Bis Silvester Geld für Job, Gesundheit oder Handwerker auszugeben, erhöht die Chance auf eine Steuererstattung. Wer jetzt die Weichen stellt, spart auch in 2022 Steuern.
Während der Weihnachtszeit wollen viele einen Gang runterschalten. Es lohnt sich aber, in Steuersachen noch einmal Gas zu geben. Durch cleveres Lenken von Ausgaben kurz vor dem Jahreswechsel lassen sich einige Vorteile ausnutzen. Alle steuerlich anerkannten Posten, die bis Silvester bezahlt werden, können für 2021 einen Steuerabzug bringen. Wer dagegen Höchstbeträge etwa für Kinderbetreuung oder Handwerker bereits ausgeschöpft hat, sollte die Bezahlung weiterer Dienstleistungen lieber aufschieben.
Rechtzeitig Anträge stellen und Bescheinigungen besorgen
Für einige Steuervorteile bedarf es eines Antrags: Um Freistellungsaufträge, Verlustbescheinigungen und um die freiwillige Steuererklärung für 2017 müssen sich Steuerzahlerinnen und Steuerzahler jetzt schnell kümmern. Finanztest gibt elf Steuertipps zum Jahresende, mit denen das Sparen auf den letzten Drücker gelingt und die Aussichten für 2022 günstiger werden.
Unser Rat
Termine.
Um einige Steuerrabatte nutzen zu können, müssen Sie pünktlich sein. Wollen Sie etwa vom Finanzamt Kapitalverluste mit Erträgen bei unterschiedlichen Depotbanken miteinander verrechnen lassen, müssen Sie bis zum 15. Dezember eine Verlustbescheinigung bei der Bank beantragen.
Jobkosten.
Listen Sie alle Jobkosten auf und überschlagen Sie die Summe. Bekommen Sie 2021 mehr als 1 000 Euro Werbungskosten zusammen, sparen Sie mit jeder Investition für die Arbeit weiter Steuern. Arbeitsmittel, die höchstens 800 Euro netto kosten, setzen Sie sofort ab. Ebenso digitale Arbeitsmittel wie einen PC: Ihre Nutzungsdauer beträgt nur noch ein Jahr.
Steuerersparnis.
Wie viel Steuern können Sie noch mit zusätzlichen Ausgaben für Ihren Job sparen? Mit unserem Steuersparrechner können Sie das ermitteln. Ihre Werbungskosten wirken sich steuermindernd in der Erklärung des Jahres aus, in dem Sie diese bezahlen.
Ob und wie viel Ersparnis drin ist, hängt vom Einkommen und Familienstand ab. Ein Beispiel: Eine Alleinstehende, die 52 000 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen hat, spart 268 Euro Steuern, wenn sie mit Ausgaben für ihren Job die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1 000 Euro um 680 Euro überschreitet. Überweist sie außerdem 500 Euro für die Weiterbildung, die sie im kommenden Jahr besuchen will, kann sie damit ihre Steuerlast um weitere 195 Euro senken.
Tipp: Wie viel Steuerersparnis Ihnen zusätzliche Jobkosten verschaffen, können Sie leicht mit unserem Steuersparrechner herausfinden.
Freiwillig Abgebenden bleiben vier Jahre nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres, um mit dem Finanzamt abzurechnen. Ihre Frist für die Steuererklärung ist deutlich länger als für alle, die zur Abgabe verpflichtet sind. Arbeitnehmer ohne weitere Nebeneinkünfte können deshalb noch bis zum 31. Dezember 2021 ihre Steuererklärung für 2017 einreichen. Sie haben gute Aussichten, eine Steuererstattung rauszuholen, da die Einkünfte aus diesem Jahr bereits durch den Lohnabzug besteuert wurden. Jeder abgesetzte Posten korrigiert also die Steuerlast nachträglich nach unten.
Alle, die ihre Heirat planen und sich noch vor dem Jahreswechsel standesamtlich trauen lassen, können für das gesamte Jahr 2021 rückwirkend den Splittingtarif geltend machen. Paare können sich vor allem dann eine Last-Minute-Steuerersparnis durch die Hochzeit sichern, wenn beide unterschiedlich viel verdienen. Durch das Splitting sparen sie umso stärker, je weiter ihre Einkommen voneinander abweichen und je höher der Steuersatz ist. Haben beide ein nahezu gleich hohes Einkommen, wirkt sich der Splittingtarif dagegen kaum aus.
