Wer die Regeln für Spenden beachtet, kann sich einen Teil des Geldes über die Steuer zurückholen. Der Spenden-Steuer-Rechner der Stiftung Warentest zeigt, wie viel.
18,7 Millionen Menschen in Deutschland haben 2022 an eine gemeinnützige Organisation gespendet. Das berichtet der Deutsche Spendenrat, der Dachverband der großen gemeinnützigen Organisationen in Deutschland. Damit sank zwar erneut die Zahl der Spenderinnen und Spender, doch die Spendensumme blieb weiter hoch: 5,7 Milliarden Euro kamen für gute Zwecke zusammen. Ein schöner Nebeneffekt: Spenden verhelfen auch zu geringeren Steuern.
Von Steuervorteilen profitieren können alle – egal, warum sie spenden. Das Finanzamt honoriert Wohltätigkeit. Es erkennt Spenden als Sonderausgaben an, sodass die Einkommensteuer sinkt. Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte sind als Spende absetzbar. Waren die Spenden höher, können sie im folgenden Jahr Abzüge bringen. Unsere Grafik zeigt, wann das Finanzamt Spenden an gemeinnützige Organisationen anerkennt und was etwa bei Mitgliedsbeiträgen oder Sachspenden zu beachten ist. Bei Zahlungen an politische Parteien und Stiftungen ist sogar noch mehr drin als der Höchstbetrag.
Tipp: Woran Sie seriöse Spendenorganisationen erkennen, erklären wir in unserem Special Richtig spenden.
Diese Steuerregeln gelten für Spenden
Spenden haben in der Steuererklärung ihren Platz in der Anlage Sonderausgaben. Zuwendungen etwa an gemeinnützige Hilfsorganisationen, Kirchen, Vereine, Gemeinden, Museen und Universitäten trägt man dort in Zeile 5 ein. Für Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien oder Wählervereinigungen sind die Zeilen 7 und 8 vorgesehen. Wer an eine gemeinnützige Stiftung gespendet hat, muss die Zeilen 9 bis 12 ausfüllen.
Das müssen Sie zu Spenden wissen
Sonderzwecke. Haben Sie im Jahr 2022 auf ein Sonderkonto gespendet, um die Opfer des Ukraine-Krieges zu unterstützen? Dann benötigen Sie keine Spendenbescheinigung der Empfängerorganisation – egal, wie viel Geld sie überwiesen haben. In dieser Ausnahmesituation reicht zum Beispiel der Kontoauszug als Beleg aus. Gleiches gilt auch für in 2023 getätigte Spenden auf Sonderkonten für die Erdbebenhilfe in der Türkei und Syrien. Normalerweise gilt der vereinfachte Nachweis nur bei Zuwendungen bis 300 Euro.
Reguläre Spenden. Grundsätzlich sind nur Zuwendungen an steuerbegünstigte Organisationen als Sonderausgaben abzugsfähig. Das Finanzamt berücksichtigt jährlich bis zu 20 Prozent Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte. Für jede Zuwendung bis 300 Euro genügt ein Überweisungs- oder Bareinzahlungsbeleg. Bei höheren Zuwendungen müssen Sie einen offiziellen Spendennachweis aufbewahren, den die Empfängerorganisation Ihnen automatisch oder auf Nachfrage ausstellt.
Lohnsteuerabzug. Spenden Sie regelmäßig und viel? Beantragen Sie beim Finanzamt eine Lohnsteuerermäßigung. So senken Spenden sofort Ihre Steuerlast und Sie müssen nicht bis zum Steuerbescheid warten. Das Finanzamt verrechnet dann im Bescheid Ihre vorläufige Ermäßigung mit den tatsächlichen Spenden.
Steuererklärung. Seit der Steuererklärung für 2019 müssen Sie Spenden nicht mehr im Hauptvordruck, sondern in der neuen Anlage Sonderausgaben eintragen.
