
Alternative Konfliktlösung. Die Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. überprüft Entscheidungen des Versicherers kostenlos und unbürokratisch. © Getty Images / Andrii Yalanskyi
Zahlt der Versicherer nicht oder kürzt die Leistung, können Kunden die Schlichtungsstelle einschalten. Rund 50 Prozent der Beschwerden sind erfolgreich.
Wenn der Versicherer nicht zahlt
Ärgerlich, wenn der Versicherer aus für Kunden nicht nachvollziehbaren Gründen die Leistung kürzt, gar nicht zahlt oder die Vertragskündigung nicht akzeptiert. Was tun, wenn Anrufe, E-Mails oder Briefe erfolglos bleiben?
Ein Streit mit dem Versicherer vor Gericht ist für viele eine Hürde. Zumal, wenn er oder sie keine Rechtsschutzversicherung hat und es vielleicht „nur“ um kleinere Beträge oder ein paar Hundert Euro geht. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Das Prozessrisiko ist hoch, die Erfolgsaussichten lassen sich schwer einschätzen und die Verfahren dauern oft lange.
Die Zahl der Fälle, in denen sich Amtsgerichte mit Versicherungsstreitigkeiten bis zum Streitwert von 5 000 beschäftigen, ist stark rückläufig. Gab es im Jahr 2005 noch rund 51 000 solche Zivilverfahren, waren es 2019 nur noch etwa 25 000.
Schlichtungsstelle einschalten
Ohne Risiko, kostenfrei und unbürokratisch können Kunden bei einem Streit alternativ die Schlichtungsstelle einschalten. Die staatlich anerkannte Schlichtungsstelle Versicherungsombudsmann e.V. vermittelt zwischen Versicherungskunden und Versicherungsunternehmen. Sie versucht, außergerichtlich eine Einigung herbeizuführen. Das Einschalten der Schlichtungsstelle hindert Versicherungskunden aber nicht daran, später den Rechtsweg zu beschreiten.
So viele Menschen wie nie meldeten sich 2024 beim Versicherungsombudsmann e. V.: 15 659 zulässige Beschwerden gingen ein, fast ein Fünftel mehr als 2023. Seit fast 25 Jahren gibt es die Schlichtungsstelle. Sie ist ein eigenständiger Verein und derzeit unter der Leitung der Versicherungsombudsfrau Dr. Sibylle Kessal-Wulf (Interview).
Ärgerquelle: langsame Bearbeitung
Über alle Versicherungssparten hinweg beklagten sich Versicherte über folgende Punkte:
- verzögerte Leistungsbearbeitung,
- keine oder stark verspätete Reaktion auf Schadensmeldungen,
- mangelhafte Begründung bei abgelehnten Leistungen,
- unklare Versicherungsbedingungen.
Als gravierendes Problem nimmt die Ombudsfrau wahr, dass Versicherer auf Anfragen ihrer Kunden nicht oder verspätet reagierten. Das führte oft zu finanziellen Belastungen, beispielsweise wenn Versicherte hohe Kosten vorstrecken mussten.
Auch bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) beschwerten sich viele über die langen Bearbeitungszeiten der Versicherer. Die Aufsicht erinnerte die Unternehmen nun an ihre gesetzlichen Pflichten: Innerhalb eines Monats sollen Fälle abgeschlossen, das Geld erstattet sein.
Je nach Streitwert bindende Entscheidung oder Empfehlung

Bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro darf die Schlichtungsstelle verbindlich entscheiden.
Ob Ärger mit der Privathaftpflicht-, Kfz-, Reiserücktritts-, Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung: Die Schlichtungsstelle ist für Ärger mit einem privaten Versicherungsunternehmen zuständig.
Bis zu einem Streitwert von 100 000 Euro können Kunden ihr Anliegen prüfen lassen. Um eine solche Summe kann es schon mal bei einem Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Wohngebäudeversicherungsvertrag gehen. Eine für den Versicherer verbindliche Entscheidung dürfen die Schlichter jedoch nur bis zu einem Streitwert von 10 000 Euro fällen.
Sind Kunden mit einer Entscheidung nicht einverstanden, können sie immer noch vor Gericht ziehen. Bei Streitwerten, die über 10 000 Euro liegen, spricht die Schlichtungsstelle Empfehlungen aus.
Versicherer muss Mitglied sein
Die Schlichtungsstelle wird nur tätig, wenn der Versicherer auch Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann e.V. ist. Das trifft auf die meisten in Deutschland ansässigen Versicherer zu.
