
Endlich volljährig. Brauche ich ab 18 Jahren eine eigene Krankenversicherung? Wer über die Eltern gesetzlich mitversichert ist, muss sich oft noch keine Gedanken machen. © Stiftung Warentest / René Reichelt
Endlich 18 – und unabhängig! Hier lesen Sie, ab wann junge Volljährige eine eigene Versicherung brauchen und wie lange Familientarife ausreichen.
Krankenversicherung oft bis zum 25. Geburtstag
Kinder können oft bis zum 25. Geburtstag in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert sein. Denn die Familienversicherung greift auch nach dem 18. Geburtstag, sofern Kinder zum Beispiel noch zur Schule gehen, studieren oder ein freiwilliges soziales Jahr machen. Darüber hinaus müssen Eltern und Kinder weitere Voraussetzungen erfüllen:
Die verheirateten Eltern müssen entweder beide gesetzlich versichert sein oder der gesetzlich versicherte Ehepartner muss mehr verdienen als der Privatversicherte.
Bei unverheirateten Eltern spielt deren Einkommen keine Rolle.
Die Kinder dürfen monatlich nicht mehr als 470 Euro Einkommen haben, sonst müssen sie sich freiwillig gesetzlich krankenversichern. Die Einkommensgrenze berechnet sich aus den Sozialversicherungsrechengrößen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und ändert sich fast jährlich. Als Einkommen gelten unter anderem Mieteinnahmen, Zinsen, Renten und steuerpflichtige Unterhaltszahlungen. Sind alle Bedingungen für die beitragsfreie Mitversicherung erfüllt, schützt die Familienversicherung die Kinder meistens auch in Übergangsphasen oder Wartezeiten zwischen Schule, Studium und Ausbildung.
Die Familienversicherung kann sich über das 25. Lebensjahr hinaus verlängern, wenn junge Leute zum Beispiel ein freiwilliges soziales Jahr, ein freiwilliges ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Die Familienversicherung verlängert sich um die tatsächliche Dauer des Dienstes, höchstens jedoch für die Dauer von 12 Monaten.
Tipp: Alle Informationen über gesetzliche Krankenversicherungen finden Sie im großen kostenlosen Special Krankenkasse.
Tabelle: Ab 18 Jahre im Familientarif oder eigene Versicherung?
Versichert in der Familienversicherung, wenn alle Merkmale erfüllt sind |
Eigene Versicherung notwendig, wenn ein Merkmal erfüllt ist |
|
Gesetzliche Krankenversicherung |
Jünger als 25 Jahre und in Schule, Praktikum oder Ausbildung und nicht mehr als 470 Euro Einkommen1 pro Monat. Tipp: Elterngeld zählt nicht zu den Einnahmen. |
In Berufsausbildung oder Freiwilligendienst pflichtversichert, älter als 25, Studierende über 25 Jahre oder Einkommen1 mehr als 470 Euro im Monat. |
Privathaftpflichtversicherung |
Ledig und in erster Ausbildung2. |
Verheiratet, berufstätig oder Auslandsaufenthalt für mehrere Jahre. |
Auslandsreise-Krankenversicherung |
Jünger als 18 Jahre, je nach Tarif gilt der Schutz auch bis 19, 20 oder 25 Jahre. |
Mehr als sechs3 Wochen Auslandsaufenthalt, tarifbedingte Altersgrenze oder Auszug aus Elternhaus. |
Hausratversicherung |
Erstwohnsitz bei den Eltern (für erstes WG- oder Wohnheimzimmer des Kindes kann beschränkter Schutz gelten). |
Eigener Haushalt mit wertvollen Gegenständen. |
Rechtsschutzversicherung |
Ledig und in Ausbildung. Meist Altersgrenzen, etwa bis 25 oder 30 Jahre. |
Durch berufliche Tätigkeit dauerhaft eigenes Einkommen. |
- 1
- Als Einkommen gelten Lohn, Gehalt, Miet- und Pachteinnahmen, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Renten, Hinterbliebenenrenten, steuerpflichtige Unterhaltszahlungen.
- 2
- Erste Ausbildung, die zur Ausübung eines Berufs befähigt. Häufig zählen auch darauf aufbauende Ausbildungen noch zur Erstausbildung.
- 3
- In einigen Policen reicht der Schutz des Familientarifs bis zu acht Wochen.
Das gilt in der privaten Krankenversicherung
Für privat krankenversicherte Kinder ändert sich durch den 18. Geburtstag nichts an ihrem Versicherungsstatus. Sie sind in der privaten Krankenversicherung mit einem eigenen Vertrag versichert. Beginnen sie eine Ausbildung oder ein Studium, können sie sich meist entscheiden, ob sie in die gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen. Hilfreich ist unsere Checkliste Kasse oder Privat.
Unser Rat
Privathaftpflicht. Junge Leute sollten prüfen, ob sie eine eigene Privathaftpflichtpolice brauchen. Der Familientarif der Eltern bietet oft nur Schutz bis zum Ende der ersten Ausbildung.
Berufsunfähigkeitsschutz. Ein Must-have ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier gilt: So früh wie möglich abschließen. Angebote gibt es schon für Schülerinnen und Schüler, Azubis und Studierende.
Auslandsreise-Krankenschutz. Kinder sind in der Auslandsreise-Krankenversicherung der Familie mitversichert. Manchmal gilt der Schutz nur bis zum 18. Geburtstag. Danach brauchen Jugendliche einen eigenen Vertrag.
Handyversicherung. Eine Handyversicherung ist oft überflüssig. Im Schadensfall zahlen Kunden oft einen hohen Eigenanteil.
Versicherung über Apps. Versicherungen bequem über das Smartphone abschließen: Das versprechen so genannte Makler-Apps wie Clark oder der Verivox Versicherungsmanager. Doch die digitalen Makler sind kaum empfehlenswert, so das Fazit unseres Tests Versicherungsmakler-Apps im Jahr 2019.
Wer eine Privathaftpflicht braucht
Jede und jeder braucht eine private Haftpflichtversicherung. Sie gehört zu den Versicherungen, um die sich Menschen freiwillig kümmern müssen. Wer anderen einen Schaden zufügt, wird dafür zur Verantwortung gezogen. Der Versicherer springt in solchen Fällen ein. Ledige 18-Jährige sind oft noch über den Familientarif der Eltern geschützt – und das sogar unabhängig vom Wohnort. Der Familientarif greift in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung des Kindes. Danach sollten sich junge Menschen um eine eigene Haftpflicht-Police kümmern. Gute Tarife gibt es ab 52 Euro im Jahr. Bei der Auswahl hilft der Haftpflicht-Vergleich der Stiftung Warentest.
„Die erste Ausbildung“ – was die Versicherer damit meinen
Von der „ersten Ausbildung“ ist in vielen Versicherungsbedingungen die Rede, wenn es um die Frage geht, wie lange ein Kind noch bei den Eltern mitversichert ist. Was auf den ersten Blick klar erscheint, kann kompliziert werden, wenn das Kind ein duales Studium, einen Master nach dem Bachelor oder ein Studium nach der Lehre beginnt. Wann hört die erste Ausbildung auf? Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) definiert in seinen Musterbedingungen Folgendes: Als erste Ausbildung zählen Lehre und Studium, ein Bachelor- und auch ein unmittelbar anschließender Masterstudiengang. Was im Einzelfall aber als Erstausbildung anerkannt wird, entscheidet der Versicherer. Deshalb gilt: Im Zweifel immer nachfragen!
Oft noch weit weg: Berufsunfähigkeit
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Policen. Sie springt ein, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder zum Beispiel nach einem Sport- oder Autounfall nicht mehr von seinem Erwerbseinkommen leben kann. Auch wenn in jungen Jahren oft die Einsicht fehlt, für diesen Fall vorzusorgen – je jünger und gesünder ein Mensch bei Vertragsschluss, um so höher die Chance auf einen sehr guten Vertrag. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung können schon Schülerinnen und Schüler, Studierende und Azubis abschließen. Spätestens mit Berufseinstieg sollten sich Menschen darum kümmern.
Unterwegs im Ausland
Junge Leute, die im Ausland unterwegs sind, benötigen eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Gesetzlich Krankenversicherte brauchen sie unbedingt für Reisen außerhalb Europas, aber auch innerhalb Europas ist der Schutz sinnvoll. Die Krankenkasse kommt zum Beispiel innerhalb der EU nicht für privatärztliche Leistungen oder einen notwendigen Krankenrücktransport auf. Haben Eltern für die Familie eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, ist die Mitversicherung von Kindern oft durch Altersgrenzen beschränkt. Häufig gilt der Schutz bis zum 18. Geburtstag, seltener bis zum 21. oder 23. Lebensjahr. Danach müssen sich junge Leute um eine eigene Police kümmern. Der Versicherungsschutz reicht in der Regel für eine Reise bis zu sechs Wochen im Jahr. Sehr gute Tarife gibt es ab einem Jahresbeitrag von 8 Euro (Vergleich Reisekrankenversicherung).
