
Weiterbilden. Wer eine Fortbildungen selbst bezahlt, kann damit ordentlich Steuern sparen. © mauritius images / Cultura / Phil Boorman
Während Berufstätige ihre Ausgaben für Fortbildungen unbegrenzt als Werbungskosten absetzen können, gelten die Kosten für eine Erstausbildung nur als Sonderausgaben.
Berufliche Weiterbildung bringt Steuerbonus
Werbungskosten oder Sonderausgaben? Um diese Frage geht es für alle, die Bildungskosten abrechnen. Attraktiver ist Ersteres, denn Werbungskosten erkennt das Finanzamt in voller Höhe an. Zudem lassen diese sich bei niedrigen Einkünften in Folgejahre schieben, indem man im Hauptvordruck der Steuererklärung einen Verlustvortrag beantragt. Ganz einfach gelingt das Berufstätigen: Zahlen sie eine Fortbildung aus eigener Tasche, rechnen sie Seminargebühren, Kosten für Unterrichtsmaterial sowie Fahrten und Verpflegung vor Ort als Werbungskosten ab.
Bildungskosten absetzen – das Wichtigste in Kürze
Angestellte. Liegt ein beruflicher Zusammenhang vor, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Ausgaben für ihre Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten absetzen. Das gilt aber nur für Aufwendungen, die nicht vom Arbeitgeber übernommen werden. Erst wenn die Weiterbildungskosten zusammen mit anderen Jobkosten über der Werbungskostenpauschale liegen, lohnt sich eine detaillierte Auflistung. Denn das Finanzamt berücksichtigt bei Angestellten automatisch 1 230 Euro (2022 noch 1 200 Euro) Werbungskosten, ohne dass diese tatsächlich entstanden sein müssen. Liegen keine Einkünfte zum Verrechnen vor, lassen sich Werbungskosten auch in die Zukunft mitnehmen.
Studierende. Wer erstmals ein Studium oder eine Ausbildung absolviert, kann Ausgaben für Bücher, Studiengebühren oder tägliche Fahrten nur als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 6 000 Euro pro Jahr absetzen. Sonderausgaben dürfen nur in dem Jahr, in dem die Kosten angefallen sind, geltend gemacht werden und zählen auch nur in diesem Steuerjahr. Wer keine Einkünfte in dieser Zeit hat, spart auch keine Steuern.
Ausbildung, Duales Studium, Zweitstudium. Anders sieht es steuerlich aus, wenn in einem Ausbildungsverhältnis gleichzeitig gelernt und gearbeitet wird wie in einer Lehre oder einem dualem Studium, oder wenn ein Zweitstudium wie ein Master absolviert wird. Dann können die Kosten für die Ausbildung als Werbungskosten mit dem Finanzamt abgerechnet werden. Vorteil: Ausgaben sind unbegrenzt absetzbar und es kann ein Verlustvortrag für spätere Jahre beantragt werden, in denen höhere Einkünfte zu erwarten sind und damit auch eine höhere Steuerersparnis.
Alle Details zur Steuererklärung. Bildungskosten sind nicht alles. Im Ratgeber Steuern von Finanztest lesen Sie alle Details zur Steuererklärung. Hier zeigen wir Ihnen auch, wie Sie Kosten korrekt in die Erklärung eintragen.
Fortbildung: Steuern sparen, wenn der Chef nicht zahlt
Wer mitten im Berufsleben steht, hat noch lange nicht ausgelernt. In vielen Berufen ist eine regelmäßige Weiterbildung unumgänglich. Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten nicht oder nur zum Teil, sind sie steuerlich absetzbar. Angestellte und auch Selbstständige können Fortbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen (siehe Grafik am Ende des Beitrages).
Wichtig ist, dass es sich um eine berufliche Fortbildung handelt. Ein Sprachkurs in der Abendschule zählt nur, wenn der Teilnehmer die erlernte Sprache für seinen Job benötigt. Lernt er hingegen für den nächsten Urlaub im Ausland, ist kein Abzug möglich. Gleiches gilt für Fortbildungen im Ehrenamt. Kosten, die der Arbeitgeber übernimmt, lassen sich ebenfalls nicht absetzen.
