
Mit Altersteilzeit ist ein entspannterer Ausstieg aus dem Job möglich.
Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang vom Job in die Rente. Sie kann auch genutzt werden, um früher aus dem Job auszusteigen. Vorteil der Altersteilzeit: Gehalt und Rentenansprüche sind höher als bei „normaler“ Teilzeit. In vielen Betrieben ist sie noch möglich – einen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es aber nicht. Hier lesen Sie alle Infos und finden einen Rechner zur ungefähren Berechnung Ihres Teilzeit-Gehalts. Aktuell: Ansprüche bestehen auch während Kurzarbeit weiter.
Altersteilzeit – Was ist das?
Altersteilzeit ist für ältere Arbeitnehmer eine Möglichkeit für einen gleitenden Übergang vom Job in die Rente, die in vielen Betrieben angeboten wird. Einen rechtlichen Anspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht.
Früher Jobausstieg möglich mit Blockmodell
Frühestens mit 63 Jahren können Versicherte von der gesetzlichen Rentenversicherung eine Altersrente bekommen. Ausnahmen gibt es nur für Menschen mit Schwerbehinderung. Mit Altersteilzeit über den Betrieb ist aber auch heute noch ein Ausstieg aus dem Job deutlich vor 63 möglich – mit dem sogenannten Blockmodell. Beschäftigte reduzieren beispielsweise für vier Jahre ihre Arbeitszeit, arbeiten in den ersten zwei Jahren voll und in den folgenden zwei Jahren gar nicht mehr. Ihr Teilzeitgehalt wird ihnen aber in beiden Blöcken gleich hoch ausgezahlt. In der zweiten Variante der Altersteilzeit, dem Gleichverteilungsmodell, ist die Arbeitszeit konstant über den vereinbarten Zeitraum aufgeteilt.
Eine individuelle Verteilung der Arbeitszeit auf verschiedene Jahre ist ebenfalls möglich, solange die Arbeitszeit während der Gesamtdauer der Altersteilzeit im Durchschnitt 50 Prozent beträgt.
Tipp: Alles zum früheren Renteneintritt finden Sie in unserem Special So klappt die Rente mit 63.
Altersteilzeit – in Tarifverträgen geregelt
Die staatliche Förderung der Altersteilzeit, wie in den 2000er-Jahren, gibt es heute nicht mehr. Aber es gibt immer noch in vielen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen Regelungen zur Altersteilzeit. Auch individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber sind möglich. Doch dann kann das Blockmodell höchstens für drei Jahre vereinbart werden. Interessierte erfragen am besten bei ihrer Personalabteilung oder bei ihrem Betriebsrat die geltenden Regeln. Häufig ist zum Beispiel die Anzahl der Beschäftigten begrenzt, die Altersteilzeit machen können. Die Regelungen für eine Altersteilzeit basieren auf dem Altersteilzeitgesetz.
Voraussetzungen für die Altersteilzeit
Um eine Altersteilzeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Beschäftigte mindestens 55 Jahre alt sein, ihre Altersteilzeit muss solange dauern, bis sie eine Rente beantragen können, und sie müssen innerhalb der letzten fünf Jahre vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1 080 Kalendertage (drei Jahre) sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.* Dazu zählen auch Zeiten, in denen man Krankengeld bezogen hat oder arbeitslos war.
*Korrigiert am 15. Januar 2021.
Vorteile von Altersteilzeit
Der große Vorteil der Altersteilzeit gegenüber der „normalen“ Teilzeitarbeit: 50 Prozent weniger Arbeit heißt hier nicht 50 Prozent weniger Gehalt. Beschäftigte bekommen einen Aufstockungsbetrag von mindestens 20 Prozent – egal ob die Person das Blockmodell gewählt oder ihre Arbeitszeit durchgehend um 50 Prozent reduziert hat. Manche Tarifverträge sind sogar noch großzügiger.
Aber natürlich müssen sich Interessierte überlegen, ob sie mit dem geringeren Gehalt klarkommen. In der passiven Phase ohne Arbeit können zudem keine weiteren Altersvorsorgeleistungen fließen, die an den Renteneintritt geknüpft sind – etwa andere Renten oder Kapitalauszahlungen. Auch für die Rente ist Altersteilzeit deutlich besser als „normale“ Teilzeit: Der Arbeitgeber zahlt 90 Prozent der Rentenbeiträge des Vollzeitgehalts – auch wenn nur 50 Prozent gearbeitet wird. Je nach Tarifvertrag können die Beiträge höher sein. Dadurch ist die Rente aufgrund der Altersteilzeit nur wenig geringer.
Den Aufstockungsbetrag und die höheren Rentenbeiträge muss der Arbeitgeber allerdings maximal sechs Jahre zahlen.
Tipp: Mit unserem Altersteilzeitrechner können Sie Ihr Netto-Gehalt während der Altersteilzeit annäherungsweise berechnen.
Aktuell: Kurzarbeit und Corona
Die Deutsche Rentenversicherung weist darauf hin, dass die Aufstockungsbeiträge auch während Kurzarbeit weiter fließen müssen: „Dabei spielt es keine Rolle, ob während der Kurzarbeit noch tatsächlich gearbeitet wird. Der Arbeitgeber muss die Aufstockungsleistungen in dem Umfang zahlen, als hätte der Arbeitnehmer die ohne Kurzarbeit vereinbarte Arbeitszeit gearbeitet.“ Ausführliche Informationen gibt es auf der Seite Fragen und Antworten zum Thema „Corona und Altersteilzeit“ der Deutschen Rentenversicherung.
Beispielrechnung für die Rente
Unser Musterfall Olaf Müller hat immer überdurchschnittlich verdient und könnte 2021 mit 63 Jahren in Rente gehen.
Angenommen, er hätte die drei Jahre vor seinem Renteneintritt in Altersteilzeit gearbeitet und würde dann eine Rente für langjährig Versicherte beantragen, bekäme er eine Bruttorente von 1 660 Euro.
Hätte er keine Altersteilzeit gemacht und weiter voll gearbeitet, bekäme er stattdessen 1 677 Euro.
Die Auswirkungen von drei Jahren Arbeitsteilzeit auf die Rente sind also minimal.
Rechner Altersteilzeit
Mit unserem Rechner können Sie Ihr Nettogehalt in der Altersteilzeit näherungsweise berechnen.
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Bitte beachten Sie, dass Ihre tatsächliche Steuerbelastung von vielen Komponenten abhängt und dieser Rechner nur einen ersten Überblick verschaffen kann.
Altersteilzeit und Steuern
Auf das Teilzeiteinkommen müssen Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden. Nur der Aufstockungsbetrag ist steuer- und sozialabgabenfrei. Ganz raus ist das Finanzamt aber auch hier nicht. Der Aufstockungsbetrag an sich ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem „Progressionsvorbehalt“, er erhöht also den Steuersatz für das Einkommen, das Angestellte versteuern müssen. Da das Finanzamt während des Jahres nur für den Lohn Steuern erhält, fordert es das Geld für die Aufstockung nach der Steuererklärung, es kommt also zu einer Steuernachzahlung.
Altersteilzeit nehmen – Schritt für Schritt
Sie benötigen:
- Eine tarifvertragliche oder betriebliche Altersteilzeitregelung oder die Zustimmung des Chefs
- Einen formlosen Antrag
Schritt 1
Überlegen Sie mit Mitte 50, ob Sie in Altersteilzeit gehen möchten und ob Sie sich die damit verbundenen finanziellen Einbußen leisten können und wollen. Altersteilzeit können Sie frühestens mit 55 Jahren in Anspruch nehmen. In vielen Branchen ist sie erst ab 57 Jahren oder später möglich.
Schritt 2
Informieren Sie sich beim Betriebs- oder Personalrat oder in der Personalabteilung, ob Altersteilzeit in Ihrem Betrieb möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn ein entsprechender Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung für Ihren Betrieb gilt. Einen Tarifvertrag zur Altersteilzeit gibt es beispielsweise in der Metall- und Elektroindustrie und im öffentlichen Dienst. Gibt es weder eine tarifvertragliche noch eine betriebliche Altersteilzeitregelung, können Sie eine individuelle Vereinbarung mit Ihrem Chef schließen. Auf seine Zustimmung haben Sie in diesem Fall aber keinen Anspruch.
Schritt 3
Entscheiden Sie sich für eine der beiden Formen: Entweder können Sie Ihre Arbeitszeit in der gesamten Altersteilzeit um 50 Prozent reduzieren oder Sie entscheiden sich für das Blockmodell. Es besteht aus zwei gleich großen Blöcken. Im ersten arbeiten Sie zunächst voll weiter, beziehen aber nur das halbe Gehalt, das vom Chef um mindestens 20 Prozent aufgestockt wird. Im zweiten Block arbeiten Sie gar nicht mehr, beziehen aber weiter Ihr Altersteilzeitgehalt. In vielen Branchen bekommen Altersteilzeitler auch mehr als gesetzlich vorgeschrieben, denn die Tarifpartner haben höhere Gehälter vereinbart.
Schritt 4
Die Altersteilzeit beantragen Sie mit einem formlosen Schreiben mit den besprochenen Details (Art des Modells, Datum, Dauer) an die Personalabteilung. Häufig haben Unternehmen dafür Vordrucke.
Dieses Special ist im September 2009 auf test.de erschienen. Wir haben es im Mai 2020 grundlegend überarbeitet.
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