Reise­rücktritts­versicherung Vergleich Gut versichert, wenn die Reise platzt

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Reise­rücktritts­versicherung Vergleich - Gut versichert, wenn die Reise platzt

Majestätische Land­schaften. Reise­rücktritts­versicherungen springen ein, wenn Sie Ihre Tour absagen müssen. © Getty Images

Wer seinen Urlaub kurz­fristig absagt, zahlt oft hohe Storno­kosten. Unser Reise­rück­tritts­versicherungs-Vergleich zeigt, wie sich dieses Risiko gut absichern lässt.

Reise­rücktritts­versicherung Vergleich Testergebnisse für 146 Reise­rück­tritts­ver­sicherungen

Mit einer Reise­rücktritts­versicherung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie Ihren Urlaub kurz­fristig absagen müssen, etwa wegen einer unerwarteten schweren Krankheit. Der Versicherer zahlt dann die Storno­gebühren. Haben Sie außerdem eine Reise­abbruch­versicherung abge­schlossen, kommt sie auch für Kosten auf, die durch eine vorzeitige oder verspätete Abreise entstehen. Stiftung Warentest empfiehlt diese Kombination. 17 Versicherer bieten sie an, nur 3 bekamen für einzelne ihrer Tarife die Note Sehr gut.

Familien müssen für eine Kombi-Police oft nicht sehr viel mehr zahlen als Einzel­reisende. Jahres­verträge, die alle Reisen in einem Jahr bis zum vereinbarten Reise­preis absichern, sind manchmal sogar preis­werter als der Beitrag für Einzel­reisen. Man muss sie jedoch frist­gerecht kündigen, sonst laufen sie auto­matisch weiter.

Tipp: Beim ersten Öffnen der Tabelle (Listen­ansicht) sehen Sie den Preis für 1 500-Euro-Reisen. Weitere Preise finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Produkt­namen klicken.

Warum sich der Vergleich Reise­rücktritts­versicherungen für Sie lohnt

Unsere Test­ergeb­nisse

Mit wenigen Klicks können Sie aus insgesamt 146 Tarifen ihren individuellen Testsieger heraus­filtern. Wir empfehlen eine Kombination aus Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherung, ohne Selbst­beteiligung. Im Test sind alle wichtigen Anbieter von ADAC, Allianz über HanseMerkur bis Zurich.

Der beste Tarif für Sie

Unsere Test­ergeb­nisse lassen sich filtern nach Angeboten für Singles und Familien. So finden Sie das für Sie geeignete Angebot. Sie können nach den Kriterien „Verträge für eine Reise“ oder „Jahres­vertrag“ suchen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Reise­preis und dem Alter. Ab 65 Jahren wird es meist teurer.

Modell­rechnung

Ein 55-jähriger Single zahlt für eine 1 000-Euro-Reise zwischen 23 Euro und 78 Euro. Einfach den preis­wertesten Tarif zu nehmen, ist aber keine gute Idee, wie unser Test zeigt. Denn einen guten Tarif ohne Selbst­beteiligung bekommt dieser Urlauber für 41 Euro. Der 23-Euro-Tarif ist nur ausreichend und verlangt zudem eine Selbst­beteiligung. Unsere Tabelle zeigt Angebote für 500, 1 000, 1 500, 3 000 und  6 000 Euro teure Reisen.

Pandemiecheck

Unsere Test­ergeb­nisse zeigen, ob Reise­absagen wegen einer pande­mischen Erkrankung wie Corona versichert sind. In der Corona-Zeit haben einige Anbieter Schutz bei einer Absage wegen Quarantäne oder eines positiven PCR-Tests einge­führt. Bei weiteren Anbietern können Sie diese Leistungen als Zusatz­paket kaufen. Er gilt meist nur für jeweils eine Reise.

Reise­rücktritts­versicherung Vergleich Testergebnisse für 146 Reise­rück­tritts­ver­sicherungen

Reise­rücktritts­versicherung: Für wen sich der Abschluss lohnt

Der Abschluss kann sich vor allem für Familien mit kleinen Kindern und Senioren lohnen, weil bei ihnen gesundheitlich eher etwas dazwischen­kommen kann. Außerdem für teure Reisen, die lange im Voraus gebucht werden. In den letzten Monaten sind bei den Verbraucherzentralen vermehrt Beschwerden einge­gangen, dass Versicherte bei einigen Anbietern nach Schaden viele Monate auf ihr Geld warten mussten, auch wenn am Ende gezahlt wurde. Grund waren offen­bar sehr viele Schadenfälle, da im Sommer und Herbst 2022 besonders viele Reisen erkrankungs­bedingt abge­sagt werden mussten. Nicht nur Corona, sondern auch das RS-Virus waren häufig Ursache von Absagen. Inzwischen hat sich die Lage wohl beruhigt.

