
Wer eine Reise wegen Krankheit kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornokosten. Reiserücktrittsversicherungen kommen dafür auf – bei Covid-19 meist eingeschränkt.
Testergebnisse für 130 Reiserücktrittsversicherungen
Testergebnisse für 130 Reiserücktrittsversicherungen
Testergebnisse für 130 Reiserücktrittsversicherungen
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- Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
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- Für Reisen im In- und Ausland gelten wegen der Pandemie weiterhin Sonderregeln. Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um Einreise und Stornobedingungen.
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- Mehr als 16 000 deutsche Schüler verbringen Monate oder sogar ein ganzes Schuljahr im Ausland. Veranstalter wie Stepin, AFS oder Ayusa organisieren Flug, Schulbesuch...
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@Battlefighter: Wir haben vom ADAC 16 Tarife im Test: 8 mit Qualitätsurteil (je 4 für Einzelpersonen und Familien) und 8 ohne Qualitätsurteil (reine Reiserücktrittsversicherungen ohne Reiseabbruch).
Obwohl der ADAC als größter Automobilclub auch Reiserücktrittsversicherungen anbietet wurden diese scheinbar nicht getestet… sehr schade!
@Mangelhafd: Auch bei Individualreisen leistet die Reiserücktritts- und Abbruchversicherung. Stellen Sie sich selbst eine Reise anhand vieler Einzelleistungen zusammen (die zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmt sein müssen), wählen Sie die Versicherungssumme in Höhe der Summe der Einzelleistungen, die bei einer Stornierung Kosten verursachen würden. Bei einem Reiseabbruch aus versichertem Grund erstatten die Versicherer z.B. nachweisliche entstandene zusätzliche Rückreisekosten und häufig auch den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen.
Hallo,
wir buchen unsere Reisen meist individuell. Hierbei ist es in der Regel so, dass einige Komponenten kostenlos storniert werden können, sodass im Fall einer unerwarteten Krankheit oder eines anderen Grundes, der den Reiseantritt verhindert, nur für einen Teil der Reisekosten überhaupt Stornierungskosten anfallen.
Beispielsweise haben wir aktuell für den Sommer eine teure Norwegen-Reise (ca. 5.000€) gebucht. Lediglich die Flüge (ca. 400€ p.P.) und eine Schifffahrt auf einer Teilstrecke (ca. 300€ p.P.) können nicht storniert werden. Sämtliche übrigen Komponenten der Reise, darunter die Übernachtungen in vier verschiedenen Unterkünften und unser Mietwagen, können hingegen jeweils bis 24h vor Ankunft kostenlos storniert werden. Somit ergibt sich für uns nur für einen Teil des gesamten Reisepreises ein Absicherungsbedarf.
Könnte man in diesem Fall eine Versicherung mit einer Versicherungsumme/Reisepreis von 1.000€ wählen und damit nur die Komponenten Flug und Schiffreise abdecken?
@Diplom-Ingenieur: In die Bewertung der Versicherungsprodukte fließt eine Vielzahl von Kriterien ein, entsprechend ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht. Durch die Vielzahl von Kriterien ergeben sich die Unterschiede in der Bewertung. Eine hohe Gewichtung bekommt bei uns zum Beispiel ein Kriterium, wenn es darum geht, bei welchen Ereignissen eine bestimmte Leistung bei Reiserücktritt / Reiseabbruch / Reiseunterbrechung / Reiseverlängerung überhaupt erbracht wird.
Die Versicherungsbedingungen der LVM sehen zum Beispiel einen Ausschluss bei chronischen psychischen Erkrankungen vor, sofern der letzte Schub nicht mindestens 3 Jahre zurücklag. Einem solchen Leistungsausschluss messen wir eine hohe Bedeutung bei.
Ersatz der Rückreisekosten über die Höhe der Versicherungssumme hinaus:
Erwartet wird, dass alle Tarife bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Leistung bei Reiseabbruch die Kosten der Rückreise bis zur Höhe der Versicherungssumme übernehmen.
Wenn ein Versicherer dieses Leistungsversprechen erhöht, also auch Zahlungen zulässt, die über die Versicherungssumme hinaus gehen, dann ist das eine Extra-Leistung. Im Test haben wir das Vorliegen dieser Extra-Leistung nicht mit in die Bewertung einbezogen. Die Reiserücktrittsversicherung richtet sich in erster Linie an Verbraucherinnen, die eine Absicherung hochpreisiger Reisen suchen. Wir gehen bislang davon aus, dass die von Ihnen geschilderte Konstellation (Absicherung eines Billig-Fluges mit einer Reiserücktritts-/Reiseabbruchversicherung eher selten auftritt..