Hand­werker und Haus­halts­hilfen Kosten rund ums Heim senken die Steuer

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Hand­werker und Haus­halts­hilfen - Kosten rund ums Heim senken die Steuer

Putz­hilfe. Dienst­leistungen rund ums Heim ermöglichen bis zu 5 710 Euro Steuerermäßigung im Jahr. © Getty Images

Reparieren, putzen, pflegen – führen Profis Arbeiten in und um Haus und Wohnung durch, gibt es dafür Steuerrabatt. 20 Prozent der Kosten gehen von der Steuerlast ab.

Das Wichtigste in Kürze

Haus­halts­hilfen absetzen – Das Wichtigste in Kürze

Hand­werker. Über­nehmen Hand­werker in Ihrer Eigentums­wohnung, Ihrem Eigenheim oder Grund­stück Arbeiten wie Dach- oder Asbestsanierung, Maler- oder Monta­gearbeiten oder Möbel­aufbau, können Sie 20 Prozent der Arbeits­kosten sowie Anfahrt­kosten und Verbrauchs­materialen direkt von Ihrer Steuerlast abziehen. Sie dürfen maximal 6 000 Euro pro Jahr abrechnen. Das ergibt eine maximale Steuerersparnis von 1 200 Euro im Jahr.

Haus­halts­nahe Dienst­leistungen. Wenn Sie Arbeiten, die normaler­weise Mitglieder Ihres Haus­halts über­nehmen, an einen Dienst­leister auslagern, können Sie Ihre Kosten von der Steuer abziehen. Die haus­halts­nahen Dienst­leistungen wie Babysitting, Garten­arbeiten, Haus­halts­kraft, Fenster putzen oder Pflege­dienste, müssen im Haushalt erbracht werden. Sie können Arbeits- und Fahrt­kosten bis zu maximal 20 000 Euro pro Jahr zu einem Fünftel in Ihre Steuererklärung geltend machen. Daraus ergibt sich ein direkter Steuer­abzug von maximal 4 000 Euro jähr­lich.

Auch Mieter sparen. Auch als Mieter können Sie Teile Ihrer Neben­kosten­abrechnung als haus­halts­nahe Dienst­leistung oder Hand­werk­erkosten geltend machen.

Minijobber. Im Haus­halts­scheck­verfahren angemeldete Minijobber können haus­halts­nahe Dienst­leistungen, etwa Babysitting, Blume gießen, Bügeln oder Putzen, steuer­begüns­tigt in Ihrem Haushalt über­nehmen. Pro Jahr können Sie dafür 2 550 Euro in der Steuererklärung abrechnen. Das ergibt einen Steuer­abzug von maximal 510 Euro pro Jahr.

Keine Barzahlung. Das Finanz­amt vergibt den Steuer­abzug nur, wenn Sie die Rechnung über­wiesen haben. Barzahlung zählt auch dann nicht, wenn Sie eine Quittung einreichen. Einzige Ausnahme: Im Haus­halts­scheck angemeldete Minijobber dürfen Sie bar bezahlen.

Kombinieren. Die Steuerermäßigung für Hand­werker, haus­halts­nahe Dienst­leistungen und die Beschäftigung von Minijobbern können Sie neben­einander geltend machen, sprich von der Steuer abziehen (siehe Grafik weiter unten). Das ergibt pro Jahr einen maximalen Steuerbonus von 5 710 Euro.

Neue Steuerformulare. Ab der Erklärung 2019 tragen Sie Kosten für Helfer im Haushalt in die neue Anlage Haus­halts­nahe Aufwendungen zur Steuererklärung ein. Im Ratgeber Steuern von Finanztest lesen Sie alle Details. Hier zeigen wir Ihnen auch, wie Sie diese Kosten korrekt eintragen.

Hand­werker und Haus­halts­hilfen

Hand­werker und Haus­halts­hilfen - Kosten rund ums Heim senken die Steuer

© Getty Images

Ob Sie zwei linke Hände oder einfach keine Zeit haben − manche Arbeiten über­lässt man lieber Profis. Das unterstützt auch das Finanz­amt und fördert jede Menge Dienst­leistungen. Begüns­tigt sind etwa Arbeits­kosten für den Anschluss eines Hauses an die Ver- und Entsorgungs­netze sowie Messungen und Reparaturen an Gast­herme, Ölhei­zung, Kamin­ofen oder Schorn­stein. Nimmt ein Hand­werker für Sie erst­malig eine Feuer­stätte ab, prüft Dichtungen von Abwasser­leitungen oder wartet routine­mäßig Aufzug oder Blitz­schutz­anlage, können Sie sogar Wartungs­arbeiten absetzen.

