
Abgeltungssteuer. 25 Prozent gehen von Kapitalerträgen wie Dividenden und Zinsen ans Finanzamt. © Adobe Stock / Ivan Kmit
Von Kapitalerträgen zieht die Bank automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Soli ab. Doch in einigen Fällen können Anlegende Geld sparen, wenn sie aktiv werden.
Für Zins- und Dividendenerträge, aber auch realisierte Gewinne und Verluste mit Wertpapieren, interessiert sich das Finanzamt. Doch Sparerinnen und Sparer muss das in den meisten Fällen nicht weiter interessieren: Banken mit Sitz im Inland zwacken die fälligen Steuern automatisch für ihre Kunden ab und leiten alles ans Finanzamt weiter. Die Steuerschuld auf Kapitalerträge ist damit grundsätzlich abgegolten. Die Grundlagen der Abgeltungssteuer sind leicht erklärt. Auf Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverkäufen oder Währungsgewinne werden pauschal 25 Prozent Kapitalertragssteuer, auch Abgeltungssteuer genannt, fällig. Diese wurde 2009 eingeführt. Für viele ist das weniger als der persönliche Steuersatz. Hinzu kommen stets 5,5 Prozent der Steuer als Solidaritätszuschlag. Unter dem Strich beträgt der Steuerabzug 26,38 Prozent, mit Kirchensteuer sind es je nach Bundesland 27,82 oder 27,99 Prozent. Doch wer sich auskennt, zahlt in manchen Fällen auch weniger.
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