jahr ab, in dem Ihnen die Abrechnung zugeht.
- Oder Sie setzen die Vorauszahlungen für die regulären Dienstleistungen wie Hausmeister, Gartenarbeiten und Reinigung von Treppenhäusern in dem Jahr an, in dem Sie die Vorauszahlungen mit der Miete oder dem Wohngeld leisten. Einmalige Ausgaben, etwa für Handwerkerrechnungen, machen Sie anschließend in dem Jahr geltend, in dem Sie die Nebenkostenabrechnung bekommen.
Tipp: Sie haben eine Zweitwohnung oder eine Wohnung für Ihre Kinder gemietet? Auch diese Rechnungen reichen Sie ein, sofern Sie die Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft haben. Steuerabzug ist für alle Ihre Haushalte möglich – nicht nur in Deutschland, sondern in allen EU-Ländern, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Rabatt für Gehwegreinigung
Beschäftigen Mieter oder Eigentümer jemanden, der den Gehweg fegt oder dort Schnee schippt, können sie dies als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. Kosten für das Säubern der Fahrbahn senken die Steuer dagegen nicht (BMF-Schreiben vom 1. September 2021, Steuerermäßigung).
Damit die Arbeiten steuerlich zählen, müssen sie im engen räumlichen Zusammenhang zum Haushalt stehen (BMF-Schreiben vom 9. November 2016, Steuerermäßigung). Anerkannt werden etwa Ausgaben für Putzhilfen, Gärtner, Maler, Hausmeister, Schornsteinfeger oder Dachdecker. Auch die Wartung der Heizung oder Hilfe vom Schlüsseldienst lässt sich absetzen. Das Finanzamt akzeptiert Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, die die Rechnung gesondert ausweist. Materialkosten zählen nicht. Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Dienstleisters fließen.
Keine Steuerabzug für Arbeiten der öffentlichen Hand
Lässt dagegen die Kommune eine Straße erschließen oder das allgemeine Versorgungsnetz ausbauen, beteiligt sie angrenzende Haushalte regelmäßig an den Kosten, weil Leistungen der öffentlichen Hand allen anliegenden Grundstückseigentümern zugutekommen. In diesen Fällen lehnt das Finanzamt den Kostenabzug ab. Es fehle am räumlich-funktionalen Zusammenhang der Arbeiten mit dem Haushalt des Einzelnen (BFH, Az. VI R 18/16 und Az. VI R 50/17).
So rechnet das Finanzamt
Alle drei Steuerrabatte für Hilfen zu Hause und auf dem Wohngrundstück können Sie zugleich nutzen.
Haushaltshilfe. Antonia Zell zahlte 2019 inklusive Abgaben an die Minijobzentrale für die Putzhilfe monatlich 150 Euro. Sie rechnet 1 800 Euro als haushaltsnahe Dienstleistung ab. Das mindert ihre Steuer um 360 Euro (20 Prozent von 1 800 Euro).
Handwerker. Für die Reparatur der Therme hat sie 370 Euro an den Handwerker überwiesen. 20 Prozent davon zählen. Somit gehen weitere 74 Euro von ihrer Steuer ab.
Pflege. Für ihren ambulanten Pflegedienst hat Zell 3 900 Euro 2019 bezahlt. Die Summe trägt sie als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung ein. Das Finanzamt zieht 2 747 Euro Eigenanteil ab. Die restlichen 1 153 Euro bringen ihr bei 30 Prozent Grenzsteuersatz 346 Euro.
Erstattung. Für die noch übrigen 2 747 Euro beantragt sie 20 Prozent Steuerermäßigung für Haushaltshilfen und spart zusätzlich 549 Euro.
Arbeiten müssen „im Haushalt“ erfolgen
Die Finanzbeamten prüfen sehr penibel, ob die Arbeiten „im Haushalt“ ausgeführt wurden. Deshalb gibt es immer wieder Streit, ob sie auch steuerlich zählen, wenn die Dienstleister zum Teil außerhalb der Wohnung oder des Wohngrundstücks Arbeiten erledigen.
Musterprozesse. In verschiedenen Verfahren hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass es den Steuerabzug für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerlohn nur für Arbeiten gibt, die Dienstleister im Haushalt erbringen. Oder die zumindest in räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt stehen und sonst von Bewohnern selbst erledigt werden. So bringen Kosten für die Reinigung des öffentlichen Gehwegs vor dem Haus Steuerabzug – aber nicht für die Straßenreinigung. Genauso ist es bei Handwerkerleistungen: Der Handwerkerlohn für Arbeiten im Haushalt zählt steuerlich, aber die Kosten für Arbeiten in der Werkstatt nicht.
Anteilige Schätzung möglich. In einem Fall ging es um die Reparatur eines Hoftores, das der Handwerker ausbaute und in seiner Werkstatt reparierte. Weil die Posten in der Rechnung nicht in „Werkstattlohn“ und „Vor-Ort-Lohn“ separat aufgeschlüsselt waren, dürfen die anteiligen Kosten geschätzt werden (BFH, Az. VI R 4/18). Auch beim Streit um das Überarbeiten einer Tür stellte das Gericht klar, dass steuerlich nur der Teil der Reparatur zählt, den der Handwerker im Haushalt durchgeführt hat (BFH, Az. VI R 7/18).
Per Überweisung zahlen
Statt Handwerker und Dienstleister bar zu bezahlen, überweisen Sie das Geld. Heben Sie Belege sorgfältig auf. Vereinbaren Sie mit dem Handwerker, dass er Lohn-, Material- und Fahrtkosten getrennt ausweist. Sonst wird es schwierig, die Kosten geltend zu machen. Sie können sich für Ausgaben einen Freibetrag eintragen lassen. Das steigert Ihr Nettogehalt (Brutto-Netto-Rechner).
So viel Steuerrabatt bringen Hilfen im Haushalt
Das Finanzamt zieht Ihnen 20 Prozent Ihrer Ausgaben für Handwerker und Dienstleistungen im Haushalt direkt von Ihrer Steuerlast ab. Welche Arbeiten genau begünstigt sind und wie viel Sie investieren müssen, um den gesamten Steuerermäßigung zu erhalten, zeigt unsere Grafik.

© Stiftung Warentest

Steuerabzug für Pflegekosten
Für Pflege- und Betreuungsleistungen gibt es den Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen nur im eigenen Haushalt und nur, wenn der Steuerzahler selbst gepflegt wird. Anerkannt sind für Pflegedienste und Haushaltshilfen pro Haushalt Ausgaben bis zu 20 000 Euro im Jahr. Abzugsfähig sind davon 20 Prozent, maximal 4 000 Euro.
Vorteil: Das Finanzamt fordert weder den Nachweis einer Pflegestufe noch einer ärztlichen Verordnung. Leistungen der Pflegeversicherung darf es nur für Sachleistungen abziehen. Das Pflegegeld bleibt außen vor.
So setzen Sie Pflege- und Betreuungsleistungen ab
Kommen Pflegekräfte oder Betreuer in Ihren Haushalt, zählen die Kosten für
- Leistungen ambulanter Dienste,
- Grundpflege wie Fußpflege oder Leistungen aus dem Katalog der Pflegeversicherung wie Zubereiten und Servieren der Mahlzeiten, Wäscheservice, Reinigung des Zimmers und der Gemeinschaftsflächen,
- Ausgaben für die jederzeitige Möglichkeit, bei Bedarf Pflege und Betreuung in Anspruch zu nehmen,
Ausnahme bei Behinderung
Der Behindertenpauschbetrag deckt alle mit Ihrer Behinderung zusammenhängenden Kosten ab. Daneben gibt es keinen Steuerrabatt für haushaltsnahe Dienste. Alternativ können Sie die Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung abrechnen.
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Musterprozesse Wie Sie von aktuellen Steuerverfahren profitieren
- Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor.
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Haushaltshilfe So bekommen Sie Hilfe bei der täglichen Arbeit
- Plötzlich schwer erkrankt, ein Unfall oder Pflegebedürftigkeit – wer seinen Haushalt nicht mehr führen kann, bekommt oft Hilfe von der Krankenkasse. Wir sagen was gilt.
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Mieteinnahmen versteuern Sparen bei Bau, Kauf und Instandsetzung
- Wer Wohnungen oder Häuser vermietet, muss Mieteinnahmen daraus versteuern. Gleichzeitig können Vermieter fast alle Kosten ihrer Immobilie absetzen. Wir zeigen, was zählt.
14 Kommentare Diskutieren Sie mit
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Kommentarliste
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@Gerhard2904: Es muss sich um eine energetische Sanierung handeln und die Bauarbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Die Firma muss nach Abschluss der Baumaßnahmen in einem amtlichen Musterformular bescheinigen, dass die energetischen Anforderungen an die Baumaßnahmen erfüllt wurden. www.test.de/Foerderung-fuer-Hausbau-Hauskauf-Heizung-und-Sanierung-5561989-0/
reicht es für die steuerliche Wirksamkeit wenn dem Finanzamt die Rechnung des Installateurs eingereicht wird?
Absetzung über 3 Jahre ( 7 + 7 + 6 )
@dreamerkiwi: Wir gehen davon aus, dass man die Servicepauschale mit absetzen kann. Das sind zwar keine direkten Arbeitskosten des Dienstleisters, aber indirekte. Ohne Zahlung der Pauschale würde man die Dienstleistung ja gar nicht erhalten können. Auf der Webseite von Taskrabbit steht dazu folgendes: „Wenn du einen Task buchst, kannst du dir den Stundensatz des Taskers ansehen. Dieser Stundensatz beinhaltet den von deinem Tasker festgelegten Stundensatz und die TaskRabbit Servicegebühr.“ (https://support.taskrabbit.com/hc/de/articles/204411610-Was-ist-die-TaskRabbit-Servicegeb%C3%BChr-).
Die Servicegebühr gehört also mit zum Stundenlohn, den Arbeitskosten und müsste demnach absetzbar sein.
Auf der Rechnung meines Handwerkerportals (taskrabbit) ist sowohl eine Servicegebühr als auch eine Vertrauens- und Hilfsgebühr des Portals ausgewiesen. Muss ich diese rausrechnen?
@PortSaid: Wer Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen möchte, gibt immer die Gesamtkosten an. Das Finanzamt prüft den Posten und berücksichtigt anschließend 20 Prozent davon direkt als Steuerrabatt.