Versicherungs­ombuds­mann

Tipps

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  • Kontakt. Versicherungs-Ombuds­mann, Post­fach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel. 0 800/36 96 00 0 oder www.versicherungsombudsmann.de.
  • Versicherungs­unternehmen. Achten Sie bei Abschluss einer Versicherung auch darauf, ob Ihr Versicherer Mitglied im Verein Versicherungs­ombuds­mann ist. Die Versicherer sind verpflichtet, dies in ihren Bedingungen auszuweisen. Eine Liste finden Sie auch im Internet direkt beim Versicherungs­ombuds­mann. Ist Ihr Versicherer nicht Mitglied, können Sie sich mit Beschwerden an die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungen (Bafin) wenden. Sie entscheidet jedoch nicht den Einzel­fall, sondern prüft lediglich, ob Ihr Versicherer gegen Gesetze oder Urteile verstoßen hat. Kontakt: Bafin, Graurhein­dorfer Straße 108, 53117 Bonn, Telefon 0 22 8/29 97 02 99, www.bafin.de.

Private Kranken­versicherung. Für Streit mit dem privaten Kranken­versicherer ist der PKV-Ombuds­mann zuständig. Kontakt: Ombuds­mann Private Kranken- und Pflege­versicherung, Post­fach 06 02 22, 10052 Berlin, Tel. 0 180 2/55 04 44, www.pkv-ombudsmann.de.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.05.2017 um 11:27 Uhr
LV Tarif, Überschussbeteiligung nicht ermittelbar

@JaHou: Für Alttarife werden in den (gekürzten) Geschäftsberichten mancher Versicherungen oft keine Überschussätze mehr genannt. In diesem Fall wenden Sie sich direkt an den Versicherer und fragen konkret nach, wie Sie an die gewünschte Information herankommen . (maa)

JaHou am 23.05.2017 um 11:07 Uhr
LV Tarif, Überschussbeteiligung nicht ermittelbar

Guten Tag, ich habe eine Generali Lebensversicherung. Diese läuft unter einem bestimmten Tarifkürzel, das die Veruinsung und Überschussbeteiligung ersichtlich macht.
Nun wollte ich mich im Geschäftsbericht der Generali Lebensversicheurung über die Merkmale informieren, doch mein Tarif taucht dort nicht auf.
Was kann ich tun?

Profilbild Stiftung_Warentest am 02.01.2017 um 16:39 Uhr
Träger der Schlichtungsstellen

@alle: Auch wenn nicht jeder Antrag auf Schlichtung für den Verbraucher zum Erfolg führt, gibt es auch die Verfahren, bei denen der Konflikt außergerichtlich zu Gunsten des Versicherten gelöst wird. Dass die Kosten der Ombudsmannes von den Versicherungen getragen werden, schließt eine Streitbeilegung zugunsten der Verbraucher nicht aus. Die meisten Schlichtungsstellen sind wirtschaftsgetragen. So sieht es auch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor, dass in 2016 in Kraft getreten ist und das Ziel hat, dass z.B. die Wirtschaftsverbände eine Schlichtungsstelle für ihre Branche gründen und diese finanziell (mit-)tragen. So ärgerlich ein erfolgloser Antrag ist, die Anrufung des Ombudsmannes versperrt nicht den Weg vors Gericht. Wer mit dem Schlichtungsspruch nicht einverstanden ist, kann seinen Streit weiterhin vors Gericht tragen. (maa)

Corelli am 02.01.2017 um 13:56 Uhr
Bock zum Gärtner gemacht

Versicherungen , die Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann sind .. sagt schon alles.
Unabhängige Entscheidungen kann man hier genauso gut erwarten wie vom Vorstandsmitglied Bayern München, dass er Hoeness wegen der Steuerhinterziehung anzeigen würde.
Wir haben erlebt, dass nicht nur die Versicherungen untereinander sich verbünden gegen ihre Versicherten, sondern das auch noch weiter fortgeführt wird beim Ombudsmann, der nur Kenntnis nimmt von den Infos, die er haben will und die anderen einfach ignoriert. Von Ton im Umgang mal ganz zu schweigen. Mag andere Mitarbeiter geben , aber diese eine Erfahrung reicht schon aus.Und ein Einzelfall ist das offenbar auch nicht, wenn man mal googelt.