
Schön, wenn das Kind gut versorgt ist bei einer Tagesmutter oder in einer Kita. Doch rund um Antrag, Förderung und Platzanspruch stellen sich viele Fragen, die wir in unseren FAQ Kinderbetreuung beantworten. Viele weitere Informationen zu Familienthemen finden Sie im Familien-Set der Stiftung Warentest.
Antworten auf Ihre Fragen
- Wo bekomme ich Beratung rund um Kita und Kinderbetreuung? Worauf sollte ich unbedingt achten?
- Kinder ab einem Jahr haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Warum erhalte ich trotzdem nicht umgehend einen Platz?
- Ich möchte arbeiten. Kann mein Kind einen Kitaplatz erhalten?
- Wie unterscheiden sich Tageseinrichtungen von Tagespflege?
- Wie viel Zeit kann mein Kind in der Betreuung verbringen?
- Wie viel kostet mich der Betreuungsplatz für mein Kind?
- An wen wende ich mich, wenn ich einen Betreuungsplatz benötige?
- Muss ich selbst eine Kita suchen? Was ist der Kita-Gutschein?
- Was muss ich beachten, wenn ich eine Betreuung beantrage?
- Muss ich jedes Angebot annehmen, das der Träger mir macht?
- Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf einen Kitaplatz abgelehnt wird?
- Der Betreuungsplatz für mein Kind wurde nicht rechtzeitig bewilligt. Darf ich eine Privatkita suchen oder muss ich ganz zu Hause bleiben?
- Ich habe einen Betreuungsplatz ergattern können. Worauf muss ich beim Abschluss des Betreuungsvertrags achten?
- Kann ich Betreuungskosten im Rahmen meiner Steuererklärung absetzen?
Antworten auf Ihre Fragen
Wo bekomme ich Beratung rund um Kita und Kinderbetreuung? Worauf sollte ich unbedingt achten?
Der Träger der Jugendhilfe informiert Sie über die pädagogischen Konzepte der örtlichen Betreuungsangebote, damit Sie die passende Einrichtung finden. Lassen Sie sich beraten. Im Antrag geben Sie dann Ihre Favoriten an. Kümmern Sie sich frühzeitig. Sobald klar ist, dass Ihr Kind zukünftig Betreuung benötigt, sollten Sie einen Platz beantragen – auch wenn noch kein Anspruch besteht. So hat das Jugendamt genügend Zeit, um den Bedarf zu planen. Achtung: Manche Träger setzen Antragsfristen fest. Und schließlich: Planen Sie die Kosten ein. Ob und in welcher Höhe Sie sich an den Kosten beteiligen müssen, hängt von Land, Kommune und Träger sowie Ihrem Einkommen ab. Die Verpflegung Ihres Kindes zahlen Sie immer selbst.
Kinder ab einem Jahr haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Warum erhalte ich trotzdem nicht umgehend einen Platz?
Ob berufstätig oder nicht: Kinderbetreuung in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder durch eine Tagesmutter entlastet Eltern. Kinder ab einem Jahr haben einen Rechtsanspruch auf Betreuung. Doch das garantiert nicht, dass Eltern auch einen Platz für ihr Kind bekommen. Trotz des Ausbaus der Betreuungsangebote stehen in manchen Regionen nicht genügend Plätze für alle anspruchsberechtigten Kinder zur Verfügung.
Ich möchte arbeiten. Kann mein Kind einen Kitaplatz erhalten?
Das hängt vom Alter Ihres Kindes ab: Ist Ihr Kind jünger als ein Jahr, hat es einen Betreuungsanspruch, wenn Sie berufstätig, in Ausbildung oder arbeitssuchend sind. Gleiches gilt, wenn Ihre Familiensituation eine Betreuung notwendig macht, etwa weil ein Elternteil krank ist und sich nicht ausreichend um das Kind kümmern kann. Ab dem ersten Geburtstag hat Ihr Kind bis zum Schuleintritt grundsätzlich Anspruch auf Betreuung in einer Tagespflege oder einer Kita. Das gilt seit 2013. Der Anspruch setzt jeweils keine Berufstätigkeit Ihrerseits voraus.
Wie unterscheiden sich Tageseinrichtungen von Tagespflege?
