
Zu den größten Sparposten bei den Sonderausgaben zählen Vorsorgeaufwendungen wie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer privaten Basis-Rentenversicherung und Riester-Beiträge sowie die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Aber auch mit gezahlter Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So rechnen Sie die verschiedenen Posten in Ihrer Steuererklärung ab.
Das Wichtigste in Kürze
Mit Sonderausgaben Steuern sparen
Das zählt alles. Krankenversicherungs- und Altersvorsorgebeträge, Riesterverträge, Unterhalt an den Ex, Schuldgeld für private Schulen der Kinder, Kinderbetreuung, Kirchensteuer und Spenden – mit all diesen Kosten für Ihre Lebensführung können Sie Steuern sparen.
Studienkosten. Wer ein Erststudium oder eine Erstausbildung absolviert, kann seine Ausgaben für Bücher, Studiengebühren oder tägliche Fahrten nur als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 6 000 Euro pro Jahr absetzen. Sonderausgaben dürfen nur in dem Jahr, in dem die Kosten angefallen sind, geltend gemacht werden. Wer keine Einkünfte in dieser Zeit hat, spart also auch keine Steuern. Verlustvorträge auf spätere Jahre, etwa den ersten Job mit Einkommen, sind nicht möglich. Dadurch sind viele Studierende im Nachteil. Dass diese Regelung verfassungsgemäß ist, hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt (Az. 2 BvL 23/14 und 24/14).
Pauschale. 36 Euro beziehungsweise 72 Euro für Verheiratete – die Pauschale ist sehr niedrig. Daher sollten Sie Ihre Ausgaben immer in der Steuererklärung angeben.
Obergrenzen. Für Sonderausgaben gibt es Grenzen: Für das Bachelorstudium sind maximal 6 000 Euro absetzbar, Spenden dürfen maximal ein Fünftel Ihrer gesamten Einkünfte ausmachen und Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner erkennt das Finanzamt nur bis zu einer Höhe von 13 805 Euro an. In der Regel wirken sich Sonderausgaben nur in dem Jahr aus, in dem sie angefallen sind. Wer also in einem Jahr nur geringe oder gar keine Einkünfte hatte, dem nützen hohe Sonderausgaben gar nichts.
Neues Formulare. Sonderausgaben wie Spenden und Kirchensteuer rechnen Sie ab der Steuererklärung 2019 im neuen Vordruck „Anlage Sonderausgaben“ ab. Wollen Sie Unterhalt an Ihren getrennt lebenden oder geschiedenen Ex-Ehepartner im Rahmen des Realsplittings absetzen, füllen Sie zusätzlich die Anlage U aus. Schulgeld für Privatschulen und Kinderbetreuungskosten gehören in die Anlage Kind. Krankenkassenbeiträge müssen Arbeitnehmer in der Anlage Vorsorgeaufwand eintragen, ebenso Beiträge zur gesetzlichen Rente, Riester-Beiträge in die Anlage AV.
Alle Details zur Steuererklärung. Sonderausgaben sind nicht alles. Im Ratgeber Steuern von Finanztest finden Sie alles, was Sie wissen müssen. Hier lesen Sie auch, wie Sie die Sonderausgaben korrekt in die Steuererklärung eintragen.
Tipp: Probleme bei der Steuererklärung? Die Steuerexperten der Stiftung Warentest erklären, wie Sie Ihre Steuererklärung online mit Elster ausfüllen können.
Spendenrechner. Ermitteln Sie mithilfe unseres Spendenrechners Ihre individuelle Steuerersparnis für Ihre Spenden – ausgenommen Parteispenden. Das Finanzamt erkennt Spenden bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben an. Mehr zum Thema in unserem Special Spenden von der Steuer absetzen
Sonderausgaben – es geht um viel Geld
Die Palette der Sonderausgaben ist bunt: Spenden, Flüchtlingshilfe, Kirchensteuer, Mitgliedsbeiträge, Ausbildungskosten, Unterhaltszahlungen an den Ex oder die Privatschule für die Kinder können in der Jahresabrechnung als Sonderausgaben abgezogen werden. In einem Satz zu erklären, was Sonderausgaben sind, ist gar nicht so einfach. Denn es geht um Posten, die sich anderswo nicht einordnen lassen und die laut Gesetz „weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten“ sind. Unter Sonderausgaben fallen private Kosten, die jeder haben kann, die sich kaum vermeiden lassen und bei denen es um viel Geld gehen kann.
