
Soll man noch riestern? Die Antwort auf diese Frage hängt auch von der persönlichen Lebenssituation ab. © Thinkstock / Wavebreakmedia
Zu Riester kommen so viele Zuschriften wie zu kaum einem anderen Thema. Die Stiftung Warentest beantwortet häufige und interessante Fragen von Leserinnen und Lesern.
Riester im Detail: Besteuerung, Kosten, Kündigung
Fünf Varianten für die Auszahlung. Die Riester-Rente im klassischen Sinne ist nur eine von mehreren möglichen Auszahlformen – nicht immer die beste. Im Artikel Riester-Auszahlung im Steuer-Check zeigen Ihnen die Steuerexpertinnen der Stiftung Warentest, wie Sie rechnen müssen, um für sich die optimale Auszahlform zu finden.
Problemfall Banksparplan. Gerade auf Kunden mit einem Banksparplan kommen zur Auszahlphase unerwartete Kosten zu. Wie Sie damit am besten umgehen, zeigen wir in unserem Artikel Kosten vermeiden bei Riester-Banksparplänen.
Förderschädliche Kündigung. Aufgrund der niedrigen Renten interessieren sich immer mehr Sparende für eine Kündigung kurz vor Laufzeitende; auch wenn das heißt, dass sie die gesamte Förderung zurück zahlen müssen. Mehr zu diesem Thema in unserem Special Den Riester-Vertrag kündigen.
Alle Fragen im Überblick
- Mein Ehepartner riestert über mich. Was passiert, wenn ich kündige?
- Finanziell ist es gerade eng. Darf meine Schwester meine Beiträge überweisen?
- Wohin wende ich mich bei Problemen mit meinem Riester-Vertrag?
- Kann ich nachträglich falsche Beitragszahlungen korrigieren?
- Zählt Pflegegeld beim Riestern als sozialversicherungspflichtiges Einkommen?
- Ist Krankengeld für die Berechnung des Eigenbeitrags relevant?
- Darf die Zulagenstelle nach der Kündigung Geld zurück fordern?
- Ich bin in Altersteilzeit. Warum wird die Zulage trotz korrektem Eigenbeitrag gekürzt?
- Was passiert mit den Riester-Verträgen im Scheidungsfall?
- Was kostet die Aufteilung des Vertrags im Versorgungsausgleich?
- Kann ich einen geteilten Riester-Vertrag weiter besparen?
- Kann ich das Riester-Kapital nach dem Versorgungsausgleich übertragen?
- Greift die Garantie, wenn der Vertrag zum Zeitpunkt der Scheidung im Minus ist?
- Bezieht sich der Ehezeitanteil auf die Einzahlungen oder den Fondswert?
- Wie fällt Ehezeitanteil aus, wenn der Vertrag im Minus ist?
- Welche Vertragskonditionen gelten nach einer Scheidung?
- Kann ich mir den übertragenen Riester-Anspruch direkt auszahlen lassen?
- Wie wird die Riester-Rente nach einem Versorgungsausgleich besteuert?
- Welche Rolle spielt die Förderberechtigung beim Versorgungsausgleich?
- Können Hausfrauen und -männer nach der Scheidung weiter riestern?
- Was passiert mit den Riester-Kinderzulagen bei einer Scheidung?
- Muss ich ewig leben, damit sich das Riestern überhaupt gelohnt hat?
- Kann ich die Förderung nach dem Tod meiner Frau trotz Rentengarantie verlieren?
- Beträgt die erlaubte Teilkapitalauszahlung 20 oder 30 Prozent?
- Was ist der Unterschied zwischen gefördertem und ungefördertem Kapital?
- Kann ich zur Auszahlphase den Anbieter wechseln?
- Muss ich auf meinem Riester-Fondssparplan Abgeltungsteuer zahlen?
Zweifel an der Altersvorsorge mit Riester
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Gilt die Rentenzusage bei meiner klassischen Riester-Rente noch?
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Ja. Bei einer klassischen Riester-Rentenversicherung erfahren Sie bereits bei Vertragsschluss, wie hoch die Rentenzusage ist, also wie viel Rente Sie später mindestens bekommen werden. Diese Leistung ist sicher.
Als Sie 2005 Ihren Vertrag geschlossen haben, lag der Garantiezins noch bei 2,75 Prozent. Diese Verzinsung auf den Sparanteil Ihres Beitrags ist Ihnen während der gesamten Vertragslaufzeit sicher. Würden Sie jetzt einen neuen Vertrag anderswo schließen, bekämen Sie nur noch 0,25 Prozent Garantiezins auf den Sparanteil.
Halten Sie an Ihrem Vertrag fest. Über den Garantiezins hinaus beteiligt Sie der Versicherer zusätzlich an den Überschüssen. Deren Höhe ist jedoch ungewiss. Was Ihnen der Versicherer dafür bei Vertragsschluss ankündigt hat, ist unverbindlich und fällt gerade jetzt deutlich niedriger aus als ursprünglich in Aussicht gestellt.
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Was sollen die unsinnigen Umschichtungen bei meinem Riester-Fondssparplan?
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Riester-Fondssparpläne haben wenig mit gewöhnlichen Aktienfondssparplänen gemein, sondern ähneln aufgrund der Garantie und lebenslangen Auszahlung im Alter Rentenversicherungen. Sparerinnen und Sparer haben bei Riester-Fondssparplänen kaum Einfluss, wie der Anbieter das Riester-Kapital zwischen renditestärkeren, aber risikoreicheren Aktienfonds und sicheren Rentenfonds aufteilt.