Was ist versichert? Bei welchen Ereig­nissen ein Versicherer zahlt, steht im Klein­gedruckten. Neben schwerer Krankheit, Unfall und Tod von Angehörigen zählen zu den versicherten Gründen oft Komplikationen bei der Schwangerschaft, zudem Arbeits­platz­verlust oder -wechsel, Kurz­arbeit und Eigentums­schäden wie ein Brand im ­eigenen Haus. Eine Auto­panne auf dem Weg zum Flughafen oder in den Urlaub lässt sich bei einigen Anbietern ebenfalls versichern.

Wer ist versichert? Die Versicherung umfasst in der Regel auch „Risik­opersonen“, das sind nahe Angehörige oder Mitreisende.

Was ist nicht versichert? Sagen Urlauber wegen einer Reisewarnung ab, zahlt die Versicherung nicht. Es gibt noch mehr Fälle, in denen der Schutz nicht greift.

Bis wann abschließen? Die Reise­rücktritts­versicherung kann in der Regel bis 30 Tage vor Reise­beginn abge­schlossen werden. Bei Last-Minute-Reisen meist bis drei Tage nach der Reise­buchung.

Tipp: In der Tabelle können Sie schon vor dem Frei­schalten sehen, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben – und nach welchen Kriterien Sie die Ergeb­nisse filtern können, damit Sie die beste Reise­rücktritts­versicherung für Ihren Bedarf finden.

Auslands­kranken­versicherung über­nimmt Behand­lungs­kosten

Bei Erkrankungen und Unfällen im Reise­land über­nimmt die Auslands­kranken­versicherung die Behand­lungs­kosten. Auch bei einer durch eine Pandemie verursachten Krankheit springen die meisten Tarife ein. Man kann Urlaubsreisen (bis 70 Tage) oder Langzeit-Aufenthalte (bis 5 Jahre) versichern. Ob auch eine Gepäck­versicherung für Sie sinn­voll sein könnte, erfahren Sie in unserem FAQ Reiseversicherungen.

Diese Storno­kosten sind bei Rück­tritt fällig

Reise­rücktritts­versicherung Vergleich - Gut versichert, wenn die Reise platzt

Storno­kosten. Je näher die Abreise rückt, desto höher wird bei der Absage einer Reise der Teil der Rechnung, den der Veranstalter einbehält. © Stiftung Warentest

Je näher die Abreise rückt, desto höher werden die Storno­gebühren der Reise­ver­anstalter. Teil­weise verlangen sie mehr als in unserer Grafik oder haben eine andere Staffelung. Wenn Sie vor der Reise krank werden und unsicher sind, ob Sie die Reise antreten können, kontaktieren Sie den Versicherer. Versicherte sind zur Schadens­begrenzung verpflichtet – storniert der Kunde nicht recht­zeitig und erhöhen sich dadurch die Storno­kosten, kann der Versicherer die Leistung kürzen.

Tipp: Die wichtigsten Fragen zum Thema beant­worten wir in unseren FAQ Reiseversicherung.

So haben wir die Reise­rücktritts­versicherungen getestet

Qualitäts­urteile haben wir nur für die Tarife vergeben, die Reise­rücktritts­versicherung und Reise­abbruch­schutz kombinieren. In den Test­ergeb­nissen können Sie aber auch nach Tarifen für eine reine Rück­tritts­versicherung suchen. Sie sind meist preis­werter. Je umfassender die Leistungen der Versicherer sind, desto besser haben wir sie bewertet. Wichtig war uns auch die Verständlich­keit der Versicherungs­unterlagen. Der Schutz bei einer pande­mischen Erkrankung wie Covid-19 floss ebenfalls in das Urteil ein.

„Im Schnitt 1 171 Euro pro Person und Reise (5 Tage und länger) haben die Deutschen 2022 ausgegeben, bei einer Familie kommt viel zusammen. Wird kurz vor Abreise ein Familien­mitglied krank und kann nicht reisen, erstattet eine Reise­rücktritts­versicherung wenigs­tens die hohen Storno­kosten.“

Projektleiterin Birgit Brümmel untersucht regel­mäßig die Reise­versicherungen.

Reise­rücktritts­versicherung Vergleich Testergebnisse für 146 Reise­rück­tritts­ver­sicherungen

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Profilbild Stiftung_Warentest am 26.09.2023 um 14:58 Uhr
Schadenregulierung

