Der Verkauf per Kleinanzeige oder Ebay bringt Geld und ist nachhaltig. Wir erklären Privatverkäufern, wie sie die Haftung mit Privatverkaufs-Klauseln ausschließen.
Bei Ebay verkaufen wird günstiger. Der Marktplatz streicht zum 1. März 2023 die Gebühren für Privatverkäufer für Verkäufe innerhalb Deutschlands. Wegen der Sachmangelhaftung kann ein Verkauf dennoch nachträglich sehr teuer werden. Davor können sich Verkäufer schützen, sofern sie es richtig machen. Nach wie vor werden aber oft Klauseln verwendet wie: „Nach aktuellem EU-Recht muss ich darauf hinweisen: Dies ist ein Privatverkauf, womit keine Rücknahme oder Umtausch gewährt werden kann“. Oder: „Da es sich um einen Privatverkauf handelt, entfallen Garantie und Rückgaberecht.“ Das ist jedoch schlicht falsch und bewirkt gar nichts. Die Sachmangelhaftung bleibt bestehen.
Auch Privatverkäufer müssen sich ans Gesetz halten
Es gilt nämlich: Privatverkäufer müssen auf gar nichts hinweisen. Und es ist auch falsch, dass sie keine Garantie oder Gewährleistung übernehmen können. Im Gegenteil: Nach dem Gesetz müssen auch sie für einwandfreie Ware einstehen. Und: Für Verkäufe seit Januar 2022 hat sich die Sachmangelhaftung noch etwas verschärft. Einzelheiten dazu weiter unten unter „Artikel und Mängel richtig beschreiben“.
Immerhin richtig: Ein Recht auf Garantie, Umtausch oder Rücknahme gibt‘s bei Privatverkäufen nicht – egal ob auf einem Flohmarkt, bei Ebay oder bei Kleinanzeigen. Das gilt aber immer, auch wenn nichts im Angebot steht.
Ausschluss der Sachmangelhaftung möglich
Während Hinweise und Behauptungen nichts bewirken, sind bei Privatverkäufen allerdings abweichende Vereinbarungen zur Haftung zulässig. Dabei kommt es aber nicht darauf an, was der Verkäufer will oder kann, sondern was er anbietet – und worauf der Käufer sich einlässt.
- Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? Wir beantworten Fragen zu Garantie und Sachmängelhaftung.
- Je nachdem, ob Sie im Laden oder online einkaufen, gelten unterschiedliche Regeln für Umtausch und Widerruf. Wir sagen, was zu beachten ist und wann es Geld zurück gibt.
- Der Online-Tickethändler Eventim darf für Veranstaltungstickets, die er dem Käufer per E-Mail zuschickt und die dieser dann selbst ausdrucken muss, keine Servicegebühr...
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Stiftung_Warentest am 06.03.2023 um 09:23 Uhr
Autokauf und Gewährleistung
@Blendii: Wir bitten um Verständnis: So können wir die Frage nicht beantworten. Das wäre Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt: Bei Kauf gebrauchter Waren bei einem Händler darf die Sachmangelhaftung, wie das Gesetz das Recht auf Gewährleistung inzwischen nennt, nicht völlig ausgeschlossen werden. Verweigert ein Händler die Sachmangelhaftung, bleibt nur rechtliche Schritte einzuleiten. Das sollten Betroffene so schnell wie möglich tun. Außer einen Rechtsanwalt mit möglichst einschlägigen Erfahrungen zu fragen oder gleich zu beauftragten, kommt zumindest bei Innungsbetrieben in Frage, eine Schlichtungsstelle einzuschalten. Das ist kostenlos, stoppt die Verjährung und hilft zwar oft, aber nicht immer.
Halo Ich habe gekauft eine auto von einen autohändler vor 10 tage und jetz ist alles kaputt, aber der Händler übernimmt keine Verantwortung für das Auto und er sagt das ist nicht meine problem und keine zürücknehmen. Auto steht da in mein grundstück und ich kann nicht benutzen. Was soll ich machen ? Ich warte auf eine antwort
@Andreas5557: Vielen Dank für die Anregung! Solche und ähnliche Regeln für die Abwicklung von Privatverkäufen im Internet, führen in der Tat dazu, dass sich die Chancen beim Streit um die Durchsetzung von angeblichen oder tatsächlichen Sachmangelrechten erheblich verschieben. Viel hängt davon ab, wie Ebay oder andere Anbieter sich genau verhalten, wenn Käufer diese oder jene Störung behaupten. Wenn wir das genauer einschätzen könnten, fiele es uns leichter, Tipps dazu zu geben. Dass die jeweilige Verkaufsplattform und ihre Mitarbeiter für die Rechtsdurchsetzung damit zu weilen praktisch wichtiger sind, als die Gerichte, halten wir für sehr bedenklich. Bisher hat die Rechtsprechung die Ebay-Regeln trotz der im Ergebnis erheblichen Abweichungen gegenüber den gesetzlichen Regeln ziemlich vollständig akzeptiert. Vielleicht ändert es sich ja noch mal.