Spendenrechner. Mit unserem Rechner können Sie Ihre konkrete Steuerersparnis berechnen, die Sie durch den Abzug Ihrer Spenden bekommen – ausgenommen Parteispenden.
Wer als gemeinnützig gilt
Spenden zählen nur, wenn sie an steuerbegünstigte Organisationen fließen. Dazu zählen neben Kirchen, Gemeinden, Stiftungen, staatlichen Museen, Universitäten, Vereinen und Parteien auch als gemeinnützig anerkannte GmbHs. Ob eine Organisation steuerbegünstigt ist, stellt das Finanzamt fest. Entscheidend ist, dass sie mit der Spende gemeinnützige, wohltätige oder kirchliche Zwecke fördert. Ist dies der Fall, erhält die Organisation einen Freistellungsbescheid.
Bei weniger bekannten Organisationen sollten Spendende prüfen, ob eine solche Freistellung vorliegt und diese maximal fünf Jahre alt ist. Oft gibt die Website des Vereins darüber Auskunft. Ist nur das Datum eines Bescheids der „Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen“ angegeben, sollte dieses nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Das Spenden-Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) belegt dagegen, dass eine Organisation verantwortungsvoll mit Spenden umgeht.
Tipp: Direkte Zuwendungen an Bedürftige gelten nicht als Spenden. Unterstützen Sie eine andere Person dauerhaft, können Sie diese Leistungen aber unter Umständen als Unterhalt absetzen.
Nachweise für das Finanzamt aufbewahren
Für jede Zuwendung bis 300 Euro genügt ein Überweisungs- oder Bareinzahlungsbeleg. Er muss Name und Kontonummer von Empfänger und Spender enthalten sowie Buchungstag, Betrag und Spendenzweck. Angaben zur Freistellung des Empfängers und ob es sich um Spende oder Mitgliedsbeitrag handelt, sollten ebenfalls vermerkt sein.
Lag die Zuwendung über 300 Euro, müssen Spenderin oder Spender einen offiziellen Spendenbeleg für Rückfragen des Finanzamts aufbewahren. Diesen stellt die Empfängerorganisation meist automatisch aus. Wenn nicht, schickt sie diesen Nachweis auf Bitte zu.
Beiträge zählen nur, wenn der Vereinszweck passt
Mitgliedsbeiträge an einen gemeinnützigen Verein sind vom Spendenabzug ausgeschlossen, wenn dieser Freizeitzwecke wie Sport, Tierzucht oder Karneval fördert. Beiträge etwa an karitative Vereine winkt das Finanzamt hingegen durch.
Bei Sachspenden Wert ermitteln
Wer etwa Kleidung, Möbel oder Spielzeug für den guten Zweck abgibt, muss sich mit dem Finanzamt über den Wert einigen. Bei neuen Sachen gilt der Kaufpreis, bei gebrauchten der Marktwert. Dieser lässt sich zum Beispiel anhand von Verkaufsanzeigen für vergleichbare Gegenstände schätzen.
Bei Auslandsspenden genau hinsehen
Selbst Spenden an eine Organisation mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat zahlen sich bei der Steuererklärung aus. Der Empfänger muss mit einer im Inland steuerbegünstigten Körperschaft vergleichbar sein und die Spende das Ansehen Deutschlands im Ausland fördern. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. X R 5/16). Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, klären Steuerzahler am besten mit dem Finanzamt, bevor sie die Zuwendung leisten.
Erdbebenhilfe. Nach dem Erdbeben in der Türkei und Syrien ist die Spendenbereitschaft groß. Damit Hilfsorganisationen unkompliziert und unbürokratisch unterstützt werden können, gelten vereinfachte Nachweisregeln. Wer bis Ende 2023 Geld auf ein Sonderkonto überweist, das eine Organisation extra für die Erdbebenhilfe eingerichtet hat, bewahrt Kontoauszug oder Überweisungsbestätigung auf. In dieser Ausnahmesituation genügt das als Nachweis, egal wie hoch die Spende war (BMF-Schreiben vom 27. Februar 2023).
