Ausgaben für den Basisschutz in Kranken- und Pflegeversicherung sind Sonderausgaben. Auch mit Rentenbeiträgen sparen Sie. Weitere Versicherungsbeiträge zählen nur selten.
Der Blick auf die monatliche Gehaltsabrechnung mag etwas ernüchternd ausfallen: Von zum Beispiel 4 500 Euro bleiben in Steuerklasse I netto rund 2 850 Euro übrig. Die größten Abzugsposten sind neben der Lohnsteuer die Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Rund 20 Prozent des Bruttoverdienstes gehen monatlich für Sozialversicherungsbeiträge drauf. Pflichtbeiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bringen aber immerhin einen Steuerrabatt. Private Versicherungen wie Hausrat- und Unfallschutz zahlen sich dagegen steuerlich oft nicht aus.
Das zählt als Basisschutz
Beiträge für den Basisschutz in der gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung zählen unbegrenzt als Sonderausgaben. Sie senken das zu versteuernde Einkommen und damit in Folge die Steuerlast.
Der Basisschutz umfasst jedoch nicht den Anspruch auf Krankengeld. Deshalb berücksichtigt das Finanzamt etwa für eine pflichtversicherte Angestellte nicht den vollen Krankenkassenbeitrag, sondern zieht davon 4 Prozent ab. Auch Ausgaben für vereinbarte Extras wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer zählen nicht zum Basisschutz.
Krankenkassenboni bis 150 Euro keine Beitragserstattung
Strittig war lange Zeit, ob der Sonderausgabenabzug zu kürzen ist, wenn Versicherte Geld von ihrem Krankenversicherer erhalten, etwa einen Bonus ihrer gesetzlichen Kasse für gesundheitsbewusstes Verhalten. Hier hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass solche Boni nicht die Sonderausgaben mindern. Bedingung: Durch den Bonus werden eigene Ausgaben des Versicherten ganz oder teilweise ausgeglichen (BFH, Az. X R 16/18 und Az. X R 30/18). Doch selbst wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, drücken Bonuszahlungen bis 150 Euro im Jahr aus Vereinfachungsgründen die Sonderausgaben nicht (BMF-Schreiben vom 16.12.2021 und vom 7.10.2022).
Hat jedoch ein privater Versicherer einen Teil der Beiträge erstattet, weil die oder der Versicherte Gesundheitskosten selbst bezahlt hat? Dann wird die erstattete Summe von den Basisbeiträgen abgezogen, die als Sonderausgaben abgesetzt wird (BFH, Az. X R 3/16). Dadurch mindert sich der Steuervorteil.
Tipp: Sie überlegen, Ihre private Krankenversicherung umzustellen und mehr Krankheitskosten selbst zu zahlen, um Versicherungsbeiträge zu sparen? Der Haken: Ihre selbst gezahlten Arztkosten können Sie nicht als Sonderausgaben absetzen, gezahlte Versicherungsbeiträge schon. Nach der Umstellung schmilzt also Ihr Steuerrabatt. Planen Sie das ein, wenn Sie aus finanziellen Gründen Ihren Vertrag ändern wollen.
Steuer senken mit Beiträgen für andere
Nicht nur die Beiträge für den eigenen Basisschutz in Kranken- und Pflegeversicherung lassen sich absetzen. Wer für Angehörige, etwa die Eltern, Beiträge übernimmt, kann diese ebenfalls steuerlich geltend machen – als Unterhalt. Übernehmen Eltern die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für ihre Kinder, rechnen sie diese in der Anlage Kind ab.
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Stiftung_Warentest am 21.02.2023 um 09:49 Uhr
Gesetzliche Krankenversicherung Arbeitnehmer
@OrSz80: Die Krankenversicherungsbeiträge, die Ihre Arbeitgeberin abgeführt hat, müssen Sie in der Steuererklärung nicht angeben. Diese Daten wurden dem Finanzamt gemeldet und liegen vor. Nur im Ausnahmefall, also wenn Ihnen bekannt ist, dass die E-Daten nicht oder fehlerhaft übermittelt wurden, müssen Arbeitnehmer Ihre Beiträge zur gesetzliche Krankenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeile 11 eintragen.
Welche Beiträge kann ich in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? Den AG- und den AN-Anteil für Kranken- und Rentenversicherung? Auch dann wenn mein AG die Beiträge für mich abführt? Ich dachte immer, das würde bereits automatisch berücksichtigt, da diese Angaben ja auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.
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@OrSz80: Die Krankenversicherungsbeiträge, die Ihre Arbeitgeberin abgeführt hat, müssen Sie in der Steuererklärung nicht angeben. Diese Daten wurden dem Finanzamt gemeldet und liegen vor.
Nur im Ausnahmefall, also wenn Ihnen bekannt ist, dass die E-Daten nicht oder fehlerhaft übermittelt wurden, müssen Arbeitnehmer Ihre Beiträge zur gesetzliche Krankenversicherung in der Anlage Vorsorgeaufwand in die Zeile 11 eintragen.
Welche Beiträge kann ich in der Einkommenssteuererklärung geltend machen? Den AG- und den AN-Anteil für Kranken- und Rentenversicherung? Auch dann wenn mein AG die Beiträge für mich abführt?
Ich dachte immer, das würde bereits automatisch berücksichtigt, da diese Angaben ja auf meiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung enthalten sind.