Abgaben im Neben­job Beim Zusatz­job netto mehr kassieren

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Abgaben im Neben­job - Beim Zusatz­job netto mehr kassieren

Besichtigungs­tour. Stadt­führungen sind häufig ein Zweitjob. Wer dabei nicht aufpasst, verdient netto weniger als gedacht. © Getty Images / Aleksandar Nakic

Alles wird teurer, viele Menschen nehmen zusätzlich zu ihrer Arbeit einen Neben­job an. Sie sollten vorher genau rechnen. Wir zeigen, wie netto möglichst viel bleibt.

Es klingt attraktiv: Jeden Monat mehrere Hundert Euro nebenbei verdienen – gerade jetzt, vieles kostet schließ­lich mehr als noch vor einem Jahr. Doch welche Art von Job ist die richtige? Bringt mehr Brutto immer mehr Netto? Ist ein Minijob am besten? Es ist sinn­voll, sich das vorher gut zu über­legen. Im Herbst 2022 und zum Jahres­wechsel hat sich einiges geändert. Wir haben für Arbeitnehmende sowie Rentne­rinnen und Rentner mit verschiedenem Einkommen nachgerechnet: Wie viel Zusatz­verdienst landet nach Abzug von Steuern und Sozial­abgaben tatsäch­lich auf dem Konto? Unsere Ergeb­nisse zeigen, dass ein auf den ersten Blick attraktiver Zusatz­verdienst bei der monatlichen Gehalts­abrechnung und spätestens bei der Steuererklärung zur Enttäuschung werden kann.

Unser Rat

Abzüge klären. Lassen Sie sich bei der Suche nach einem Zusatz­job nicht von einem attraktiven Brutto­verdienst leiten, sondern klären Sie vorab, wie viel Ihnen nach Abzug von Steuern und Sozial­abgaben bleibt.

Zeit- und Verdienst­grenzen beachten. Viel Arbeit nebenbei bringt Ihnen nicht immer so viel wie erhofft. Halten Sie Verdienst- und Zeit­grenzen – etwa bei Mini- oder Saison­jobs – ein, kann Ihnen das letzt­lich netto sogar mehr bringen als ein Job mit höherem Brutto­gehalt und längerer Arbeits­zeit.

Rechner nutzen. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner ermitteln Sie, wie viel ein Zusatz­job Ihnen netto am Monats­ende bringen kann. Kalkulieren Sie aber ein, dass nach der Steuererklärung weitere Forderungen des Finanz­amts möglich sind.

Hilfe suchen. Möchten Sie vor Ihrer Entscheidung für einen Job wissen, was je nach Verdienst mit der Steuererklärung auf Sie zukommen kann, wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohn­steuer­hilfe­ver­ein.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 10.05.2023 um 10:36 Uhr
Waren und Gewerbe

@TestUN: Die Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit beim Finanzamt ist notwendig. Je nach Höhe der erzielten Umsätze kann es sein, dass die Einordnung als Kleinunternehmer infrage kommt. Ob Sie ein Gewerbe anmelden müssen, richtet sich nach der Art Ihrer Tätigkeit. Vereinfacht gesagt kommt es darauf an, ob Sie gewerblich (etwa im Handel) oder freiberuflich tätig sind. Für genauere Informationen können Sie sich an die IHK wenden. Mehr Tipps für den Start bietet außerdem das Portal www.existenzgruender.de des Bundeswirtschaftsministeriums.

TestUN am 09.05.2023 um 09:51 Uhr
Waren und Gewerbe

Muss jemand, der in der Freizeit als Hobby Waren herstellt und diese auf kleinen Märkten (nicht im Internet) und an Freunde/Bekannte verkauft - mit einem Gesamtumsatz von deutlich unter 22 TEuro, ein Gewerbe anmelden? Oder reicht die Anmeldung als Kleinunternehmer und jährliche Abgabe einer Einnahme-Überschuss-Rechnung?
Vielen Dank im Voraus und bester Grüße

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.03.2020 um 16:36 Uhr
Minijob Steuerklasse 6

@CaesarZ: Bitte schicken Sie Ihr Schreiben uns noch einmal zu: finanztest@stiftung-warentest.de (maa)

CaesarZ am 19.03.2020 um 12:52 Uhr
Minijob Steuerklasse 6

meine email vom 23.02.2020 wurde leider nicht beantwortet

Jaeger148 am 29.02.2020 um 01:49 Uhr

Kommentar vom Administrator gelöscht. Grund: Schleichwerbung