
Wie viel Steuern muss ich zahlen? Wie viel spare ich mit zusätzlichen Werbungskosten? Antworten gibt unser Steuersparrechner – inklusive der neuen Entlastungen für 2022.
Ihr Steuersparrechner für 2022
Unser Steuersparrechner berücksichtigt die neuesten Änderungen, die rückwirkend zum 1. Januar 2022 gelten wie:
- Erhöhung des steuerfreien Grundfreibetrags von 9 984 auf 10 347 Euro
Unser Steuersparrechner zeigt zudem Ihren persönlichen Grenzsteuersatz an. Dieser gibt an, wie viel Steuer auf den letzten zu versteuernden Euro fällig wird. So gehen etwa von 100 Euro je nach Einkommenshöhe zwischen 14 Euro und 45 Euro ab. Soli und eventuell Kirchensteuer kommen noch dazu.
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1 200-Euro-Arbeitnehmerpauschale knacken
Sie wollen wissen, wie viel Steuern Sie als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit zusätzlichen Jobkosten im Jahr sparen? Auch das können Sie mit unserem Steuersparrechner leicht ermitteln.
Das ist neu: Seit dem Steuerjahr 2022 werden bei jedem Arbeitnehmer 1 200 Euro Werbungskosten pro Jahr berücksichtigt, ohne dass sie dafür Kosten nachweisen müssen. Bis zum Steuerjahr 2021 betrug diese Werbungskostenpauschale nur 1000 Euro, also 200 Euro weniger.
So sparen Sie Steuern: Jeder für den Job investierte Euro, der über die Arbeitnehmerpauschale hinausgeht, senkt Ihre Steuerlast. Viele schaffen die 1 200-Euro-Hürde allein durch ihre Fahrten zur Arbeit mit der Pendlerpauschale oder der Reisekostenpauschale auf Dienstreisen, der Homeoffice-Pauschale, mit Arbeitsmitteln wie Fachliteratur oder Ausstattung fürs Arbeitszimmer. Steuern sparen auch Kosten für Fortbildungen, Bewerbungen, doppelte Haushaltsführung, beruflich bedingte Umzüge und das anerkannte Arbeitszimmer.
Wie Sie 2022 über die 1 200-Euro-Arbeitnehmerpauschale kommen lesen Sie in unserem Steuer-Checkup 2022
Tipp: Wollen Sie auch wissen, wie viel von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bleibt, nutzen Sie bitte unseren Gehaltsrechner.
Arbeitsmittel voll absetzen oder abschreiben?
Seit dem Jahr 2021 dürfen Sie Ausgaben für Hardware und Betriebs- und Anwendersoftware sofort abschreiben, ganz gleich, wie hoch die Anschaffungskosten waren. Ansonsten gilt: Arbeitsmittel wie Fachbücher, Handy oder ein Bürostuhl, die jeweils maximal 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer kosten, können Berufstätige oft sofort im Jahr des Kaufs geltend machen (zum Special So setzen sie Arbeitsmittel ab). Nur größere Ausgaben müssen sie nach und nach „abschreiben“, den Kaufpreis also gleichmäßig auf die voraussichtlichen Nutzungsjahre verteilt monatsgenau als Werbungskosten abziehen (amtliche Afa-Tabelle).
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- Wie viel Netto bleibt vom Brutto? Wie viel Steuern spare ich mit Ausgaben für Homeoffice, Gesundheit, Spenden? Mit unseren Rechnern finden Sie das schnell heraus.
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- Außergewöhnliche Belastungen sind zum Teil selbst zu tragen. Deshalb lohnt es, sie auf ein Jahr zu bündeln. Mit unserem Rechner ermitteln Sie schnell Ihren Eigenanteil.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Zink-Hesse: Vielen Dank für den Hinweis! Sie haben Recht. Bei Auswahl von "Nur Steuern und Grenzsteuersatz" wurde der Grenzsteuersatz falsch angezeigt (unter "Steuervorteil" und "Steuermehrbelastung" war der Grenzsteuersatz dagegen korrekt ausgewiesen). Der Fehler ist korrigiert.
Guten Tag @Stiftung_Warentest,
der Ausweis des Grenzsteuersatzes inklusive Soli ist in der Berechnung falsch.
Dieser wird immer mit 38,69 % angegeben, egal ob bspw. zvE 10.000 € oder 200.000 € eingetragen wird.
@grogu: Bei zusammenveranlagten Paaren bezieht sich das zu versteuernde Einkommen immer auf beide. Das zu versteuernde Einkommen ermittelt das Finanzamt im Steuerbescheid. Und zwar so: Summe der Einkünfte aus den Einkunftsarten - Altersentlastungsbetrag - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende - Freibetrag für Land- und Forstwirte = Gesamtbetrag der Einkünfte - Verlustabzug (Verlustvortrag aus dem Vorjahr) - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen (nach Abzug der zumutbaren Belastung) + Erstattungsüberhang für Krankenversicherung oder Kirchensteuer (§ 10 Abs. 4b EStG) = Einkommen - Freibeträge für Kinder - Härteausgleich = Zu versteuerndes Einkommen. Den Betrag können Sie für den Rechner nehmen.
Wenn sich an den Einkommensverhältnissen nicht viel geändert hat, kann man sich am zu versteuernden Einkommen im letzten Steuerbescheid orientieren. (PH)
Bei einem zusammenveranlagten Ehepaar, wird dann die Summe aus beiden Einkommen eingegeben oder nur das Einkommen des Käufers?
@Holofritz: Wir können Ihre Berechnungen nicht nachvollziehen. Unser Ansicht nach stimmen die Berechnungen. Sie können uns gern Ihre Eingaben in unserem Rechner sowie die Berechnungen der WISO Software zusenden. Dann schauen wir uns das gern an: finanztest@stiftung-warentest.de
(maa)