
Verkaufen per Ebay-Auktion. Selbst mitzubieten oder Freunde das tun zu lassen, wenn der Preis für das schicke Fahrrad hinter den Erwartungen zurückbleibt, ist rechtlich riskant. Es drohen Schadenersatzforderungen und sogar ein Strafverfahren. © Getty Images / Moment RF
Bei Ebay fürs eigene Angebot zu bieten oder Freunde zu Scheinangeboten anzustiften, ist verboten. Es droht heftiger Ärger mit Ebay, dem Staatsanwalt und Bietern.
„Shill Bidding“ ist rechtswidrig
Den Preis für die eigene Ware mit Scheingeboten („Shill bidding“, englisch für Gebotstreiberei) zu treiben, ist rechtswidrig. Wer erwischt wird, muss Bietern, die wegen Scheingeboten mehr gezahlt haben, Schadenersatz zahlen. Die test.de-Rechtsexperten erklären die Rechtslage anhand eines konkreten Falles – und haben bei Ebay nachgefragt, wie das Unternehmen mit vorgetäuschten Geboten umgeht.
Den eigenen Wagen ersteigert
Bert B.* ärgert sich. Kaum einer auf der Internetplattform Ebay interessiert sich für seinen gut erhaltenen Mercedes. Wert des Wagens laut Schwacke-Liste: 10 000 Euro. Einen Tag vor Ende der Auktion liegt der Preis nach zwei Geboten bei nur 2 580 Euro. Bert B. zieht die Notbremse. Ob er selbst über ein zweites Ebay-Konto mitbietet oder er einen Freund anstiftet, bleibt unklar. Bei Auktionsende liegt der Preis jedenfalls bei 8 058 Euro. Bert B. behält den Wagen und bietet ihn später erneut an.
Enttäuschter Bieter klagt – und gewinnt
Kalle K.* ist stinksauer. Er hatte früh geboten. Von Rechts wegen hätte er den Wagen für 2 580 Euro bekommen müssen, findet er und zieht vor Gericht. Kalle K. hat Recht, urteilt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Bert B. muss 7 420 Euro Schadenersatz an Kalle K. zahlen. Für das Gericht stand fest: B. hatte entweder selbst oder über einen Freund unwirksame Scheingebote abgegeben, um den Preis in die Höhe zu treiben oder den Verkauf zu einem aus seiner Sicht unzureichenden Preis zu verhindern.
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 27.06.2014
Aktenzeichen: 12 U 51/13
Bestätigung vom Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof beurteilte später einen ganz ähnlichen Fall ebenso. Der Bieter dort schnitt noch besser ab als Kalle K*. Er hätte einen wenig gebrauchten VW Golf für 1,50 Euro erhalten müssen und bekommt jetzt 16 500 Euro Schadenersatz, nachdem der Anbieter den Wagen inzwischen an jemand anders weitergegeben hatte.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.08.2016
Aktenzeichen: VIII ZR 100/15
Strafverfahren wegen Verdachts auf Betrug
Vor ein Strafgericht musste Bert B. allerdings nicht. Die Außenstelle Offenbach der Staatsanwaltschaft Darmstadt ermittelte wegen des Verdachts auf Betrug, stellte das Verfahren aber ein. Zur Überraschung der Rechtsexperten der Stiftung Warentest kamen die Strafverfolger zum Ergebnis: Die Aussicht darauf, bei Ebay ein Schnäppchen zu machen, ist kein vom Strafrecht geschütztes Vermögen (Az. 1200 Js 76886/12). test.de denkt: Das werden viele andere Staatsanwaltschaften und Gerichte wie die Juristen der Stiftung Warentest anders sehen. Wenn Strafverfolger einen Fall von Shill-Bidding so sehen wie die Zivilrichter am Oberlandesgericht, werden sie Anklage wegen Betrugs erheben. Shill-Biddern und Auftraggebern droht dann mindestens eine empfindliche Geldstrafe – oder sogar eine Freiheitsstrafe. Die Höchststrafe für Betrug: fünf Jahre Gefängnis. Erscheint das Handeln als gewerbsmäßig, sind sogar bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe möglich.
