Am schnellsten geht es für alle, die schon einen Elster-Zugang haben. Dann ist über das kostenlose Onlineportal der Finanzverwaltung oder mit einer anderen Steuersoftware die Abgabe im Extremfall noch um 23.59 Uhr des 31. Juli möglich.
Elster ist außerdem sehr komfortabel und schnell, weil sich die Steuererklärung zum Teil selbst ausfüllt. Dritte wie Arbeitgeber, Krankenkasse und Co melden dem Finanzamt melden regelmäßig zahlreiche Informationen. Die sogenannten elektronischen Daten (E-Daten) liegen dort bereits vor und können von Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern eingesehen und mit einem Klick in die Erklärung übernommen werden. Das geht etwa für die abgeführte Lohnsteuer, für Rentenbeiträge und Kirchensteuer. Gleich gebliebene Posten der vorherigen Jahre, etwa der Mitgliedsbeitrag einer Gewerkschaft, lassen sich auch übertragen.
Einfach, ja - aber ...
Wer allerdings noch nicht angemeldet ist, muss aufpassen. Die Registrierung dauert ungefähr zwei Wochen. Eine Möglichkeit gibt es, den Zugang sofort freizuschalten: Ist die Onlinefunktion des Personalausweises aktiviert, benötigen Steuerzahler nur noch entweder die AusweisApp2 des Bundes (verfügbar für Android und iOS 13.1 oder höher) oder ein Kartenlesegerät. Eine Anleitung und mehr Informationen gibt es in unserem Elster Special.
Auch Programmnutzer sollten sich registrieren
Alle, die kostenpflichtige Steuerprogramme wie Wiso oder Quicksteuer nutzen, sollten sich rechtzeitig bei Elster anmelden. Denn nur mithilfe von Elster-Zertifikat und -Abrufcode können diese Programme über eine Schnittstelle Steuererklärungen online authentifiziert übermitteln und auf Belegdaten vom Finanzamt zugreifen. Die kostenpflichtige Software bietet meist umfangreichere Ausfülltipps als der kostenfreie Elster-Dienst.
Tipp: Welche Programme gut beraten, haben wir in unserem Test Steuerprogramme für Sie zusammengefasst.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@kerstinolschewski: Danke für Ihren Hinweis. Wir haben die Passage korrigiert. Wer freiwillig abgibt, kann bis Ende 2021 noch die Erklärung für 2017 beim Finanzamt einreichen.
Sehr geehrtes Test Team,
bei freiwilliger Abgabe geben Sie das Beispiel, dass die Steuererklärung für 2016 bis zum 31.12.2021 eingereicht werden kann. Ist das ein Rechenfehler? Ich hatte gelesen, dass es vier Jahre Zeit gibt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
@mosthh, @Raddaz: Danke für Ihre Kritik und Antwort.
Unser Online-Special stellt im Fleißtext die Fristenregelungen dar, die in der Regel zur Anwendung kommen.
Jahresspezifische Änderungen, wie zum Beispiel für das Veranlagungsjahr 2020, stellen wir im grauen Kasten und / oder mit fetten Anreißern heraus, damit sie hervorstechen.
Die Abgabefrist für Steuererklärungen bleibt generell beim 31. Juli, nur für die Erklärung 2020 gilt die Verlängerung bis zum 1. November. (maa)
Guten Tag, mosthh,
dieses Test-Special ist vom Vorjahr 2020, wurde von Test aber mit dem aktuellen Datum 09.07.2021 referenziert; daher irritierend.
Hier ein aktueller Text zur Frist:
*Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2020 verpflichtet ist, hat dafür in diesem Jahr drei Monate mehr Zeit. Dem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat nunmehr zugestimmt. Damit endet die Abgabefrist grundsätzlich am 2. November 2021. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat sogar Zeit bis zum 31. Mai 2022.*
Quelle:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/abgabefrist
Beste Grüsse
Guten Tag,
Ich bin etwas irritiert über Ihren Artikel. Sie insistieren im Text auf eine Abgabe bis zum 31. Juli.
Zwischendurch erwähnen Sie aber für 2020 eine Verlängerung für alle (!) bis zum 1. November.
Was ist denn nun richtig?
Freundliche Grüße