Privatverkauf und Steuern Wann das Finanz­amt bei Ebay-Verkäufen nach­hakt

Privatverkauf und Steuern - Wann das Finanz­amt bei Ebay-Verkäufen nach­hakt

Klick und verkauft. Schnell ein Foto vom Pulli und ab damit auf ein Verkaufs­portal. Wer das selten tut, bleibt steuerlich unbe­helligt. © Stocksy / Danil Nevsky

Internet-Verkaufs­portale wie Ebay müssen besonders aktive Verkäufer an die Finanzbehörden melden. Die Stiftung Warentest sagt, wann der Online-Handel steuerfrei bleibt.

Die gebrauchte Sommerkleidung über Vinted oder Mädchenflohmarkt verkaufen, den Gebraucht­wagen über mobile.de oder über Airbnb die eigene Wohnung für ein paar Wochen­enden im Sommer vermieten? Einige Verbrauche­rinnen und Verbraucher haben damit bereits Erfahrungen gesammelt und schaffen sich so ein will­kommenes Zubrot zum Familien­einkommen. Ob sie ihre Gewinne aus Online­verkäufen in ihrer Steuererklärung angeben müssen? Darüber denken viele gar nicht nach. Erst recht nicht, ob sie damit bereits Steuern hinterziehen.

Doch auch private Verkäufer sollten das Thema Steuern im Blick behalten. Denn auf virtuellen Märkten erzielte Gewinne sind nicht immer reine Privatsache. Wer nicht aufpasst, riskiert, als Gewer­betreibender einge­stuft zu werden. Daher sollte man die Regeln gut kennen. Die Steuer­experten der Stiftung Warentest sagen, ab wann sich das Finanz­amt für Online-Geschäfte interes­siert.

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