So geht Ebay mit vorgetäuschten Geboten um
test.de hat bei Ebay nachgefragt, wie das Unternehmen mit vorgetäuschten Geboten umgeht.
test.de: Schreitet Ebay ein, wenn in vergleichbaren Fällen der Verdacht naheliegt, dass ein Verkäufer mit Scheingeboten den Preis in die Höhe treibt oder einen Verkauf unter einem bestimmten Preis verhindern will?
ebay: Unser Grundsatz zum Bieten auf eigene Angebote verbietet sogenanntes Shill Bidding, also mithilfe eines weiteren Kontos auf eigene Angebote zu bieten oder bieten zu lassen. Das schließt auch Gebote von Personen ein, die den*die Verkäufer*in persönlich kennen. Konten, die nachweislich in solche unzulässigen Gebote involviert sind, schließen wir vorübergehend vom Handel bei eBay aus und verwarnen sie. Bei wiederholtem Fehlverhalten erfolgt ein dauerhafter Ausschluss. Entsprechende Hinweise prüft unser eBay-Sicherheitsteam unverzüglich. Zudem sucht es auch eigeninitiativ stichprobenartig nach derartigen Angeboten. Jede*r, der*die den Verdacht hat, dass ein*e Verkäufer*in eigene Auktionen in unzulässiger Weise manipuliert, kann dies unserem Sicherheitsteam melden.
test.de: Stellen Sie in solchen Fällen auch Strafanzeigen wegen Betrugs?
ebay: Der Nachweis eines strafrechtlich relevanten Verhaltens ist an höhere Anforderungen geknüpft als der Nachweis einer unwirksamen Willenserklärung. Betroffene haben aber natürlich die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen.
test.de: Kennen Sie Fälle, in denen Scheingebote zu einem Strafverfahren wegen Betrugs geführt haben?
ebay: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns aus Gründen der Betrugsprävention hierzu nicht äußern können.
Kommentar von test.de: Ebay regelt seine Angelegenheiten gern selbst und schaltet von sich aus weder Gerichte noch Strafverfolgungsbehörden ein. Das Unternehmen kann betrügerische Anbieter ohnehin nicht zwingen, Schadenersatz zu zahlen. Ebay-Nutzer sollten sich deshalb nicht allein auf von Ebay vermittelte Konfliktlösungen verlassen, sondern sich selbst um die Durchsetzung ihrer Rechte kümmern. Ebay ist kein rechtsfreier Raum, wie zahlreiche Verurteilungen von Ebay-Anbietern es eindrucksvoll zeigen.
* Name von der Redaktion geändert
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- Ebay-Angebote sind von Anfang an verbindlich. Wer sein Angebot stoppt, muss oft trotzdem liefern oder Schadenersatz zahlen. Stiftung Warentest erklärt die Rechtslage.
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- Online-Shopping ist bequem. Hier lesen Sie, wie Sie sicher im Internet einkaufen und wo die Fallen lauern – auf Fakeseiten und im Bezahlprozess.
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- Einsame Hunde, schnurrende Kätzchen – sich in Tiere aus dem Heim zu verlieben, ist leicht. Wer eins nach Hause holt, sollte die rechtliche Lage kennen.
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@axiom: Das ist unserer Ansicht nach ein Missverständnis. Der wirkliche Grund für die Verurteilung des Verkäufers zum Schadenersatz sind die unwirksamen Scheingebote, mit dem er den aus seiner Sicht zu günstigen Verkauf verhindern wollte.
Zitat aus der Urteilsbegründung: "Die Gebote des Bieters mit dem Account A (...) haben nicht zum Zustandekommen eines Kaufvertrages geführt. Denn diese Gebote sind gemäß § 117 Abs. 1 BGB nichtig. Der Nachweis, dass der Beklagte oder ein von ihm beauftragter Dritter unter dem Account „A“ mit geboten hat, ist durch die Gebotsübersichten zu den Auktionen desselben Fahrzeugs vom 27. 11., 14. 12. und 14.12.2011 geführt (Bl. 24, 29, 35)."
Mit anderen Worten: Die von Ihnen genannten Umstände sind nur insofern wichtig, als sie das Gericht davon überzeugt haben, dass der Verkäufer, der dies bestritten hat, die Scheinangebote entweder selbst abgegeben oder veranlasst hat.
Klar ist natürlich: Zu schummeln wird für Ebay-Anbieter erst und nur zum Problem, wenn sie dabei erwischt werden.
Der Fall zeigt vor allem: Der Nachweis kann durchaus gelingen, auch wenn gar nicht bekannt ist, wer da wirklich die betrügerischen Gebote abgegeben hat; siehe auch unten die Kommentare von unserem Nutzer juistland.
Der Artikel gibt nicht den wirklichen Grund für die Verurteilung wider. Liesst man das Urteil so geht daraus hervor, das der Beklagte jedesmal das Fahrzeug nicht übereignet hat und diese Auktion dann dreimal wiederholt hat. Das sind die Gründe warum angenommen wird das es bei dem Bieter um einen weiteren Account des Beklagten gehandelt haben muss.
Es ist die Regel das bei Auktionen lange Zeit nicht geboten wird und dann ggf. erst Minuten davor die Bieterei beginnt, insofern wurde ich bei dem Artikel stutzig und wie beschrieben, im Urteil steht der wirkliche Grund.
Vielen Dank für die Hinweise! Ich denke, dass Sie in einem solchen Fall ein Gericht davon überzeugen können, dass ein Betrug vorliegt & Ihnen die angebotene Ware zu dem Preis zu liefern ist, der sich ohne Berücksichtigung der Scheingebote ergibt.
Auffälligkeiten gibt es in der Regel, wenn kleine Artikel, um und bei 20 Euro mit 10 oder mehr Geboten aktiv sind.
Hier nicht gleich bieten, einfach auf LAST MINUTE mit dem Gebot warten.
(Den Preis vorher hochtreiben lassen lohnt nicht, dass ist zu dem Futter für die Spassbieter)
Ggf. 5 Minuten vor dem Auktionsende einen Blick in die Gebotsliste werfen und nach den o.g. Auffälligkeiten suchen.
Wenn ja, Finger weg oder überlegen, welchen richtigen Max-Preis ich eingebe und der Artikel mir Wert ist.
Solltest Du oder sollten Sie nicht der glückliche Gewinner einer Auktion auf Last Minute sein, dann ist es nicht schlimm.
Verkäufer mit Spassbietern / Scheinmitbbietern, melden sich umgehend binnen 2 Stunden, wenn sie verloren haben, mit einem Angebot an unterlegene Bieter.
Gruß
Juistland
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P.S.
Ich bin kein Geschädigter, doch alles jammerte herum, Undank Lockdown kein Theater, keine Kultur.
Pfffffffff.
Warum dafür Geld ausgeben, es gibt anderweitig Unterhaltung pur und das umsonst
Moin,
die Findung von Scheinmitbbietern ist doch vielleicht einfacher als man denkt.
Bei der betreffenden Auktionen einfach mal auf die GEBOTE klicken.
Auffälligkeiten?
Wenn ja, auf den mehrfach erscheinenden und zensierten Namen mit gleicher (Zahl) klicken, dann könntet Ihr unter Umständen schlauer sein.
Hier mal ein Beispiel:
Zusammenfassung der letzten 30 Tage
Anzahl der Gebote:204
Geboten auf unterschiedliche Artikel: 27
Interessanter ist die vorletzte Spalte: Verkäufer
In meinem Fall die gesamte Spalte: Nur ein Verkäufer, das bi unten durchgehend.
Wenn das nicht so offensichtlich ist, dann auf laufenden und / oder beendete / verkaufte Auktionen des Anbieters über die betreffende Auktion klicken.
Auch hier einmal einen Blick auf Gebote werfen.
Der zensierte Name kann sich ändern, aber die (Zahl) bleibt gleich.