
Arbeitsplatz. Kinder brauchen einen Ort, an dem sie ihre Hausaufgaben gut erledigen können. © Adobe Stock / Alinute
Rechnen, Schreiben, Zeichnen, Lesen: An einem guten Schreibtisch macht das Lernen mehr Spaß, Kinder arbeiten konzentrierter und entspannt.
Zappeln erlaubt
Stillsitzen war gestern, heute ist Zappeln erlaubt. Schüler, die sich bei der Arbeit am Schreibtisch bewegen, arbeiten entspannter – sagen Ärzte und Psychologen. Sie empfehlen, die Sitzposition regelmäßig zu verändern: Kinder sollten mal aufrecht, mal zurückgelehnt und mal nach vorne gebeugt sitzen. Dynamisches Sitzen fördert auch die Konzentration. Moderne Schreibtische und Stühle unterstützen das. Sie ermöglichen verschiedene Sitzpositionen. Außerdem wachsen die Möbel mit dem Kind. Die Tischplatten lassen sich neigen und in der Höhe verstellen. Auch die Stühle sollten verstellbar sein und den Rücken in verschiedenen Positionen stützen. Starre Möbel dagegen sind ungesund. Das gilt vor allem für zu hohe Tische und Stühle. Kinder, die sich beim Lernen strecken müssen, verkrampfen schnell.

Ergonomie. Wer richtig sitzt, arbeitet konzentrierter und entspannter. © K. Hammling
Tipps rund um das Thema Schreibtisch
- Auf Zuwachs. Schon Grundschüler sitzen oft vor dem PC. Damit das Kind genügend Abstand zum Monitor hat, sollte der Schreibtisch mindestens 80 Zentimeter tief sein oder sich durch Anbauten erweitern lassen. Wichtig ist dabei, dass sich die ganze oder geteilte Tischplatte noch geneigt benutzen lässt. Nachkaufmöglichkeiten bereits beim Kauf klären oder beim Hersteller erfragen.
- Entspannt sitzen. Um Fehlhaltungen und Verspannungen zu vermeiden, müssen Tisch und Stuhl zum Kind passen. Stellen Sie zuerst den Stuhl (höhenverstellbar mit neigbarer Rückenlehne) auf die richtige Höhe ein: Die Sitzfläche soll in Kniehöhe sein, nicht in den Kniekehlen drücken, die Füße sollen flach auf dem Boden stehen, Ober- und Unterschenkel einen Winkel von 90 Grad oder mehr bilden. Dann erst den Tisch einstellen: Das Kind soll die Oberarme locker hängen lassen und die Unterarme so anwinkeln, dass Ober- und Unterarme einen Winkel von 90 Grad oder mehr bilden. Einstellungen ein- bis zweimal im Jahr korrigieren.
- Zwischendurch bewegen. Sitzen belastet den Rücken. Deshalb häufig zwischen vorderer, aufrechter und zurückgelehnter Sitzhaltung wechseln. „Sitz still“ war gestern, heute soll das Sitzen dynamisch sein nach dem Motto „Beweg dich beim Sitzen!“. Also auch ruhig mal zwischendurch aufstehen und herumgehen.
- Immer geradeaus. Am Computer soll das Kind direkt auf den Monitor sehen können, mit Blick leicht nach unten, weder seitlich noch nach oben. Das entlastet Hals und Nacken. Achten Sie auf blendfreie Sicht und ausreichend Handablage (10 bis 15 Zentimeter) vor der Tastatur.
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- Wie viele Hausaufgaben sind erlaubt? Darf die Schule Handys einkassieren? Droht Schulschwänzern ein Bußgeld? test.de gibt Antworten auf typische Fragen zum Schulrecht.
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- Schüler, deren Angehörige an einer Vorerkrankung leiden, die das Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf erhöht, sind nicht automatisch vom Präsenzunterricht...
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- Die Stiftung Warentest hat Schulbedarf auf Schadstoffe geprüft: Textmarker, Tintenroller, Tinten. Viele sind stark belastet, wir fanden aber auch empfehlenswerte.
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Danke für den informativen Beitrag.
Er hat uns geholfen. Die Motorik zu fördern ist sehr wichtig und darf niemals unterschätzt werden. Es gibt viele Varianten, die Kinder hier zu unterstützen.
