Kinder können sich besser konzentrieren und sind fitter, wenn sie zu Hause frühstücken. Nach etwa zwei Schulstunden brauchen sie einen Energiekick. Was sich dafür eignet.
- Für Getränke sorgen. Geben Sie eine Flasche Leitungswasser oder Mineralwasser mit, etwa 0,5 Liter. Alternativ: ungesüßter Früchte- oder Kräutertee. Ab und an ist eine dünne Schorle okay: etwa 1 Achtel Apfelsaft oder Orangensaft, 7 Achtel Wasser. Nicht geeignet sind Limo, Eistee oder purer Saft – zu viel Zucker!
- Brot mit möglichst viel Vollkorn. Für Grundschulkinder, die zu Hause gefrühstückt haben, reicht bis zum Mittagessen oft eine Scheibe Brot oder ein Brötchen. Gut, wenn es viel Vollkorn enthält. Manche Kleinen mögen keine ganzen Körner, Brot aus feinem Vollkornmehl oder mit Vollkornanteil aber schon. In Drei- oder Vierecke geschnitten, wirkt es attraktiv. Fettarmer Belag ist ideal, also lieber Kochschinken oder eine nicht zu fettreiche Lyoner. Ein Vollkorn-Butterbrot mit Honig schmeckt Süßmäulchen. Fettige Croissants, gezuckerte Müsliriegel, süße Milchschnitten sind nicht sinnvoll.
- Viel frisches Gemüse und Obst. Pflanzenkost liefert Vitamine, Mineral- und Ballaststoffe. Kinder essen Obst und Gemüse gern klein geschnitten, auch auf Holzspieße gesteckt. Wichtig: Alles separat in Fächer packen, damit nichts matscht.
- Eine Portion Milch. Belegen Sie Brote mit Käse wie Mozzarella oder jungem Gouda. Oder geben Sie ein Stück Käse zum Reinbeißen oder Naturjoghurt zum Löffeln mit – das stärkt Knochen mit Kalzium. Auch eine Option: Frischkäsezubereitungen wie Fruchtzwerge und Monsterbacke. Sie haben heute weniger Kalorien als früher: Test Kinderdesserts.
- Nahrungsergänzungsmittel unnötig. Im Test von Nahrungsergänzungsmittel für Kinder war nur eines von 18 Produkten ohne Mängel. Viele Mittel waren zum Beispiel überdosiert und die meisten Kinder in Deutschland brauchen sie gar nicht, weil sie ausreichend mit Vitaminen und Mineralstoffen versorgt sind. Vertieftes Wissen bietet unser Buch Vitamine, Mineralstoffe, Spurenelemente – Was Mikronährstoffe können und wie viel wir davon brauchen.
Tipp: Kinder mögen Häppchen. Lassen Sie Ihren Nachwuchs mitentscheiden, welches Brot, Gemüse, Obst und Milchprodukt in die Box soll.
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- Wie viele Hausaufgaben sind erlaubt? Darf die Schule Handys einkassieren? Droht Schulschwänzern ein Bußgeld? test.de gibt Antworten auf typische Fragen zum Schulrecht.
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- Die Stiftung Warentest hat Schulbedarf auf Schadstoffe geprüft: Textmarker, Tintenroller, Tinten. Viele sind stark belastet, wir fanden aber auch empfehlenswerte.
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- Über eine Million Unfälle von Kindern zählt die gesetzliche Unfallversicherung pro Jahr. Wichtig ist, jeden Unfall in Kita, Schule oder auf dem Weg dorthin zu melden.
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Danke für den informativen Beitrag.
Er hat uns geholfen. Die Motorik zu fördern ist sehr wichtig und darf niemals unterschätzt werden. Es gibt viele Varianten, die Kinder hier zu unterstützen.
Mit den geeigneten Spielzeugen und Fördermaßnahmen kann man gezielt auf die "Problembereichen" des Kindes eingehen und so eine Förderung aktiv eingehen. Ein sehr toller Beitrag, der passt, haben wir auch hier gefunden
https://www.liebeserklaerung-an-mein-kind.de/motorische-entwicklung-tabelle/
Liebe Grüße, Laura und Sean
@Pat83: Nicht alle Kinder entwickeln sich im gleichen Tempo. In allen Bundesländern gibt es deshalb die Einschulungsuntersuchung. Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können. Auch die Frage, ob für das Kind eine Rückstellung die beste Lösung sein könnte, wird dabei geklärt. Warten Sie aber nicht bis zur Einschulungsuntersuchung. Sie sollten schon jetzt unbedingt die von den Krankenkassen empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Kinderarztpraxis wahrnehmen, damit die Entwicklung beobachtet und Förderbedarf schon frühzeitig erkannt werden kann. Wie gesagt, nicht alle Kinder entwickeln sich im gleichen Tempo. Kinderärztinnen und -ärzte haben große Erfahrung in der Frage, ob eine altersgemäße Entwicklung vorliegt und welche Unterstützung für das Kind ggf. nötig ist. (PH)
Hallo ich Mama von 2 Kindern (8 J. & 3 J.), ich habe am 22. August 2015 einen Sohn geboren. Der ist zu Früh auf die Welt geholt worden aus Gesundheitlichen Gründen. Sein eigendlicher Geburtstermin war 31. Oktober. Bis jetzt( jetzt 3 Jahre alt) hat er noch nicht das aufgeholt, was die anderen Kinder schon können( Sprache, Motorik). Ein Narkosearzt ( im Juni 2018) hat ihn von der Entwicklung auf fast 2 Jahre geschätzt ( von seiner Anatomie, vom Verhalten und was er kann). Mein Kind konnte sich nicht drehen mit 9 Monaten, er konnte nicht sitzen, noch keinen Brei essen, er hat erst mit 20 Monaten nach Physiotherpie sitzen und laufen gelernt. Ich bin jetzt am Überlegen wann mein Kind dann eingeschult. Da er ja dann ein Muss Kind ist. Hat jemand auch ein Frühchen das eingeschult wurde oder muss? Würde mich freuen, wenn jemand mir antworten würde.
Zitat: "Die Eltern haben zumeist keinen Einfluss darauf, welcher Lehrer ihr Kind unterrichtet."
Das ist an staatlichen Schulen korrekt. Aber wenn man sich diesen - korrekten - Satz einmal auf der Zunge zergehen lässt, sollten sich eigentlich alle Haare sträuben. Bildung in den ersten beiden Lebensjahrzehnten ist zweifelsohne entscheidend wichtig und entscheidend wichtig vor allem für das spätere eigenständige Leben des Kindes. Und gerade in dieser wichtigen Zeit haben Eltern keinen Einfluss darauf, wer ihr Kind unterrichtet?
Das stimmt bei staatlichen Schulen wie gesagt. Aber eigentlich sollte doch allen verantwortungsbewussten Eltern bei diesem Gedanken sich das Nackenhaar sträuben.
@yxcvbn111: In Nordrhein-Westfalen haben alle Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren das Recht und auch die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Die Schulpflicht erstreckt sich also auch über die Sekundarstufe II. Hier besteht weiterhin Schulpflicht entweder im Rahmen einer beruflichen Ausbildung (Betrieb und Berufsschule), der gymnasialen Oberstufe oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Ähnliche Regelungen finden sich auch in den Schulgesetzen anderer Bundesländer.
Das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen verankert in § 34 ausdrücklich auch eine Schulpflicht für minderjährige Flüchtlinge. Nach dem Schulgesetz besteht die Schulpflicht für jedes Kind, somit auch für die Kinder von Asylsuchenden. Diese Pflicht (und das Recht auf Schule) besteht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. (PH)
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf