
Clever wechseln. Elterngeld ist mit Steuerklasse III für Ehepaare am höchsten – wenn sie gut planen. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Ob Heirat, Kind, Karriere oder Jobverlust – oft lohnt sich ein Steuerklassenwechsel. Lesen Sie, welche Steuerklasse für Sie die richtige ist und was es zu beachten gibt.
Für Arbeitnehmende zahlt der Arbeitgeber mit jeder Gehaltszahlung Lohnsteuer an das Finanzamt. Angestellte müssen nichts tun. Wie viel Steuern fällig werden, definiert die Lohnsteuerklasse – kurz Steuerklasse. Insgesamt gibt es sechs. Alle Steuerzahlenden werden von ihrem Finanzamt in die Steuerklassen I bis VI eingeteilt – je nach Familienstand, Arbeitsverhältnis und bei Ehepaaren nach gewählter Steuerklassen-Kombination. Die höchste Steuerklasse VI gilt für lohnsteuerpflichtige Nebenjobs.
Unser Rat
Wechseln. Für das laufende Jahr können Sie einen Steuerklassenwechsel jeweils bis zum 30. November beim Finanzamt beantragen. Die Steuerklasse können Sie auch mehrfach im Jahr wechseln. Prüfen Sie unbedingt in Ihrer Lohnabrechnung, ob Ihr Chef die Änderung berücksichtigt hat.
Vergleichen. Wie Sie als Paar Ihre Steuerklassen optimal kombinieren, ermitteln Sie unter bmf-steuerrechner.de unter „Berechnung der Lohnsteuer“ und „Faktorverfahren“.
Planen. Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld berechnen sich nach dem Nettogehalt. Hier kann sich ein rechtzeitiger Steuerklassenwechsel lohnen. Hilfe bietet unser Rechner Kurzarbeitergeld. Für ein maximales Elterngeld sollten Sie als künftige Mutter mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes in der neuen Steuerklasse 3 sein. Weitere Informationen rund um das Thema „Elterngeld und Steuerklasse“ erhalten Sie im kostenlosen Special Steuerklasse wechseln.
Beantragen. Alle Anträge für den Steuerklassenwechsel finden Sie unter formulare-bfinv.de. Wollen Sie in die Klassen III/V wechseln, müssen Sie das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“gemeinsam ausfüllen. In Klasse IV dürfen Sie allein wechseln, Ihre Partnerin oder Ihr Partner rutscht dann automatisch mit in Klasse IV. Alleinerziehende stellen für die Steuerklasse II den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2022“.
Trennen. Getrennte Ehepartner können seit 2018 problemlos von der ungünstigen Steuerklasse 3 zur Klasse 4 wechseln. Der andere Partner muss nicht zustimmen.
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@Marley-0510: Wenn einer dauerhaft krank ist und der andere damit quasi zum Alleinverdiener wird, wäre der Wechsel in die 3 möglich. Dann ist das Monatsnetto erstmal höher. Zu beachten ist aber, dass Lohnersatzleistungen wie Krankengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sodass über die Steuererklärung Nachforderungen vom Finanzamt fällig werden können. Der Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse ist nur eine mehr oder weniger grobe Vorab-Rechnung – die endgültige Steuerbelastung für das Paar steht erst nach der Steuererklärung fest.
Lohnt und ist es möglich ein Steuerwechsel wenn nur ein Verdiener und der andere in Langzeitkrank ist und möglicherweise nicht mehr Arbeit ausführen kann?
@sichergehen: In manchen Fällen können Ehepaare mit der Einzelveranlagung Steuern sparen. Bitte lesen Sie den folgenden Artikel dazu:
www.test.de/Steuererklaerung-Wann-eine-Einzelveranlagung-guenstiger-ist-5663300-0
Guten Abend,
Mit großem Interesse verfolge ich auch Berichte über Steuerzahlung der Stiftung Warentest/Finanztest. Natürlich können Sie nicht alle Möglichkeiten darstellen. Wir müssen jährlich für Pension bzw. Rente Steuern nachzahlen. Ist der Ehegattensplitting nachteilig in manchen Lebenssituationen? Gibt es dazu Veröffentlichungen/Berichte,die ich übersehen habe? Vielleicht ist es eine Anregung für die Redaktion, das Thema aus einer anderen Sicht anzugehen.
Freundliche Grüße
@alle: Niemand ist verpflichtet, sein Nettogehalt durch die Wahl einer passenden Steuerklasse zu optimieren. Über die Steuererklärung wird die tatsächlich zu zahlende Lohnsteuer abgerechnet. Wer zuvor zu viel Lohnsteuer abgeführt hat, bekommt die Überzahlung mit der Steuererklärung zurück.
Im Bereich der Lohnersatzleistungen kann die Wahl einer günstigen Lohnsteuerklasse dazu führen, dass es zum Beispiel mehr Elterngeld gibt. Der rechtzeitige Wechsel der Lohnsteuerklasse ist ein legaler Steuertrick.