
Vorausschauend. Tobias Sington erfuhr von seinem Versicherungsmakler, dass ihm seine Versicherung kündigen wollte – und kündigte ihr, bevor sie es tat. © Lox Foto
Auch Versicherer dürfen einen Versicherungsvertrag kündigen. Tun sie das, sind Kunden oft überrascht. Die Stiftung Warentest klärt auf, welche Regeln gelten.
Zwei Fahrraddiebstähle hintereinander reichten. Der Versicherungsmakler von Tobias Sington und seiner Frau warnte das Paar, dass ihnen ihr Hausratversicherer bald kündigen werde. Zwei Diebstähle hatte Sington über seine Hausratversicherung Alte Leipziger reguliert. Der Versicherer hatte die Schäden unproblematisch ersetzt. Doch dann die Überraschung: Der Versicherer möchte den Vertrag beenden.
Stephanie H.* erhielt vorher keinen Hinweis. Ihr Teilkaskoversicherer wollte nach einem aufwendigen Wildschaden eines ihrer beiden Autos nicht weiter versichern. Kurios: Es ging nicht um das beschädigte, sondern das andere Auto. Finanztest-Leserin Susanne R.* verlor ihre Wohngebäudeversicherung nach Jahrzehnten ohne Schaden und dann zwei kleinen Leitungswasserschäden unter 1 000 Euro. Dass ein Versicherer sie loswerden will, trifft Kunden oft völlig unerwartet. Sie fragen sich: Darf er das überhaupt?
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@Hennsen1: Ob es von Vorteil ist mit mehreren Verträgen bei einer Gesellschaft zu sein, haben wir nicht systematisch erfasst. Kein Unternehmen setzt leichtfertig Kundenbeziehungen aufs Spiel. Es gibt ja auch die unterschiedlichsten Gründe für die Kündigung.
Wer alle Versicherungen vom gleichen Anbieter kaufen will, sollte nicht aus dem Auge verlieren, dass es trotzdem wichtig ist, dass die Verträge selbst (sehr) gute Bedingungen haben. Im Konfliktfall haben Sie damit eine stärkere Rechtsposition.
Spielt es für die Versicherungsgesellschaft eine Rolle, ob ein Kunde mehrere Verträge hat (z.B. Rechtschutz, Haftpflicht, KFZ)? Ist die Gefahr einer Kündigung dann geringer, bzw. gibt es dazu Erfahrungen?
Danke
Meine Rechtsschutzversicherung wurde nach 33 Jahren (seit 1999 versichert) von der Sanierungsabteilung gekündigt. Die 197,24€, die ich für meinen Altvertrag zahle, reichen dem Unternehmen wohl nicht.
Bis auf Kosten von 424 € (2013) und 139,78 (2020) habe ich bisher alle Rechtsangelegenheiten gewonnen und keine Kosten verursacht.
Jetzt lässt man mich in einem laufenden Verfahren (1. Instanz) sitzen.
Meine Bitte, in diesem Fall die Kündigung zurückzunehmen und mich selbst kündigen zu lassen, um leichter einen neuen Versicherer zu bekommen, wurde abgelehnt. Eine tolle Gesellschaft!
@Jeshika: Ja. Die Versicherungsprämie, die auf die schon bezahlten, aber nicht mehr versicherten Monate entfällt, muss der Versicherer erstatten. Das ergibt sich aus Paragraf 39 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Beispiel: Eine Rechtsschutzversicherung läuft über zwölf Monate, von November 2020 bis Ende Oktober 2021 (Versicherungsjahr). Der Kunde bezahlt den Jahresbeitrag in Höhe von 300 Euro im Voraus. Weil der Kunde während des Versicherungsjahres zwei Prozesse führt, die von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, kündigt der Versicherer den Vertrag vorzeitig zum Ende des Monats August 2021. Die Versicherungsprämie, die auf die Monate September und Oktober 2021 entfällt (zwei Zwölftel der 300 Euro), muss der Versicherer dem Kunden erstatten. Dieser erhält also 50 Euro zurück. (maa)
Wie verhält es sich bei der außerordentlichen Kündigung durch die Rechtschutzversicherung mit den Versicherungsbeiträgen, die für das volle Jahr voraus bezahlt wurden? Müssen diese anteilig erstattet werden?
Vielen Dank im Voraus