Lassen Sie Ihren Hund von jemandem Gassi führen (BFH, Az. VI B 25/17) oder Ihre Katze während eines Urlaubs in Ihren vier Wänden betreuen, können Sie die Rechnungen für den Service ebenfalls absetzen. Auch Kosten für ein Notrufsystem, mit dem Senioren beim betreuten Wohnen rund um die Uhr nach Hilfe rufen können, fördert das Finanz­amt (BMF-Schreiben vom 09.11.2016, Haus­halts­nahe Dienst­leistungen).

Um den Steuer­vorteil nutzen zu können, müssen Sie allerdings einige Regeln beachten:

Ausgaben für Maler oder Putz­hilfe mindern direkt die Steuerlast

Anders als Werbungs­kosten, die von Ihren steuer­pflichtigen Einnahmen abge­zogen werden und sich über den persönlichen Steu­ersatz auswirken, reduzieren Ausgaben für Dienst­leistungen im Haushalt unmittel­bar Ihre Steuerschuld samt Soli. Auch geringere Beträge wirken sich deshalb aus.

Pro Jahr sind insgesamt um bis zu 5 710 Euro Steuerermäßigung drin. Dafür müssten Sie allerdings alle Höchst­beträge ausgeschöpft und insgesamt 28 550 Euro investiert haben. Wie hoch die Abzugs­beträge im Einzelnen sind, hängt von Art und Umfang der Tätig­keiten ab (siehe Grafik weiter unten).

Für Haus­halts- und Garten­hilfen, Pflege- und Betreuungs­dienste und Hand­werker können Sie Lohn- und Arbeits­kosten sowie Maschinen- und Fahrt­kosten plus Mehr­wert­steuer abrechnen. Zudem zählen Ausgaben für Verbrauchs­mittel wie Streu­gut, Reinigungs- und Schmier­mittel.

Keinen Steuerrabatt gibt es für Material­kosten. Wichtig für die Abrechnung in Ihrer Steuererklärung ist daher, dass die Rechnung diese extra ausweist. Es genügt, wenn Arbeits- und Material­kosten nach einem bestimmten Prozent­satz aufgeteilt sind. Bei Wartungs­verträgen akzeptiert das Finanz­amt anteilige Arbeits­kosten, die sich aus einer Misch­kalkulation ergeben, wenn sie aus einer Anlage zur Rechnung hervorgehen.

Steuern sparen bei Buchung über Hand­werk­erportal

Egal, ob Sie Helpling, Book a Tiger oder My Hammer nutzen: Wenn Sie Hand­werker und Haus­halts­hilfen über ein Onlineportal bestellen, muss die Rechnung bestimmte Voraus­setzungen erfüllen, damit das Finanz­amt sie anerkennt. Sie muss Angaben zum Kunden und zum Dienst­leister enthalten. Name, Anschrift und Steuer­nummer des Hand­werkers oder Dienst­leisters müssen ausgewiesen sein. Auch muss die Rechnung Art und Zeit­punkt der Arbeiten benennen. Außerdem sollten der Inhalt der Leistung sowie der dafür anfallende Rechnungs­betrag nach Arbeits­zeit und Material aufgeteilt sein. Der Kosten­abzug ist auch möglich, wenn Sie das Geld nicht an den Dienst­leister direkt, sondern an den Portal­betreiber zahlen. Das Finanz­amt erkennt die Rechnung trotzdem an (BMF-Schreiben vom 09.11.2016, Haushalt­nahe Dienst­leistungen). Allerdings gilt auch bei Buchungen über Onlineportale: Die Rechnung muss per Über­weisung beglichen werden, Barzah­lungen akzeptiert das Finanz­amt nicht.

Steuerbonus gibt es auch für Zweit­wohnung

Sie haben noch eine Zweit­wohnung oder mieten für Ihre studierenden Kinder eine Wohnung? Rechnungen können Sie für alle Haushalte einreichen, nicht nur in Deutsch­land, sondern in allen EU-Ländern, Norwegen, Island und Liechten­stein.

