
Von zu Hause zu arbeiten verursacht Kosten. Jeder kann seine Ausgaben über die Homeoffice-Pauschale abrechnen. Mit einem separaten Arbeitszimmer ist mitunter mehr drin.
Homeoffice-Pauschale: Einfach erklärt

Wollen Sie nur einen kurzen Überblick zum Thema Homeoffice-Pauschale? Dann lesen Sie unser Finanztest-Special Homeoffice-Pauschale: Einfach erklärt.
Homeoffice & Arbeitszimmer – wichtige Fakten
Plus für Ihre Steuererklärung. Das Arbeitszimmer ist nicht alles. Im Ratgeber Steuern von Finanztest lesen Sie alle Details. Hier zeigen wir Ihnen auch, wie Sie die Kosten für das Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale in die Steuererklärung eintragen.
Homeoffice-Pauschale. Sie arbeiten im Homeoffice und können sich kein separates Arbeitszimmer leisten? Dann können Sie in den Steuerjahren 2020 bis 2022 für jeden Arbeitstag im Homeoffice 5 Euro Homeoffice-Pauschale absetzen. So kann jeder für alle beruflichen Tätigkeiten bis zu 600 Euro im Jahr in der Steuererklärung abrechnen – auch jeder Ehepartner für sich. Ab dem Steuerjahr 2023 steigt die Homeoffice-Pauschale auf 6 Euro pro Tag an. Außerdem können Sie ab jetzt bis zu 210 Homeoffice-Tage abrechnen.
Kosten für Ihr Arbeitszimmer. Sie arbeiten daheim im separaten Heimbüro? Dann dürfen Sie anstelle der Homeoffice-Pauschale Ihre tatsächlichen anteiligen Miet- und Nebenkosten absetzen. Die Hürden sind hoch: Das Heimbüro darf fast nur zum Arbeiten dienen oder zur beruflichen Weiterbildung.
Volle Kosten. Sie arbeiten überwiegend im Homeoffice – also etwa mindestens drei von fünf Arbeitstagen pro Woche in dem Zimmer? Dann ist das Heimbüro Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit und die Kosten für diese Monate zählen unbegrenzt (BFH, Az. GrS 1/14, siehe auch unsere Grafik unten).
Maximal 1 250 Euro. Sie arbeiten in anderen Monaten oder grundsätzlich mehr Tage im Betrieb als zu Hause? Dann machen sie insgesamt bis zu 1 250 Euro im Jahr geltend. Bedingung: Sie müssen zu Hause arbeiten, weil für kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder der Chef Homeoffice etwa wegen Infektionsschutzes angeordnet hat (Grafik). Das gilt bislang für Richter, Lehrer, Förster oder Außendienstler. Unerheblich ist, wie häufig das Arbeitszimmer genutzt wird (Bundesfinanzhof,Az. VI R 46/17).
Wichtig: Das Finanzamt erkennt das häusliche Arbeitszimmer nur an, wenn es fast nur zum Arbeiten dient. Ein Schlafsofa oder andere private Dinge gefährden den Abzug. Schon ab 10 Prozent privater Nutzung streichen die Beamten komplett die Kosten (BFH, Az. GrS 1/14, Az. X R 1/13, Az. IX R 20/13, Az. IX R 21/13 sowie Az. IX R 23/12).
Kosten berechnen. Um die Ausgaben zu ermitteln, die auf das Arbeitszimmer entfallen, berechnen Sie den prozentualen Anteil des Zimmers im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche. Mit diesem Prozentsatz teilen Sie laufenden Kosten wie Miete, Heizkosten, Strom und Müllabfuhr auf.
Steuern senken. Machen Sie als Arbeitnehmer die Homeoffice-Pauschale oder Ausgaben für ein Arbeitszimmer geltend, senken Sie damit Ihr zu versteuerndes Einkommen und sparen am Ende Steuern, wenn unterm Strich mehr als 1 200 Euro (ab 2023: 1 230 Euro) Werbungskosten im Jahr zusammenkommen (nutzen Sie auch den Steuersparrechner der Stiftung Warentest).
Das zählt immer: Sie haben Geld für Büromaterialien, Smartphone, Drucker oder PC oder andere Arbeitsmittel ausgegeben? Das können Sie in jedem Fall als Werbungskosten absetzen.