Beide Betreuungskonzepte sollen die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung der Kinder positiv beeinflussen. Erzieher setzen den Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag um. In Tageseinrichtungen werden Kinder halb- oder ganztägig betreut und gefördert. In der Tagespflege werden Kinder in kleinen Gruppen von einer festen Bezugsperson beaufsichtigt. Das ist eine Tagesmutter oder ein Tagesvater. Diese Betreuungsart ist individuell gestaltbar, familienähnlich und flexibel.
Wie viel Zeit kann mein Kind in der Betreuung verbringen?
Ihr Kind wird in jedem Fall mindestens 20 Stunden in der Woche betreut. Das ist das Regelangebot. Darüber hinaus kann der Anspruch aber auch eine ganztägige Betreuung umfassen, etwa wenn Sie berufstätig oder in Ausbildung oder Studium sind.
Wie viel kostet mich der Betreuungsplatz für mein Kind?
Die Höhe der Kitagebühren hängt vom Wohnort ab. Jedes Bundesland und jede Kommune regelt das selbst. In Berlin zahlen Eltern bis auf die Verpflegungskosten nichts, andernorts werden mehrere Hundert Euro fällig. Laut einer aktuellen Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft in Köln liegt die Spanne deutschlandweit zwischen 0 und 630 Euro im Monat für ein Kind im Alter von anderthalb Jahren. Über die genauen Kosten für einen Platz in der örtlichen Kita entscheiden Kommune und Träger. Die Höhe des Beitrags hängt meist von mehreren Faktoren ab: vom Jahreseinkommen der Eltern, vom Alter des Kindes, der Betreuungszeit und davon, ob es Geschwisterkinder gibt. Bei Geringverdienern übernimmt häufig das Jugendamt auf Antrag die Kosten. Für Familien, die einen Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, ist der Betreuungsplatz kostenlos.
Neben den Gebühren müssen Eltern meist das Essen für die Kleinen bezahlen. Unter Umständen kommen noch weitere Kosten dazu, etwa für Bastelmaterialien. Private Kitas sind in der Regel teurer.
An wen wende ich mich, wenn ich einen Betreuungsplatz benötige?
Verantwortlich für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kitaplätzen und Tagesmüttern sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. In der Regel sind das die örtlichen Jugendämter. Hier stellen Sie auch den Antrag auf einen Platz. Im Zweifel kann die Kommune Ihnen mitteilen, wer Ihr Ansprechpartner ist.
Muss ich selbst eine Kita suchen? Was ist der Kita-Gutschein?
Ein bundesweit gültiges Anmeldeverfahren für Kinderbetreuung gibt es nicht. Einige Kommunen, Landkreise und Kitaanbieter haben zentrale Vormerksysteme, meist eine Datenbank im Internet, in die Eltern ihren Bedarf und ihre Wunschkitas eintragen können. Die Träger vermitteln dann auf Antrag einen Platz entsprechend der verfügbaren Kapazitäten in ihren Einrichtungen. Im Antrag geben Sie an, welche Betreuungsart und Einrichtung Sie favorisieren. Ihrem Wunsch nach einer bestimmten Kita oder Tagesmutter kann nur entsprochen werden, wenn das Platzangebot ausreicht. In einigen Ländern gibt es den Kita-Gutschein: Den erhalten Sie, wenn Ihrem Kind nach Prüfung des Antrags Betreuung zusteht. Eine freie Kita müssen Sie dann selbst suchen.
Was muss ich beachten, wenn ich eine Betreuung beantrage?
Anspruchsinhaber ist das Kind. Als Eltern stellen Sie den Antrag in dessen Namen, möglichst schriftlich. Nutzen Sie unseren Musterantrag Betreuung. Im Schreiben teilen Sie dem Jugendamt mit, welche Leistung (Kita oder Tagespflege) Sie ab wann und in welchem Umfang benötigen. Stellen Sie den Antrag vor dem ersten Geburtstag Ihres Kindes, sollten Sie ihn nach Vollendung des ersten Lebensjahres erneuern, da der Anspruch erst dann entsteht. Melden Sie Ihr Interesse an einem Platz gleichzeitig bei allen infrage kommenden Betreuungseinrichtungen an und lassen Sie sich wenn nötig auf eine Warteliste setzen.
