Shopping online und im Laden So klappen Widerruf und Umtausch

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Shopping online und im Laden - So klappen Widerruf und Umtausch

Onlineshopping. Die Ware gefällt doch nicht? So klappt es bei Onlinekäufen mit Widerruf und Retoure. © Alamy Stock Photo / MAKI STUDIO

Je nachdem, ob Sie im Laden oder online einkaufen, gelten unterschiedliche Regeln für Umtausch und Widerruf. Wir sagen, was zu beachten ist und wann es Geld zurück gibt.

Haben Kundinnen oder Kunden etwas im Laden gekauft, muss der Händler die Ware nicht zurück­nehmen, wenn sie es sich anders über­legen. Denn im Geschäft hatten sie die Gelegenheit, die Ware zu prüfen. Viele Geschäfte nehmen allerdings freiwil­lig zurück, was bei ihnen gekauft wurde oder tauschen die Ware um. Wurde die Ware online bestellt, können Kundinnen und Kunden die Bestellung ohne Begründung inner­halb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware widerrufen. Nach der Widerrufs­erklärung müssen sie die Ware inner­halb von 14 Tagen an den Händler zurück­schi­cken. Auch bei klassischen Haustür­geschäften und Verkaufs­partys gilt ein 14-tägiges Widerrufs­recht. Wir erklären alle Regeln im Detail.

Kommt es zum Streit, ist es angenehm, eine Rechts­schutz­versicherung hinter sich zu wissen. Welche empfehlens­wert sind, zeigt der Vergleich Rechtsschutzversicherung der Stiftung Warentest.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 15.05.2023 um 13:17 Uhr
Abholung ist keine Lieferung

@Ingo_FC: Die Erstattungspflicht der Hinsendekosten (im Falle einer Retoure) ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt, in Paragraf 357 Absatz 2 BGB: "Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden hat." (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__357.html) Die Selbstabholung der Ware ist keine LIEFERUNG, also ist die Auswahl von DHL als Versandmethode auch keine "andere Art der Lieferung" im Sinne des Gesetzes. Eine "andere Art der Lieferung" wäre etwa, wenn Sie eine (teurere) Expresslieferung statt der (günstigeren) normalen Liefermethode ausgewählt hätten. Ihr Händler muss die DHL-Standardlieferkosten daher vollständig ersetzten."

Ingo_FC am 15.05.2023 um 12:32 Uhr
ist Abholung die günstigste Standartlieferung?

Hallo,
ich habe eine Retoure zu einem Autoteilegeschäft geschickt, der hat aber die Versandkosten der Sendung zu mir nicht erstattet, die Begründung ist:
"mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben"
Ich hätte den Artikel ja abholen können und mit dem Versand eine andere Lieferart als die Standartlieferung gewählt. Im Warenkorb ist allerdings DHL als erstes schon automatisch ausgewählt.
Ich finde das schon grenzwertig als Begründung.
Wie sieht da denn die rechtliche Lage aus?
MfG
Ingo

Profilbild Stiftung_Warentest am 13.12.2022 um 12:56 Uhr
Heizölkauf - Widerruf ade

@drulrich: Vielen Dank für Ihren Hinweis. In unsrem Special: So klappen Widerruf und Umtausch und in der Finanztest-Ausgabe 6/2022 auf Seite 64 haben wir auf die neue Rechtslage hingewiesen.

drulrich am 08.12.2022 um 22:02 Uhr
Heizölkauf - Widerruf ade

Dass " Verträge nicht leitungsgebundener Energielieferungen " , z.B. Heizöl , Pellets , seit August 2021 nicht mehr widerrufen werden können, ist nach meiner Wahrnehmung in der Öffentlichkeit völlig untergegangen ( ,vielleicht damals von der Politik auch gerne versteckt worden ) . Ich rief heute die Sofortberatung meiner Rechtsschutzversicherung an. Der Rechtsanwalt war noch auf dem Stand von 2015 , natürlich könnte ich widerrufen.
In Zeiten immenser Preissteigerungen insbesondere auch beim Heizöl, bei dem soweit mir bekannt bisher auch kein " Preisdeckel " vorgesehenen ist , fände ich es wichtig, dass Sie die Leser/innen auch an prominenter und aktueller Stelle deutlich auf diese wichtige , für den Verbraucher unerfreuliche Rechtsänderung hinweisen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 10.11.2022 um 16:18 Uhr
Mängelrüge

@StefanS : Als Kunde haben Sie bei einer Mängelrüge das Wahlrecht und können eine Reparatur oder einwandfreie Ersatzware verlangen. Der Händler kann nicht vornherein beides verweigern. Wenn er das Gerät nicht mehr vorrätig hat, muss er es auf seine Kosten reparieren lassen. Tatsächlich könnte Ihnen ein Schadenersatzanspruch zustehen, wenn der Händler die Nacherfüllung (Reparatur oder Ersatzgerät), wie hier, verweigert. Ob es sich lohnt, rechtliche Schritte gegen den Händler einzuleiten, hängt allerdings vom Wert der Ware und den zu erwartenden Mehrkosten beim Erwerb der Ware an anderer Stelle ab.