
Alle Ausgaben rund um den Job können Arbeitnehmer als Werbungskosten beim Finanzamt abrechnen. Noch mehr sparen sie, wenn ihre Ausgaben die Werbungskostenpauschale – auch bekannt als Arbeitnehmer-Pauschbetrag – übersteigen. In der Steuererklärung berücksichtigt das Finanzamt die 1 000-Euro-Pauschale automatisch. Wer die Grenze übersteigt, spart mit jedem Euro darüber Steuern.
Werbungskosten – das Wichtigste in Kürze
Was sind Werbungskosten? Alle Kosten, die Ihnen entstehen, um überhaupt Geld verdienen zu können, zählen als Werbungskosten. Dazu gehören neben Ausgaben für den täglichen Weg zur Arbeit auch Fortbildungen, Bewerbungskosten, Arbeitsmittel, eine Zweitwohnung, wenn diese beruflich notwendig ist und ein Arbeitszimmer.
Werbungskostenpauschale. Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch monatlich einen Steuerabzug, wenn der Arbeitgeber den Lohn auszahlt (Arbeitnehmer-Pauschale). 1 000 Euro im Jahr gewährt so das Finanzamt pauschal als Werbungskosten – einmal für jeden Steuerzahler. Beim Zweit- oder Nebenjob wird aber nicht automatisch gekürzt. Die Pauschale hat Folgen für die Steuererklärung: Berufliche Ausgaben müssen über 1 000 Euro liegen, damit ein Arbeitnehmer seine Steuerlast weiter senken kann.
Anlage N. Werbungskosten tragen Sie in die Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Doch nur wenn Sie in einem Jahr mit Ihren Jobkosten die 1000-Euro-Grenze übersteigen, müssen Sie Ihre Ausgaben detailliert in der Anlage N aufschlüsseln. Jeder Euro über der Pauschale spart extra Steuern.
Rentner. Auch wer nicht mehr arbeitet, kann Werbungskosten geltend machen. Ruheständler tragen ihre Ausgaben in der Anlage R ein. Ohne Nachweis gibt es allerdings nur 102 Euro als Werbungskostenpauschale. Es spielt dabei keine Rolle, in welchem Monat die Rente beginnt. Die 102 Euro gibt es immer in vollem Umfang. Durch den geringen Pauschbetrag lohnt es sich meist, auch kleinere Beträge, etwa Gewerkschaftsbeiträge, Steuerberatungskosten, Ausgaben für den Rentenberater oder Prozesskosten im Zusammenhang mit Rentenansprüchen, in der Steuererklärung anzugeben.
Vermieter. Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, kann alle Kosten rund um die vermietete Immobilie absetzen. Dazu gehören laufende Kosten wie Müllabfuhr, Wasser, Straßenreinigung, Hausverwaltung, aber auch Fahrtkosten, Kreditzinsen und sogar ein Arbeitszimmer.
Kapitalanleger. Ihre Werbungskosten sind bereits mit dem Sparer-Pauschbetrag abgedeckt.
Alle Details zur Steuererklärung. Werbungskosten sind nicht alles. Im Ratgeber Steuern von Finanztest lesen Sie, womit Sie außerdem Steuern sparen können. Wenn Sie ihre Steuererklärung online ausfüllen wollen, hilft Ihnen unser Ratgeber für Elster.
Die Werbungskostenpauschale überspringen
Für den Job geben Arbeitnehmer schnell mehrere tausend Euro im Jahr aus. Ausgabenklassiker sind neben den täglichen Fahrten ins Büro und Dienstreisen, einer beruflich veranlassten Zweitwohnung oder Umzugskosten auch Arbeitsmittel und Arbeitszimmer. Neben größeren Posten können auch kleinere Ausgaben, etwa für Fachzeitschriften, Kontogebühren oder Gewerkschaftsbeiträge, einen Steuervorteil bringen. Entscheidend ist, ob Sie mit Ihren Jobkosten den Pauschbetrag von 1 000 Euro knacken. Den zieht das Finanzamt automatisch ab, selbst wenn Sie gar keine Ausgaben hatten. Jeder Euro, den Sie darüber liegen, drückt weiter Ihre Steuerlast.
Immer in voller Höhe
Es ist egal, ob der Arbeitnehmer das ganze Jahr über einen Job hatte oder nicht, die Pauschale gibt es immer in voller Höhe. Auch wenn der Berufstätige überhaupt keine beruflichen Ausgaben hatte, gibt es 1 000 Euro Abzug vom Einkommen. Die Pauschale gilt für alle Jobs insgesamt. Für einen Zweitjob gibt es keine weiteren 1 000 Euro. Ehepartner bekommen jeweils eine eigene Pauschale. Nur wenn Sie gar kein Einkommen aus angestellter Tätigkeit hatten, entfällt die Werbungskostenpauschale.
Lassen Sie sich Verluste vortragen
Waren die Werbungskosten in einem Jahr höher als Ihre Einnahmen, stellt das Finanzamt einen Verlust fest, den es mit Ihren Einkünften desselben oder des letzten Jahres verrechnet – bei gemeinsamer Veranlagung auch mit denen des Ehepartners. Gibt es nichts zu verrechnen, tragen die Beamten den Verlust solange vor, bis Sie Einkünfte erzielen.
Das neue Smartphone vom Finanzamt
Seit 2018 lohnt es sich besonders, über die Anschaffung teurer Arbeitsmittel wie Notebook, PC, Smartphone oder Bürostuhl nachzudenken: 952 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) können Sie seit 2018 sofort von der Steuer abziehen. Damit überspringen Sie auch schneller die 1 000-Euro-Grenze.
Zahlungszeitpunkt wichtig
Ein Arbeitnehmer setzt seine Ausgaben für das Jahr an, in dem diese entstanden sind. Bei Bezahlung mit Girocard oder Kreditkarte zählt der Tag, an dem er Arztkittel oder Lehrbuch gekauft hat und nicht der Tag, an dem das Geld dafür vom Konto abgebucht wurde. Bei einer Lastschrift ist es umgekehrt: Hier zählt, wann abgebucht wurde. In der Regel halten sich Finanzämter an das Rechnungsdatum, falls sie einen Nachweis fordern.
Diese Posten können Sie abrechnen
Keine Chance haben normalerweise Ausgaben für die private Lebensführung, etwa für Kleidung, die auch privat getragen werden kann. An Feiern anlässlich eines Dienstjubiläums, Rentenbeginns oder Geburtstags muss sich das Finanzamt aber beteiligen, wenn Sie die vom Bundesfinanzhof aufgestellten Spielregeln einhalten:
Berufliche Feiern
Entscheidend für den Abzug ist, dass die Gäste aus dem beruflichen Umfeld kommen und Sie keine Auswahl nach rein persönlichen Kriterien treffen (siehe Beispiel). Werden etwa alle Kollegen der Abteilung eingeladen, spreche das laut Bundesfinanzhof für eine berufliche Veranlassung (BFH, Az. VI R 7/16). Dieselben Regeln gelten für ein Dienstjubiläum (BFH, Az. VI R 24/15). Selbst wenn dazu auch einige Freunde und Familienangehörige eingeladen sind, bleiben die auf die beruflichen Gäste entfallenen Kosten anteilig absetzbar (BFH, Az. VI R 46/14).
Fortbildung
Wenn Sie eine erste Ausbildung abgeschlossen haben, die mindestens 20 Stunden wöchentlich umfasste, lassen sich Ausgaben für die berufliche Weiterbildung oder eine Zweitausbildung abrechnen. Das gilt auch, wenn Sie eine Lehre oder ein duales Studium im Rahmen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses absolvieren oder den Bachelor gemacht haben und jetzt ein Masterstudium dranhängen. Diese Ausgaben muss das Finanzamt auch als Werbungskosten berücksichtigen, wenn Sie arbeitslos oder in Elternzeit sind. Haben Sie gerade kein oder kein ausreichendes Einkommen, gehen Ihnen die Steuervorteile nicht verloren. Geben Sie Ihre Bildungskosten in Ihrer Steuererklärung in der Anlage N an und beantragen die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags.
Auslandsreisen
Sind Ihnen während eines Auslandsaufenthalts Werbungskosten entstanden? Setzen Sie diese ebenfalls ab. Für Auslandsreisen gelten spezielle Übernachtungs- und Verpflegungspauschalen (BMF-Schreiben, Auslandsreisen).
Rechnen Sie Ihre Kosten im Ausland mit Beleg auch dann ab, wenn Ihr Einkommen bereits dort versteuert wurde. Das Einkommen ist zwar in Deutschland steuerfrei, unterliegt aber meist dem Progressionsvorbehalt, wenn Sie Ihren Wohnsitz hier haben. Das bedeutet, Auslandseinkünfte können Ihren Steuersatz erhöhen.
Kontoführung
Für Ihr Gehaltskonto rechnen Sie pauschal 16 Euro ab oder Sie setzen die Kosten für jeweils eine Überweisung und eine Abhebung pro Monat ab.
Bewerbungen
Ausgaben für Fachbücher, Vorbereitungskurse, Stellengesuche, Porto, Bewerbungsgespräche setzen Sie mit Quittung ab – auch für erfolglose Bewerbungen. Oder Sie schätzen die Kosten: pro Bewerbung mit Mappe rund 8,50 Euro, ohne Mappe etwa 2,50 Euro (FG Köln, Az. 7 K 932/03).
Ehrenamt
Als Mitglied im Betriebs- oder Personalrat, einer Gewerkschaft oder im Berufsverband können Sie Kosten für Arbeitsmittel wie Literatur fürs Ehrenamt, für Lehrgänge sowie Reisekosten absetzen.
Berufskleidung
Für typische Arbeitskleidung wie Labor- oder Arztkittel, Schutzkleidung, Uniform können Sie Anschaffungs- und Reinigungskosten absetzen. Weisen Sie Ihre Ausgaben entweder per Kauf- oder Reinigungsbeleg nach oder schätzen Sie die Reinigungskosten anhand von Erfahrungswerten der Verbraucherzentralen.
Autounfall
Hatten Sie einen Unfall auf beruflichen Fahrten, dem Firmengelände, zur beruflichen Zweitwohnung oder bei Umzügen? Sie können Reparaturkosten für Ihr eigenes Auto oder das des Unfallgegners absetzen – auch wenn der Unfall selbst verschuldet war. Ausnahme: Alkohol am Steuer. Werden die Fahrzeuge nicht repariert, ist der nachgewiesene Wertverlust absetzbar.
Anerkannte Berufskrankheiten
Setzen Sie Gesundheitsschäden durch Betriebsunfälle, Dienstreisen ab. Es gelten Arzt-, Krankenhaus-, Kurkosten laut Zahlungsbeleg, dazu Kosten von Hilfsmitteln und vorbeugender therapeutischer Maßnahmen. Gegebenenfalls ist ein Gutachten nötig.
Gewerkschaft
Listen Sie gezahlte Beiträge für Berufsverbände, Gewerkschaften auf.
Versicherungen
Absetzbar sindBerufshaftpflicht-, Rechtsschutz-, Unfallversicherungen, nicht aber Berufsunfähigkeit (BFH, Az. VI B 20/13).
Diebstahl
Nachgewiesener Verlust des Gepäcks wie Kleidung, Notebook, Koffer auf einer Dienstreise je nach Zeitwert, nicht aber mitgeführtes Bargeld oder Schmuck.
Anwalts- und Gerichtskosten
Beruflich bedingte Prozesskosten vor dem Arbeitsgericht werden mit Beleg anerkannt.
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