Einschulung

Schul­kosten absetzen: Was das Finanz­amt anerkennt

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Ob Oma, Opa oder Au-pair: Das Finanz­amt berück­sichtigt nachgewiesene Aufwendungen für die Betreuung eines Schulkinds. Auch Privatschul­kosten sind von der Steuer absetz­bar.

Zuschuss zur Kinder­betreuung

Alle Eltern können für jedes Kind unter 14 Jahren 6 000 Euro Betreuungs­kosten für das vergangene Jahr abrechnen – und zwar unabhängig von ihrer beruflichen Situation. Von ihren Kosten zählen zwei Drittel als Sonder­ausgaben, maximal 4 000 Euro im Jahr. Das Finanz­amt berück­sichtigt aber nur Ausgaben für die Betreuung, nicht für die Verpflegung des Kindes. Eltern, die eine Kinder­frau oder eine Au-pair-Kraft beschäftigen, können zusätzlich erstattete Fahrt­kosten und den Wert für Kost und Logis als Betreuungs­kosten absetzen.

Tipp: Prüfen Sie, ob für die andere Hälfte der Abzug für haus­halts­nahe Dienst­leistungen infrage kommt, wenn das Finanz­amt nur die Hälfte Ihrer Kosten anerkennt.

Auch Oma, Opa und Tante brauchen Belege

Betreuen Oma, Opa oder Tante Kinder gegen Geld, sollten Eltern dafür Über­weisungen, Rechnungen und Arbeits­verträge parat haben. Das Finanz­amt muss ihre Kosten abhaken, wenn sie die Betreuung der Kinder mit den Verwandten wie unter Fremden üblich schriftlich vereinbart haben. Erstatten Eltern nur die Fahrt­kosten zum Betreuungs­ort, zählen diese mit (Finanzge­richt Baden-Württem­berg, Az. 4 K 3278/11). Aber aufgepasst: Im Gegen­zug müssen die verwandten Betreuer ihre Einnahmen beim Finanz­amt versteuern.

Kosten für Privatschulen

Für Schulgeld an einer Privatschule sind für jedes Kind 30 Prozent der Kosten absetz­bar, maximal aber 5 000 Euro im Jahr pro Kind.

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Laura_Sean am 27.06.2021 um 19:54 Uhr
Danke für den informativen Beitrag.

Danke für den informativen Beitrag.
Er hat uns geholfen. Die Motorik zu fördern ist sehr wichtig und darf niemals unterschätzt werden. Es gibt viele Varianten, die Kinder hier zu unterstützen.
Mit den geeigneten Spielzeugen und Fördermaßnahmen kann man gezielt auf die "Problembereichen" des Kindes eingehen und so eine Förderung aktiv eingehen. Ein sehr toller Beitrag, der passt, haben wir auch hier gefunden
https://www.liebeserklaerung-an-mein-kind.de/motorische-entwicklung-tabelle/
Liebe Grüße, Laura und Sean

Profilbild Stiftung_Warentest am 23.08.2018 um 11:58 Uhr
Einschulung frühgeborenes Kind

@Pat83: Nicht alle Kinder entwickeln sich im gleichen Tempo. In allen Bundesländern gibt es deshalb die Einschulungsuntersuchung. Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können. Auch die Frage, ob für das Kind eine Rückstellung die beste Lösung sein könnte, wird dabei geklärt. Warten Sie aber nicht bis zur Einschulungsuntersuchung. Sie sollten schon jetzt unbedingt die von den Krankenkassen empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Kinderarztpraxis wahrnehmen, damit die Entwicklung beobachtet und Förderbedarf schon frühzeitig erkannt werden kann. Wie gesagt, nicht alle Kinder entwickeln sich im gleichen Tempo. Kinderärztinnen und -ärzte haben große Erfahrung in der Frage, ob eine altersgemäße Entwicklung vorliegt und welche Unterstützung für das Kind ggf. nötig ist. (PH)

Pat83 am 23.08.2018 um 10:06 Uhr
Früh geborenes Kind, wann Einschulung?

Hallo ich Mama von 2 Kindern (8 J. & 3 J.), ich habe am 22. August 2015 einen Sohn geboren. Der ist zu Früh auf die Welt geholt worden aus Gesundheitlichen Gründen. Sein eigendlicher Geburtstermin war 31. Oktober. Bis jetzt( jetzt 3 Jahre alt) hat er noch nicht das aufgeholt, was die anderen Kinder schon können( Sprache, Motorik). Ein Narkosearzt ( im Juni 2018) hat ihn von der Entwicklung auf fast 2 Jahre geschätzt ( von seiner Anatomie, vom Verhalten und was er kann). Mein Kind konnte sich nicht drehen mit 9 Monaten, er konnte nicht sitzen, noch keinen Brei essen, er hat erst mit 20 Monaten nach Physiotherpie sitzen und laufen gelernt. Ich bin jetzt am Überlegen wann mein Kind dann eingeschult. Da er ja dann ein Muss Kind ist. Hat jemand auch ein Frühchen das eingeschult wurde oder muss? Würde mich freuen, wenn jemand mir antworten würde.

GuessWhat am 24.07.2018 um 15:41 Uhr
Auf der Zunge zergehen lassen...

Zitat: "Die Eltern haben zumeist keinen Einfluss darauf, welcher Lehrer ihr Kind unter­richtet."
Das ist an staatlichen Schulen korrekt. Aber wenn man sich diesen - korrekten - Satz einmal auf der Zunge zergehen lässt, sollten sich eigentlich alle Haare sträuben. Bildung in den ersten beiden Lebensjahrzehnten ist zweifelsohne entscheidend wichtig und entscheidend wichtig vor allem für das spätere eigenständige Leben des Kindes. Und gerade in dieser wichtigen Zeit haben Eltern keinen Einfluss darauf, wer ihr Kind unterrichtet?
Das stimmt bei staatlichen Schulen wie gesagt. Aber eigentlich sollte doch allen verantwortungsbewussten Eltern bei diesem Gedanken sich das Nackenhaar sträuben.

Profilbild Stiftung_Warentest am 11.09.2017 um 10:14 Uhr
Recht auf Schulbesuch für alle Kinder in NRW

@yxcvbn111: In Nordrhein-Westfalen haben alle Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren das Recht und auch die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Die Schulpflicht erstreckt sich also auch über die Sekundarstufe II. Hier besteht weiterhin Schulpflicht entweder im Rahmen einer beruflichen Ausbildung (Betrieb und Berufsschule), der gymnasialen Oberstufe oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Ähnliche Regelungen finden sich auch in den Schulgesetzen anderer Bundesländer.
Das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen verankert in § 34 ausdrücklich auch eine Schulpflicht für minderjährige Flüchtlinge. Nach dem Schulgesetz besteht die Schulpflicht für jedes Kind, somit auch für die Kinder von Asylsuchenden. Diese Pflicht (und das Recht auf Schule) besteht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. (PH)
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf