
Arbeitsplatz. Strom, Schreibtisch, Notebook: Wer zu Hause arbeitet, rechnet die eigenen Ausgaben beim Finanzamt ab. © Adobe Stock
Zu Hause zu arbeiten verursacht Kosten. Doch das Finanzamt beteiligt sich: Zumindest die Homeoffice-Pauschale ist drin, mit einem Extra-Arbeitszimmer geht oft noch mehr.
Wieder regelmäßig zum Arbeiten in die Firma fahren? Für die einen ist es eine Selbstverständlichkeit, andere winken dankend ab: „Bloß nicht!“ Sie haben sich längst an das Arbeiten zu Hause gewöhnt und freuen sich, dass sie weniger Zeit für Arbeitswege aufbringen müssen und Tankkosten sparen. Doch auch das Arbeiten zu Hause hat seinen Preis: Strom, Heizung, Internet – da kommt einiges zusammen. An diesen Kosten beteiligt sich das Finanzamt. Arbeitnehmende können die eigenen Ausgaben über die Homeoffice-Pauschale abrechnen. Dafür spielt es keine Rolle, wo in der Wohnung sie arbeiten, selbst beim Arbeitsplatz am Küchentisch ist eine Steuerersparnis möglich. Mit einem separaten Büro zu Hause ist mitunter aber noch deutlich mehr Steuerrabatt drin. Was bringt die Abrechnung beim Finanzamt? Wer nutzt die Homeoffice-Pauschale, wer rechnet sämtliche Ausgaben fürs häusliche Arbeitszimmer ab? Welche Posten zählen zusätzlich? Wir stellen vor, was 2023 neu gilt und erklären, was wichtig ist, wenn Sie noch an der Steuererklärung für 2022 sitzen.
Homeoffice-Pauschale: Einfach erklärt

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@15Jo: Ihre Frau kann weiterhin das Arbeitszimmer geltend machen, wenn es der Mittelpunkt ihrer beruflichen Tätigkeit ist. Sie können für die Tätigkeit im Homeoffice (bis zu 210 Tage im Jahr) die Homeofficepauschale nutzen.
Wir haben ein häusliches Arbeitszimmer, das (ausschließlich) meine Frau täglich nutzt und das wir schon seit Jahren steuerlich absetzen (gemeinsame Veranlagung). Seit 2022 arbeite ich auch 2 Tage pro Woche im Homeoffice, jedoch vom Esszimmertisch aus, da wir nicht gleichzeitig das Büro nutzen können. Können wir dann sowohl das Arbeitzimmer absetzen als auch die Homeofficepauschale nutzen?
@podl: Nach der Rechtsprechung des BFH und nach den Anschluss erfolgten Arbeitsanweisungen der Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländer, kann die Person, die das Arbeitszimmer nutzt, die Gesamtkosten des Arbeitszimmers ansetzen, wenn sie diese auch (mit-) bezahlt.
www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201810047/
Hallo,
bei mir hat das Finanzamt die zu berücksichtigende Miete für das häusliche Arbeitszimmer gekürzt (dass es anzuerkennen ist, darüber besteht kein Zweifel). Die Begründung ist, dass meine Frau und ich die gemeinsame Mietwohnung zusammen bewohnen und finanzieren; das häusliche Arbeitszimmer aber nur von meiner Frau (= Lehrerin) genutzt werde. Daher dürfe nur die halbe Kaltmiete für die Wohnung als Basis herangezogen werden. Passt das? Ich bin verwundert, da ich davon ausgehe, dass das von mir verwendete (und als sehr gut bewertete) Steuerprogramm das berücksichtigen würde, wenn es so wäre. Aber eine Frage wie: finanzieren sie die Mietwohnung gemeinsam? Kommt dort nicht vor. Danke für Eure Hinweise.
@Dude_668: Es handelt sich hier um ein Rechenbeispiel, nicht um einen Durchschnittswert. Es ist daher gut möglich, dass Ihre Kosten da (weit) drunter liegen.