Abgaben im Neben­job Beim Zusatz­job netto mehr kassieren

10
Abgaben im Neben­job - Beim Zusatz­job netto mehr kassieren

Besichtigungs­tour. Stadt­führungen sind häufig ein Zweitjob. Wer dabei nicht aufpasst, verdient netto weniger als gedacht. © Getty Images / Aleksandar Nakic

Alles wird teurer, viele Menschen nehmen zusätzlich zu ihrer Arbeit einen Neben­job an. Sie sollten vorher genau rechnen. Wir zeigen, wie netto möglichst viel bleibt.

Es klingt attraktiv: Jeden Monat mehrere Hundert Euro nebenbei verdienen – gerade jetzt, vieles kostet schließ­lich mehr als noch vor einem Jahr. Doch welche Art von Job ist die richtige? Bringt mehr Brutto immer mehr Netto? Ist ein Minijob am besten? Es ist sinn­voll, sich das vorher gut zu über­legen. Im Herbst 2022 und zum Jahres­wechsel hat sich einiges geändert. Wir haben für Arbeitnehmende sowie Rentne­rinnen und Rentner mit verschiedenem Einkommen nachgerechnet: Wie viel Zusatz­verdienst landet nach Abzug von Steuern und Sozial­abgaben tatsäch­lich auf dem Konto? Unsere Ergeb­nisse zeigen, dass ein auf den ersten Blick attraktiver Zusatz­verdienst bei der monatlichen Gehalts­abrechnung und spätestens bei der Steuererklärung zur Enttäuschung werden kann.

Unser Rat

Abzüge klären. Lassen Sie sich bei der Suche nach einem Zusatz­job nicht von einem attraktiven Brutto­verdienst leiten, sondern klären Sie vorab, wie viel Ihnen nach Abzug von Steuern und Sozial­abgaben bleibt.

Zeit- und Verdienst­grenzen beachten. Viel Arbeit nebenbei bringt Ihnen nicht immer so viel wie erhofft. Halten Sie Verdienst- und Zeit­grenzen – etwa bei Mini- oder Saison­jobs – ein, kann Ihnen das letzt­lich netto sogar mehr bringen als ein Job mit höherem Brutto­gehalt und längerer Arbeits­zeit.

Rechner nutzen. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner ermitteln Sie, wie viel ein Zusatz­job Ihnen netto am Monats­ende bringen kann. Kalkulieren Sie aber ein, dass nach der Steuererklärung weitere Forderungen des Finanz­amts möglich sind.

Hilfe suchen. Möchten Sie vor Ihrer Entscheidung für einen Job wissen, was je nach Verdienst mit der Steuererklärung auf Sie zukommen kann, wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohn­steuer­hilfe­ver­ein.

Angebot auswählen und weiterlesen

Preise inkl. MwSt.

Bezahloptionen:
  • Paypal Logo
  • Visa Logo
  • Mastercard Logo
  • SEPA-Lastschrift Logo
10

Mehr zum Thema

10 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.10.2023 um 12:03 Uhr
    Zusätzliche Abzüge bei der Steuererklärung

    @So_74: Für zwei Tätigkeiten, die Sie dem Finanzamt über die Lohnsteuerklassen abrechnen, können Sie den Rechner auch von einer monatlichen auf eine jährliche Angabe wechseln, z. B. für einen Hauptjob plus einem Nebenjob mit der Steuerklasse VI. Für die Ermittlung der Lohnsteuer in der Jahreserklärung spielen die unterjährigen Lohnsteuerklassen allerdings keine Rolle.

  • So_74 am 24.10.2023 um 21:09 Uhr
    Zusätzliche Abzüge bei der Steuererklärung

    @Stiftung_Warentest Mit dem Rechner kann ich mir die monatlichen Abzüge anzeigen lassen, das ist klar. Aber ich fragte, nach den zusätzlichen Abzügen am Jahresende. Siehe ihr Rechenbeispiel im Artikel. Ich vermute es werden die Gehälter beider Jobs addiert und dann? Hier wäre eine etwas genauere Erläuterung hilfreich.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.10.2023 um 11:13 Uhr
    Zusätzliche Abzüge bei der Steuererklärung

    @So_74: Bitte nutzen Sie den Brutto-Netto-Rechner, den Sie in der Rubrik "Unser Rat" finden.

  • So_74 am 22.10.2023 um 16:09 Uhr
    Zusätzliche Abzüge bei der Steuererklärung

    Wie kann ich vorab ausrechnen, was bei einem sozialversicherungspflichtigen Nebenjob bei der Steuererklärung zusätzlich abgezogen wird?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.05.2023 um 10:36 Uhr
    Waren und Gewerbe

    @TestUN: Die Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt ist notwendig. Je nach Höhe der erzielten Umsätze kann es sein, dass die Einordnung als Kleinunternehmer infrage kommt. Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, richtet sich nach der Art Ihrer Tätigkeit. Vereinfacht gesagt kommt es darauf an, ob Sie gewerblich (etwa im Handel) oder freiberuflich tätig sind. Für genauere Informationen können Sie sich an die IHK wenden. Mehr Tipps für den Start bietet außerdem das Portal www.existenzgruender.de des Bundeswirtschaftsministeriums.