Versöhnung rettet Splittingtarif
Es kriselt? Den Splittingvorteil bekommen Verheiratete auch noch im Trennungsjahr. Voraussetzung ist, dass sie mindestens einen Tag im Jahr zusammengelebt haben. Auch wenn verkrachte Ehepaare sich um Versöhnung bemühen und nach einer Weile des Getrenntlebens wieder zusammenziehen, gewährt das Finanzamt erneut den Splittingtarif. Unser Special Ehegattensplitting erklärt alle Steuertricks für Paare.
Tipp 3: Steuerklasse wechseln
Verheiratete prüfen, ob ihre Steuerklassen auch 2022 optimal sind. Sie können die III und V kombinieren oder beide Partner nehmen die IV oder IV plus Faktor. Durch den Faktor berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des Jahres.
Die richtige Kombination ist Geld wert, wenn ein Ehepartner Lohnersatzleistungen erwartet, zum Beispiel Eltern-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld. Der Partner, der den Lohnersatz bekommt, sollte die Steuerklasse III wählen. Denn für die Höhe des Lohnersatzes ist das letzte Nettoeinkommen maßgeblich. Dieses fällt in Steuerklasse III höher aus, weil weniger Steuern abgehen. Der Wechsel kann sich lohnen, selbst wenn dadurch der Besserverdienende die teure Klasse V erhält und mehr Lohnsteuer zahlen muss. Zu viel gezahlte Lohnsteuer lassen sich Paare später im Rahmen ihrer Steuererklärung erstatten.
Steuerklasse an Lebensplanung ausrichten
Ehepaare können seit 2020 ihre Steuerklassen so oft ändern, wie sie wollen. Für höheres Arbeitslosengeld ist entscheidend, dass die Steuerklasse III ab Januar wirksam ist. Denn hier kommt es auf die Steuerklasse an, die zu Jahresbeginn gültig ist.
Über einen Wechsel sollten auch Paare nachdenken, die sich ein Kind wünschen. Derjenige, der Elterngeld bekommt, muss die Steuerklasse III rechtzeitig beim Finanzamt beantragen. In der Regel sollte die Wahl sieben Monate vor dem Kalendermonat getroffen werden, in dem der sechswöchige Mutterschutz vor der Geburt beginnen wird.
Tipp: Wie Sie Ihre Steuerklassen optimieren, können Sie mit dem Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums vergleichen.
Wer für die Arbeit lange Strecken pendelt, häufig verreist oder eine Zweitwohnung am Arbeitsplatz mietet, kann die entstandenen Kosten absetzen. Pauschal gewährt das Finanzamt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 1 000 Euro als Werbungskosten. Häufig liegen die tatsächlichen Jobkosten aber höher. Jeder Euro, mit dem Angestellte über der Pauschale liegen, wirkt sich aus und verringert die Einkommensteuer.
Steuern sparen dank Ausgabenplanung
Das kann man ausnutzen, indem man Ausgaben für den Job zeitlich plant und eventuell vorzieht. Wer im nächsten Jahr etwa eine Fortbildung besucht, kann diese jetzt bezahlen und für 2021 absetzen. Arbeitsmittel bis 800 Euro netto werden auf einen Schlag im Jahr des Kaufs abgesetzt. Bei teureren Gegenständen werden die Kosten auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzungsdauer aufgeteilt.
PC, Drucker und Bildschirm sofort absetzen
Ausgaben rund um den Arbeitscomputer können jetzt unabhängig vom Rechnungsbetrag im Jahr des Kaufs komplett abgesetzt werden. Die Nutzungsdauer von PCs, Peripheriegeräten wie Drucker und Monitore sowie Software wurde auf ein Jahr herabgesetzt (BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021, Computerhardware). Das bringt eine sofortige Steuerersparnis. Auf eine Aufteilung der Anschaffungskosten können Angestellte verzichten.
Ratgeber der Stiftung Warentest
Welche Ausgaben Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können und in welche Zeile und welches Formular Sie diese eintragen, zeigt unser Buch „Steuererklärung 2021/22 – Arbeitnehmer und Beamte“. Beispiele und ein Leitfaden für Elster führen einfach durch die Steuerformulare oder die Online-Steuererklärung. Das 272 Seiten starke Buch ist in unserem test.de/shop für 14,90 Euro erhältlich.
Die Mutter braucht eine teure Zahnkrone, die Tochter bekommt eine Brille verordnet und mit dem Sohn geht es zur Kur – schnell kommen für die Gesundheit vierstellige Beträge im Jahr zusammen. Übernehmen Krankenkasse oder Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten oder lehnen sie die Ausgaben komplett ab, bleiben Patienten auf ihnen sitzen. Steuerzahler können sie absetzen, sofern sie belegen können, dass Arzneien und Behandlungen in der Höhe angemessen und medizinisch notwendig waren.