Tipp: Sollten Sie gerade nicht arbeiten, sondern eine Elternzeit oder eine Arbeitslosigkeit für einen Lehrgang nutzen, dürfen auch Sie Ihre Bildungskosten trotzdem unbegrenzt als Werbungskosten abrechnen.
Für Angestellte gilt eine Pauschale
Alle Ausgaben rund um den Job werden für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Werbungskosten-Pauschale von 1 230 Euro abgegolten. Dazu zählen auch die Fortbildungskosten. Kommen Angestellte durch ihre Aufwendungen für Weiterbildungen über diese Grenze, zählen die tatsächlichen Ausgaben. Für Selbstständige gibt es die Pauschale nicht. Für sie lohnt es sich auch unterhalb der Grenze von 1 230 Euro, die Kosten anzugeben.
Diese Ausgaben zählen zu den Bildungskosten
Es ist gar nicht so leicht, die 1 230 Euro hohe Werbungskosten-Pauschale zu knacken. Umso wichtiger ist es für Lernende, wirklich alle Ausgaben zu bündeln, die mit ihrer Bildungsmaßnahme oder Fortbildung zusammenhängen. Diese Posten bilden zusammen genommen die absetzbaren Fortbildungskosten:
Homeoffice. Wenn Sie sich zu Hause weiterbilden oder digital an Vorlesungen oder Seminaren teilnehmen, können Sie mindestens die Homeoffice-Pauschale ansetzen. Bis 2022 erkennt das Finanzamt 5 Euro für jeden Tag im Homeoffice an, für maximal 120 Tage im Jahr. Ab 2023 sind 6 Euro pro Tag drin und bis zu 210 Tage. Damit wurde die Homeoffice-Pauschale von 600 auf 1 260 Euro mehr als verdoppelt.
Arbeitszimmer. In einem ruhigen Zimmer lernt es sich leichter und steuerlich günstiger. Die Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers können Sie abrechnen, sofern Sie andernorts keinen Platz zum Lernen haben. Bis 2022 machen Sie grundsätzlich bis zu 1 250 Euro Raumkosten geltend. Unbegrenzte Kosten winkt das Finanzamt nur durch, wenn der Raum der Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit ist, zum Beispiel wenn Sie eine Vollzeitausbildung von zu Hause absolvieren. 2023 wird es leichter, ein Arbeitszimmer geltend zu machen: Wer nur gelegentlich oder einen Teil seiner Aufgaben im Extra-Zimmer erledigt und bislang bis zum Höchstbetrag von 1 250 Euro abgerechnet hat, nutzt stattdessen die erweiterte Homeoffice-Pauschale, ohne einzelne Ausgaben nachweisen zu müssen.
Lernmittel. Rechnen Sie Ausgaben für Telefon, Internet, Kopien, Bücher, Computer, Drucker oder den Bürostuhl als Arbeitsmittel ab. Das geht auf einen Schlag, wenn die Anschaffung ohne Mehrwertsteuer maximal 800 Euro gekostet hat. Teurere Dinge müssen Sie über mehrere Jahre abschreiben. Ausnahme: Computer können Sie unabhängig vom Kaufpreis sofort abrechnen.
Gebühren. Hier zählen Ausgaben für Seminare, Lehrgänge, Repetitorien, Prüfungen, Tagungen und Studiengänge an privaten und staatlichen Hochschulen, Vorträge und Nachhilfe. Haben Dritte die Kosten getragen, etwa die Eltern, akzeptiert das Finanzamt diese auch.
Fahrtkosten. Während einer Bildungsmaßnahme in Vollzeit können Sie für Fahrten von zu Hause zur Bildungseinrichtung die Entfernungspauschale ansetzen – also 30 Cent bis zum 20. Kilometer der einfachen Wegstrecke, ab dem 21. Kilometer 38 Cent. Übernachtungs- und Verpflegungskosten zählen nicht.
Für alle mit kleinem Einkommen lohnt es sich eventuell, einen Antrag auf die Mobilitätsprämie zu stellen. Das ist ein Bonus für alle Fernpendlerinnen und -pendler, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen, deshalb keine Einkommensteuer zahlen und eigentlich nicht von der erhöhten Entfernungspauschale profitieren.
Bei einer nebenberuflichen Fortbildung bleibt Ihre übliche Arbeitstelle Ihre erste Tätigkeitsstätte, zu der Sie Fahrten mit der Entfernungspauschale abrechnen. Anders als beim Arbeitsweg zählen Fahrten zur Bildungseinrichtung dann mit 30 Cent pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt. Bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelten die tatsächlichen Kosten für das Ticket.
Verpflegungspauschalen. In den ersten drei Monaten einer beruflichen Fortbildung nutzen Steuerzahler außerdem die Verpflegungspauschalen. Für Tage, an denen sie länger als acht Stunden von zu Hause weg sind, geben sie 14 Euro an. Findet eine Fortbildung mit Übernachtung statt, sind es sogar 28 Euro pro Tag. Für An- und Abreisetage kommen für die Verpflegung jeweils 14 Euro hinzu. Kosten für Übernachtungen sind zusätzlich nach Rechnungsbetrag absetzbar. Ist ein Anteil für Verpflegung – etwa Frühstück oder Mittagessen – enthalten, wird er abgezogen. Wird die Bildungsstätte weniger als drei Tage pro Woche besucht, entfällt die Befristung auf drei Monate.
Wohnung am Ausbildungsort. Mieten Sie für Ihre Bildungsmaßnahme extra eine zweite Wohnung am Ausbildungsort, können Sie einen doppelten Haushalt absetzen. Bedingung ist, dass Sie sich an ihrem ersten Wohnort – Ihrem Lebensmittelpunkt – an den Haushaltskosten beteiligt haben. Die Finanzverwaltung hat diesen Anteil auf mindestens 10 Prozent beziffert.
Absetzen können Sie Miete und Nebenkosten bis 1 000 Euro monatlich – gegebenenfalls auch die Zweitwohnungsteuer. Bei den Fahrtkosten lässt sich maximal eine Heimfahrt pro Woche mit der Pendlerpauschale abrechnen. Auch Kosten für die Einrichtung der Wohnung am Lernort zählen mit (BFH, Az. VI R 18/17). Betragen die Kosten für die Zweitwohnung ohne Arbeitsmittel insgesamt nicht mehr als 5 000 Euro (inklusive Mehrwertsteuer), erkennt das Finanzamt sie ohne Prüfung an (BMF-Schreiben vom 25. November 2020).
Bildungskredite. Haben Sie für Ihre Ausbildung einen Kredit aufgenommen? Dann können Sie zwar nicht die Tilgungsraten als Werbungskosten absetzen – wohl aber Zinsen und Gebühren. Oft lohnt es sich, den Kredit so zu gestalten, dass Sie ihn erst nach Abschluss der Ausbildung zurückzahlen müssen. In diesem Fall zahlen Sie auch die Zinsen erst nach Ausbildungsende. Rechnen Sie diese dann in Ihrer Steuererklärung ab, bringen sie meist einen höheren Steuerrabatt als während der Ausbildung, da Sie dann in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und ein deutlich höheres Einkommen haben.
Studierende haben hohe Ausgaben
Für Berufstätige, die auf eigene Kosten zur beruflichen Weiterbildung ein Dreitagesseminar besucht haben, ist die Sache klar: Sie dürfen die Ausgaben in der Steuererklärung unbegrenzt als Werbungskosten geltend machen. Doch was gilt für Studierende? Mit Fahrten zur Uni, Nachhilfestunden, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Lernmitteln wie Computer, Laptop oder Bücher und Semesterbeitrag kommt einiges zusammen. Zählen Studienkosten als Werbungskosten, lassen sie sich in spätere Jahre vortragen. Dann können Studierende noch nach dem Studium von ihren Ausgaben profitieren und damit in den ersten Berufsjahren Steuern sparen.
