Versicherungs­ombuds­mann Ärger mit der Versicherung? Die Schlichtungs­stelle hilft

Datum:
  • Text: Simone Weidner
  • Leitung Faktencheck: Dr. Claudia Behrens
Versicherungs­ombuds­mann - Ärger mit der Versicherung? Die Schlichtungs­stelle hilft

Alternative Konfliktlösung. Die Schlichtungs­stelle Versicherungs­ombuds­mann e.V. über­prüft Entscheidungen des Versicherers kostenlos und unbürokratisch. © Getty Images / Andrii Yalanskyi

Zahlt der Versicherer nicht oder kürzt die Leistung, können Kunden die Schlichtungs­stelle einschalten. Rund 50 Prozent der Beschwerden sind erfolg­reich.

Wenn der Versicherer nicht zahlt

Ärgerlich, wenn der Versicherer aus für Kunden nicht nach­voll­zieh­baren Gründen die Leistung kürzt, gar nicht zahlt oder die Vertrags­kündigung nicht akzeptiert. Was tun, wenn Anrufe, E-Mails oder Briefe erfolg­los bleiben?

Ein Streit mit dem Versicherer vor Gericht ist für viele eine Hürde. Zumal, wenn er oder sie keine Rechts­schutz­versicherung hat und es vielleicht „nur“ um kleinere Beträge oder ein paar Hundert Euro geht. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Das Prozess­risiko ist hoch, die Erfolgs­aus­sichten lassen sich schwer einschätzen und die Verfahren dauern oft lange.

Die Zahl der Fälle, in denen sich Amts­gerichte mit Versicherungs­streitig­keiten bis zum Streit­wert von 5 000 beschäftigen, ist stark rück­läufig. Gab es im Jahr 2005 noch rund 51 000 solche Zivil­verfahren, waren es 2019 nur noch etwa 25 000.

Schlichtungs­stelle einschalten

Ohne Risiko, kostenfrei und unbürokratisch können Kunden bei einem Streit alternativ die Schlichtungs­stelle einschalten. Die staatlich anerkannte Schlichtungs­stelle Versicherungsombudsmann e.V. vermittelt zwischen Versicherungs­kunden und Versicherungs­unternehmen. Sie versucht, außerge­richt­lich eine Einigung herbei­zuführen. Das Einschalten der Schlichtungs­stelle hindert Versicherungs­kunden aber nicht daran, später den Rechtsweg zu beschreiten.

So viele Menschen wie nie meldeten sich 2024 beim Versicherungs­ombuds­mann e. V.: 15 659 zulässige Beschwerden gingen ein, fast ein Fünftel mehr als 2023. Seit fast 25 Jahren gibt es die Schlichtungs­stelle. Sie ist ein eigen­ständiger Verein und derzeit unter der Leitung der Versicherungs­ombuds­frau Dr. Sibylle Kessal-Wulf (Interview).

Ärgerquelle: lang­same Bearbeitung

Über alle Versicherungs­sparten hinweg beklagten sich ­Versicherte über folgende Punkte:

  • verzögerte Leistungs­bearbeitung,
  • keine oder stark verspätete Reaktion auf Schadens­meldungen,
  • mangelhafte Begründung bei abge­lehnten Leistungen,
  • unklare Versicherungs­bedingungen.

Als gravierendes Problem nimmt die Ombuds­frau wahr, dass Versicherer auf Anfragen ihrer Kunden nicht oder verspätet reagierten. Das führte oft zu finanziellen Belastungen, beispiels­weise wenn Versicherte hohe Kosten vorstre­cken mussten.

Auch bei der Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht (Bafin) beschwerten sich viele über die langen Bearbeitungs­zeiten der Versicherer. Die Aufsicht erinnerte die Unternehmen nun an ihre gesetzlichen Pflichten: Inner­halb eines Monats sollen Fälle ab­geschlossen, das Geld erstattet sein.