Eine zumutbare Belastung müssen alle tragen
Für selbst getragene Krankheits- und Gesundheitskosten gibt es jedoch noch eine weitere Hürde: Steuerzahlenden wird zugemutet, einen Teil ihrer Ausgaben selbst zu tragen. Wie hoch dieser Eigenanteil ausfällt, richtet sich nach der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte, dem Familienstand und der Anzahl der Kinder. Erst wenn Gesundheitskosten die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten, wirken sie sich steuermindernd aus.
Damit sich der Eigenanteil knacken lässt, sollten Steuersparer ihre Gesundheits- und Pflegekosten bündeln, etwa solche für ärztlich verordnete Arzneien, Hilfsmittel und anerkannte Therapien. Das Finanzamt akzeptiert mitunter auch Kosten für Kur, Reha, Psychotherapie und nicht anerkannte Therapien – vorausgesetzt, ein Amtsarzt oder der Medizinische Dienst der Krankenkassen hat dafür ein Attest ausgestellt. Was sonst noch alles zu den außergewöhnlichen Belastungen zählt und welche Nachweise das Finanzamt fordert, erklärt unser Special Außergewöhnliche Belastungen.
Wer knapp an der zumutbaren Belastung scheitert, kann zum Jahresende noch schnell einen Zahnarzttermin vereinbaren oder sich frei verkäufliche Medikamente auf Privatrezept verschreiben lassen und die Haushaltsapotheke auffüllen.
Auch Menschen mit einer Behinderung können ihre Gesundheitskosten einzeln nachweisen, müssen aber ebenfalls die zumutbare Belastung einkalkulieren. Die Auflistung aller Kosten und den Eigenanteil kann umgehen, wer stattdessen den Behindertenpauschbetrag beantragt. Dieser deckt alle Kosten ab, die typisch für die Behinderung sind und die regelmäßig entstehen.
Grad der Behinderung oder Schwerbehindertenausweis
Berechtigt ist, wer einen Bescheid des zuständigen Versorgungsamtes oder ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 einen Schwerbehindertenausweis vorlegen kann. Den Pauschbetrag gibt es auch, wenn die Behinderung erst während des Jahres eintritt oder wegfällt. Wer den Nachweis noch bis Ende des Jahres beim Versorgungsamt beantragt, sichert sich den vollen Steuervorteil rückwirkend – selbst wenn der Bescheid vom Amt erst 2022 in der Post ist.
Pauschbetrag richtet sich nach Grad der Behinderung
Die Höhe des Pauschbetrags ist abhängig vom Grad der Behinderung. Liegt dieser bei 20, gibt es einen Pauschbetrag von 384 Euro, bei einem Grad von 60 bereits 1 440 Euro. Menschen mit einem Behinderungsgrad von 100 stehen 2 840 Euro zu. Hilflose, blinde und taubblinde Menschen bekommen 7 400 Euro. Im Schwerbehindertenausweis müssen dafür die Merkmale „H“ (hilflos) oder „Bl“ (blind) oder „TBl“ eingetragen sein.
Einmalige oder besondere Aufwendungen wie für eine Kur, Krankheit oder eine Haushaltshilfe können Menschen mit Behinderung zusätzlich zum Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung absetzen. Von solchen Kosten zieht das Finanzamt wieder den Eigenanteil ab. Noch mehr Steuerspartipps für Menschen mit Behinderung bietet unser Special bei Pflege und Behinderung.
Tipp 7: Spenden abziehen
Weihnachtszeit ist Spendenzeit. Viele gemeinnützige, kirchliche und mildtätige Organisationen und Vereine sind auf Unterstützung angewiesen. Gutes zu tun, rechnet sich auch steuerlich. Spenderinnen und Spender können im Jahr bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte absetzen. Geht die Spendensumme darüber hinaus, wirkt sich der übersteigende Teil im Folgejahr aus.
Tipp: Unser Spendenrechner ermittelt, wie viel Steuern sie mit Ihrer Unterstützung sparen.
Einfacher Spendennachweis bis 300 Euro
Spenden bis 300 Euro erkennt das Finanzamt ohne Weiteres an. Für Nachfragen muss der Überweisungsbeleg aufbewahrt werden. Eine Spendenquittung benötigen Spenderinnen und Spender erst bei Zuwendungen über 300 Euro.