Sonderausgabenpauschale ist sehr gering
Haben Sie neben Ihren Vorsorgeaufwendungen keine oder nur geringe andere Sonderausgaben, gewährt Ihnen das Finanzamt automatisch einen Pauschbetrag von 36 Euro pro Jahr. Für Ehepaare und gesetzliche Lebenspartner sind es 72 Euro. Doch allein gezahlte Kirchensteuer kann sich oft auf mehrere Hundert Euro summieren. Je nach Bundesland zieht der Chef dafür 8 oder 9 Prozent von der Lohnsteuer ab.
Absetzen können Sie auch das besondere Kirchgeld: Dieses wird bei einer glaubensverschiedenen Ehe und zusammenveranlagten Ehegatten erhoben, wenn der Hauptverdiener keiner Konfession angehört und der andere – einer Kirche angehörige – Ehegatte keine oder nur sehr niedrige Einkünfte hat. Es wird dann wie normale Kirchensteuer im Einkommensteuerbescheid festgesetzt.
Steuervorteile bringen auch Unterhaltszahlungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ex-Partner. Ebenso Kosten für Abendabitur, Erststudium oder erste Berufsausbildung. Schließlich drücken Ausgaben für die Kinderbetreuung oder auch Schulgeld für eine Privatschule Ihre Steuerlast.
Jährliche Obergrenzen für Steuerabzug
Sonderausgaben haben Grenzen: Pro Jahr lassen sich etwa für das Bachelorstudium bis zu 6 000 Euro angeben, Spenden dürfen maximal ein Fünftel der gesamten Einkünfte ausmachen und Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner erkennt das Finanzamt bis zu einer Höhe von 13 805 Euro an. In der Regel wirken sich Sonderausgaben nur in dem Jahr aus, in dem sie angefallen sind. Wer also in einem Jahr nur geringe oder gar keine Einkünfte hatte, dem nützen hohe Sonderausgaben gar nichts.
Sonderausgaben – diese Posten zählen
Gesetzliche Rente
Rentenbeiträge gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand. Bis zu 24 305 Euro können Singles für 2019 angeben (Paare 48 610 Euro), abzüglich Arbeitgeberanteil. 2020 liegt der Betrag bei 25 046 Euro. Von diesem Höchstbetrag wirken sich 2019 dann aber lediglich 88 Prozent steuerlich aus, maximal 21 388 Euro bei Singles, höchstens 42 776 bei Verheirateten.
Riester-Rente
Selbstgezahlte Beiträge für den Riester-Vertrag (maximal 2 100 Euro pro Jahr) kommen in die Anlage AV. Bis zu dieser Grenze erkennt das Finanzamt Eigenbeträge und Zulagen als Sonderausgaben an. So sinkt ihr zu versteuerndes Einkommen. Das Finanzamt ermittelt, wie viel Steuern Sie aufgrund der Riester-Beiträge sparen. Davon zieht es Ihre Zulagen ab und schreibt Ihnen den verbleibenden Wert als Steuerersparnis gut.
Rürup-Rente
Die Altersvorsorge mit Rürup ist dann begünstigt, wenn es um die eigene Rente geht. Ausnahme: Auch der Ehe- oder Lebenspartner darf Empfänger sein, Kinder jedoch nicht. Die Beiträge kommen in die Anlage Vorsorgeaufwand. 88 Prozent Ihrer Beiträge erkennt das Finanzamt für 2019 an. In den kommenden Jahren steigt der Anteil stufenweise an, sodass ab 2025 alle Beiträge Sonderausgaben sind.
Krankenversicherung
Arbeitnehmer können ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen und in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Haben Sie Beiträge erstattet bekommen, etwa aus Bonusprogrammen, müssen Sie diese auch eintragen.
Doch nicht jeder Bonus mindert den Abzugsbetrag. Hier wird wie folgt unterschieden: Zahlt die Krankenkasse einen Bonus zur Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens, schmälert dieser nicht die abziehbaren Beträge in der Steuererklärung, wenn dem Versicherten tatsächlich entstandene Kosten erstattet werden (BFH, Az. X R 17/15). Die Gesundheitsmaßnahme, wie etwa ein Yogakurs oder eine Zahnreinigung) darf nicht im regulären Versicherungsumfang enthalten sein und muss vorab selbst bezahlt worden sein (BMF-Schreiben, 6. Dezember 2016, Sonderausgabenabzug).
Anders sieht es bei pauschalen Bar- oder Sachleistungen aus, etwa für eine Vereinsmitgliedschaft oder den Nichtraucherstatus des Versicherten. Diese ziehen die Finanzämter weiterhin von den absetzbaren Versicherungsbeiträgen ab. Das Sächsische Finanzgericht hat sich jetzt gegen diese Praxis gestellt (Az. 6 K 619/17).
Klar ist die Lage bei Prämienzahlungen der Krankenversicherung: Erhalten gesetzlich Krankenversicherte eine Prämie, weil sie für ein Kalenderjahr einen Teil der von der Krankenkasse zu tragenden Kosten selbst übernommen haben (Selbstbehalt), mindert diese die steuerlich abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge (BFH, Az. X R 41/17). Sprich: Versicherte müssen die Zahlung von ihren Beiträgen abziehen und dürfen nur den gekürzten Betrag in ihrer Steuererklärung ansetzen.
Versicherungen
Beiträge für die Risikolebensversicherung oder die Arbeitslosenversicherung lassen sich in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben. Immerhin noch hälftig zählen Beiträge zur privaten Unfallversicherung oder Kfz-Haftplicht. Sachversicherungen wie Hausrat- oder Kfz-Kaskoversicherung zählen nicht.
Kirchensteuer
Gezahlte Kirchensteuer lässt sich in unbegrenzter Höhe als Sonderausgabe abrechnen. Mitgliedsbeiträge für anerkannte Religionsgemeinschaften gelten bis zur Höhe der Kirchensteuer (je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent).
Spenden
Bis zur Höhe von 20 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte zählen Spenden als Sonderausgabe. Überschreiten die Zuwendungen den Höchstbetrag, überträgt das Finanzamt die Summe als „Spendenvortrag“ in Folgejahre. Bei Spenden bis 200 Euro – ab Steuerjahr 2021 sind es 300 Euro – an gemeinnützige Organisationen reicht ein Kontoauszug als Nachweis. Für höhere Beträge ist eine Zuwendungsbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster nötig. Vereinsbeiträge lassen sich nur dann steuerlich abrechnen, wenn der Verein keine Freizeitzwecke wie Sport, Tierzucht oder Karneval fördert.
Von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an unabhängige Wählervereinigungen und politische Parteien zuerst Aufwendungen des Steuerzahlers bis 1 605 Euro zur Hälfte direkt von der Steuerschuld ab – maximal 825 Euro. Erst höhere Beträge zählen bis zu weiteren 1 650 Euro als Sonderausgabe. Spenden und Beiträge, die auch diese Höchstgrenze übersteigen, lassen sich nicht in Folgejahre mitnehmen. Wie viel Steuer Sie sparen, können Sie mithilfe unseres Spendenrechners ermitteln.
Flüchtlingshilfe
Viele Menschen spenden für Flüchtlinge. Bis Ende 2018 reicht bei Spenden für die Flüchtlingshilfe in unbegrenzter Höhe der vereinfachte Nachweis (BMF-Schreiben vom 6.12.2016, Hilfe für Flüchtlinge), um von dem Steuerabzug zu profitieren.
Kinderbetreuungskosten
Sie können Kosten für die Unterbringung Ihres Kindes in Kita, Hort, Kindergarten bei einer Tagesmutter oder Au-Pair dem Finanzamt in Rechnung stellen. Für Kinder bis zu 14 Jahre dürfen Sie zwei Drittel Ihrer jährlichen Kosten in der Anlage Kind absetzen. Pro Jahr können Sie für jedes Kind bis zu 4 000 Euro abrechnen.
Privatschulen
Waldorfschule, christliche Schule oder Internat: Schulgeld für eine Privatschule können Sie von der Steuer absetzen. Besucht Ihr Kind eine kostenpflichtige Schule, können Sie jährlich bis zu 30 Prozent Ihrer Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 5 000 Euro als Sonderausgaben abziehen. Das gilt auch für Schulen im europäischen Ausland, vorausgesetzt der Besuch der Schule führt zu einem allgemein- oder berufsbildenden Abschluss. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind aber nicht absetzbar.
Ausbildungskosten
Von Ihren Ausbildungskosten – etwa für ein Erststudium oder die erste Ausbildung – erkennt das Finanzamt maximal 6 000 Euro pro Jahr an. Anerkannt werden unter anderem Kursgebühren, Semesterbeitrag, Arbeitsmittel und Schuldzinsen für Studienkredite.
Wer hingegen die Ausbildung innerhalb eines Arbeitsverhältnisses absolviert, etwa beim dualen Studium, kann Bildungskosten als Werbungskosten absetzen. Diese lassen sie sich in spätere Jahre mitnehmen. Dann können Studierende noch nach dem Studium von ihren Ausgaben profitieren und damit in den ersten Berufsjahren Steuern sparen. Finden schulische Ausbildung oder Studium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung statt, ist ein Abzug als Werbungskosten ebenfalls erlaubt. Die Erstausbildung musste mindestens zwölf Monate dauern – bei mindestens 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche.
Die Ungleichbehandlung zwischen Kosten einer Erst- und Zweitausbildung hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt (BVerfG, Az. 2 BvL 23/14 und Az. 2 BvL 24/14). Laut Gericht vermitteln Erstausbildung oder Erststudium unmittelbar nach dem Schulabschluss nicht nur Berufswissen, sondern dienen der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung. Deshalb dürfe der Gesetzgeber Kosten dafür als privat veranlasst werten und sie den Sonderausgaben zuordnen.
Unterhalt
Unterhaltszahlungen an geschiedene sowie getrennt lebende Ehe- und gesetzliche Lebenspartner akzeptiert das Finanzamt bis zu maximal 13 805 Euro im Jahr. Darüber hinaus zählen Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Sie für den Ex übernommen haben, wenn dieser sich in der Anlage U schriftlich bereit erklärt, den Unterhalt zu versteuern. Die Mitwirkung darf der Ex dann nicht verweigern, wenn er keine finanziellen Nachteile hat oder der Unterhaltszahler diese ausgleicht. Sie müssen zudem die Steuer-ID Ihres Expartners angeben.
Wählen Sie die Einzelveranlagung, können Sie Unterhaltszahlungen bereits im Trennungsjahr absetzen. Prüfen Sie aber, ob Ihnen das andere Nachteile bringt.
Versorgungsausgleich
Zahlungen für den Versorgungsausgleich an den Expartner können als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn der Empfänger sie versteuert (FG Schleswig-Holstein, Az, 3 K 49/14).
Spendenrechner: So viel Steuern sparen Sie
Um Ihren persönlichen Steuervorteil – ausgenommen Parteispenden – zu berechnen, geben Sie einfach alle in dem jeweiligen Steuerjahr von Ihnen geleisteten Spenden als Gesamtsumme in unseren Spendenrechner ein und tragen den Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte ein. Hat sich Ihr Einkommen seit dem letzten Steuerbescheid nicht verändert, können Sie einfach den entsprechenden Betrag aus dem Bescheid ablesen und eingeben.
Sparbeispiel: Hat ein Ehepaar im Jahr 2021 Einkünfte in Höhe von 35 000 Euro und übers Jahr insgesamt 3 000 Euro gespendet, spart es rund 804 Euro Steuern (berücksichtigt ist ein Kirchensteuersatz von 8 Prozent). Alleinstehende sparen bei gleichen Werten rund 1 030 Euro.
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Dieses Special wird regelmäßig aktualisiert. Jüngstes Update: 23. Februar 2021. Zuvor gepostete Nutzerkommentare beziehen sich auf eine frühere Fassung.
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