
Rundum geschützt. Mit Ihren Vorsorgebeiträgen sparen Sie Steuern. © Getty Images / peopleimages
Ausgaben für den Basisschutz in Kranken- und Pflegeversicherung sind Sonderausgaben. Auch mit Rentenbeiträgen sparen Sie. Weitere Versicherungsbeiträge zählen nur selten.
Der Blick auf die monatliche Gehaltsabrechnung mag etwas ernüchternd ausfallen: Von zum Beispiel 4 500 Euro bleiben in Steuerklasse I netto rund 2 850 Euro übrig. Die größten Abzugsposten sind neben der Lohnsteuer die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Rund 20 Prozent des Bruttoverdienstes gehen monatlich für Sozialversicherungsbeiträge drauf. Pflichtbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bringen aber immerhin einen Steuerrabatt. Private Versicherungen wie Hausrat- und Unfallschutz zahlen sich dagegen steuerlich oft nicht aus.
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@sailboarder27: Der Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung kann nicht abgesetzt werden. Es lassen sich nur die tatsächlich gezahlten Beiträge für den Basisschutz in Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abrechnen, nicht die selbst gezahlten Arztkosten.
Bei privat Krankenversicherten wird bei der Kostenerstattung durch die Krankenkasse üblicherweise ein Teil der Krankheitskosten als Selbstbehalt abgezogen (zum Beispiel 10 %). Diesen muss der Versicherte (meistens bis zu einer Höchstgrenze) selbst bezahlen. Wie wird dieser Selbstbehalt steuerlich behandelt. Erhöht er die steuerlich unbegrenzt abzugsfähigen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben und senkt damit das zu versteuernde Einkommen?
@OrSz80: Die Krankenversicherungsbeiträge, die Ihre Arbeitgeberin abgeführt hat, müssen Sie in der Steuererklärung nicht angeben. Diese Daten wurden dem Finanzamt gemeldet und liegen vor.
Nur im Ausnahmefall, also wenn Ihnen bekannt ist, dass die E-Daten nicht oder fehlerhaft übermittelt wurden, müssen Arbeitnehmer Ihre Beiträge zur gesetzliche Krankenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeile 11 eintragen.
Welche Beiträge kann ich in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? Den AG- und den AN-Anteil für Kranken- und Rentenversicherung? Auch dann wenn mein AG die Beiträge für mich abführt?
Ich dachte immer, das würde bereits automatisch berücksichtigt, da diese Angaben ja auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.