Ukrainekrieg. 2022 wurde vor allem für Geflüchtete aus der Ukraine und für die Vor-Ort-Hilfe im Kriegsland gespendet. Ging die Zuwendung auf ein extra für die Ukrainehilfe eingerichtetes Sonderkonto einer Hilfsorganisation, müssen Spenderinnen und Spender lediglich den Kontoauszug oder einen Ausdruck der Überweisungsbestätigung im Onlinebanking aufbewahren (BMF-Schreiben vom 17. März 2022).
Sachspenden. Bei Sachspenden müssen sich Spender und Finanzamt weiterhin über den Wert einigen: Bei neuen Sachen gilt der Kaufpreis, bei gebrauchten der Marktwert, geschätzt anhand von Verkaufsanzeigen ähnlicher Gegenstände.
Ausland. Spenden an ausländische Organisationen fallen steuerlich meist durch. Besser ist es, Geld an deutsche Hilfsorganisationen zu spenden, die die Katastrophenhilfe direkt vor Ort organisieren, also Lebensmittel, Zelte, Decken und medizinisches Material kaufen.
Schon bei der Lohnsteuer profitieren
Wer regelmäßig viel spendet und so eine Steuerermäßigung erhält, muss mit der Erstattung nicht bis zum Steuerbescheid warten. Er kann beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuerermäßigung stellen. Das Finanzamt trägt in der monatlichen Lohnsteuerbescheinigung einen Freibetrag ein, sodass Arbeitnehmern weniger vom Lohn abgezogen wird. Der Freibetrag wird im Steuerbescheid mit den tatsächlich gezahlten Spenden verrechnet.
Zu hohe Spenden in Folgejahre mitnehmen
Das Finanzamt berücksichtigt pro Jahr Spenden bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben. Überschreiten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler den Höchstbetrag, ist der Steuervorteil des darüber hinausgehenden Betrags nicht verloren. Das Finanzamt vermerkt den ungenutzten Teil in einem besonderen Bescheid. Die Summe steht dann als „Spendenvortrag“ im Folgejahr zur Verfügung.
Damit das Finanzamt den Spendenvortrag berücksichtigt, muss der Steuerzahler in der Steuererklärung für das Folgejahr ein Kreuz in Zeile 6 der Anlage Sonstiges setzen. Das Finanzamt berücksichtigt den Überschuss aus dem Vorjahr dann automatisch.
Auf Aufwandsvergütung verzichten
Alle, die im Verein mit anpacken, können diese Form der Unterstützung nur dann beim Finanzamt geltend machen, wenn sie zeitnah auf finanziellen Ersatz verzichten, der ihnen etwa vertraglich oder laut Satzung für ihren Einsatz zusteht.
Beispiel: Martin Schmitz fährt fast jeden Samstag ein Jugendteam des Volleyballvereins seiner Heimatstadt zu Turnieren. Laut Satzung des Vereins hat er für diese Fahrten Anrecht auf einen Aufwandsersatz von 30 Cent je Kilometer. Er hat die Fahrten protokolliert und kann nachweisen, dass er insgesamt mehr als 832 Kilometer gefahren ist. Schmitz verzichtet jedoch auf eine Auszahlung und lässt sich dies vom Verein quittieren. Den verzichteten Aufwandsersatz von 249,60 Euro setzt Schmitz als Spende ab.
Spende gilt nur ohne Gegenleistung
Erhalten Spenderin oder Spender eine Gegenleistung, lehnt das Finanzamt die Zuwendung komplett ab, so etwa bei Unicef-Grußkarten oder Tombolalosen. Gleiches gilt für Aufnahmebeiträge und „Eintrittsspenden“ für Sportvereine. Auch Eltern, die bei Anmeldung ihres Kindes an einer Privatschule eine vom Trägerverein „erwartete Spende“ leisten, können diese nicht absetzen.
