Versicherungen checken

Diese Versicherungen brauchen Familien mit Kindern

Datum:
  • Text: Simone Weidner
  • Testleitung: Claudia Bassarak
Versicherungen checken - Gut versichert mit den Testsiegern

Neue Risiken. Eine Familie mit Kindern braucht zwingend eine Privathaft­pflicht­versicherung. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Für Familien mit Kindern gilt: Sind Eltern für den Krank­heits­fall, Todes­fall und Haftungs­risiken gut versichert, ist im Ernst­fall auch genug Geld für ihre Kinder da.

Berufs­unfähigkeits­versicherung sinn­voll

Im Hinblick auf Kinder ist vor allem eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Kann ein Eltern­teil krank­heits- oder unfall­bedingt dauer­haft nicht mehr zu mindestens 50 Prozent im Beruf arbeiten, hilft eine Monats­rente vom Versicherer, den Lebens­stan­dard zu sichern.

Keine finanzielle Not nach Todes­fall

Wer für Kinder sorgt, braucht eine Risikolebensversicherung – ob junge Familie oder Allein­erziehende. Mit dieser Police sind Kinder finanziell abge­sichert. Stirbt der Haupt­verdiener oder die Haupt­verdienerin, gleicht das Geld vom Versicherer eine Zeit lang den Einkommens­verlust aus. Beim Tod der oder des Versicherten erhalten Angehörige die vereinbarte Todes­fall­summe.

Die Versicherung kostet nicht die Welt. Für eine Versicherungs­summe von 100 000 Euro zahlt eine 35-jährige Abteilungs­leiterin in unserem Test zum Beispiel 114 Euro im Jahr. Bei einer Versicherungs­summe von 450 000 Euro zahlt sie im güns­tigsten Fall 433 Euro im Jahr. Der Vertrag läuft bis zum 67. Lebens­jahr.

Wer ein Haus oder eine Wohnung per Kredit finanziert, muss diese Versicherung in der Regel ohnehin abschließen, weil viele Kredit­institute das verlangen.

Faust­regel: Die Versicherungs­summe sollte etwa beim Drei- bis Fünf­fachen des Jahres­brutto­einkommens liegen.

Sinn­voller Schutz für Kinder in der Privathaft­pflicht

Mit kleinen Kindern kann es Veränderungs­bedarf bei der privaten Haft­pflicht­versicherung geben. Grund: In manchen Tarifen zahlt die Versicherung nicht bei Schäden durch eigene Kinder unter sieben Jahren. Sie sind nach dem Gesetz „delikt­unfähig“, weil sie die Auswirkungen ihres Handelns noch nicht richtig abschätzen können. Im nicht ruhenden Straßenverkehr liegt die Grenze bei zehn Jahren. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichts­pflicht verletzt haben.

Ein Fall­beispiel: Zerkratzen zwei sechs­jährige Freundinnen mit Steinen den 1-er BMW des Nach­barn und verursachen einen Schaden von rund 3 250 Euro inklusive Mietwagen­kosten für vier Tage, bleibt der Nach­bar auf dem Schaden sitzen. Es sei denn, die Eltern haben ihre Aufsichts­pflicht verletzt.

Dieser echte Fall landete vor Gericht. Die Eltern der Sechs­jährigen wollten nicht zahlen. Die Richter stellten fest, dass die Eltern ihre Aufsichts­pflicht verletzt hatten, weil ein Eltern­teil nur alle 45 Minuten aus dem Fenster geschaut hatte, um die spielenden Mädchen zu beob­achten. Vorschul­kinder sollten jedoch etwa im Abstand von 15 bis 30 Minuten über­wacht werden. Die Eltern hafteten (Land­gericht Detmold, Az. 10 S 17/13).

Es gibt heute Haftpflichttarife, die solche Schäden einschließen. Auf die Aufsichts­pflicht kommt es dann nicht mehr an. Wer Streit vermeiden will, sollte eine Familien­haft­pflicht­police mit diesem Zusatz­schutz abschließen. Es gibt güns­tige Versicherungen ab rund 50 Euro im Jahr.

Unser Rat

Todes­fall­schutz. Wenn andere Menschen finanziell von Ihnen abhängig sind, brauchen Sie eine Risikolebensversicherung mit ausreichender Versicherungs­summe. Mit der Vertrags­variante „verbundene Leben“ können sich Paare gegen­seitig absichern.

Invaliditäts­schutz fürs Kind. Für Kinder ist eine Kinder-Invaliditätsversicherung sinn­voll. Sie leistet, wenn ein Kind durch Unfall oder Krankheit nach­weislich schwerbehindert ist. Wenn Sie für Kinder preis­werteren Unfall­schutz abschließen, achten Sie auf eine hohe Progression. Dann zahlt der Versicherer bei schweren Schäden mehr.

Spezielle Versicherungen für Kinder

Zudem bietet der Markt Policen, die speziell auf Kinder zuge­schnitten sind. Eltern können sie teils schon für Babys abschließen. Manche laufen bis zu einem bestimmten Alter – etwa bis 18 oder 21 Jahre – andere ein Leben lang. Die Stiftung Warentest stellt drei Policen vor:

Kinder-Invaliditäts­versicherung. Was ist, wenn das Kind einen Unfall hat oder schwer erkrankt und infolgedessen mit einer Behin­derung lebt? In Deutsch­land leben mehr als 180 000 Kinder und Jugend­liche mit einer Schwerbehin­derung. Die meisten Behin­derungen entwickeln sich nach einer schweren Erkrankung. Die Invalidität und Pflegebedürftig­keit eines Kindes kann das ganze Leben auf den Kopf stellen. Eine Kinder-Invaliditätsversicherung kann dazu beitragen, dass für solch einen Fall genügend Geld zur Verfügung steht.

