
Majestätische Landschaften. Reiserücktrittsversicherungen springen ein, wenn Sie Ihre Tour absagen müssen. © Getty Images
Wer seinen Urlaub kurzfristig absagt, zahlt oft hohe Stornokosten. Unser Reiserücktrittsversicherungs-Vergleich zeigt, wie sich dieses Risiko gut absichern lässt.
Testergebnisse für 146 Reiserücktrittsversicherungen
Mit einer Reiserücktrittsversicherung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie Ihren Urlaub kurzfristig absagen müssen, etwa wegen einer unerwarteten schweren Krankheit. Der Versicherer zahlt dann die Stornogebühren. Haben Sie außerdem eine Reiseabbruchversicherung abgeschlossen, kommt sie auch für Kosten auf, die durch eine vorzeitige oder verspätete Abreise entstehen. Stiftung Warentest empfiehlt diese Kombination. 17 Versicherer bieten sie an, nur 3 bekamen für einzelne ihrer Tarife die Note Sehr gut.
Familien müssen für eine Kombi-Police oft nicht sehr viel mehr zahlen als Einzelreisende. Jahresverträge, die alle Reisen in einem Jahr bis zum vereinbarten Reisepreis absichern, sind manchmal sogar preiswerter als der Beitrag für Einzelreisen. Man muss sie jedoch fristgerecht kündigen, sonst laufen sie automatisch weiter.
Tipp: Beim ersten Öffnen der Tabelle (Listenansicht) sehen Sie den Preis für 1 500-Euro-Reisen. Weitere Preise finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Produktnamen klicken.
Warum sich der Vergleich Reiserücktrittsversicherungen für Sie lohnt
Unsere Testergebnisse
Mit wenigen Klicks können Sie aus insgesamt 146 Tarifen ihren individuellen Testsieger herausfiltern. Wir empfehlen eine Kombination aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung, ohne Selbstbeteiligung. Im Test sind alle wichtigen Anbieter von ADAC, Allianz über HanseMerkur bis Zurich.
Der beste Tarif für Sie
Unsere Testergebnisse lassen sich filtern nach Angeboten für Singles und Familien. So finden Sie das für Sie geeignete Angebot. Sie können nach den Kriterien „Verträge für eine Reise“ oder „Jahresvertrag“ suchen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Reisepreis und dem Alter. Ab 65 Jahren wird es meist teurer.
Modellrechnung
Ein 55-jähriger Single zahlt für eine 1 000-Euro-Reise zwischen 23 Euro und 78 Euro. Einfach den preiswertesten Tarif zu nehmen, ist aber keine gute Idee, wie unser Test zeigt. Denn einen guten Tarif ohne Selbstbeteiligung bekommt dieser Urlauber für 41 Euro. Der 23-Euro-Tarif ist nur ausreichend und verlangt zudem eine Selbstbeteiligung. Unsere Tabelle zeigt Angebote für 500, 1 000, 1 500, 3 000 und 6 000 Euro teure Reisen.
Pandemiecheck
Unsere Testergebnisse zeigen, ob Reiseabsagen wegen einer pandemischen Erkrankung wie Corona versichert sind. In der Corona-Zeit haben einige Anbieter Schutz bei einer Absage wegen Quarantäne oder eines positiven PCR-Tests eingeführt. Bei weiteren Anbietern können Sie diese Leistungen als Zusatzpaket kaufen. Er gilt meist nur für jeweils eine Reise.
Testergebnisse für 146 Reiserücktrittsversicherungen
Reiserücktrittsversicherung: Für wen sich der Abschluss lohnt
Der Abschluss kann sich vor allem für Familien mit kleinen Kindern und Senioren lohnen, weil bei ihnen gesundheitlich eher etwas dazwischenkommen kann. Außerdem für teure Reisen, die lange im Voraus gebucht werden. In den letzten Monaten sind bei den Verbraucherzentralen vermehrt Beschwerden eingegangen, dass Versicherte bei einigen Anbietern nach Schaden viele Monate auf ihr Geld warten mussten, auch wenn am Ende gezahlt wurde. Grund waren offenbar sehr viele Schadenfälle, da im Sommer und Herbst 2022 besonders viele Reisen erkrankungsbedingt abgesagt werden mussten. Nicht nur Corona, sondern auch das RS-Virus waren häufig Ursache von Absagen. Inzwischen hat sich die Lage wohl beruhigt.
