Steuerklasse ändern Das ist Ihre optimale Steuerklasse

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Steuerklasse ändern - Das ist Ihre optimale Steuerklasse

Clever wechseln. Eltern­geld ist mit Steuerklasse III für Ehepaare am höchsten – wenn sie gut planen. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Ob Heirat, Kind, Karriere oder Jobverlust – oft lohnt sich ein Steuerklassen­wechsel. Lesen Sie, welche Steuerklasse für Sie die richtige ist und was es zu beachten gibt.

Für Arbeitnehmende zahlt der Arbeit­geber mit jeder Gehalts­zahlung Lohn­steuer an das Finanz­amt. Angestellte müssen nichts tun. Wie viel Steuern fällig werden, definiert die Lohn­steuerklasse – kurz Steuerklasse. Insgesamt gibt es sechs. Alle Steuerzahlenden werden von ihrem Finanz­amt in die Steuerklassen I bis VI einge­teilt – je nach Familien­stand, Arbeits­verhältnis und bei Ehepaaren nach gewählter Steuerklassen-Kombination. Die höchste Steuerklasse VI gilt für lohn­steuer­pflichtige Neben­jobs.

Unser Rat

Wechseln. Für das laufende Jahr können Sie einen Steuerklassen­wechsel jeweils bis zum 30. November beim Finanz­amt beantragen. Die Steuerklasse können Sie auch mehr­fach im Jahr wechseln. Prüfen Sie unbe­dingt in Ihrer Lohn­abrechnung, ob Ihr Chef die Änderung berück­sichtigt hat.

Vergleichen. Wie Sie als Paar Ihre Steuerklassen optimal kombinieren, ermitteln Sie unter bmf-steuerrechner.de unter „Berechnung der Lohn­steuer“ und „Faktorverfahren“.

Planen. Lohn­ersatz­leistungen wie Kurz­arbeitergeld oder Eltern­geld berechnen sich nach dem Netto­gehalt. Hier kann sich ein recht­zeitiger Steuerklassen­wechsel lohnen. Hilfe bietet unser Rechner Kurzarbeitergeld. Für ein maximales Eltern­geld sollten Sie als künftige Mutter mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutter­schutzes in der neuen Steuerklasse 3 sein. Weitere Informationen rund um das Thema „Eltern­geld und Steuerklasse“ erhalten Sie im Special Steuerklasse wechseln.

Beantragen. Alle Anträge für den Steuerklassen­wechsel finden Sie unter formulare-bfinv.de. Wollen Sie in die Klassen III/V wechseln, müssen Sie das Formular „Antrag auf Steuerklassen­wechsel bei Ehegatten“gemein­sam ausfüllen. In Klasse IV dürfen Sie allein wechseln, Ihre Part­nerin oder Ihr Partner rutscht dann auto­matisch mit in Klasse IV. Allein­erziehende stellen für die Steuerklasse II den „Antrag auf Lohn­steuer-Ermäßigung 2022“.

Trennen. Getrennte Ehepartner können seit 2018 problemlos von der ungüns­tigen Steuerklasse 3 zur Klasse 4 wechseln. Der andere Partner muss nicht zustimmen.

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19 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 17.07.2023 um 12:06 Uhr
Steuerklassenwechsel

@Marley-0510: Wenn einer dauerhaft krank ist und der andere damit quasi zum Alleinverdiener wird, wäre der Wechsel in die 3 möglich. Dann ist das Monatsnetto erstmal höher. Zu beachten ist aber, dass Lohnersatzleistungen wie Krankengeld dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sodass über die Steuererklärung Nachforderungen vom Finanzamt fällig werden können. Der Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse ist nur eine mehr oder weniger grobe Vorab-Rechnung – die endgültige Steuerbelastung für das Paar steht erst nach der Steuererklärung fest.

Marley-0510 am 16.07.2023 um 16:12 Uhr
Steuerklasse Wechsel

Lohnt und ist es möglich ein Steuerwechsel wenn nur ein Verdiener und der andere in Langzeitkrank ist und möglicherweise nicht mehr Arbeit ausführen kann?

Profilbild Stiftung_Warentest am 05.05.2022 um 15:03 Uhr
Einzelveranlagung

@sichergehen: In manchen Fällen können Ehepaare mit der Einzelveranlagung Steuern sparen. Bitte lesen Sie den folgenden Artikel dazu:
www.test.de/Steuererklaerung-Wann-eine-Einzelveranlagung-guenstiger-ist-5663300-0

sichergehen am 02.05.2022 um 21:18 Uhr
Kein Kommentar - AnfragSteuern zahlen im Ruhestand

Guten Abend,
Mit großem Interesse verfolge ich auch Berichte über Steuerzahlung der Stiftung Warentest/Finanztest. Natürlich können Sie nicht alle Möglichkeiten darstellen. Wir müssen jährlich für Pension bzw. Rente Steuern nachzahlen. Ist der Ehegattensplitting nachteilig in manchen Lebenssituationen? Gibt es dazu Veröffentlichungen/Berichte,die ich übersehen habe? Vielleicht ist es eine Anregung für die Redaktion, das Thema aus einer anderen Sicht anzugehen.
Freundliche Grüße

Profilbild Stiftung_Warentest am 09.03.2022 um 14:43 Uhr
Steuerklassenwechsel oder Steuererklärung

@alle: Niemand ist verpflichtet, sein Nettogehalt durch die Wahl einer passenden Steuerklasse zu optimieren. Über die Steuererklärung wird die tatsächlich zu zahlende Lohnsteuer abgerechnet. Wer zuvor zu viel Lohnsteuer abgeführt hat, bekommt die Überzahlung mit der Steuererklärung zurück.
Im Bereich der Lohnersatzleistungen kann die Wahl einer günstigen Lohnsteuerklasse dazu führen, dass es zum Beispiel mehr Elterngeld gibt. Der rechtzeitige Wechsel der Lohnsteuerklasse ist ein legaler Steuertrick.