
Jeder kann für 2020 und 2021 bis zu 600 Euro Homeoffice-Pauschale als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Fürs häusliche Arbeitszimmer ist meist mehr drin.
Homeoffice-Pauschale: Einfach erklärt

Wollen Sie nur einen kurzen Überblick zum Thema Homeoffice-Pauschale? Dann lesen Sie unser Finanztest-Special Homeoffice-Pauschale: Einfach erklärt.
Homeoffice & Arbeitszimmer – wichtige Fakten
- Plus für Ihre Steuererklärung.
- Das Arbeitszimmer ist nicht alles. Im Ratgeber Steuern von Finanztest lesen Sie alle Details. Hier zeigen wir Ihnen auch, wie Sie die Kosten für das Arbeitszimmer und die Homeoffice-Pauschale in die Steuererklärung eintragen.
- Homeoffice-Pauschale.
- Sie arbeiten im Homeoffice und können sich kein separates Arbeitszimmer leisten? Dann können Sie erstmals für jeden Arbeitstag im Homeoffice 5 Euro Homeoffice-Pauschale für 2020 und 2021 absetzen. So kann jeder für alle beruflichen Tätigkeiten bis zu 600 Euro im Jahr in der Steuererklärung abrechnen – auch jeder Ehepartner für sich.
- Kosten für Ihr Arbeitszimmer.
- Sie arbeiten daheim im separaten Heimbüro? Dann dürfen Sie anstelle der Homeoffice-Pauschale Ihre tatsächlichen anteiligen Miet- und Nebenkosten absetzen. Die Hürden sind hoch: Das Heimbüro darf fast nur zum Arbeiten dienen oder zur beruflichen Weiterbildung.
- Volle Kosten.
- Sie arbeiten überwiegend im Homeoffice – also etwa mindestens drei von fünf Arbeitstagen pro Woche in dem Zimmer? Dann ist das Heimbüro Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit und die Kosten für diese Monate zählen unbegrenzt (BFH, Az. GrS 1/14, siehe auch unsere Grafik unten).
- Maximal 1 250 Euro.
- Sie arbeiten in anderen Monaten oder grundsätzlich mehr Tage im Betrieb als zu Hause? Dann machen sie insgesamt bis zu 1 250 Euro im Jahr geltend. Bedingung: Sie müssen zu Hause arbeiten, weil für kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder der Chef Homeoffice etwa wegen Infektionsschutzes angeordnet hat (Grafik). Das gilt bislang für Richter, Lehrer, Förster oder Außendienstler. Unerheblich ist, wie häufig das Arbeitszimmer genutzt wird (Bundesfinanzhof,Az. VI R 46/17).
- Wichtig:
- Das Finanzamt erkennt das häusliche Arbeitszimmer nur an, wenn es fast nur zum Arbeiten dient. Ein Schlafsofa oder andere private Dinge gefährden den Abzug. Schon ab 10 Prozent privater Nutzung streichen die Beamten komplett die Kosten (BFH, Az. GrS 1/14, Az. X R 1/13, Az. IX R 20/13, Az. IX R 21/13 sowie Az. IX R 23/12).
- Kosten berechnen.
- Um die Ausgaben zu ermitteln, die auf das Arbeitszimmer entfallen, berechnen Sie den prozentualen Anteil des Zimmers im Verhältnis zur gesamten Wohnfläche. Mit diesem Prozentsatz teilen Sie laufenden Kosten wie Miete, Heizkosten, Strom und Müllabfuhr auf.
- Steuern senken.
- Machen Sie als Arbeitnehmer die Homeoffice-Pauschale oder Ausgaben für ein Arbeitszimmer geltend, senken Sie damit Ihr zu versteuerndes Einkommen und sparen am Ende Steuern, wenn unterm Strich mehr als 1 000 Euro Werbungskosten im Jahr zusammenkommen (nutzen Sie auch den Steuersparrechner der Stiftung Warentest).
- Das zählt immer:
- Sie haben Geld für Büromaterialien, Smartphone, Drucker oder PC oder andere Arbeitsmittel ausgeben? Das können Sie in jedem Fall als Werbungskosten absetzen.