Tipp: Unter welchen Voraus­setzungen auch der Nach­wuchs trotz Voll­jährigkeit weiter Kindergeld bekommt, haben unsere Steuer­experten zusammengefasst.

Diese Posten können Sie abrechnen

Für sozial­versicherte Haus­halts­hilfen und 450-Euro-Hilfen erkennt das Finanz­amt steuerlich folgende Zahlungen an: Den Brutto­lohn oder das Arbeits­entgelt, Sozialver­sicherungs­beiträge, Lohn- und Kirchensteuer, Soli­zuschlag, Unfall­versicherung und Umlagen nach dem Aufwendungs­aus­gleichs­gesetz.

Lohn für Minijobber

Arbeitet eine 450-Euro-Kraft mit Haus­halts­scheck für Sie, können Sie die einzelnen Posten für Ihre Steuererklärung der Bescheinigung der Minijobzentrale entnehmen. Mit Minijobbern im Haushalt, die putzen, kochen, bügeln oder Essen zubereiten, lassen sich bis zu 510 Euro (20 Prozent von 2 550 Euro Kosten) Steuern sparen. Private Arbeit­geber müssen am Haus­halts­scheckverfahren teilnehmen, also Hilfen bei der Minijobzentrale anmelden (minijobzentrale.de). Bei Privatleuten akzeptiert das Amt auch, dass sie ihre angemeldete Hilfe bar bezahlen. Für Hilfen in Gewerberäumen oder von Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften kommt das Haus­halts­scheck­verfahren dagegen nicht infrage.

Angestellte ohne Haus­halts­scheck

Beschäftigen Sie eine Voll­zeit­kraft oder eine Hilfe, die nicht als Minijobber einge­stellt werden kann, erhalten Sie ebenfalls Unterstüt­zung vom Finanz­amt. Voraus­gesetzt, die Hilfe über­nimmt Aufgaben, die gewöhnlich Mitglieder des Haus­halts erledigen, wie etwa waschen, bügeln, putzen, kochen und andere Arbeiten, die anfallen. Zusammen mit den Kosten für Pflege- und Betreuung zählen 20 Prozent Ihrer Kosten von maximal 20 000 Euro. Damit ist eine Steuerermäßigung von 4 000 Euro pro Jahr drin.

Kosten für die Pflege

Unabhängig von Pfle­gegrad, einer ärzt­lichen Verordnung und davon, ob Sie zu Hause oder im Heim leben, fördert das Finanz­amt Pflege- und Betreuungs­leistungen, allerdings vorrangig als außergewöhnliche Belastungen. Für Ihren Eigen­anteil aber, also die Kosten, die Sie selbst tragen müssen (zumut­bare Belastung), können Sie eine Steuerer­mäßigung für Dienst­leistungen im Haushalt fordern — allerdings nur bei Ausgaben für Ihre Pflege oder die Ihres Ehepart­ners. Das Finanz­amt berück­sichtigt pro Haushalt 20 000 Euro – inklusive der Kosten für andere Haus­halts­hilfen. Leistungen einer Pflege­versicherung darf das Amt nur für Sach­leistungen abziehen, Pflegegeld gar nicht. Ihre Steuer mindert sich um 20 Prozent der Ausgaben, also maximal 4 000 Euro. Beantragen Sie den Behindertenpausch­betrag, ist kein zusätzlicher Steuerrabatt für Pflege und Betreuung möglich.

Ausgaben für die Pflege von Dritten zählen nach Rechts­sprechung des Bundes­finanzhofes (BFH) nicht mehr als Dienst­leistung im Haushalt (BFH, Az. VI R 19/17).

Kosten für Hand­werk­erarbeiten

Auch Wartungs­arbeiten oder das Einbauen einer Wall­box fürs Laden eines E-Autos zählen und werden bis maximal 1 200 Euro pro Jahr anerkannt. Das entspricht 20 Prozent von 6 000 Euro Gesamt­ausgaben für Lohn-, Fahrt- und Maschinen­kosten. Sie bauen? Während die Schaffung neuer Wohn- oder Nutz­flächen in bestehenden Haushalten begüns­tigt ist, gilt dies nicht für Hand­werk­erarbeiten bei Neubau­maßnahmen. Sie können sich aber die Steuer­vorteile für Hand­werker sichern, wenn Sie so früh wie möglich in Ihr neues Heim umziehen. Beschäftigen Sie nach dem Umzug Handwerker, etwa für Außen­anlagen, Bau eines Carports, Wintergarten, Dach­ausbau oder die Installation einer Solar­anlage, werden die Kosten gefördert. Das Amt spielt aber nur mit, wenn das Haus vor dem Umzug schon so weit fertig ist, dass Türen, Fenster, Treppen, Geländer, Innenputz, Estrich, Heizung und Bad schon vorhanden und Strom und Wasser ange­schlossen sind. Begüns­tigt sind auch Bewohner älterer Häuser und Wohnungen, wenn sie das Bad reno­vieren oder Dielen abschleifen lassen.