Mit den geeigneten Spielzeugen und Fördermaßnahmen kann man gezielt auf die "Problembereichen" des Kindes eingehen und so eine Förderung aktiv eingehen. Ein sehr toller Beitrag, der passt, haben wir auch hier gefunden
https://www.liebeserklaerung-an-mein-kind.de/motorische-entwicklung-tabelle/
Liebe Grüße, Laura und Sean
@Pat83: Nicht alle Kinder entwickeln sich im gleichen Tempo. In allen Bundesländern gibt es deshalb die Einschulungsuntersuchung. Durch diese Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Ziel ist es, jedem Kind die schulischen Bedingungen zu ermöglichen, die es braucht, um erfolgreich lernen zu können. Auch die Frage, ob für das Kind eine Rückstellung die beste Lösung sein könnte, wird dabei geklärt. Warten Sie aber nicht bis zur Einschulungsuntersuchung. Sie sollten schon jetzt unbedingt die von den Krankenkassen empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Kinderarztpraxis wahrnehmen, damit die Entwicklung beobachtet und Förderbedarf schon frühzeitig erkannt werden kann. Wie gesagt, nicht alle Kinder entwickeln sich im gleichen Tempo. Kinderärztinnen und -ärzte haben große Erfahrung in der Frage, ob eine altersgemäße Entwicklung vorliegt und welche Unterstützung für das Kind ggf. nötig ist. (PH)
Hallo ich Mama von 2 Kindern (8 J. & 3 J.), ich habe am 22. August 2015 einen Sohn geboren. Der ist zu Früh auf die Welt geholt worden aus Gesundheitlichen Gründen. Sein eigendlicher Geburtstermin war 31. Oktober. Bis jetzt( jetzt 3 Jahre alt) hat er noch nicht das aufgeholt, was die anderen Kinder schon können( Sprache, Motorik). Ein Narkosearzt ( im Juni 2018) hat ihn von der Entwicklung auf fast 2 Jahre geschätzt ( von seiner Anatomie, vom Verhalten und was er kann). Mein Kind konnte sich nicht drehen mit 9 Monaten, er konnte nicht sitzen, noch keinen Brei essen, er hat erst mit 20 Monaten nach Physiotherpie sitzen und laufen gelernt. Ich bin jetzt am Überlegen wann mein Kind dann eingeschult. Da er ja dann ein Muss Kind ist. Hat jemand auch ein Frühchen das eingeschult wurde oder muss? Würde mich freuen, wenn jemand mir antworten würde.
Zitat: "Die Eltern haben zumeist keinen Einfluss darauf, welcher Lehrer ihr Kind unterrichtet."
Das ist an staatlichen Schulen korrekt. Aber wenn man sich diesen - korrekten - Satz einmal auf der Zunge zergehen lässt, sollten sich eigentlich alle Haare sträuben. Bildung in den ersten beiden Lebensjahrzehnten ist zweifelsohne entscheidend wichtig und entscheidend wichtig vor allem für das spätere eigenständige Leben des Kindes. Und gerade in dieser wichtigen Zeit haben Eltern keinen Einfluss darauf, wer ihr Kind unterrichtet?
Das stimmt bei staatlichen Schulen wie gesagt. Aber eigentlich sollte doch allen verantwortungsbewussten Eltern bei diesem Gedanken sich das Nackenhaar sträuben.
@yxcvbn111: In Nordrhein-Westfalen haben alle Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren das Recht und auch die Pflicht, eine Schule zu besuchen. Die Schulpflicht erstreckt sich also auch über die Sekundarstufe II. Hier besteht weiterhin Schulpflicht entweder im Rahmen einer beruflichen Ausbildung (Betrieb und Berufsschule), der gymnasialen Oberstufe oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II. Ähnliche Regelungen finden sich auch in den Schulgesetzen anderer Bundesländer.
Das Schulgesetz von Nordrhein-Westfalen verankert in § 34 ausdrücklich auch eine Schulpflicht für minderjährige Flüchtlinge. Nach dem Schulgesetz besteht die Schulpflicht für jedes Kind, somit auch für die Kinder von Asylsuchenden. Diese Pflicht (und das Recht auf Schule) besteht bis zur Erfüllung ihrer Ausreisepflicht. (PH)
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf