Was in der Schuleingangsuntersuchung genau getestet wird, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. Normalerweise achten die Schulpsychologen oder Kinderärzte aber auf die folgenden sieben Aspekte in der Entwicklung des Kindes.
1. Geistige Entwicklung
Bei der Schuleignungsuntersuchung wird weder schulisches Wissen abgefragt noch die Intelligenz eines Kindes getestet. Die Psychologen und Mediziner achten vielmehr darauf, ob das Kind sich Dinge merken und Farben, Symbole sowie Formen erkennen und benennen kann. Ein Kind ist nicht allein deshalb schulfähig, weil es schon seinen Namen schreiben oder bis 20 zählen kann. Eine bestimmte Abfolge von Symbolen und Worten lässt sich auch auswendig lernen und sagt nichts darüber aus, ob ein Kind verstanden hat, wie viel „vier Äpfel“ sind und dass unterschiedliche Buchstaben unterschiedlichen Lauten zugeordnet werden. Ebenso bedeutsam: Kann das Kind einfache Zusammenhänge erkennen oder auch Dinge sortieren und vergleichen? Ist ein Gegenstand größer oder kleiner als ein anderer? Dauert etwas länger oder kürzer? Befindet sich etwas oben oder unten?
2. Körperliche Entwicklung
Hier prüfen die Ärzte, ob ein Kind in körperlicher Hinsicht nicht zu stark von anderen Gleichaltrigen abweicht. Ein Schulkind ist in der Regel etwa 1,20 Meter groß. Abweichungen von etwa 11 Zentimeter plus oder minus sind im Rahmen. Beim Gewicht sind 21 Kilogramm typisch, vier Kilogramm mehr oder weniger sind unproblematisch.
3. Motorische Entwicklung
Von Interesse sind hier zwei Bereiche: Die Grob- und die Feinmotorik. Ein schulfähiges Kind kann balancieren, rückwärts laufen, einen Ball fangen und mit dem Fuß schießen oder einen Hampelmann machen. Von diesen grobmotorischen Fähigkeiten abgesehen, sollten Kinder auch fähig sein, kleinere, filigranere Bewegungen ausführen zu können. Sie sollten zum Beispiel einen Stift halten können, Linien nachzeichnen, etwas ausmalen und dabei die Außenlinien beachten oder sicher mit der Schere etwas ausschneiden können. Hapert es an der Feinmotorik, fällt das Schreibenlernen schwerer.
4. Sprachliche Kompetenzen
In der Schule funktioniert viel über mündliche Kommunikation. Schulkinder sollten daher fähig sein, deutlich zu sprechen, ganze Sätze zu bilden und Sachverhalte zusammenhängend wiedergeben zu können. Die Grammatik muss dabei nicht fehlerfrei sein. Wichtig ist, dass Kinder Laute und Wörter akustisch auseinanderhalten können. Denn diese Fähigkeit benötigen sie später zum Erlernen der Rechtschreibung.
5. Soziale Kompetenzen
In der Schule verbringen Kinder jeden Tag viele Stunden mit anderen Kindern. Sie müssen gemeinsam lernen, Aufgaben lösen, und können in den Pausen miteinander spielen. In der Schuleingangsuntersuchung wird daher abgefragt, wie sich Ihr Kind bisher im Umgang mit anderen Kindern verhalten hat. Kann es Kontakt zu anderen Kindern aufnehmen, sich angemessen mit ihnen unterhalten oder spielen? Wenn es zu Streit mit einem anderen Kind kommt: Wird dieser mit Worten statt mit Händen und Füßen ausgefochten? Weiterhin sollten die Kinder auch eine gewisse Selbstständigkeit entwickelt haben, also alleine die Schulsachen transportieren, sich ohne Hilfe umziehen oder nach kurzer Anleitung Aufgaben übernehmen können. Und nicht zuletzt erfordert der Schulalltag auch die Einhaltung von Regeln und ein gewisses Maß an Ordnung.
6. Emotionale Entwicklung
Ein Kind kann noch so lernfreudig und schlau sein: Wenn es emotional noch nicht weit genug ist, ist es vielleicht zu früh für die Schule. Ein Schulkind sollte sich morgens ohne Probleme von seinen Eltern lösen, mit Rückschlägen und Enttäuschungen ohne große Ausbrüche umgehen und eigene Bedürfnisse aufschieben können. Es sollte zudem genügend Vertrauen in eigene Fähigkeiten sowie keine übermäßige Angst vor der neuen Einrichtung, anderen Kindern und Erwachsenen haben. All das hat auch Einfluss darauf, wie gut und erfolgreich ein Kind in der Schule lernen kann.
7. Motivation
Die meisten Kinder freuen sich auf die Schule und wollen von sich aus lernen. Diese Neugier und „intrinsische Motivation“ (eigener Antrieb) sind günstige Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulstart. Wenn dazu noch ein gewisses Maß an Ausdauer, Anstrengungsbereitschaft und Konzentrationsfähigkeit kommt, ist das Kind bereit für die Schule.
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Danke für den informativen Beitrag.
Er hat uns geholfen. Die Motorik zu fördern ist sehr wichtig und darf niemals unterschätzt werden. Es gibt viele Varianten, die Kinder hier zu unterstützen.
Mit den geeigneten Spielzeugen und Fördermaßnahmen kann man gezielt auf die "Problembereichen" des Kindes eingehen und so eine Förderung aktiv eingehen. Ein sehr toller Beitrag, der passt, haben wir auch hier gefunden
https://www.liebeserklaerung-an-mein-kind.de/motorische-entwicklung-tabelle/
Liebe Grüße, Laura und Sean
@Pat83: Nicht alle Kinder entwickeln sich im gleichen Tempo. In allen Bundesländern gibt es deshalb die Einschulungsuntersuchung. Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können. Auch die Frage, ob für das Kind eine Rückstellung die beste Lösung sein könnte, wird dabei geklärt. Warten Sie aber nicht bis zur Einschulungsuntersuchung. Sie sollten schon jetzt unbedingt die von den Krankenkassen empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Kinderarztpraxis wahrnehmen, damit die Entwicklung beobachtet und Förderbedarf schon frühzeitig erkannt werden kann. Wie gesagt, nicht alle Kinder entwickeln sich im gleichen Tempo. Kinderärztinnen und -ärzte haben große Erfahrung in der Frage, ob eine altersgemäße Entwicklung vorliegt und welche Unterstützung für das Kind ggf. nötig ist. (PH)
Hallo ich Mama von 2 Kindern (8 J. & 3 J.), ich habe am 22. August 2015 einen Sohn geboren. Der ist zu Früh auf die Welt geholt worden aus Gesundheitlichen Gründen. Sein eigendlicher Geburtstermin war 31. Oktober. Bis jetzt( jetzt 3 Jahre alt) hat er noch nicht das aufgeholt, was die anderen Kinder schon können( Sprache, Motorik). Ein Narkosearzt ( im Juni 2018) hat ihn von der Entwicklung auf fast 2 Jahre geschätzt ( von seiner Anatomie, vom Verhalten und was er kann). Mein Kind konnte sich nicht drehen mit 9 Monaten, er konnte nicht sitzen, noch keinen Brei essen, er hat erst mit 20 Monaten nach Physiotherpie sitzen und laufen gelernt. Ich bin jetzt am Überlegen wann mein Kind dann eingeschult. Da er ja dann ein Muss Kind ist. Hat jemand auch ein Frühchen das eingeschult wurde oder muss? Würde mich freuen, wenn jemand mir antworten würde.
Zitat: "Die Eltern haben zumeist keinen Einfluss darauf, welcher Lehrer ihr Kind unterrichtet."
Das ist an staatlichen Schulen korrekt. Aber wenn man sich diesen - korrekten - Satz einmal auf der Zunge zergehen lässt, sollten sich eigentlich alle Haare sträuben. Bildung in den ersten beiden Lebensjahrzehnten ist zweifelsohne entscheidend wichtig und entscheidend wichtig vor allem für das spätere eigenständige Leben des Kindes. Und gerade in dieser wichtigen Zeit haben Eltern keinen Einfluss darauf, wer ihr Kind unterrichtet?
Das stimmt bei staatlichen Schulen wie gesagt. Aber eigentlich sollte doch allen verantwortungsbewussten Eltern bei diesem Gedanken sich das Nackenhaar sträuben.
@yxcvbn111: In Nordrhein-Westfalen haben alle Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren das Recht und auch die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Die Schulpflicht erstreckt sich also auch über die Sekundarstufe II. Hier besteht weiterhin Schulpflicht entweder im Rahmen einer beruflichen Ausbildung (Betrieb und Berufsschule), der gymnasialen Oberstufe oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Ähnliche Regelungen finden sich auch in den Schulgesetzen anderer Bundesländer.
Das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen verankert in § 34 ausdrücklich auch eine Schulpflicht für minderjährige Flüchtlinge. Nach dem Schulgesetz besteht die Schulpflicht für jedes Kind, somit auch für die Kinder von Asylsuchenden. Diese Pflicht (und das Recht auf Schule) besteht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. (PH)
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf