Wer seinen Urlaub kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornokosten. Unser Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich zeigt, wie sich dieses Risiko gut absichern lässt.
Reiserücktrittsversicherung Vergleich
Testergebnisse für 138 Reiserücktrittsversicherungen
Mit einer Reiserücktrittsversicherung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie Ihren Urlaub kurzfristig absagen müssen, etwa wegen einer unerwarteten schweren Krankheit. Der Versicherer zahlt dann die Stornogebühren. Haben Sie außerdem eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen, kommt sie auch für Kosten auf, die durch eine vorzeitige oder verspätete Abreise entstehen. Stiftung Warentest empfiehlt diese Kombination. 16 Versicherer bieten sie an, nur 2 bekamen für einzelne ihrer Tarife die Note Sehr gut.
Familien müssen für eine Kombi-Police oft nicht sehr viel mehr zahlen als Einzelreisende. Jahresverträge, die alle Reisen in einem Jahr bis zum vereinbarten Reisepreis absichern, sind manchmal sogar preiswerter als der Beitrag für Einzelreisen. Man muss sie jedoch fristgerecht kündigen, sonst laufen sie automatisch weiter.
Ein 55-jähriger Single zahlt für eine 1 000-Euro-Reise zwischen 23 Euro und 62 Euro. Einfach den preiswertesten Tarif zu nehmen, ist keine gute Idee, wie unser Test zeigt. Einen günstigen guten Tarif ohne Selbstbeteiligung gibt es für 39 Euro. Der 23-Euro-Tarif ist nur ausreichend und verlangt zudem eine Selbstbeteiligung. Daher lohnt ein Blick in unsere Tabelle. Sie zeigt Angebote für 500, 1 000, 1 500, 3 000 und 6000 Euro teure Reisen.
Tipp: Beim ersten Öffnen der Tabelle (Listenansicht) sehen Sie den Preis für 1 500-Euro-Reisen. Weitere Preise finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Produktnamen klicken.
Reiserücktrittsversicherungen: Warum sich der Vergleich für Sie lohnt
Tarif finden. Mit wenigen Klicks können Sie aus insgesamt 138 Tarifen ihren individuellen Testsieger herausfiltern. Wir empfehlen eine Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, ohne Selbstbeteiligung. Im Test sind alle wichtigen Anbieter von ADAC, Allianz über HanseMerkur bis Zurich.
Preise vergleichen. Unsere Testergebnisse lassen sich filtern nach Angeboten für Singles und Familien, Sie können nach den Kriterien „Verträge für eine Reise“ oder „Jahresvertrag“ suchen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Reisepreis und dem Alter. Ab 65 Jahren wird es meist teurer.
Corona-Check. Unsere Testergebnisse zeigen, ob Reiseabsagen aus Pandemiegründen versichert sind, welche Tarife auch im Falle einer Quarantäne leisten, und ob auch ein positiver PCR-Test als Rücktrittsgrund anerkannt wird. Bei einigen Anbietern können Sie diese Leistungen als Zusatzschutz kaufen.
Heftartikel herunterladen. Wenn Sie die Ergebnisse freigeschaltet haben, können Sie auch den Heftartikel aus Finanztest 1/2023 als PDF herunterladen.
Reiserücktrittsversicherung: Für wen sich der Abschluss lohnt
Der Abschluss kann sich vor allem für Familien mit kleinen Kindern und Senioren lohnen, weil bei ihnen gesundheitlich eher etwas dazwischenkommen kann. Außerdem für teure Reisen, die lange im Voraus gebucht werden.
Was ist versichert? Bei welchen Ereignissen ein Versicherer zahlt, steht im Kleingedruckten. Neben schwerer Krankheit, Unfall und Tod von Angehörigen zählen zu den versicherten Gründen oft Komplikationen bei der Schwangerschaft, zudem Arbeitsplatzverlust oder -wechsel, Kurzarbeit und Eigentumsschäden wie ein Brand im eigenen Haus. Eine Autopanne auf dem Weg zum Flughafen oder in den Urlaub lässt sich bei einigen Anbietern ebenfalls versichern.
Wer ist versichert? Die Versicherung umfasst in der Regel auch „Risikopersonen“, das sind nahe Angehörige oder Mitreisende.
Was ist nicht versichert? Sagen Urlauber wegen einer Reisewarnung ab, zahlt die Versicherung nicht. Es gibt noch mehr Fälle, in denen der Schutz nicht greift.
Bis wann abschließen? Die Reiserücktrittsversicherung kann in der Regel bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Reisen meist bis drei Tage nach der Reisebuchung.
Tipp: In der Tabelle können Sie schon vor dem Freischalten sehen, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben – und nach welchen Kriterien Sie die Ergebnisse filtern können, damit Sie die beste Reiserücktrittsversicherung für Ihren Bedarf finden.
Reiserücktrittsversicherung Vergleich
Testergebnisse für 138 Reiserücktrittsversicherungen
Reiserücktrittsversicherung und Corona: Große Unterschiede
Der Umfang des Corona-Schutzes ist bei den Versicherern unterschiedlich. Teils sind kostenpflichtige Zusatz-Pakete nötig, um bestimmte Ereignisse zu versichern. Unsere interaktive Tabelle zeigt, welche Fälle die einzelnen Policen abdecken: etwa eine pandemische Erkrankung (wie Covid-19), eine Quarantäne wegen Verdachts auf eine Infektion oder einen positiven PCR-Test mit häuslicher Isolation. In guten Zusatzpaketen ist auch der Fall abgesichert, dass eine Fluggesellschaft die Beförderung eines erkrankten Passagiers verweigert. Bei fast allen Versicherern gilt der Extra-Schutz jeweils nur für eine Reise.
Tipp: In unserem Tarifvergleich können Sie gezielt nach dem Covid-19-Schutz suchen. Wählen Sie dazu die entsprechenden Filter aus.
Je näher die Abreise rückt, desto höher werden die Stornogebühren der Reiseveranstalter. Teilweise verlangen sie mehr als in unserer Grafik oder haben eine andere Staffelung. Wenn Sie vor der Reise krank werden und unsicher sind, ob Sie die Reise antreten können, kontaktieren Sie den Versicherer. Versicherte sind zur Schadensbegrenzung verpflichtet – storniert der Kunde nicht rechtzeitig und erhöhen sich dadurch die Stornokosten, kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Tipp: Die wichtigsten Fragen zum Thema beantworten wir in unseren FAQ Reiseversicherung.
So haben wir die Reiserücktrittsversicherungen getestet
Qualitätsurteile haben wir nur für die Tarife vergeben, die Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchschutz kombinieren. In den Testergebnissen können Sie aber auch nach Tarifen für eine reine Rücktrittsversicherung suchen. Sie sind meist preiswerter. Je umfassender die Leistungen der Versicherer sind, desto besser haben wir sie bewertet. Wichtig war uns auch die Verständlichkeit der Versicherungsunterlagen. Der Schutz bei einer pandemischen Erkrankung wie Covid-19 floss ebenfalls in das Urteil ein.
Das sagt unsere Expertin
2021 haben die Deutschen im Schnitt 1100 Euro pro Person für ihren Haupturlaub ausgegeben. Bei einer Familie kann da schon eine stattliche Summe zusammenkommen. Wird kurz vor der Reise ein Familienmitglied krank und kann nicht reisen, bekommt man mit einer Reiserücktrittsversicherung wenigstens die hohen Stornokosten zurück, mit einem Familienvertrag sogar für die ganze Familie.
Birgit Brümmel ist Projektleiterin bei Finanztest und hat den aktuellen Test betreut.
- Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
- Nach und nach werden die Corona-Maßnahmen gelockert, auch für Reisen im In- und Ausland. Hier finden Sie alle wichtigen Infos rund um Einreise und Stornobedingungen.
- Mehr als 16 000 deutsche Schüler verbringen Monate oder sogar ein ganzes Schuljahr im Ausland. Veranstalter wie Stepin, AFS oder Ayusa organisieren Flug, Schulbesuch...
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Stiftung_Warentest am 20.01.2023 um 09:26 Uhr
Kündigungsrecht / Beitragserhöhung
@TheBrave: Vor dem Erreichen der Altersstufe und der damit verbundenen Beitragserhöhung bekommt Versicherte in der Regel eine Mitteilung der Versicherung dazu nebst Hinweis auf das Kündigungsrecht und der Kündigungsfrist. Kündigen Versicherte innerhalb der Frist, endet der Vertrag, bevor die Beitragserhöhung wirksam wird.
In den Vertragsbedingungen finden Versicherten hierzu eine Klausel. Eine deutliche Beitragserhöhung begründet zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Bei vielen Versicherungen ist es nicht unüblich, einen vom Alter abhängigen Beitrag zu verlangen. Dem liegt in der Regel eine Risikobeurteilung seitens der Versicherung zugrunde. Ihre Aussage, dass Kunden grundsätzlich ab 95 Jahren nicht mehr versicherbar zu sein scheinen, können wir anhand der uns vorliegenden Angaben zu den Altersgrenzen für den Versicherungsabschluss nicht bestätigen.
Hallo zusammen! Als Arzt möchte ich hier einmal in aller Deutlichkeit zur Kenntnis geben, dass die "TravelSecure (Würzburger)" NICHT empfehlenswert ist! Warum? Es werden im Schadensfall mittels eines Melde-Formblattes Daten eingefordert, die weit über das nötige Maß hinausgehen & die Privatsphäre sowie den Datenschutz erheblich verletzen! Völlig unnötig wird hier Einblick in gesundheitliche Details gefordert; jeder Arbeitgeber hat sich in D von Gesetzes wegen mit der formalen Bestätigung eines ordentlichen Arztes über das Bestehen von "Arbeitsunfähigkeit" zufrieden zu geben. Und hier wird für die Frage der "Reisefähigkeit" mehr als eine gleichgeartete ärztliche Bestätigung gefordert. Nicht einmal die ohne Details gehaltene Bestätigung einer sehr großen Klinik über die Tatsache, dass der/die Betroffene sich dort "...in stationärer Behandlung befindet..." reicht. Das ist völlig inakzeptabel und unverschämt, wie auch mit dem Schutz der persönlichen Daten nicht vereinbar! Dr.med.A.Göbel
Achtung: viele Versicherungen haben Altersgrenzen (60 oder 61 oder 65 oder 70 etc.), zu denen die Tarife teils massiv steigen. Ab 95 scheint man überhaupt nicht mehr versicherbar zu sein. Ist das Altersdiskriminierung oder erlaubte Segmentierung der Versichten in unterschiedliche Risikogruppen? Und die Frage: berechtigt einen die Erhöhung aus Altersgründen zur fristlosen Kündigung von Jahresverträgen?
@TheBrave: Ja, der Beitrag hängt nicht nur vom Reisepreis sondern oft auch vom Alter der Versicherten ab. Deswegen finden Sie bei diesen Tarifen in der Spalte zu den Beiträgen mehrere Preise. Bei drei Anbietern gibt es Tarife auch Tarife ohne Altersstufen für den Beitrag: BD24 Berlin Direkt, UVR und Zurich. Dort steht dann in der (interaktiven) Tabelle unter Altersklassen "keine". Achtung, mitunter bieten diese auch Tarifvarianten mit Altersklassen an.
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@TheBrave: Vor dem Erreichen der Altersstufe und der damit verbundenen Beitragserhöhung bekommt Versicherte in der Regel eine Mitteilung der Versicherung dazu nebst Hinweis auf das Kündigungsrecht und der Kündigungsfrist. Kündigen Versicherte innerhalb der Frist, endet der Vertrag, bevor die Beitragserhöhung wirksam wird.
In den Vertragsbedingungen finden Versicherten hierzu eine Klausel.
Eine deutliche Beitragserhöhung begründet zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Bei vielen Versicherungen ist es nicht unüblich, einen vom Alter abhängigen Beitrag zu verlangen. Dem liegt in der Regel eine Risikobeurteilung seitens der Versicherung zugrunde. Ihre Aussage, dass Kunden grundsätzlich ab 95 Jahren nicht mehr versicherbar zu sein scheinen, können wir anhand der uns vorliegenden Angaben zu den Altersgrenzen für den Versicherungsabschluss nicht bestätigen.
Hallo zusammen!
Als Arzt möchte ich hier einmal in aller Deutlichkeit zur Kenntnis geben, dass die "TravelSecure (Würzburger)" NICHT empfehlenswert ist! Warum?
Es werden im Schadensfall mittels eines Melde-Formblattes Daten eingefordert, die weit über das nötige Maß hinausgehen & die Privatsphäre sowie den Datenschutz erheblich verletzen! Völlig unnötig wird hier Einblick in gesundheitliche Details gefordert; jeder Arbeitgeber hat sich in D von Gesetzes wegen mit der formalen Bestätigung eines ordentlichen Arztes über das Bestehen von "Arbeitsunfähigkeit" zufrieden zu geben. Und hier wird für die Frage der "Reisefähigkeit" mehr als eine gleichgeartete ärztliche Bestätigung gefordert. Nicht einmal die ohne Details gehaltene Bestätigung einer sehr großen Klinik über die Tatsache, dass der/die Betroffene sich dort "...in stationärer Behandlung befindet..." reicht.
Das ist völlig inakzeptabel und unverschämt, wie auch mit dem Schutz der persönlichen Daten nicht vereinbar!
Dr.med.A.Göbel
Achtung: viele Versicherungen haben Altersgrenzen (60 oder 61 oder 65 oder 70 etc.), zu denen die Tarife teils massiv steigen. Ab 95 scheint man überhaupt nicht mehr versicherbar zu sein.
Ist das Altersdiskriminierung oder erlaubte Segmentierung der Versichten in unterschiedliche Risikogruppen?
Und die Frage: berechtigt einen die Erhöhung aus Altersgründen zur fristlosen Kündigung von Jahresverträgen?
@TheBrave: Ja, der Beitrag hängt nicht nur vom Reisepreis sondern oft auch vom Alter der Versicherten ab. Deswegen finden Sie bei diesen Tarifen in der Spalte zu den Beiträgen mehrere Preise.
Bei drei Anbietern gibt es Tarife auch Tarife ohne Altersstufen für den Beitrag: BD24 Berlin Direkt, UVR und Zurich. Dort steht dann in der (interaktiven) Tabelle unter Altersklassen "keine". Achtung, mitunter bieten diese auch Tarifvarianten mit Altersklassen an.
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