
Preisrabatt per Finanzamt. Die Kosten für Computer und andere digitale Geräte lassen sich bei beruflicher Nutzung absetzen. © Getty Images / iStockphoto
Mit einem Tablet oder dem neuesten Smartphone Steuern sparen? Das geht, sofern die Geräte überwiegend beruflich genutzt werden. test.de sagt, welche Regeln gelten.
Arbeitsmittel absetzen – das Wichtigste in Kürze
Typische Arbeitsmittel. Smartphone, USB-Stick, Druckerpatrone: Was Angestellte für ihren Job benötigen und selbst zahlen, können sie beim Finanzamt abrechnen. Aktentaschen, Pilotenkoffer, Computer, Drucker, Schreibtisch, Bücherregale, Fachliteratur oder Berufskleidung wie Uniform oder Arztkittel sind als Arbeitsmittel absetzbar. Das gilt auch für Büromaterial.
Berufliche Nutzung. Für die Anerkennung der gesamten Kosten ist entscheidend, dass die angegebenen Arbeitsmittel überwiegend – zu mindestens 90 Prozent – beruflich genutzt werden.
Gemischte Nutzung. Beim Kauf von Computer, Smartphone oder Telefon erkennt das Finanzamt sowohl eine private als auch eine berufliche Nutzung an. Anteilig können Kosten abgerechnet werden, wenn die Geräte zu mehr als 10 Prozent privat genutzt werden.
Sofort absetzen oder abschreiben? Wer sich ein neues Arbeitsmittel anschafft, kann den Gegenstand sofort im Jahr des Kaufes in der Steuererklärung geltend machen, wenn der Kaufpreis nicht mehr 800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer beträgt – somit 952 Euro bei 19 Prozent Mehrwertsteuer. Teurere Arbeitsmittel müssen über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Ausnahme: Digitale Wirtschaftsgüter, etwa Computer, Notebooks, Software oder Computerzubehör, können seit Steuerjahr 2021 unabhängig vom Preis vollständig geltend gemacht werden. Smartphones fallen allerdings raus.
Belege aufheben. Sie müssen zwar keine Belege mehr mitschicken, doch das Finanzamt kann diese bei Klärungsbedarf nachfordern. Heben Sie deshalb alle Rechnungen und Quittungen gut auf, bis der Steuerfall endgültig abgeschlossen ist. Welche Fristen gelten, zeigt unser Special Dokumente aufbewahren.
Alle Details zur Steuererklärung. Arbeitsmittel sind nicht alles. Im Ratgeber Steuern von Finanztest finden Sie alles, was Sie wissen müssen. Hier lesen Sie auch, wie Sie die Kosten für Arbeitsmittel korrekt in die Steuererklärung eintragen.
Tipp: Ein häusliches Arbeitszimmer leisten sich viele Angestellte. Aber nicht jeder Angestellte kann sein Heimbüro auch steuerlich geltend machen. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest erklären, worauf Sie achten müssen.
Mit Arbeitsmitteln die Werbungskostenpauschale knacken
Ausgaben für den Job berücksichtigt das Finanzamt bei Arbeitnehmern ohnehin pauschal mit 1 230 Euro Werbungskosten – selbst wenn sie gar keine Ausgaben hatten. Das ist die sogenannte Arbeitnehmerpauschale. Bis einschließlich 2021 lag sie bei 1 000 Euro pro Jahr, 2022 rechnete das Finanzamt 1 200 Euro pauschal an, ab 2023 liegt der Pauschbetrag bei 1 230 Euro. Übersteigen die beruflichen Aufwendungen aber diese Schwelle, bringt jeder zusätzliche Euro einen weiteren Steuervorteil. Es lohnt sich also, alle Jobkosten in der Steuererklärung aufzulisten. Um dem Ziel näher zu kommen, fallen Ausgaben für Arbeitsmittel besonders ins Gewicht. Kleine Rechnungsbeträge wie für Papier und Druckerpatronen, Porto oder Textmarker können sich zusammen mit größeren Ausgaben wie für Laptop und Büromöbeln zu einem ordentlichen Betrag läppern.
Was sind Arbeitsmittel?
Arbeitsmittel sind kleinere und größere Anschaffungen, die Sie beruflich nutzen – wie Schreibtisch, Notebook, Handy, Werkzeuge, Software, Diktiergerät oder Berufsbekleidung. Aber auch Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Fachbücher, Schreibbedarf, Druckerpatronen und Aktentaschen können Arbeitnehmer als Werbungskosten abrechnen. Auch laufende Kosten für Internet- und Telefonanschluss zählen.
Während viele Gegenstände eindeutig als Arbeitsmittel gelten können, gibt es bei Berufskleidung häufig Streit mit dem Finanzamt. Keine Probleme gibt es bei typischer Berufskleidung, etwa dem Arztkittel, Schutzkleidung oder Uniformen. Was aber ist mit dem Anzug eines Bankangestellten? Sobald die Kleidung auch üblicherweise privat getragen werden kann oder eine private Nutzung auch nur möglich ist, wird das Finanzamt den Werbungskostenabzug streichen.
Übrigens: Den Steuerbonus gibt es unabhängig davon, ob Sie die Arbeitsmittel in einem vom Finanzamt anerkannten Arbeitszimmer oder woanders einsetzen.
Häufige Arbeitsmittel im Test
Mit dem passenden Gerät geht die Arbeit leichter von der Hand. Die Stiftung Warentest prüft daher regelmäßig häufig benutzte Arbeitsmittel wie Laptops, Tablets, Monitore, Drucker und Druckerpatronen, Antivirenprogramme, Smartphones und Festnetztelefone.
Überwiegend berufliche Nutzung entscheidend
Für die Anerkennung der Ausgaben ist entscheidend, dass die angegebenen Arbeitsmittel überwiegend – zu mindestens 90 Prozent – beruflich genutzt werden. Ansonsten streicht sie das Finanzamt ganz.
Weniger streng sind die Vorgaben beim Kauf von Computer, Smartphone, Telefon und Anrufbeantworter. Hier erkennt die Finanzverwaltung die anteiligen beruflichen Ausgaben auch an, wenn die Geräte zu mehr als 10 Prozent privat genutzt werden. Sie akzeptiert für einen Computer in der Regel die Hälfte der Anschaffungskosten, wenn die berufliche Nutzung schlüssig begründet wird oder der Chef die Nutzung zu Hause schriftlich bestätigt hat.
Der Steuerabzug ist auch möglich, wenn Sie bisher privat genutzte Gegenstände künftig überwiegend zu beruflichen Zwecken verwenden: Abziehbar ist dann der Restwert des Gegenstands zum Zeitpunkt der sogenannten Umwidmung.
Tipp: Arbeitsmittel ohne Belege erkennen viele Finanzämter bis insgesamt 110 Euro im Jahr an – einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht. Darunter fallen Ausgaben für Kauf, Reinigung oder Reparatur.
Bis 800 Euro netto sofort absetzen
Sie können ein Arbeitsmittel direkt in der Steuererklärung des Kaufjahres absetzen, wenn es maximal 800 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer gekostet hat. Das sind bei einem Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent 952 Euro. Anders bei Fachliteratur: Auf Bücher fallen statt 19 Prozent nur 7 Prozent Mehrwertsteuer an. Die Grenze liegt hier bereits bei 856 Euro. Bis 2017 ließen sich nur Teile sofort absetzen, die nicht mehr als 410 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer gekostet haben.
Achtung: Zwischen Juli und Dezember 2020 galten ermäßigte Mehrwertsteuersätze, um die Belastungen der Corona-Pademie abzumildern. Der allgemeine Satz sank auf 16 Prozent. Für Bücher galt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 5 Prozent. Schauen Sie auf die Rechnung, ob der Händler die Steuersenkung weitergegeben hat. Wenn ja, erhalten Sie den Sofortabzug nur für Arbeitsmittel bis 928 Euro brutto beziehungsweise bei Büchern 840 Euro brutto.
Teure Arbeitsmittel über Nutzungsdauer abschreiben
Lag der Preis Ihres Arbeitsmittels über 800 Euro netto, müssen Sie die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzung verteilen und dürfen nur die jeweilige Jahresrate abziehen. Im Jahr der Anschaffung muss die Abschreibung monatsgenau erfolgen.
Absetzung für Abnutzung. Einen Anhaltspunkt, wie lang die gewöhnliche Nutzungsdauer ist, bietet die amtliche AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums (Absetzung für Abnutzung-Tabelle). Sie dient der Vereinfachung, ist aber nicht rechtsverbindlich. Die Afa-Tabelle wurde allerdings seit 2001 nicht angepasst. Einige Werte wie die fünfjährige Abschreibung für Handys scheinen überholt. Grundsätzlich ist daher auch eine kürzere Nutzungsdauer möglich. Diese müssen Sie aber dem Finanzamt gut begründen, etwa weil Sie das neue Gerät wegen bestimmter technischer Neuerungen brauchen.
Abrechnung im Paket oder einzeln. Funktionieren technische Geräte nur gemeinsam, wie eine Computeranlage bestehend aus Rechner, Monitor, Tastatur und Software, zählen sie steuerlich als Einheit. Das heißt, Sie dürfen die Ausgaben nur im Paket als Werbungskosten abrechnen und müssen den Rechnungsbetrag aufteilen, wenn dieser über 800 Euro netto lag. Kombigeräte wie Drucker oder Beamer, die auch ohne Computer funktionieren, muss das Finanzamt einzeln anerkennen. Verbrauchsmaterialien wie Druckerpatronen oder -papier können Sie immer separat abziehen.
Digitale Wirtschaftsgüter. Seit dem Steuerjahr 2021 verkürzt sich die Nutzungsdauer von digitalen Wirtschaftsgütern auf ein Jahr (BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022, Nutzungsdauer von Computerhardware). Begünstigt ist Computerhardware wie Stand- und Desktop-Computer, Notebooks, Tablets, Work- und Dockingstations, externe Speicher- und Datenverarbeitungsgeräte und Netzteile. Für erforderliche Betriebs- und Anwendersoftware verkürzt sich die Nutzungsdauer ebenfalls auf ein Jahr. Die neue Regel umfasst zudem externe Speicher, Eingabegeräte wie Tastatur, Maus, Scanner, Kamera, Mikrofon und Headset sowie Ausgabegeräte, etwa Beamer, Lautsprecher, Monitore und Drucker. Smartphones fallen allerdings raus.
Tipp: Wenn Sie noch digitale Geräte abschreiben, die Sie vor 2021 angeschafft haben, machen Sie in der Steuererklärung für 2021 den Restwert auf einen Schlag geltend.
So schreiben Sie Arbeitsmittel richtig ab
Beispiel: Silke Donner hatte im Dezember 2020 einen neuen Stand-PC mit Drucker für 1 800 Euro gekauft. Für 2020 hat sie nach den alten Regeln mit der Abschreibung verteilt auf drei Jahre gerechnet und konnte nur 50 Euro (1/12 Monate von 1 800 Euro/3 Jahre) abschreiben. Für 2021 hat sie 600 Euro abgeschrieben, weil sie die Neuregelung nicht kannte. Das heißt: Für 2022 kann sie entweder erneut zeitanteilig abrechnen, also weitere 600 Euro geltend machen – oder aber den gesamten Restwert von 1 150 Euro.
Telefonrechnung richtig absetzen
Wenn Sie Ihren Privatanschluss (Telefon, Internet, Fax) für den Job nutzen, sollten Sie die Kosten mit einer repräsentativ über drei Monate geführten Liste nachweisen. Erfassen Sie darin den beruflichen Kontakt mit Namen, Telefonnummer, Grund und Dauer des beruflichen Telefonats oder der Internetrecherche.
Beispiel: Lebensmitteltechnologe Klaus Stroh kann mit seinem Verbindungsnachweis und einer Liste über seine Internetrecherchen belegen, dass er seinen privaten Anschluss zu 25 Prozent beruflich genutzt hat. 2018 hat er für die Telefon- und Internetflatrate 480 Euro (40 Euro pro Monat) gezahlt. Er kann rund 25 Prozent davon als Werbungskosten abrechnen – 120 Euro. Ohne Einzelnachweis würde das Finanzamt für Stroh mit einer Pauschale rechnen und 20 Prozent der Gebühren ansetzen. Die Pauschale wendet das Finanzamt bei Jobs an, in denen dienstliche Gespräche vom Privatanschluss üblich sind. Für Stroh ergäben sich so nur 96 Euro Werbungskosten (20 Prozent von 480 Euro) im Jahr.
In diesen Fällen lohnt sich ein Einspruch
Hat das Finanzamt den Abzug Ihrer Arbeitsmittel gestrichen? Sie können Ihre Kosten nachweisen, indem Sie innerhalb eines Monats Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. Seit der Jahresabrechnung 2017 müssen Sie keine Belege von sich aus der Steuererklärung beifügen. Sämtliche Belege können die Finanzbeamten aber bei Bedarf nach wie vor anfordern. Für den Fall, dass Ihr Finanzamt Rückfragen hat oder Sie Einspruch einlegen möchten, sollten Sie aber Rechnungen und Nachweise der beruflichen Nutzung weiterhin wie bisher aufbewahren.
Planen Sie das nächste Steuerjahr
Planen Sie eine berufliche Auszeit, etwa für Umschulung oder Elternzeit? Auch in solchen Phasen können Sie Kosten für Arbeitsmittel absetzen – wenn Sie die Zeit nutzen, um sich zu Hause weiterzubilden.
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- Von Arbeitsmitteln bis Homeoffice-Pauschale: Wer mehr als 1 230 Euro Werbungskosten pro Jahr hat, kann sich zu viel gezahlte Steuern mit der Steuererklärung zurückholen.
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- Als Folge der Corona-Pandemie müssen Angestellte, Familien, Rentnerinnen und Rentner beim Ausfüllen der Steuererklärung 2020 einige Besonderheiten beachten.
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- Ist das wichtig? Kann das weg? Das fragen sich viele Menschen angesichts alter Unterlagen. Wir erklären, wie lange Sie Rechnungen, Verträge oder Auszüge aufheben sollten.
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@Lichtnebel: Schreibtisch, Bürostuhl, Bildschirm, Maus und Co zählen steuerlich zu den Arbeitsmitteln. Diese lassen sich im Rahmen der Werbungskosten geltend machen, wenn sie selbst bezahlt wurden und überwiegend beruflich genutzt werden. Wo Arbeitsmittel genutzt werden, prüft das Finanzamt aber in der Regel nicht.
Meinen Vater ist pflegebedürftig. Meine Mutter pflegt ihn täglich und ich erledige die Einkäufe für die beiden, begleite sie beim Arztbesuchen und erledige sonstige Aufgaben. Ich arbeite und wohne in 100 km Entfernung von den Eltern und habe Anspruch auf einen Telearbeitsplatz. Natürlich nur für einen Telearbeitsplatz bei mir zu Hause. Wegen Betreuung meines pflegebedürftigen Vaters (Pflegegrad 3) und meiner Mutter (78 Jahre Alt, bis jetzt ohne Pflegegrades) bin ich öfter bei den Eltern und habe mir selbst einen zweiten Telearbeitsplatz finanziert. So habe ich da eigenen Schreibtisch, Bürostuhl, Bildschirm, Maus und Drücker gekauft. Auch Internetanschluss meiner Eltern nutze ich während Telearbeit beruflich. Eine Trennwand habe ich auch neulich gekauft, damit ich bei den Videokonferenzen von den häuslichen Umgebung abgegrenzt bin. Was von diesen Anschaffungen darf ich steuerlich geltend machen? Für meinen regulären Telearbeitsplatz habe ich 2 Bildschirme, Maus und Tastatur bekommt.
@Tim42: Haben die Arbeitsmittel nicht mehr als 800 Euro netto* gekostet, können Sie den gesamten Rechnungsbetrag absetzen, unabhängig davon, ob der Kauf im Januar oder Dezember des Jahres stattfand. (maa)
*korrigiert: Für Käufe im Dezember 2020 gilt der reduzierte Steuersatz von 16%.
Liebes test.de Team,
in Ihrem Beispiel zur Abschreibung von Arbeitsmitteln (Abschnitt "So schreiben Sie Arbeitsmittel richtig ab") wird das Softwarepaket im Januar 2019 gekauft und die Abschreibungsraten erhoehen sich fuer das ganze Jahr 2019. Mir ist nicht klar, ob der der Restnuztungszeitraum Monatsgenau oder Jahresgenau bestimmt wird. Wenn also im Beispiel das Softwarepaket erst im Juli gekauft wuerde, wuerden sich dann unterschiedliche Abschreibungsraten fuer die Zeitraeume 01.2019-06.2019 und 07.2019-12.2019 ergeben. Fuer einen klaerenden Kommentar waere ich sehr dankbar.
@BiBaButzemann: Auch wenn nicht alle die Teile eines Computers im gleichen Veranlagungsjahr gekauft wurden, zählen diese trotzdem steuerlich als Einheit. Das heißt, sie dürfen nur im Paket als Werbungskosten abgerechnet werden.
Wird nach dem Kauf des Computers ein Teil ersetzt, berechnet sich die Afa neu: Zunächst werden die bisherigen Raten vom Kaufwert abgezogen. Zum Restwert werden dann die Anschaffungskosten des neuen Teils addiert und die Gesamtkosten auf die Restnutzungsdauer verteilt. (maa)