Spenden müssen also aus freien Stücken geleistet werden. Spenderinnen und Spender dürfen sich aber zu regelmäßigen Zahlungen verpflichten, etwa bei einer Patenschaft für ein Kind in einem Entwicklungsland. Auch wenn Sie an einen Tierverein spenden, um ein einzelnes Tier zu unterstützen, können Sie die Zahlungen absetzen (BFH, Az. X R 37/19).
Sind Beschenkte laut Vertrag verpflichtet, einen Teil der Schenkungssumme zu spenden, tun sie das laut Bundesfinanzhof ebenfalls freiwillig und können die Spende absetzen (BFH, Az. X R 6/17). Keinen Vorteil erhalten dagegen Erben, die aufgrund testamentarischer Anordnung spenden.
Spendenrechner: So viel Steuern sparen Sie
Um Ihren persönlichen Steuervorteil – ausgenommen Parteispenden – zu berechnen, geben Sie einfach alle in dem jeweiligen Steuerjahr von Ihnen geleisteten Spenden als Gesamtsumme in unseren Spendenrechner an. Tragen Sie dazu den Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte und Ihr zu versteuerndes Einkommen ein. Hat sich Ihr Einkommen seit dem letzten Steuerbescheid nicht wesentlich verändert, können Sie einfach die beiden entsprechenden Beträge aus dem Bescheid ablesen und eingeben.
Beispiel: Hat ein Ehepaar im Jahr 2022 Einkünfte in Höhe von 55 000 Euro und übers Jahr insgesamt 3 000 Euro gespendet, spart es rund 935 Euro Steuern (berücksichtigt ist ein Kirchensteuersatz von 8 Prozent). Alleinstehende sparen bei gleichen Werten rund 1 293 Euro.
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So setzen Sie Ihre Spenden ab
Erfüllt eine gemeinnützige Organisation die Voraussetzungen, können Sie die Spende absetzen. Wir erklären, was bei welcher Spendenart gilt.
Bei Zuwendungen an politische Parteien oder Stiftungen gilt der Höchstbetrag von 20 Prozent der Gesamteinkünfte nicht. Stattdessen berücksichtigt das Finanzamt Spenden und Mitgliedsbeiträge bis 1 650 Euro (3 300 Euro für Ehe- und eingetragene Lebenspartner) an unabhängige Wählervereinigungen und politische Parteien zur Hälfte direkt. Das heißt, es zieht den Betrag unmittelbar von der zu zahlenden Steuer ab. So wirken sich bei Paaren bis zu 1 650 Euro und bei Singles 825 Euro direkt steuersenkend aus. Höhere Beträge zählen bis zu weiteren 1 650 Euro (3 300 Euro für Paare) als Sonderausgaben. Spenden und Beiträge, die diese Höchstgrenzen übersteigen, lassen sich nicht in Folgejahre vortragen. Ein Spendenvortrag ist hier nicht möglich.
Beispiel: Julia und Stephan Knübel haben insgesamt 4 600 Euro an eine politische Partei gespendet. Das Finanzamt zieht die Hälfte von 3 300 Euro – also 1 650 Euro – direkt von den Steuern des Ehepaares ab. Die weiteren 1 300 Euro zählen als Sonderausgaben und senken das zu versteuernde Einkommen und somit auch die Steuerlast.
Spenden an eine Stiftung
Zahlen Spenderinnen und Spender in das Vermögen einer steuerbegünstigten Stiftung ein, können sie bis zu 1 Millionen Euro (Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 2 Millionen Euro) geltend machen. Der Höchstbetrag von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte zählt hier nicht. Den Abzug können sie alle zehn Jahre nutzen. Er lässt sich beliebig über diesen Zeitraum verteilen und in Jahren hoher Steuerlast gezielt einsetzen.