Tipp 8: Verlustbescheinigung beantragen
Verluste aus Wertpapieren verrechnet die Depotbank automatisch mit Gewinnen aus Kapitalanlagen, gegebenenfalls erst in Folgejahren. Anlegerinnen und Anleger, die Geld bei mehreren Banken investiert haben und einen Verlust depotübergreifend verrechnen möchten, müssen eine Verlustbescheinigung einreichen. Dabei handelt es sich um eine Ergänzung zur normalen Jahressteuerbescheinigung. Die Bescheinigung muss bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres bei der Bank angefordert werden, bei der der Verlust entstanden ist.
Depotübergreifende Verrechnung beantragen
Anschließend beantragen die Sparer für die depotübergreifende Verrechnung in der Anlage KAP ihrer Steuererklärung die „Überprüfung des Steuereinbehalts“ und korrigieren ihre Kapitalerträge. Die Verlustbescheinigung reichen sie mit ein, damit das Finanzamt den Vorgang nachvollziehen kann. Zu viel bezahlte Abgeltungsteuer gibt es so per Steuerbescheid zurück.
Rechnungen für Handwerker im Haushalt bringen Steuerrabatt, etwa wenn der Maler den Flur tapeziert, Fachleute Garten oder Bad erneuern oder die Heizung warten. Wird neuer Wohnraum im Keller oder unterm Dach geschaffen oder die Terrasse vergrößert, zählt das auch – genau wie der Anbau eines Wintergartens oder Carports. Das Finanzamt akzeptiert Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, die die Handwerkerrechnung gesondert ausweist. Materialkosten zählen nicht.
Bis zu 1 200 Euro direkter Steuerrabatt sind drin
Ob Mieter oder Eigentümer: In der Steuererklärung können sie pro Jahr bis zu 6 000 Euro angeben. Es zählen auch Kosten für einen eigenen Haushalt in einem anderen EU-Land, Norwegen, Island und Liechtenstein, etwa Renovierungskosten für die selbst genutzte Ferienwohnung in Spanien. 20 Prozent der Kosten – maximal 1 200 Euro – wirken sich aus und reduzieren direkt die Steuerschuld. Bedingung: Die Zahlung des Rechnungsbetrags erfolgte auf das Konto des Dienstleisters und wurde nicht bar bezahlt.
Steuerersparnis richtet sich nach Zahlungszeitpunkt
Handwerker sind aktuell schwer beschäftigt. Doch selbst wenn die Badsanierung erst 2022 fertig wird, kann sie jetzt schon einen Steuervorteil ermöglichen, etwa mit einer Abschlagszahlung. Entscheidend für den Steuerrabatt ist der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der der Rechnung. So lässt sich der Höchstbetrag noch 2021 ausschöpfen.
Wer in eine neue Mietwohnung investiert oder im eigenen Haus neuen Wohnraum zur Vermietung schafft, kann noch bis Jahresende die Weichen für eine spezielle Sonderabschreibung stellen. Denn Voraussetzung ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige zwischen dem 31. August 2018 und Ende 2021 eingereicht wird. Das Objekt muss zudem im Jahr der Anschaffung oder Herstellung plus weitere neun Jahre lang vermietet werden.
Höhere Abschreibung in den ersten vier Vermietungsjahren
Eigentümerinnen und Eigentümer können dann in den ersten vier Jahren 5 Prozent Sonderabschreibung für maximal 2 000 Euro Gebäudekosten (ohne Grundstück) pro Quadratmeter Wohnfläche absetzen – zusätzlich zur linearen Abschreibung (AfA) von 2 Prozent im Jahr. Allerdings dürfen sich die Baukosten (Herstellungs- und Anschaffungskosten) inklusive anteiliger Nebenkosten auf maximal 3 000 Euro pro Quadratmeter belaufen (BMF-Schreiben vom 7. Juli 2020, Sonderabschreibung).
Die Sonderabschreibung gibt es für das Fertigstellungsjahr und die folgenden drei Jahre. Ende 2026 ist definitiv Schluss, selbst wenn Vermieterinnen und Vermieter den Förderzeitraum von vier Jahren dann noch nicht ausgeschöpft haben. Dieses Risiko trifft vor allem Bauherren, die zwar rechtzeitig bis Ende 2021 eine Baugenehmigung beantragt haben, deren Objekt dann aber etwa erst im Jahr 2024 bezugsfertig wird.