Vielen Dank für diesen aktuellen und hilfreichen Artikel. Es wäre schön, wenn Sie auch auf die Zahlungsabwicklung der Auktionsplattform ebay eingagengen wären. Auch wenn es die Sache komplizierter macht. Als Folge dieser Zahlungsabwicklung muss auch ein privater Verkäufer akzeptieren, dass ebay den Kaufpreis an den Verkäufer nicht auszahlt oder zurückbucht, wenn der Käufer behauptet, er hätte die Ware nicht erhalten oder sie entspräche nicht der Beschreibung. Auch bei ebay Kleinanzeigen gibt es unter dem Namen "Bezahlservice" etwas ähnliches. Aber immerhin nur, wenn man als Verkäufer ausdrücklich akzeptiert. Gegen das Argument "Ware nicht erhalten" kann man versuchen, sich mit Paketversand mit Sendungsverfolgung zu schützen. Dagegen ist der Verkäufer gegenüber einem Käufer, der behauptet, die Ware entspräche nicht der Beschreibung, obwohl das nicht stimmt, erst einmal machtlos. Wenn der Verkäufer Pech hat, hat er weder die Ware noch den Kaufpreis.
@TimwieStrupp: Nein, lassen Sie sich nicht entmutigen. Hinzu kommt: So kompliziert ist es nicht, die Haftung wirksam auszuschließen. Wir werden noch einmal prüfen, ob wir unsere Erklärung hierzu noch klarer und besser verständlich fassen können. Der Verbraucherschutz ist eigentlich dafür gedacht, Verbraucherinnen und Verbraucher vor unfairen Praktiken von Unternehmen zu schützen. Wer als Verbraucher gebrauchte Waren nach bestem Wissen und Gewissen anbietet, braucht sich um Haftung keine Gedanken zu machen, in sicherlich 99 Prozent aller Privatangebote gibt es keine Schwierigkeiten.
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@Blendii: Wir bitten um Verständnis: So können wir die Frage nicht beantworten. Das wäre Rechtsberatung, wie sie von Gesetzes wegen Rechtsanwälten und Verbraucherzentralen vorbehalten ist. Die Stiftung Warentest informiert über die Rechtslage allgemein. Danach gilt:
Bei Kauf gebrauchter Waren bei einem Händler darf die Sachmangelhaftung, wie das Gesetz das Recht auf Gewährleistung inzwischen nennt, nicht völlig ausgeschlossen werden. Verweigert ein Händler die Sachmangelhaftung, bleibt nur rechtliche Schritte einzuleiten. Das sollten Betroffene so schnell wie möglich tun. Außer einen Rechtsanwalt mit möglichst einschlägigen Erfahrungen zu fragen oder gleich zu beauftragten, kommt zumindest bei Innungsbetrieben in Frage, eine Schlichtungsstelle einzuschalten. Das ist kostenlos, stoppt die Verjährung und hilft zwar oft, aber nicht immer.
Halo
Ich habe gekauft eine auto von einen autohändler vor 10 tage und jetz ist alles kaputt, aber der Händler übernimmt keine Verantwortung für das Auto und er sagt das ist nicht meine problem und keine zürücknehmen. Auto steht da in mein grundstück und ich kann nicht benutzen. Was soll ich machen ?
Ich warte auf eine antwort
@Andreas5557: Vielen Dank für die Anregung! Solche und ähnliche Regeln für die Abwicklung von Privatverkäufen im Internet, führen in der Tat dazu, dass sich die Chancen beim Streit um die Durchsetzung von angeblichen oder tatsächlichen Sachmangelrechten erheblich verschieben. Viel hängt davon ab, wie Ebay oder andere Anbieter sich genau verhalten, wenn Käufer diese oder jene Störung behaupten. Wenn wir das genauer einschätzen könnten, fiele es uns leichter, Tipps dazu zu geben. Dass die jeweilige Verkaufsplattform und ihre Mitarbeiter für die Rechtsdurchsetzung damit zu weilen praktisch wichtiger sind, als die Gerichte, halten wir für sehr bedenklich. Bisher hat die Rechtsprechung die Ebay-Regeln trotz der im Ergebnis erheblichen Abweichungen gegenüber den gesetzlichen Regeln ziemlich vollständig akzeptiert. Vielleicht ändert es sich ja noch mal.
Vielen Dank für diesen aktuellen und hilfreichen Artikel.
Es wäre schön, wenn Sie auch auf die Zahlungsabwicklung der Auktionsplattform ebay eingagengen wären. Auch wenn es die Sache komplizierter macht.
Als Folge dieser Zahlungsabwicklung muss auch ein privater Verkäufer akzeptieren, dass ebay den Kaufpreis an den Verkäufer nicht auszahlt oder zurückbucht, wenn der Käufer behauptet, er hätte die Ware nicht erhalten oder sie entspräche nicht der Beschreibung.
Auch bei ebay Kleinanzeigen gibt es unter dem Namen "Bezahlservice" etwas ähnliches. Aber immerhin nur, wenn man als Verkäufer ausdrücklich akzeptiert.
Gegen das Argument "Ware nicht erhalten" kann man versuchen, sich mit Paketversand mit Sendungsverfolgung zu schützen. Dagegen ist der Verkäufer gegenüber einem Käufer, der behauptet, die Ware entspräche nicht der Beschreibung, obwohl das nicht stimmt, erst einmal machtlos. Wenn der Verkäufer Pech hat, hat er weder die Ware noch den Kaufpreis.
@TimwieStrupp: Nein, lassen Sie sich nicht entmutigen. Hinzu kommt: So kompliziert ist es nicht, die Haftung wirksam auszuschließen. Wir werden noch einmal prüfen, ob wir unsere Erklärung hierzu noch klarer und besser verständlich fassen können.
Der Verbraucherschutz ist eigentlich dafür gedacht, Verbraucherinnen und Verbraucher vor unfairen Praktiken von Unternehmen zu schützen. Wer als Verbraucher gebrauchte Waren nach bestem Wissen und Gewissen anbietet, braucht sich um Haftung keine Gedanken zu machen, in sicherlich 99 Prozent aller Privatangebote gibt es keine Schwierigkeiten.