
Der eigene Schreibtisch im Homeoffice ist nur eine Möglichkeit von vielen, um Steuern zu sparen.
Ein Endspurt bis Silvester kann manchem Steuerzahler noch ein Geschenk vom Finanzamt bescheren. Steuerlich kommt es darauf an, verschiedene Posten wie teuren Zahnersatz, Ausgaben für Handwerker oder die Karriere vorausschauend auf ihre steuerliche Wirkung zu prüfen und das Geld zum richtigen Zeitpunkt auszugeben. Mit den Steuertipps der Stiftung Warentest kann jeder Geld sparen.
Steuerjahr 2020: So können Sie Steuern sparen
Viele Beschäftigte mussten im Corona-Jahr viel mehr Jobkosten aus eigener Tasche zahlen, für die sonst ihr Arbeitgeber aufkommt. Sei es fürs Arbeitszimmer oder den Arbeitsplatz daheim. Da kommen übers Jahr schnell mehr als 1 000 Euro allein für Werbungskosten zusammen. Die gute Nachricht: Jeder Euro über der 1 000-Euro-Pauschale, die bei jedem jährlich berücksichtigt wird, spart zusätzlich Steuern.
Arbeiten im Homeoffice
Auch wer nur am Küchentisch im Homeoffice arbeitet, soll dafür Kosten geltend machen können. In der Diskussion ist derzeit eine neue Pauschale von maximal 600 Euro im Jahr. Sobald das entschieden ist, wird Finanztest berichten. Doch nicht nur Jobkosten zählen. Auch private Ausgaben wie die für Handwerker, Gesundheitskosten, Spenden und Hilfen im Haushalt senken die Steuerlast.
Entscheidend ist, wann das Geld fließt
Jetzt wird es Zeit, die Ausgaben unter die Lupe zu nehmen. Denn alle steuerlich anerkannten Posten, die noch bis Silvester bezahlt werden, können für 2020 einen Steuerabzug bringen. Ob zum Beispiel die Handwerker mit ihren Arbeiten erst im Januar 2021 loslegen, spielt keine Rolle.
Unser Rat
Jobkosten. Sie arbeiten wegen Corona zu Hause? Listen Sie alle Jobkosten auf, selbst wenn Sie kein anerkanntes Arbeitszimmer haben. Eventuell kommt eine neue Pauschale. Erreichen Sie 2020 mehr als 1 000 Euro Werbungskosten, sparen Sie mit allen weiteren Jobkosten Steuern. Ein Arbeitsmittel wie ein PC, das höchstens 800 Euro netto kostet, setzen Sie sofort ab.
Handwerkerbonus. Haben Sie den 1 200-Euro-Steuerbonus für Handwerkerarbeiten im Haushalt nicht ausgeschöpft? Dann lohnt es sich, diesen bis Silvester einzulösen.
Steuerersparnis. Wie viel Steuern können Sie noch mit zusätzlichen Ausgaben sparen? Mit unserem Steuerrechner können Sie das ermitteln. Steuerlich zählen die Ausgaben in dem Jahr, in dem Sie diese bezahlt haben.
Zunächst die Steuerersparnis checken
Ob und wie viel Ersparnis drin ist, hängt vom Einkommen und Familienstand ab. So zahlt eine Alleinstehende, die 40 000 Euro steuerpflichtiges Jahreseinkommen hat, 1 080 Euro weniger Steuern inklusive Soli bei 3 000 Euro Jobkosten über der 1 000-Euro-Pauschale. So viel kann sie 2020 für ihr Arbeitszimmer, den neuen Laptop, Arbeitsstuhl und Arbeitswege absetzen. Überweist sie außerdem noch 500 Euro für die Weiterbildung, die sie 2021 besuchen will, zahlt sie weitere 177 Euro weniger.
Wichtige Fristen beachten
Einige Fristen laufen zum Jahresende 2020 aus. Etwa die für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre eingetragene Lebenspartnerschaft bis Ende 2019 in eine Ehe umgewandelt haben und rückwirkend die Zusammenveranlagung für frühere Jahre ihrer Lebenspartnerschaft beantragen wollen. Ab 2021 ist das nur noch fürs jeweilige Steuerjahr möglich.
Splittingtarif nutzen
Bei unterschiedlich hohen Einkommen ist der Splittingtarif günstiger als die Einzelveranlagung. Das Finanzamt muss die alten Steuerbescheide ändern.
