
Majestätische Landschaften. Reiserücktrittsversicherungen springen ein, wenn Sie Ihre Tour absagen müssen. © Getty Images
Wer seinen Urlaub kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornokosten. Unser Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich zeigt, wie sich dieses Risiko gut absichern lässt.
Testergebnisse für 146 Reiserücktrittsversicherungen
Mit einer Reiserücktrittsversicherung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie Ihren Urlaub kurzfristig absagen müssen, etwa wegen einer unerwarteten schweren Krankheit. Der Versicherer zahlt dann die Stornogebühren. Haben Sie außerdem eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen, kommt sie auch für Kosten auf, die durch eine vorzeitige oder verspätete Abreise entstehen. Stiftung Warentest empfiehlt diese Kombination. 17 Versicherer bieten sie an, nur 3 bekamen für einzelne ihrer Tarife die Note Sehr gut.
Familien müssen für eine Kombi-Police oft nicht sehr viel mehr zahlen als Einzelreisende. Jahresverträge, die alle Reisen in einem Jahr bis zum vereinbarten Reisepreis absichern, sind manchmal sogar preiswerter als der Beitrag für Einzelreisen. Man muss sie jedoch fristgerecht kündigen, sonst laufen sie automatisch weiter.
Tipp: Beim ersten Öffnen der Tabelle (Listenansicht) sehen Sie den Preis für 1 500-Euro-Reisen. Weitere Preise finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Produktnamen klicken.
Warum sich der Vergleich Reiserücktrittsversicherungen für Sie lohnt
Unsere Testergebnisse
Mit wenigen Klicks können Sie aus insgesamt 146 Tarifen ihren individuellen Testsieger herausfiltern. Wir empfehlen eine Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, ohne Selbstbeteiligung. Im Test sind alle wichtigen Anbieter von ADAC, Allianz über HanseMerkur bis Zurich.
Der beste Tarif für Sie
Unsere Testergebnisse lassen sich filtern nach Angeboten für Singles und Familien. So finden Sie das für Sie geeignete Angebot. Sie können nach den Kriterien „Verträge für eine Reise“ oder „Jahresvertrag“ suchen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Reisepreis und dem Alter. Ab 65 Jahren wird es meist teurer.
Modellrechnung
Ein 55-jähriger Single zahlt für eine 1 000-Euro-Reise zwischen 23 Euro und 78 Euro. Einfach den preiswertesten Tarif zu nehmen, ist aber keine gute Idee, wie unser Test zeigt. Denn einen guten Tarif ohne Selbstbeteiligung bekommt dieser Urlauber für 41 Euro. Der 23-Euro-Tarif ist nur ausreichend und verlangt zudem eine Selbstbeteiligung. Unsere Tabelle zeigt Angebote für 500, 1 000, 1 500, 3 000 und 6 000 Euro teure Reisen.
Pandemiecheck
Unsere Testergebnisse zeigen, ob Reiseabsagen wegen einer pandemischen Erkrankung wie Corona versichert sind. In der Corona-Zeit haben einige Anbieter Schutz bei einer Absage wegen Quarantäne oder eines positiven PCR-Tests eingeführt. Bei weiteren Anbietern können Sie diese Leistungen als Zusatzpaket kaufen. Er gilt meist nur für jeweils eine Reise.
Testergebnisse für 146 Reiserücktrittsversicherungen
Reiserücktrittsversicherung: Für wen sich der Abschluss lohnt
Der Abschluss kann sich vor allem für Familien mit kleinen Kindern und Senioren lohnen, weil bei ihnen gesundheitlich eher etwas dazwischenkommen kann. Außerdem für teure Reisen, die lange im Voraus gebucht werden. In den letzten Monaten sind bei den Verbraucherzentralen vermehrt Beschwerden eingegangen, dass Versicherte bei einigen Anbietern nach Schaden viele Monate auf ihr Geld warten mussten, auch wenn am Ende gezahlt wurde. Grund waren offenbar sehr viele Schadenfälle, da im Sommer und Herbst 2022 besonders viele Reisen erkrankungsbedingt abgesagt werden mussten. Nicht nur Corona, sondern auch das RS-Virus waren häufig Ursache von Absagen. Inzwischen hat sich die Lage wohl beruhigt.
Was ist versichert? Bei welchen Ereignissen ein Versicherer zahlt, steht im Kleingedruckten. Neben schwerer Krankheit, Unfall und Tod von Angehörigen zählen zu den versicherten Gründen oft Komplikationen bei der Schwangerschaft, zudem Arbeitsplatzverlust oder -wechsel, Kurzarbeit und Eigentumsschäden wie ein Brand im eigenen Haus. Eine Autopanne auf dem Weg zum Flughafen oder in den Urlaub lässt sich bei einigen Anbietern ebenfalls versichern.
Wer ist versichert? Die Versicherung umfasst in der Regel auch „Risikopersonen“, das sind nahe Angehörige oder Mitreisende.
Was ist nicht versichert? Sagen Urlauber wegen einer Reisewarnung ab, zahlt die Versicherung nicht. Es gibt noch mehr Fälle, in denen der Schutz nicht greift.
Bis wann abschließen? Die Reiserücktrittsversicherung kann in der Regel bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Reisen meist bis drei Tage nach der Reisebuchung.
Tipp: In der Tabelle können Sie schon vor dem Freischalten sehen, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben – und nach welchen Kriterien Sie die Ergebnisse filtern können, damit Sie die beste Reiserücktrittsversicherung für Ihren Bedarf finden.
Auslandskrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten
Bei Erkrankungen und Unfällen im Reiseland übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Behandlungskosten. Auch bei einer durch eine Pandemie verursachten Krankheit springen die meisten Tarife ein. Man kann Urlaubsreisen (bis 70 Tage) oder Langzeit-Aufenthalte (bis 5 Jahre) versichern. Ob auch eine Gepäckversicherung für Sie sinnvoll sein könnte, erfahren Sie in unserem FAQ Reiseversicherungen.
Diese Stornokosten sind bei Rücktritt fällig

Stornokosten. Je näher die Abreise rückt, desto höher wird bei der Absage einer Reise der Teil der Rechnung, den der Veranstalter einbehält. © Stiftung Warentest

Je näher die Abreise rückt, desto höher werden die Stornogebühren der Reiseveranstalter. Teilweise verlangen sie mehr als in unserer Grafik oder haben eine andere Staffelung. Wenn Sie vor der Reise krank werden und unsicher sind, ob Sie die Reise antreten können, kontaktieren Sie den Versicherer. Versicherte sind zur Schadensbegrenzung verpflichtet – storniert der Kunde nicht rechtzeitig und erhöhen sich dadurch die Stornokosten, kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Tipp: Die wichtigsten Fragen zum Thema beantworten wir in unseren FAQ Reiseversicherung.
So haben wir die Reiserücktrittsversicherungen getestet
Qualitätsurteile haben wir nur für die Tarife vergeben, die Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchschutz kombinieren. In den Testergebnissen können Sie aber auch nach Tarifen für eine reine Rücktrittsversicherung suchen. Sie sind meist preiswerter. Je umfassender die Leistungen der Versicherer sind, desto besser haben wir sie bewertet. Wichtig war uns auch die Verständlichkeit der Versicherungsunterlagen. Der Schutz bei einer pandemischen Erkrankung wie Covid-19 floss ebenfalls in das Urteil ein.
„Im Schnitt 1 171 Euro pro Person und Reise (5 Tage und länger) haben die Deutschen 2022 ausgegeben, bei einer Familie kommt viel zusammen. Wird kurz vor Abreise ein Familienmitglied krank und kann nicht reisen, erstattet eine Reiserücktrittsversicherung wenigstens die hohen Stornokosten.“
Projektleiterin Birgit Brümmel untersucht regelmäßig die Reiseversicherungen.
Testergebnisse für 146 Reiserücktrittsversicherungen
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- Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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- Mehr als 16 000 deutsche Schüler verbringen Monate oder sogar ein ganzes Schuljahr im Ausland. Veranstalter wie Stepin, AFS oder Ayusa organisieren Flug, Schulbesuch...
