Reise­rücktritts­versicherung Vergleich Gut versichert, wenn die Reise platzt

274
Reise­rücktritts­versicherung Vergleich - Gut versichert, wenn die Reise platzt

Majestätische Land­schaften. Reise­rücktritts­versicherungen springen ein, wenn Sie Ihre Tour absagen müssen. © Getty Images

Wer seinen Urlaub kurz­fristig absagt, zahlt oft hohe Storno­kosten. Unser Reise­rück­tritts­versicherungs-Vergleich zeigt, wie sich dieses Risiko gut absichern lässt.

Reise­rücktritts­versicherung Vergleich Testergebnisse für 146 Reise­rück­tritts­ver­sicherungen

Mit einer Reise­rücktritts­versicherung sorgen Sie für den Fall vor, dass Sie Ihren Urlaub kurz­fristig absagen müssen, etwa wegen einer unerwarteten schweren Krankheit. Der Versicherer zahlt dann die Storno­gebühren. Haben Sie außerdem eine Reise­abbruch­versicherung abge­schlossen, kommt sie auch für Kosten auf, die durch eine vorzeitige oder verspätete Abreise entstehen. Stiftung Warentest empfiehlt diese Kombination. 17 Versicherer bieten sie an, nur 3 bekamen für einzelne ihrer Tarife die Note Sehr gut.

Familien müssen für eine Kombi-Police oft nicht sehr viel mehr zahlen als Einzel­reisende. Jahres­verträge, die alle Reisen in einem Jahr bis zum vereinbarten Reise­preis absichern, sind manchmal sogar preis­werter als der Beitrag für Einzel­reisen. Man muss sie jedoch frist­gerecht kündigen, sonst laufen sie auto­matisch weiter.

Tipp: Beim ersten Öffnen der Tabelle (Listen­ansicht) sehen Sie den Preis für 1 500-Euro-Reisen. Weitere Preise finden Sie, wenn Sie auf den jeweiligen Produkt­namen klicken.

Warum sich der Vergleich Reise­rücktritts­versicherungen für Sie lohnt

Unsere Test­ergeb­nisse

Mit wenigen Klicks können Sie aus insgesamt 146 Tarifen ihren individuellen Testsieger heraus­filtern. Wir empfehlen eine Kombination aus Reise­rücktritts- und Reise­abbruch­versicherung, ohne Selbst­beteiligung. Im Test sind alle wichtigen Anbieter von ADAC, Allianz über HanseMerkur bis Zurich.

Der beste Tarif für Sie

Unsere Test­ergeb­nisse lassen sich filtern nach Angeboten für Singles und Familien. So finden Sie das für Sie geeignete Angebot. Sie können nach den Kriterien „Verträge für eine Reise“ oder „Jahres­vertrag“ suchen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Reise­preis und dem Alter. Ab 65 Jahren wird es meist teurer.

Modell­rechnung

Ein 55-jähriger Single zahlt für eine 1 000-Euro-Reise zwischen 23 Euro und 78 Euro. Einfach den preis­wertesten Tarif zu nehmen, ist aber keine gute Idee, wie unser Test zeigt. Denn einen guten Tarif ohne Selbst­beteiligung bekommt dieser Urlauber für 41 Euro. Der 23-Euro-Tarif ist nur ausreichend und verlangt zudem eine Selbst­beteiligung. Unsere Tabelle zeigt Angebote für 500, 1 000, 1 500, 3 000 und  6 000 Euro teure Reisen.

Pandemiecheck

Unsere Test­ergeb­nisse zeigen, ob Reise­absagen wegen einer pande­mischen Erkrankung wie Corona versichert sind. In der Corona-Zeit haben einige Anbieter Schutz bei einer Absage wegen Quarantäne oder eines positiven PCR-Tests einge­führt. Bei weiteren Anbietern können Sie diese Leistungen als Zusatz­paket kaufen. Er gilt meist nur für jeweils eine Reise.

Reise­rücktritts­versicherung Vergleich Testergebnisse für 146 Reise­rück­tritts­ver­sicherungen

Reise­rücktritts­versicherung: Für wen sich der Abschluss lohnt

Der Abschluss kann sich vor allem für Familien mit kleinen Kindern und Senioren lohnen, weil bei ihnen gesundheitlich eher etwas dazwischen­kommen kann. Außerdem für teure Reisen, die lange im Voraus gebucht werden. In den letzten Monaten sind bei den Verbraucherzentralen vermehrt Beschwerden einge­gangen, dass Versicherte bei einigen Anbietern nach Schaden viele Monate auf ihr Geld warten mussten, auch wenn am Ende gezahlt wurde. Grund waren offen­bar sehr viele Schadenfälle, da im Sommer und Herbst 2022 besonders viele Reisen erkrankungs­bedingt abge­sagt werden mussten. Nicht nur Corona, sondern auch das RS-Virus waren häufig Ursache von Absagen. Inzwischen hat sich die Lage wohl beruhigt.

