
Besichtigungstour. Stadtführungen sind häufig ein Zweitjob. Wer dabei nicht aufpasst, verdient netto weniger als gedacht. © Getty Images / Aleksandar Nakic
Alles wird teurer, viele Menschen nehmen zusätzlich zu ihrer Arbeit einen Nebenjob an. Sie sollten vorher genau rechnen. Wir zeigen, wie netto möglichst viel bleibt.
Es klingt attraktiv: Jeden Monat mehrere Hundert Euro nebenbei verdienen – gerade jetzt, vieles kostet schließlich mehr als noch vor einem Jahr. Doch welche Art von Job ist die richtige? Bringt mehr Brutto immer mehr Netto? Ist ein Minijob am besten? Es ist sinnvoll, sich das vorher gut zu überlegen. Im Herbst 2022 und zum Jahreswechsel hat sich einiges geändert. Wir haben für Arbeitnehmende sowie Rentnerinnen und Rentner mit verschiedenem Einkommen nachgerechnet: Wie viel Zusatzverdienst landet nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben tatsächlich auf dem Konto? Unsere Ergebnisse zeigen, dass ein auf den ersten Blick attraktiver Zusatzverdienst bei der monatlichen Gehaltsabrechnung und spätestens bei der Steuererklärung zur Enttäuschung werden kann.
Unser Rat
Abzüge klären. Lassen Sie sich bei der Suche nach einem Zusatzjob nicht von einem attraktiven Bruttoverdienst leiten, sondern klären Sie vorab, wie viel Ihnen nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben bleibt.
Zeit- und Verdienstgrenzen beachten. Viel Arbeit nebenbei bringt Ihnen nicht immer so viel wie erhofft. Halten Sie Verdienst- und Zeitgrenzen – etwa bei Mini- oder Saisonjobs – ein, kann Ihnen das letztlich netto sogar mehr bringen als ein Job mit höherem Bruttogehalt und längerer Arbeitszeit.
Rechner nutzen. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner ermitteln Sie, wie viel ein Zusatzjob Ihnen netto am Monatsende bringen kann. Kalkulieren Sie aber ein, dass nach der Steuererklärung weitere Forderungen des Finanzamts möglich sind.
Hilfe suchen. Möchten Sie vor Ihrer Entscheidung für einen Job wissen, was je nach Verdienst mit der Steuererklärung auf Sie zukommen kann, wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
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Kommentarliste
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@So_74: Für zwei Tätigkeiten, die Sie dem Finanzamt über die Lohnsteuerklassen abrechnen, können Sie den Rechner auch von einer monatlichen auf eine jährliche Angabe wechseln, z. B. für einen Hauptjob plus einem Nebenjob mit der Steuerklasse VI. Für die Ermittlung der Lohnsteuer in der Jahreserklärung spielen die unterjährigen Lohnsteuerklassen allerdings keine Rolle.
@Stiftung_Warentest Mit dem Rechner kann ich mir die monatlichen Abzüge anzeigen lassen, das ist klar. Aber ich fragte, nach den zusätzlichen Abzügen am Jahresende. Siehe ihr Rechenbeispiel im Artikel. Ich vermute es werden die Gehälter beider Jobs addiert und dann? Hier wäre eine etwas genauere Erläuterung hilfreich.
@So_74: Bitte nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner, den Sie in der Rubrik "Unser Rat" finden.
Wie kann ich vorab ausrechnen, was bei einem sozialversicherungspflichtigen Nebenjob bei der Steuererklärung zusätzlich abgezogen wird?
@TestUN: Die Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt ist notwendig. Je nach Höhe der erzielten Umsätze kann es sein, dass die Einordnung als Kleinunternehmer infrage kommt. Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, richtet sich nach der Art Ihrer Tätigkeit. Vereinfacht gesagt kommt es darauf an, ob Sie gewerblich (etwa im Handel) oder freiberuflich tätig sind. Für genauere Informationen können Sie sich an die IHK wenden. Mehr Tipps für den Start bietet außerdem das Portal www.existenzgruender.de des Bundeswirtschaftsministeriums.