Die neue Homeoffice-Pauschale für 2020 und 2021
Jeder Berufstätige, der daheim arbeitet, kann 600 Euro Homeoffice-Pauschale im Jahr geltend machen. Je Arbeitstag im Homeoffice zählen 5 Euro pauschal als Werbungskosten oder Betriebsausgaben – maximal für 120 Tage im Jahr. Das gilt bislang für die Steuerjahre 2020 und 2021. Die neue Bundesregierung plant, an der Homeoffice-Pauschale auch in Zukunft festzuhalten. In trockenen Tüchern ist das aber noch nicht (siehe Special Steueränderungen 2022).
So bekommen Sie die Homeoffice-Pauschale
Die 5-Euro-Pauschale kann jeder Berufstätige für seine Homeoffice-Tage absetzen, also auch jeder Ehepartner für sich. Angestellte rechnen sie als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung ab, Selbstständige als Betriebsausgaben.
Bedingung. Sie arbeiten an den Tagen ausschließlich daheim und setzen keine Kosten für ein Arbeitszimmer ab und auch keine Pendlerpauschale.
Höchstgrenze. Die 600 Euro haben Sie mit 120 Homeoffice-Tagen ausgeschöpft. Mehr ist nicht drin, auch wenn Sie mehr Tage daheim arbeiten.
Mehrere Jobs im Homeoffice. Arbeiten Sie im Neben- und Hauptjob daheim, teilen Sie die 5-Euro-Pauschale bis zum 600 Euro Höchstbetrag auf Ihre verschiedenen Tätigkeiten auf. Mehr als insgesamt fünf Euro pro Tag sind nicht drin. Damit sind alle Kosten für die Nutzung der Wohnung wie für Strom, anteilige Miete abgegolten.
Alternative zu Arbeitszimmer. Sie können die Homeoffice-Pauschale auch anstelle Ihrer Kosten für Ihr Arbeitszimmer daheim ansetzen. Das dürfte kaum lohnen, weil Ihre nachgewiesenen Kosten meist viel höher sind.
Fahrtkosten. Fahren Sie an einem Homeoffice-Tag noch ins Büro, können Sie für diesen Tag nur die Pendlerpauschale von 30 Cent je Kilometer der einfachen Entfernung zur Arbeit abrechnen – keine Homeoffice-Pauschale. Ab 2021 gibt es 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Sind Sie auswärts tätig, zählen 30 Cent je Kilometer mit dem Pkw oder die Ticketkosten (Details im Special Entfernungspauschale).
Trotzdem weitere Belege für Jobkosten sammeln
Die Homeoffice-Pauschale wirkt sich für Arbeitnehmer steuerlich aus, wenn im Jahr mehr als 1 000 Euro Jobkosten zusammenkommen (zu Special Werbungskosten). Das dürften viele schaffen, weil sie etwa für die anderen Büroarbeitstage die Pendlerpauschale absetzen können. Sie sollten aber auch Belege für weitere Jobkosten sammeln – etwa für Büromaterial und andere kleine Dinge. Kommen im Jahr insgesamt für alle Jobkosten mehr als 1 000 Euro an Ausgaben zusammen, kann das Steuern sparen (zum Steuersparrechner der Stiftung Warentest).
Schnellcheck Heimbüro – alles absetzen?
Wie unser Beispiel in der Grafik zeigt, können Ihre Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer voll zählen, weil es Dreh- und Angelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit ist. Ist es aber nicht Mittelpunkt der Arbeit, erkennt das Finanzamt höchstens bis zu 1 250 Euro im Jahr an und das auch nur, wenn der Arbeitgeber keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt.
Frau Müller rechnet für 2020 diese Werbungskosten ab

Homeoffice im Arbeitszimmer – die Steuerdetails
Sie arbeiten in Ihrem separaten Arbeitszimmer daheim, das fast nur zum Arbeiten dient? Dann können Sie für den Raum die anteilige Miete inklusive Nebenkosten geltend machen – auch für Strom, Heizung oder die Hausratversicherung. Auch als Rentner oder Pensionär, können Sie unter Umständen Ausgaben für das Arbeitszimmer abrechnen, wenn Sie daheim weiter beruflich tätig sind (BFH, Az. VIII R 3/12).
Wie viel? Wie viel insgesamt zählt, hängt davon ab, wie viel Sie dort arbeiten. Für viele ist das ein Mix: Mal arbeiten sie wegen Corona-Lockdown komplett zu Hause. Mal dürfen sie wieder mehr im Büro arbeiten.