Das rechnen Haus- und Wohnungs­mieter ab

Als Mieter können Sie eine Steuerermäßigung für Hand­werk­erarbeiten geltend machen, wenn Sie auf Ihre Kosten Wände streichen, Türen oder Dielen abschleifen oder andere Schön­heits­reparaturen durch­führen lassen.

Neben­kosten­abrechnung

Viel Geld wert ist die jähr­liche Neben­kosten­abrechnung Ihres Vermieters oder Verwalters für Ihre Wohnung. Sämtliche Kosten, die Sie anteilig zahlen müssen – etwa für Garten­arbeit, Reinigung, Hausmeister, Schorn­steinfeger und Wartungen –, können Sie als haus­halts­nahe Dienst­leistung oder Hand­werk­erkosten steuerlich geltend machen.

Was aber tun, wenn die Neben­kosten­abrechnung erst im Brief­kasten liegt, wenn Sie bereits Ihre Steuererklärung abge­geben haben? Dann können Sie wählen:

  • Entweder Sie rechnen die Kosten nach­träglich ab, nachdem Sie Ihren Steuer­bescheid erhalten haben. Ausnahms­weise muss das Finanz­amt auch Ihren Steuer­bescheid außer­halb der Einspruchs­frist ändern. Das entschied das Finanzge­richt (FG) Köln (Az. 11 K 1319/16).
  • Oder Sie setzen die Kosten in dem Jahr ab, in dem Ihnen die Abrechnung zugeht.
  • Oder Sie setzen die Voraus­zahlungen für die regulären Dienst­leistungen wie Hausmeister, Garten­arbeiten und Reinigung von Treppenhäusern in dem Jahr an, in dem Sie die Voraus­zahlungen mit der Miete oder dem Wohn­geld leisten. Einmalige Ausgaben, etwa für Hand­werk­errechnungen, machen Sie anschließend in dem Jahr geltend, in dem Sie die Neben­kosten­abrechnung bekommen.

Tipp: Sie haben eine Zweit­wohnung oder ­eine Wohnung für Ihre Kinder gemietet? Auch diese Rechnungen reichen Sie ein, sofern Sie die Höchst­beträge noch nicht ausgeschöpft haben. Steuer­abzug ist für alle ­Ihre Haushalte möglich – nicht nur in Deutsch­land, sondern in allen EU-Ländern, Norwegen, Island und Liechten­stein.

Rabatt für Gehwegreinigung

Beschäftigen Mieter oder Eigentümer jemanden, der den Gehweg fegt oder dort Schnee schippt, können sie dies als haus­halts­nahe Dienst­leistung ­absetzen. Kosten für das Säubern der Fahr­bahn senken die Steuer dagegen nicht (BMF-Schreiben vom 1. September 2021, Steuerermäßigung).

Damit die Arbeiten steuer­lich zählen, müssen sie im engen räumlichen Zusammen­hang zum Haushalt stehen (BMF-Schreiben vom 9. November 2016, Steuerermäßigung). Anerkannt werden etwa Ausgaben für Putz­hilfen, Gärtner, Maler, Haus­meister, Schorn­steinfeger oder ­Dach­decker. Auch die Wartung der Heizung oder Hilfe vom Schlüssel­dienst lässt sich absetzen. Das Finanz­amt akzeptiert Lohn-, Fahrt- und Maschinen­kosten, die die Rechnung gesondert ausweist. Material­kosten zählen nicht. Der Rechnungs­betrag muss auf das Konto des Dienst­leisters fließen.

Keine Steuer­abzug für Arbeiten der öffent­lichen Hand

Lässt dagegen die Kommune eine Straße erschließen oder das allgemeine Versorgungs­netz ausbauen, beteiligt sie angrenzende Haushalte regel­mäßig an den Kosten, weil Leistungen der öffent­lichen Hand allen anliegenden Grund­stücks­eigentümern zugute­kommen. In diesen Fällen lehnt das Finanz­amt den Kosten­abzug ab. Es fehle am räumlich-funk­tionalen Zusammen­hang der Arbeiten mit dem Haushalt des Einzelnen (BFH, Az. VI R 18/16 und Az. VI R 50/17).

