Richtig versichert

Endlich voll­jährig – welche Versicherungen wichtig sind

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Richtig versichert - Welche Versicherungen Sie sich sparen können

Endlich voll­jährig. Brauche ich ab 18 Jahren eine eigene Kranken­versicherung? Wer über die Eltern gesetzlich mitversichert ist, muss sich oft noch keine Gedanken machen. © Stiftung Warentest / René Reichelt

Endlich 18 – und unabhängig! Hier lesen Sie, ab wann junge Voll­jährige eine eigene Versicherung brauchen und wie lange Familien­tarife ausreichen.

Kranken­versicherung oft bis zum 25. Geburts­tag

Kinder können oft bis zum 25. Geburts­tag in der gesetzlichen Krankenversicherung beitrags­frei mitversichert sein. Denn die Familien­versicherung greift auch nach dem 18. Geburts­tag, sofern Kinder zum Beispiel noch zur Schule gehen, studieren oder ein freiwil­liges soziales Jahr machen. Darüber hinaus müssen Eltern und Kinder weitere Voraus­setzungen erfüllen:

Die verheirateten Eltern müssen entweder beide gesetzlich versichert sein oder der gesetzlich versicherte Ehepartner muss mehr verdienen als der Privatversicherte.

Bei unver­heirateten Eltern spielt deren Einkommen keine Rolle.

Die Kinder dürfen monatlich nicht mehr als 470 Euro Einkommen haben, sonst müssen sie sich freiwil­lig gesetzlich kranken­versichern. Die Einkommens­grenze berechnet sich aus den Sozial­versicherungs­rechengrößen des Bundes­ministeriums für Arbeit und ­Soziales und ändert sich fast jähr­lich. Als Einkommen gelten unter anderem Miet­einnahmen, Zinsen, Renten und steuer­pflich­tige Unter­halts­zahlungen. Sind alle Bedingungen für die beitrags­freie Mitversicherung erfüllt, schützt die Familien­versicherung die Kinder meistens auch in Über­gangs­phasen oder Warte­zeiten zwischen Schule, Studium und Ausbildung.

Die Familien­versicherung kann sich über das 25. Lebens­jahr hinaus verlängern, wenn junge Leute zum Beispiel ein freiwil­liges soziales Jahr, ein freiwil­liges ökologisches Jahr oder den Bundes­freiwil­ligen­dienst absol­vieren. Die Familien­versicherung verlängert sich um die tatsäch­liche Dauer des Dienstes, höchs­tens jedoch für die Dauer von 12 Monaten.

Tipp: Alle Informationen über gesetzliche Kranken­versicherungen finden Sie im großen kostenlosen Special Krankenkasse.

Tabelle: Ab 18 Jahre im Familien­tarif oder eigene Versicherung?

Versichert in der Familien­versicherung, wenn alle Merkmale erfüllt sind

Eigene Versicherung notwendig, wenn ein Merkmal erfüllt ist

Gesetzliche Kranken­versicherung
Krankenkassenvergleich

Jünger als 25 Jahre und in Schule, Praktikum oder Ausbildung und nicht mehr als 470 Euro Einkommen1 pro Monat. Tipp: Eltern­geld zählt nicht zu den Einnahmen.

In Berufs­ausbildung oder Freiwil­ligen­dienst pflicht­versichert, älter als 25, Studierende über 25 Jahre oder Einkommen1 mehr als 470 Euro im Monat.

Privathaft­pflicht­versicherung
Privathaftpflicht

Ledig und in erster Ausbildung2.

Verheiratet, berufs­tätig oder Auslands­auf­enthalt für mehrere Jahre.

Auslands­reise-Kranken­versicherung
Auslandskrankenversicherung

Jünger als 18 Jahre, je nach Tarif gilt der Schutz auch bis 19, 20 oder 25 Jahre.

Mehr als sechs3 Wochen Auslands­auf­enthalt, tarifbe­dingte Alters­grenze oder Auszug aus Eltern­haus.

Hausrat­versicherung
Hausratversicherung

Erst­wohn­sitz bei den Eltern (für erstes WG- oder Wohn­heim­zimmer des Kindes kann beschränkter Schutz gelten).

Eigener Haushalt mit wert­vollen Gegen­ständen.

Rechts­schutz­versicherung
Rechtsschutzversicherung

Ledig und in Ausbildung. Meist Alters­grenzen, etwa bis 25 oder 30 Jahre.

Durch berufliche Tätig­keit dauer­haft eigenes Einkommen.

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Als Einkommen gelten Lohn, Gehalt, Miet- und Pacht­einnahmen, Einmalzah­lungen wie Weihnachts­geld, Einnahmen aus selbst­ständiger Tätig­keit, Einnahmen aus Kapital­vermögen, Renten, Hinterbliebenenrenten, steuer­pflichtige Unter­halts­zahlungen.
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Erste Ausbildung, die zur Ausübung eines Berufs befähigt. Häufig zählen auch darauf aufbauende Ausbildungen noch zur Erst­ausbildung.
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In einigen Policen reicht der Schutz des Familien­tarifs bis zu acht Wochen.