Oft verkaufen Anbieter in Börsenkrisen Aktienfonds und schichten in sichere Rentenfonds oder Zinsanlagen um. Sie möchten so die Garantie der Riester-Verträge erfüllen, also sicherstellen, dass zu Rentenbeginn alle Einzahlungen und Zulagen vollständig erhalten sind, um daraus eine lebenslange Auszahlung zu garantieren.
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Was passiert, wenn mein Riester-Anbieter pleite geht?
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Ihr Vorsorgevermögen ist abgesichert. Versicherer verfügen über ein Sicherungssystem für ihre Kunden: die Protektor Lebensversicherungs-AG. Sie führt Rentenversicherungen von Gesellschaften in Finanznot weiter. Die Kunden von Pleiteunternehmen erhalten so zumindest die Garantieleistungen. Geht ein Anbieter von Fondssparplänen in Konkurs, ist das Fondsguthaben nicht Bestandteil der Konkursmasse, sondern steht den Anlegern zu.
Für das Guthaben in Banksparplänen der Sparkassen haftet der Haftungsverbund der Sparkassen, bei einer Genossenschaftsbank die Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken.
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Wie lange kann ich den Vertragsabschluss rückgängig machen?
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Wenn Sie heute einen Riester-Vertrag abschließen, können Sie den Vertrag innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Sind die Vertragsinformationen unvollständig oder fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen.
Das ist zum Beispiel der Fall bei vielen Vertragsabschlüssen von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zwischen 1994 und 2007 – auch Riester-Rentenversicherungen. Statt einer Widerrufsmöglichkeit gab es damals ein Widerspruchs- und Rücktrittsrecht. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs können Kunden von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen auch heute noch widersprechen, wenn sie fehlerhaft über ihre Rechte belehrt wurden. Das gilt für noch laufende, bereits gekündigte oder regulär abgelaufene Lebens- und Rentenversicherungsverträge.
Eine Rückabwicklung kann sich lohnen, denn bei einem Widerspruch muss der Versicherer regelmäßig wesentlich mehr zurückzahlen als im Fall einer Kündigung. Dann gibt es nur den Rückkaufswert.
Die Chance auf einen solchen lebenslangen Widerspruch haben viele Kunden, die zwischen dem 29. Juli 1994 und dem 31. Dezember 2007 Verträge nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen haben. Bei ihnen waren laut BGH-Urteilen oft die Belehrungen falsch, oder es fehlten notwendige Vertragsunterlagen. In diesen Fällen, in denen die Gesellschaften die Unterlagen erst später zusammen mit dem Versicherungsschein (Police) übergaben, hat die Widerspruchsfrist nie begonnen.
Der Bundesgerichtshof hat für diese Altverträge entschieden, dass Kunden auch heute noch ihre Verträge rückabwickeln können, da der Versicherer die Versicherung damals gar nicht oder fehlerhaft über diese Rechte belehrt hatte (Urteil vom 7. Mai 2014, Az. IV ZR 76/11, Urteile vom 29. Juli 2015, Az. IV ZR 384/14, IV ZR 448/14).
Tipp: Die Verbraucherzentrale Hamburg hilft Ihnen bei der Einschätzung, ob Sie ein lebenslanges Widerspruchsrecht haben.
Für wen sich das Riestern lohnt
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Lohnt es sich, jetzt noch einen Riester-Vertrag abzuschließen?
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Ein Abschluss lohnt sich, wenn der Staat den Großteil der Beiträge finanziert. Sie bekommen 175 Euro Grundzulage im Jahr. Für jedes ab 2008 geborene Kind gibt es noch einmal 300 Euro im Jahr (für davor geborene Kinder 185 Euro). Obendrauf kommen je nach Einkommen auch Steuervorteile.
Ein Hausmann mit drei kleinen Kindern und Minijob bekäme so für einen jährlichen Eigenbeitrag von 60 Euro staatliche Zulagen von 1 075 Euro. Das Geld ist praktisch geschenkt. Wenn Sie in Rente gehen, sind Sie so schnell nach Beginn der Auszahlphase im Plus – bekommen also Geld ausgezahlt, dem keine Einzahlungen Ihrerseits gegenüberstehen.
Anders sieht das aus, wenn Sie aufgrund eines höheren Einkommens deutlich mehr zum Kapitalaufbau beitragen. Die garantierte Verzinsung bei Rentenversicherungen ist bisher immer noch sehr niedrig. In der Auszahlphase kann es dann je nach Vertrag 20 Jahre oder länger dauern, bis sich Ihr Investment gelohnt hat.
Wenn Sie später möglichst frei über Ihr Erspartes entscheiden wollen und sich in der Auszahlphase nicht in ein Rentenkorsett zwingen lassen möchten, sind für Sie eventuell ungeförderte Vorsorgealternativen wie ETF-Sparpläne besser geeignet.
Die Bundesregierung hat sich aber vorgenommen, das Riester-Modell zu überarbeiten; offen ist noch, wann.
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Kommt Riester für Sparer über 45 Jahren überhaupt infrage?
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Es gibt immer mehr Anbieter, die ältere Kunden nicht akzeptieren. Da sie zum Ende der Vertragslaufzeit das eingezahlte Kapital garantieren müssen, kalkulieren viele Anbieter mit Mindestlaufzeiten, Höchsteintrittsalter oder Mindestbeiträgen. Kunden ab einem gewissen Alter können diese Voraussetzungen dann nicht mehr erfüllen. Sie sollten bei mehreren Anbietern nachfragen, denn die Bedingungen sind nicht überall gleich.
Bekommen Sie keinen Vertrag mehr, können Sie nicht viel unternehmen. Zwar erscheint es diskriminierend und sozialpolitisch fraglich, wenn Menschen ab einem bestimmten Alter die Möglichkeit genommen wird, mit staatlicher Unterstützung für ihr Alter vorzusorgen – schließlich soll mit Riester das absinkende Rentenniveau ausgeglichen werden.
Das Bundesjustizministerium weist auf Nachfrage von Finanztest darauf hin, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zulässig sei und nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoße. Zu diesen gehöre die Risikokalkulation von Riester-Verträgen.
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Kann ich als Selbstständige die Kinderzulage erhalten?
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In der Regel sind nur sozialversicherungspflichtige Selbstständige förderberechtigt. Ausnahme: Während der ersten drei Lebensjahre eines Kindes. In dieser Zeit ist der Elternteil, der sich hauptsächlich um die Erziehung kümmert, automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert – auch nicht-sozialversicherungspflichtige Selbstständige und Freiberufler.
Als Pflichtversicherte haben Sie einen unmittelbaren Riester-Anspruch. Allerdings erlischt diese Förderberechtigung nach drei Jahren, wenn die Pflichtversicherung aufgrund von Kindererziehungszeiten endet.
Ob es sich lohnt, einen Vertrag für drei Jahre Förderung abzuschließen, ist fraglich. Es sei denn, Sie können danach über einen riesternden Ehepartner mitriestern. Bekommen Sie weitere Kinder oder wechseln später in einen sozialversicherungspflichtigen Job, lohnt sich der Abschluss eher.
Nicht alle Kosten sind rechtens
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Darf der Anbieter bei jeder Beitragserhöhung Kosten berechnen?
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Nur, wenn Sie eine dynamische Vertragsform gewählt haben, bei der sich der Beitrag jedes Jahr automatisch erhöht. Dann fallen für den Zusatzbeitrag jedes Mal anteilige Kosten an wie zu Vertragsabschluss – es handelt sich um einen Mini-Neuvertrag. Auch die Fünf-Jahres-Frist, über die der Anbieter die Kosten mindestens verteilen muss, beginnt für den Erhöhungsbetrag neu. Wir raten von solchen Verträgen ab.
Lassen Sie sich in einer Verbraucherzentrale beraten, ob es sinnvoll ist, die Dynamik zu kündigen oder den Vertrag zu wechseln. Berechnet Ihr Anbieter dagegen erneut Abschlusskosten, wenn sie Ihren Beitrag ändern, um die volle Förderung ausschöpfen zu können, sollten Sie sich wehren (siehe nächste Frage).
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Sind Kosten bei Beitragsänderungen rechtens?
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Nein. Viele Riester-Versicherer haben ihren Kunden in den vergangenen Jahren zu Unrecht mehrfach Abschluss- und Vertriebskosten bei zulagenbedingten Beitragsänderungen berechnet. Dabei kann es sich schnell um mehrere Hundert bis weit über 1 000 Euro handeln. Riester-Sparende mit Kindern waren besonders häufig davon betroffen.
Wer Kinderzulagen bekommt, kann die Sparrate um die Höhe der Zulage kürzen und bekommt trotzdem noch die volle Förderung. Sparende, deren Einkommen sich erhöht, müssen dagegen mehr einzahlen, um die volle Förderung auszuschöpfen. Denn dafür muss die Sparrate inklusive Zulagen 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens entsprechen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat Ende 2019 klargestellt, dass Kosten auf solche Beitragsänderungen rechtswidrig sind. Allerdings sind die Versicherer nicht verpflichtet, alle Kunden zu ermitteln und unaufgefordert zu entschädigen. Die Kunden müssen selbst aktiv werden. Oft lässt sich anhand der Vertragsunterlagen aber nicht nachvollziehen, ob sie mehrfach abkassiert wurden.
Fordern Sie mithilfe des Musterbriefs der Verbraucherzentrale Hamburg Ihren Versicherer zur Prüfung Ihres Vertrags und der erhobenen Abschluss- und Vertriebskosten auf. Nur Rentenversicherungen sind betroffen, nicht aber Riesterzulagen für geförderte Bank- und Fondssparpläne.
Zulagen, Steuervorteile, Vertrag – welche Regeln gelten
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Mein Ehepartner riestert über mich. Was passiert, wenn ich kündige?
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Wenn Sie Ihren Riester-Vertrag kündigen, hat das nur Auswirkungen auf Ihren eigenen Vertrag. Der Riester-Vertrag eines mittelbar förderberechtigten Ehepartners ist davon nicht betroffen. Es werden lediglich die Altersvorsorgezulagen und die Steuerermäßigungen von Ihrem Vertrag zurückgefordert.
Eine Rückforderung der Altersvorsorgezulagen des mittelbar zulageberechtigten Ehepartners erfolgt nur, wenn dieser seinen eigenen Riester-Vertrag kündigt. Allerdings kann Ihr nur mittelbar berechtigter Ehepartner ab dem Zeitpunkt der Kündigung keine Förderung mehr erhalten. Er kann den Vertrag aber ohne Förderung weiter besparen.
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Finanziell ist es gerade eng. Darf meine Schwester meine Beiträge überweisen?
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Nein. Bitten Sie Ihre Schwester, Ihnen Geld in Höhe der Beiträge zu schenken und auf Ihr Bankkonto zu überweisen. Sie zahlen es dann in Ihren Riester-Vertrag ein. Damit Sie Zulagen und Steuererleichterungen in Anspruch nehmen können, müssen Sie zuvor Aufwendungen für die Altersvorsorge gehabt und eigene Beiträge in einen Altersvorsorgevertrag gezahlt haben, der auf Ihren Namen lautet.
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Wohin wende ich mich bei Problemen mit meinem Riester-Vertrag?
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Bei Beschwerden, Einsprüchen und Nachfragen müssen Sie darauf achten, den richtigen Adressaten zu wählen. Unterschiedliche Stellen sind inhaltlich für verschiedene Beschwerden zuständig:
Beschwerde bei Anbieter und Zulagenstelle. Kunden, die mit der Höhe ihrer Zulage in der ihnen zugesandten Standmitteilung nicht einverstanden sind, richten ihre Beschwerde zunächst an den Anbieter ihres Riester-Vertrags. Dieser leitet sie an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen weiter.
Die Behörde setzt die Zulage dann in einem Bescheid für ein bestimmtes Jahr endgültig fest. Gegen diesen Bescheid können Sparer bei der Zulagenstelle Einspruch erheben.
Ombudsleute der Versicherungen und Banken. Bei den Ombudsleuten beschweren Sie sich zum Beispiel, wenn ihr Anbieter die Kundendaten nicht korrekt und fristgemäß an die Zulagenstelle weitergeleitet hat oder er bei Vertragsabschluss den Sparbeitrag für die volle Zulage nicht richtig ermittelt hat.
Die Ombudsleute überprüfen nicht das Verfahren und das Ergebnis der Zulagenstelle. Sie vermitteln aber zwischen Kunden und Anbietern und können einen Schlichterspruch fällen, an den sich die Anbieter meistens halten. Die Bearbeitung der Beschwerde ist kostenlos.
Je nach Riester-Vertrag wenden Sie sich an Ombudsleute für Versicherer, Banken, Bausparkassen und Fondsgesellschaften. Eine Liste der Schlichtungsstellen hat das Bundesjustizministerium zusammengestellt.
Beschwerde bei der Finanzaufsicht. Bei Ärger mit dem Anbieter können sich Kunden auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) wenden. Die Behörde schreitet in ihrer Funktion als Aufsichtsbehörde ein, wenn Banken oder Versicherungen gegen Gesetze und Aufsichtsregeln verstoßen. Sie kann aber nicht wie ein Ombudsmann einen Schlichterspruch fällen.
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Kann ich nachträglich falsche Beitragszahlungen korrigieren?
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Nein. Das lässt der Gesetzgeber nicht zu. Wenn Ihr Gehalt steigt, müssen Sie immer darauf achten, bis spätestens Ende des nachfolgenden Jahres Ihren Beitrag anzupassen. Für die volle Förderung muss Ihr Beitrag einschließlich der Zulagen so hoch sein wie 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens. Im Jahr 2022 kommt es also darauf an, was Sie 2021 verdient haben.
Kinderlose, die sichergehen wollen und es sich leisten können, zahlen einfach immer 1 925 Euro im Jahr ein. Das ist die Förderhöchstgrenze (2 100 Euro) abzüglich der Grundzulage (175 Euro). Dann spielen Einkommensschwankungen keine Rolle mehr. Bekommen Sie Kinderzulagen, verringert sich Ihr Eigenbeitrag entsprechend.
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Zählt Pflegegeld beim Riestern als sozialversicherungspflichtiges Einkommen?
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Nein. Das von der Pflegekasse gezahlte Pflegegeld zählt nicht bei der Berechnung der Höhe des Eigenbeitrags mit. Um die Riester-Förderung voll auszuschöpfen, müssen zwar in der Regel jedes Jahr 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens in den Vertrag fließen; mindestens 60 Euro. Das Pflegegeld bleibt dabei aber außen vor.
Haben Sie kein weiteres sozialversicherungspflichtiges Einkommen, müssen Sie also nur 60 Euro im Jahr zahlen, um die volle Förderung zu erhalten. Passen Sie trotzdem auf. Die Zulagenstelle überprüft, ob Sparende den korrekten Eigenbeitrag überweisen. Die gesetzliche Rentenversicherung meldet ihr Ihr Einkommen.
Die Zulagenstelle erkennt aber nicht, dass es sich um Pflegegeld handelt. Das muss aus Ihrem Antrag auf Riester-Zulage hervorgehen. Nennen Sie unter Abschnitt E, Punkt a das Pflegegeld nicht als „tatsächliches Entgelt“. Ist es Ihr einziges Einkommen, tragen Sie dort 0 Euro ein. Dann bezieht die Zulagenstelle das Pflegegeld nicht ein.
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Ist Krankengeld für die Berechnung des Eigenbeitrags relevant?
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Ja. Aber vielleicht weniger als Sie denken. Denn für die 4 Prozent Mindestbeitrag zählt Ihr Einkommen aus der normalen Beschäftigungszeit sowie das Krankengeld, das Ihnen von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgezahlt wurde. Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen-, Kranken- oder Kurzarbeitergeld zählen mit zum sozialversicherungspflichtigen Einkommen.
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Darf die Zulagenstelle nach der Kündigung Geld zurück fordern?
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Ja. Die Zulagenstelle zahlt Ihnen die staatlichen Zulagen erst einmal in voller Höhe aus. Im Nachhinein überprüft sie, ob und in welcher Höhe Ihnen das Geld in einem bestimmten Antragsjahr zugestanden hat. Dafür hat die Behörde zwei Jahre Zeit.
Ergibt die Prüfung, dass Sie die Zulagen ganz oder teilweise zu Unrecht erhalten haben, lässt die Zulagenstelle das Geld vom Riester-Konto wieder abbuchen. Da Sie den Vertrag bereits gekündigt hatten, fordert sie Sie jetzt auf, das Geld zu überweisen.
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Ich bin in Altersteilzeit. Warum wird die Zulage trotz korrektem Eigenbeitrag gekürzt?
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Erheben Sie Einspruch. Die Zulagenstelle hat sicher neben Ihrem sozialversicherungspflichtigen Bruttolohn auch den steuer- und sozialversicherungsfreien Aufstockungsbetrag zu Ihrem riesterrelevanten Einkommen hinzugerechnet. Das erhöht Ihren Eigenbeitrag für die volle Zulage. Wenn Sie solche Fehler von vorneherein ausschließen wollen, weisen Sie Ihren Anbieter auf die Altersteilzeit hin und schicken Sie ihm eine Kopie Ihres Gehaltsnachweises.
Das Riester-Geld fürs Eigenheim nutzen
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Kann ich das Riester-Geld zum Schulden-Tilgen nutzen?
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Ja. Sie können das Riester-Guthaben aus einem Sparvertrag nutzen, um eine selbst genutzte Immobilie zu entschulden, zu kaufen, zu bauen, altersgerecht umzubauen oder in ein Dauerwohnrecht zu investieren, zum Beispiel in einem Seniorenheim.
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Kann ich auch nur einen Teil des Guthabens für die Entschuldung nutzen?
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Ja. Die Mindestentnahme beträgt 3 000 Euro. Wenn Sie nur einen Teil Ihres Guthabens verwenden wollen, müssen noch mindestens 3 000 Euro auf dem Vertrag stehen bleiben. Eine Entnahme ist auch mehrfach möglich.
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Kann ich mir das Riester-Guthaben für die Tilgung einfach so auszahlen lassen?
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Als angehende Rentnerinnen und Rentner müssen Sie die Auszahlung des Riester-Guthabens bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen beantragen, wenn Sie es für die Entschuldung Ihres Wohneigentums nutzen möchten. Ohne deren Bescheid zahlt der Anbieter das Geld nicht aus. Melden Sie sich spätestens ein Jahr vor dem gewünschten Auszahltermin bei der Zentralen Zulagenstelle.
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Die Riester-Rente wird besteuert. Was ist mit gefördertem Wohneigentum?
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Alle Ihre jährlich geförderten Tilgungen und Zulagen wurden auf dem sogenannten Wohnförderkonto vermerkt – einer Art fiktivem Konto. Diese werden bis zum Rentenbeginn rechnerisch mit zwei Prozent pro Jahr verzinst – als Ausgleich dafür, dass Sie die geförderte Immobilie bereits nutzen und von ihrer Wertsteigerung profitieren konnten.
Bei Renteneintritt müssen Sie das Wohnförderkonto versteuern. Hier haben Rentnerinnen und Rentner zwei Alternativen:
– Sie versteuern das Kapital auf einen Schlag, und müssen dann nur 70 Prozent des Betrags versteuern oder
– Sie versteuern den vollen Betrag gleichmäßig verteilt auf die Jahre bis zu ihrem 85. Lebensjahr.
Je nach Einkommen kann die eine oder andere Option sinnvoller sein.
Eine Besteuerung des Wohnförderkontos können Sie nur vermeiden, wenn Sie einen Betrag in Höhe des Kontostandes wieder in einen anderen Riester-Sparvertrag einzahlen. Dann müssen Sie später aber die Rentenauszahlungen aus diesem Vertrag versteuern.
Riestern als Ehepaar
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Als Hausmann zahle ich den Mindestbeitrag. Warum werden die Zulagen gekürzt?
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Es könnte sein, dass Ihre Frau als Hauptsparerin nicht genug einzahlt. Dann stehen auch Ihnen als indirekt gefördertem Riester-Sparer die vollen Zulagen nicht zu. Vielleicht hat Ihre Frau vergessen, ihren Beitrag nach einer Gehaltserhöhung anzupassen.
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Meine Frau riestert über mich. Was passiert, wenn ich in Rente bin?
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Wenn Sie in Altersrente gehen, bekommt Ihre Frau die Zulage nicht mehr. Wenn der unmittelbar zulageberechtigte Partner nicht mehr zum zulageberechtigten Personenkreis gehört, entfällt auch die mittelbare Förderung.
Wenn Ihre Frau nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, sollte sie die 60 Euro Mindestbeitrag pro Jahr aber auch ohne Förderung weiterhin einzahlen. Bei Riester-Rentenversicherungen und Riester-Banksparplänen gibt es unter Umständen Schlussboni für Sparer, die einen langen Atem haben und den Vertrag bis zum Ende durchhalten. Sie könnte ihren Rentenbeginn vorziehen, wenn ihr Vertrag das erlaubt.
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Mein Mann ist in Elternzeit. Darf er mehr einzahlen als die reinen Zulagen?
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Er muss sogar mehr einzahlen. Denn Väter und Mütter in Erziehungszeiten sind unmittelbar förderberechtigt. Sie müssen mindestens den Sockelbeitrag von 60 Euro im Jahr entrichten. Freiwillig können sie aber auch mehr bezahlen.
Vorsicht: Der Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage richtet sich nach dem Vorjahresbruttoeinkommen. Erzielte eine Mutter oder ein Vater in der Erziehungszeit im Vorjahr das übliche Arbeitnehmereinkommen, richtet sich der notwendige Eigenbeitrag nach diesen Einkünften.
Scheidung: Was passiert mit Vertrag und Förderung?
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Was passiert mit den Riester-Verträgen im Scheidungsfall?
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Riester-Verträge unterliegen dem Versorgungsausgleich. Im Prinzip besagt der, dass sämtliche Rentenansprüche, die Sie und Ihr Partner während der Ehezeit erworben haben, hälftig zwischen Ihnen geteilt werden.
Beispiel: Die Ehefrau hat bereits vor der Hochzeit einen Riester-Vertrag bespart. Das Vermögen aus diesem betrug zu Beginn der Ehe 10 000 Euro und bei Scheidung dann 20 000 Euro. Der sogenannte Ehezeitanteil beläuft sich damit auf 10 000 Euro. Die Hälfte davon ist der Ausgleichswert. Den muss die Noch-Ehefrau als Ausgleichspflichtige ihrem zukünftigen Ex, dem Ausgleichsberechtigten, zugestehen.
Hat auch der Ehemann eigene Versorgungsansprüche erworben, wird davon umgekehrt der Ehefrau die Hälfte des Ehezeitanteils zugeordnet. Im Ergebnis kommt es zu einem Ausgleich der Versorgungsansprüche.
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Was kostet die Aufteilung des Vertrags im Versorgungsausgleich?
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Das hängt davon ab, ob es sich um eine interne oder eine externe Teilung handelt. Bei der internen Teilung können Teilungskosten anfallen, die angemessen sein müssen und im Einzelfall gerichtlich überprüft werden.
Der Hamburger Rentenberater Martin Reißig erklärt: „Laut Rechtsprechung dürfen in der Regel bei Versorgungsverträgen, die als Versicherung laufen, maximal 500 Euro berechnet werden, die die beiden Expartner hälftig zu tragen haben.“
Dieser Kostenanteil enthält bei der internen Teilung auch schon die Abschlusskosten für den Neuvertrag. Bei einer externen Teilung werden zwar keine Teilungskosten abgezogen, es können aber je nach ausgewähltem Riester-Vertrag durchaus neue Abschlusskosten fällig werden.
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Kann ich einen geteilten Riester-Vertrag weiter besparen?
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Grundsätzlich schon. Das Besparen ist bis zum Beginn der Auszahlungsphase möglich, teilt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit, die die Riester-Förderung verwaltet. Nach interner Teilung ist das in aller Regel auf Antrag des Ausgleichsberechtigten möglich. Genaues sollten Sie beim Anbieter erfragen.
Doch bei externer Teilung kann es in der Praxis zu Problemen kommen. Extern geteilte Verträge dürfen bei einigen Anbietern nicht weiter bespart, sondern müssen bis zur Rentenzahlung stillgelegt werden. Möglich ist dann nur eine Einmalanlage des übertragenen Versorgungsanspruchs.
Wer weiter laufend mit Riester fürs Alter vorsorgen und die Förderung mitnehmen möchte, kommt um einen gesonderten Vertragsabschluss nicht herum.
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Kann ich das Riester-Kapital nach dem Versorgungsausgleich übertragen?
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Ja, im Prinzip schon. Es kann aber passieren, dass Sie lange suchen müssen. Für die Anbieter können solche Verträge mit einem höheren Verwaltungsaufwand einhergehen, den viele scheuen und daher Riester-Verträge mit durchgeführtem Versorgungsausgleich nicht annehmen.
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Greift die Garantie, wenn der Vertrag zum Zeitpunkt der Scheidung im Minus ist?
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Nein. Die Riester-Garantie – also die Zusage, dass Sparern die Summe aus Einzahlungen und Zulagen zu Rentenbeginn sicher ist – kommt erst zu Beginn der Auszahlungsphase zum Tragen. Lassen Sie sich in der Ansparphase scheiden, wird das Riester-Vermögen geteilt, das zu dem Zeitpunkt für den Versorgungsausgleich zur Verfügung steht.
Zur Frage der Wertermittlung bei Riester-Fondssparverträgen wenden Sie sich an Ihren Anbieter.
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Bezieht sich der Ehezeitanteil auf die Einzahlungen oder den Fondswert?
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Das kommt drauf an, welcher der beiden Werte höher ist.
Beispiel: Sie haben früh einen Riester-Fondssparplan abgeschlossen. Als Sie heirateten, sind schon 10 000 Euro an Beiträgen und Zulagen in Ihren Vertrag geflossen, der Fondswert Ihres Vertrags inklusive Wertzuwachs liegt zu diesem Zeitpunkt bei 15 000 Euro. Während Ihrer Ehe fließen weitere 2 000 Euro in den Vertrag.
Der Fondswert liegt zum Ende ihrer Ehe bei 18 000 Euro. Während der Ehe gab es also einen Wertzuwachs von 3 000 Euro. Diese werden im Versorgungsausgleich geteilt. Der Ausgleichswert beträgt 1 500 Euro.
Läuft es aber schlecht an der Börse, und liegt der Fondswert zum Zeitpunkt Ihrer Scheidung trotz der Einzahlungen von 2 000 Euro nur noch bei 14 000 Euro, geht Ihr Expartner dennoch nicht leer aus. In diesem Fall werden die 2 000 Euro aus Beiträgen und Zulagen geteilt.
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Wie fällt Ehezeitanteil aus, wenn der Vertrag im Minus ist?
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In diesem Fall lässt sich noch kein Ehezeitanteil ermitteln, sodass der Vertrag vermutlich nicht in den Versorgungsausgleich einbezogen wird. Das entscheidet jedoch das zuständige Familiengericht.
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Welche Vertragskonditionen gelten nach einer Scheidung?
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Bei Riester-Rentenversicherungen wird der Vertrag de facto geteilt, der Ausgleichsberechtigte erhält einen eigenen Vertrag. Die Idee ist, dass die Ausgestaltungsmerkmale des alten Vertrags mitübertragen werden.
