Die Ehe zahlt sich für viele Paare aus – wenn die Gehälter unterschiedlich hoch sind. Mehr Netto sichern sich Paare mit clever kombinierten Steuerklassen nach der Heirat.
Ehegattensplitting: Das Wichtigste im Überblick
Steuervorteil. Als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartner wählen Sie die Zusammenveranlagung, um vom meist günstigeren Splittingtarif zu profitieren. Tipps zur Steuererklärung finden Paare im Steuerratgeber von Finanztest
Faustregel. Je größer die Einkommensdifferenz der Partner und je höher der Steuersatz, umso höher der finanzielle Vorteil durch das Ehegattensplitting. Verdienen beide gleich viel, geht der Splittingvorteil gegen Null.
Rechnen. Ob Sie als Paar durch eine Heirat profitieren, können Sie mit einer kommerziellen Steuersoftware berechnen. Die Programme bieten oft einen direkten Vergleich zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung.
Faustregel. Je größer die Einkommensdifferenz der Partner und je höher der Steuersatz, umso höher der finanzielle Vorteil durch das Ehegattensplitting. Verdienen beide gleich viel, geht der Splittingvorteil gegen Null.
Rechnen. Ob Sie als Paar durch eine Heirat profitieren, können Sie mit einer kommerziellen Steuersoftware berechnen. Die Programme bieten oft einen direkten Vergleich zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung.
Steuerklassen. Kombinieren Sie bei unterschiedlichen Einkommen am besten die Steuerklassen III und V. Für das laufende Jahr können Sie bis zum 30. November wechseln.
So funktioniert das Ehegattensplittung
Beim Heiraten zählt nicht nur Romantik, sondern auch das Geld. Mit handfesten Steuervorteilen unterstützt das Finanzamt Paare, die sich vor den Traualtar wagen. Ganz oben steht das Ehegattensplitting. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen der Partner im ersten Schritt addiert und danach wieder halbiert. Das Finanzamt berechnet die Steuer aufs halbierte Einkommen und verdoppelt sie dann.
Mit Trauschein – steuerlich gilt das Gleiche für eingetragene Lebenspartnerschaften – sind für viele Paare oft mehrere Tausend Euro Ersparnis drin. Wie viel Ehe- und eingetragene Lebenspartner bei der Einkommensteuer konkret sparen, hängt von der Höhe Ihrer Einkommen und der Differenz ihrer Einkommen ab (siehe Beispiel).
Faustformel: Je größer das Einkommensgefälle zwischen den Partnern, desto größer der Steuerbonus. Maximal lassen sich 2022 durch den Splittingtarif 17 672 Euro sparen.
So viel sparen Paare, wenn sie heiraten – ein Beispiel
Martin verdient 60 000 Euro im Jahr, sein Partner Hannes 20 000 Euro. Ende Oktober geben sich die beiden das Jawort. Der Trauschein bringt den beiden für 2022 eine Steuerersparnis von 1 131 Euro durch den Splittingtarif.
Für Vermählte mit höherem Gesamteinkommen und höherer Einkommensdifferenz ist noch mehr drin. Am besten fährt die Einverdienerfamilie: Verdient ein Partner 100 000 Euro Brutto und der oder die andere gar nichts, spart das Paar 8 365 Euro Steuern.
Ist das Einkommen dagegen fast gleich hoch, zahlt sich der Gang zum Standesamt kaum bis gar nicht aus. Bei gleichem Einkommen geht der Splittingvorteil gegen null. Verdienen beide Eheleute etwa je 30 000 Euro, zahlt jeder genauso viel wie sie als Alleinstehende zahlen würden.
Steuerersparnis durch Ehegattensplitting berechnen
Ist heiraten steuerlich sinnvoll? Wie viel Steuern Ehepaare sparen, wenn sie heiraten, können sie am einfachsten mit einer kommerziellen Steuersoftware berechnen. Die Programme bieten oft einen direkten Vergleich zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung.
Bei Elster, dem Onlineportal der Finanzverwaltung, ist der Vergleich etwas komplizierter: Ermitteln Sie testweise Ihre Steuerlast für die Zusammenveranlagung, erstellen danach für beide getrennt die Einzelveranlagung, addieren Sie die Ergebnisse und vergleichen Sie diese mit der Zusammenveranlagung.
Wann sich die Einzelveranlagung für Paare lohnt
Mit einer gemeinsamen Steuererklärung fällt die Steuer meist niedriger aus. Im Einzelfall können aber zwei separate Erklärungen besser sein, etwa wenn:
ein Partner Lohnersatz wie Arbeitslosengeld oder Kurzarbeiter-, Mutterschafts-, Eltern- oder Krankengeld erhalten hat. Denn Lohnersatzleistungen unterliegen dem Progressionsvorbehalt: Das Finanzamt rechnet sie fiktiv dem Einkommen zu und ermittelt dann den Steuersatz. Dieser etwas höhere Satz gilt dann für das gemeinsame Einkommen. Das führt oft zu Nachzahlungen,
ein Partner Verluste aus Vermietung erzielt hat,
ein Partner seinen Job verloren und eine Abfindung erhalten hat,
ein Partner Kirchgeld zahlt, weil nur der andere Kirchenmitglied ist,
ein Partner sehr hohe Krankheitskosten hat,
beide Partner Nebeneinkünfte hatte, für die jeder der beiden einen Härteausgleich bekommt,
ein Partner im letzten Jahr im Ausland gearbeitet hat.
Mehr Netto mit Steuerklassen nach Heirat rausholen
Eine Liquiditätsspritze sichern sich Eheleute mit der optimalen Wahl ihrer Steuerklassen. Ab dem Tag der Trauung erhalten Verheiratete automatisch die Steuerklasse IV. Arbeitnehmerehepaare dürfen zwischen mehreren Steuerklassen-Kombinationen wählen: IV/IV oder III/V oder IV/IV mit Faktor. Welche zur geringsten monatlichen Steuer führt, hängt von den Gehältern ab. Den finanziellen Vorteil gegenüber Singles bekommt das Paar mit der Kombination IV/IV zeitverzögert, wenn es im nächsten Jahr eine Steuererklärung abgibt.
Wählen es stattdessen die günstigere Kombination III und V, zahlt der Besserverdienende in der III monatlich besonders wenig Lohnsteuer. Der andere hat dafür zwar in der V hohe Abzüge, doch in der Summe bleibt für beide mehr Netto.
Als Faustregel gilt: Die Kombination III/V bringt mehr Monatsnetto, wenn die Gehaltsunterschiede hoch sind. Erzielt ein Partner rund 60 Prozent der Gesamteinkünfte, empfiehlt sich für ihn Klasse III.
Beispiel: Verdient der eine 5 000 Euro, der andere 1 800 Euro, ergibt sich bei der Kombination IV/IV ein Steuerabzug von 1 326 Euro. Bei III/V sind es nur 1 125 Euro.
Allerdings führt die Kombination III/V oft dazu, dass Steuern nachzuzahlen sind. Alternative ist die IV/IV. Sie ist besser, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen.
Faktor gegen Nachzahlung
Die dritte Möglichkeit ist das Faktorverfahren. Das bietet sich an für Paare, deren Gehälter sehr unterschiedlich sind, die aber mögliche Steuernachzahlungen vermeiden wollen. Sie nehmen die Klassen IV/IV mit Faktor. Das Amt berücksichtigt dann Entlastungen wie Grundfreibetrag, Werbungskostenpauschale, Sonderausgabenabzug, Vorsorgepauschale. Die monatlichen Steuerabzüge entsprechen mehr der wahren Einkommensverteilung bei den Eheleuten.
Beispiel: Für den Partner mit 5 000 Euro Gehalt wären das statt 742 Euro (Steuerklasse III) 1 055 Euro Steuer (Klasse IV mit Faktor), für den anderen statt 383 Euro (Klasse V) mit Faktor nur 161 Euro.
Tipp: Wie Steuerklassen das Gehalt beeinflussen, können Sie mit unseren Brutto-Netto-Rechner ganz leicht selbst ermitteln.
Mehr Elterngeld mit Klasse III
Über die Steuerklasse können Arbeitnehmerehepaare auch Lohnersatzleistungen beeinflussen. Arbeitslosen-, Mutterschafts- oder Elterngeld hängen vom zuletzt verdienten Netto ab. Und das ist in Klasse III am höchsten, in Klasse V am geringsten.
Ist Nachwuchs unterwegs, zeichnen sich Kurzarbeit oder ein Jobverlust ab? Wer in absehbarer Zeit Lohnersatzleistungen wie Elterngeld erhält, wechselt am besten in die Steuerklasse III, selbst wenn er oder sie weniger verdient. Das sichert höchstmögliche staatliche Leistungen, da diese vom Nettoeinkommen abhängen. Beim Arbeitslosengeld ist die Steuerklasse am Jahresanfang maßgeblich.
Beispiel: Verdient eine Mutter 3 600 Euro brutto in Steuerklasse V, erhält sie in der Babypause 1 111 Euro Elterngeld. In Klasse III bekäme sie 1 548 Euro. Ein Steuerklassenwechsel ist mehrmals im Jahr möglich, bis zum 30. November.
Tipp: Sie erwarten Kurzarbeit? Ermitteln Sie mit unserem Kurzarbeitergeld-Rechner wie viel Geld Sie bekommen.
Kurz vor Jahresende heiraten lohnt sich
Lässt sich ein Paar noch vor Silvester trauen, sichert es sich so den meist günstigeren Splittingtarif noch für das ganze Jahr. Allein der 15-minütige Termin noch vor Jahreswechsel besiegelt, ab wann der Staat seine Steuervorteile springen lässt. Und die gibt es nicht erst ab dem Hochzeitstag, sondern rückwirkend für das gesamte Jahr.
Sind beide angestellt und heiraten vor dem 1. Dezember, können sie noch am selben Tag beim Finanzamt ihre Steuerklassen ändern. Der oder die besser Verdienende wählt Klasse III. Alle Freibeträge für beide werden dieser Person zugeordnet. Der oder die schlechter Verdienende bekommt Klasse V, ganz ohne Freibeträge. Klappt der Wechsel rechtzeitig, bleibt schon im Dezember insgesamt mehr Netto übrig.
Weitere Steuervorteile durch eine Ehe
Ehepaare genießen weitere Vorteile:
Der Sparerpauschbetrag verdoppelt sich auf 1 602 Euro – Singles bekommen 801 Euro. Bis dahin werden keine Steuern auf Kapitalerträge erhoben. Ab 2023 sind 2 000 Euro auf Erspartes steuerfrei, für Singles 1 000 Euro.
Verheiratete können die Höchstbeträge zusammen für ihre Altersvorsorge absetzen, etwa Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge kann der Partner nutzen. Von dieser Regelung profitieren Verheiratete genauso bei den absetzbaren Höchstsummen für Versicherungsbeiträge etwa für Haftpflicht- oder Zusatzkrankenversicherungen.
Steuerliche Verluste des einen Ehegatten können mit Einkünften des anderen verrechnet werden. Dadurch zahlen beide insgesamt weniger Steuern.
Selbstständigen oder nicht-erwerbstätigen Ehegatten steht die Riester-Zulage zu.
Eheleute zahlen keine Grunderwerbsteuer, wenn einer vom anderen eine Immobilie kauft.
Eheleute können sich gegenseitig 500 000 Euro steuerfrei vererben, Unverheiratete nur 20 000 Euro. Hinzu kommen bei Eheleuten Freibeträge für Hausrat und andere Güter sowie im Todesfall ein Versorgungsfreibetrag von 256 000 Euro. Für Eheleute gilt die beste Steuerklasse I.
Beim Schenkengelten dieselben Regeln wie beim Erben, den Freibetrag gibt es alle zehn Jahre. Ehepaare dürfen dem Partner das selbst genutzte Eigenheim, unabhängig vom Wert, steuerfrei schenken.
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Stiftung_Warentest am 04.11.2022 um 09:09 Uhr
Pflicht zur Steuererklärung
@Tol1: Die Wahl der Steuerklassen bedeutet nicht automatisch, dass keine Steuererklärung notwendig ist. Auch hier führen der Bezug von Lohnersatzleistungen etc. in bestimmter Höhe zur Abgabepflicht. Im Laufe eines Jahres evtl. zu viel entrichtete Lohnsteuer lässt sich mit der Steuererklärung ausgleichen.
Als mit letztem Satz hätte ich mir noch den Hinweis gewünscht, dass die Steuerklasse mit der Steuererklärung am Ende sowieso ausgeglichen wird. Auch hat man bei IV/IV keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Schönen Tag noch
Auf meinem Notebook funktioniert der PDF-Download ebenfalls nicht. Ich benutze Windows 7 Professional (64-bit) mit dem Internet Explorer v9 (32-bit) und Adobe Reader v10.1.2 (32-bit), alle auf dem aktuellen Patch-Level. Die Adobe Plugins im Internet Explorer habe ich bewusst deaktiviert, da ich nicht das PDF-File innerhalb des Internet Explorer ansehen möchte, sondern die Datei auf meinen Rechner herunterladen und dort mit dem Adobe Reader öffnen möchte. Ich bin Abonnent von Stiftung Warentest und Finanztest. Ich bitte um Behebung dieses Problems auf Ihrer Webseite, sodass Ihr Angebot uneingeschränkt kompatibel zu obiger Systemkonfiguration ist.
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@Tol1: Die Wahl der Steuerklassen bedeutet nicht automatisch, dass keine Steuererklärung notwendig ist. Auch hier führen der Bezug von Lohnersatzleistungen etc. in bestimmter Höhe zur Abgabepflicht. Im Laufe eines Jahres evtl. zu viel entrichtete Lohnsteuer lässt sich mit der Steuererklärung ausgleichen.
Als mit letztem Satz hätte ich mir noch den Hinweis gewünscht, dass die Steuerklasse mit der Steuererklärung am Ende sowieso ausgeglichen wird. Auch hat man bei IV/IV keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Schönen Tag noch
@Gonduron: Der pdf-Download funktioniert. Wir schicken Ihnen den Artikel per Mail zu.
Auf meinem Notebook funktioniert der PDF-Download ebenfalls nicht. Ich benutze Windows 7 Professional (64-bit) mit dem Internet Explorer v9 (32-bit) und Adobe Reader v10.1.2 (32-bit), alle auf dem aktuellen Patch-Level. Die Adobe Plugins im Internet Explorer habe ich bewusst deaktiviert, da ich nicht das PDF-File innerhalb des Internet Explorer ansehen möchte, sondern die Datei auf meinen Rechner herunterladen und dort mit dem Adobe Reader öffnen möchte. Ich bin Abonnent von Stiftung Warentest und Finanztest. Ich bitte um Behebung dieses Problems auf Ihrer Webseite, sodass Ihr Angebot uneingeschränkt kompatibel zu obiger Systemkonfiguration ist.
@Inficamphora und daBademeister: Wir haben Ihren Hinweis geprüft. Der Download funktioniert. Wir senden Ihnen den Artikel als pdf Datei zu.