Steuer 2016: Letzte Chance für Nachzügler
Fristende ist auch für Arbeitnehmer ohne weitere Nebeneinnahmen, die noch freiwillig für das Jahr 2016 ihre Steuererklärung abgeben wollen. Ihre Erklärung muss spätestens am 31. Dezember 2020 beim Finanzamt sein.
Berufstätige sparen mit Jobkosten

Das neue Notebook lässt sich steuerlich geltend machen.
Jetzt noch Geld für Fortbildung, Fachliteratur oder PC ausgeben
Sie kommen 2020 auf mehr als 1 000 Euro Jobkosten? Dann kann es lohnen, noch mehr auszugeben – etwa für einen neuen Laptop.
Wofür? Alle Ausgaben für Ihren jetzigen oder künftigen Job zählen als Werbungskosten. Das sind vor allem folgende Posten:
Arbeitsmittel wie Smartphone, PC, Schreibtisch oder Bücherregal. Ist ein Teil nicht teurer als 800 Euro (ohne Mehrwertsteuer), zählen die Kosten komplett 2020. Ist es teurer, muss es über mehrere Jahre verteilt abgeschrieben werden – etwa ein PC über drei Jahre.
Telefonkosten zählen pauschal mit 20 Prozent der Kosten, maximal 20 Euro pro Monat. Oder sie gelten voll mit Einzelnachweis.
Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer zur regelmäßigen Arbeitsstätte – die setzen Sie für alle Tage an, an denen Sie dort waren – selbst, wenn Sie nur Post holten. Höhere Ticketkosten zählen alternativ.
Reisekosten wie Ticket- oder Pkw-Kosten von 30 Cent je Kilometer des Hin- und Rückwegs zählen, wenn Sie auswärts tätig sind. Zudem gibt es 14 Euro Verpflegungspauschale bei mehr als acht Stunden Abwesenheit von daheim, bei 24 Stunden sind es 28 Euro.
Arbeitszimmerkosten für anteilige Miete und Nebenkosten zählen nur, wenn Sie zum Beispiel an zwei von fünf Arbeitstagen daheim arbeiten müssen, weil Ihr Chef keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt oder Sie ihn wegen des Infektionsschutzes nicht aufsuchen können. Für diese Monate sind maximal 1 250 Euro im Jahr drin. Unbegrenzt zählen die Kosten, wenn das Heimbüro Mittelpunkt Ihrer Arbeit ist, Sie also überwiegend zu Hause arbeiten. Bedingung: Das separate Arbeitszimmer daheim dient fast ausschließlich zum Arbeiten.
Beispiel. Eva Kleins Chef wies sie von März bis Mai an, nur zu Hause zu arbeiten. Ab Juni kann ihr Chef nur an drei von fünf Arbeitstagen einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen, zwei Tage arbeitet sie daheim. Ihr Arbeitszimmer kostet 200 Euro im Monat.
Eva Kleins Werbungskosten | Euro |
Eva Kleins Werbungskosten | Euro |
Kosten für ihr Arbeitszimmer: | 1 850 |
Pendlerpauschale für Wege ins Büro: | 561 |
Kontoführungspauschale | 16 |
Werbungskosten insgesamt | 2 427 |
Davon geht die Werbungskostenpauschale ab | 1 000 |
Steuerersparnis inklusive Soli für 1 427 Euro Werbungskosten bei 40 000 Euro zu versteuerndem Einkommen | 519 |
Klein will noch bis Silvester ein Bücherregal für 400 Euro und ein Tablet für 500 Euro für die Arbeit daheim anschaffen. Dadurch zahlt sie weitere 322 Euro Steuern weniger.
Tipp: Arbeiten Sie im Homeoffice und haben kein Arbeitszimmer? Dann können Sie eventuell rückwirkend von einer neuen Pauschale für das Homeoffice profitieren. Sobald das Gesetz da ist, werden wir berichten.
Weitere Details, wie Sie mit Jobkosten und Homeoffice 2020 Steuern sparen, lesen Sie in unserem Special Häusliches Arbeitszimmer.
Mehr Lohnersatz mit Steuerklasse III für Eheleute
Verheiratete sollten prüfen, ob ihre Lohnsteuerklassen auch 2021 optimal sind. Sie können die III und V kombinieren oder beide Partner nehmen die IV oder IV plus Faktor. Die richtige Kombination ist Geld wert, wenn ein Ehepartner Lohnersatz erwartet – etwa Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld.