Die Praxis sieht aber oft anders aus. Aufgrund der seit Langem niedrigen Zinsen konnte es gerade bei der Übertragung größerer Ansprüche auf andere Versorgungsträger zu besonders starken Transferverlusten bei den späteren Rentenansprüchen zwischen ausgleichspflichtigem und ausgleichsberechtigtem Partner kommen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied im Mai 2020 (Az. 1 BvL 5/18), dass Familiengerichte in Zukunft eine faire Lösung finden sollen. Für vertretbar halten die Verfassungsrichter Transferverluste von maximal 10 Prozent.
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Kann ich mir den übertragenen Riester-Anspruch direkt auszahlen lassen?
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Ja, das können Sie. Eine Auszahlung vor Ende der Laufzeit gilt steuerlich aber als sogenannte schädliche Verwendung. In diesem Fall müssen Sie die Ihnen durch den Versorgungsausgleich zugeordnete staatliche Förderung – das heißt: sowohl die übertragenen Zulagen als auch die anteilig erhaltenen Steuerermäßigungen – an die Zulagenstelle zurückzahlen.
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Wie wird die Riester-Rente nach einem Versorgungsausgleich besteuert?
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Eine Riester-Rente aus einem Versorgungsausgleich wird normalerweise genauso besteuert wie alle anderen Riester-Renten: mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Der richtet sich nach der Höhe Ihres Einkommens als Rentnerin oder Rentner.
Da die Auszahlungen aus einer geteilten Rente aber oft niedrig sind, kommt für Sie eventuell eine Besonderheit in Betracht: Kleinstbetragsrenten werden abgefunden. Riester-Renten, die 2020 nicht höher als 31,85 Euro monatlich wären, zahlt der Anbieter auf einen Schlag aus. Das treibt die Einkommensteuer hoch. Mehr dazu finden sie in unserem Artikel Riester-Auszahlung im Steuer-Check.
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Welche Rolle spielt die Förderberechtigung beim Versorgungsausgleich?
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Wie die Förderberechtigung aussieht, spielt für den Versorgungsausgleich keine Rolle. Der Ehezeitanteil wird hälftig geteilt. Sind Sie nur mittelbar zulagenberechtigt, verlieren Sie allerdings mit der Scheidung Ihren Zulagenanspruch (siehe nächste Frage).
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Können Hausfrauen und -männer nach der Scheidung weiter riestern?
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Es gibt zwei Wege, sich für die Riester-Förderung zu qualifizieren: Sie sind selbst rentenversicherungspflichtig – etwa als Arbeitnehmer – oder mit einem rentenversicherungspflichtigen Riester-Sparer verheiratet. Da die zweite Option nun für Sie wegfällt, müssten Sie selbst rentenversicherungspflichtig werden. Der übliche Weg: eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung. Ein Minijob kann schon reichen. Wichtig: Ihren bisherigen Zulagenantrag müssen Sie entsprechend ändern.
Werden Sie nach Ihrer Scheidung nicht unmittelbar zulagenberechtigt, können Sie Ihren bisherigen Vertrag auch ohne Förderung weiter besparen oder ihn erst einmal ruhend stellen.
Ist eines Ihrer Kinder noch unter drei Jahren, sind Sie noch in der Kindererziehungszeit und damit automatisch rentenversicherungspflichtig, also auch ohne eigene rentenversicherungspflichtige Tätigkeit unmittelbar zulagenberechtigt.
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Was passiert mit den Riester-Kinderzulagen bei einer Scheidung?
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Die Kinderzulagen bekommt grundsätzlich der zulagenberechtigte Ehepartner, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Die Kinderzulagen betragen 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren sind, und 300 Euro für Kinder, die danach zur Welt kamen.
Die bis zur Scheidung erhaltenen Kinderzulagen werden im Versorgungsausgleich für die Ehezeit geteilt. Wenn nach der Scheidung nun der andere Partner das Kindergeld bekommen soll, erhält er in Zukunft auch die Riester-Zulagen für die Kinder.
Am Ziel – die Auszahlphase der Riester-Rente
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Muss ich ewig leben, damit sich das Riestern überhaupt gelohnt hat?
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Sie müssen tatsächlich alt werden, um im Laufe der Zeit mehr Geld als Rente ausgezahlt zu bekommen, als Sie zuvor eingezahlt haben. Das gilt für alle Versicherungen, die eine Rente bis zum Tod garantieren. Haben Sie bereits ein gewisses Alter erreicht, können Sie aber auch damit rechnen, alt zu werden.
Die durchschnittliche Lebenserwartung liegt laut statistischem Bundesamt:
– bei 63-jährigen Frauen bei weiteren 24,36 Jahren, bei Männern bei weiteren 20,95 Jahren,
– bei 65-jährigen Frauen bei weiteren 22,55 Jahren, bei Männern bei weiteren 19,32 Jahren und
– bei 67-jährigen Frauen bei weiteren 20,77 Jahren, bei Männern bei weiteren 17,74 Jahren.
Die durchschnittliche Lebenserwartung aller Menschen in Deutschland ist niedriger.
Allerdings ist die Lebenserwartung, mit der die Versicherer rechnen, oft höher als die der Behörde. Sie berücksichtigen unter anderem, dass Menschen mit Rentenversicherung durchschnittlich länger leben als solche ohne.
Einige Versicherer übertreiben es mit ihren Kalkulationen zur Langlebigkeit. Hinzu kommen die niedrigen Zinsen. Beides zusammen drückt stark auf die Rentenhöhe.
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Kann ich die Förderung nach dem Tod meiner Frau trotz Rentengarantie verlieren?
