
Die Zeit rennt. Für den Veranlagungszeitraum 2022 läuft die Abgabefrist für die Steuererklärung bis zum 2. Oktober. © Getty Images
Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, muss sie fristgerecht einreichen. Sonst drohen satte Zuschläge. Die Stiftung Warentest zeigt fünf Wege zur „Last-Minute“-Abgabe.
Alle, die noch nicht mit ihrer Steuererklärung für das Jahr 2022 begonnen haben, sollten sich langsam sputen: Die Frist für die Abgabe endet dieses Jahr am 30. September. Da dieser Stichtag aber auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Termin auf den folgenden Montag – den 2. Oktober.
Spätestens dann muss die Erklärung beim Finanzamt sein, sonst drohen Verspätungszuschläge. Die Frist gilt für alle, die ihre Erklärung selbst erledigen und zur Abgabe verpflichtet sind. Doch es gibt Kniffe, wie sich noch etwas Zeit gewinnen lässt.
Angebot auswählen und weiterlesen
- Alle Artikel aus test und Finanztest
- Mehr als 37.500 Tests
- Fonds- und ETF-Datenbank
- Tipps zu Versicherungen und Vorsorge
- 50% Rabatt für Print-Abonnenten
Sie haben bereits eine test.de-Flatrate? Hier anmelden.
-
- Steuern kann man vielfältig sparen – mit Jobticket, E-Auto vom Chef oder einer ökologischen Sanierung daheim. Die Regeln für die Steuererklärung 2020.
-
- Es ist Zeit, sich Geld vom Finanzamt zurückzuholen. Am meisten bekommt, wer jetzt alle Ausgaben geschickt abrechnet. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen,...
-
- Entscheidet der Bundesfinanzhof zugunsten der Steuerzahlenden, gewinnen rückwirkend alle mit, die sich eingeklinkt haben. Stiftung Warentest stellt wichtige Prozesse vor.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@kerstinolschewski: Danke für Ihren Hinweis. Wir haben die Passage korrigiert. Wer freiwillig abgibt, kann bis Ende 2021 noch die Erklärung für 2017 beim Finanzamt einreichen.
Sehr geehrtes Test Team,
bei freiwilliger Abgabe geben Sie das Beispiel, dass die Steuererklärung für 2016 bis zum 31.12.2021 eingereicht werden kann. Ist das ein Rechenfehler? Ich hatte gelesen, dass es vier Jahre Zeit gibt.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen
@mosthh, @Raddaz: Danke für Ihre Kritik und Antwort.
Unser Online-Special stellt im Fleißtext die Fristenregelungen dar, die in der Regel zur Anwendung kommen.
Jahresspezifische Änderungen, wie zum Beispiel für das Veranlagungsjahr 2020, stellen wir im grauen Kasten und / oder mit fetten Anreißern heraus, damit sie hervorstechen.
Die Abgabefrist für Steuererklärungen bleibt generell beim 31. Juli, nur für die Erklärung 2020 gilt die Verlängerung bis zum 1. November. (maa)
Guten Tag, mosthh,
dieses Test-Special ist vom Vorjahr 2020, wurde von Test aber mit dem aktuellen Datum 09.07.2021 referenziert; daher irritierend.
Hier ein aktueller Text zur Frist:
*Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2020 verpflichtet ist, hat dafür in diesem Jahr drei Monate mehr Zeit. Dem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat nunmehr zugestimmt. Damit endet die Abgabefrist grundsätzlich am 2. November 2021. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat sogar Zeit bis zum 31. Mai 2022.*
Quelle:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/abgabefrist
Beste Grüsse
Guten Tag,
Ich bin etwas irritiert über Ihren Artikel. Sie insistieren im Text auf eine Abgabe bis zum 31. Juli.
Zwischendurch erwähnen Sie aber für 2020 eine Verlängerung für alle (!) bis zum 1. November.
Was ist denn nun richtig?
Freundliche Grüße