Sachmängelhaftung und Garantie Mangelhafte Ware richtig reklamieren

255
Sachmängelhaftung und Garantie - Mangelhafte Ware richtig reklamieren

Ware mit Mängeln. Die Kundenrechte sind in solchen Fällen umfassend und seit 2022 noch einmal verbessert worden. © Getty Images / Vladimir Vladimirov

Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? Wir beant­worten Fragen zu Garantie und Sachmängelhaftung.

Ein Ärgernis – eine Sache, die man vielleicht erst vor kurzem gekauft hat, funk­tioniert gar nicht wie versprochen. Zum Glück können Kundinnen und Kunden dann auf ihre Rechte pochen. Sofern eine Ware von Anfang an kaputt ist, fällt ein Mangel unter die gesetzliche Gewähr­leistung. Auch an sich intakte Ware gilt als mangelhaft, wenn sie nicht für den Zweck taugt, für den ein Kunde sie gekauft hat. Wurde etwa jemandem im Baumarkt Kleber versprochen, der Styropor klebt, darf er anschließend reklamieren, wenn der Klebstoff nur Holz klebt. Als Mangel gilt auch, wenn ein Kunde zu wenig oder falsche Ware bekommen hat.

Hat ein Händler beim Verkauf auf Mängel hingewiesen, wie es etwa beim Verkauf gebrauchter Ware manchmal vorkommt, kann der Kunde nicht reklamieren. Wir erklären, was als Mangel gilt und was daraus folgt.

Angebot auswählen und weiterlesen

  • Alle Artikel aus test und Finanztest
  • Mehr als 37.500 Tests
  • Fonds- und ETF-Datenbank
  • Tipps zu Versicherungen und Vorsorge
  • 50% Rabatt für Print-Abonnenten
255

Mehr zum Thema

255 Kommentare Diskutieren Sie mit

Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

almosely am 16.01.2023 um 12:06 Uhr
Händler ist Gewährleistungspflicht generell egal

Das ist bei mir jetzt schon der dritte Händler infolge, innerhalb von 1-2 Jahren, der ganz genau weiss, dass die verkaufte Ware mangelhaft ist, aber sich nicht darum schert, seiner Gewährleistungspflicht nachzugehen. Das Gesetz interessiert nicht. Es wird einfach nicht gemacht. Händler wissen, dass Gerichte überlastet sind und dass Anwälte nicht für geringe Beträge mandatiert werden. Hinweise diesbezüglich, an örtliche Verbraucherzentralen gerichtet, interessieren diese auch nicht, da selbige nur dann aktiv werden, wenn man für Ihre Dienste bezahlt. Daher vermeide ich immer mehr Einkäufe bei kleinen Händlern, weil sie gerade dort versagen, wo ihre einzige Chance liegt, gegen die Großen wie Amazon & Co. zu bestehen: Im Kundenservice. Ein Trauerspiel.

Profilbild Stiftung_Warentest am 30.08.2022 um 12:17 Uhr
Beweislastumkehr Sachmangel

@Niktro0: Für Mängel, die sich innerhalb der ersten 12 Monate zeigen (bei Käufen ab dem 1.1.2022) gilt die gesetzliche Vermutung, dass diese bereits bei Übergabe der Ware vorlagen. Ziehen Käufer vor Gericht, weil die Verkäuferin den gerügten Mangel nicht beseitigt, erleichtert das dem Käufer die Rechtsverfolgung. Die Verkäuferin kann jedoch vor Gericht versuchen, die gesetzliche Vermutung zu entkräften. Ob das der Händlerin mit Erfolg gelingt, können wir an dieser Stelle nicht klären.

Niktro0 am 30.08.2022 um 11:20 Uhr
Verkäufer weigert reklamation innerhalb der 6 mona

Ich habe ein laptop display gekauft mit touch und dies war innerhalb der 6 Monate defekt.
Touchfunktion hat nicht funktioniert.
Beim display hat sich eine fest verlötete flexverbindung gelöst wahrscheinlich produktionsfehler.Beim Ausbau ist mir leider das Glas gerissen da das Display fest verklebt wird.
Ich habe zum Verkäufer gesagt er soll nur das defekt reparieren und nicht den von mir verursachten optischer Schaden. Er meint das er nichts unternehmen wird

MartinusReklamatus am 09.08.2022 um 15:10 Uhr
Reklamationsverweigerung trotz Defektes bei Action

Ich wollte gestern eine Blumen-Sprühflasche, vor gerade einmal 14 Tagen in einer "Action"-Filiale gekauft, dort umtauschen: Sie war defekt und sprühte nicht.
Die Kassiererin wie auch deren Chefin behaupteten, trotz Vorlage des Kassenbons und meiner Betonung, die Ware sei nachweislich defekt: "Umtausch nur innerhalb von 8 Tagen - auch bei Defekt!"
Trotz meines Hinweises auf die gesetzliche Gewährleistungsregelung behauptete die Kassiererin äußerst schnippisch weiterhin, diese gelte auf Weisung der Firma bei ihnen nicht - außer bei Elektrogeräten.
Geschäftsprinzip von Action - oder einfach bodenloses Unwissen der Kassiererin und der Geschäftsleitung, gepaart mit einem reichlichen Schuss Frechheit?
Kein Einzelfall, die Beschwerdeseite der Firma auf Facebook zeugt von vielen ähnlichen Verweigerungen der Gewährleistung dieser Firma. Immer mit dem "Argument": Nur 8 Tage möglich - auch bei Defekten.
Ein Fall für eine Abmahnung? Ich meine, ja!

MartinusReklamatus am 09.08.2022 um 15:04 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.