Je nach Streit­wert bindende Entscheidung oder Empfehlung

Versicherungs­ombuds­mann - Ärger mit der Versicherung? Die Schlichtungs­stelle hilft

Bis zu einem Streit­wert von 10 000 Euro darf die Schlichtungs­stelle verbindlich entscheiden.

Ob Ärger mit der Privathaft­pflicht-, Kfz-, Reise­rücktritts-, Berufs­unfähigkeits- oder Lebens­versicherung: Die Schlichtungs­stelle ist für Ärger mit einem privaten Versicherungs­unternehmen zuständig.

Bis zu einem Streit­wert von 100 000 Euro können Kunden ihr Anliegen prüfen lassen. Um eine solche Summe kann es schon mal bei einem Lebens-, Berufs­unfähigkeits- oder Wohn­gebäude­versicherungs­vertrag gehen. Eine für den Versicherer verbindliche Entscheidung dürfen die Schlichter jedoch nur bis zu einem Streit­wert von 10 000 Euro fällen.

Sind Kunden mit einer Entscheidung nicht einverstanden, können sie immer noch vor Gericht ziehen. Bei Streit­werten, die über 10 000 Euro liegen, spricht die Schlichtungs­stelle Empfehlungen aus.

Versicherer muss Mitglied sein

Die Schlichtungs­stelle wird nur tätig, wenn der Versicherer auch Mitglied im Verein Versicherungs­ombuds­mann e.V. ist. Das trifft auf die meisten in Deutsch­land ansässigen Versicherer zu.

In unseren Versicherungstests weisen wir regel­mäßig aus, ob ein Versicherer am Schlichtungs­verfahren teilnimmt, oder nicht. Wer Ärger mit einem ausländischen Versicherer hat, der nicht Mitglied ist und zum Beispiel in Liechten­stein ansässig, kann sich an die dortige Schlichtungs­stelle wenden.

Tipp: Welche Schlichtungs­stelle für Verbraucher­streitig­keiten zuständig ist, steht in der Regel im Versicherungs­vertrag. Einen Über­blick über die wichtigsten Schlichtungs­stellen bietet unser Special Schlichtung und Mediation.

Beschwerde über Versicherungs­makler oder -vertreter

Auch für einen Streit mit einem Versicherungsvermittler (Makler oder Vertreter) ist die Schlichtungs­stelle zuständig, wenn der Streit im Zusammen­hang mit der Vermitt­lung und dem Abschluss eines Versicherungs­vertrages steht. Hierfür gibt es ein Extra-Beschwerdeformular.

Jede zweite Beschwerde ist erfolg­reich

Mit Ausnahme der Lebens­versicherung waren mehr als die Hälfte (52,4 Prozent) der Beschwerden erfolg­reich im Sinne der Versicherungs­nehmer. Das heißt, Kunden bekamen voll­ständig oder zum Teil den gewünschten recht­lichen oder wirt­schaftlichen Vorteil zugesprochen. In anderen Fällen kam es zu einem Vergleich, einer Rück­nahme der Beschwerde, oder die Schlichter sprachen eine Empfehlung aus.

Lebens­versicherungen

Zur Sparte mit den höchsten Beschwerdezahlen zählen Lebens- und Rentenversicherungen, dazu gehören auch Risikolebensversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Riesterrenten-, Rürup-, Schwere-Krankheiten-, Pflegerenten- und Rest­schuld­versicherungen. Die Erfolgs­quote für Beschwerden lag im Jahr 2024 bei rund 34 Prozent. Häufige Beschwerdegründe waren:

