
Neue Risiken. Eine Familie mit Kindern braucht zwingend eine Privathaftpflichtversicherung. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Für Familien mit Kindern gilt: Sind Eltern für den Krankheitsfall, Todesfall und Haftungsrisiken gut versichert, ist im Ernstfall auch genug Geld für ihre Kinder da.
Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll
Im Hinblick auf Kinder ist vor allem eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig. Kann ein Elternteil krankheits- oder unfallbedingt dauerhaft nicht mehr zu mindestens 50 Prozent im Beruf arbeiten, hilft eine Monatsrente vom Versicherer, den Lebensstandard zu sichern.
Keine finanzielle Not nach Todesfall
Wer für Kinder sorgt, braucht eine Risikolebensversicherung – ob junge Familie oder Alleinerziehende. Mit dieser Police sind Kinder finanziell abgesichert. Stirbt der Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin, gleicht das Geld vom Versicherer eine Zeit lang den Einkommensverlust aus. Beim Tod der oder des Versicherten erhalten Angehörige die vereinbarte Todesfallsumme.
Die Versicherung kostet nicht die Welt. Für eine Versicherungssumme von 100 000 Euro zahlt eine 35-jährige Abteilungsleiterin in unserem Test zum Beispiel 114 Euro im Jahr. Bei einer Versicherungssumme von 450 000 Euro zahlt sie im günstigsten Fall 433 Euro im Jahr. Der Vertrag läuft bis zum 67. Lebensjahr.
Wer ein Haus oder eine Wohnung per Kredit finanziert, muss diese Versicherung in der Regel ohnehin abschließen, weil viele Kreditinstitute das verlangen.
Faustregel: Die Versicherungssumme sollte etwa beim Drei- bis Fünffachen des Jahresbruttoeinkommens liegen.
Sinnvoller Schutz für Kinder in der Privathaftpflicht
Mit kleinen Kindern kann es Veränderungsbedarf bei der privaten Haftpflichtversicherung geben. Grund: In manchen Tarifen zahlt die Versicherung nicht bei Schäden durch eigene Kinder unter sieben Jahren. Sie sind nach dem Gesetz „deliktunfähig“, weil sie die Auswirkungen ihres Handelns noch nicht richtig abschätzen können. Im nicht ruhenden Straßenverkehr liegt die Grenze bei zehn Jahren. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben.
Ein Fallbeispiel: Zerkratzen zwei sechsjährige Freundinnen mit Steinen den 1-er BMW des Nachbarn und verursachen einen Schaden von rund 3 250 Euro inklusive Mietwagenkosten für vier Tage, bleibt der Nachbar auf dem Schaden sitzen. Es sei denn, die Eltern haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.
Dieser echte Fall landete vor Gericht. Die Eltern der Sechsjährigen wollten nicht zahlen. Die Richter stellten fest, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten, weil ein Elternteil nur alle 45 Minuten aus dem Fenster geschaut hatte, um die spielenden Mädchen zu beobachten. Vorschulkinder sollten jedoch etwa im Abstand von 15 bis 30 Minuten überwacht werden. Die Eltern hafteten (Landgericht Detmold, Az. 10 S 17/13).
Es gibt heute Haftpflichttarife, die solche Schäden einschließen. Auf die Aufsichtspflicht kommt es dann nicht mehr an. Wer Streit vermeiden will, sollte eine Familienhaftpflichtpolice mit diesem Zusatzschutz abschließen. Es gibt günstige Versicherungen ab rund 50 Euro im Jahr.
Unser Rat
Todesfallschutz. Wenn andere Menschen finanziell von Ihnen abhängig sind, brauchen Sie eine Risikolebensversicherung mit ausreichender Versicherungssumme. Mit der Vertragsvariante „verbundene Leben“ können sich Paare gegenseitig absichern.
Invaliditätsschutz fürs Kind. Für Kinder ist eine Kinder-Invaliditätsversicherung sinnvoll. Sie leistet, wenn ein Kind durch Unfall oder Krankheit nachweislich schwerbehindert ist. Wenn Sie für Kinder preiswerteren Unfallschutz abschließen, achten Sie auf eine hohe Progression. Dann zahlt der Versicherer bei schweren Schäden mehr.
Spezielle Versicherungen für Kinder
Zudem bietet der Markt Policen, die speziell auf Kinder zugeschnitten sind. Eltern können sie teils schon für Babys abschließen. Manche laufen bis zu einem bestimmten Alter – etwa bis 18 oder 21 Jahre – andere ein Leben lang. Die Stiftung Warentest stellt drei Policen vor:
Kinder-Invaliditätsversicherung. Was ist, wenn das Kind einen Unfall hat oder schwer erkrankt und infolgedessen mit einer Behinderung lebt? In Deutschland leben mehr als 180 000 Kinder und Jugendliche mit einer Schwerbehinderung. Die meisten Behinderungen entwickeln sich nach einer schweren Erkrankung. Die Invalidität und Pflegebedürftigkeit eines Kindes kann das ganze Leben auf den Kopf stellen. Eine Kinder-Invaliditätsversicherung kann dazu beitragen, dass für solch einen Fall genügend Geld zur Verfügung steht.