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Ja. Zumindest dann, wenn Ihre Frau das Todesfallkapital nicht auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen lassen kann. In der Praxis haben sich solche Übertragungen bisher als äußerst kompliziert erwiesen.
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Beträgt die erlaubte Teilkapitalauszahlung 20 oder 30 Prozent?
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In Verträgen, die nach der bis Ende 2004 geltenden Fassung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) zertifiziert wurden, war zu Rentenbeginn nur eine Teilkapitalauszahlung von bis zu 20 Prozent vorgesehen.
Mit Änderung des Gesetzes wurde diese Grenze ab 2005 auf 30 Prozent erhöht. Nach Paragraf 14 Absatz 1 des AltZertG hatten die Anbieter die Wahl, ob sie ihre Vertragsbedingungen in den bereits zertifizierten Verträgen so belassen oder an die Neuregelungen anpassen.
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Was ist der Unterschied zwischen gefördertem und ungefördertem Kapital?
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Ungefördertes Kapital wird steuerlich anders behandelt als gefördertes Kapital. Von dem Teil der Rente, der aus ungeförderten Beiträgen besteht, müssen Sie nur den kleinen Ertragsanteil versteuern. Er richtet sich nach Ihrem Alter. Sind Sie bei Rentenbeginn 65 Jahre alt, liegt er bei 18 Prozent.
Besteht Ihre Rente von 2 000 Euro im Jahr zu 60 Prozent aus geförderten und zu 40 Prozent aus nicht geförderten Beiträgen, unterliegen 1 200 Euro der vollen Besteuerung; von den restlichen 800 Euro müssen Sie nur auf 18 Prozent Steuern zahlen. Auch bei ungeförderten Riester-Verträgen ist das eingezahlte Kapital zum Ende der Vertragslaufzeit garantiert.
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Kann ich zur Auszahlphase den Anbieter wechseln?
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Nur theoretisch. Zwar ist die Wechselmöglichkeit zur Auszahlphase gesetzlich vorgesehen. Doch es gibt kaum Gesellschaften, die das Ersparte fremder Riester-Kunden verrenten.
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Muss ich auf meinem Riester-Fondssparplan Abgeltungsteuer zahlen?
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Nein. Auszahlungen aus geförderten Riester-Fondssparplänen werden mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Mehr Infos dazu finden Sie in unserem Artikel Riester-Auszahlung im Steuercheck.
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- Riester-Sparer müssen vor Rentenbeginn entscheiden, wie sie sich ihr Kapital auszahlen lassen. Eine lebenslange Rente ist nicht immer die beste Option.
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- Immer wieder melden sich Leser, die zu Unrecht aufgefordert werden, Riester-Förderung zurückzuzahlen. Diesmal trifft es Sparer, die als Künstler oder Publizisten über...
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- Ein Ausstieg aus dem laufenden Riester-Vertrag kann die beste Option sein. Aber das müssen Sparende genau prüfen. Die Stiftung Warentest sagt, worauf es ankommt.
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@KlMor: Bitte beachten Sie, dass Sie bereits ohne zusätzlichen Einzahlungen sehr alt werden müssen, damit sich die Riester-Rente rechnet. Zahlen Sie mehr ein als Sie für den Erhalt der Zulagen benötigen, dauert es noch länger, bis im Alter ins Plus dreht. Wann Ihr Vertrag frühestens ins Plus dreht, wissen Sie erst, wenn Ihnen das Angebot zur Verrentung vorliegt.
Nur Überzahlungen, die über die Höchstgrenze von 2100 € pro Jahr hinausgehen, muss der Anbieter gesondert anlegen und gesondert verrenten. Nur für diese "Extra"-Rente gelten dann andere Bedingungen.
Die Riesterrente hat ja in der Auszahlungsphase durchaus einige Vorteile. Sie wird nicht auf die Witwenrente angerechnet und sie ist sozialversicherungsfrei. Wenn ich nun zusätzliche Beiträge (mehr als 2100€) einzahle (die bei der Einzahlung natürlich nicht zusätzlich gefördert werden), greifen diese Vorteile dann auch für den Rentenanteil aus diesen zusätzlichen Beiträgen? Wie sieht die Versteuerung der Rente aus? Wird der Rentenanteil aus den zusätzlichen Beiträgen auch voll versteuert, obwohl er bei der Einzahlung nicht steuerlich gefördert wurde? Also zusammengefasst: lohnen sich freiwillige Überzahlungen in den Riestervertrag oder zahle ich drauf?
@Harulwa: Eine individuelle Einschätzung können wir Ihnen leider nicht geben, wir kennen Ihre finanziellen Verhältnisse und auch Ihren Vertrag nicht. Hier finden Sie unsere allgemeinen Informationen zur steuerlichen Behandlung einer Teilauszahlung plus Rente:
www.test.de/Riester-Auszahlung-im-Steuercheck-Viele-Auszahlformen-grosse-Unterschiede-4988947-0/
Verschiebung der Auszahlphase
Ich erhalte laut Mitteilung von Union-Investment meine Riesterrente ab dem 01.01.2024 schon vor Beginn meiner Pension (30.04.2024). Da ich eine Teilentnahme von 30 % plane und den Steuersatz so gering wie möglich halten möchte, habe ich vor, den Auszahlungstermin auf Anfang 2025 zu verschieben. Welche Vor-/Nachteile hat das für mich ? Erhöht sich ggf. die garantierte Rente ? Oder verschenke ich etwas ? Kann / muss ich weiter Einzahlungen leisten ? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Kommentar vom Autor gelöscht.