Für lange Auslandsreisen extra Reiseschutz
Jugendliche, die für längere Zeit ins Ausland gehen, benötigen eine Extra-Auslandsreisekrankenversicherung. Diese können sie beispielsweise für zwei oder drei Monate oder auch ein ganzes Jahr abschließen. Diese Extra-Versicherung ist wichtig, weil der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse nur für Deutschland uneingeschränkt gilt. Auch privat Krankenversicherte sollten klären, ob sie eine Extra-Police für einen längeren Auslandsaufenthalt brauchen. Privatversicherte sind manchmal nur ein bis drei Monate weltweit geschützt. Im Vergleich Reisekrankenversicherungen für lange Reisen finden sie weitere Informationen.
Rechtsschutz für die ganze Familie
Von einem Rechtsschutz-Familientarif profitieren Kinder, bis sie erstmals dauerhaft eigenes Geld verdienen. Mehr Informationen im großen Vergleich Rechtsschutzversicherung.
So schützen junge Leute Hausrat und Fahrrad
Für Jugendliche, die in die ersten eigenen vier Wände ziehen, ist eine Hausratversicherung sinnvoll, wenn sie teure Möbel und hochwertige Elektronik besitzen. Auch ein Fahrrad kann über die Hausratpolice mitversichert werden. Günstige Policen finden sich im Vergleich von Hausratversicherungen. Solange der Lebensmittelpunkt der Kinder jedoch noch bei den Eltern liegt und die Kinder ein WG- oder Wohnheimzimmer beziehen, weiten einige Versicherer den Schutz des Hausrat–Familientarifs darauf aus. Im Schadensfall erstatten sie in der Regel maximal 10 Prozent der Versicherungssumme.
Meist überflüssig: Handyversicherung
Das Problem mit Handy-Schutzbriefen: Kommt es drauf an, springt der Versicherer oft nicht ein. Im Kleingedruckten stehen viele Ausschlüsse. Junge Leute sollten sich überlegen, ob sie Geld für eine Versicherung fürs Handy oder Tablet ausgeben wollen.
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@Nico3417: Wir empfehlen Ihnen, vor einer Kündigung des Versicherungsschutzes Ihre Versicherungsbedingungen zu prüfen. Versicherer mit verbraucherfreundlichen Bedingungen bieten in der Regel Versicherungsschutz bis zum Ende der Vertragslaufzeit, wenn Versicherungsnehmer nicht nur vorübergehend, sondern auch endgültig aus dem Berufsleben ausscheiden. Grundlage ist dann die zuletzt vor Ausscheiden aus dem Beruf ausgeübte Tätigkeit.
Als Vorruheständler noch nötig oder kann ich sie kündigen?
Sie haben Recht das man die Versicherung auf jemand jüngeres Übertragen kann,
es geht auch einfacher: Gute Unternehmen bieten "Pauschaltarife" an, da sollte man sich mit dem Makler/Vertreter seines Vertrauens zusammen setzten, Nicht mit der VZ ! Die Kollegen haften auch für Ihre Beratung. Was die Prämie/den Beitrag wirklich hoch jagt ist der Nutzer, nicht der VN und da gehts ums Geburtsjahr.
Zu mir : bin Mehrfachvertreter sowie Einfirmenvertreter
Zur Haftpflichtversicherung und Schäden durch Kinder sollte m.E. unbedingt darauf geachtet werden, dass duese nicht den Passus „sofern keine andere Versicherung eintritt“. Unser Sohn hat mal ein Auto leicht zerkratzt (3 Jahre alt), das vollkaskoversichert war und somit hat die immer so gut getestete Huk (mit grünen Haken in den Testberichten bei Schäden durch Deliktunfähigkeit) nicht gezahlt. Haben dann die Haftpflicht gewechselt zu einer ohne dieser Einschränkung…
@1851135769: Vielen Dank für Ihre Ergänzungen, die wir an die Redaktion weiterleiten. Zu den hohen KFZ-Prämien Älterer berichteten wir in Finanztest und gaben dort auch Spartipps
https://www.test.de/Autoversicherung-wie-aeltere-Fahrer-zur-Kasse-gebeten-werden-4964853-0/