Home­office und häusliches Arbeits­zimmer Im Home­office Steuern sparen

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Home­office und häusliches Arbeits­zimmer - Im Home­office Steuern sparen

Strom, Schreibtisch, Notebook. Alle, die zu Hause arbeiten, rechnen die eigenen Ausgaben beim Finanz­amt ab. © Adobe Stock

Zu Hause zu arbeiten verursacht Kosten. Doch das Finanz­amt beteiligt sich: Zumindest die Home­office-Pauschale ist drin, mit einem Extra-Arbeits­zimmer geht oft noch mehr.

Wieder regel­mäßig zum Arbeiten in die Firma fahren? Für die einen ist es eine Selbst­verständlich­keit, andere winken dankend ab: „Bloß nicht!“ Sie haben sich längst an das Arbeiten zu Hause gewöhnt und freuen sich, dass sie weniger Zeit für Arbeits­wege aufbringen müssen und Fahrt­kosten sparen. Doch auch das Arbeiten zu Hause hat seinen Preis: Strom, Heizung, Internet – da kommt einiges zusammen. An diesen Kosten beteiligt sich das Finanz­amt. Arbeitnehmende können die eigenen Ausgaben über die Home­office-Pauschale abrechnen. Dafür spielt es keine Rolle, wo in der Wohnung sie arbeiten, selbst beim Arbeits­platz am Küchentisch ist eine Steuerersparnis möglich. Mit einem separaten Büro zu Hause ist mitunter aber noch deutlich mehr Steuerrabatt drin.

Was bringt die Abrechnung beim Finanz­amt? Wer nutzt die Home­office-Pauschale, wer rechnet sämtliche Ausgaben fürs häusliche Arbeits­zimmer ab? Welche Posten zählen zusätzlich? Wir stellen vor, was 2023 gilt und erklären, was wichtig ist, wenn Sie noch die Steuererklärung für 2022 vor sich liegen haben.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 11.07.2023 um 09:24 Uhr
    Nutzung von Büro und Homeoffice

    @15Jo: Ihre Frau kann weiterhin das Arbeitszimmer geltend machen, wenn es der Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit ist. Sie können für die Tätigkeit im Homeoffice (bis zu 210 Tage im Jahr) die Homeofficepauschale nutzen.

  • 15Jo am 06.07.2023 um 16:53 Uhr
    Nutzung von Büro und Homeoffice

    Wir haben ein häusliches Arbeitszimmer, das (ausschließlich) meine Frau täglich nutzt und das wir schon seit Jahren steuerlich absetzen (gemeinsame Veranlagung). Seit 2022 arbeite ich auch 2 Tage pro Woche im Homeoffice, jedoch vom Esszimmertisch aus, da wir nicht gleichzeitig das Büro nutzen können. Können wir dann sowohl das Arbeitzimmer absetzen als auch die Homeofficepauschale nutzen?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 20.02.2023 um 15:39 Uhr
    Voller Mietanteil Arbeitszimmer bei Alleinnutzung

    @podl: Nach der Rechtsprechung des BFH und nach den Anschluss erfolgten Arbeitsanweisungen der Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer, kann die Person, die das Arbeitszimmer nutzt, die Gesamtkosten des Arbeitszimmers ansetzen, wenn sie diese auch (mit-) bezahlt.
    www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201810047/

  • podl am 16.02.2023 um 21:15 Uhr
    Anteilige Miete Arbeitszimmer

    Hallo,
    bei mir hat das Finanzamt die zu berücksichtigende Miete für das häusliche Arbeitszimmer gekürzt (dass es anzuerkennen ist, darüber besteht kein Zweifel). Die Begründung ist, dass meine Frau und ich die gemeinsame Mietwohnung zusammen bewohnen und finanzieren; das häusliche Arbeitszimmer aber nur von meiner Frau (= Lehrerin) genutzt werde. Daher dürfe nur die halbe Kaltmiete für die Wohnung als Basis herangezogen werden. Passt das? Ich bin verwundert, da ich davon ausgehe, dass das von mir verwendete (und als sehr gut bewertete) Steuerprogramm das berücksichtigen würde, wenn es so wäre. Aber eine Frage wie: finanzieren sie die Mietwohnung gemeinsam? Kommt dort nicht vor. Danke für Eure Hinweise.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 10.02.2023 um 14:42 Uhr
    Woher die 400 Euro/Monat?

    @Dude_668: Es handelt sich hier um ein Rechenbeispiel, nicht um einen Durchschnittswert. Es ist daher gut möglich, dass Ihre Kosten da (weit) drunter liegen.