Wer direkt studiert, hat steuerliche Nachteile
Doch vielen jungen Erwachsenen macht die Rechtslage einen Strich durch die Rechnung. Sind sie direkt nach dem Abitur an die Hochschule gegangen oder absolvieren sie eine schulische Erstausbildung, dürfen sie ihre Bildungskosten nur bis zu einer Höhe von 6 000 Euro als Sonderausgaben absetzen.
Neben der Obergrenze gibt es noch einen weiteren Nachteil: Mit Sonderausgaben kann man nur Steuern sparen, wenn man im selben Jahr auch Einkünfte wie Lohn, Gehalt oder Miet- oder Kapitalerträge versteuern muss. Denn Sonderausgaben wirken sich nur im Jahr der Ausgaben aus. Ohne Einnahmen verpuffen sie. Das Finanzamt stellt insoweit keinen Verlust für Folgejahre fest, der dann später mit Einnahmen verrechnet werden könnte. Da viele Studenten während der Unizeit noch nichts zum Verrechnen haben, gehen sie steuerlich mit ihren Bildungskosten leer aus (siehe Grafik am Ende dieses Beitrags).
Steuervorteile bei dualer Ausbildung oder Zweitausbildung
Ein Abzug als Werbungskosten ist dagegen möglich, wenn die Ausbildung innerhalb eines Arbeitsverhältnisses stattfindet. Beispiele hierfür sind Berufsausbildungen, aber auch ein duales Studium zählt hier.
Finden schulische Ausbildung oder Studium nach einer bereits abgeschlossenen Berufsausbildung statt, ist ebenfalls ein Abzug als Werbungskosten erlaubt. Die Erstausbildung muss allerdings mindestens zwölf Monate dauern – bei mindestens 20 Stunden wöchentlich. Das Studium nach einem Taxifahrerschein oder der Ausbildung zum Rettungssanitäter zählt also nicht als Zweitausbildung, ein Masterstudium schon (siehe Grafik am Ende dieses Beitrags).
Bildungskosten auch rückwirkend absetzbar
Wenn Ausgaben als Werbungskosten zählen, können diese noch in späteren Jahren die Steuerlast senken, sobald steuerpflichtige Einkünfte anfallen. Das funktioniert so: Auch ohne Einkommen rechnen Lernende ihre Bildungskosten als Werbungskosten in der Anlage N ab und beantragen im Mantelbogen die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags. Das Finanzamt stellt diesen Verlust fest, der mit künftigen Einkünften verrechnet wird. Der Antrag auf Verlustfeststellung ist sogar rückwirkend möglich. Das Finanzamt muss ihn noch für sieben zurückliegende Jahre annehmen, wenn für das jeweilige Jahr noch keine Steuererklärung eingereicht wurde. Die Verjährungsfrist läuft erst nach sieben Jahren ab (BFH, Az. IX R 22/14).
Unterschiedliche Behandlung verfassungsgemäß
Die steuerliche Unterscheidung von Kosten des Erststudiums und Ausgaben für ein Zweitstudium hat das Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform bestätigt (BVerfG, Az. 2 BvL 23/14 und Az. 2 BvL 24/14). Laut Gericht vermitteln Erstausbildung oder Erststudium unmittelbar nach dem Schulabschluss nicht nur Berufswissen. Sie dienen der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung und fördern Begabungen und Kompetenzen, die nicht zwangsläufig für einen konkreten Beruf notwendig sind. Deshalb dürfe der Gesetzgeber Kosten dafür als privat veranlasst werten und sie den Sonderausgaben zuordnen.
Diese Kosten lassen sich absetzen
Zu den Bildungskosten, die Studierende steuerlich geltend machen können, gehören die gleichen Ausgaben wie bei Angestellten. Der Unterschied ist nur, in welcher Form das Finanzamt sie anerkennt. Egal, ob die Ausgaben letztendlich als Werbungskosten oder Sonderausgaben gelten, Auszubildende und Studierende müssen Folgendes beachten: In Verträgen etwa für die Mietwohnung oder das Bildungsdarlehen müssen sie selbst als Vertragspartner auftauchen – läuft der Vertrag über die Eltern, können Kinder die Kosten nicht angeben.