Es gibt Angebote mit einer lebens­langen Monats­rente für das Kind, zum Beispiel 1 000 Euro, teils mit einmaliger Kapital­leistung. Ein guter Tarif mit Monats­rente kostet ab 275 Euro im Jahr. Die finanzielle Unterstüt­zung kann existenziell sein, etwa wenn ein Eltern­teil den Job aufgibt, um zu Hause das Kind zu versorgen. Eventuell steht ein roll­stuhlgerechter Wohnungs­umbau an.

Vor allem gilt es, lang­fristig den Lebens­stan­dard des Kindes abzu­sichern. Unter Umständen kann es aufgrund der Invalidität nie in einem Beruf arbeiten und ein eigenes Einkommen haben.

Kinder-Unfall­versicherung. Es gibt wenig Angebote für eine Kinder-Invaliditäts­versicherung, dagegen ist die private Unfallversicherung weit verbreitet. Etwa 40 Prozent aller Eltern haben Unfall­schutz für ihr Kind abge­schlossen. Geld gibt es nach einem Unfall, der zu einer bleibenden Schädigung führt. Tritt diese als Folge einer Erkrankung auf, ist sie jedoch nicht versichert.

Kinder-Unfall­versicherungen, die 100 000 Euro bei 50 Prozent dauer­hafter Invalidität zahlen, gibt es für unter 50 Euro im Jahr.

Berufs­unfähigkeits­versicherung für Schüle­rinnen und Schüler. Schon ab zehn Jahren ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzu­schließen. Der Schutz gilt ab Schul­alter und läuft idealer­weise bis zum Renten­beginn. Wird ein Vertrag bereits für Schüler abge­schlossen, ist er über die gesamte Lauf­zeit oft nicht teurer als bei einem späteren Abschluss mit etwa 25 Jahren. Die Stiftung Warentest empfiehlt, die wichtige Berufs­unfähigkeits­versicherung so früh wie möglich abzu­schließen.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 15.05.2025 um 06:51 Uhr
    Alternativer Invaliditätsschutz

    @Mmedracula: Die Gesundheitsfragen stellen für viele eine nicht zu überwindende Hürde für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Wer keinen Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, findet im folgenden Artikel Anregungen, welche Alternativen es mit einem abgespeckten Schutz gibt:
    www.test.de/invaliditaetsschutz

  • Mmedracula am 07.05.2025 um 12:54 Uhr
    Versicherungen als Schwerbehinderter

    Überall wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Rentenversicherung empfohlen. Seit 23 Jahren bin ich im Beruf und alle Anfragen an Versicherungen diesbezüglich wurden von den Versicherungen abgelehnt, da ich als Rollstuhlfahrer 100% aG habe und "sowie eine Arbeitsunfähigkeit immer irgendwie auf die Behinderung zurückgeführt würde". Die Behinderung (eine orthopädische Erkrankung der Beine!) und Krankheiten, die darauf beruhen, würde natürlich generell von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Auf meine Frage, was denn z. B. mit Berufsunfähigkeit durch Burnout wäre kam die Antwort "Durch Ihre Behinderung sind Sie ja psychisch schon vorbelastet, das würde dann als Folge davon ausgelegt".
    Daher meine Frage: was würden Sie unversicherbaren Personen wie mir empfehlen, außer einem Sparbuch, was mir eiskalt bei Sozialleistungen durch Berufsunfähigkeit abgeknöpft wird, bevor ich irgendwas zur Existenzsicherung erhalte?

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 23.07.2024 um 09:52 Uhr
    Anfrage zum Inhalt einer Versichungspolie

    @joecry: Uns liegen keine Informationen vor, die uns ermöglichen, Ihnen Informationen zum Inhalt Ihrer Versicherungspolice zu geben.

  • joecry am 22.07.2024 um 19:27 Uhr
    Proxalto gewährt k. Einblick i. Lebensversicherung

    Mir steht kein Herausgabeanspruch aus §810BGB zu....da das Versicherungsverh. bereits abgewickelt ist. Ablauf zum 01.02.2022.
    Meine Frage: Lassen sich aufgrund folgender Buchstaben/Zahlenkombinationen der Beginn des Vertrages feststellen? KS-2ND-B-Versicherung Nr. 1-24.277.715-8
    Versicherungssumme 126.542,00EUR
    Überschussbet. 29.175,00EUR
    Schlussüberschu.ant. 9.395,90EUR
    Anteil an Bewert.reserven 416,40EUR
    Auszahlungsbetrag 165.529,30EUR vielen Dank für Ihre Mühe.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 19.04.2024 um 12:54 Uhr
    Unfallversicherung

    @Hajub: Die Ansprüche an eine private Unfallversicherung ändern sich im Alter, Dinge wie Assistance-Leistungen zum Beispiel werden wichtiger. Auch für Senioren finden Sie auf unserer Seite günstige Angebote. www.test.de/Private-Unfallversicherung-im-Test-4910731-0/