Klick und verkauft. Schnell ein Foto vom Pulli und ab damit auf ein Verkaufsportal. Wer das selten tut, bleibt steuerlich unbehelligt. © Stocksy / Danil Nevsky
Internet-Verkaufsportale wie Ebay müssen besonders aktive Verkäufer an die Finanzbehörden melden. Die Stiftung Warentest sagt, wann der Online-Handel steuerfrei bleibt.
Die gebrauchte Sommerkleidung über Vinted oder Mädchenflohmarkt verkaufen, den Gebrauchtwagen über mobile.de oder über Airbnb die eigene Wohnung für ein paar Wochenenden im Sommer vermieten? Einige Verbraucherinnen und Verbraucher haben damit bereits Erfahrungen gesammelt und schaffen sich so ein willkommenes Zubrot zum Familieneinkommen. Ob sie ihre Gewinne aus Onlineverkäufen in ihrer Steuererklärung angeben müssen? Darüber denken viele gar nicht nach. Erst recht nicht, ob sie damit bereits Steuern hinterziehen.
Doch auch private Verkäufer sollten das Thema Steuern im Blick behalten. Denn auf virtuellen Märkten erzielte Gewinne sind nicht immer reine Privatsache. Wer nicht aufpasst, riskiert, als Gewerbetreibender eingestuft zu werden. Daher sollte man die Regeln gut kennen. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen, ab wann sich das Finanzamt für Online-Geschäfte interessiert.
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