Was ist versichert? Bei welchen Ereig­nissen ein Versicherer zahlt, steht im Klein­gedruckten. Neben schwerer Krankheit, Unfall und Tod von Angehörigen zählen zu den versicherten Gründen oft Komplikationen bei der Schwangerschaft, zudem Arbeits­platz­verlust oder -wechsel, Kurz­arbeit und Eigentums­schäden wie ein Brand im ­eigenen Haus. Eine Auto­panne auf dem Weg zum Flughafen oder in den Urlaub lässt sich bei einigen Anbietern ebenfalls versichern.

Wer ist versichert? Die Versicherung umfasst in der Regel auch „Risik­opersonen“, das sind nahe Angehörige oder Mitreisende.

Was ist nicht versichert? Sagen Urlauber wegen einer Reisewarnung ab, zahlt die Versicherung nicht. Es gibt noch mehr Fälle, in denen der Schutz nicht greift.

Bis wann abschließen? Die Reise­rücktritts­versicherung kann in der Regel bis 30 Tage vor Reise­beginn abge­schlossen werden. Bei Last-Minute-Reisen meist bis drei Tage nach der Reise­buchung.

Tipp: In der Tabelle können Sie schon vor dem Frei­schalten sehen, welche Anbieter und Tarife wir geprüft haben – und nach welchen Kriterien Sie die Ergeb­nisse filtern können, damit Sie die beste Reise­rücktritts­versicherung für Ihren Bedarf finden.

Auslands­kranken­versicherung über­nimmt Behand­lungs­kosten

Bei Erkrankungen und Unfällen im Reise­land über­nimmt die Auslands­kranken­versicherung die Behand­lungs­kosten. Auch bei einer durch eine Pandemie verursachten Krankheit springen die meisten Tarife ein. Man kann Urlaubsreisen (bis 70 Tage) oder Langzeit-Aufenthalte (bis 5 Jahre) versichern. Ob auch eine Gepäck­versicherung für Sie sinn­voll sein könnte, erfahren Sie in unserem FAQ Reiseversicherungen.

Diese Storno­kosten sind bei Rück­tritt fällig

Reise­rücktritts­versicherung Vergleich - Gut versichert, wenn die Reise platzt

Storno­kosten. Je näher die Abreise rückt, desto höher wird bei der Absage einer Reise der Teil der Rechnung, den der Veranstalter einbehält. © Stiftung Warentest

Je näher die Abreise rückt, desto höher werden die Storno­gebühren der Reise­ver­anstalter. Teil­weise verlangen sie mehr als in unserer Grafik oder haben eine andere Staffelung. Wenn Sie vor der Reise krank werden und unsicher sind, ob Sie die Reise antreten können, kontaktieren Sie den Versicherer. Versicherte sind zur Schadens­begrenzung verpflichtet – storniert der Kunde nicht recht­zeitig und erhöhen sich dadurch die Storno­kosten, kann der Versicherer die Leistung kürzen.

Tipp: Die wichtigsten Fragen zum Thema beant­worten wir in unseren FAQ Reiseversicherung.

So haben wir die Reise­rücktritts­versicherungen getestet

Qualitäts­urteile haben wir nur für die Tarife vergeben, die Reise­rücktritts­versicherung und Reise­abbruch­schutz kombinieren. In den Test­ergeb­nissen können Sie aber auch nach Tarifen für eine reine Rück­tritts­versicherung suchen. Sie sind meist preis­werter. Je umfassender die Leistungen der Versicherer sind, desto besser haben wir sie bewertet. Wichtig war uns auch die Verständlich­keit der Versicherungs­unterlagen. Der Schutz bei einer pande­mischen Erkrankung wie Covid-19 floss ebenfalls in das Urteil ein.

„Im Schnitt 1 171 Euro pro Person und Reise (5 Tage und länger) haben die Deutschen 2022 ausgegeben, bei einer Familie kommt viel zusammen. Wird kurz vor Abreise ein Familien­mitglied krank und kann nicht reisen, erstattet eine Reise­rücktritts­versicherung wenigs­tens die hohen Storno­kosten.“

Projektleiterin Birgit Brümmel untersucht regel­mäßig die Reise­versicherungen.

Reise­rücktritts­versicherung Vergleich Testergebnisse für 146 Reise­rück­tritts­ver­sicherungen

274

Mehr zum Thema

274 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 19.06.2023 um 15:55 Uhr
Versicherungssumme

@stolley19: Versichert werden sollte die Summe aller Reisebausteine, für die eine Stornogebühr anfallen kann. Wenn Sie unsicher sind, können Sie dem Versicherer eine Rückfrage stellen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.

stolley19 am 22.05.2023 um 21:02 Uhr
Rückfrage zu Antwort auf Frage von Annata v. 15.01

Liebes Team von Stiftung Warentest,
Ihre Antwort auf o.g. Frage ist für mich noch nicht erschöpfend. Fraglich ist m.E. tatsächlich noch, ob es genügt, die Versicherungssumme auf die Gesamtkosten aller Reisebausteine, die versichert werden sollen, zu beschränken.
Für etwaige Zusatzbausteine, die in Eigenregie kostenfrei storniert werden können, können ja keine Stornokosten anfallen.
Gibt es bei den Versicherern Vertragsklauseln, die zu einem Ausschluss oder Leistungsbeschränkungen führen können, wenn besagte kostenfrei stornierbare Zusatzbausteine der Versicherungssumme nicht hinzugerechnet werden?
Vielen Dank!

Profilbild Stiftung_Warentest am 20.01.2023 um 09:26 Uhr
Kündigungsrecht / Beitragserhöhung

@TheBrave: Vor dem Erreichen der Altersstufe und der damit verbundenen Beitragserhöhung bekommt Versicherte in der Regel eine Mitteilung der Versicherung dazu nebst Hinweis auf das Kündigungsrecht und der Kündigungsfrist. Kündigen Versicherte innerhalb der Frist, endet der Vertrag, bevor die Beitragserhöhung wirksam wird.

In den Vertragsbedingungen finden Versicherten hierzu eine Klausel.
Eine deutliche Beitragserhöhung begründet zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Bei vielen Versicherungen ist es nicht unüblich, einen vom Alter abhängigen Beitrag zu verlangen. Dem liegt in der Regel eine Risikobeurteilung seitens der Versicherung zugrunde. Ihre Aussage, dass Kunden grundsätzlich ab 95 Jahren nicht mehr versicherbar zu sein scheinen, können wir anhand der uns vorliegenden Angaben zu den Altersgrenzen für den Versicherungsabschluss nicht bestätigen.

medicusarnulf am 19.01.2023 um 13:07 Uhr
"TravelSecure" (Würzburger) NICHT empfehlenswert!

Hallo zusammen!
Als Arzt möchte ich hier einmal in aller Deutlichkeit zur Kenntnis geben, dass die "TravelSecure (Würzburger)" NICHT empfehlenswert ist! Warum?
Es werden im Schadensfall mittels eines Melde-Formblattes Daten eingefordert, die weit über das nötige Maß hinausgehen & die Privatsphäre sowie den Datenschutz erheblich verletzen! Völlig unnötig wird hier Einblick in gesundheitliche Details gefordert; jeder Arbeitgeber hat sich in D von Gesetzes wegen mit der formalen Bestätigung eines ordentlichen Arztes über das Bestehen von "Arbeitsunfähigkeit" zufrieden zu geben. Und hier wird für die Frage der "Reisefähigkeit" mehr als eine gleichgeartete ärztliche Bestätigung gefordert. Nicht einmal die ohne Details gehaltene Bestätigung einer sehr großen Klinik über die Tatsache, dass der/die Betroffene sich dort "...in stationärer Behandlung befindet..." reicht.
Das ist völlig inakzeptabel und unverschämt, wie auch mit dem Schutz der persönlichen Daten nicht vereinbar!
Dr.med.A.Göbel

TheBrave am 17.01.2023 um 17:14 Uhr
Altersgrenzen

Achtung: viele Versicherungen haben Altersgrenzen (60 oder 61 oder 65 oder 70 etc.), zu denen die Tarife teils massiv steigen. Ab 95 scheint man überhaupt nicht mehr versicherbar zu sein.
Ist das Altersdiskriminierung oder erlaubte Segmentierung der Versichten in unterschiedliche Risikogruppen?
Und die Frage: berechtigt einen die Erhöhung aus Altersgründen zur fristlosen Kündigung von Jahresverträgen?