Wofür? Der Ehepartner, der den Lohnersatz bekommt, sollte die Steuerklasse III haben, weil der Lohnersatz dann am höchsten ist. Für seine Höhe ist das letzte Nettoeinkommen maßgeblich. Auch wenn dann der andere Partner, der besser verdient, die teure Klasse V erhält und mehr Lohnsteuer zahlt, kann der Wechsel sich lohnen. Die zu viel gezahlte Lohnsteuer gibt es zurück.
Wann? Sie können seit 2020 als Ehepartner Ihre Steuerklassen so oft sie wollen ändern. Für das höhere Arbeitslosengeld ist aber entscheidend, dass die Steuerklasse III ab Januar wirksam ist. Denn hier ist die Steuerklasse maßgeblich, die zu Jahresbeginn gültig ist.
Rechtzeitig wechseln müssen Sie auch, wenn Sie Familienzuwachs planen. Derjenige, der Elterngeld bekommt, muss den Wechsel in die Steuerklasse III in der Regel sieben Monate vor dem Kalendermonat beim Finanzamt beantragt haben, in dem der sechswöchige Mutterschutz vor der Geburt beginnen wird.
Tipp: Wie Sie ansonsten Ihre Steuerklassen als Paar optimieren, können Sie mit dem bmf-steuerrechner vergleichen.
Steuervorteile mit dem sauberen Dienstwagen vom Chef
Ein reines Elektro- oder Brennstoffzellenauto als Dienstwagen ist steuerlich günstig.
Wie viel? Arbeitnehmer müssen den geldwerten Vorteil für die private Nutzung nur mit 0,25 Prozent des Listenpreises statt mit 1 Prozent versteuern. Das gilt für alle ab Januar 2019 bis Ende 2030 zur Nutzung überlassenen CO2-freien Autos.
Achtung. Seit Juni 2020 sind sogar Wagen mit bis zu 60 000 Euro Bruttolistenpreis begünstigt – rückwirkend ab Januar 2020. Bisher lag die Grenze bei 40 000 Euro. Viele erhalten deshalb nachträglich den Steuerbonus.
Tipp: Steht Ihnen nachträglich der Steuerbonus zu? Dann prüfen Sie, ob Ihr Chef die Abrechnung für das erste Halbjahr berichtigt hat. Dadurch zahlen Sie nicht nur weniger Steuern, sondern auch Sozialabgaben. Ihr Chef ist zur Korrektur verpflichtet.
Hier haben alle Chancen zu sparen

Über den Heiratsantrag freut sich der Partner, über die Eheschließung auch der Geldbeutel.
Gesenkte Mehrwertsteuer noch bis Jahresende mitnehmen
Größere Ausgaben noch bis Jahresende vorzuziehen, kann sich wegen der derzeit auf 16 Prozent gesenkten Mehrwertsteuer lohnen. Ab Januar beträgt sie wieder 19 Prozent.
Wofür? Auf alles, was seit Juli bis Dezember 2020 bezahlt wird, werden in der Regel 16 Prozent Mehrwertsteuer fällig.
Das gilt auch für erbrachte Teilleistungen zum Beispiel von Handwerkern. Wird etwa im Dezember die neue Dusche eingebaut, aber erst im Januar werden die Fliesen verlegt, zählt der Mehrwertsteuersatz gemäß dem Abschlussdatum der jeweiligen Arbeiten.
Auch Energievorräte anzulegen, kann noch lohnen. Wer seinen Heizöl- oder Gastank auffüllen muss, sollte das vor Jahresende tun und den Mehrwertsteuerrabatt mitnehmen.
Wie viel? Welcher Steuersatz jeweils gilt, dafür ist das Datum des Kaufs, des Versands oder der erbrachten Leistung maßgeblich – egal, ob Sie etwa die Rechnung vom Handwerker, einer Bestellung im Internet oder beim Autokauf begleichen müssen.
Ausnahme: Sie haben etwas anderes mit dem Verkäufer vereinbart.
Tipp: Vergessen Sie nicht die Preise zu vergleichen. Sie wollen vom günstigen Preis auch noch 2021 profitieren? Dann vereinbaren Sie bis Ende 2020 einen Bruttofestpreis. So bleibt es in der Regel bei der Summe – auch wenn dann bei Lieferung oder erbrachter Leistung die Mehrwertsteuer wieder 19 Prozent beträgt. Mit unserem Mehrwertsteuer-Rechner können Sie die Beträge vergleichen.
Von Fachleuten das Zuhause mit Steuerbonus verschönern lassen

Endlich mal das Bad renovieren lassen: Die Kosten bringen Ihnen Steuerabzug.