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Daheim arbeiten: Mindestens Pauschale erhalten
Alle, die in den eigenen vier Wänden arbeiten, können mindestens die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Diese wurde 2020 eingeführt, als die Corona-Pandemie die Arbeitswelt kurzfristig umkrempelte. Je Arbeitstag im Homeoffice zählen 5 Euro pauschal als Werbungskosten oder Betriebsausgaben – maximal für 120 Tage im Jahr. Das gilt für die Steuerjahre 2020 bis 2022. Doch die Bundesregierung hält auch darüber hinaus an der Pauschale fest. Ab dem Steuerjahr 2023 sind pro Tag im Homeoffice sogar 6 Euro drin – für bis zu 210 Tage im Jahr (siehe Steueränderungen 2023).
So bekommen Sie die Homeoffice-Pauschale
Die Pauschale kann jede und jeder Berufstätige für Homeoffice-Tage absetzen, also auch jeder Ehepartner für sich. Angestellte rechnen sie als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung ab, Selbstständige als Betriebsausgaben.
Bedingung. Sie arbeiten an den Tagen ausschließlich daheim und setzen keine Kosten für ein Arbeitszimmer ab und auch keine Pendlerpauschale.
Höchstgrenze. Die 600 Euro haben Sie mit 120 Homeoffice-Tagen ausgeschöpft. Das ist die Höchstgrenze, auch wenn Sie mehr Tage daheim arbeiten. Erst ab 2023 ist der Spielraum größer.
Mehrere Jobs im Homeoffice. Arbeiten Sie im Neben- und Hauptjob daheim, teilen Sie die 5-Euro-Pauschale bis zum Höchstbetrag von 600 Euro auf Ihre verschiedenen Tätigkeiten auf. Mehr als insgesamt fünf Euro pro Tag sind nicht drin. Damit sind alle Kosten für die Nutzung der Wohnung wie für Strom, anteilige Miete und Co abgegolten.
Alternative zu Arbeitszimmer. Sie können die Homeoffice-Pauschale auch anstelle Ihrer Kosten für Ihr Arbeitszimmer daheim ansetzen. Das dürfte aber kaum lohnen, weil Ihre nachgewiesenen Kosten meist viel höher sind.
Fahrtkosten. Fahren Sie an einem Homeoffice-Tag noch ins Büro, können Sie für diesen Tag nur die Pendlerpauschale von 30 Cent je Kilometer der einfachen Entfernung zur Arbeit abrechnen – keine Homeoffice-Pauschale. Ab 2022 gibt es 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Sind Sie auswärts tätig, zählen 30 Cent je Kilometer mit dem Pkw oder die Ticketkosten (Details im Special Entfernungspauschale).
Trotzdem weitere Belege für Jobkosten sammeln
Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steuerlich aus, wenn im Jahr mehr als 1 200 Euro (ab 2023: 1 230 Euro) Werbungskosten zusammenkommen. Das dürften viele schaffen, weil sie etwa für die anderen Büroarbeitstage die Pendlerpauschale absetzen können. Sie sollten aber auch Belege für weitere Jobkosten sammeln – etwa für Arbeitsmittel wie Büromaterial und andere kleine Dinge. Kommen im Jahr insgesamt für alle Jobkosten mehr als 1 200 Euro an Ausgaben zusammen, kann das Steuern sparen. Wie viel, verrät der Steuersparrechner der Stiftung Warentest.
Schnellcheck Heimbüro – alles absetzen?
Wie unser Beispiel in der Grafik zeigt, können Ihre Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer voll zählen, weil es Dreh- und Angelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit ist. Ist es aber nicht Mittelpunkt der Arbeit, erkennt das Finanzamt höchstens bis zu 1 250 Euro im Jahr an und das auch nur, wenn der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
Frau Nguyen rechnet für 2022 diese Werbungskosten ab

Homeoffice im Arbeitszimmer – die Steuerdetails
Sie arbeiten in Ihrem separaten Arbeitszimmer daheim, das fast nur zum Arbeiten dient? Dann können Sie für den Raum die anteilige Miete inklusive Nebenkosten geltend machen – auch für Strom, Heizung oder die Hausratversicherung. Auch als Rentner oder Pensionär können Sie unter Umständen Ausgaben für das Arbeitszimmer abrechnen, wenn Sie daheim weiter beruflich tätig sind (BFH, Az. VIII R 3/12). Die folgenden Ausführungen gelten bis Ende 2022. Das Steuerjahr 2023 bringt einfachere Regeln.
Wie viel? Wie viel insgesamt zählt, hängt davon ab, wie viel Sie im Arbeitszimmer gearbeitet haben. Für viele ist das ein Mix: Mal haben sie wegen Corona-Lockdown komplett zu Hause gearbeitet. Mal haben sie wieder mehr im Büro verbracht.
Heimbüro Mittelpunkt der Tätigkeit. Sie hatten mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass Sie überwiegend daheim arbeiten. Dann zählen für diese Monate Ihre anteiligen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer unbegrenzt. Das ist etwa der Fall, wenn es mindestens drei Heimarbeitstage bei einer Fünftagearbeitswoche sind.
Heimbüro nicht Mittelpunkt der Tätigkeit. Sie mussten nur zwei von fünf Arbeitstagen in der Woche zu Hause arbeiten, weil kein anderer Arbeitsplatz für die Arbeiten zur Verfügung steht oder die Chefin Sie angewiesen hat, daheim zu arbeiten – etwa wegen des Infektionsrisikos? Für die Monate zählen Heimbürokosten bis maximal 1 250 Euro im Jahr. Das gilt auch Berufstätige, die am Wochenende zu Hause dienstlich erreichbar sein müssen und für diese Zeit kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber bereitsteht (FG München, Az. 15 K 439/15). Ist der Kostenabzug für eine oder mehrere Tätigkeiten möglich, gibt es ihn anteilig bis zum Höchstbetrag (BFH, Az. VIII R 52/13).
Beispiel: Ein Angestellter war im Lockdown von März bis Mai und November bis Dezember voll im Homeoffice. Die übrigen sieben Monate arbeitete er nur zwei Tage pro Woche zu Hause. Er kann für sein 15 Quadratmeter großes Heimbüro 187 Euro im Monat ansetzen, das sind 15 Prozent der Warmmiete und Nebenkosten für seine 100 Quadratmeter große Wohnung. Er rechnet für sein Heimbüro ab: 935 Euro (5 Lockdown-Monate x 187 Euro) plus 1 250 Euro (7 Monate x 187 Euro, maximal 1250 Euro).
So prüfen Sie, ob Sie Ihr Arbeitszimmer steuerlich zählt
Lage und Funktion? Das häusliche Arbeitszimmer muss als separater Raum seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in Ihre häusliche Sphäre eingebunden sein und fast ausschließlich beruflich genutzt werden. Es muss nicht nur zu Büroarbeiten dienen. Auch künstlerische, geistige oder schriftstellerische Tätigkeiten sind als Nutzung anerkannt (BFH, Az. VI R 70/01 und XI R 89/00).
Ausreichender Raum? Es muss zudem von den übrigen Wohnräumen abgetrennt sein. Eine Arbeitsecke genügt nicht. Außerdem muss die Wohnung für den Wohnbedarf ausreichend groß sein.
Ausstattung? Eine private Nutzung als Wohnraum muss so gut wie ausgeschlossen sein. Dafür spricht neben der Funktion des Raums auch dessen Ausstattung: Das Heimbüro ist typischerweise etwa mit Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer eingerichtet.
Nutzung? Nutzen Sie das heimische Büro zu 10 Prozent oder mehr privat, ist es nicht möglich, die beruflichen Ausgaben anteilig geltend zu machen (BFH, Az. GrS 1/14, Az. X R 1/13 und Az. IX R 20/13, Az. IX R 21/13). Das Heimbüro muss zudem ein abgetrennter, wie ein Büro eingerichteter Raum sein. Eine Arbeitsecke genügt nicht (BFH, Az. GrS 1/14 und Az. X R 32/11; BMF-Schreiben vom 06.10.2017, Arbeitszimmer).
Ihre Fragen rund ums Arbeitszimmer
Wie errechne ich die anteiligen Arbeitszimmerkosten?
Sie müssen zunächst die anteiligen Kosten aus den Gesamtkosten für Ihre Wohnung rausrechnen – etwa für Miete, Strom und Heizung und andere Nebenkosten wie Beiträge für die Hausratversicherung. Dazu berechnen Sie den Anteil Ihres Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche nach folgender Formel: Fläche des Arbeitszimmers geteilt durch Gesamtwohnfläche der Wohnung mal 100. Das Ergebnis ist Ihr Arbeitszimmeranteil in Prozent. Hat Ihre Wohnung 90 Quadratmeter und der Arbeitsraum 9 Quadratmeter, können Sie 10 Prozent der Miet- und Nebenkosten ansetzen. Zusätzlich gehören zu den Arbeitszimmerkosten auch Ihre Ausgaben für Renovierung und Einrichtung des Raumes – etwa für neue Lampen und Teppiche, aber nicht für Luxus. Separat zählen Büromöbel und PC. Diese Posten kann jeder unabhängig vom Heimbüro geltend machen.