Voll abzugsfähig sind unter dieser Bedingung sämtliche Ausbildungsgebühren, aber auch Nachhilfestunden. Lernmittel wie Kopien, Fachbücher, Laptop, Tablet oder Bücherregal zählen ebenfalls. Sind einzelne Dinge inklusive Mehrwertsteuer teurer als 952 Euro, werden sie über mehrere Jahre abgeschrieben. Wurde für die Ausbildung ein Darlehen aufgenommen, zählen auch Zinsen und Gebühren, die Rückzahlungen aber nicht.
Klagen Studierende Ihren Studienplatz oder Ihre Studienzulassung vor Gericht ein, können Sie die anfallenden Anwalts- und Prozesskosten abrechnen.
Fahrtkosten zu Nachhilfe und Lerngemeinschaft
Absetzen lassen sich auch Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung. Bei einem Vollzeitstudium oder einer rein schulischen Ausbildung zählen allerdings nicht die tatsächlichen Kosten. Zur Anwendung kommt die Entfernungspauschale: Für Fahrten zwischen Wohnung und Bildungsstätte gibt es 30 Cent pro Entfernungskilometer, ab dem 21. Kilometer sogar 38 Cent.
Studierende können außerdem die Kosten für etwaige Nachhilfestunden voll abrechnen. Bei Lerngemeinschaften zählen als Fahrtkosten 30 Cent für die Hin- und Rückfahrt mit dem eigenen Auto oder die tatsächlichen Ticketkosten im ÖPNV.
Ein Haushalt bei den Eltern, einer bei der Uni
Leben junge Erwachsene sowohl in einer Unterkunft am Ausbildungsort als auch zu Hause bei ihren Eltern, können sie Kosten für eine doppelte Haushaltsführung angeben. Bedingung ist allerdings, dass sie zu mehr als 10 Prozent an den Haushaltskosten der Eltern beteiligt sind. Ist dies erfüllt, können sie von ihren Miet- und Nebenkosten für den Haushalt am Bildungsort bis zu 1 000 Euro monatlich absetzen. Der Bundesfinanzhof muss allerdings klären, ob der 10-prozentige Anteil in der Höhe angemessen ist und ob auch eine Einmalzahlung an die Eltern zu akzeptieren ist (BFH, Az. VI R 39/19).
Studierende im Auslandssemester profitieren bereits von einem Urteil des Bundesfinanzhofs (Az. VI R 3/18). Danach zählt während des Auslandsaufenthalts nicht die Hochschule im Ausland als erste Tätigkeitsstätte, sondern die Hochschule im Inland. Somit können Auslandsstudierende dann einen doppelten Haushalt abrechnen – also Miet- und Verpflegungskosten für den Auslandsaufenthalt.
Stipendiengelder reduzieren Studienkosten
Wer ein Stipendium erhält, muss dieses von seinen Werbungskosten abziehen. Doch das sollte laut Finanzgericht Köln nur für den Anteil gelten, der für die Bildung gedacht ist. Zuschüsse zur Lebensführung seien nicht abzuziehen (Az. 1 K 1246/16). Anders sieht das das Finanzgericht München (Az. 5 K 1936/19) und in der Folge auch der Bundesfinanzhof: Steuerfreie Leistungen sind demnach keine Werbungskosten (BFH, Az. VI R 34/20).
Offen ist derzeit noch, ob auch das „Berliner Lehramtsstipendium“ zu versteuern ist (Az. VI R 13/22) und Bezüge aus dem Heisenberg-Stipendium der Deutschen Forschungsgemeinschaft steuerfrei bleiben (Az. VIII R 11/22).