Auf das richtige Jahrestiming kommt es auch beim Steuerbonus an, den Mieter und Wohnungseigentümer für Handwerkerarbeiten im Haushalt einlösen können. Sie sollten prüfen, ob Sie den maximalen Steuerbonus von 1 200 Euro im Jahr ausgeschöpft haben.
Wie viel? Jeder Haushalt kann bis zu 6 000 Euro im Jahr abrechnen – auch für die selbst genutzte Ferienwohnung in einem EU-Land, Norwegen, Island und Liechtenstein. 20 Prozent der Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten – maximal 1 200 Euro – gehen direkt von der Steuerschuld ab.
Es zählen auch Kosten, die Eltern für ihr Kind begleichen, für das sie eine Wohnung gemietet haben. Materialkosten zählen aber nicht. Bedingung: Die Rechnung wurde per Überweisung bezahlt und nicht bar.
Wofür? Rechnungen für Handwerker im Haushalt sind begünstigt – etwa wenn der Maler renoviert, Fachleute Garten oder Bad erneuern, sie neuen Wohnraum im Keller oder unterm Dach schaffen oder die Terrasse vergrößern. Selbst der Anbau eines Wintergartens oder Carports zählt.
Beispiel. Axel Klein will statt der Badewanne eine Dusche und das Bad neu fliesen lassen. Der Arbeitslohn kostet inklusive Mehrwertsteuer 8 000 Euro. Da bis Ende 2020 nur der Duscheinbau fertig wird, vereinbart er mit dem Handwerker, dass er im Dezember 6 000 Euro Abschlag zahlt.
Die restlichen 2 000 Euro überweist Klein im Januar 2021, wenn das Bad neu gefliest ist. Er erhält über seine Steuererklärung 2020 für die Arbeiten 1 200 Euro Steuern plus Soli zurück. Im Jahr 2021 erstattet das Finanzamt nach Antrag weitere 400 Euro plus Soli.
Tipp: Prüfen Sie, ob Sie den Steuerbonus 2020 schon ausgeschöpft haben. Wenn ja, verschieben Sie weitere Kosten auf 2021. Entscheidend ist das Datum der Zahlung, nicht das der Rechnung.
Alle Ausgaben für die Gesundheit der Familie im Blick haben

Gesundheitskosten gehören in die Steuererklärung.
Teurer Zahnersatz, Zuzahlungen für Medikamente und Kuren, die Rechnung für eine verordnete Brille – schnell kommt da übers Jahr ein vierstelliger Betrag zusammen. Diese Krankheitskosten zählen in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen.
Wie viel? Steuerlich wirken sich alle Kosten über dem zumutbaren Eigenanteil aus, den jeder je nach Einkünften, Familienstand und Kinderzahl selber tragen muss. Da ist es gut, die Kosten in einem Jahr zu bündeln.
Beispiel. Familie Nützel mit zwei Kindern hat 2020 bereits 1 500 Euro für Behandlungen selbst bezahlt. Damit liegen sie über ihrer zumutbaren Belastung von 1 346 Euro bei 50 000 Euro Gesamtbetrag ihrer Einkünfte. Frau Nützel lässt sich noch im Dezember eine neue Brille verordnen, zu der sie 1 000 Euro zuzahlen muss. Von den insgesamt 2 500 Euro Ausgaben zählen 1 154 Euro als außergewöhnliche Belastung. Das bringt der Familie inklusive Soli rund 321 Euro Steuernachlass.
Tipp: Rechnen Sie alle Gesundheits- und Pflegekosten ab – wie solche für ärztlich verordnete Arzneien, Hilfsmittel und anerkannte Therapien. Kosten für Kur, Reha, Psychotherapie – auch für nicht anerkannte Therapien, die vom Amtsarzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen attestiert sind.
Krankheitskosten: So viel Eigenanteil geht ab
Jeder muss einen gewissen Anteil seiner Krankheitskosten selber tragen, den Eigenanteil. Den Rest kann man als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Beispiel. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und 50 000 Euro Gesamteinkünften rechnet so: 2 Prozent der Einkünfte bis 15 340 Euro, 3 Prozent der Einkünfte bis 34 660 Euro. Sein Eigenanteil beträgt: 1 346 (306,80 + 1 039,80) Euro. Mit unserem Rechner Außergewöhnliche Belastungen ermitteln Sie Ihren Eigenanteil.
Familienstand | Prozentsatz je Anteil an Gesamteinkünften (ohne Kapitaleinkünfte) | ||
Anteil bis 15 340 Euro | 15 341 bis 51 130 Euro | Über 51 130 Euro | |
Familienstand | Prozentsatz je Anteil an Gesamteinkünften (ohne Kapitaleinkünfte) | ||
Anteil bis 15 340 Euro | 15 341 bis 51 130 Euro | Über 51 130 Euro | |
Nicht verheiratet | 5 | 6 | 7 |
Ehepaar ohne Kind | 4 | 5 | 6 |
Mit bis zu zwei Kindern | 2 | 3 | 4 |
Mit drei und mehr Kindern | 1 | 1 | 2 |
Lösen Sie Ihren Anspruch auf einen Behindertenpauschbetrag ein
Leiden Sie oder Ihr Kind unter einer Behinderung? Dann kann Ihnen derzeit je nach Grad der Behinderung (GdB) zusätzlich bis zu 3 700 Euro Pauschbetrag zustehen.
Wofür? Den Pauschbetrag gibt es auch, wenn die Behinderung erst während des Jahres eintritt oder wegfällt.
Als Nachweis dient ein Bescheid des zuständigen Versorgungsamtes oder ab einem Grad der Behinderung von 50 ein Schwerbehindertenausweis.
Tipp: Beantragen Sie diesen Nachweis noch bis Ende 2020 bei Ihrem Versorgungsamt. So sichern Sie sich den vollen Steuervorteil rückwirkend für 2020 – selbst wenn der Bescheid vom Amt erst 2021 in der Post ist.
Die gute Nachricht: Ab 2021 sollen nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung die Pauschbeträge für Behinderte endlich steigen und dann doppelt so hoch sein.
Mit der Hochzeit bis Silvester Steuern sparen

Alles rosig, außer beim Geld? Bei Einkommensunterschieden profitieren Sie vom Ehegatten-Splitting.
Heiraten Sie noch bis Silvester? Dann sichern Sie sich den Splittingvorteil für 2020. Der bringt Ehepartnern Steuervorteile, wenn beide unterschiedlich viel verdienen.
Wie viel? Der Vorteil ist um so höher, je weiter die Einkommen der Partner voneinander abweichen und je höher ihr Steuersatz ist. Haben beide nahezu ein gleich hohes Einkommen, bringt der Splittingtarif kaum etwas.
Beispiel. Lena hat bisher als Ledige 80 000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Ihre Lebensgefährtin Lina kommt auf 25 000 Euro. Zusammen zahlen beide als Nichtverheiratete inklusive Soli rund 29 909 Euro Steuer.
Ziehen Lena und Lina noch bis Silvester vors Standesamt, kassiert das Finanzamt nur rund 27 704 Euro. So zahlt das Hochzeitspaar im Jahr 2020 rund 2 205 Euro weniger.
Würden Lena 55 000 Euro und Lina 50 000 Euro Einkommen im Jahr haben, betrüge der Vorteil nur noch 28 Euro.
Tipp: Sie haben sich im Jahr 2019 getrennt und 2020 wieder versöhnt? Ausnahmsweise können Sie den günstigen Splittingtarif auch nach dem Trennungsjahr nutzen, wenn Sie wieder zusammenziehen und sich ernsthaft versöhnen. Das gilt selbst dann, wenn Sie nur einen Tag im Versöhnungsjahr zusammenleben.
Andere unterstützen und für einen guten Zweck spenden
Viele gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Organisationen und Vereine sind in Corona-Zeiten auf Spenden angewiesen. Das zählt auch steuerlich (mehr Infos in unserem Special Spenden).
Wie viel? Spender können bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte in der Steuererklärung geltend machen.
Tipp: Spenden bis 200 Euro erkennt das Finanzamt ohne Spendenquittung per Kontoauszug an. Das gilt auch für Corona-Spenden von März bis Dezember 2020 zum Beispiel auf spezielle Sonderkonten wie solche der Unicef (BMF-Schreiben, vom 9. April 2020, Az. IV C 4 – S 2223/19/10003:003).
Spielräume der geförderten Altersvorsorge nutzen
Sie haben einen Riester-Vertrag? Dann sollten Sie prüfen, ob Sie den Mindestbeitrag für die volle Zulage vom Staat erreichen. Falls nicht, stocken Sie für die vollen Zulagen den Beitrag bis zum Jahresende auf.
Wie viel? Jeder Sparer erhält bis zu 175 Euro Zulage und für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro, für ab 2008 geborene je 300 Euro.
Bedingung: Für die vollen Zulagen müssen Sparer inklusive der Zulagen vom Staat mindestens 4 Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Einkommens überweisen – maximal 2 100 Euro. Entscheidend ist das Gehalt aus dem Vorjahr.
Den Steuerabzug beantragen Sie jährlich in der Anlage AV Ihrer Steuererklärung. Dann vergleicht das Finanzamt, ob die Zulagen oder der Sonderausgabenabzug günstiger ist.
Beispiel. Ein Single mit 55 000 Euro Bruttogehalt im Jahr 2019 muss im Jahr 2020 in seinen Riester-Vertrag 1 925 Euro plus 175 Euro Zulage einzahlen, um die maximale Sparrate zu erhalten. Dann erstattet das Finanzamt dem Mann inklusive Soli für 2020 rund 621 Euro zusätzlich zur Zulage von 175 Euro.
Tipp: Auch Altersvorsorge über Ihren Arbeitgeber ist begünstigt. Beiträge bis zu 3 312 Euro sind 2020 sozialabgabenfrei und Beiträge bis zu 6 624 Euro steuerfrei. Damit es sich lohnt, sollte der Chef 20 Prozent der Beiträge drauflegen. An neuen Verträgen muss er sich ohnehin mit 15 Prozent beteiligen – vorausgesetzt, er spart auch Sozialabgaben.
Anleger sorgen für Zukunft vor

Wertpapiere vom Weihnachtsmann – eine lang anhaltende Freude.
Sparvermögen auf den Nachwuchs unter Auflagen übertragen
Sie wollen Ihren Kindern oder Enkelkindern Vermögen schenken? Dann profitieren Sie und die Kinder von Freibeträgen.
Wie viel? Bis zu 400 000 Euro darf jeder Elternteil alle zehn Jahre jedem Kind steuerfrei schenken. Oma und Opa können jedem Enkel immerhin 200 000 Euro alle zehn Jahr steuerfrei spendieren. Zudem erhalten die Kinder die Kapitalerträge meist steuerfrei. Denn auch jedem Kind steht der Grundfreibetrag von derzeit 9 408 Euro im Jahr zu.
Beispiel. Eine Tochter, die 2020 keine weiteren Einkünfte hat, kann 10 245 Euro Zinsen und Dividenden steuerfrei kassieren. Die 10 245 Euro ergeben sich aus: 9 408 Euro Grundfreibetrag + 801 Euro Sparerpauschbetrag + 36 Euro Sonderausgabenpauschale.
Achtung. So viel sollte es aber nicht sein, damit das Kind weiter kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert ist. Es sollte im Jahr nicht mehr als 6 260 Euro Kapitalerträge erzielen. Dann bleibt es nach Abzug von 801 Euro Sparerpauschbetrag unter der brenzligen Grenze von 5 460 Euro (455 Euro im Monat).
Tipp: Schenken Sie unter Auflagen – etwa dass das Geld für die Ausbildung sein soll. Sonst kann das Kind darüber frei verfügen. Daran können Sie auch später nichts mehr ändern, denn die Übertragung muss endgültig sein. Sonst spielt das Finanzamt nicht mit.
Mit freiwilligen Rentenbeiträgen Rente erhöhen und Steuern sparen
Sie sind Arbeitnehmer, über 50 Jahre und können auf 35 Versicherungsjahre kommen? Dann können Sie Ihre gesetzliche Rente aufbessern, indem Sie zusätzlich in die Rentenkasse einzahlen. Zudem können Sie damit bis zu bestimmten Beträgen Steuern sparen.
Wofür? Diese Zahlungen können dazu führen, dass Sie früher in Rente gehen können – also beispielsweise mit 63 Jahren, ohne Abschläge hinnehmen zu müssen. Aber auch, wenn Sie nicht früher, sondern ganz normal in den Ruhestand gehen möchten, bessern die Sonderzahlungen Ihre Rente auf.
Wie viel? Die Einzahlsumme ist gedeckelt. Wie viel Sie einzahlen können, hängt davon ab, wann Sie theoretisch in Frührente gehen können. Größere Summen sollten Sie auf mehrere Jahre verteilen, um maximal Steuern zu sparen. Für 2020 liegt der Höchstbetrag bei 90 Prozent der Beiträge von 25 046 Euro (Ehepaar 50 092 Euro). Sie können also maximal 22 541 Euro (Ehepaar 45 082 Euro) als Sonderausgaben absetzen. Ein großer Teil ist für Pflichtbeiträge bereits ausgeschöpft.
Beispiel. Eine 55-jährige Frau, die 50 000 Euro brutto im Jahr verdient und 35 Versicherungsjahre erreichen kann, darf maximal 44 916 Euro einzahlen. 2020 kann sie höchstens 15 746 Euro Sonderzahlung zusätzlich absetzen. Zahlt sie 2021 wieder 15 746 Euro ein und 2022 den Rest, kann sie über drei Jahre etwa 13 720 Euro Steuerersparnis erzielen.
So muss sie nur rund 31 196 Euro selber aufbringen und kann mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Arbeitet sie weiter bis 67, erhöht die Zahlung ihre Monatsrente nach derzeitigem Stand um 204 Euro vor Abgaben.
Tipp: Wie Sie am besten vorgehen, lesen Sie in unserem Special Gesetzliche Rente. Um den Steuerabzug einzulösen, müssen Sie den gezahlten Beitrag in Anlage Vorsorgeaufwand (Zeile 6) Ihrer Steuererklärung angeben.
Verlustbescheinigung für verkaufte Wertpapiere beantragen
Sie haben Depots bei verschiedenen Banken und Verluste mit Wertpapieren realisiert? Dann können Sie bis zum 15. Dezember 2020 bei Ihrem Kreditinstitut beantragen, dass es Ihnen die Verluste bescheinigt. Rufen Sie die Verlustbescheinigung nicht ab, trägt die Bank realisierte Kursverluste auf 2021 vor.
Wofür? Über Ihre Steuererklärung können Sie die Verluste mit Gewinnen aus anderen Depots verrechnen. Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer gibt es so per Steuerbescheid vom Finanzamt zurück.
Beispiel. Eine Anlegerin hat bei Depotbank A auf 2 000 Euro Kursgewinne 527,50 Euro Abgeltungsteuer und Soli 2020 gezahlt. Bei Depotbank B hat sie 1 000 Euro Kursverluste verbucht. Nach der Verrechnung erstattet das Finanzamt rund 264 Steuern.
Tipp: Haben Sie Xetra-Gold-Papiere schon ein Jahr lang in Ihrem Depot? Dann können Sie diese weiterhin steuerfrei verkaufen. Die Pläne, wonach der Verkaufsgewinn der Abgeltungsteuer unterliegen sollte, sind vorerst vom Tisch.
Wohnungsbesitzer legen los

Schlüssel – zum Glück: Mit der eigenen Immobilie Steuern sparen oder Zuschüsse vom Staat kassieren.
Noch bis März 2021 das Baukindergeld beantragen
Eltern können noch bis Ende März 2021 Baukindergeld bei der KfW-Bank beantragen, wenn sie ein Eigenheim bauen oder kaufen, selbst einziehen und nicht zu viel verdienen. Ursprünglich sollte die Frist Ende 2020 enden, wurde aber wegen Corona verlängert.
Wie viel? Pro Kind, das zum Zeitpunkt des Antrags noch keine 18 ist, können Eltern zehn Jahre lang je 1 200 Euro Zuschuss erhalten, wenn bis Ende März 2021 der notarielle Kaufvertrag geschlossen wurde oder eine Baugenehmigung vorliegt. Bedingungen:
- Dem Antragsteller gehört mindestens die Hälfte der Immobilie – allein oder zusammen mit dem Partner oder seinen Kindern.
- Keinem Haushaltsmitglied darf am Datum des Kaufvertrags oder der Baugenehmigung eine andere Wohnimmobilie in Deutschland gehören – auch nicht als Miteigentümer.
Für wen? Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf für eine Familie mit einem Kind 90 000 Euro im Jahr nicht übersteigen. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 15 000 Euro. Die Einkommen des Antragstellers und seines Ehe- oder Lebenspartners werden zusammengerechnet. Maßgeblich ist der Durchschnitt ihres zu versteuernden Einkommens aus zwei Jahren, dem zweiten und dritten Kalenderjahr vor dem Antrag.
Steuerfreie Einkünfte wie Elterngeld zählen nicht mit. Das Gleiche gilt für Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen.
Beispiel. Eine Familie mit zwei Kindern, die im November in ihr neues Haus zieht, bekommt über einen Zeitraum von zehn Jahren 24 000 Euro Baukindergeld. Das steuerpflichtige Einkommen der Eltern beträgt 2017 und 2018 im Schnitt weniger als 105 000 Euro.
Tipp: Sie müssen Ihr Einkommen anhand Ihrer Steuerbescheide bei der KfW nachweisen – für die Jahre 2017 und 2018 bei Antrag in 2020. Nach Einzug haben Sie bis zu sechs Monate Zeit, das Geld zu beantragen. Es gilt das Datum der Meldebestätigung. Halten Sie die Frist unbedingt ein! Weitere Informationen finden Sie in unserem Special Baukindergeld.
Als Immobilienbesitzer für besseren Klimaschutz zu Hause sorgen
Sie wollen Ihr Zuhause klimafreundlich sanieren – etwa neue Fenster, Türen oder eine neue Heizung einbauen, die Dämmung verbessern oder den Verbrauch digital optimieren? Wenn die Immobilie bei Beginn der Sanierung älter als zehn Jahre ist und eine Fachfirma die energetische Sanierung übernimmt, bringen die Kosten Steuerabzug,
Wie viel? 20 Prozent von maximal 200 000 Euro für die energetische Sanierung senken über drei Jahre verteilt direkt Ihre Steuerschuld – insgesamt maximal 40 000 Euro.
- Im ersten und zweiten Jahr sind maximal 7 Prozent möglich, höchstens 14 000 Euro.
- Im dritten Jahr sind maximal 6 Prozent drin, höchstens 12 000 Euro.
Begünstigt sind Maßnahmen, die nach dem 1. Januar 2020 begonnen haben und bis 2029 enden.
Wichtig. Der beauftragte Fachhandwerker muss eine spezielle Bescheinigung über die förderfähige Baumaßnahme ausstellen. Das regelt ein BMF-Schreiben vom 31. März 2020 (Az. IV C 1 – S 2296-c/20/10003:001).
Beispiel. Hans Hartmann will seine 20 Jahre alte Heizung für 8 000 Euro erneuern lassen. 2020 und 2021 mindern jeweils 560 Euro direkt seine Einkommensteuer und 2022 gibt es weitere 480 Euro Abzug. 1 600 Euro von 8 000 Euro Investition trägt also der Staat.
Achtung. Es gibt zahlreiche Förderungen von Bund und Ländern, die günstiger sein können als der Steuerabzug. Vergleichen Sie, bevor die Fachleute loslegen. Fördermittel müssen Sie vor Beginn beantragen.
Tipp: Vor Beginn sollten Sie sich über Umfang und Reihenfolge der Maßnahmen von einem unabhängigen Experten beraten lassen (verbraucherzentrale-energieberatung.de und energie-effizienz-experten.de). Weitere Informationen lesen Sie in unserem Special Neue Förderung für Haus und Heizung.
Als Vermieter Sonderabschreibungen nutzen
Sie investieren in eine neue Mietwohnung oder schaffen in Ihrem Haus neuen Wohnraum, den Sie vermieten wollen? Dann können Sie derzeit eine spezielle Sonderabschreibung nutzen.
Dafür müssen Sie den Bauantrag oder die Bauanzeige zwischen September 2018 und Ende 2021 eingereicht haben und bereits im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vermieten, plus weitere neun Jahre lang.
Wie viel? Eigentümer können in den ersten vier Jahren 5 Prozent Sonderabschreibung für maximal 2 000 Euro Gebäudekosten (ohne Grundstück) pro Quadratmeter Wohnfläche absetzen – zusätzlich zur linearen Abschreibung (AfA) von 2 Prozent im Jahr.
Bedingung: Die Baukosten (Herstellungs- und Anschaffungskosten) dürfen inklusive anteiliger Nebenkosten 3 000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. Weitere Einzelheiten regelt ein BMF-Schreiben vom 7. Juli 2020 (Az. IV C 3 – S 2197/18/10009:008).
Achtung. Die Sonderabschreibung gibt es für das Fertigstellungsjahr und die folgenden drei Jahre. Ende 2026 ist definitiv Schluss, auch wenn Sie den Förderzeitraum von vier Jahren dann noch nicht ausgeschöpft haben.
Dieses Risiko trifft vor allem Bauherren, die zwar rechtzeitig bis Ende 2021 eine Baugenehmigung beantragt haben, deren Objekt dann aber etwa erst im Jahr 2024 bezugsfertig wird.
Tipp: Um die Sonderabschreibung zu erhalten, müssen Sie die Wohnung im Jahr der Fertigstellung kaufen und vermieten. Wie viel Ihnen die extra Abschreibung bringt, ermittelt für Sie unser Rechner Immobilie als Kapitalanlage.
Steuertipps der Stiftung Warentest
Sie sind noch mit der Steuererklärung für 2019 beschäftigt? Hier hilft unser Sonderheft Finanztest Spezial Steuern. Es enthält alle Informationen zu Formularen, Elster und Steuerbescheid, sowie wichtige Spartipps fürs Steuerjahr 2020.
Dieses Special wird jedes Jahr im November aktualisiert. Ältere Nutzerkommentare können sich auf eine frühere Fassung beziehen.
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