Was kann ich für das Heimbüro in unserem Eigenheim ansetzen?
Wie bei einer Mietwohnung ermitteln Sie zunächst den Arbeitszimmeranteil. Als Kosten setzen Sie dann anteilig für das Arbeitszimmer die Abschreibungsrate (AfA) für das selbst genutzte Eigentum an. Die jährliche AfA für das Eigenheim beträgt in der Regel 2 Prozent der Herstellungs- und Anschaffungskosten – ohne Grundstückskosten. Dazu kommen gegebenenfalls Darlehenszinsen. Die übrigen anteiligen Nebenkosten sind ähnlich wie bei einer Mietwohnung etwa Ausgaben für Grundsteuer, Versicherungen, Strom, Heizung (siehe Frage zuvor).
Ich nutze das Arbeitszimmer zusammen mit meinem Mann. Kann jeder Kosten abrechnen?
Das kommt darauf an: Grundsätzlich kann jeder seine Kosten entsprechend seines Eigentums- oder Mietverhältnisses geltend machen. Gehört Ihnen beiden die Eigentumswohnung zu gleichen Teilen oder sind Sie beide Mieter, rechnet jeder die Hälfte der Gesamtkosten Ihres Arbeitszimmers ab. Greift die 1 250-Euro-Grenze, weil es nicht Mittelpunkt der Arbeit ist, sondern nur kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, gilt bei einem gemeinsamen Arbeitszimmer die 1 250- Euro-Grenze für jeden Partner in voller Höhe (BFH, Az. VI R 53/12 und BFH, Az. VI R 86/13 und BMF-Schreiben vom 6.10.2017, Arbeitszimmer). Der personenbezogene Höchstbetrag führt jedoch dazu, dass Sie auch nur einmal maximal 1 250 Euro im Jahr absetzen können, wenn Sie mehrere häusliche Arbeitszimmer nutzen – unabhängig davon, ob gleichzeitig oder nacheinander oder ob in einem oder in verschiedenen Haushalten (BFH, Az. VIII R 15/15).
Wie kann ich als Selbstständige mein Heimbüro geltend machen?
Manche Selbstständige wie Logopädinnen können trotz eigener Praxisräume ihr Heimbüro angeben, wenn Büroarbeiten in den Betriebsräumen wegen deren Beschaffenheit und Nutzungsbedingungen unzumutbar sind (BFH, Az. III R 9/16). Gewerbetreibende, Selbstständige und Land- und Forstwirte prüfen eine Zugehörigkeit des Arbeitszimmers zum Betriebsvermögen und berücksichtigen es in der entsprechenden Anlage G, S oder L zu ihrer Steuererklärung.
Kann ich die Arbeitszimmerkosten auch geltend machen, wenn ich in Elternzeit bin?
Ja, Frauen und Männer in Elternzeit können ihre Kosten für ein Arbeitszimmer ansetzen – zumindest bis 1 250 Euro. Bedingung ist, dass sie den Raum nachweislich nutzen, um während der Auszeit im Beruf auf dem Laufenden zu bleiben (BFH, Az. VI R 137/99 und BMF-Schreiben vom 06.10.2017, Arbeitszimmer).
Zählt steuerlich auch die Mitbenutzung von Küche, Bad und Flur?
Nein, Kosten für Nebenräume wie Küche, Bad und Flur können Sie nicht zusätzlich zum Heimbüro geltend machen (BFH, Az. X R 26/13).
Kann ich als Rentner die Kosten für mein Arbeitszimmer absetzen, wenn ich noch arbeiten und Geld verdienen will?
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs konnte ein Pensionär über 3 000 Euro für sein Arbeitszimmer als Betriebsausgaben voll geltend machen. Der pensionierte Ingenieur nutzte es im Keller seines Einfamilienhauses für seine Arbeit als selbstständiger Gutachter. Es machte mit seiner Tätigkeit im Streitjahr 5 332 Euro Verlust, in den beiden Jahren danach erzielte er 10 832 Euro und 35 260 Euro Gewinn. Für die Richter war seine Gutachtertätigkeit der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit. Die anderen Einkünfte seien zu gering und die Pension zähle nicht mit, weil der Mann sie für seine frühere Berufstätigkeit als Ingenieur beziehe (BFH, Az. VIII R 3/12).
