Name/Bezeichnung: Bremer Modell
Entwickler/Anbieter/Inhaber: Senator für Bildung und Wissenschaft Bremen
Status: Weiterbildungsgesetz und Richtlinien des Landes Bremen
Beschreibung: Das Bremer Modell ist ein Anerkennungsverfahren nach dem Bremischen Weiterbildungsgesetz. In diesem Verfahren müssen Weiterbildungseinrichtungen nachweisen, über ein prozessorientiertes Qualitätsmanagement-System zu verfügen, solide zu wirtschaften, qualifiziertes Personal einzusetzen sowie Mindeststandards in der Ausstattung und der Vertrags- und Tarifgestaltung zu erfüllen.
Das Modell ist auf die stetige Verbesserung der jeweiligen Einrichtung angelegt, zum Beispiel durch die Verpflichtung zu internen Überprüfungen (Audits) und institutionalisierten Verbesserungsprozessen.
Zielgruppe: Weiterbildungseinrichtungen, die im Land Bremen ihren Sitz oder ihren überwiegenden Tätigkeitsbereich haben.
Reichweite/Bedeutung: Das Bremer Modell ist auf die Grenzen der Hansestadt (Bremen und Bremerhaven) beschränkt und deshalb nur dort relevant als Gütesiegel und Voraussetzung für eine mögliche finanzielle Förderung.
Verfahren: Unterlagen der Weiterbildungseinrichtung werden vom Senator für Bildung und Wissenschaft geprüft, zudem findet eine externe Begutachtung statt. Der Landesausschuss berät dann über die Vergabe des Gütesiegels, das nach der Anerkennung ausgegeben wird. Insgesamt 17 Zertifikate sind bisher ausgestellt worden; sie sind jeweils drei Jahre gültig. Das Verfahren dauert rund zehn Monate.
Nutzen: Für Bremer Bürger bedeutet das Siegel mit der Aufschrift „Anerkannt nach dem Bremer Weiterbildungsgesetz“ eine gewisse Qualität der jeweiligen Weiterbildungseinrichtung.
Fazit: Für Bremer oder in Bremen tätige Anbieter verheißt die Teilnahme am Bremer Modell ein werbewirksames Gütesiegel und die Voraussetzung, um finanzielle Förderung vom Land zu erhalten.
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