Kinder von Risikopatienten Präsen­zunter­richt auch in der Pandemie

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Kinder von Risikopatienten - Präsen­zunter­richt auch in der Pandemie

Kranke Eltern? Nur selten dürfen Kinder dann der Schule fern­bleiben. © Getty Images / iStockphoto

Schüler, deren Angehörige an einer Vorerkrankung leiden, die das Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf erhöht, sind nicht auto­matisch vom Präsen­zunter­richt befreit. Anträge werden nur im Ausnahme­fall und befristet genehmigt.

Attest notwendig

Dafür benötigen die Angehörigen – etwa Eltern, Geschwister – auf jeden Fall ein ärzt­liches Attest. Die detaillierten Rege­lungen variieren je nach Bundes­land und ändern sich auch zuweilen noch. Nicht selten landen Streitfälle vor Gericht.

Hygiene­konzept reicht

Ein Mädchen klagte vor dem Verwaltungs­gericht Hannover auf Heim­unter­richt, weil sein Vater zur Risikogruppe gehört. Ohne Erfolg: Das Hygiene­konzept ihrer Schule reiche aus, befand das Gericht. Nur solange an der Schule nach einem Corona-Fall eine Infektions­schutz­maßnahme verhängt werde, könne sie vorüber­gehend befreit werden (Az. 6 B 4530/20).

Nur befristet

Mitt­lerweile gelten in Nieder­sachsen neue Vorgaben des Kultus­ministeriums: Schüler, die mit Risik­opersonen in einem Haushalt wohnen, können nun Haus­unter­richt erhalten, solange es vor Ort wöchentlich mindestens 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt. Ein Recht auf unbe­fristete Befreiung vom Schul­besuch besteht aber nicht (Nieder­sächsisches Ober­verwaltungs­gericht, Az. 2 ME 388/20).

Schüler mit Attest

Kinder, die selbst an einer Vorerkrankung leiden, können sich mit Attest vom Schul­besuch befreien lassen. Das muss aber nach­voll­zieh­bar begründen, warum die Befreiung nötig ist, stellte das Verwaltungs­gericht Neustadt/Wein­straße klar und versagte einem Internats­schüler trotz Asthma-Attest den Heim­unter­richt (Az. 5 L 827/20.NW).

Tipp: Mehr Infos zur Covid-19-Pandemie auf unserer Themenseite Corona.

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