Heimbüro Mittelpunkt der Tätigkeit. Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass Sie überwiegend daheim arbeiten. Dann zählen für diese Monate Ihre anteiligen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer unbegrenzt. Das ist etwa der Fall, wenn es mindestens drei Heimarbeitstage bei einer Fünftagearbeitswoche sind.
Heimbüro nicht Mittelpunkt der Tätigkeit. Sie müssen nur zwei von fünf Arbeitstagen in der Woche zu Hause arbeiten, weil kein anderer Arbeitsplatz für die Arbeiten zur Verfügung steht oder die Chefin Sie angewiesen hat, daheim zu arbeiten – etwa wegen des Infektionsrisikos? Für die Monate zählen Heimbürokosten bis maximal 1 250 Euro im Jahr. Das gilt auch Berufstätige, die am Wochenende zu Hause dienstlich erreichbar sein müssen und für diese Zeit kein Arbeitsplatz beim Arbeitgeber bereitsteht (FG München, Az. 15 K 439/15). Ist der Kostenabzug für eine oder mehrere Tätigkeiten möglich, gibt es ihn anteilig bis zum Höchstbetrag (BFH, Az. VIII R 52/13).
Beispiel: Ein Angestellter war im Lockdown von März bis Mai und November bis Dezember 2020 voll im Homeoffice. Die übrigen sieben Monate arbeitete er nur zwei Tage pro Woche zu Hause. Er kann für sein 15 Quadratmeter großes Heimbüro 187 Euro im Monat ansetzen, das sind 15 Prozent der Warmmiete und Nebenkosten für seine 100 Quadratmeter große Wohnung. Er rechnet für sein Heimbüro ab: 935 Euro (5 Lockdown-Monate x 187 Euro) plus 1 250 Euro (7 Monate x 187 Euro, maximal 1250 Euro). Die 2 185 Euro bringen ihm abzüglich von 1 000 Euro Werbungskostenpauschale bei ursprünglich 40 000 Euro zu versteuerndem Einkommen rund 432 Euro Steuererstattung inklusive Soli.
So prüfen Sie, ob Sie Ihr Arbeitszimmer steuerlich zählt
Lage und Funktion? Das häusliche Arbeitszimmer muss als separater Raum seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in Ihre häusliche Sphäre eingebunden sein und fast ausschließlich beruflich genutzt werden. Es muss nicht nur zu Büroarbeiten dienen. Auch künstlerische, geistige oder schriftstellerische Tätigkeiten sind als Nutzung anerkannt (BFH, Az. VI R 70/01 und XI R 89/00).
Ausreichender Raum? Es muss zudem von den übrigen Wohnräumen abgetrennt sein. Eine Arbeitsecke genügt nicht. Außerdem muss die Wohnung für den Wohnbedarf ausreichend groß sein.
Ausstattung? Eine private Nutzung als Wohnraum muss so gut wie ausgeschlossen sein. Dafür spricht neben der Funktion des Raums auch dessen Ausstattung: Das Heimbüro ist typischerweise etwa mit Schreibtisch, Bürostuhl, Regalen, Büchern, Computer eingerichtet.
Nutzung? Nutzen Sie das heimische Büro zu 10 Prozent oder mehr privat, ist es nicht möglich, die beruflichen Ausgaben anteilig geltend zu machen (BFH, Az. GrS 1/14, Az. X R 1/13 und Az. IX R 20/13, Az. IX R 21/13). Das Heimbüro muss zudem ein abgetrennter, wie ein Büro eingerichteter Raum sein. Eine Arbeitsecke genügt nicht (BFH, Az. GrS 1/14 und Az. X R 32/11; BMF-Schreiben vom 06.10.2017, Arbeitszimmer).
So ermitteln Sie die Kosten für Ihr Arbeitszimmer
Wie errechne ich die anteiligen Arbeitszimmerkosten?
Sie müssen zunächst die anteiligen Kosten aus den Gesamtkosten für Ihre Wohnung rausrechnen – etwa für Miete, Strom und Heizung und andere Nebenkosten wie Beiträge für die Hausratversicherung. Dazu berechnen Sie den Anteil Ihres Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche nach folgender Formel: Fläche des Arbeitszimmers geteilt durch Gesamtwohnfläche der Wohnung mal 100. Das Ergebnis ist Ihr Arbeitszimmeranteil in Prozent. Hat Ihre Wohnung 90 Quadratmeter und der Arbeitsraum 9 Quadratmeter, können Sie 10 Prozent der Miet- und Nebenkosten ansetzen. Zusätzlich gehören zu den Arbeitszimmerkosten auch Ihre Ausgaben für Renovierung und Einrichtung des Raumes – etwa für neue Lampen und Teppiche, aber nicht für Luxus. Separat zählen Büromöbel und PC. Diese Posten kann jeder unabhängig vom Heimbüro geltend machen.
Was kann ich für das Heimbüro in unserem Eigenheim ansetzen?
Wie bei einer Mietwohnung ermitteln Sie zunächst den Arbeitszimmeranteil. Als Kosten setzen Sie dann anteilig für das Arbeitszimmer die Abschreibungsrate (AfA) für das selbst genutzte Eigentum an. Die jährliche AfA für das Eigenheim beträgt in der Regel 2 Prozent der Herstellungs- und Anschaffungskosten – ohne Grundstückskosten. Dazu kommen gegebenenfalls Darlehenszinsen. Die übrigen anteiligen Nebenkosten sind ähnlich wie bei einer Mietwohnung etwa Ausgaben für Grundsteuer, Versicherungen, Strom, Heizung (siehe Frage zuvor).
Ich nutze das Arbeitszimmer zusammen mit meinem Mann. Kann jeder Kosten abrechnen?
Das kommt darauf an: Grundsätzlich kann jeder seine Kosten entsprechend seines Eigentums- oder Mietverhältnisses geltend machen. Gehört Ihnen beiden die Eigentumswohnung zu gleichen Teilen oder sind Sie beide Mieter, rechnet jeder die Hälfte der Gesamtkosten Ihres Arbeitszimmers ab. Greift die 1 250-Euro-Grenze, weil es nicht Mittelpunkt der Arbeit ist, sondern nur kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, gilt bei einem gemeinsamen Arbeitszimmer die 1 250- Euro-Grenze für jeden Partner in voller Höhe (BFH, Az. VI R 53/12 und BFH, Az. VI R 86/13 und BMF-Schreiben vom 6.10.2017, Arbeitszimmer). Der personenbezogene Höchstbetrag führt jedoch dazu, dass Sie auch nur einmal maximal 1 250 Euro im Jahr absetzen können, wenn Sie mehrere häusliche Arbeitszimmer nutzen – unabhängig davon, ob gleichzeitig oder nacheinander oder ob in einem oder in verschiedenen Haushalten (BFH, Az. VIII R 15/15).
Wie kann ich als Selbstständige mein Heimbüro geltend machen?
Manche Selbstständige wie Logopädinnen können trotz eigener Praxisräume ihr Heimbüro angeben, wenn Büroarbeiten in den Betriebsräumen wegen deren Beschaffenheit und Nutzungsbedingungen unzumutbar sind (BFH, Az. III R 9/16). Gewerbetreibende, Selbstständige und Land- und Forstwirte prüfen eine Zugehörigkeit des Arbeitszimmers zum Betriebsvermögen und berücksichtigen es in der entsprechenden Anlage G, S oder L zu ihrer Steuererklärung.
Kann ich die Arbeitszimmerkosten auch geltend machen, wenn ich in Elternzeit bin?
Ja, Frauen und Männer in Elternzeit können ihre Kosten für ein Arbeitszimmer ansetzen – zumindest bis 1 250 Euro. Bedingung ist, dass sie den Raum nachweislich nutzen, um während der Auszeit im Beruf auf dem Laufenden zu bleiben (BFH, Az. VI R 137/99 und BMF-Schreiben vom 06.10.2017, Arbeitszimmer).
Zählt steuerlich auch die Mitbenutzung von Küche, Bad und Flur?
Nein, Kosten für Nebenräume wie Küche, Bad und Flur können Sie nicht zusätzlich zum Heimbüro geltend machen (BFH, Az. X R 26/13).
Kann ich als Rentner die Kosten für mein Arbeitszimmer absetzen, wenn ich noch arbeiten und Geld verdienen will?
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs konnte ein Pensionär über 3 000 Euro für sein Arbeitszimmer als Betriebsausgaben voll geltend machen. Der pensionierter Ingenieur nutzte es im Keller seines Einfamilienhauses für seine Arbeit als selbstständiger Gutachter. Es machte mit seiner Tätigkeit im Streitjahr 5 332 Euro Verlust, in den beiden Jahren danach erzielte er 10 832 Euro und 35 260 Euro Gewinn. Für die Richter war seine Gutachtertätigkeit der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Arbeit. Die anderen Einkünfte seien zu gering und die Pension zähle nicht mit, weil der Mann sie für seine frühere Berufstätigkeit als Ingenieur beziehe (BFH, Az. VIII R 3/12).
Kann ich für meine Arbeitstage im Büro anstelle der Pendlerpauschale die Kosten für meine ÖPNV-Jahreskarte in voller Höhe geltend machen? Geht das auch, wenn ich 111 Tage im Homeoffice gearbeitet habe?
Ja, Sie können die vollen Kosten für Ihre Zeitfahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr als Werbungskosten absetzen – und zwar zusätzlich zur 5-Euro-Homeoffice-Pauschale für maximal 120 Arbeitstage im Jahr, die es für die Steuerjahre 2020 und 2021 gibt.
Das gilt laut Finanzverwaltung bundesweit: Ihre tatsächlichen Kosten für eine Zeitfahrkarte zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zählen dann als Werbungskosten, wenn die Gesamtkosten für das Ticket aufs Jahr gesehen höher sind als die Entfernungspauschale von 30 Cent je Kilometer, bezogen auf die einfache Entfernung von daheim ins Büro.
Das Finanzministerium Thüringen schreibt: „Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer eine Zeitfahrkarte in Erwartung der regelmäßigen Benutzung für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte erworben hat, er die Zeitfahrkarte dann aber aufgrund der Tätigkeit im Homeoffice nicht im geplanten Umfang verwenden kann“ (Erlass vom 17. Februar 2021, Az. S 1901–2020 Corona – 21.15).
Die Kosten für das Ticket müssen Sie also nicht auf einzelne Arbeitstage aufteilen.
Gibt es die Homeoffice-Pauschale auch für Azubis?
Auszubildende können wie alle anderen Berufstätigen auch die Homeoffice-Pauschale in ihrer Steuererklärung (Anlage N) als Werbungskosten für 2020 geltend machen. Für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich daheim gearbeitet haben, rechnen sie 5 Euro Homeoffice-Pauschale für bis zu 120 Arbeitstagen im Jahr ab. Insgesamt berücksichtigen die Beamten höchstens 600 Euro.
Die Homeoffice-Pauschale bringt Azubis Vorteile, obwohl sie meist kein separates Arbeitszimmer haben und deshalb bislang keine Kosten für ihre Aufwendungen absetzen durften. Auch Homeoffice-Tage in Ein-Zimmer-Appartements sind jetzt begünstigt. Für die Steuererklärung spielt es so keine Rolle, ob Azubis etwa am Küchentisch oder auf dem Sofa arbeiten. Die 5-Euro-Pauschale bekommen Azubis auch 2021, wenn sie ihre betriebliche oder berufliche Tätigkeit zu Hause erledigen.
Tipp: Neben der Homeoffice-Pauschale können Sie noch viele andere Homeoffice-Kosten absetzen wie für Schreibtisch, Stuhl, Lampe, PC, Regale, Büromaterial oder Telefon und Internet im Homeoffice. Kommen mehr als 1 000 Euro Werbungskosten im Jahr zusammen, bringt das eine Steuerersparnis.
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62 Kommentare Diskutieren Sie mit
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@tiefraum2018:
Zu 1) Auch Ausgaben für die Renovierung und die Einrichtung des Arbeitszimmers (vor Bezug) können geltend gemacht werden. Handelt es sich um Ausgaben, die das ganze Haus betreffen (Miete, Umlagen für Strom, Wasser, Heizung, Müllgebühren, Versicherungen etc.), sind sie anteilig dem Arbeitszimmer zuzuordnen.
Allerdings greift für Instandsetzungs- und Modernisierungskosten in den ersten drei Jahren nach dem Kauf eine Einschränkung: Sie dürfen die entsprechenden anteiligen Arbeitszimmerkosten nur über ein bis fünf Jahre verteilt geltend machen, sofern die gesamten Instandsetzungs- und Modernisierungskosten für Ihr Haus ohne Mehrwertsteuer höchstens 15 Prozent der Gebäudekosten ausmachen. Sind die Ausgaben höher müssen Sie diese als anschaffungsnahe Herstellungskosten über 40 oder 50 Jahre verteilen je nachdem wann das Gebäude errichtet wurde.
Zu 2) Kosten für ein beruflich genutztes Arbeitszimmer können nicht zugleich als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden.
Hallo,
ich bin am 1. Juni 2021 aus einer Mietwohnung (ohne Arbeitszimmer) in mein Eigenheim mit häuslichem Arbeitszimmer (ab dann auch Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit) umgezogen. Meine Fragen:
1. Das Arbeitszimmer habe ich in den Monaten VOR dem Einzug renovieren lassen und insbesondere einen neuen Fußboden einbauen lassen. Kann ich die Kosten für den Fußboden (also für die notwendige Herrichtung des Arbeitszimmers) absetzen, obwohl die Renovierungsmaßnahme natürlich zwangsläufig vor Beginn der Nutzung als häusliches Arbeitszimmer erfolgte?
2. Ich habe in das Haus eine komplett neue Heizung einbauen lassen (Fertigstellung nach dem Einzug). Kann ich GLEICHZEITIG 20% der Arbeitskosten als Handwerkerkosten UND im Rahmen des häuslichen Arbeitszimmers die anteilig (gemäß Wohnfläche) auf das Arbeitszimmer entfallenen Kosten absetzen?
Vielen Dank im Voraus!
@Steuerfuch123: Arbeitnehmer prüfen Kalendermonatlich, ob die Voraussetzungen für die Absetzbarkeit der Kosten als Arbeitszimmer erfüllt sind oder nicht. Für Monate, in denen kein Arbeitszimmer zur Verfügung steht, kann die Home Office Pauschale geltend gemacht werden.
Hallo zusammen,
ich bin im Jahr 2021 unterjährig umgezogen. Vor dem Umzug habe ich am Küchentisch gearbeitet. Nach dem Umzug im häuslichen Arbeitszimmer. Kann ich für die Monate vor dem Umzug Home Office Pauschale ansetzen und für die Zeit nach dem Umzug das häusliche Arbeitszimmer absetzen?
Vielen Dank!
@Migele1978: Wir kennen nicht alle Details zu Ihrer Situation und können hier nicht mit einer individuellen Beratung dienen. Daher beschränken wir uns auf Ausführungen dazu, was allgemein gilt. Wir können Sie nur ermutigen, den Einspruch nicht zurückzuziehen und dem Finanzamt weitere Infos zu Ihrer Tätigkeit zuzusenden.
Mittelpunkt der Tätigkeit / volle Kosten
Wer die vollen Kosten für das Arbeitszimmer absetzten möchte, muss dem Finanzamt gegenüber belegen, dass über das gesamte Jahr im Homeoffice gearbeitet wurde, am besten mit einer Bescheinigung des Arbeitgebers.
Man sollte auch beschreiben, welcher Tätigkeit im Homeoffice nachgegangen wurde. Das Finanzamt will genau prüfen können, ob der beruflichen Tätigkeit in der überwiegenden Arbeitszeit im Homeoffice nachgegangen wurde, also ob das Arbeitszimmer somit qualitativer und quantitativer Mittelpunkt ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit im gesamten Jahr (bzw. in einzelnen Monaten) war.
Liegt der Mittelpunkt der Tätigkeit im Homeoffice, spielt es keine Rolle, ob auch beim Arbeitgeber ein Büro zur Verfügung stand.
Nicht Mittelpunkt der Tätigkeit / bis zu 1250 €*
Ob ein Arbeitszimmer im Betrieb zur Verfügung stand, ist nur für diejenigen entscheidend, die nicht überwiegend im Homeoffice tätig waren, sondern etwa nur an 2 Arbeitstagen von 5 Arbeitstagen in der Woche. Dieser Kreis kann bis zu 1250 €* für das Arbeitszimmer absetzen, wenn (aufgrund des Infektionsschutzes) kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand.
*am 16.2.2022 korrigiert