Das gilt in der privaten Kranken­versicherung

Für privat kranken­versicherte Kinder ändert sich durch den 18. Geburts­tag nichts an ihrem Versicherungs­status. Sie sind in der privaten Kranken­versicherung mit einem eigenen Vertrag versichert. Beginnen sie eine Ausbildung oder ein Studium, können sie sich meist entscheiden, ob sie in die gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen. Hilf­reich ist unsere Checkliste Kasse oder Privat.

Unser Rat

Privathaft­pflicht. Junge Leute sollten prüfen, ob sie eine eigene Privathaftpflichtpolice brauchen. Der Familien­tarif der Eltern bietet oft nur Schutz bis zum Ende der ersten Ausbildung.

Berufs­unfähigkeits­schutz. Ein Must-have ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Hier gilt: So früh wie möglich abschließen. Angebote gibt es schon für Schüle­rinnen und Schüler, Azubis und Studierende.

Auslands­reise-Kranken­schutz. Kinder sind in der Auslandsreise-Krankenversicherung der Familie mitversichert. Manchmal gilt der Schutz nur bis zum 18. Geburts­tag. Danach brauchen Jugend­liche einen eigenen Vertrag.

Handy­versicherung. Eine Handyversicherung ist oft über­flüssig. Im Schadens­fall zahlen Kunden oft einen hohen Eigen­anteil.

Versicherung über Apps. Versicherungen bequem über das Smartphone abschließen: Das versprechen so genannte Makler-Apps wie Clark oder der Verivox Versicherungs­manager. Doch die digitalen Makler sind kaum empfehlens­wert, so das Fazit unseres Tests Versicherungsmakler-Apps im Jahr 2019.

Wer eine Privathaft­pflicht braucht

Jede und jeder braucht eine private Haft­pflicht­versicherung. Sie gehört zu den Versicherungen, um die sich Menschen freiwil­lig kümmern müssen. Wer anderen einen Schaden zufügt, wird dafür zur Verantwortung gezogen. Der Versicherer springt in solchen Fällen ein. Ledige 18-Jährige sind oft noch über den Familien­tarif der Eltern geschützt – und das sogar unabhängig vom Wohn­ort. Der Familien­tarif greift in der Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung des Kindes. Danach sollten sich junge Menschen um eine eigene Haft­pflicht-Police kümmern. Gute Tarife gibt es ab 52 Euro im Jahr. Bei der Auswahl hilft der Haftpflicht-Vergleich der Stiftung Warentest.

„Die erste Ausbildung“ – was die Versicherer damit meinen

Von der „ersten Ausbildung“ ist in vielen Versicherungs­bedingungen die Rede, wenn es um die Frage geht, wie lange ein Kind noch bei den Eltern mitversichert ist. Was auf den ersten Blick klar erscheint, kann kompliziert werden, wenn das Kind ein duales Studium, einen Master nach dem Bachelor oder ein Studium nach der Lehre beginnt. Wann hört die erste Ausbildung auf? Der Gesamt­verband der Deutschen Versicherungs­wirt­schaft (GDV) definiert in ­seinen Musterbedingungen Folgendes: Als erste Ausbildung zählen Lehre und Studium, ein Bachelor- und auch ein unmittel­bar anschließender Master­studiengang. Was im Einzel­fall aber als Erst­ausbildung anerkannt wird, entscheidet der Versicherer. Deshalb gilt: Im Zweifel immer nach­fragen!

Oft noch weit weg: Berufs­unfähigkeit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Policen. Sie springt ein, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder zum Beispiel nach einem Sport- oder Auto­unfall nicht mehr von seinem Erwerbs­einkommen leben kann. Auch wenn in jungen Jahren oft die Einsicht fehlt, für diesen Fall vorzusorgen – je jünger und gesünder ein Mensch bei Vertrags­schluss, um so höher die Chance auf einen sehr guten Vertrag. Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung können schon Schüle­rinnen und Schüler, Studierende und Azubis abschließen. Spätestens mit Berufs­einstieg sollten sich Menschen darum kümmern.

Unterwegs im Ausland

Junge Leute, die im Ausland unterwegs sind, benötigen eine Auslands­reise-Kranken­versicherung. Gesetzlich Kranken­versicherte brauchen sie unbe­dingt für Reisen außer­halb Europas, aber auch inner­halb Europas ist der Schutz sinn­voll. Die Krankenkasse kommt zum Beispiel inner­halb der EU nicht für privatärztliche Leistungen oder einen notwendigen Krankenrück­trans­port auf. Haben Eltern für die Familie eine Auslands­reisekranken­versicherung abge­schlossen, ist die Mitversicherung von Kindern oft durch Alters­grenzen beschränkt. Häufig gilt der Schutz bis zum 18. Geburts­tag, seltener bis zum 21. oder 23. Lebens­jahr. Danach müssen sich junge Leute um eine eigene Police kümmern. Der Versicherungs­schutz reicht in der Regel für eine Reise bis zu sechs Wochen im Jahr. Sehr gute Tarife gibt es ab einem Jahres­beitrag von 8 Euro (Vergleich Reisekrankenversicherung).