  • Der Versicherer hat einen Widerruf des Lebens- und Renten­versicherungs­vertrags trotz fehler­hafter Belehrung über das Widerrufs­recht zurück­gewiesen.
  • Die Höhe der Ablauf­leistungen und Rück­kaufs­werte, die in der Regel unter den bei Vertrags­schluss vorgenommenen Hoch­rechnungen lagen und hinter den Erwartungen der Kunden zurück­blieben. Zu einer Nach­zahlung führte die Beschwerde in der Regel nicht.
  • Beteiligung der Kunden an Bewertungsreserven, auch stille Reserven genannt. Versicherer sind verpflichtet, die Bewertungs­reserven jähr­lich neu zu ermitteln und den Verträgen rechnerisch zuzu­ordnen. Versicherungs­kunden beschweren sich zum Beispiel, wenn sich inner­halb eines sehr kurzen Zeitraums von nur wenigen Monaten die Bewertungs­reserven erheblich verringern. Der Ombuds­mann beur­teilt allerdings nicht, ob die Höhe der ausgezahlten Bewertungs­reserven korrekt ist, da er die Bilanzen der Unternehmen nicht prüft. Er beschränkt sich auf eine Plausibilitäts­prüfung. Durch verständliche Erklärungen, was Bewertungs­reserven sind und wie diese unmittel­bar von den Kapitalmärkten abhängen, konnte er in vielen Fällen zur Streit­schlichtung beitragen.
  • Doppelte Abschlusskosten bei Riester-Renten. Die Schlichter trafen hier keine verbindliche Entscheidung, mit Verweis auf von der Recht­sprechung noch zu klärende Rechts­fragen.

Rechts­schutz­versicherung

Die Schlichter bearbeiteten 2 936 Beschwerden, rund 46 Prozent waren erfolg­reich. Häufige Beschwerdegründe:

  • Der Rechtsschutzversicherer lehnte die Regulierung ab, weil der Rechts­schutz­fall vor Beginn des Vertrages und nicht inner­halb des versicherten Zeitraums lag. Die Schlichter konnten hier kaum Abhilfe schaffen, aber immerhin die Rechts­lage erklären. Im Jahres­bericht für das Jahr 2024 gibt es den Hinweis, dass Kunden häufig nicht klar ist, dass es nicht auf die (subjektive) Kennt­nis vom Rechts­verstoß ankommt, sondern auf die tatsäch­liche zeitliche Einordnung des Rechts­schutz­falles.
  • Der Versicherer weigerte sich, den Gebühren­anspruch einer Anwältin oder eines Anwalts anzu­erkennen. Teil­weise konnten die Schlichter hier Abhilfe verschaffen.
  • Besonders häufig ging es um die Ablehnung einer Deckungs­zusage, wenn Nutzer von Social-Media-Platt­formen Schadens­ersatz-, Unterlassungs- und Auskunfts­ansprüche geltend machten, weil bei den Platt­formen ein Daten­leck aufgetreten war. Die Beschwerden waren kaum erfolg­reich. Die Schlichter hielten eine Entscheidung im vereinfachten Schlichtungs­verfahren aufgrund der sehr umfang­reichen und uneinheitlichen Recht­sprechung oft nicht für geeignet, außerdem läge die umfang­reiche Rechts­materie des Daten­schutz­rechts außer­halb des Versicherungs­rechts.

Kfz-Haft­pflicht und -Kasko

Wegen Ärger mit ihrer Kfz-Haftpflicht oder -Kaskoversicherung wandten sich 3 554 Versicherte – rund 48 Prozent mehr als im Vorjahr – an die Schlichter. Mit 67,4 Prozent im Sinne der Kunden abge­schlossenen Fällen hatte die Kfz-Haft­pflicht­versicherung 2024 die höchste Erfolgs­quote. Häufige Beschwerdegründe:

  • Die Einstufung in eine Schadenfrei­heits­klasse oder die Über­tragung der Einstufung bei Versicherer­wechsel. Aus Sicht der Schlichter sind die Schadenfrei­heits­klassen­einstufungen sehr problem­anfäl­lig. Häufig gibt es Sonder­einstufungen und Rabatte, die der neue Versicherer nicht reibungs­los über­nimmt. Durch das Einschalten der Schlichtungs­stelle konnten einige Angelegenheiten geklärt werden.
  • Schäden, die der Versicherer aus Sicht des Versicherten zu Unrecht zugunsten des Unfall­gegners regulierte. In der Regel waren die Entscheidungen des Versicherers nicht zu bean­standen, teilt der Ombuds­mann im Jahres­bericht mit.
  • Streit mit dem Kasko-Versicherer über die Schadenhöhe nach einem Diebstahl. Da die Schlichter selbst keine Sach­verständigen beauftragen können, haben sie in der Regel „nur“ die Rechts­lage erklärt und vermittelt.