@karsten112: Informationen über das Verhalten der Versicherer im Schadensfall wären für die Auswahl eines Vertrages sehr hilfreich. Und ob eine Versicherung richtig gut ist, erweist sich oft erst dann, wenn etwas nicht nach Plan läuft. Das gilt für jede Versicherung. Das Problem ist, dass es dafür keine belastbaren Informationen gibt. Diese müssten nämlich, damit wir sie in Tests verwenden können, von den Anbietern selbst oder (besser noch) aus anderer neutraler bzw. nachprüfbarer Quelle systematisch erhoben und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Solche Quellen gibt es nicht. Wir sind bei unseren Recherchen zu Schadensregulierung, Service, Verwaltung und der Kundenzufriedenheit komplett auf Hinweise unserer Leserinnen und Leser angewiesen. Hin und wieder initiieren wir Leseraufrufe, die dann mehr oder weniger große Resonanz erbringen. Für eine faire Beurteilung der Schadenregulierungspraxis aller Versicherer reicht das aber nicht, denn wir müssten dafür immens viele gleichgelagerte Versicherungsfälle heranziehen. Weiteres Problem: Derartige Untersuchungen bleiben immer eine Vergangenheitsbetrachtung, die nur sehr bedingt einen Rückschluss auf die zukünftige Regulierungspraxis eines Versicherers zulassen würde. Auch die in Foren oder in der Presse veröffentlichten Fälle sind letztlich immer Einzelfälle. Weder können wir beurteilen, was für ein Vertrag der Schilderung zugrunde liegt, ob die Schilderungen den Sachverhalt wirklich korrekt wiedergeben, noch können wir erkennen, wie viele Verträge und Erstattungen im Gegensatz dazu völlig reibungslos verlaufen. Insofern stehen bei unseren wissenschaftlichen Untersuchungen das Angebot von Neuverträgen, das Preisniveau und der Leistungsumfang der Verträge im Vordergrund. Priorität hat die Wahl (sehr) guter Bedingungen. Was dem Versicherten vertraglich zusteht, kann er im Zweifel vor Gericht einfordern, ohne auf die Kulanz des Versicherers angewiesen zu sein.

karsten112 am 26.09.2023 um 12:24 Uhr
Versicherer (ADAC) weigert sich zu zahlen

Hallo,
was nützt einem eine gut getestete Versicherung wenn die sich im Schadensfall weigert zu zahlen?
Die ADAC Reiseversicherung lehnt eine Zahlung im Falle eine Reiseabbruchs ab obwohl unserer Meinung nach die Lage sehr klar ist.
Es werden Textbausteine und Mails verschickt aus denen hervorgeht das sich die Sachbearbeiter den Sachverhalt überhaupt nicht angesehen haben.
Begründet wird die Ablehnung damit das ein Reiseabbruch erst dann vorliegt sobald " das Reiseziel verlassen und an den Ausgangspunkt der Reise zurückgekehrt wurde" ( Was ja genau passiert ist).
Es wäre daher schön wenn die Stiftung Warentest nicht nur die Angebote der Versicherungen testen würde sondern auch die Reaktion der Selben im Schadensfall..

Profilbild Stiftung_Warentest am 19.06.2023 um 15:55 Uhr
Versicherungssumme

@stolley19: Versichert werden sollte die Summe aller Reisebausteine, für die eine Stornogebühr anfallen kann. Wenn Sie unsicher sind, können Sie dem Versicherer eine Rückfrage stellen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

stolley19 am 22.05.2023 um 21:02 Uhr
Rückfrage zu Antwort auf Frage von Annata v. 15.01

Liebes Team von Stiftung Warentest,
Ihre Antwort auf o.g. Frage ist für mich noch nicht erschöpfend. Fraglich ist m.E. tatsächlich noch, ob es genügt, die Versicherungssumme auf die Gesamtkosten aller Reisebausteine, die versichert werden sollen, zu beschränken.
Für etwaige Zusatzbausteine, die in Eigenregie kostenfrei storniert werden können, können ja keine Stornokosten anfallen.
Gibt es bei den Versicherern Vertragsklauseln, die zu einem Ausschluss oder Leistungsbeschränkungen führen können, wenn besagte kostenfrei stornierbare Zusatzbausteine der Versicherungssumme nicht hinzugerechnet werden?
Vielen Dank!

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.01.2023 um 09:26 Uhr
Kündigungsrecht / Beitragserhöhung

@TheBrave: Vor dem Erreichen der Altersstufe und der damit verbundenen Beitragserhöhung bekommt Versicherte in der Regel eine Mitteilung der Versicherung dazu nebst Hinweis auf das Kündigungsrecht und der Kündigungsfrist. Kündigen Versicherte innerhalb der Frist, endet der Vertrag, bevor die Beitragserhöhung wirksam wird.

In den Vertragsbedingungen finden Versicherten hierzu eine Klausel.
Eine deutliche Beitragserhöhung begründet zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Bei vielen Versicherungen ist es nicht unüblich, einen vom Alter abhängigen Beitrag zu verlangen. Dem liegt in der Regel eine Risikobeurteilung seitens der Versicherung zugrunde. Ihre Aussage, dass Kunden grundsätzlich ab 95 Jahren nicht mehr versicherbar zu sein scheinen, können wir anhand der uns vorliegenden Angaben zu den Altersgrenzen für den Versicherungsabschluss nicht bestätigen.