Was ist versichert? Bei welchen Ereignissen ein Versicherer zahlt, steht im Kleingedruckten. Neben schwerer Krankheit, Unfall und Tod von Angehörigen zählen zu den versicherten Gründen oft Komplikationen bei der Schwangerschaft, zudem Arbeitsplatzverlust oder -wechsel, Kurzarbeit und Eigentumsschäden wie ein Brand im eigenen Haus. Eine Autopanne auf dem Weg zum Flughafen oder in den Urlaub lässt sich bei einigen Anbietern ebenfalls versichern.
Wer ist versichert? Die Versicherung umfasst in der Regel auch „Risikopersonen“, das sind nahe Angehörige oder Mitreisende.
Was ist nicht versichert? Sagen Urlauber wegen einer Reisewarnung ab, zahlt die Versicherung nicht. Es gibt noch mehr Fälle, in denen der Schutz nicht greift.
Bis wann abschließen? Die Reiserücktrittsversicherung kann in der Regel bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Reisen meist bis drei Tage nach der Reisebuchung.
Tipp: In der Tabelle können Sie schon vor dem Freischalten sehen, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben – und nach welchen Kriterien Sie die Ergebnisse filtern können, damit Sie die beste Reiserücktrittsversicherung für Ihren Bedarf finden.
Auslandskrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten
Bei Erkrankungen und Unfällen im Reiseland übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Behandlungskosten. Auch bei einer durch eine Pandemie verursachten Krankheit springen die meisten Tarife ein. Man kann Urlaubsreisen (bis 70 Tage) oder Langzeit-Aufenthalte (bis 5 Jahre) versichern. Ob auch eine Gepäckversicherung für Sie sinnvoll sein könnte, erfahren Sie in unserem FAQ Reiseversicherungen.
Diese Stornokosten sind bei Rücktritt fällig

Stornokosten. Je näher die Abreise rückt, desto höher wird bei der Absage einer Reise der Teil der Rechnung, den der Veranstalter einbehält. © Stiftung Warentest

Je näher die Abreise rückt, desto höher werden die Stornogebühren der Reiseveranstalter. Teilweise verlangen sie mehr als in unserer Grafik oder haben eine andere Staffelung. Wenn Sie vor der Reise krank werden und unsicher sind, ob Sie die Reise antreten können, kontaktieren Sie den Versicherer. Versicherte sind zur Schadensbegrenzung verpflichtet – storniert der Kunde nicht rechtzeitig und erhöhen sich dadurch die Stornokosten, kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Tipp: Die wichtigsten Fragen zum Thema beantworten wir in unseren FAQ Reiseversicherung.
So haben wir die Reiserücktrittsversicherungen getestet
Qualitätsurteile haben wir nur für die Tarife vergeben, die Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchschutz kombinieren. In den Testergebnissen können Sie aber auch nach Tarifen für eine reine Rücktrittsversicherung suchen. Sie sind meist preiswerter. Je umfassender die Leistungen der Versicherer sind, desto besser haben wir sie bewertet. Wichtig war uns auch die Verständlichkeit der Versicherungsunterlagen. Der Schutz bei einer pandemischen Erkrankung wie Covid-19 floss ebenfalls in das Urteil ein.
„Im Schnitt 1 171 Euro pro Person und Reise (5 Tage und länger) haben die Deutschen 2022 ausgegeben, bei einer Familie kommt viel zusammen. Wird kurz vor Abreise ein Familienmitglied krank und kann nicht reisen, erstattet eine Reiserücktrittsversicherung wenigstens die hohen Stornokosten.“
Projektleiterin Birgit Brümmel untersucht regelmäßig die Reiseversicherungen.
Testergebnisse für 146 Reiserücktrittsversicherungen
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- Wer seine Reise wegen Krankheit, Tod eines Angehörigen oder Job-Verlust absagen muss, zahlt oft Stornokosten. Eine Reiserücktrittsversicherung kommt dafür auf.