Kann ich für meine Arbeitstage im Büro anstelle der Pendlerpauschale die Kosten für meine ÖPNV-Jahreskarte in voller Höhe geltend machen? Geht das auch, wenn ich 111 Tage im Homeoffice gearbeitet habe?
Ja, Sie können die vollen Kosten für Ihre Zeitfahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr als Werbungskosten absetzen – und zwar zusätzlich zur 5-Euro-Homeoffice-Pauschale für maximal 120 Arbeitstage im Jahr.
Das gilt laut Finanzverwaltung bundesweit: Ihre tatsächlichen Kosten für eine Zeitfahrkarte zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zählen dann als Werbungskosten, wenn die Gesamtkosten für das Ticket aufs Jahr gesehen höher sind als die Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer, bezogen auf die einfache Entfernung von daheim ins Büro.
Das Finanzministerium Thüringen schreibt: „Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine Zeitfahrkarte in Erwartung der regelmäßigen Benutzung für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte erworben hat, er die Zeitfahrkarte dann aber aufgrund der Tätigkeit im Homeoffice nicht im geplanten Umfang verwenden kann“ (Erlass vom 17. Februar 2021, Az. S 1901–2020 Corona – 21.15).
Die Kosten für das Ticket müssen Sie also nicht auf einzelne Arbeitstage aufteilen.
Gibt es die Homeoffice-Pauschale auch für Azubis?
Auszubildende können wie alle anderen Berufstätigen auch die Homeoffice-Pauschale in ihrer Steuererklärung (Anlage N) als Werbungskosten geltend machen. Für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich daheim gearbeitet haben, rechnen sie 5 Euro Homeoffice-Pauschale für bis zu 120 Arbeitstage im Jahr ab. Insgesamt berücksichtigen die Beamten höchstens 600 Euro.
Die Homeoffice-Pauschale bringt Azubis Vorteile, obwohl sie meist kein separates Arbeitszimmer haben und deshalb regelmäßig keine Raumkosten absetzen können. Auch Homeoffice-Tage in Ein-Zimmer-Appartements sind jetzt begünstigt. Für die Steuererklärung spielt es so keine Rolle, ob Azubis etwa am Küchentisch oder auf dem Sofa arbeiten. Die 5-Euro-Pauschale bekommen Azubis, sobald sie ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit zu Hause erledigen.
Ich arbeite zu Hause – bis April habe ich dazu meinen Küchentisch genutzt. Dann bin ich in eine Wohnung mit Arbeitszimmer gezogen. Wie kann ich die Homeoffice-Pauschale nutzen?
Für jeden Homeoffice-Tag gibt es 5 Euro. Das Finanzamt akzeptiert maximal 120 Heimarbeitstage pro Jahr. Wann Sie zu Hause gearbeitet haben, ist unerheblich, solange Sie die Tage auf Nachfrage des Finanzamts nachweisen können.
Haben Sie nur einen Teil des Jahres im Homeoffice verbracht, etwa die Wintermonate, sollten Sie für diese Zeit trotzdem die Homeoffice-Pauschale geltend machen. Für die Monate, die Sie anschließend in einem zwischenzeitlich eingerichteten Arbeitszimmer gearbeitet haben, setzen Sie außerdem Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers an. Die Steuer-Experten der Stiftung Warentest sind der Auffassung, dass eine zeitlich versetzte Kombination beider Vorteile möglich sein müsste. Da die Homeoffice-Pauschale aber erst 2020 eingeführt wurde und damit noch recht neu ist, gibt es noch keine Gerichtsurteile, die diese Rechtsauffassung bestätigen.
Tipp: Neben der Homeoffice-Pauschale können Sie noch viele andere Arbeitsmittel fürs Homeoffice absetzen wie für Schreibtisch, Stuhl, Lampe, PC, Regale, Büromaterial oder Telefon und Internet im Homeoffice. Kommen mehr als 1 000 Euro Werbungskosten im Jahr zusammen, bringt das eine Steuerersparnis.