Wohn­gebäude- und Hausrat­versicherer

  • Beschwerden über die Wohngebäudeversicherung stiegen im Vergleich zum Vorjahr an. 2 047 Kunden wandten sich an die Schlichter. Oft ging es darum, ob über­haupt ein Schaden einge­treten war und in welchem Umfang der Versicherer leistet. Besonders häufig ging es um Bruch­schäden und Frost­schäden an wasser­führenden Leitungen. Die Schlichter konnten hier kaum Entscheidungen treffen. Hatten Versicherungs­nehmer jedoch Maßnahmen ergriffen, um die Wahr­scheinlich­keit des Schadens­eintritts zu verringern, konnten Schlichter in einigen Fällen den Versicherer dazu bewegen, mehr zu leisten und die Kürzungs­quote zu reduzieren. Zunehmend spielen auch extreme Wetter­ereig­nisse wie Stürme oder Stark­regen eine Rolle.
  • Haupt­thema bei der Hausratversicherung waren Beschwerden über eine aus Sicht der Kunden unzu­reichende Schaden­regulierung. Auch die Kündigung einer bestehenden Hausrat­versicherung durch Versicherungs­nehmer war oft problematisch.
  • Beschwerden über eine Glas­versicherung haben zugenommen. Häufig ist Kunden nicht klar, dass nur der betroffene Glasschaden, nicht aber die insgesamt erforderlichen Reparatur­kosten vom Versicherungs­schutz umfasst sind. Die Schlichter konnten hier kaum Abhilfe schaffen.

Berufs­unfähigkeits­versicherung

Zahlt der Berufsunfähigkeitsversicherer im Leistungs­fall nicht, ist es sinn­voll, sich professionelle Hilfe zu holen und an Fach­anwälte für Versicherungs­recht zu wenden. Das Schlichtungs­verfahren eignet sich nicht in allen Fällen zur abschließenden Klärung einer Beschwerde, darauf weisen die Schlichter hin. Anders als bei staatlichen Gerichten können etwa keine medizi­nischen Gutachten in Auftrag gegeben oder eine persönliche Befragung vorgenommen werden.

Tipp: Wie Sie bei einer Berufs­unfähigkeit am besten vorgehen, damit die Versicherung zahlt, erfahren Sie in unserem Special zur Berufsunfähigkeitsrente.

Reise-, Tierkranken-, Fahr­rad-, Elektronik­versicherung

Top-Beschwerde­grund bei Reiseversicherungen waren nicht voll­ständig erstattete Storno­kosten nach einem Reiserücktritt. Oft konnten die Schlichter hier einen Vergleich erzielen. Um Regulierungs­fragen ging es auch in der Tierkranken-, Fahrrad- oder Elektronikversicherung.

Geduld lohnt sich oft

Mehr Fälle und schlecht erreich­bare Unternehmen mit langen Antwort­zeiten: Das wirkt sich auch auf die Ombuds­stelle aus. Ihre durch­schnitt­liche Bearbeitungs­dauer pro Beschwerde stieg 2024 von 57,6 auf 68,3 Tage. Das lange Warten wird aber oft belohnt. Die Erfolgs­quote der Schlichtungs­anträge lag bei 52,4 Prozent für alle Sparten (ohne Lebens­versicherung) und bei 34,4 Prozent für die Lebens­versicherung.