Muss ich jedes Angebot annehmen, das der Träger mir macht?
Einen Platz kann man, ohne den Betreuungsanspruch zu verlieren, nur ablehnen, wenn er unzumutbar ist. Was unzumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab und wird zum Teil erst vor Gericht geklärt. Bisher geurteilt wurde zum Beispiel, dass man einen Betreuungsplatz im Nachbarort akzeptieren muss, wenn er in „angemessener Entfernung“ liegt. Zulässig sind bis zu 25 Minuten Fahrtzeit. In Städten kann man die Fahrtzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln als Richtschnur nehmen, auf dem Land eher die mit dem Auto.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf einen Kitaplatz abgelehnt wird?
Sind beispielsweise nicht genügend Plätze zum gewünschten Zeitpunkt oder in der bevorzugten Betreuungsform verfügbar, wird Ihr Antrag abgelehnt oder nur mit Änderungen bewilligt. In solchen Fällen können Sie innerhalb eines Monats, nachdem Sie den Bescheid erhalten haben, Widerspruch einlegen. Wird dieser auch abgelehnt, können Sie klagen. In einigen Bundesländern müssen Sie sofort Klage erheben. Was für Sie gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Fehlt die Belehrung, verlängert sich die Widerspruchs- oder Klagefrist auf ein Jahr.
Ziel von Widerspruch oder Klage ist es, dass der Träger der Jugendhilfe Ihnen innerhalb einer von Ihnen gesetzten Frist einen Platz zuweist oder einen neu schafft – etwa indem er Gruppen vergrößern lässt oder Betreuung in einer weiter entfernten Einrichtung anbietet. Allerdings dauert es in der Regel bei solchen Verfahren Monate oder Jahre, bis eine Entscheidung fällt. Wird die Zeit bis zum geplanten Besuch knapp, kann deshalb vor dem zuständigen Verwaltungsgericht auch ein Eilantrag gestellt werden. Richter entscheiden hier meist innerhalb weniger Wochen.
Klagen können Sie übrigens auch, wenn das zuständige Jugendamt nicht innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Bedarfsmeldung reagiert.
Der Betreuungsplatz für mein Kind wurde nicht rechtzeitig bewilligt. Darf ich eine Privatkita suchen oder muss ich ganz zu Hause bleiben?
Sie dürfen eine alternative Betreuung organisieren. Wenn Ihnen deshalb höhere Kosten entstehen oder Sie Verdienstausfall haben, können Sie die Erstattung der Mehrkosten durch das Jugendamt einklagen.
Ich habe einen Betreuungsplatz ergattern können. Worauf muss ich beim Abschluss des Betreuungsvertrags achten?
Den Vertrag für die Betreuung schließen Sie mit der Kindertageseinrichtung. Darin wird festgehalten, was für das Betreuungsverhältnis wichtig ist, etwa ob es sich um einen Ganztags- oder Halbtagsplatz handelt, die tägliche Dauer der Betreuung, wer das Kind abholen darf, in welchem Fall der Vertrag gekündigt werden kann und auch die Höhe der Elternbeiträge, die sich meist aus den Gebühren für den Platz und dem Geld fürs Essen ergeben.
Kann ich Betreuungskosten im Rahmen meiner Steuererklärung absetzen?
Ja. Kosten für die Unterbringung des Kindes in der Kita oder bei der Tagesmutter können Sie als Sonderausgaben von Ihrer Steuer absetzen. Das Finanzamt erkennt zwei Drittel der anfallenden Kosten an – maximal 4 000 Euro pro Kind und Jahr. Nicht abziehbar sind die Kosten für Verpflegung und Transport des Kindes zur Kita. Betreuen Oma, Opa oder Tante das Kind gegen Bezahlung, können Sie die Kosten ebenfalls absetzen. Wichtig ist, dass ein Arbeitsvertrag geschlossen und der Lohn überwiesen wird. Das betreuende Familienmitglied darf nicht mit im Haushalt leben. Zahlen Sie für die Betreuung durch Angehörige kein Geld, können Sie Fahrtkosten gegen eine einfache Quittung erstatten und beim Fiskus abrechnen.