Steu­erspar­rechner Diese Steuerersparnis ist durch zusätzliche Ausgaben drin

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Steu­erspar­rechner - Diese Steuerersparnis ist durch zusätzliche Ausgaben drin

Steu­erspar­rechner. Beim Finanz­amt senkt jede zusätzliche Ausgabe die Steuer –je nach Einkommen jedoch verschieden stark. © Getty Images / ollo

Wie viel Steuern muss ich zahlen? Wie viel spare ich mit zusätzlichen Werbungs­kosten? Antworten gibt unser Steu­erspar­rechner – inklusive der neuen Entlastungen für 2023.

Ihr Steu­erspar­rechner für 2020 bis 2023

Unser Steu­erspar­rechner berück­sichtigt immer die neuesten Änderungen im Steuerrecht. Dazu gehören etwa:

  • die Erhöhung des steuerfreien Grund­frei­betrags von 9 984 auf 10 347 Euro, die rück­wirkend zum 1. Januar 2022 gilt,
  • für 2023 der angepasste Grund­frei­betrag in Höhe von 10 908 Euro und der abge­flachte und an die Inflation angepasste Steuer­tarif.

Unser Steu­erspar­rechner zeigt zudem Ihren persönlichen Grenz­steu­ersatz an. Dieser gibt an, wie viel Steuer auf den letzten zu versteuernden Euro fällig wird. So gehen etwa von 100 Euro je nach Einkommens­höhe zwischen 14 Euro und 45 Euro ab. Soli und eventuell Kirchen­steuer kommen noch dazu.

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Arbeitnehmerpauschale knacken

Sie wollen wissen, wie viel Steuern Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit zusätzlichen Jobkosten im Jahr sparen? Auch das können Sie mit unserem Steu­erspar­rechner leicht ermitteln.

Das ist neu: Im Steuer­jahr 2022 werden bei jedem Arbeitnehmer 1 200 Euro Werbungs­kosten pro Jahr berück­sichtigt, ohne dass sie dafür Kosten nach­weisen müssen. Im Steuer­jahr 2023 sind es noch ein paar Euro mehr: Die Werbungs­kostenpauschale liegt dann bei 1 230 Euro. Bis zum Steuer­jahr 2021 betrug diese nur 1 000 Euro.

So sparen Sie Steuern: Jeder für den Job investierte Euro, der über die Arbeitnehmerpauschale hinaus­geht, senkt Ihre Steuerlast. Viele schaffen die Hürde allein durch ihre Fahrten zur Arbeit mit der Pend­lerpauschale oder der Reise­kostenpauschale auf Dienst­reisen, der Homeoffice-Pauschale, mit Arbeits­mitteln wie Fach­literatur oder Ausstattung fürs Arbeits­zimmer. Steuern sparen auch Kosten für Fort­bildungen, Bewerbungen, doppelte Haus­halts­führung, beruflich bedingte Umzüge und die Kosten eines anerkannten Arbeitszimmers.

Tipp: Wollen Sie auch wissen, wie viel von Ihrem Brutto­gehalt nach Abzug der Sozial­versicherungs­beiträge und Steuern bleibt, nutzen Sie bitte unseren Gehaltsrechner.

Arbeits­mittel voll absetzen oder abschreiben?

Seit dem Jahr 2021 dürfen Sie Ausgaben für Hard­ware und Betriebs- und Anwender­software sofort abschreiben, ganz gleich, wie hoch die Anschaffungs­kosten waren. Ansonsten gilt: Arbeitsmittel wie Fachbücher, Handy oder ein Büro­stuhl, die jeweils maximal 952 Euro inklusive Mehr­wert­steuer kosten, können Berufs­tätige oft sofort im Jahr des Kaufs geltend machen. Nur größere Ausgaben müssen sie nach und nach abschreiben, den Kauf­preis also gleich­mäßig auf die voraus­sicht­lichen Nutzungs­jahre verteilt monats­genau als Werbungs­kosten abziehen. Welche Nutzungs­dauer die Finanz­verwaltung bei welchem Arbeits­mittel unterstellt, lesen Sie in der amtlichen Afa-Tabelle des Bundesfinanzministeriums.

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Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 10.12.2021 um 12:53 Uhr
Grenzsteuersatz wieder richtig

@Zink-Hesse: Vielen Dank für den Hinweis! Sie haben Recht. Bei Auswahl von "Nur Steuern und Grenzsteuersatz" wurde der Grenzsteuersatz falsch angezeigt (unter "Steuervorteil" und "Steuermehrbelastung" war der Grenzsteuersatz dagegen korrekt ausgewiesen). Der Fehler ist korrigiert.

Zink-Hesse am 10.12.2021 um 09:55 Uhr
Grenzsteuersatz falsch

Guten Tag @Stiftung_Warentest,
der Ausweis des Grenzsteuersatzes inklusive Soli ist in der Berechnung falsch.
Dieser wird immer mit 38,69 % angegeben, egal ob bspw. zvE 10.000 € oder 200.000 € eingetragen wird.

Profilbild Stiftung_Warentest am 08.02.2021 um 15:07 Uhr
Frage zum Einkommen

@grogu: Bei zusammenveranlagten Paaren bezieht sich das zu versteuernde Einkommen immer auf beide. Das zu versteuernde Einkommen ermittelt das Finanzamt im Steuerbescheid. Und zwar so: Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten - Altersentlastungsbetrag - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Freibetrag für Land- und Forstwirte = Gesamtbetrag der Einkünfte - Verlustabzug (Verlustvortrag aus dem Vorjahr) - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen (nach Abzug der zumutbaren Belastung) + Erstattungsüberhang für Krankenversicherung oder Kirchensteuer (§ 10 Abs. 4b EStG) = Einkommen - Freibeträge für Kinder - Härteausgleich = Zu versteuerndes Einkommen. Den Betrag können Sie für den Rechner nehmen.
Wenn sich an den Einkommensverhältnissen nicht viel geändert hat, kann man sich am zu versteuernden Einkommen im letzten Steuerbescheid orientieren. (PH)

grogu am 07.02.2021 um 08:38 Uhr
Frage zum Einkommen

Bei einem zusammenveranlagten Ehepaar, wird dann die Summe aus beiden Einkommen eingegeben oder nur das Einkommen des Käufers?

Profilbild Stiftung_Warentest am 04.12.2020 um 17:05 Uhr
Berechnung Steuerabzüge

@Holofritz: Wir können Ihre Berechnungen nicht nachvollziehen. Unser Ansicht nach stimmen die Berechnungen. Sie können uns gern Ihre Eingaben in unserem Rechner sowie die Berechnungen der WISO Software zusenden. Dann schauen wir uns das gern an: finanztest@stiftung-warentest.de
(maa)