Eltern nutzen Ausbildungsfreibetrag
Für Eltern gilt: Wenn das Kind für Ausbildung oder Studium nicht mehr zu Hause wohnt und sie es finanziell unterstützen, können Eltern in ihrer Steuererklärung den Ausbildungsfreibetrag nutzen. Dieser lag bis 2022 bei 924 Euro und wurde 2023 auf 1 200 Euro angehoben. Zusätzlichen Abzug bringt nur Schulgeld für eine Berufsausbildung, aber nicht für ein Studium. Alle anderen Kosten können die Kinder nur selbst in ihrer Steuererklärung geltend machen.
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Bildungskosten. Ihre Chancen zum Steuern sparen auf einen Blick. © Stiftung Warentest

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31 Kommentare Diskutieren Sie mit
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@PortSaid: Wenn Sie einen Verlust aus 2020 haben, der in 2021 berücksichtigt werden soll, müssen Sie dafür in der Anlage Sonstiges in Zeile 7 ein Kreuz setzen. Damit erinnern Sie das Finanzamt, dass aus 2020 ein Verlust übrig ist, der jetzt verrechnet werden soll. Den Betrag sollte das Finanzamt ja aus der Vorjahresveranlagung kennen und dann automatisch berücksichtigen.
Wenn Sie erstmals einen Verlust gemacht haben, den Sie in das nächste Veranlagungsjahr übertragen wollen, finden Sie im Hauptvordruck in der Zeile 2 das Feld "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags". Das kreuzen Sie an, wenn 2021 erstmals ein Verlust entstanden wäre, den Sie in die kommenden Steuerjahre mitnehmen wollen. Bei Elster finden Sie die Auswahlmöglichkeit im Menü bei der Vordruckauswahl, bevor Sie die ersten Angaben machen, wenn Sie die Anlage N mit anklicken. Es reicht, "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" anzuklicken.
Die Fahrtkosten für die Hin- und Rückreise zu einem Prüfungsort können Sie ab dem 1. Kilometer mit der Dienstreisepauschale von 30 Cent absetzten. Dazu müssen Sie die Anlage N ausfüllen.
(Die 35 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer gelten für den täglichen Weg zur Arbeit).
Wo kann ich meinen festgestellten Verlustvortrag aus dem Vorjahr in ELSTER eintragen? Anlage Sonstiges? oder wird das vom Finanzamt automatisch berücksichtigt?
Letztes Jahr war ich in einem anderen Bundesland zur Prüfung, 450 km von zu Hause entfernt (Hin- und Rückfahrt 900 km). Wie kann ich die erste 20 km berücksichtigen? (ab dem 21. Entfernungskilometer gilt eine erhöhte Entfernungspauschale von 0,35 €)
20*0,30 + 880*0,35?
oder soll die Hin- und Rückfahrt getrennt berechnet werden?
Kommentar vom Autor gelöscht.
@PordSaid: Nein, man kann sich nicht aussuchen, in welchem zukünftigen Veranlagungsjahr die Verrechnung der Verluste stattfindet.
Nach § 10 d EstG findet für negative Einkünfte, die bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht ausgeglichen werden (bis zu einem Betrag von 1 000 000 Euro), vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen ein Verlustrücktrag statt. Auf Antrag des Steuerpflichtigen findest anstelle dessen ein Verlustvortrag auf den folgenden Veranlagungszeitraum statt.
Die vorgetragenen negativen Einkünfte sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen unbeschränkt (bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million Euro) vom Gesamtbetrags der Einkünfte (vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen) abzuziehen. Die Verlustverrechnung findest auch in solchen Veranlagungszeiträumen statt, in denen der Steuerpflichtige nur ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags hat (BFH-Urteil vom 26.7.2005, XI B 93/03). Bleibt bei hohen Verlustvorträgen nach der Verrechnung noch etwas übrig, wird dieser Überhang weiter vorgetragen.
Ein Verlustvortrag kann im Gegensatz zum Verlustrücktrag von nicht begrenzt werden.
Habe ich die Wahl, in welches Jahr genau mein Verlust vorgetragen werden soll? oder berücksichtigt das Finanzamt meinen Verlustvortrag automatisch UNBEDINGT im nächsten Steuerbescheid?