
Neugeborenes. Die erste Zeit mit einem Kind – wer darum im Job kürzer tritt, freut sich über Elterngeld. © Getty Images / Maskot Bildbyrå AB
Eltern haben die Wahl: Bis zu 14 Monate Basiselterngeld oder bis zu 28 Monate Elterngeld Plus zum halben Satz. Hier finden Sie alle wichtigen Infos zum Thema Elterngeld.
Elterngeld ist für die meisten Eltern eine sehr wichtige finanzielle Unterstützung nach der Geburt eines Kindes. Es kann in verschiedenen Varianten und unterschiedlichem Umfang nur von einem Elternteil oder beiden oder beiden nacheinander bezogen werden. Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes pro Lebensmonat durchschnittlich nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Auch arbeitslose Eltern bekommen Elterngeld. Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest erklären die Details rund ums Elterngeld. Diskutiert werden aktuell Kürzungen für sehr gut verdienende Paare.
Elterngeld kann nur beantragen, wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt. Lebt das Kind bei getrennten Eltern im Wechselmodell mal beim Vater, mal bei der Mutter, muss es mindestens 30 Prozent seiner Zeit in beiden Haushalten verbringen, damit beide Eltern Elterngeld beantragen können.
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@cuco88: Haben Sie vom Arbeitgeber bis zum Zeitpunkt des Elterngeldantrages immer noch keine korrigierten Lohnbescheinigungen erhalten, sollten Sie im Rahmen der Beantragung des Elterngeldes die Elterngeldstelle unbedingt auf das Problem aufmerksam machen. Der Arbeitgeber hat gegenüber der Elterngeldstelle eine Auskunftspflicht (Paragraf 9 BEEG, https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__9.html). So kann die Behörde an die notwendigen Informationen kommen, um Ihnen das durch den rückwirkenden Steuerklassenwechsel optimierte Elterngeld berechnen zu können. Um dem Sachbearbeiter Ihr Problem ausführlich erklären zu können sollten Sie den Elterngeldantrag unbedingt persönlich abgeben. Nehmen Sie auch alle Unterlagen mit, die Sie vom Finanzamt erhalten haben. Wenn Sie die Zeit haben, könnten Sie vielleicht auch schon vor der Geburt bei der Elterngeldstelle vorstellig werden, um Ihr Problem zu schildern. Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns mitteilen würden, wie Ihr Fall ausgegangen ist (E-Mail: m.sittig@stiftung-warentest.de).
Wir haben auch im Jahr der Heirat die Steuerklassen rückwirkend ändern lassen. Wegen Softwareproblemen beim Finanzamt ist das aber erst am Ende des Jahres bearbeitet worden. Die Arbeitgeber weigern sich nun, die betroffenen Lohnzettel nachträglich zu korrigieren und berufen sich darauf, dass steuerliche Änderungen im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden können. Damit haben wir zwar laut Brief vom Finanzamt neue Steuerklassen seit Juli, aber keine Lohnzettel, auf denen das vermerkt ist. Haben wir trotzdem eine Chance, das bei der Elterngeldstelle nachzuweisen?
@Cheftester: Wenn Sie von der Rückwirkungs-Option nach der Heirat Gebrauch gemacht haben, werden die betroffenen Lohnzettel nachträglich korrigiert (vom Arbeitgeber). Sie müssen die neuen Lohnzettel dann bei der Elterngeldstelle einreichen.
Hallo,
im Artikel steht, dass bei einem Steuerklassenwechsel die neue Steuerklasse mind. auf 6 Gehaltszetteln draufstehen muss, damit sie von der Elterngeldstelle berücksichtigt wird.
Wie verhält sich das, wenn man im Jahr der Heirat von seinem Recht Gebrauch macht, die Steuerklasse rückwirkend zum Monat der Hochzeit zu ändern? Die Gehaltszettel sind da ja dann bereits geschrieben und enthalten noch die alte Steuerklasse, bis das Finanzamt die Änderung umsetzt. Wie kann hier der Elterngeldstelle nachgewiesen werden, dass entgegen den Gehaltszetteln eine andere Steuerklasse gelten muss? Genügt hier der Ausdruck der "Auskunft aus der elektronischen Lohnsteuerkarte" des Finanzamts, wo das Datum des Steuerklassenwechsels vermerkt ist?
@Mrym: Ob Elterngeld bezogen werden kann, ist nicht davon abhängig, ob und in welcher Form der Elternteil, der es beantragt, vor der Geburt gearbeitet hat. Elterngeld können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Selbstständige und ebenso Erwerbslose oder Hausfrauen und Hausmänner erhalten.
Ein Karenzgeld gibt es wohl in Österreich. Zu den Voraussetzungen zum Erhalt des Karenzgeldes können wir Ihnen hier leider nicht weiterhelfen.