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hogya006 am 22.03.2023 um 12:29 Uhr
Donation in kind to a kindergarten
Do you donate regularly and a lot? Apply to the tax office for an income tax reduction. In this way, donations immediately reduce your tax burden and you do not have to wait for the tax assessment. The tax office will then offset your provisional reduction against the actual donations in the notification
@Aridius: Geldspenden zählen nur, wenn sie an steuerbegünstigte Organisationen fließen. Dazu zählen neben Kirchen, Gemeinden, Stiftungen, Vereinen usw. auch als gemeinnützig anerkannte GmbHs. Ob eine Organisation steuerbegünstigt ist, stellt das Finanzamt fest. Spenden an eine Organisation mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat sind dann steuerwirksam, wenn der Empfänger mit einer im Inland steuerbegünstigten Körperschaft vergleichbar ist und die Spende das Ansehen Deutschlands im Ausland fördert. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. X R 5/16). Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, klären Steuerzahler am besten mit dem Finanzamt, bevor sie die Zuwendung leisten. Ob und zu welchen Bedingungen man auch Kosten für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Hilfsprojekts steuerlich geltend machen kann, wissen wir nicht. Am besten fragen Sie einmal beim Träger des Projekts nach, dort sollte man das wissen.
Hallo, ich war in Namibia 3 Wochen im Urlaub und habe vor Ort zwei Hilfsprojekte besucht, die ich unterstütze. Ich habe gehört, dass ich diese Besuche anteilig absetzen kann. Aber ich finde nirgendwo hierzu etwas, wie und wo ich das in der Steuererklärung angeben kann. - ist es möglich, anteilig einen Urlaub (wie beschrieben) abzusetzen? - wenn ja, wie funktioniert dies (Dreisatz wäre wohl zu hoch angesetzt) - wenn möglich, wo trägt man es ein? Vielen Dank.
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Do you donate regularly and a lot? Apply to the tax office for an income tax reduction. In this way, donations immediately reduce your tax burden and you do not have to wait for the tax assessment. The tax office will then offset your provisional reduction against the actual donations in the notification
Kommentar vom Autor gelöscht.
@Aridius: Geldspenden zählen nur, wenn sie an steuerbegünstigte Organisationen fließen. Dazu zählen neben Kirchen, Gemeinden, Stiftungen, Vereinen usw. auch als gemeinnützig anerkannte GmbHs. Ob eine Organisation steuerbegünstigt ist, stellt das Finanzamt fest. Spenden an eine Organisation mit Sitz in einem EU- oder EWR-Staat sind dann steuerwirksam, wenn der Empfänger mit einer im Inland steuerbegünstigten Körperschaft vergleichbar ist und die Spende das Ansehen Deutschlands im Ausland fördert. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden (Az. X R 5/16). Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, klären Steuerzahler am besten mit dem Finanzamt, bevor sie die Zuwendung leisten. Ob und zu welchen Bedingungen man auch Kosten für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Hilfsprojekts steuerlich geltend machen kann, wissen wir nicht. Am besten fragen Sie einmal beim Träger des Projekts nach, dort sollte man das wissen.
Hallo,
ich war in Namibia 3 Wochen im Urlaub und habe vor Ort zwei Hilfsprojekte besucht, die ich unterstütze.
Ich habe gehört, dass ich diese Besuche anteilig absetzen kann.
Aber ich finde nirgendwo hierzu etwas, wie und wo ich das in der Steuererklärung angeben kann.
- ist es möglich, anteilig einen Urlaub (wie beschrieben) abzusetzen?
- wenn ja, wie funktioniert dies (Dreisatz wäre wohl zu hoch angesetzt)
- wenn möglich, wo trägt man es ein?
Vielen Dank.
@jschm7: Wenn Gemeinnützigkeit vorliegt, können die Sachspenden an den Kindergarten geltend gemacht werden. (TK)