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- Nach der Pandemie wird über ausgefallene, stornierte oder abgebrochene Urlaube gerätselt. Hier finden Sie wichtige Infos rund um Reise und Storno zu Corona-Zeiten.
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- Mehr als 16 000 deutsche Schüler verbringen Monate oder sogar ein ganzes Schuljahr im Ausland. Veranstalter wie Stepin, AFS oder Ayusa organisieren Flug, Schulbesuch...
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@stolley19: Versichert werden sollte die Summe aller Reisebausteine, für die eine Stornogebühr anfallen kann. Wenn Sie unsicher sind, können Sie dem Versicherer eine Rückfrage stellen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.
Liebes Team von Stiftung Warentest,
Ihre Antwort auf o.g. Frage ist für mich noch nicht erschöpfend. Fraglich ist m.E. tatsächlich noch, ob es genügt, die Versicherungssumme auf die Gesamtkosten aller Reisebausteine, die versichert werden sollen, zu beschränken.
Für etwaige Zusatzbausteine, die in Eigenregie kostenfrei storniert werden können, können ja keine Stornokosten anfallen.
Gibt es bei den Versicherern Vertragsklauseln, die zu einem Ausschluss oder Leistungsbeschränkungen führen können, wenn besagte kostenfrei stornierbare Zusatzbausteine der Versicherungssumme nicht hinzugerechnet werden?
Vielen Dank!
@TheBrave: Vor dem Erreichen der Altersstufe und der damit verbundenen Beitragserhöhung bekommt Versicherte in der Regel eine Mitteilung der Versicherung dazu nebst Hinweis auf das Kündigungsrecht und der Kündigungsfrist. Kündigen Versicherte innerhalb der Frist, endet der Vertrag, bevor die Beitragserhöhung wirksam wird.
In den Vertragsbedingungen finden Versicherten hierzu eine Klausel.
Eine deutliche Beitragserhöhung begründet zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Bei vielen Versicherungen ist es nicht unüblich, einen vom Alter abhängigen Beitrag zu verlangen. Dem liegt in der Regel eine Risikobeurteilung seitens der Versicherung zugrunde. Ihre Aussage, dass Kunden grundsätzlich ab 95 Jahren nicht mehr versicherbar zu sein scheinen, können wir anhand der uns vorliegenden Angaben zu den Altersgrenzen für den Versicherungsabschluss nicht bestätigen.
Hallo zusammen!
Als Arzt möchte ich hier einmal in aller Deutlichkeit zur Kenntnis geben, dass die "TravelSecure (Würzburger)" NICHT empfehlenswert ist! Warum?
Es werden im Schadensfall mittels eines Melde-Formblattes Daten eingefordert, die weit über das nötige Maß hinausgehen & die Privatsphäre sowie den Datenschutz erheblich verletzen! Völlig unnötig wird hier Einblick in gesundheitliche Details gefordert; jeder Arbeitgeber hat sich in D von Gesetzes wegen mit der formalen Bestätigung eines ordentlichen Arztes über das Bestehen von "Arbeitsunfähigkeit" zufrieden zu geben. Und hier wird für die Frage der "Reisefähigkeit" mehr als eine gleichgeartete ärztliche Bestätigung gefordert. Nicht einmal die ohne Details gehaltene Bestätigung einer sehr großen Klinik über die Tatsache, dass der/die Betroffene sich dort "...in stationärer Behandlung befindet..." reicht.
Das ist völlig inakzeptabel und unverschämt, wie auch mit dem Schutz der persönlichen Daten nicht vereinbar!
Dr.med.A.Göbel
Achtung: viele Versicherungen haben Altersgrenzen (60 oder 61 oder 65 oder 70 etc.), zu denen die Tarife teils massiv steigen. Ab 95 scheint man überhaupt nicht mehr versicherbar zu sein.
Ist das Altersdiskriminierung oder erlaubte Segmentierung der Versichten in unterschiedliche Risikogruppen?
Und die Frage: berechtigt einen die Erhöhung aus Altersgründen zur fristlosen Kündigung von Jahresverträgen?