
Ohne Reiseschutz: Wer etwa eine Pauschalreise nach Teneriffa für 2 300 Euro gebucht hat und fünf Tage vorher absagt, müsste je nach Veranstalter zwischen 1 700 und 1 800 Euro Stornokosten zahlen.
Wer seine Reise wegen Krankheit, Unfall oder Tod eines Angehörigen absagen muss, hat meist Stornokosten zu tragen. Bei kurzfristigen Absagen sind oft mehr als 75 Prozent des Reisepreises fällig. Gute Reiserücktrittsversicherungen übernehmen die Kosten – auch bei Reiseabbruch, wenn der mitversichert wurde. Bei Absagen oder Abbruch wegen einer Covid-19-Erkrankung leisten nicht alle Policen. So schneiden die Reiserücktrittsversicherungen im Vergleich der Stiftung Warentest ab: Von 132 Tarifen sind 2 sehr gut, 61 gut, 9 mangelhaft. Der Singletarif für eine 1 000-Euro-Reise kostet beim Testsieger 42 Euro.
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Reisrücktrittsversicherung – Schutz bei Corona?
Kann der Urlauber wegen einer Covid-19-Erkrankung nicht reisen, handhaben die Versicherer den Schutz unterschiedlich (Stand: November 2020). Ein Teil zahlt die Stornokosten der Reise schon bei Vorlage eines positiven Testergebnisses. Einige fordern zusätzlich ein ärztliches Attest. Andere zahlen erst, wenn die versicherte Person Symptome hat und diese per Attest nachweist oder erst bei schweren Covid-19-Symptomen. Ein Versicherer zahlt, wenn der Versicherte als Verdachtsfall in Quarantäne muss. Andere sichern den Quarantäne-Fall nur ab, wenn der Urlauber einen zusätzlichen Schutzbrief erwirbt.
Pandemien in der Reiseversicherung ausgeschlossen
Einige Anbieter schließen Pandemien sogar grundsätzlich vom Versicherungsschutz aus. Oder sie übernehmen keine Kosten für einen Reiseabbruch wegen einer Covid-19-Erkrankung, wenn vor Reiseantritt eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes bestand. Auskunft darüber geben unsere Tabellen. Da sich die Situation immer wieder ändert, empfehlen wir, vor dem Abschluss einer Reiserücktrittspolice beim Anbieter nachzufragen, wie er das aktuell regelt.
Reisewarnung ist kein Versicherungsfall
Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für die Urlaubsregion aus oder gibt es ein Einreiseverbot, ist bei Pauschalreisen der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisepreis zurückzuzahlen. Die Reiserücktrittsversicherung kommt für die Folgen von staatlichen Maßnahmen nicht auf. Das gilt auch, wenn aufgrund behördlicher Anordnungen die touristischen Angebote am Reiseziel eingeschränkt sind (Läden, Lokale, Strände geschlossen) oder die Reise abgebrochen werden muss. Zuständig ist der Reiseveranstalter.
Reiserücktrittsversicherungen - das bietet unser Vergleich
Tarife vergleichen. Zwei Tabellen zeigen Bewertungen der Stiftung Warentest für 106 Reiserücktrittstarife von 14 Versicherern, jeweils für Singles und Familien. Eine dritte Tabelle zeigt Preise und Tarifmerkmale für 26 weitere Reiserücktrittsversicherungen ohne empfohlene Reiseabbruchversicherung und ohne Qualitätsurteil.
Individuellen Testsieger finden. Unsere interaktiven Tabellen lassen sich nach Tarifen ohne Selbstbeteiligung, nach Verträgen für eine Reise oder Jahresverträgen und weiteren Kriterien filtern. Die Tabellen zeigen Konditionen für unterschiedliche Altersklassen und Reisepreise. Wenn Sie mehrere Reisen im Jahr planen, lohnt sich ein Jahresvertrag. Wir sagen, welche Tarife die besten Bedingungen haben und worauf Sie achten sollten.
Corona-Check machen. Unsere Tabellen zeigen auch, ob der Versicherer bei einer Pandemie leistet. Einige schließen das aus, andere machen Einschränkungen.
Guten Vertrag erkennen. Mit unserer Checkliste können Sie bestehende Verträge auf die wichtigsten Kriterien untersuchen.
Heft-Artikel downloaden. Wenn Sie das Thema freischalten, erhalten Sie auch Zugriff auf den Testbericht aus Finanztest 1/2021.
Reiseversicherung: Meist Streit um Krankheiten
Der häufigste Grund für Absagen sind Krankheiten. Die sind allerdings auch der häufigste Grund für Streitigkeiten zwischen Versicherer und Versicherten. Auslöser ist die in der Branche oft verwendete Klausel „unerwartet schwere Erkrankung“ in den Versicherungsbedingungen. Das Problem: Für den Verbraucher erschließt sich oft nicht, ob eine Krankheit versichert oder ausgeschlossen ist. Wann ist sie unerwartet, wann schwer? Einige Anbieter erläutern das mittlerweile ausführlicher. So kann beispielsweise die Verschlechterung einer bestehenden Krankheit versichert sein, wenn sie in den sechs Monaten vor Versicherungsabschluss nicht behandelt wurde. Das ist eine gute Nachricht für chronisch Kranke.
Ein Versicherer schneidet sehr gut ab
Wir haben vier Varianten bewertet: Single- und Familientarife, jeweils für nur eine Reise oder als Jahresvertrag. Weil die Klausel der „unerwartet schweren Erkrankung“ so maßgeblich ist, haben wir sie in unserem Test besonders genau geprüft. Viele Anbieter haben nachgebessert. Unser Ergebnis: Ein Versicherer schneidet sehr gut ab. Der Singletarif für eine einzelne 1 000-Euro-Reise kostet beim Testsieger 42 Euro. Für nur 6 Euro mehr gibt es beim selben Versicherer für die 1000-Euro-Reise eine Police für die ganze Familie – auch hier lautet unser Qualitätsurteil: Sehr gut. Die meisten Familien-Tarife gelten auch für kinderlose Paare.
Reiserücktrittversicherungen im Vergleich
Das zeigt der Vergleich der Reiserücktrittversicherungen: Auch bei den Jahresverträgen landet dieser Versicherer mit dem Qualitätsurteil Gut ganz vorn. Für den Jahresvertrag für eine 1 000-Euro-Reise verlangt er für eine Einzelperson 57 Euro (bis 66 Jahre) beziehungsweise 115 Euro (ab 67 Jahre), bei Familien sind es 107 Euro/180 Euro. Der Preis wird nach dem Alter des ältesten Mitreisenden berechnet. Ein anderer Versicherer mit gleich gutem Testurteil kalkuliert für den gleichen Reisepreis für eine Einzelperson 48 Euro (bis 64 Jahre) beziehungsweise 84 Euro (ab 65 Jahre). Der Jahresvertrag für eine Familie kostet hier 79 Euro/112 Euro.
Kombischutz für Reiserücktritt und Reiseabbruch
Auch wenn ein Kunde die Reise abbricht, entstehen Kosten. Die Stiftung Warentest empfiehlt deshalb den Abschluss eines Kombitarifs aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt Umbuchungskosten bei vorzeitiger Rückreise. Die meisten Anbieter erstatten im Versicherungsfall auch Mehrkosten für einen längeren Aufenthalt und eine spätere Rückreise und für nicht genutzte Reiseleistungen.
Reine Reiserückstrittversicherungen nicht sehr viel preiswerter
Nur den Reiserücktritt zu versichern, ist nicht sehr viel preiswerter, als einen günstigen Kombitarif zu wählen. Die Reiserücktrittsversicherung für eine Einzelreise im Wert von 1 000 Euro und eine Einzelperson im Alter von beispielsweise 54 Jahren kostet zwischen 33 und 48 Euro. Beim gleichen Reisepreis die Familie mitzuversichern, kostet zwischen 35 und 48 Euro. Solch eine Police kann sinnvoll sein, wenn man beispielsweise nur einen teuren Hinflug ohne weitere Reiseleistungen absichern will.
Was ist in der Reiserücktrittsversicherung versichert?
Bei welchen Ereignissen ein Versicherer zahlt, steht im Kleingedruckten. Neben Krankheit, Unfall und Tod von Angehörigen zählen zu den versicherten Gründen oft Komplikationen bei der Schwangerschaft, zudem Arbeitsplatzverlust oder -wechsel, Kurzarbeit und Eigentumsschäden wie ein Brand im eigenen Haus. Die Versicherung umfasst in der Regel auch „Risikopersonen“, das sind nahe Angehörige oder Mitreisende.
Zwei Versicherer leisten bei Terror
Bei einem Rücktritt nach Terroranschlägen zahlt ein Versicherer aus unserem Test. Dazu muss der Anschlag kurz vor Reisebeginn und in der Nähe des Ziels stattgefunden haben. Ausgeschlossen ist der Anspruch, wenn das Risiko für den Reisenden aufgrund einer bereits vorliegenden Reisewarnung des Auswärtigen Amtes schon bei Buchung der Reise erkennbar war. Ein weiterer Versicherer kommt für die Kosten eines Reiseabbruchs wegen eines Terroranschlags auf.
Diese Stornokosten sind beim Reiserücktritt fällig
Je näher der Reisebeginn rückt, desto höher werden die Stornogebühren. Teilweise verlangen Veranstalter auch mehr als in unserer Grafik oder haben andere Stornogrenzen. Wenn Sie vor der Reise krank werden und nicht sicher sind, ob Sie die Reise antreten können, sollten Sie sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen. Im Zweifel hilft es, in den Stornobedingungen nachzuschauen, ab wann Sie in der nächsten Stornostufe landen. Versicherte sind zur Schadensbegrenzung verpflichtet – storniert der Kunde nicht rechtzeitig und erhöhen sich dadurch die Stornokosten, kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Tipp: Die wichtigsten Fragen zum Thema beantworten wir in unseren FAQ Reiseversicherung.
Kommentare, die vor dem 8. Dezember 2020 gepostet wurden, beziehen sich auf eine ältere Untersuchung.
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