Für lange Auslands­reisen extra Reise­schutz

Jugend­liche, die für längere Zeit ins Ausland gehen, benötigen eine Extra-Auslands­reisekranken­versicherung. Diese können sie beispiels­weise für zwei oder drei Monate oder auch ein ganzes Jahr abschließen. Diese Extra-Versicherung ist wichtig, weil der Schutz der gesetzlichen Krankenkasse nur für Deutsch­land uneinge­schränkt gilt. Auch privat Kranken­versicherte sollten klären, ob sie eine Extra-Police für einen längeren Auslands­auf­enthalt brauchen. Privatversicherte sind manchmal nur ein bis drei Monate welt­weit geschützt. Im Vergleich Reisekrankenversicherungen für lange Reisen finden sie weitere Informationen.

Rechts­schutz für die ganze Familie

Von einem Rechts­schutz-Familien­tarif profitieren Kinder, bis sie erst­mals dauer­haft eigenes Geld verdienen. Mehr Informationen im großen Vergleich Rechtsschutzversicherung.

So schützen junge Leute Hausrat und Fahr­rad

Für Jugend­liche, die in die ersten eigenen vier Wände ziehen, ist eine Hausrat­versicherung sinn­voll, wenn sie teure Möbel und hoch­wertige Elektronik besitzen. Auch ein Fahr­rad kann über die Hausrat­police mitversichert werden. Güns­tige Policen finden sich im Vergleich von Hausratversicherungen. Solange der Lebens­mittel­punkt der Kinder jedoch noch bei den Eltern liegt und die Kinder ein WG- oder Wohn­heim­zimmer beziehen, weiten einige Versicherer den Schutz des Hausrat–Familien­tarifs darauf aus. Im Schadens­fall erstatten sie in der Regel maximal 10 Prozent der Versicherungs­summe.

Meist über­flüssig: Handy­versicherung

Das Problem mit Handy-Schutz­briefen: Kommt es drauf an, springt der Versicherer oft nicht ein. Im Klein­gedruckten stehen viele Ausschlüsse. Junge Leute sollten sich über­legen, ob sie Geld für eine Versicherung fürs Handy oder Tablet ausgeben wollen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 23.06.2023 um 13:33 Uhr
Berufsunfähigkeitsversicherung?

@Nico3417: Wir empfehlen Ihnen, vor einer Kündigung des Versicherungsschutzes Ihre Versicherungsbedingungen zu prüfen. Versicherer mit verbraucherfreundlichen Bedingungen bieten in der Regel Versicherungsschutz bis zum Ende der Vertragslaufzeit, wenn Versicherungsnehmer nicht nur vorübergehend, sondern auch endgültig aus dem Berufsleben ausscheiden. Grundlage ist dann die zuletzt vor Ausscheiden aus dem Beruf ausgeübte Tätigkeit.

Nico3417 am 21.06.2023 um 21:39 Uhr
Berufsunfähigkeitsversicherung

Als Vorruheständler noch nötig oder kann ich sie kündigen?

hansen75 am 20.10.2022 um 10:42 Uhr
Hohe KfZ-Beiträge für ältere Autofahrer Einwand

Sie haben Recht das man die Versicherung auf jemand jüngeres Übertragen kann,
es geht auch einfacher: Gute Unternehmen bieten "Pauschaltarife" an, da sollte man sich mit dem Makler/Vertreter seines Vertrauens zusammen setzten, Nicht mit der VZ ! Die Kollegen haften auch für Ihre Beratung. Was die Prämie/den Beitrag wirklich hoch jagt ist der Nutzer, nicht der VN und da gehts ums Geburtsjahr.
Zu mir : bin Mehrfachvertreter sowie Einfirmenvertreter

thomas_muc am 19.10.2022 um 18:19 Uhr
Haftpflichtversicherung

Zur Haftpflichtversicherung und Schäden durch Kinder sollte m.E. unbedingt darauf geachtet werden, dass duese nicht den Passus „sofern keine andere Versicherung eintritt“. Unser Sohn hat mal ein Auto leicht zerkratzt (3 Jahre alt), das vollkaskoversichert war und somit hat die immer so gut getestete Huk (mit grünen Haken in den Testberichten bei Schäden durch Deliktunfähigkeit) nicht gezahlt. Haben dann die Haftpflicht gewechselt zu einer ohne dieser Einschränkung…

Profilbild Stiftung_Warentest am 24.02.2022 um 18:31 Uhr
Hohe KfZ-Beiträge für ältere Autofahrer/innen

@1851135769: Vielen Dank für Ihre Ergänzungen, die wir an die Redaktion weiterleiten. Zu den hohen KFZ-Prämien Älterer berichteten wir in Finanztest und gaben dort auch Spartipps
https://www.test.de/Autoversicherung-wie-aeltere-Fahrer-zur-Kasse-gebeten-werden-4964853-0/