- Kontakt. Versicherungs-Ombudsmann, Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel. 0 800/36 96 00 0 oder www.versicherungsombudsmann.de.
- Versicherungsunternehmen. Achten Sie bei Abschluss einer Versicherung auch darauf, ob Ihr Versicherer Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann ist. Die Versicherer sind verpflichtet, dies in ihren Bedingungen auszuweisen. Eine Liste finden Sie auch im Internet direkt beim Versicherungsombudsmann. Ist Ihr Versicherer nicht Mitglied, können Sie sich mit Beschwerden an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) wenden. Sie entscheidet jedoch nicht den Einzelfall, sondern prüft lediglich, ob Ihr Versicherer gegen Gesetze oder Urteile verstoßen hat. Kontakt: Bafin, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Telefon 0 22 8/29 97 02 99, www.bafin.de.
Private Krankenversicherung. Für Streit mit dem privaten Krankenversicherer ist der PKV-Ombudsmann zuständig. Kontakt: Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Tel. 0 180 2/55 04 44, www.pkv-ombudsmann.de.
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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- Auch Versicherer dürfen einen Versicherungsvertrag kündigen. Tun sie das, sind Kunden oft überrascht. Die Stiftung Warentest klärt auf, welche Regeln gelten.
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- Kunden müssen Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Versicherungspolice korrekt beantworten. Sonst können sie später ihren Schutz verlieren. So klappt die Beantwortung.
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@JaHou: Für Alttarife werden in den (gekürzten) Geschäftsberichten mancher Versicherungen oft keine Überschussätze mehr genannt. In diesem Fall wenden Sie sich direkt an den Versicherer und fragen konkret nach, wie Sie an die gewünschte Information herankommen . (maa)
Guten Tag, ich habe eine Generali Lebensversicherung. Diese läuft unter einem bestimmten Tarifkürzel, das die Veruinsung und Überschussbeteiligung ersichtlich macht.
Nun wollte ich mich im Geschäftsbericht der Generali Lebensversicheurung über die Merkmale informieren, doch mein Tarif taucht dort nicht auf.
Was kann ich tun?
@alle: Auch wenn nicht jeder Antrag auf Schlichtung für den Verbraucher zum Erfolg führt, gibt es auch die Verfahren, bei denen der Konflikt außergerichtlich zu Gunsten des Versicherten gelöst wird. Dass die Kosten der Ombudsmannes von den Versicherungen getragen werden, schließt eine Streitbeilegung zugunsten der Verbraucher nicht aus. Die meisten Schlichtungsstellen sind wirtschaftsgetragen. So sieht es auch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vor, dass in 2016 in Kraft getreten ist und das Ziel hat, dass z.B. die Wirtschaftsverbände eine Schlichtungsstelle für ihre Branche gründen und diese finanziell (mit-)tragen. So ärgerlich ein erfolgloser Antrag ist, die Anrufung des Ombudsmannes versperrt nicht den Weg vors Gericht. Wer mit dem Schlichtungsspruch nicht einverstanden ist, kann seinen Streit weiterhin vors Gericht tragen. (maa)
Versicherungen , die Mitglied im Verein Versicherungsombudsmann sind .. sagt schon alles.
Unabhängige Entscheidungen kann man hier genauso gut erwarten wie vom Vorstandsmitglied Bayern München, dass er Hoeness wegen der Steuerhinterziehung anzeigen würde.
Wir haben erlebt, dass nicht nur die Versicherungen untereinander sich verbünden gegen ihre Versicherten, sondern das auch noch weiter fortgeführt wird beim Ombudsmann, der nur Kenntnis nimmt von den Infos, die er haben will und die anderen einfach ignoriert. Von Ton im Umgang mal ganz zu schweigen. Mag andere Mitarbeiter geben , aber diese eine Erfahrung reicht schon aus.Und ein Einzelfall ist das offenbar auch nicht, wenn man mal googelt.