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@karsten112: Informationen über das Verhalten der Versicherer im Schadensfall wären für die Auswahl eines Vertrages sehr hilfreich. Und ob eine Versicherung richtig gut ist, erweist sich oft erst dann, wenn etwas nicht nach Plan läuft. Das gilt für jede Versicherung. Das Problem ist, dass es dafür keine belastbaren Informationen gibt. Diese müssten nämlich, damit wir sie in Tests verwenden können, von den Anbietern selbst oder (besser noch) aus anderer neutraler bzw. nachprüfbarer Quelle systematisch erhoben und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Solche Quellen gibt es nicht. Wir sind bei unseren Recherchen zu Schadensregulierung, Service, Verwaltung und der Kundenzufriedenheit komplett auf Hinweise unserer Leserinnen und Leser angewiesen. Hin und wieder initiieren wir Leseraufrufe, die dann mehr oder weniger große Resonanz erbringen. Für eine faire Beurteilung der Schadenregulierungspraxis aller Versicherer reicht das aber nicht, denn wir müssten dafür immens viele gleichgelagerte Versicherungsfälle heranziehen. Weiteres Problem: Derartige Untersuchungen bleiben immer eine Vergangenheitsbetrachtung, die nur sehr bedingt einen Rückschluss auf die zukünftige Regulierungspraxis eines Versicherers zulassen würde. Auch die in Foren oder in der Presse veröffentlichten Fälle sind letztlich immer Einzelfälle. Weder können wir beurteilen, was für ein Vertrag der Schilderung zugrunde liegt, ob die Schilderungen den Sachverhalt wirklich korrekt wiedergeben, noch können wir erkennen, wie viele Verträge und Erstattungen im Gegensatz dazu völlig reibungslos verlaufen. Insofern stehen bei unseren wissenschaftlichen Untersuchungen das Angebot von Neuverträgen, das Preisniveau und der Leistungsumfang der Verträge im Vordergrund. Priorität hat die Wahl (sehr) guter Bedingungen. Was dem Versicherten vertraglich zusteht, kann er im Zweifel vor Gericht einfordern, ohne auf die Kulanz des Versicherers angewiesen zu sein.
Hallo,
was nützt einem eine gut getestete Versicherung wenn die sich im Schadensfall weigert zu zahlen?
Die ADAC Reiseversicherung lehnt eine Zahlung im Falle eine Reiseabbruchs ab obwohl unserer Meinung nach die Lage sehr klar ist.
Es werden Textbausteine und Mails verschickt aus denen hervorgeht das sich die Sachbearbeiter den Sachverhalt überhaupt nicht angesehen haben.
Begründet wird die Ablehnung damit das ein Reiseabbruch erst dann vorliegt sobald " das Reiseziel verlassen und an den Ausgangspunkt der Reise zurückgekehrt wurde" ( Was ja genau passiert ist).
Es wäre daher schön wenn die Stiftung Warentest nicht nur die Angebote der Versicherungen testen würde sondern auch die Reaktion der Selben im Schadensfall..
@stolley19: Versichert werden sollte die Summe aller Reisebausteine, für die eine Stornogebühr anfallen kann. Wenn Sie unsicher sind, können Sie dem Versicherer eine Rückfrage stellen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Liebes Team von Stiftung Warentest,
Ihre Antwort auf o.g. Frage ist für mich noch nicht erschöpfend. Fraglich ist m.E. tatsächlich noch, ob es genügt, die Versicherungssumme auf die Gesamtkosten aller Reisebausteine, die versichert werden sollen, zu beschränken.
Für etwaige Zusatzbausteine, die in Eigenregie kostenfrei storniert werden können, können ja keine Stornokosten anfallen.
Gibt es bei den Versicherern Vertragsklauseln, die zu einem Ausschluss oder Leistungsbeschränkungen führen können, wenn besagte kostenfrei stornierbare Zusatzbausteine der Versicherungssumme nicht hinzugerechnet werden?
Vielen Dank!
@TheBrave: Vor dem Erreichen der Altersstufe und der damit verbundenen Beitragserhöhung bekommt Versicherte in der Regel eine Mitteilung der Versicherung dazu nebst Hinweis auf das Kündigungsrecht und der Kündigungsfrist. Kündigen Versicherte innerhalb der Frist, endet der Vertrag, bevor die Beitragserhöhung wirksam wird.
In den Vertragsbedingungen finden Versicherten hierzu eine Klausel.
Eine deutliche Beitragserhöhung begründet zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Bei vielen Versicherungen ist es nicht unüblich, einen vom Alter abhängigen Beitrag zu verlangen. Dem liegt in der Regel eine Risikobeurteilung seitens der Versicherung zugrunde. Ihre Aussage, dass Kunden grundsätzlich ab 95 Jahren nicht mehr versicherbar zu sein scheinen, können wir anhand der uns vorliegenden Angaben zu den Altersgrenzen für den Versicherungsabschluss nicht bestätigen.