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66 Kommentare Diskutieren Sie mit
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@steueraberfair: Bei der dargestellten Rechtsansicht handelt sich um eine verbraucherfreundliche Auslegung der Regelungen. Es gibt zur Frage, ob beim unterjährigen Umzug oder bei der unterjährigen Neuanschaffung eines Arbeitszimmers neben der Homeoffice-Pauschale auch die Kosten für das Arbeitszimmer abgesetzt werden können, weder eine konkrete gesetzliche Regelung, noch eine Rechtsprechung oder Ausführungen in einem BMF-Schreiben auf die wir Sie verweisen könnten.
Nur um Missverständnisse zu vermeiden: Wir meinen die „Umzugsfälle“. Das Arbeitszimmer wurde im Laufe des Jahres erst z.B. durch einen Umzug angeschafft.
Guten Tag, mein Einspruchsachbearbeiter ist auch nach Verweis auf diverse Kommentare hier fest davon überzeugt, dass beides zeitversetzte (erst HO Pauschale dann Arbeitszimmer wegen Änderung der Nutzungsverhältnisse) innerhalb eines Veranlagungszeitraum nicht absetzbar ist. Dazu gebe es eine interne, bindende Verwaltungsvorschrift, die nicht an die Öffentlichkeit kommuniziert wurde und die er mir auch nicht offen legen wollte nachdem ich ihn darum gebeten hatte. Ich lasse mich nicht abwimmeln. Daher ist meine Frage ob Sie mir eine nachweisbare Rechtsgrundlage mitteilen können oder ob Ihre Kommentare hier Nachweis genug sind. Vielen Dank und freundliche Grüße
@261814uwe: Mit der Homeoffice-Pauschale sind für jeden Arbeitstag von zu Hause 5 Euro drin. Das Finanzamt akzeptiert maximal 120 Tage Heimarbeitstage pro Jahr.
Wann im Jahr diese Homeofficetage stattfanden, ist unerheblich, solange man diese Tage auf Nachfrage des Finanzamts nachweisen kann. Wer nur einen Teil des Jahres im Homeoffice verbracht hat, etwa den Winter, darf bis zu 120 dieser Homeoffice-Tage über die Pauschale geltend machen. Für restliche Arbeitszeit im Jahr, in der etwa im Büro oder in einem zwischenzeitlich eingerichteten Arbeitszimmer gearbeitet wurde, machen Angestellte dann entweder Fahrtkosten oder die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers geltend – je nachdem, was zutrifft.
wir sind im Jahr 2021 umgezogen. Im Zeitraum 01.01. bis 31.03. hatten wir kein abgeschlossenes Arbeitszimmer. Ab dem 01.04. waren wir in eigenes Haus mit separatem Arbeitszimmer umgezogen. Kann ich folgendermassen aufteilen:
- für 9 Monate (01.04. - 31.12.2021) machen ich die anteiligen Kosten für das Arbeitszimmer als Werbungskosten geltend
- für 3 Monate (01.01. -31.03.2021) mache als die Homeoffice-Pauschale geltend. Ich habe in diesem Zeitraum zwar 53 Tage aus dem Homeoffice gearbeitet, mache jedoch nur für 30 Tage (120/4) die Homeoffice-Pauschale als zusätzliche Werbungskosten geltend.
Korrekt?
@tiefraum2018:
Zu 1) Auch Ausgaben für die Renovierung und die Einrichtung des Arbeitszimmers (vor Bezug) können geltend gemacht werden. Handelt es sich um Ausgaben, die das ganze Haus betreffen (Miete, Umlagen für Strom, Wasser, Heizung, Müllgebühren, Versicherungen etc.), sind sie anteilig dem Arbeitszimmer zuzuordnen.
Allerdings greift für Instandsetzungs- und Modernisierungskosten in den ersten drei Jahren nach dem Kauf eine Einschränkung: Sie dürfen die entsprechenden anteiligen Arbeitszimmerkosten nur über ein bis fünf Jahre verteilt geltend machen, sofern die gesamten Instandsetzungs- und Modernisierungskosten für Ihr Haus ohne Mehrwertsteuer höchstens 15 Prozent der Gebäudekosten ausmachen. Sind die Ausgaben höher müssen Sie diese als anschaffungsnahe Herstellungskosten über 40 oder 50 Jahre verteilen je nachdem wann das Gebäude errichtet wurde.
Zu 2) Kosten für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer können nicht zugleich als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.