In unseren Versicherungstests weisen wir regelmäßig aus, ob ein Versicherer am Schlichtungsverfahren teilnimmt, oder nicht. Wer Ärger mit einem ausländischen Versicherer hat, der nicht Mitglied ist und zum Beispiel in Liechtenstein ansässig, kann sich an die dortige Schlichtungsstelle wenden.
Tipp: Welche Schlichtungsstelle für Verbraucherstreitigkeiten zuständig ist, steht in der Regel im Versicherungsvertrag. Einen Überblick über die wichtigsten Schlichtungsstellen bietet unser Special Schlichtung und Mediation.
Beschwerde über Versicherungsmakler oder -vertreter
Auch für einen Streit mit einem Versicherungsvermittler (Makler oder Vertreter) ist die Schlichtungsstelle zuständig, wenn der Streit im Zusammenhang mit der Vermittlung und dem Abschluss eines Versicherungsvertrages steht. Hierfür gibt es ein Extra-Beschwerdeformular.
Jede zweite Beschwerde ist erfolgreich
Mit Ausnahme der Lebensversicherung waren mehr als die Hälfte (52,4 Prozent) der Beschwerden erfolgreich im Sinne der Versicherungsnehmer. Das heißt, Kunden bekamen vollständig oder zum Teil den gewünschten rechtlichen oder wirtschaftlichen Vorteil zugesprochen. In anderen Fällen kam es zu einem Vergleich, einer Rücknahme der Beschwerde, oder die Schlichter sprachen eine Empfehlung aus.
Lebensversicherungen
Zur Sparte mit den höchsten Beschwerdezahlen zählen Lebens- und Rentenversicherungen, dazu gehören auch Risikolebensversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen, Sterbegeldversicherungen, Riesterrenten-, Rürup-, Schwere-Krankheiten-, Pflegerenten- und Restschuldversicherungen. Die Erfolgsquote für Beschwerden lag im Jahr 2024 bei rund 34 Prozent. Häufige Beschwerdegründe waren:
- Der Versicherer hat einen Widerruf des Lebens- und Rentenversicherungsvertrags trotz fehlerhafter Belehrung über das Widerrufsrecht zurückgewiesen.
- Die Höhe der Ablaufleistungen und Rückkaufswerte, die in der Regel unter den bei Vertragsschluss vorgenommenen Hochrechnungen lagen und hinter den Erwartungen der Kunden zurückblieben. Zu einer Nachzahlung führte die Beschwerde in der Regel nicht.
- Beteiligung der Kunden an Bewertungsreserven, auch stille Reserven genannt. Versicherer sind verpflichtet, die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und den Verträgen rechnerisch zuzuordnen. Versicherungskunden beschweren sich zum Beispiel, wenn sich innerhalb eines sehr kurzen Zeitraums von nur wenigen Monaten die Bewertungsreserven erheblich verringern. Der Ombudsmann beurteilt allerdings nicht, ob die Höhe der ausgezahlten Bewertungsreserven korrekt ist, da er die Bilanzen der Unternehmen nicht prüft. Er beschränkt sich auf eine Plausibilitätsprüfung. Durch verständliche Erklärungen, was Bewertungsreserven sind und wie diese unmittelbar von den Kapitalmärkten abhängen, konnte er in vielen Fällen zur Streitschlichtung beitragen.
- Doppelte Abschlusskosten bei Riester-Renten. Die Schlichter trafen hier keine verbindliche Entscheidung, mit Verweis auf von der Rechtsprechung noch zu klärende Rechtsfragen.
Rechtsschutzversicherung
Die Schlichter bearbeiteten 2 936 Beschwerden, rund 46 Prozent waren erfolgreich. Häufige Beschwerdegründe:
- Der Rechtsschutzversicherer lehnte die Regulierung ab, weil der Rechtsschutzfall vor Beginn des Vertrages und nicht innerhalb des versicherten Zeitraums lag. Die Schlichter konnten hier kaum Abhilfe schaffen, aber immerhin die Rechtslage erklären. Im Jahresbericht für das Jahr 2024 gibt es den Hinweis, dass Kunden häufig nicht klar ist, dass es nicht auf die (subjektive) Kenntnis vom Rechtsverstoß ankommt, sondern auf die tatsächliche zeitliche Einordnung des Rechtsschutzfalles.
- Der Versicherer weigerte sich, den Gebührenanspruch einer Anwältin oder eines Anwalts anzuerkennen. Teilweise konnten die Schlichter hier Abhilfe verschaffen.
- Besonders häufig ging es um die Ablehnung einer Deckungszusage, wenn Nutzer von Social-Media-Plattformen Schadensersatz-, Unterlassungs- und Auskunftsansprüche geltend machten, weil bei den Plattformen ein Datenleck aufgetreten war. Die Beschwerden waren kaum erfolgreich. Die Schlichter hielten eine Entscheidung im vereinfachten Schlichtungsverfahren aufgrund der sehr umfangreichen und uneinheitlichen Rechtsprechung oft nicht für geeignet, außerdem läge die umfangreiche Rechtsmaterie des Datenschutzrechts außerhalb des Versicherungsrechts.
Kfz-Haftpflicht und -Kasko
Wegen Ärger mit ihrer Kfz-Haftpflicht oder -Kaskoversicherung wandten sich 3 554 Versicherte – rund 48 Prozent mehr als im Vorjahr – an die Schlichter. Mit 67,4 Prozent im Sinne der Kunden abgeschlossenen Fällen hatte die Kfz-Haftpflichtversicherung 2024 die höchste Erfolgsquote. Häufige Beschwerdegründe:
- Die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse oder die Übertragung der Einstufung bei Versichererwechsel. Aus Sicht der Schlichter sind die Schadenfreiheitsklasseneinstufungen sehr problemanfällig. Häufig gibt es Sondereinstufungen und Rabatte, die der neue Versicherer nicht reibungslos übernimmt. Durch das Einschalten der Schlichtungsstelle konnten einige Angelegenheiten geklärt werden.
- Schäden, die der Versicherer aus Sicht des Versicherten zu Unrecht zugunsten des Unfallgegners regulierte. In der Regel waren die Entscheidungen des Versicherers nicht zu beanstanden, teilt der Ombudsmann im Jahresbericht mit.
- Streit mit dem Kasko-Versicherer über die Schadenhöhe nach einem Diebstahl. Da die Schlichter selbst keine Sachverständigen beauftragen können, haben sie in der Regel „nur“ die Rechtslage erklärt und vermittelt.
Wohngebäude- und Hausratversicherer
- Beschwerden über die Wohngebäudeversicherung stiegen im Vergleich zum Vorjahr an. 2 047 Kunden wandten sich an die Schlichter. Oft ging es darum, ob überhaupt ein Schaden eingetreten war und in welchem Umfang der Versicherer leistet. Besonders häufig ging es um Bruchschäden und Frostschäden an wasserführenden Leitungen. Die Schlichter konnten hier kaum Entscheidungen treffen. Hatten Versicherungsnehmer jedoch Maßnahmen ergriffen, um die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts zu verringern, konnten Schlichter in einigen Fällen den Versicherer dazu bewegen, mehr zu leisten und die Kürzungsquote zu reduzieren. Zunehmend spielen auch extreme Wetterereignisse wie Stürme oder Starkregen eine Rolle.
- Hauptthema bei der Hausratversicherung waren Beschwerden über eine aus Sicht der Kunden unzureichende Schadenregulierung. Auch die Kündigung einer bestehenden Hausratversicherung durch Versicherungsnehmer war oft problematisch.
- Beschwerden über eine Glasversicherung haben zugenommen. Häufig ist Kunden nicht klar, dass nur der betroffene Glasschaden, nicht aber die insgesamt erforderlichen Reparaturkosten vom Versicherungsschutz umfasst sind. Die Schlichter konnten hier kaum Abhilfe schaffen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Zahlt der Berufsunfähigkeitsversicherer im Leistungsfall nicht, ist es sinnvoll, sich professionelle Hilfe zu holen und an Fachanwälte für Versicherungsrecht zu wenden. Das Schlichtungsverfahren eignet sich nicht in allen Fällen zur abschließenden Klärung einer Beschwerde, darauf weisen die Schlichter hin. Anders als bei staatlichen Gerichten können etwa keine medizinischen Gutachten in Auftrag gegeben oder eine persönliche Befragung vorgenommen werden.
Tipp: Wie Sie bei einer Berufsunfähigkeit am besten vorgehen, damit die Versicherung zahlt, erfahren Sie in unserem Special zur Berufsunfähigkeitsrente.
Reise-, Tierkranken-, Fahrrad-, Elektronikversicherung
Top-Beschwerdegrund bei Reiseversicherungen waren nicht vollständig erstattete Stornokosten nach einem Reiserücktritt. Oft konnten die Schlichter hier einen Vergleich erzielen. Um Regulierungsfragen ging es auch in der Tierkranken-, Fahrrad- oder Elektronikversicherung.
Geduld lohnt sich oft
Mehr Fälle und schlecht erreichbare Unternehmen mit langen Antwortzeiten: Das wirkt sich auch auf die Ombudsstelle aus. Ihre durchschnittliche Bearbeitungsdauer pro Beschwerde stieg 2024 von 57,6 auf 68,3 Tage. Das lange Warten wird aber oft belohnt. Die Erfolgsquote der Schlichtungsanträge lag bei 52,4 Prozent für alle Sparten (ohne Lebensversicherung) und bei 34,4 Prozent für die Lebensversicherung.
Über Fälle mit noch ungeklärten Rechtsfragen entscheidet die Ombudsfrau nicht abschließend, macht aber in Einzelfällen Schlichtungsvorschläge. Darüber hinaus erläutert sie die Rechtslage, etwa wenn es um verweigerte Deckungszusagen in der Rechtsschutzversicherung geht – Beispiel: Datenlecks bei Plattformbetreibern – oder Kundenbeschwerden über einen Stornoabzug nach Kündigung von Kapitallebens- und Rentenversicherungen.
Außergerichtlich ist im Trend
Nicht nur für Versicherungen gibt es eine außergerichtliche Schlichtungsstelle, sondern auch für Konflikte etwa mit der Bank, der Bausparkasse oder dem Stromanbieter. Auf EU-Ebene sollen Schlichtungsstellen ausgedehnt werden. Die Kommission arbeitet derzeit an einer Reform der Richtlinie zur alternativen Verbraucherstreitbeilegung (ADR-Richtlinie). Diskutiert wird eine Ausdehnung unter anderem auf Geschäftsbedingungen, unlautere Geschäftspraktiken oder vorvertragliche Informationspflichten.
Tipp: Mehr Infos zum Thema Streitschlichtung finden Sie in unserem Special Schlichtung und Mediation.
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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- Kunden müssen Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Versicherungspolice korrekt beantworten. Sonst können sie später ihren Schutz verlieren. So klappt die Beantwortung.
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- Verweigert der Versicherer mit fragwürdigen Argumenten die Deckungszusage für einen Rechtsstreit, sollten Kunden sich wehren. Die Aussichten sind nicht schlecht.
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@JaHou: Für Alttarife werden in den (gekürzten) Geschäftsberichten mancher Versicherungen oft keine Überschussätze mehr genannt. In diesem Fall wenden Sie sich direkt an den Versicherer und fragen konkret nach, wie Sie an die gewünschte Information herankommen . (maa)
Guten Tag, ich habe eine Generali Lebensversicherung. Diese läuft unter einem bestimmten Tarifkürzel, das die Veruinsung und Überschussbeteiligung ersichtlich macht.
Nun wollte ich mich im Geschäftsbericht der Generali Lebensversicheurung über die Merkmale informieren, doch mein Tarif taucht dort nicht auf.
Was kann ich tun?
@alle: Auch wenn nicht jeder Antrag auf Schlichtung für den Verbraucher zum Erfolg führt, gibt es auch die Verfahren, bei denen der Konflikt außergerichtlich zu Gunsten des Versicherten gelöst wird. Dass die Kosten der Ombudsmannes von den Versicherungen getragen werden, schließt eine Streitbeilegung zugunsten der Verbraucher nicht aus. Die meisten Schlichtungsstellen sind wirtschaftsgetragen. So sieht es auch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor, dass in 2016 in Kraft getreten ist und das Ziel hat, dass z.B. die Wirtschaftsverbände eine Schlichtungsstelle für ihre Branche gründen und diese finanziell (mit-)tragen. So ärgerlich ein erfolgloser Antrag ist, die Anrufung des Ombudsmannes versperrt nicht den Weg vors Gericht. Wer mit dem Schlichtungsspruch nicht einverstanden ist, kann seinen Streit weiterhin vors Gericht tragen. (maa)
Versicherungen , die Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann sind .. sagt schon alles.
Unabhängige Entscheidungen kann man hier genauso gut erwarten wie vom Vorstandsmitglied Bayern München, dass er Hoeness wegen der Steuerhinterziehung anzeigen würde.
Wir haben erlebt, dass nicht nur die Versicherungen untereinander sich verbünden gegen ihre Versicherten, sondern das auch noch weiter fortgeführt wird beim Ombudsmann, der nur Kenntnis nimmt von den Infos, die er haben will und die anderen einfach ignoriert. Von Ton im Umgang mal ganz zu schweigen. Mag andere Mitarbeiter geben , aber diese eine Erfahrung reicht schon aus.Und ein Einzelfall ist das offenbar auch nicht, wenn man mal googelt.