Über Fälle mit noch ungeklärten Rechts­fragen entscheidet die Ombuds­frau nicht abschließend, macht aber in Einzel­fällen Schlichtungs­vorschläge. Darüber hinaus erläutert sie die Rechts­lage, etwa wenn es um verweigerte Deckungs­zusagen in der Rechts­schutz­versicherung geht – Beispiel: Daten­lecks bei Platt­form­betreibern – oder Kunden­beschwerden über einen Storno­abzug nach Kündigung von Kapital­lebens- und Renten­versicherungen.

Außerge­richt­lich ist im Trend

Nicht nur für Versicherungen gibt es eine außerge­richt­liche Schlichtungs­stelle, sondern auch für Konflikte etwa mit der Bank, der Bausparkasse oder dem Strom­anbieter. Auf EU-Ebene sollen Schlichtungs­stellen ausgedehnt werden. Die Kommis­sion arbeitet derzeit an einer Reform der Richt­linie zur alternativen Verbraucher­streitbeilegung (ADR-Richt­linie). Diskutiert wird eine Ausdehnung unter anderem auf Geschäfts­bedingungen, unlautere Geschäfts­praktiken oder vorvertragliche Informations­pflichten.

Tipp: Mehr Infos zum Thema Streit­schlichtung finden Sie in unserem Special Schlichtung und Mediation.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2017 um 11:27 Uhr
    LV Tarif, Überschussbeteiligung nicht ermittelbar

    @JaHou: Für Alttarife werden in den (gekürzten) Geschäftsberichten mancher Versicherungen oft keine Überschussätze mehr genannt. In diesem Fall wenden Sie sich direkt an den Versicherer und fragen konkret nach, wie Sie an die gewünschte Information herankommen . (maa)

  • JaHou am 23.05.2017 um 11:07 Uhr
    LV Tarif, Überschussbeteiligung nicht ermittelbar

    Guten Tag, ich habe eine Generali Lebensversicherung. Diese läuft unter einem bestimmten Tarifkürzel, das die Veruinsung und Überschussbeteiligung ersichtlich macht.
    Nun wollte ich mich im Geschäftsbericht der Generali Lebensversicheurung über die Merkmale informieren, doch mein Tarif taucht dort nicht auf.
    Was kann ich tun?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 02.01.2017 um 16:39 Uhr
    Träger der Schlichtungsstellen

    @alle: Auch wenn nicht jeder Antrag auf Schlichtung für den Verbraucher zum Erfolg führt, gibt es auch die Verfahren, bei denen der Konflikt außergerichtlich zu Gunsten des Versicherten gelöst wird. Dass die Kosten der Ombudsmannes von den Versicherungen getragen werden, schließt eine Streitbeilegung zugunsten der Verbraucher nicht aus. Die meisten Schlichtungsstellen sind wirtschaftsgetragen. So sieht es auch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor, dass in 2016 in Kraft getreten ist und das Ziel hat, dass z.B. die Wirtschaftsverbände eine Schlichtungsstelle für ihre Branche gründen und diese finanziell (mit-)tragen. So ärgerlich ein erfolgloser Antrag ist, die Anrufung des Ombudsmannes versperrt nicht den Weg vors Gericht. Wer mit dem Schlichtungsspruch nicht einverstanden ist, kann seinen Streit weiterhin vors Gericht tragen. (maa)

  • Corelli am 02.01.2017 um 13:56 Uhr
    Bock zum Gärtner gemacht

    Versicherungen , die Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann sind .. sagt schon alles.
    Unabhängige Entscheidungen kann man hier genauso gut erwarten wie vom Vorstandsmitglied Bayern München, dass er Hoeness wegen der Steuerhinterziehung anzeigen würde.
    Wir haben erlebt, dass nicht nur die Versicherungen untereinander sich verbünden gegen ihre Versicherten, sondern das auch noch weiter fortgeführt wird beim Ombudsmann, der nur Kenntnis nimmt von den Infos, die er haben will und die anderen einfach ignoriert. Von Ton im Umgang mal ganz zu schweigen. Mag andere Mitarbeiter geben , aber diese eine Erfahrung reicht schon aus.Und ein Einzelfall ist das offenbar auch nicht, wenn man mal googelt.