
Brutto-Netto-Rechner. Mit wenigen Klicks erfahren Sie, wie hoch Ihr Nettogehalt nach Abgaben ist. © Adobe Stock / Thomas Malyska
Wie viel Lohnsteuer und Sozialabgaben zahle ich? Was bleibt vom Gehalt übrig? Mit unserem Brutto-Netto-Rechner ermitteln Sie Ihr Netto für 2023 und für vergangene Jahre.
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@Hans-Peter.Zint: Im Prinzip stimmen Ihre Annahmen. Aber bei der Wahl III/V zahlt man in der Regel immer nach, also vorher "zu wenig" und bei IV/IV in der Regel "zuviel". Die Steuerklassenwahl betrifft nur die Höhe der monatlichen Abschläge. Spitz gerechnet wird erst in der Steuererklärung und dann gibt es entweder Geld zurück oder man zahlt nach.
Sehr geehrrte Damen und Herren,
nach meinen Informationen ergibt der Wechsel der Steuerklasse möglicherweise unterjährig eine Ersparnis beim monatlichen Vorababzug. Aber an der jährlichen Steuerlast nach Erklärung ändert die Wahl der Steuerklasse doch nichts, oder? Hier ist es egal, ob beide Partner in Klasse IV sind, oder eine III und der andere in V, die berechnete Gesamtsteuerlast bleibt identisch.
MfG
Peter Zint
Viele betrifft diese Altersentlastung gar, trotzdem muss z.B. ein 20jähriger sein Geburtsdatum eingeben. Da müsste es zumindest einen Haken geben dass man das nicht braucht.
@alle: Ja, die Angabe der Geburtsjahrs ist nötig, um gegebenenfalls den Altersentlastungsbetrag bei der Berechnung der Lohnsteuer zu berücksichtigen.
Die Stiftung Warentest speichert die von Ihnen eingegebenen Daten nicht.
Ich fände es zwar auch schön, wenn test.de da präventiv eine Infobox zu hätte, empfehle Ihnen allerdings, sich zukünftig zu informieren, bevor man Verleumdungen kundgibt. Ohne die Angabe des Geburtsjahres kann der zusätzliche Altersentlastungsfreibetrag nicht berechnet werden.