
Wildtiere. Sie haben keine Besitzer, die für ihre Schäden haften könnten. © mauritius images / Stiftung Warentest (M)
Wenn Marder oder Reh Schäden anrichten, helfen Versicherungen nur selten. Die Experten der Stiftung Warentest sagen, wann sich ein Blick in den Vertrag dennoch lohnt.
Meist bleiben die Geschädigten auf ihren Kosten sitzen
Bei Haustieren ist es einfach: Verursachen sie Schäden, haften die Halter. Angelt eine Katze etwa Koifische aus Nachbars Teich, zahlt dafür die Halterin. Bei Wildtieren ist das anders. Sie haben keine Besitzer, die für ihre Schäden haften könnten. Menschen bleiben daher meist auf den Kosten sitzen, wenn Wildschweine den Garten umpflügen oder ein Waschbär den Keller verwüstet. Versicherungen helfen nur selten. Lediglich bei Wildschäden am Auto stehen die Chancen gut, dass die Teil- oder Vollkaskoversicherung zahlt. Auch bei einigen Tarifen der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung gibt es Ausnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Versicherung.
- Auf den Kosten vieler Wildtierschäden bleiben Versicherte sitzen. Prüfen Sie im Schadensfall dennoch, was Ihr Versicherungsvertrag abdeckt. Für Schäden am Auto kommt die Kfz-Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung infrage, für Schäden an der Einrichtung die Hausratversicherung und für Schäden am Wohneigentum die Wohngebäudeversicherung.
- Kleingedrucktes.
- Schauen Sie in die Bedingungen Ihres Vertrags. Womöglich gibt es für bestimmte Wildtierschäden eine Ausnahme. In der Autoversicherung stehen die Chancen dafür am besten.
Wild ist nicht gleich Wild
Bei der Frage, ob eine Versicherung für einen Wildtierschaden zahlt, kommt es unter anderem darauf an, um was für ein Wildtier es sich genau handelt. Wenn in Versicherungsbedingungen die Rede von Haarwild ist, sind laut Bundesjagdgesetz alle jagdbaren Säugetiere wie Füchse, Hasen und Marder gemeint. Als Schalenwild gelten nur Paarhufer wie Wildschweine, Rehe und Hirsche. Zum Federwild zählen jagdbare Vögel wie Fasane, Rebhühner und Wildgänse.
Kommt ein Wildtier ins Haus
Die Terrassentür steht offen, ein Wildschwein spaziert herein, es schmeißt erst eine teure Vase um und klaut dann den Teppich. Diese absurde Szene beschreibt eine der wenigen Konstellationen, in denen einige Hausrattarife überhaupt bei Wildtierschäden zahlen könnten. Denn je nach Vertrag beschränkt sich der Schutz darauf, dass Wildtiere ins versicherte Heim gelangen, Schäden am Hausrat verursachen oder Sachen abhandenkommen. Außerdem ist die Höhe der Entschädigungsleistung meist begrenzt und der Schutz gilt oft nur für Schalenwild.
Dass die meisten Hausratversicherungen nicht für Wildtierschäden zahlen, liegt daran, dass der eigene Hausrat dort vor allem gegen Einbruch, Feuer, Blitzschlag, Leitungswasser und Hagel versichert ist. Für diese Gefahren gilt der Schutz oft weltweit. Die Versicherung springt also auch ein, wenn Einbrecher eine Handtasche aus einem Hotelzimmer stehlen.
Kein Fall für die Gebäudeversicherung
Ähnliche Risiken sichert eine Wohngebäudeversicherung ab. Sie zahlt, wenn durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel Schäden am Wohneigentum entstehen. Nistet sich eine Marderfamilie im Dachboden ein und zerstört die Dämmung, ist das kein typischer Fall für die Wohngebäudeversicherung.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Im Schadensfall kann sich dennoch ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnen. Die Bedingungen rund um Wildtierschäden in den Tarifen der Wohngebäudeversicherung fallen sehr unterschiedlich aus. Einige schließen bestimmte Schäden von Wildtieren ein. So werden beispielsweise teils Ausgaben für die Wiederbepflanzung eines Gartens übernommen, der von Wildschweinen zerstört wurde. In anderen Tarifen ist ein Teil der Kosten für Marderschäden im Dach oder Schäden durch Tierbisse an elektrischen Leitungen gedeckt. Allerdings ist die Höhe der Entschädigung oft begrenzt. Ein zusätzlicher Schutz gegen Wildtierschäden wird von Versicherern nicht als Tarifbaustein angeboten.
Geringe Schäden lieber selbst zahlen
Selbst wenn die Wohngebäudeversicherung einen bestimmten Schaden durch Wildtiere einschließt, könnte es sinnvoll sein, die Leistung nicht in Anspruch zu nehmen. Vor allem, wenn es sich nur um einen kleineren Schaden handelt.
Denn Versicherer dürfen Verträge nach jedem Schadensfall kündigen. Für ehemals Versicherte kann es gerade beim Wohngebäudeschutz schwierig werden, schnell einen guten und günstigen neuen Tarif zu bekommen.
Zusammenstöße auf der Straße
Insbesondere im Frühjahr und zum Jahresende kracht es auf deutschen Straßen häufig zwischen Autos und Wildtieren. Den Schaden am Wagen begleichen nur Voll- und Teilkaskoversicherungen. Personen, die lediglich eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben, müssen Schäden am eigenen Auto selbst zahlen.
Auch in Kaskoversicherungen ist die Leistung nicht garantiert. Ob die Versicherung für einen Wildunfall zahlt, hängt vom Kleingedruckten ab. Einige Versicherer leisten beispielsweise nur bei Unfällen mit Haarwild. Ein Zusammenstoß mit einem Fasan oder einer ausgebüxten Kuh wäre in diesem Fall nicht versichert. Besser ist es daher, wenn im Vertrag steht, dass die Versicherung Unfälle mit allen Tieren oder zumindest mit allen Wirbeltieren abdeckt.
Nach Wildunfällen die Polizei rufen
Wer einen Wildunfall hatte, sollte die Polizei rufen. Sie kann den örtlichen Jäger verständigen. Der wiederum kann eine Wildunfallbescheinigung ausstellen, mit der sich gegenüber der Versicherung beweisen lässt, dass wirklich ein Wildtier am Unfall beteiligt war.
Ausweichen oder überfahren
Kompliziert kann es für Autofahrerinnen und Autofahrer werden, die einen Unfallschaden hatten, weil sie einem Wildtier ausgewichen sind. Sie müssen beweisen, dass am Unfall tatsächlich das Tier schuld war. Hilfreich ist dafür etwa eine Zeugenaussage. Wer einem kleinen Wildtier ausgewichen ist, muss damit rechnen, eine Mitschuld am Unfall zu bekommen. Das könnte beispielsweise bei einem Kaninchen der Fall sein. Die Gerichte wägen dann ab, ob der Schaden geringer ausgefallen wäre, wenn die Person hinterm Steuer das Tier einfach überfahren hätte.
Auch einem Fuchs auf der Bundesstraße sollte man laut Bundesgerichtshof besser nicht ausweichen. (Az. IV ZR 276/02). Das Tierleben zählt hier leider nicht.
Marderbiss und Folgeschäden
Auch am stehenden Auto können Wildtiere Schäden anrichten. Handelt es sich um Tierbisse wie den klassischen Marderbiss, zahlen Teilkaskoversicherungen in der Regel. Manche Versicherer übernehmen aber nur direkte Schäden. Wer sich besser versichern möchte, sollte darauf achten, dass auch Folgeschäden versichert sind. Die Versicherung zahlt dann auch, wenn durch unbemerkte Marderbisse ein Motorschaden entsteht.
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