So rechnet das Finanz­amt

Alle drei Steuerrabatte für Hilfen zu Hause und auf dem Wohn­grund­stück können Sie zugleich nutzen.

Haus­halts­hilfe. Antonia Zell zahlte 2019 inklusive Abgaben an die Minijobzentrale für die Putz­hilfe monatlich 150 Euro. Sie rechnet 1 800 Euro als haus­halts­nahe Dienst­leistung ab. Das mindert ihre Steuer um 360 Euro (20 Prozent von 1 800 Euro).

Hand­werker. Für die Reparatur der Therme hat sie 370 Euro an den Hand­werker über­wiesen. 20 Prozent davon zählen. Somit gehen weitere 74 Euro von ihrer Steuer ab.

Pflege. Für ihren ambulanten Pflege­dienst hat Zell 3 900 Euro 2019 bezahlt. Die Summe trägt sie als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung ein. Das Finanz­amt zieht 2 747 Euro Eigen­anteil ab. Die restlichen 1 153 Euro bringen ihr bei 30 Prozent Grenz­steu­ersatz 346 Euro.

Erstattung. Für die noch übrigen 2 747 Euro beantragt sie 20 Prozent Steuerermäßigung für Haus­halts­hilfen und spart zusätzlich 549 Euro.

Arbeiten müssen „im Haushalt“ erfolgen

Die Finanz­beamten prüfen sehr penibel, ob die Arbeiten „im Haushalt“ ausgeführt wurden. Deshalb gibt es immer wieder Streit, ob sie auch steuerlich zählen, wenn die Dienst­leister zum Teil außer­halb der Wohnung oder des Wohn­grund­stücks Arbeiten erledigen.

Muster­prozesse. In verschiedenen Verfahren hat der Bundes­finanzhof klar­gestellt, dass es den Steuer­abzug für haus­halts­nahe Dienst­leistungen und Hand­werk­erlohn nur für Arbeiten gibt, die Dienst­leister im Haushalt erbringen. Oder die zumindest in räumlichen Zusammen­hang mit dem Haushalt stehen und sonst von Bewohnern selbst erledigt werden. So bringen Kosten für die Reinigung des öffent­lichen Gehwegs vor dem Haus Steuer­abzug – aber nicht für die Straßenreinigung. Genauso ist es bei Hand­werk­erleistungen: Der Hand­werk­erlohn für Arbeiten im Haushalt zählt steuerlich, aber die Kosten für Arbeiten in der Werk­statt nicht.

Anteilige Schät­zung möglich. In einem Fall ging es um die Reparatur eines Hoftores, das der Hand­werker ausbaute und in seiner Werk­statt reparierte. Weil die Posten in der Rechnung nicht in „Werk­statt­lohn“ und „Vor-Ort-Lohn“ separat aufgeschlüsselt waren, dürfen die anteiligen Kosten geschätzt werden (BFH, Az. VI R 4/18). Auch beim Streit um das Über­arbeiten einer Tür stellte das Gericht klar, dass steuerlich nur der Teil der Reparatur zählt, den der Hand­werker im Haushalt durch­geführt hat (BFH, Az. VI R 7/18).

Per Über­weisung zahlen

Statt Hand­werker und Dienst­leister bar zu bezahlen, über­weisen Sie das Geld. Heben Sie Belege sorgfältig auf. Vereinbaren Sie mit dem Hand­werker, dass er Lohn-, Material- und Fahrt­kosten getrennt ausweist. Sonst wird es schwierig, die Kosten geltend zu machen. Sie können sich für Ausgaben einen Frei­betrag eintragen lassen. Das steigert Ihr Netto­gehalt (Brutto-Netto-Rechner).

So viel Steuerrabatt bringen Hilfen im Haushalt

Das Finanz­amt zieht Ihnen 20 Prozent Ihrer Ausgaben für Hand­werker und Dienst­leistungen im Haushalt direkt von Ihrer Steuerlast ab. Welche Arbeiten genau begüns­tigt sind und wie viel Sie investieren müssen, um den gesamten Steuerermäßigung zu erhalten, zeigt unsere Grafik.

Hand­werker und Haus­halts­hilfen - Kosten rund ums Heim senken die Steuer

© Stiftung Warentest

Steuer­abzug für Pflege­kosten

Für Pflege- und Betreuungs­leistungen gibt es den Steuerbonus für haus­halts­nahe Dienst­leistungen nur im eigenen Haushalt und nur, wenn der Steuerzahler selbst gepflegt wird. Anerkannt sind für Pflege­dienste und Haus­halts­hilfen pro Haushalt Ausgaben bis zu 20 000 Euro im Jahr. Abzugs­fähig sind davon 20 Prozent, maximal 4 000 Euro.

Vorteil: Das Finanz­amt fordert weder den Nach­weis einer Pfle­gestufe noch einer ärzt­lichen Verordnung. Leistungen der Pflege­versicherung darf es nur für Sach­leistungen abziehen. Das Pflegegeld bleibt außen vor.

So setzen Sie Pflege- und Betreuungs­leistungen ab

Kommen Pfle­gekräfte oder Betreuer in Ihren Haushalt, zählen die Kosten für

  • Leistungen ambulanter Dienste,
  • Grund­pflege wie Fußpflege oder Leistungen aus dem Katalog der Pflege­versicherung wie Zubereiten und Servieren der Mahl­zeiten, Wäsche­service, Reinigung des Zimmers und der Gemein­schafts­flächen,
  • Ausgaben für die jeder­zeitige Möglich­keit, bei Bedarf Pflege und Betreuung in Anspruch zu nehmen,

Ausnahme bei Behin­derung

Der Behindertenpausch­betrag deckt alle mit Ihrer Behin­derung zusammenhängenden Kosten ab. Daneben gibt es keinen Steuerrabatt für haus­halts­nahe Dienste. Alternativ können Sie die Pflege­kosten als außergewöhnliche Belastung abrechnen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 21.06.2023 um 11:29 Uhr
    Sommerlicher Wärmeschutz

    @Gerhard2904: Es muss sich um eine energetische Sanierung handeln und die Bauarbeiten müssen von einem Fach­betrieb ausgeführt werden. Die Firma muss nach Abschluss der Baumaß­nahmen in ­einem amtlichen Musterformular beschei­nigen, dass die energetischen Anforderungen an die Baumaß­nahmen erfüllt wurden. www.test.de/Foerderung-fuer-Hausbau-Hauskauf-Heizung-und-Sanierung-5561989-0/

  • Gerhard2904 am 20.06.2023 um 10:45 Uhr
    Sommerlicher Wärmeschutz

    reicht es für die steuerliche Wirksamkeit wenn dem Finanzamt die Rechnung des Installateurs eingereicht wird?
    Absetzung über 3 Jahre ( 7 + 7 + 6 )

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 12.08.2022 um 14:19 Uhr
    Servicegebühr des vermittelnden Portals

    @dreamerkiwi: Wir gehen davon aus, dass man die Servicepauschale mit absetzen kann. Das sind zwar keine direkten Arbeitskosten des Dienstleisters, aber indirekte. Ohne Zahlung der Pauschale würde man die Dienstleistung ja gar nicht erhalten können. Auf der Webseite von Taskrabbit steht dazu folgendes: „Wenn du einen Task buchst, kannst du dir den Stundensatz des Taskers ansehen. Dieser Stundensatz beinhaltet den von deinem Tasker festgelegten Stundensatz und die TaskRabbit Servicegebühr.“ (https://support.taskrabbit.com/hc/de/articles/204411610-Was-ist-die-TaskRabbit-Servicegeb%C3%BChr-).
    Die Servicegebühr gehört also mit zum Stundenlohn, den Arbeitskosten und müsste demnach absetzbar sein.

  • dreamerkiwi am 10.08.2022 um 11:38 Uhr
    Servicegebühr des vermittelnden Portals

    Auf der Rechnung meines Handwerkerportals (taskrabbit) ist sowohl eine Servicegebühr als auch eine Vertrauens- und Hilfsgebühr des Portals ausgewiesen. Muss ich diese rausrechnen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.08.2022 um 10:37 Uhr
    Welchen Betrag soll ich in ELSTER eintragen?

    @PortSaid: Wer Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen möchte, gibt immer die Gesamtkosten an. Das Finanzamt prüft den Posten und berücksichtigt anschließend 20 Prozent davon direkt als Steuerrabatt.