Es gibt Angebote mit einer lebenslangen Monatsrente für das Kind, zum Beispiel 1 000 Euro, teils mit einmaliger Kapitalleistung. Ein guter Tarif mit Monatsrente kostet ab 275 Euro im Jahr. Die finanzielle Unterstützung kann existenziell sein, etwa wenn ein Elternteil den Job aufgibt, um zu Hause das Kind zu versorgen. Eventuell steht ein rollstuhlgerechter Wohnungsumbau an.
Vor allem gilt es, langfristig den Lebensstandard des Kindes abzusichern. Unter Umständen kann es aufgrund der Invalidität nie in einem Beruf arbeiten und ein eigenes Einkommen haben.
Kinder-Unfallversicherung. Es gibt wenig Angebote für eine Kinder-Invaliditätsversicherung, dagegen ist die private Unfallversicherung weit verbreitet. Etwa 40 Prozent aller Eltern haben Unfallschutz für ihr Kind abgeschlossen. Geld gibt es nach einem Unfall, der zu einer bleibenden Schädigung führt. Tritt diese als Folge einer Erkrankung auf, ist sie jedoch nicht versichert.
Kinder-Unfallversicherungen, die 100 000 Euro bei 50 Prozent dauerhafter Invalidität zahlen, gibt es für unter 50 Euro im Jahr.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Schülerinnen und Schüler. Schon ab zehn Jahren ist es möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Der Schutz gilt ab Schulalter und läuft idealerweise bis zum Rentenbeginn. Wird ein Vertrag bereits für Schüler abgeschlossen, ist er über die gesamte Laufzeit oft nicht teurer als bei einem späteren Abschluss mit etwa 25 Jahren. Die Stiftung Warentest empfiehlt, die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen.
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- Kunden müssen Gesundheitsfragen vor Abschluss einer Versicherungspolice korrekt beantworten. Sonst können sie später ihren Schutz verlieren. So klappt die Beantwortung.
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- Bei Ärger mit einem Unternehmen ist eine Schlichtungsstelle erste Wahl. Bei Konflikten zwischen Nachbarn oder in der Familie eignet sich eine Schlichtung oder Mediation.
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- Finanzwissen aus Verbraucherschutzperspektive: Das bietet unsere neue Reihe „Finanztest-Talk“ auf Youtube. In Folge 3 geht es um das Thema Versicherungen.
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@Mmedracula: Die Gesundheitsfragen stellen für viele eine nicht zu überwindende Hürde für den Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung dar. Wer keinen Berufsunfähigkeitsschutz bekommt, findet im folgenden Artikel Anregungen, welche Alternativen es mit einem abgespeckten Schutz gibt:
www.test.de/invaliditaetsschutz
Überall wird eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine private Rentenversicherung empfohlen. Seit 23 Jahren bin ich im Beruf und alle Anfragen an Versicherungen diesbezüglich wurden von den Versicherungen abgelehnt, da ich als Rollstuhlfahrer 100% aG habe und "sowie eine Arbeitsunfähigkeit immer irgendwie auf die Behinderung zurückgeführt würde". Die Behinderung (eine orthopädische Erkrankung der Beine!) und Krankheiten, die darauf beruhen, würde natürlich generell von der Versicherungsleistung ausgeschlossen. Auf meine Frage, was denn z. B. mit Berufsunfähigkeit durch Burnout wäre kam die Antwort "Durch Ihre Behinderung sind Sie ja psychisch schon vorbelastet, das würde dann als Folge davon ausgelegt".
Daher meine Frage: was würden Sie unversicherbaren Personen wie mir empfehlen, außer einem Sparbuch, was mir eiskalt bei Sozialleistungen durch Berufsunfähigkeit abgeknöpft wird, bevor ich irgendwas zur Existenzsicherung erhalte?
@joecry: Uns liegen keine Informationen vor, die uns ermöglichen, Ihnen Informationen zum Inhalt Ihrer Versicherungspolice zu geben.
Mir steht kein Herausgabeanspruch aus §810BGB zu....da das Versicherungsverh. bereits abgewickelt ist. Ablauf zum 01.02.2022.
Meine Frage: Lassen sich aufgrund folgender Buchstaben/Zahlenkombinationen der Beginn des Vertrages feststellen? KS-2ND-B-Versicherung Nr. 1-24.277.715-8
Versicherungssumme 126.542,00EUR
Überschussbet. 29.175,00EUR
Schlussüberschu.ant. 9.395,90EUR
Anteil an Bewert.reserven 416,40EUR
Auszahlungsbetrag 165.529,30EUR vielen Dank für Ihre Mühe.
@Hajub: Die Ansprüche an eine private Unfallversicherung ändern sich im Alter, Dinge wie Assistance-Leistungen zum Beispiel werden wichtiger. Auch für Senioren finden Sie auf unserer Seite günstige Angebote. www.test.de/Private-Unfallversicherung-im-Test-4910731-0/