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit Riester-Vertrag sollten prüfen, ob sie 2021 bereits den Mindestbeitrag für die volle Zulage vom Staat erreicht haben. Falls nicht, stocken sie den Beitrag bis zum Jahresende auf, um die vollen Zulagen zu erhalten. Jede Sparerin und jeder Sparer erhält bis zu 175 Euro Zulage. Für vor 2008 geborene Kinder kommen 185 Euro hinzu, für ab 2008 geborene je 300 Euro. Für die vollen Zulagen müssen Sparer inklusive der Zulagen vom Staat mindestens 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens überweisen – maximal 2 100 Euro. Entscheidend ist das Gehalt aus dem Vorjahr, also 2020.
Finanzamt gewährt Zulagen oder Sonderausgabenabzug
Außerdem beantragen Riester-Sparer jährlich in der Anlage AV ihrer Steuererklärung den Steuerabzug. Dann vergleicht das Finanzamt, was günstiger ausfällt: die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug, der sich aus den Riester-Beiträgen ergibt. Ist der Steuervorteil höher als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Mit betrieblicher Altersvorsorge vorsorgen und Steuern sparen
Auch Altersvorsorge über den Arbeitgeber ist begünstigt. Beiträge bis zu 3 408 Euro sind 2021 sozialabgabenfrei und Beiträge bis zu 6 816 Euro steuerfrei. Damit es sich lohnt, sollte der Chef 20 Prozent der Beiträge drauflegen. An neuen Verträgen muss er sich ohnehin mit 15 Prozent beteiligen – vorausgesetzt, er spart auch Sozialabgaben.
- Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
- Makler, Möbelpacker und doppelte Miete – Umzugskosten summieren sich schnell. Immerhin lässt sich ein Teil absetzen. Beim beruflichen Umzug ist viel Erstattung drin.
@senorleon: Für die Ersparnis mit höheren Werbungskosten können wir Ihne mit unserem Steuersparrechner weiterhelfen. www.test.de Suche Steuersparrechner Für die Berechnung der Auswirkung der Spenden auf die Steuerlast haben wir kein Tool auf test.de. Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen gibt es Rechner, mit denen Sie das berechnen können: www.bmf-steuerrechner.de Auch eine Steuersoftware hilft hier weiter: www.test.de/Steuerprogramme (maa)
Hallo zusammen, ich mache erst zum dritten Mal meine Steuererklärung und mache eine beruflich relevante Fortbildung, die mich 2018, 2019 und 2020 jeweils ca. 2500 € gekostet hat. Außerdem spende ich jährlich 400 € an eine karitative Organisation. Ich weiß, dass solche Zahlungen steuerlich absetzbar sind. Was ich aber noch nicht ganz verstehe, ist, wie viel ich bei einer Zahlung von 2500 € für meine Fortbildung und 400 € Spende ich jeweils effektiv wieder überwiesen bekomme, d. h. wie viel von dem investierten/gespendeten Geld ich netto jeweils wieder von der Steuer aufs Konto erstattet bekomme. Hat da jemand eine einfache Erkärung für einen "Anfänger" parat? Vielen Dank und freundliche Grüße
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@senorleon: Für die Ersparnis mit höheren Werbungskosten können wir Ihne mit unserem Steuersparrechner weiterhelfen.
www.test.de Suche Steuersparrechner
Für die Berechnung der Auswirkung der Spenden auf die Steuerlast haben wir kein Tool auf test.de. Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen gibt es Rechner, mit denen Sie das berechnen können:
www.bmf-steuerrechner.de
Auch eine Steuersoftware hilft hier weiter:
www.test.de/Steuerprogramme
(maa)
Hallo zusammen,
ich mache erst zum dritten Mal meine Steuererklärung und mache eine beruflich relevante Fortbildung, die mich 2018, 2019 und 2020 jeweils ca. 2500 € gekostet hat. Außerdem spende ich jährlich 400 € an eine karitative Organisation. Ich weiß, dass solche Zahlungen steuerlich absetzbar sind. Was ich aber noch nicht ganz verstehe, ist, wie viel ich bei einer Zahlung von 2500 € für meine Fortbildung und 400 € Spende ich jeweils effektiv wieder überwiesen bekomme, d. h. wie viel von dem investierten/gespendeten Geld ich netto jeweils wieder von der Steuer aufs Konto erstattet bekomme. Hat da jemand eine einfache Erkärung für einen "Anfänger" parat?
Vielen Dank und freundliche Grüße
@0nkelt: Vielen Dank nochmals. Wir haben die Zahlen korrigiert. (TK)
@0nkelt: Danke für den Hinweis, wir werden den Artikel korrigieren, bitten aber noch um etwas Geduld. (PH)
Sehr geehrte Damen und Herren,
sollte die unter dem Beispiel genannte max. Sparrate ab dem Jahr 2018 nicht 1925€ plus 175€ Zulage lauten?